Spätestens jetzt hätte die Justiz in Mecklenburg- Vorpommern reagieren müssen:

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1 Spätestens jetzt hätte die Justiz in Mecklenburg- Vorpommern reagieren müssen: Prof. Dr. Herpertz lässt erst 2010 durch ihre Anwälte der Staatsanwaltschaft in Rostock mitteilen: Nach der festen Überzeugung von Frau Prof. Dr. Herpertz ist es undenkbar, dass die seinerzeit eingesetzten Pflegekräfte Herrn Mario Hagemeister zerstreut, hilflos und ratlos und ohne Hinzuziehung eines diensthabenden Arztes in einen Wochenendurlaub gelassen haben. Frau Prof. Dr. Herpertz selbst hatte Herrn Mario Hagemeister zuletzt am 27. September 2005 gesehen und mit ihm gesprochen. Sie befand sich vom 28. September 2005 bis einschließlich 03. Oktober 2005 nach dem Kalender von Frau Prof. Dr. Herpertz nicht in der Klinik, nach ihrer Erinnerung befand sie sich in einem Kurzurlaub. In die Entscheidung, Herrn Mario Hagemeister über das Wochenende zu beurlauben, war Frau Prof. Dr. Herpertz nur in Hinblick auf die Entscheidungsgrundlagen bis zum 27. September 2005 eingebunden. Der Vorwurf einer Aussetzung nach 221 Abs. 1 StGB kann ihr gegenüber daher nicht formuliert werden. Und: Frau Prof. Dr. Herpertz nahm am frühen Morgen des 4. Oktober 2005 ihren Dienst wieder auf und stellte bei Herrn Hagemeister einen weiterhin mutistischen Patienten fest. Kann ihr gegenüber nicht gemacht werden und ist es undenkbar, dass die seinerzeit eingesetzten Pflegekräfte Herrn Mario Hagemeister zerstreut, hilflos und ratlos und ohne Hinzuziehung eines diensthabenden Arztes in einen Wochenendurlaub gelassen haben sind indirekte Eingeständnisse eines gravierenden Fehlers, der in ihrer Abwesenheit in der Klinik gemacht wurde. Es besteht kein Zweifel daran, dass dieser ungeheuerliche Vorgang tatsächlich so stattgefunden hat. Prof. Dr. Herpertz übernimmt hier den genauen Wortlaut der Krankenakte denn dieser ist, tatsächlich so in der Krankenakte dokumentiert, und beweist die Aussetzung des hilflosen Patienten:

2 Das lässt Prof. Dr. Herpertz aber erst 2010 der STA in Rostock mitteilen! Das ist die Anerkennung eines schweren Behandlungsfehlers, gleichzeitig ist es aber auch der Versuch, die Verantwortung dafür an die Kollegen weiterzuleiten, die während ihrer persönlichen Abwesenheit in der Klinik in Rostock die Verantwortung für ihren Privatpatienten hatten. Selbst das reicht nicht aus, um die dortige Justiz endlich handeln zu lassen. Die als Folge dieser Aussetzung in hilflosem Zustand eingetretenen Ereignisse haben das Krankheitsbild dieses Patienten dramatisch verschlechtert, danach, nach dem erlebten Missbrauch, will er nicht mehr leben und erklärt, auch das ist in der Krankenakte so dokumentiert: Nur wenige Tage nach dem erlebten Missbrauch in völlig hilfloser Situation sagt der Patient am und das steht so in einem Arztbericht der Krankenakte: möchte sich am liebsten von einem Hochhaus stürzen und nichts mehr merken Nichts von diesen in der Krankenakte dokumentierten Vorgängen wird aufgearbeitet/verarbeitet. Die behandelnde Chefärztin hat Wichtigeres zu tun. Das Krankheitsbild verschlechtert sich dramatisch, selbst in der behandelnden Ärztin und auch in seinem Vater sieht der Patient nur noch Außerirdische,

3 die alles in der Welt steuern, wie in dem Film Matrix. In diesem Wahn ist er gefangen, auch als man ihn am 8. Januar 2006, wiederholt in hilflosem Zustand aussetzte, und er, wie Neo in diesem Film, vom Hochhaus sprang. Er geht, wie im Film Matrix in seinem Wahnzustand an seinem letzten Tag, auf eine Zeitreise. Seite 17 in seinem Gutachten, zitiert Prof. Freyberger einen Zeugen, dem Mario nur Stunden vor seinem Tod das sagte: " Mario habe ihm erzählt, dass er keinen Sinn mehr im Leben sehe und dass er sich auf eine Art Zeitreise bebeben wollte. Er wollte zu einem Zeitpunkt in seinem Leben zurück, der ca. einen Monat vor der Einweisung in die Psychiatrie liege. Das ist wahnhaftes Denken und - anders als der Held dieses Films - landet Mario Hagemeister durch seinen Sprung vom Hotel Neptun nicht in der Wirklichkeit er ist tot! Das Hotel Neptun, Mario vor der Einlieferung, nach Missbrauch, kurz vor dem Tod: Sofort erfolgt eine Anzeige wegen des Verdachts der fahrlässigen Tötung. In Rostock entstehen, jetzt, erst nach dem Tod des Patienten, in aller Eile Dokumente. Diese sollen einen angeblich korrekten Verlauf der Behandlung vortäuschen. Das Problem ist, diese, in aller Eile hergestellten Dokumente passen aber später in keiner Weise zu den bis dahin dokumentierten Vorgängen der vorhandenen Aktenlage, sie widersprechen sich sogar völlig. Diese, überhaupt erst nach dem Tod des Patienten angefertigte Aktenlage, wird aber zur Grundlage der Gutachten der STA Rostock gemacht. Da diese nachträglich erstellten Angaben aber nur wenig mit den tatsächlichen Geschehnissen gemein haben, sind diese Gutachten Mogelpackungen, die dem Schutz der Kollegen dienen, mehr nicht. Beide Gutachter der STA Rostock, hier ein Zitat Prof. Wolfersdorf, bauen ihre Gutachten darauf auf:

4 "Im Wesentlichen handelt es sich um Stellungnahmen und Dokumentation der Einzelgespräche von Frau Prof. Dr. Herpertz mit dem Patienten Herrn Mario Hagemeister auf der Basis handschriftlicher Aufzeichnungen diktiert und am abgezeichnet, dann folgen handschriftliche Verlaufsbeobachtungen vom bis zum Eintrag über die Nachricht, dass der Patient sich suizidiert habe, eine handschriftliche Beschreibung der Behandlungswoche bis durch den Arzt Dr. Kumbier vom , weiterhin eine Epikrise zum Krankheitsverlauf bis zum Suizidereignis, unterschrieben von Frau Prof.Dr. Herpertz, Herrn Dr. E. Habermeyer als Leitender Oberarzt und der Stationsärztin Frau Dr. med. U.Lemke." Er beruft sich also auf eindeutig nachgewiesen, erst nachträglich erstellte und getürkte Dokumente, die zusätzlich, und auch das ist nachgewiesen, dazu noch voller Fehler sind! Die wesentlichen, aber auch dokumentierten schwerwiegenden Vorkommnisse, auch in der Krankenakte dokumentiert und dazu noch durch mehrere Zeugenaussagen bestätigt, finden überhaupt keine Beachtung, obwohl immer wieder, selbst öffentlich, auch im Internet, darauf hingewiesen wurde. Die Zeugen: Die nachträglich erstellten Dokumente: Erklärung gegenüber Verwaltung: Dokumentation der behandelnden Ärztin/ Einzelgespräche: Die Epikrise mit Fehlerbeschreibung:

5 Die Beurlaubung des Patienten im Zusammenhang: Die nach dem Tod erfolgte Gesundschreibung durch einen Assistenzarzt: Die zweimalige Aussetzung in hilflosen Zustand ohne erfolgte Exploration: Auf der Seite sind die wesentlichen Teile der Krankenakte veröffentlicht, auch die erstellten Gutachten. Mehr als umfassend wird bewiesen, wie nachträglich ganz massiv manipuliert wurde, um eine Behandlung vorzutäuschen, die so, wie nachträglich dargestellt, niemals stattgefunden haben kann und um zahlreiche vorwerfbare Fehlern gemeinschaftlich zu vertuschen. Dazu die Aussage der Stationsschwester: das Protokoll einer Richterin in Rostock:

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