Merkblatt Recyclinghöfe und Entsorgungsanlagen Gebühren und Mengenbegrenzungen

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1 Merkblatt Recyclinghöfe und Entsorgungsanlagen Gebühren und Mengenbegrenzungen Sehr geehrte Kunden, mit insgesamt 8 Entsorgungsanlagen im Landkreis Calw können wir Ihnen ein flächendeckendes Entsorgungssystem für Ihre Abfälle anbieten. Für einen reibungslosen Ablauf Ihrer Entsorgung bitten wir Sie, unsere Hinweise zu beachten. Bei Abrechnung nach Volumen wird einschließlich der Hohlräume abgerechnet. Werden Gebühren pro Kubikmeter (m³) erhoben, erfolgt die Abrechnung pro angefangenem m³. Soweit Anlieferungen nach diesem Merkblatt sind, gilt dies nur für die pro Abfallart an einem Tag vorgenommene erste Anlieferung durch einen Haushalt oder Gewerbebetrieb. Jede weitere Anlieferung wird gebührenpflichtig. Die in diesem Merkblatt (basierend auf der Abfallsatzung) festgesetzten Mengenbegrenzungen gelten pro Anlieferung und Tag. Soweit Analysen der angelieferten Abfälle erforderlich sind, gehen die Kosten zu Lasten des Gebührenschuldners und werden zusätzlich erhoben. Wir haben für folgende Abfallarten Merkblätter mit Hinweisen zur richtigen Trennung und Behandlung zusammengestellt: Asbest (gebundene asbesthaltige Abfälle und Mineralfaserabfälle) Baustellenabfälle Erdaushub Gartenabfälle Holz (Altholz) Straßenaufbruch (mineralisch und bitumenhaltig / teerhaltig) Sonderabfälle Außerdem halten wir Merkblätter mit den Öffnungszeiten und Wegbeschreibungen der Entsorgungsanlagen und Recyclinghöfe für Sie bereit. Sie erhalten die Merkblätter an der Recyclinghof-Kasse, im Internet unter oder bei der Abfallberatung Landkreis Calw unter der Servicenummer

2 Merkblatt Gebühren und Mengenbegrenzungen auf den Recyclinghöfen und Entsorgungsanlagen Seite 2 von 8 Abfallart Mengenbegrenzungen auf den Entsorgungsanlagen Altkleider und Schuhe, tragfähig, gewaschen und trocken 1,0 m³ 1,0 m³ 1,0 m³ 1,0 m³ AVV-Nr Glas, Dosen, Alufolie 2,0 m³ 2,0 m³ 0,5 m³ 0,5 m³ Alu-, Blei-, Kupfer- und Messingschrott (Nichteisen-Metalle) u u 0,5 m³ 0,5 m³ AVV-Nr , , , Kupferkabel einschließlich Isolierung AVV-Nr u u 0,5 m³ 0,5 m³ Kochfette (ausschließlich anzuliefern in geschlossenen Kunststoff- 0,5 m³ 0,5 m³ 0,2 m³ 0,2 m³ oder Blechbehältern) AVV-Nr Korkabfälle (z.b. Flaschenkorken) AVV-Nr ,0 m³ 1,0 m³ 0,2 m³ 0,2 m³ Altbatterien (ohne Autobatterien) AVV-Nr ,1 m³ 0,1 m³ 0,01 m³ 0,01 m³ Gelbe Säcke AVV-Nr ,0 m³ 2,0 m³ 0,5 m³ 0,5 m³ Eisenschrott AVV-Nr , Autobatterien (incl. sonstige Bleibatterien) AVV-Nr * 10 St. 10 St. 10 St. 10 St. Papier, Pappe, Kartonagen AVV-Nr , ,0 m³ 4,0 m³ 4,0 m³ 4,0 m³ PU-Schaumdosen AVV-Nr * 25 St. 25 St. 25 St. 25 St. Schnitzelpapier AVV-Nr Elektro- und Elektronik-Altgeräte gemäß ElektroG vom 20. Oktober 2015 Haushaltsgroßgeräte, automatische Ausgabegeräte Kühlgeräte, ölgefüllte Radiatoren Bildschirme, Monitore und TV-Geräte Gasentladungslampen Haushaltskleingeräte, Informations- u. Telekommunikationsgeräte, Geräte der Unterhaltungselektronik, Beleuchtungskörper, elektrische und elektronische Werkzeuge, Spielzeuge, Sport- und Freizeitgeräte, Medizinprodukte, Überwachungsund Kontroll-Instrumente Nachtspeicheröfen, nicht zerlegt und staubdicht verpackt, mit genehmigtem Annahmeschein AVV-Nr * Photovoltaikmodule, mit genehmigtem Annahmeschein In Walddorf, und Abgabe größerer Mengen nach vorheriger Anmeldung möglich (3 Werktage Vorlauf) Asche aus Kleinfeuerungsanlagen AVV-Nr , Grünabfälle, verholzt AVV-Nr CDs, CD-ROMs, DVDs (ohne Hüllen) AVV-Nr Tonerkartuschen, Tintenpatronen und sonstige Druckerpatronen 200 St. 500 kg St. 500 kg 200 St. 500 kg 200 St. 500 kg 20 l 20 l 20 l 20 l u u 3,0 m³ 2,0 m³ 5 Stück, nur in 5 Stück, nur in 500 St. 500 St. 200 St. 200 St. 20 St. 20 St. 10 St. 10 St. u= unbegrenzte Annahme = keine Annahme auf dieser Anlage

3 Merkblatt Gebühren und Mengenbegrenzungen auf den Recyclinghöfen und Entsorgungsanlagen Seite 3 von 8 Vermischte Abfälle zur Verwertung (EAV) Abfallgemische zur Aufbereitung (Baustellenmischabf.) AVV-Nr Rechengut und Kanalrückstände aus kommunalen Abwasseranlagen AVV-Nr Rechengut aus Flusskraftwerken AVV-Nr Friedhofsabfall Kompostierbar AVV-Nr Straßenkehricht mit organischen Anteilen AVV-Nr <400 kg, pauschal >400 kg 74,00 185,00/t u u 130,00/t u 60,00/t u u 70,00/t u u 78,00/t u u 6,0 t u= unbegrenzte Annahme =keine Annahme auf dieser Anlage *= gefährlicher Abfall, Entsorgungsnachweis nötig bei Anlieferung > 2t *² = keine Entladehilfe möglich

4 Merkblatt Gebühren und Mengenbegrenzungen auf den Recyclinghöfen und Entsorgungsanlagen Seite 4 von 8 Sortierte Abfälle zur Verwertung Betonabbruch sortenrein AVV-Nr , Tonziegel sortenrein AVV-Nr Mineralischer Bauschutt ohne Verunreinigungen (Bauschutt I) AVV-Nr , , Mineralischer Bauschutt mit nicht gefährlichen Verunreinigungen (Bauschutt II) AVV-Nr Schwer sortierbare Bau- und Abbruchabfälle (Bauschutt III) AVV-Nr Altöl AVV-Nr * Baumwurzeln AVV-Nr Dispersionsfarbe ohne Lösungsmittel AVV-Nr Holzfenster (ohne Dachfenster) AVV-Nr * Holz, behandelt (A I / A II / Holz) AVV-Nr , , ,00/t u u Pro Tonne /t u u 1,0-2,0 m³ 0,1-0,5 m³ 0,5-1,0 m³ 1,0-2,0 m³ ab 2 m³ 3,50 20,00 40,00 28,00/t 3,50 30,00 60,00 33,00/t 6,00 25,00 56,00 112,00 70,00/t u u 0,5 m³ 0,5 m³ u 3,0 m³ 0,5 m³ 0,5 m³ u 0,5 m³ 0,5 m³ pro Liter 2,00 25 l 25 l bis 0,5 m³ ab 0,5 m³ 55,00/t u u 0,5 m³ 0,5 m³. pro Eimer 4, ab 2,00 m³ 2,50 11,00 22,00 44,00 85,00/t 1,50 6,00 12,50 25,00 60,00/t u 1,0 m³ 1,0 m³ u= unbegrenzte Annahme = keine Annahme auf dieser Anlage

5 Simmozeim Merkblatt Gebühren und Mengenbegrenzungen auf den Recyclinghöfen und Entsorgungsanlagen Seite 5 von 8 Holz, belastet (A III / A IV / Holz) AVV-Nr *, * Feuerlöscher AVV-Nr * Flachglas, Verbundglas, Drahtglas, Spiegelglas (ohne Anhaftungen) AVV-Nr , Gasflaschen (nur leere Propan- und Butangasflaschen) AVV-Nr * Grünabfälle nicht verholzt, Holzspäne, Schwarten, Stalldung aus Kleintier- und Pferdehaltungen AVV-Nr Hartplastik (PVC getrennt) AVV-Nr Kunststofffenster AVV-Nr Kühlgeräte, Wärmepumpen, Klimageräte: Großgeräte aus Gewerbe AVV-Nr *, ,5-1,0 m³ 1,0-2,0 m³ 2 kg-löscher 6 kg-löscher 12 kg-löscher 0,1-0,5 m³ ab 0,5 m³ 2,00 8,50 17,00 34,00 85,00/t 4,00 18,00 30,00 60,00/t 20,00 2 Stück bis 1,0 m³ >1,0 m³ ab 400 kg >1,0 m³ ab 400 kg Ab 2,0 m³ pro laufendem Meter 7,50/m³ 45,00/t 4,50 9,00 /m³ 100,00/t 4,00 20,00 60,00 100,00/t 5 St 5 St 5 St 5 St 2,0 m³ 2,0 m³ 0,5 m³ 0,5 m³ 2 Stück u u 1,0 m³ 1 m³ 40,00 u u 5 lfm 5 lfm. u= unbegrenzte Annahme = keine Annahme auf dieser Anlage

6 Merkblatt Gebühren und Mengenbegrenzungen auf den Recyclinghöfen und Entsorgungsanlagen Seite 6 von 8 Ölschlamm AVV-Nr * PE-Folien AVV-Nr PKW-Reifen bis 16 Zoll und Motorradreifen ohne Felgen mit Felgen AVV-Nr Leichte Lkw-Reifen (incl. Geländewagen) Zoll ohne Felgen mit Felgen AVV-Nr Sonstige Reifen - bis 1,35 m Durchmesser und Lauffläche bis 35 cm ohne Felgen - Übergröße oder Sonderausführung oder mit Felge AVV-Nr Aufwand Sondermüllannahme gemäß 21 Ziffer 3 Speichersteine aus privaten Haushaltungen AVV-Nr * Verpackungsstyropor AVV-Nr Baustyropor ohne gefährliche Stoffe AVV-Nr Baustyropor HBCDhaltig AVV-Nr Bitumenhaltiger Straßenaufbruch AVV-Nr bis 60l Gebinde 2,00/l 200 l bis 0,5 m³ ab 0,5 m³ 5,00/m³ 2,50 3,50 8,50 11,00 30,00 100,00 10 m³ 4,0 m³ 4,0 m³ 4,0 m³ 100 St. 100 St. 30 St. 30 St. 10 St. 10 St. 100 St. 100 St. 30 St. 30 St. 10 St. 10 St. 50 St. 50 St. 15 St. 15 St. 50 St. 50 St. 15 St. 15 St. pro 0,01 m³ siehe 21 Abs. 3 Abfallsatzung 3, St 100 St je 0,1 m³ je 0,1 m³ je 0,1 m³ bis 0,25 m³ ab 0,25 m³ /m³ 20,00/m³ 75,00/m³ 25,00/t 2,0 m³ 2,0 m³ 2,0 m³ 1,0 m³ 1,0 m³ 1,0 m³ u u u= unbegrenzte Annahme = keine Annahme auf dieser Anlage

7 Merkblatt Gebühren und Mengenbegrenzungen auf den Recyclinghöfen und Entsorgungsanlagen Seite 7 von 8 Abfälle zur Beseitigung Unverdichteter Abfall zur Beseitigung (Restabfall) Zul. Länge der Einzelteile beträgt 2 m AVV-Nr Verdichteter Abfall zur Beseitigung (Restabfall) AVV-Nr Abfall zur Beseitigung nach 17a Abs. 3 (Einzelfallregelung, Direktanlieferung beim Restmüllheizkraftwerk Böblingen) Nicht verwertbare Bau- und Abbruchabfälle (Bauschutt IV) AVV-Nr , Bau- und Abbruchabfälle, die gefährliche Stoffe enthalten (Bauschutt V) AVV-Nr * Gebundenes Asbestmaterial AVV-Nr * Mineralfaserabfälle AVV-Nr * Asche aus Großfeuerungen AVV-Nr >1,0 m³ ab 400 kg 4,50 11,00 22,00 24,00/m³ 195,00/t 195,00/t u u 178,00/t 8,00 32,00 70,00 140,00 80,00/t u 0,5 m³ 0,5 m³ 85,00/t u 5,0 35,00 70,00 140,00 1/t u 2,0 m³ 2,0 m³ 2,0 m³ *² 5,00 u 2,0 m³ 2,0 m³ >1,0 m³ ab 400 kg 20,00 22,00/m³ 400,00/t 86,00 u u u= unbegrenzte Annahme = keine Annahme auf dieser Anlage

8 Merkblatt Gebühren und Mengenbegrenzungen auf den Recyclinghöfen und Entsorgungsanlagen Seite 8 von 8 Verunreinigter Erdaushub bis Deponieklasse 2 AVV-Nr , * Mineralische Schlämme (nur stichfest) AVV-Nr , , Feste Abfälle aus Sandfanganlagen AVV-Nr Teerhaltiger Straßenaufbruch Schollen PAK bis mg/kg PAK > mg/kg AVV-Nr * Aufschlag Anlieferung aus anderen Landkreisen Teerhaltiger Straßenaufbruch Fräsgut PAK bis mg/kg PAK > mg/lg AVV-Nr * Aufschlag Anlieferung aus anderen Landkreisen 51,00 u 35,00 u 130,00 u 55,00 58,00 4,00 35,00 38,00 4,00 u u u= unbegrenzte Annahme = keine Annahme auf dieser Anlage Unabhängig von den Entsorgungsgebühren haben Selbstanlieferer, die nicht Einwohner des Landkreises Calw sind, grundsätzlich eine Nutzungsgebühr von 2,00 pro Anlieferung zu entrichten.

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