Massnahmen zur Verminderung der hohen öffentlichen Verschuldung lasten hauptsächlich auf den Schultern der Steuerzahler durch:

Größe: px
Ab Seite anzeigen:

Download "Massnahmen zur Verminderung der hohen öffentlichen Verschuldung lasten hauptsächlich auf den Schultern der Steuerzahler durch:"

Transkript

1 Via Dogana Vecchia 2 / Via Nassa CH-6900 Lugano Tel Fax info@steimle-consulting.ch Januar 2015 ZUZUG IN DIE SCHWEIZ: MÖGLICHKEITEN UND VORTEILE GEGENWÄRTIGE INTERNATIONALE LAGE Die weltweite Finanz- und Wirtschaftskrise hat den Staatshaushalt der EU-Mitgliedsländer (dasselbe gilt auch für einige Nicht-EU-Länder) arg in Mitleidenschaft gezogen und die öffentlichen Staatsschulden sind explodiert. Massnahmen zur Verminderung der hohen öffentlichen Verschuldung lasten hauptsächlich auf den Schultern der Steuerzahler durch: Anhebung der Steuerbelastung dank Korrektur der verschiedenen Steuersätze oder die Einführung von Sondersteuern; Einführung neuer protektionistischer Steuernormen mit dem Zweck, finanzielle und wirtschaftliche Aktivitäten im Ausland zu verhindern. Dabei wird den Grundsätzen der Kapital- und Personenfreizügigkeit sowie der unternehmerischen Niederlassungsfreiheit oft nicht Rechnung getragen; Unverhältnismässig übertriebene Verschärfung der Steuersanktionen; Umkehrung der Beweislast bei Auslandstätigkeiten; bei gewissen Auslandgeschäften geht die Steuerbehörde automatisch vom Verdacht auf Steuerhinterziehung/Betrug aus und hat die Beweislast auf den Steuerzahler überwälzt. Auch in dieser gegenwärtigen Krise dürfen die Auswirkungen auf die soziale Stabilität nicht ausseracht gelassen werden. POSITIONIERUNG UND VORTEILE DER SCHWEIZ Die Eidgenossenschaft kann sich folgender Standortfaktoren und Vorteile rühmen: Gemäss World Economic Forum hat sich die Schweiz seit mehreren Jahren weltweit auf Platz 1 in der Wettbewerbsfähigkeit klassiert; Unser Land liegt geographisch gesehen strategisch ideal im Herzen Europas und grenzt an die wichtigsten EU-Länder an; Mehrsprachige (Deutsch, Französisch, Italienisch und Englisch) und hochqualifizierte Arbeitskräfte; Topqualität der Infrastrukturen und öffentlichen Dienstleistungen; Schutz der Privatsphäre; Wettbewerb zwischen den Kantonen im Steuerbereich; Stabile Rechtsordnung und sichere Auslegung des Rechtes sowie die Möglichkeit zum Dialog mit den öffentlichen Ämtern.. Der Inhalt dieses Dokumentes ist nicht als rechtliche Beratung zu betrachten, sondern dient ausschliesslich als allgemeine Informationen. Die Nutzung der Inhalte erfolgt auf eigene Gefahr und Verantwortung des Lesers und ersetzt insbesondere eine rechtliche Beratung in keinem Fall. Steimle & Partners Consulting GmbH schliesst jegliche Haftung und Verantwortung für die Vollständigkeit, Richtigkeit und Aktualität der Inhalte grundsätzlich aus. Bei Fragen betreffend des Haftungsausschlusses bitten wir um Kontaktaufnahme.

2 Gerne wird die Schweiz als ein Ausländern gegenüber wenig offenes, abschirmendes und diskriminierendes Land bezeichnet. Schaut man jedoch genauer hin, wird man genau das Gegenteil entdecken: EU/EFTA Bürger mit der Absicht, sich dauerhaft in der Schweiz niederlassen zu wollen, müssen nur den Nachweis der finanziellen Unabhängigkeit (Ehepaare müssen nachweislich über ein Nettoeinkommen von mindestens CHF verfügen) ein sowie der Verfügbarkeit einer ihren Bedürfnissen und familiären Situation angemessenen Wohnmöglichkeit erbringen. Noch einfacher ist die Niederlassung für einen EU/EFTA Bürger, der einer geschäftlichen Tätigkeit als Angestellter oder einem unabhängigen Arbeitsverhältnis nachgeht: das Vorlegen des Arbeitsvertrages mit einem Schweizer Arbeitgeber gibt automatisch das Recht auf die Niederlassung in der Schweiz; selbständig Erwerbende hingegen müssen bereits bei Einreichung des Gesuches den Nachweis ihrer Selbständigkeit erbringen. Die Richtlinien und Formalitäten betreffend Niederlassung und Klärung der individuellen steuerlichen Aspekte sind klar, schnell und verständlich für jedermann; Die Schweiz bietet Unternehmern, die sich z.b. im Technologiesektor spezialisiert haben, unterstützende Massnahmen an. Die wichtigsten steuerlichen Faktoren sind: Die Steuern für natürliche und juristische Personen sind im Vergleich zu den angrenzenden Ländern im allgemeinen tiefer, obwohl die Schweiz ihre Steuern auf drei Ebenen erhebt: Bund, Kantone und Gemeinden; Schenkungssteuern und Erbschaftssteuern für Erben in direkter Nachfolge sind in verschiedenen Kantonen, darunter im Kanton Tessin, abgeschafft worden; Ein konstruktiver Dialog mit der Steuerbehörde ist jederzeit möglich und wird von dieser auch begrüsst; Neuzugründende Unternehmen können in gewissen Kantonen und auf Bundesebene von den Steuern ganz oder teilweise innerhalb einer zeitlichen Begrenzung befreit werden, falls gewisse, relativ strenge Kriterien erfüllt werden. Zusätzlich zu den oben aufgeführten steuerlichen Aspekten bieten verschiedene Kantone (darunter auch der Kanton Tessin) für Ausländer, die sich ohne Geschäftstätigkeit in der Schweiz niederlassen, eine Sondersteuer an, die sogenannte Pauschalsteuer oder Besteuerung nach dem Aufwand, welche grundsätzlich auf den Lebenshaltungskosten berechnet wird. Die Grundsätze der Pauschalbesteuerung werden nachfolgend kurz erläutert: Die Pauschalbesteuerung stellt eines der verschiedenen Instrumente im Rahmen der Steueroptimierung für ausländische Privatpersonen dar, die ihren Wohnsitz erstmals oder nach 10-jähriger Abwesenheit in die Schweiz verlagern wollen. Insbesonders ausländische Staatsangehörige aus EU/EFTA Ländern, aber auch Ausländer aus Drittstaaten (gemäss Ausländergesetz) können in den Genuss dieser Steuer gelangen. Von der Pauschalbesteuerung grundsätzlich ausgeschlossen sind Personen, welche in der Schweiz einer Erwerbstätigkeit nachgehen. Die Berechnung der Pauschalsteuer basiert auf dem weltweiten Lebensaufwand der steuerpflichtigen Person samt ihrer Familie. Als Mindestansatz für die Berechnung 2/7

3 der Lebenskosten gilt dabei entweder der fünffache Mietzins oder Mietwert der Wohnung im eigenen Haus, oder aber das Doppelte des Pensionspreises für Unterkunft und Verpflegung. Der Kanton Tessin geht für das Steuerjahr 2015 von einer minimalen steuerbaren Einkommen von CHF aus. Modifizierte Besteuerung nach dem Aufwand: Ein Steuerpflichtiger kann in Bezug auf Einkünfte aus den sieben Vertragsstaaten Belgien, Kanada, Deutschland, Italien, Norwegen, Österreich und USA die Vorteile der von der Schweiz abgeschlossenen Doppelbesteuerungsabkommen, insbesondere die darin vorgesehenen Entlastungen von ausländischen Quellensteuern grundsätzlich beanspruchen, sofern diese Einkünfte sowie sämtliche in der Schweiz steuerbaren Einkünfte aus den betreffenden Staaten in der Kontrollrechnung berücksichtigt werden. Ergänzend sieht das Gesetz eine Kontrollrechnung vor: danach darf die Steuer nicht niedriger sein als die nach dem ordentlichen Tarif berechnete Steuer auf bestimmten Bruttoelementen des Einkommens und des Vermögens. Zu diesen Einkünften gehören insbesondere alle Einkünfte aus schweizerischen Quellen und solche, für die der Steuerpflichtige aufgrund eines von der Schweiz abgeschlossenen Doppelbesteuerungsabkommens eine Entlastung von ausländischen Steuern beansprucht. Die jüngsten Entwicklungen: die Pauschalbsteuerung ist in einigen Kantonen bereits abgeschafft worden oder wird in naher Zukunft abgeschafft werden. Nachdem der Bundesrat am 29. Juni 2011 seine Botschaft und entsprechenden Gesetzesentwurf für die Beibehaltung, aber Verschärfung der Aufwandbesteuerung vorgestellt hat, wurde in der Septembersession des Nationalrates die bundesrechtliche Vorlage (mit vorwiegender Stimmenmehrheit) am 18. September 2012 akzeptiert. Somit hat sich das Parlament für eine grundsätzliche Beibehaltung der Aufwandbesteuerung ausgesprochen, aber mit folgenden Änderungen auf Bundesebene und Kantonsebene per : - Bemessungsbasis ist der weltweite Aufwand (und nicht nur die schweizerischen Lebenshaltungskosten). - Neu soll für die Bemessung des Mindestsaufwand es der 7-fache Mietzins (bei Wohneigentum der 7-fache Eigenmietwert) oder der 3-fache Pensionspreis berücksichtigt werden. - Beide Ehegatten müssen die Voraussetzungen für eine Aufwandbesteuerung erfüllen (kein Schweizer Bürgerecht, keine Erwerbstätigkeit, etc.). - Auf Bundesebene gilt eine minimale Bemessungsgrundlage von CHF Für bestehende Aufwandbesteuerungen ist eine Übergangfrist von 5 Jahren vorgesehen. - Auf Kantonsebene ist es grundsätzlich den Kantonen überlassen, inwiefern sie die Bemessung der Aufwandbesteuerung regeln. Sie müssen aber die Mindestbemessungsgrundlage mit CHF gesetzlich festlegen. Ebenfalls müssen die Kantone gesetzlich festlegen, wie die Vermögenssteuer durch die Aufwandbesteuerung abgegolten wird (z.b. durch Kapitalisierung des steuerbaren Einkommen oder Definierung eines steuerbaren Minimalvermögen). - Die Kantone müssen die Neuerungen innert zwei Jahren nach Inkrafttreten auf Bundesebene gesetzlich festlegen, spätestens per Am 30. November 2014 wurde die Volksinitiative Stop Steuerprivilege für Millionäre vom Schweizer Volk abgelehnt. 3/7

4 Zur Vervollständigung des Schweizerischen Steuersystems führen wir nachstehend einige rechnerische Beispiele der ordentlichen Besteuerung auf (nicht gemäss dem System der Aufwandbesteuerung). Wie bereits eingangs erwähnt, werden die Steuern in der Schweiz auf drei verschiedenen Ebenen erhoben: Bund, Kanton und Gemeinde. Die Beispiele werden für einen verheirateten Steuerzahler in Lugano berechnet. Es ist zu beachten, dass zur Bestimmung des Steuersatzes das weltweite Einkommen hinzugezogen wird (im Gegensatz zur Aufwandsbesteuerung). Beispiel 1 Einkommen CHF 100'000 (EUR 100'000) Ordentliche Steuern auf Einkommen und Vermögen Steuerjahr 2014 Zivilstand verheiratet oder alleinstehend mit Kindern Gemeinde Lugano Kantonssteuer Direkte Bundessteuer Steuerbares Einkommen CHF 100'000 Steuerbares Einkommen CHF 100'000 massgebendes Einkommen CHF 100'000 massgebendes Einkommen CHF 100'000 Steuersatz % Steuersatz % Kantonssteuer auf das Einkommen CHF 6' Direkte Bundessteuer CHF 1'968 Steuerbares Vermögen CHF 0 massgebendes Vermögen CHF 0 Steuersatz Kantonssteuer auf das Vermögen CHF 0 Total Kantonssteuer CHF Gemeindesteuer Multiplikator Gemeinde % 80 Gemeindesteuer CHF 5' /7

5 Beispiel 2 Einkommen CHF 250'000 (EUR 250'000) und Vermögen CHF 1'000'000 (EUR 1' ) Ordentliche Steuern auf Einkommen und Vermögen Steuerjahr 2014 Zivilstand verheiratet oder alleinstehend mit Kindern Gemeinde Lugano Kantonssteuer Direkte Bundessteuer Steuerbares Einkommen CHF 250'000 Steuerbares Einkommen CHF 250'000 massgebendes Einkommen CHF 250'000 massgebendes Einkommen CHF 250'000 Steuersatz % Steuersatz % Kantonssteuer auf das Einkommen CHF 27' Direkte Bundessteuer CHF Steuerbares Vermögen CHF 1'000'000 massgebendes Vermögen CHF 1'000'000 Steuersatz 2.31 Kantonssteuer auf das Vermögen CHF 2'310 Total Kantonssteuer CHF 29' Gemeindesteuer Multiplikator Gemeinde % 80 Gemeindesteuer CHF 23' /7

6 Beispiel 3 Einkommen CHF 500'000 (EUR 500'000) und Vermögen CHF 5'000'000 (EUR ) Ordentliche Steuern auf Einkommen und Vermögen Steuerjahr 2014 Zivilstand verheiratet oder alleinstehend mit Kindern Gemeinde Lugano Kantonssteuer Direkte Bundessteuer Steuerbares Einkommen CHF 500'000 Steuerbares Einkommen CHF 500'000 massgebendes Einkommen CHF 500'000 massgebendes Einkommen CHF 500'000 Steuersatz % Steuersatz % Kantonssteuer auf das Einkommen CHF 64'301 Direkte Bundessteuer CHF Steuerbares Vermögen CHF 5'000'000 massgebendes Vermögen CHF 5'000'000 Steuersatz Kantonssteuer auf das Vermögen CHF Total Kantonssteuer CHF Gemeindesteuer Multiplikator Gemeinde % 80 Gemeindesteuer CHF 64' /7

7 Steimle & Partners Consulting GmbH betreut Ausländer, welche die Absicht haben, sich in der Schweiz niederzulassen und somit das Zentrum ihrer Lebensinteressen in die Schweiz zu verlegen wollen, in sämtlichen Belangen, und dies in den Sprachen Deutsch, Englisch, Italienisch und Französisch: Optimale Vermögensstrukturierung; Enge Kontakte mit den wichtigsten Immobilienvermittler im Kanton Tessin; Einholung des Niederlassungsausweises; Verhandlungen mit der zuständigen kantonalen Steuerbehörde zwecks Definition der Steuerbasis; Ausfüllen der jährlichen Steuererklärung, Steuervertretung sowie allgemeine Steuerberatung auf nationaler und internationaler Ebene. 7/7

Massnahmen zur Verminderung der hohen öffentlichen Verschuldung lasten hauptsächlich auf den Schultern der Steuerzahler durch:

Massnahmen zur Verminderung der hohen öffentlichen Verschuldung lasten hauptsächlich auf den Schultern der Steuerzahler durch: Via Pretorio 22 CH-6900 Lugano Tel. +41 91 913 99 00 Fax +41 91 913 99 09 e-mail: info@steimle-consulting.ch www.steimle-consulting.ch Januar 2011 ZUZUG IN DIE SCHWEIZ: MÖGLICHKEITEN UND VORTEILE GEGENWÄRTIGE

Mehr

Via Pretorio 22 CH-6900 Lugano

Via Pretorio 22 CH-6900 Lugano Steimle & Partners Consulting Sagl Tax & Legal Consultants Via Pretorio 22 CH-6900 Lugano Tel. +41 91 913 99 00 Fax +41 91 913 99 09 e-mail: info@steimle-consulting.ch www.steimle-consulting.ch ZUZUG IN

Mehr

Steuerverwaltung. Merkblatt. Pauschalbesteuerung. 1. Gesetzliche Grundlagen

Steuerverwaltung. Merkblatt. Pauschalbesteuerung. 1. Gesetzliche Grundlagen Finanzdepartement Steuerverwaltung Bahnhofstrasse 15 Postfach 1232 6431 Schwyz Telefon 041 819 23 45 Merkblatt Pauschalbesteuerung 1. Gesetzliche Grundlagen Nach dem per 1. Januar 2014 geänderten Art.

Mehr

Die ab Steuerperiode 2009 geltende Teilbesteuerung wird in einer gesonderten Praxisfestlegung erläutert (vgl. Praxisfestlegung 021a-01).

Die ab Steuerperiode 2009 geltende Teilbesteuerung wird in einer gesonderten Praxisfestlegung erläutert (vgl. Praxisfestlegung 021a-01). Praxisfestlegung Steuerverwaltung Graubünden Einkommen aus Beteiligungen: Milderung der wirtschaftlichen Doppelbelastung StG 39 IV; 64 III Halbsatzverfahren: bis Steuerperiode 2008 1. PROBLEMDARSTELLUNG

Mehr

Botschaft der Bundesrepublik Deutschland Athen

Botschaft der Bundesrepublik Deutschland Athen 1 Botschaft der Bundesrepublik Deutschland Athen à Merkblatt zur Besteuerung gemäss dem Doppelbesteuerungsabkommen zwischen Griechenland und Deutschland (1966) Übersicht 1. Art der anfallenden Steuern

Mehr

Die steuerliche Belastung im Kanton Basel-Landschaft zehrt an der Substanz

Die steuerliche Belastung im Kanton Basel-Landschaft zehrt an der Substanz Positionspapier Die steuerliche Belastung im Basel-Landschaft zehrt an der Substanz Ausgangslage Seit der Publikation der WWZ-Studie Zur Lage der Staatsfinanzen der beiden Basel im Jahr 5, hat sich die

Mehr

Prämienverbilligung 2016

Prämienverbilligung 2016 Prämienverbilligung 2016 Informationen - Berechnungshilfe 2 Prämienverbilligung 2016 Allgemeines Die Krankenkassen erheben ihre Prämien ohne Rücksicht auf das Einkommen oder das Vermögen der Versicherten.

Mehr

Kinderbetreuungsabzug

Kinderbetreuungsabzug Praxisfestlegung Steuerverwaltung Graubünden StG 36 lit. l DBG 212 II bis 1. ÜBERSICHT ÜBER DEN KINDERBETREUUNGSABZUG: STP 2010 2014 StP 2010 StP 2011 StP 2012 StP 2013 StP 2014 Kanton Bund Kein Abzug

Mehr

VOLKSINITIATIVE BETREFFEND DIE ABSCHAFFUNG DER PAUSCHALBE- STEUERUNG

VOLKSINITIATIVE BETREFFEND DIE ABSCHAFFUNG DER PAUSCHALBE- STEUERUNG KANTON NIDWALDEN REGIERUNGSRAT Dorfplatz 2, 6371 Stans, 041 618 79 02, www.nw.ch VOLKSINITIATIVE BETREFFEND DIE ABSCHAFFUNG DER PAUSCHALBE- STEUERUNG Bericht an den Landrat STANS, 25. September 2012 Titel:

Mehr

Handels-/Dienstleistungsgesellschaft

Handels-/Dienstleistungsgesellschaft I. Begriff der Handels-/Dienstleistungsgesellschaft II. Juristische Struktur der Handels-/Dienstleistungsgesellschaft 1. Rechtsform 1.1. Handelsgesellschaften im eigentlichen Sinne 1.2. Handelsvereinigungen

Mehr

STEUERGESETZ DER GEMEINDE ILANZ/GLION

STEUERGESETZ DER GEMEINDE ILANZ/GLION STEUERGESETZ DER GEMEINDE ILANZ/GLION Inhaltsverzeichnis I. Allgemeine Bestimmungen Art. Die Gemeinde Art. Subsidiäres Recht II. Materielles Recht. Einkommens- und Vermögenssteuern Art. Steuerfuss. Handänderungssteuer

Mehr

Prämienverbilligung 2017 im Kanton Schwyz Achtung! Eingabefrist: 30. September 2016

Prämienverbilligung 2017 im Kanton Schwyz Achtung! Eingabefrist: 30. September 2016 Prämienverbilligung 2017 im Kanton Schwyz Achtung! Eingabefrist: 30. September 2016 Informationen Berechnungshilfen ALLGEMEINES 2 WARUM WERDEN KRANKENKASSENPRÄMIEN VERBILLIGT? Die Krankenkassen erheben

Mehr

Ausgabe Quellensteuertarif für ausländische Arbeitnehmende. Monatstarif für Doppelverdiener (Tarif C) Kanton Zürich.

Ausgabe Quellensteuertarif für ausländische Arbeitnehmende. Monatstarif für Doppelverdiener (Tarif C) Kanton Zürich. Ausgabe 2014 Kanton Zürich www.steueramt.zh.ch Quellensteuertarif für ausländische Arbeitnehmende Monatstarif für (Tarif C) Gültig ab 1. Januar 2014 Wegleitung zum Ausfüllen des neuen Quellensteuer-Abrechnungsformulars

Mehr

Die Gemeinde Flims erhebt folgende Steuern nach diesem Gesetz: a) eine Erbanfall- und Schenkungssteuer; b) eine Hundesteuer.

Die Gemeinde Flims erhebt folgende Steuern nach diesem Gesetz: a) eine Erbanfall- und Schenkungssteuer; b) eine Hundesteuer. Gemeindesteuergesetz Flims I. Allgemeines Art. 1 Gegenstand Die Gemeinde Flims erhebt folgende Steuern nach den Bestimmungen des kantonalen Rechts: a) eine Einkommens- und Vermögenssteuer; b) eine Grundstückgewinnsteuer;

Mehr

Interkantonale Steuerbefreiung und Abzugsmöglichkeiten bei Spenden an die TIR. der Steuerbefreiung im Kanton Bern finden Sie hier.

Interkantonale Steuerbefreiung und Abzugsmöglichkeiten bei Spenden an die TIR. der Steuerbefreiung im Kanton Bern finden Sie hier. Interkantonale Steuerbefreiung und Abzugsmöglichkeiten bei Spenden an die TIR Stand: Juni 2012 Die Stiftung für das Tier im Recht (TIR) verfolgt ausschliesslich gemeinnützige Zwecke und ihre Tätigkeit

Mehr

Doppelbesteuerungsabkommen mit der Republik Litauen - Überblick

Doppelbesteuerungsabkommen mit der Republik Litauen - Überblick Doppelbesteuerungsabkommen mit der Republik Litauen - Überblick Nachstehende Ausführungen geben einen kurzen Überblick über die wichtigsten Bestimmungen des Doppelbesteuerungsabkommens, das am 9. Dezember

Mehr

Änderungsanträge der vorberatenden Kommission vom 12.1.2015 und 23.2.2015

Änderungsanträge der vorberatenden Kommission vom 12.1.2015 und 23.2.2015 Zweiter Nachtrag zum Steuergesetz per 1. Januar 2016 22.14.07 Vorlage des Regierungsrats vom 9. Dezember Art. 16a Besteuerung nach dem Aufwand b. Bemessung und Berechnung 1 Die Steuer, die an die Stelle

Mehr

über die Verbilligung der Krankenkassenprämien (VKP)

über die Verbilligung der Krankenkassenprämien (VKP) 84.. Verordnung vom 8. November 0 über die Verbilligung der Krankenkassenprämien (VKP) Der Staatsrat des Kantons Freiburg gestützt auf das Ausführungsgesetz vom 4. November 995 zum Bundesgesetz über die

Mehr

Steuergesetz der Gemeinde Davos

Steuergesetz der Gemeinde Davos 0 Steuergesetz der Gemeinde Davos In der Landschaftsabstimmung vom. Juni 008 angenommen (Stand am. Januar 04) Gegenstand I. Allgemeine Bestimmungen Art. Die Gemeinde Davos erhebt folgende Steuern nach

Mehr

Die Steuerabkommen der Schweiz im Vergleich (Stichtag )

Die Steuerabkommen der Schweiz im Vergleich (Stichtag ) Eidgenössisches Finanzdepartement EFD Staatssekretariat für internationale Finanzfragen SIF Die Steuerabkommen der Schweiz im Vergleich (Stichtag 31.10.2012) Abkommen Quellensteuerabkommen (IQA) Zinsbesteuerungsabkommen

Mehr

MITTEILUNG AN DIE MITGLIEDER

MITTEILUNG AN DIE MITGLIEDER Europäisches Parlament 2014-2019 Petitionsausschuss 29.6.2016 MITTEILUNG AN DIE MITGLIER Betrifft: Petition Nr. 2334/2014, eingereicht von Alexandre Lago Portela, spanischer Staatsangehörigkeit, im Namen

Mehr

NICHT VERSTEUERTE VERMÖGENSWERTE IN ITALIEN

NICHT VERSTEUERTE VERMÖGENSWERTE IN ITALIEN NICHT VERSTEUERTE VERMÖGENSWERTE IN ITALIEN Was tun? THOMAS SCHWAB 8. April 2016 VORSTELLUNG Danke für die Einladung Thomas Schwab Vizedirektor lic. iur. Rechtsanwalt / dipl. Steuerexperte BDO AG Münchensteinerstrasse

Mehr

Liechtensteinisches Landesgesetzblatt

Liechtensteinisches Landesgesetzblatt 0.672.910.10 Liechtensteinisches Landesgesetzblatt Jahrgang 1997 Nr. 87 ausgegeben am 18. April 1997 Abkommen zwischen dem Fürstentum Liechtenstein und der Schweizerischen Eidgenossenschaft über verschiedene

Mehr

Eidgenössische Volksinitiative. (Bauspar-Initiative)» annehmen?

Eidgenössische Volksinitiative. (Bauspar-Initiative)» annehmen? Zweite Vorlage Eidgenössische Volksinitiative «Für ein steuerlich begünstigtes Bausparen zum Erwerb von selbst genutztem* Wohneigentum und zur Finanzierung von baulichen Energiespar- und Umweltschutzmassnahmen

Mehr

Ergänzungsleistungen zur AHV/IV. INFORMATIONSMARKT Älter werden in Adliswil

Ergänzungsleistungen zur AHV/IV. INFORMATIONSMARKT Älter werden in Adliswil Ergänzungsleistungen zur AHV/IV INFORMATIONSMARKT Älter werden in Adliswil 01. Oktober 2016 1 Ablauf der Informationsveranstaltung Was sind Ergänzungsleistungen zur AHV/IV und Unterschied zu Zusatzleistungen

Mehr

Doppelbesteuerungsabkommen mit Polen - Überblick

Doppelbesteuerungsabkommen mit Polen - Überblick Doppelbesteuerungsabkommen mit Polen - Überblick Nachstehende Ausführungen geben einen kurzen Überblick über die wichtigsten Bestimmungen des Doppelbesteuerungsabkommens, das am 4. Februar 2005 im BGBl.

Mehr

Merkblatt Einbürgerungen von ausländischen, nicht in der Schweiz geborenen Personen

Merkblatt Einbürgerungen von ausländischen, nicht in der Schweiz geborenen Personen Merkblatt Einbürgerungen von ausländischen, nicht in der Schweiz geborenen Personen Es freut uns, dass Sie sich um das Schweizer Bürgerrecht bewerben möchten. Im Anhang finden Sie ein paar wichtige Informationen

Mehr

Newsletter Nr. 152 (DE) Besteuerung von ausländischem Gehalt bei kurzzeitiger Arbeit in China

Newsletter Nr. 152 (DE) Besteuerung von ausländischem Gehalt bei kurzzeitiger Arbeit in China Newsletter Nr. 152 (DE) Besteuerung von ausländischem Gehalt bei kurzzeitiger Arbeit in China November 2015 All r ig ht s r e ser ved Lo r e nz & P art ner s 2015 Obwohl Lorenz & Partners große Sorgfalt

Mehr

Anhang 2 Verwaltungsgesellschaften mit Hilfsfunktionen (Hilfstätigkeiten für In- und ausländische Konzerngesellschaften)

Anhang 2 Verwaltungsgesellschaften mit Hilfsfunktionen (Hilfstätigkeiten für In- und ausländische Konzerngesellschaften) Finanzdepartement des Kantons Basel-Stadt Steuerverwaltung Steuern von juristischen Personen Merkblatt Besteuerung von Domizilgesellschaften Anhang 2 Verwaltungsgesellschaften mit Hilfsfunktionen ) vom

Mehr

e) Die Steuererklärung von einer Drittperson ausfüllen zu lassen.

e) Die Steuererklärung von einer Drittperson ausfüllen zu lassen. Dienststelle Berufs- und Weiterbildung ABU SCHLUSSPRÜFUNG TEIL 1 Aufgaben zum Thema 08 Steuern und Gerechtigkeit Aufgaben zu Ziel G01: Der Staat nimmt wesentliche Aufgaben für die Gesellschaft und somit

Mehr

Ergänzungsleistungen zur AHV / IV. Jsabella Bruni / AHV-Zweigstelle Thun

Ergänzungsleistungen zur AHV / IV. Jsabella Bruni / AHV-Zweigstelle Thun Ergänzungsleistungen zur AHV / IV Jsabella Bruni / AHV-Zweigstelle Thun mein Name ist Ich darf mich kurz vorstellen Jsabella Bruni und ich arbeite seit 2008 bei der AHV-Zweigstelle in Thun. Seite 1 Organisation

Mehr

Ausführungsbestimmungen zum Reglement über den Fonds zur Förderung des Späteinstiegs in die Ausbildung Pflege HF sowie MTT-Berufe HF

Ausführungsbestimmungen zum Reglement über den Fonds zur Förderung des Späteinstiegs in die Ausbildung Pflege HF sowie MTT-Berufe HF Ausführungsbestimmungen zum Reglement über den Fonds zur Förderung des Späteinstiegs in die Ausbildung Pflege HF sowie MTT-Berufe HF Der Vorstand der OdA G des Kantons Zürich erlässt gestützt auf Art.

Mehr

Christina Klein. Kindergeld interna. Ihr persönlicher Experte

Christina Klein. Kindergeld interna. Ihr persönlicher Experte Christina Klein Kindergeld 2009 interna Ihr persönlicher Experte Inhalt 1. Einleitung............................................. 5 2. Rechtliche Grundlagen.................................. 6 2.1 Günstigerprüfung........................................

Mehr

SUBVENTIONIERUNGSMODALITÄTEN DER KRANKENVERSICHERUNGSPRÄMIEN 2016

SUBVENTIONIERUNGSMODALITÄTEN DER KRANKENVERSICHERUNGSPRÄMIEN 2016 Département des finances, des institutions et de la santé Service de la santé publique Departement für Finanzen, Institutionen und Gesundheit Dienststelle für Gesundheitswesen SUBVENTIONIERUNGSMODALITÄTEN

Mehr

Eidgenössische Volksinitiative «Sicheres Wohnen im Alter»

Eidgenössische Volksinitiative «Sicheres Wohnen im Alter» Zweite Vorlage Eidgenössische Volksinitiative «Sicheres Wohnen im Alter» Die Abstimmungsfrage lautet: Wollen Sie die Volksinitiative «Sicheres Wohnen im Alter» annehmen? Bundesrat und Parlament empfehlen,

Mehr

Abkommen

Abkommen Übersetzung 1 Abkommen zwischen der Schweizerischen Eidgenossenschaft und dem Königreich der Niederlande zur Vermeidung der Doppelbesteuerung auf dem Gebiete der Erbschaftssteuern 0.672.963.62 Abgeschlossen

Mehr

Steuerbuch, Erläuterungen zu 21 Einkünfte aus Vorsorge

Steuerbuch, Erläuterungen zu 21 Einkünfte aus Vorsorge Finanzdirektion Steuerverwaltung Steuerbuch, Erläuterungen zu 21 Einkünfte aus Vorsorge 21 - Stand Februar 2013 1 Inhalt 1. Überblick über die Einkünfte aus Vorsorge 3 2. AHV-Renten 3 2.1. Entwicklung

Mehr

I. Bundesgesetz vom 14. Dezember 1990 über die Harmonisierung der direkten Steuern der Kantone und Gemeinden (StHG)

I. Bundesgesetz vom 14. Dezember 1990 über die Harmonisierung der direkten Steuern der Kantone und Gemeinden (StHG) Zürcher Steuerbuch Nr. 45/430 Verrechnungssteuer Rückerstattung bei Wohnsitzwechsel Merkblatt KStA Merkblatt des kantonalen Steueramtes betreffend Rückerstattung der Verrechnungssteuer bei Wohnsitzwechseln

Mehr

Schweizerische Finanzmarktpolitik

Schweizerische Finanzmarktpolitik Schweizerische Finanzmarktpolitik im Fokus Dr. David S. Gerber, Stv. Leiter Abteilung Märkte, SIF Swiss Banking Operations Forum vom 17. April 2013 Überblick 1. Einleitung 2. Herausforderungen 3. Finanzmarktpolitik

Mehr

STEUERGESETZ DER GEMEINDE AROSA

STEUERGESETZ DER GEMEINDE AROSA 70.00 STEUERGESETZ DER GEMEINDE AROSA 70.00 Steuergesetz der Gemeinde Arosa I. Allgemeine Bestimmungen Art. Gegenstand Die Gemeinde Arosa erhebt folgende Steuern nach den Bestimmungen des kantonalen Rechts:

Mehr

Volksinitiative «Eigene vier Wände dank Bausparen»

Volksinitiative «Eigene vier Wände dank Bausparen» Erste Vorlage Volksinitiative «Eigene vier Wände dank Bausparen» Die Abstimmungsfrage lautet: Wollen Sie die Volksinitiative «Eigene vier Wände dank Bausparen» annehmen? Das Parlament hat keine Abstimmungsempfehlung

Mehr

Workshop 3. Unternehmensformen rechtliches und steuerliches Umfeld

Workshop 3. Unternehmensformen rechtliches und steuerliches Umfeld Workshop 3. Unternehmensformen rechtliches und steuerliches Umfeld H. Kubaile, KPMG AG, Zürich Dr. H. Ludwig, VISCHER, Basel 1 Gesellschaftsformen. Personengesellschaften Kapitalgesellschaften Aktiengesellschaft

Mehr

Brennpunkt Steuerstrafrecht: Schwarzgeld im Nachlass. lic. iur. Martin Plüss Rechtsanwalt, dipl. Steuerexperte

Brennpunkt Steuerstrafrecht: Schwarzgeld im Nachlass. lic. iur. Martin Plüss Rechtsanwalt, dipl. Steuerexperte Brennpunkt Steuerstrafrecht: Schwarzgeld im Nachlass lic. iur. Martin Plüss Rechtsanwalt, dipl. Steuerexperte Inhalt 1. Fallbeispiel 1: Klassiker Alternative Aussitzen Alternative Offenlegen 2. Fallbeispiel

Mehr

Kanton Basel-Stadt. Steuern Basel-Stadt. Aktuelles zur Steuergesetzgebung und Steuerpraxis im Kanton Basel-Stadt. lic. iur. Stephan Stauber, Vorsteher

Kanton Basel-Stadt. Steuern Basel-Stadt. Aktuelles zur Steuergesetzgebung und Steuerpraxis im Kanton Basel-Stadt. lic. iur. Stephan Stauber, Vorsteher Kanton Basel-Stadt Steuern Basel-Stadt Aktuelles zur Steuergesetzgebung und Steuerpraxis im Kanton Basel-Stadt lic. iur. Stephan Stauber, Vorsteher Steuergesetzgebung Steuergesetzrevision 2015 Ausblick

Mehr

Antrag auf Gleichwertigkeitsfeststellung

Antrag auf Gleichwertigkeitsfeststellung Antrag auf Gleichwertigkeitsfeststellung Information und Beratung Handwerkskammer Reutlingen, Hindenburgstraße 58, 72762 Reutlingen Karl-Heinz Goller, Telefon 07121 2142-260, E-Mail: karl-heinz.goller@hwk-reutlingen.de

Mehr

Steuerbuch, Erläuterungen zu 33 Sozialabzüge

Steuerbuch, Erläuterungen zu 33 Sozialabzüge Finanzdirektion Steuerverwaltung Steuerbuch, Erläuterungen zu 33 Sozialabzüge 33 - Stand Februar 2013 1 Inhalt 1. Stichtag und unterjährige Steuerpflicht 4 2. Persönlicher Abzug 4 3. Verheiratetenabzug

Mehr

Ab 2008 überwechselt der italienische Steuergesetzgeber von der schwarzen Liste zur weißen Liste.

Ab 2008 überwechselt der italienische Steuergesetzgeber von der schwarzen Liste zur weißen Liste. Mai 2008 Ab 2008 überwechselt der italienische Steuergesetzgeber von der schwarzen Liste zur weißen Liste. Das italienische Haushaltsgesetz für das Jahr 2008 (Gesetz 24.12.2007, Nr. 244, Art. 1, Absatz

Mehr

Merkblatt. Expatriates. Inhalt STEUERAMT DES KANTONS AARGAU. www.ag.ch/steuern

Merkblatt. Expatriates. Inhalt STEUERAMT DES KANTONS AARGAU. www.ag.ch/steuern STEUERAMT DES KANTONS AARGAU Bd. I Reg. 5.1 www.ag.ch/steuern Merkblatt Ausgabedatum: 30. Juni 2008 Stand: 30. Juni 2008 Gültig ab: 2007 Inhalt 1. Gegenstand...2 2. Gesetzliche Grundlagen...2 3. Anwendungsbereich...2

Mehr

Berufungsentscheidung

Berufungsentscheidung Außenstelle Linz Senat 8 GZ. RV/0861-L/10 Berufungsentscheidung Der Unabhängige Finanzsenat hat durch den Vorsitzenden HR Mag. Bernhard Renner und die weiteren Mitglieder HR Dr. Gabriele Mittermayr, Leopold

Mehr

Aktuelle Änderungen der Steuer- und Finanzberichterstattung für das Jahr 2013

Aktuelle Änderungen der Steuer- und Finanzberichterstattung für das Jahr 2013 Aktuelle Änderungen der Steuer- und Finanzberichterstattung für das Jahr 2013 IT-Branche Vom 01.01.2013 bis 01.01.2023 werden folgende Operationen, die mit Softwarelieferungen zusammenhängen, von der Mehrwertsteuerpflicht

Mehr

SPERRFRIST: 12h00, BAK Taxation Index. Executive Summary

SPERRFRIST: 12h00, BAK Taxation Index. Executive Summary BAK Taxation Index Executive Summary 2014 Auftraggeber Eidgenössische Steuerverwaltung (ESTV), Bern Steuer- und Finanzämter sowie Volkswirtschaftliche Ausschüsse der Kantone Appenzell A.Rh., Basel-Stadt,

Mehr

Steuererklärung ausfüllen leicht gemacht In vier Schritten zum Ziel

Steuererklärung ausfüllen leicht gemacht In vier Schritten zum Ziel Steuererklärung ausfüllen leicht gemacht In vier Schritten zum Ziel des Kantons Bern BI VEGD3.0 (DT006) 506/0 So starten Sie TaxMe-Online Gehen Sie auf www.taxme.ch Öffnen Sie den Menüpunkt TaxMe-Online

Mehr

Verordnung zum Einführungsgesetz zum Bundesgesetz über die Krankenversicherung (V EG KVG)

Verordnung zum Einführungsgesetz zum Bundesgesetz über die Krankenversicherung (V EG KVG) 87. Verordnung zum Einführungsgesetz zum Bundesgesetz über die Krankenversicherung (V EG KVG) Vom 0. März 996 Der Regierungsrat des Kantons Aargau, gestützt auf 6, 8, 5 Abs. und Abs. des Einführungsgesetzes

Mehr

Einkommens- und Vermögenserklärung zur Berechnung der Beiträge 2014

Einkommens- und Vermögenserklärung zur Berechnung der Beiträge 2014 Eidgenössisches Finanzdepartement EFD Zentrale Ausgleichsstelle ZAS Schweizerische Ausgleichskasse SAK Freiwillige Versicherung Beiträge P.P. CH1211 Genève 2, CdC 1200 XXXXX 756000000000009999999999999999999999999999

Mehr

Antrag auf Gleichwertigkeitsfeststellung

Antrag auf Gleichwertigkeitsfeststellung Handwerkskammer Chemnitz Abteilung Berufsbildung Herrn Andrè Pollrich Limbacher Straße 195 09116 Chemnitz Antrag auf Gleichwertigkeitsfeststellung Hinweise: Bitte füllen Sie diesen Antrag vollständig aus

Mehr

Verrechnung von Vorjahresverlusten in der interkantonalen Steuerausscheidung

Verrechnung von Vorjahresverlusten in der interkantonalen Steuerausscheidung Schweizerische Steuerkonferenz KS 24 Verrechnung von Vorjahresverlusten in der interkantonalen Steuerausscheidung Kreisschreiben vom 17. Dezember 2003 1. Bisherige Praxis Die Berücksichtigung von Verlusten,

Mehr

Antrag auf Behandlung als unbeschränkt einkommensteuer-

Antrag auf Behandlung als unbeschränkt einkommensteuer- Antrag auf Behandlung als unbeschränkt einkommensteuer- Zur Beachtung: Für Arbeitnehmer mit Staatsangehörigkeit zu einem EU/EWR-Mitgliedstaat, die in der Bundesrepublik Deutschland weder einen Wohnsitz

Mehr

Informationen zum Einbürgerungsverfahren

Informationen zum Einbürgerungsverfahren Informationen zum Einbürgerungsverfahren Erwerb des Bürgerrechts in der Stadt Kreuzlingen durch ausländische Staatsangehörige (ordentliche Einbürgerung) 1 Inhalt 1. Allgemeines 3 2. Zuständigkeit 3 3.

Mehr

Günstiger Wohnraum in Bern

Günstiger Wohnraum in Bern Günstiger Wohnraum in Bern mit fairen transparenten Vermietungskriterien für einkommensschwächere Einwohner/-innen und Familien in der Stadt Bern Die städtischen Wohnungen befinden sich seit 1985 im Portfolio

Mehr

Wohneigentumsförderung und berufliche Vorsorge

Wohneigentumsförderung und berufliche Vorsorge Wohneigentumsförderung und berufliche Vorsorge Ausgabe Tipps und Hinweise Wir machen Sie sicherer. Wohneigentumsförderung und berufliche Vorsorge Allgemeine Informationen Welche Vorsorgegelder stehen Ihnen

Mehr

An die quellensteuerpflichtigen Arbeitnehmer

An die quellensteuerpflichtigen Arbeitnehmer Republik und Kanton Genf Finanzdepartement Kantonale Steuerverwaltung An die quellensteuerpflichtigen Arbeitnehmer Sehr geehrte Damen und Herren Beiliegend zu diesem Schreiben erhalten Sie die Richtlinien

Mehr

René Müller. Mögliche Staatspleiten großer Industrienationen. Europa, USA und Japan vor dem Abgrund? Diplomica Verlag

René Müller. Mögliche Staatspleiten großer Industrienationen. Europa, USA und Japan vor dem Abgrund? Diplomica Verlag René Müller Mögliche Staatspleiten großer Industrienationen Europa, USA und Japan vor dem Abgrund? Diplomica Verlag René Müller Mögliche Staatspleiten großer Industrienationen: Europa, USA und Japan vor

Mehr

GEMEINDE STALDENRIED

GEMEINDE STALDENRIED GEMEINDE STALDENRIED REGLEMENT ÜBER DIE WOHNBAUFÖRDERUNG Die Urversammlung der Gemeinde Staldenried eingesehen die Artikel 69, 75 und 78 der Kantonsverfassung; eingesehen die Art. 2, 17, 146 und 147 des

Mehr

KANTON GRAUBÜNDEN GEMEINDE HALDENSTEIN

KANTON GRAUBÜNDEN GEMEINDE HALDENSTEIN KANTON GRAUBÜNDEN GEMEINDE HALDENSTEIN Steuergesetz GEMEINDE HALDENSTEIN Steuergesetz / Seite 1 I. ALLGEMEINE BESTIMMUNGEN Art. 1 Die Gemeinde Haldenstein erhebt folgende Steuern nach den Bestimmungen

Mehr

Kantonale Geoinformationsverordnung (KGeoIV)

Kantonale Geoinformationsverordnung (KGeoIV) 7.0 Kantonale Geoinformationsverordnung (KGeoIV) Vom 7. Februar 0 (Stand. Juni 06) Gestützt auf Art. 45 der Kantonsverfassung ) sowie Art. 5, 6, 7, 8 und 9 des kantonalen Geoinformationsgesetzes ) von

Mehr

RUBIK-Abkommen Informationen für unsere Kunden

RUBIK-Abkommen Informationen für unsere Kunden RUBIK-Abkommen Informationen für unsere Kunden 16.11.2012 Seite 0 Inhaltsverzeichnis Themenbereiche Seiten Das RUBIK-Konzept 2 RUBIK - wie funktioniert das? 4 Schematische Darstellung Vergangenheit 5 Schematische

Mehr

Tarif für die Einkommenssteuer 2015

Tarif für die Einkommenssteuer 2015 Tarif für die ssteuer 2015 Gemäss Steuergesetz vom 15. Dezember 1998 Änderung vom 22. Mai 2012 (Teilrevision) Gültig ab Steuerperiode 2015 Herausgeber Departement Finanzen und Ressourcen Kantonales Steueramt

Mehr

NEWSLETTER I GERMAN DESK

NEWSLETTER I GERMAN DESK NEWSLETTER I GERMAN DESK März 2013 NEUE INFORMATIONEN ZUR ERKLÄRUNGSPFLICHT FÜR AUSLÄNDISCHES VERMÖGEN WER MUSS DIESE STEUERERKLÄRUNG EINREICHEN? 2 BETROFFENE VERMÖGENSGEGENSTÄNDE UND RECH TE 3 AUSNAHMEN

Mehr

Grundlagen der Besteuerung des Volksbank-Amerika-Invest A. Daten für Steuererklärungen und sonstige Eingaben bei Finanzämtern.

Grundlagen der Besteuerung des Volksbank-Amerika-Invest A. Daten für Steuererklärungen und sonstige Eingaben bei Finanzämtern. Grundlagen der Besteuerung des Volksbank-Amerika-Invest A. Daten für Steuererklärungen und sonstige Eingaben bei Finanzämtern. Die nachstehenden Ausführungen beziehen sich ausschließlich auf in Österreich

Mehr

PROTOKOLL ZWISCHEN DER REPUBLIK ÖSTERREICH UND DEM KÖNIGREICH BELGIEN

PROTOKOLL ZWISCHEN DER REPUBLIK ÖSTERREICH UND DEM KÖNIGREICH BELGIEN BGBl. III - Ausgegeben am 14. Jänner 2016 - Nr. 7 1 von 6 PROTOKOLL ZWISCHEN DER REPUBLIK ÖSTERREICH UND DEM KÖNIGREICH BELGIEN UND ZUSATZPROTOKOLL ZUR ABÄNDERUNG DES AM 29. DEZEMBER 1971 IN WIEN UNTERZEICHNETEN

Mehr

Antrag auf Gleichwertigkeitsfeststellung

Antrag auf Gleichwertigkeitsfeststellung Antrag auf Gleichwertigkeitsfeststellung Hinweise Bitte füllen Sie diesen Antrag vollständig aus ( 15 BQFG). Die mit * gekennzeichneten Felder können Sie freiwillig ausfüllen sie ermöglichen eine schnellere

Mehr

A. Daten für Steuererklärungen und sonstige Eingaben bei Finanzämtern. 1. Anteile im Privatvermögen

A. Daten für Steuererklärungen und sonstige Eingaben bei Finanzämtern. 1. Anteile im Privatvermögen Grundlagen der Besteuerung für Pioneer Funds Austria - Amerika Garantie 10/2016 Miteigentumsfonds gemäß 20a InvFG Rechnungsjahr: 29. Oktober 2009-28. Oktober 2010 Die nachstehenden Ausführungen beziehen

Mehr

6.02. Mutterschaftsentschädigung. Anspruchsberechtigte Frauen. Stand am 1. Juli 2005

6.02. Mutterschaftsentschädigung. Anspruchsberechtigte Frauen. Stand am 1. Juli 2005 6.02 Stand am 1. Juli 2005 Mutterschaftsentschädigung 1 Anspruchsberechtigte Frauen Anspruch auf Mutterschaftsentschädigung haben Frauen, die im Zeitpunkt der Geburt des Kindes entweder: Arbeitnehmerinnen

Mehr

Bericht der Kommission für Wirtschaft und Abgaben vom 7. April 2008

Bericht der Kommission für Wirtschaft und Abgaben vom 7. April 2008 Ständerat Conseil des Etats Consiglio degli Stati Cussegl dals stadis 04.446 n Pa.Iv. Fraktion V. Kantonale Kompetenz für steuerlich begünstigtes Bausparen 04.448 n Pa.Iv. Gysin. Bausparmöglichkeit für

Mehr

Merkblatt zur Ersatzbeschaffung bei der Grundstückgewinnsteuer. Stand letzte Mutation Grundsätzliches zur Grundstückgewinnsteuer

Merkblatt zur Ersatzbeschaffung bei der Grundstückgewinnsteuer. Stand letzte Mutation Grundsätzliches zur Grundstückgewinnsteuer Merkblatt zur Ersatzbeschaffung bei der Grundstückgewinnsteuer Stand letzte Mutation 9.3.215 Grundsätzliches zur Grundstückgewinnsteuer Ersatzbeschaffung Die Grundstückgewinnsteuer ist eine Objektsteuer.

Mehr

Doppelbesteuerungsabkommen mit der Schweiz - Überblick

Doppelbesteuerungsabkommen mit der Schweiz - Überblick Doppelbesteuerungsabkommen mit der Schweiz - Überblick Mit der Schweiz gibt es zwei Doppelbesteuerungsabkommen (DBA): DBA Einkommensteuer, Vermögensteuer DBA Erbschaftssteuer Nachstehende Ausführungen

Mehr

...tes Landesgesetz zur Änderung des Abgeordnetengesetzes Rheinland-Pfalz

...tes Landesgesetz zur Änderung des Abgeordnetengesetzes Rheinland-Pfalz Mainz, 08.10.2014 G e s e t z e n t w u r f der Fraktionen der SPD und Bündnis 90/Die Grünen...tes Landesgesetz zur Änderung des Abgeordnetengesetzes Rheinland-Pfalz A. Problem und Regelungsbedürfnis In

Mehr

Kantonale Geoinformationsverordnung (KGeoIV)

Kantonale Geoinformationsverordnung (KGeoIV) 7.0 Kantonale Geoinformationsverordnung (KGeoIV) Gestützt auf Art. 45 der Kantonsverfassung ) sowie Art. 5, 6, 7, 8 und 9 des kantonalen Geoinformationsgesetzes ) Von der Regierung erlassen am 7. Februar

Mehr

Prämienverbilligung 2016 im Kanton Schwyz Achtung! Eingabefrist: 30. September 2015

Prämienverbilligung 2016 im Kanton Schwyz Achtung! Eingabefrist: 30. September 2015 Prämienverbilligung 2016 im Kanton Schwyz Achtung! Eingabefrist: 30. September 2015 Informationen Berechnungshilfen Allgemeines 2 Warum werden Krankenkassenprämien verbilligt? Die Krankenkassen erheben

Mehr

Bürgergesellschaft - direkte Demokratie? Österreich im Vergleich zur Schweiz

Bürgergesellschaft - direkte Demokratie? Österreich im Vergleich zur Schweiz Bürgergesellschaft - direkte Demokratie? Österreich im Vergleich zur Schweiz 25. Juli 2013 / Dr. Peter Grünenfelder, Präsident Schweiz. Staatsschreiberkonferenz Inhalt > Direkt-demokratische Instrumente

Mehr

Steuergesetz der Gemeinde Bergün/Bravuogn

Steuergesetz der Gemeinde Bergün/Bravuogn GEMEINDE BERGÜN CUMÜN DA BRAVUOGN Telefon 08 / 407 7 Postkonto 70-06- Telefax 08 / 407 7 E-Mail gde.berguen@bluewin.ch Internet www.berguen.ch Steuergesetz der Gemeinde Bergün/Bravuogn Steuergesetz der

Mehr

Aufenthaltsrecht und Selbständigkeit von Personen aus Nicht-EU-Ländern

Aufenthaltsrecht und Selbständigkeit von Personen aus Nicht-EU-Ländern Seminar: Vor dem Businessplan steht das Aufenthaltsrecht Aufenthaltsrecht und Selbständigkeit von Personen aus Nicht-EU-Ländern Dr. Ralf Sänger feat. Claudius Voigt IQ-Fachstelle Mainz, 08.09.2015 Das

Mehr

Tagesschulverordnung. Einwohnergemeinde Grindelwald

Tagesschulverordnung. Einwohnergemeinde Grindelwald Tagesschulverordnung Einwohnergemeinde Grindelwald Gültig ab 0. August 0 - - Gestützt auf - Volksschulgesetz vom 9. März 00 inkl. Änderung vom. August 008 - Volksschulverordnung vom 8. Mai 008 - Tagesschulverordnung

Mehr

Forumsveranstaltung: Ausländerrechtliche Fragestunde

Forumsveranstaltung: Ausländerrechtliche Fragestunde Forumsveranstaltung: Ausländerrechtliche Fragestunde Montag, 27. Oktober 2014 Josef Jacober, Anwalt mit Spezialisierung Ausländerrecht Kai-Siegrun Kellenberger, Juristin beim kantonalen Sicherheits- und

Mehr

Neuheiten in der Steuerlandschaft des Kantons Basel-Landschaft

Neuheiten in der Steuerlandschaft des Kantons Basel-Landschaft Steueranlass vom 1. Februar 2016 Neuheiten in der Steuerlandschaft des Kantons Basel-Landschaft Vorsteher der Steuerverwaltung BL Folie 1 Inhaltsübersicht Steueranlass vom 1. Februar 2016 Steuergesetzesrevision

Mehr

Merkblatt zur Erhebung der Tourismusabgabe - ("Citytax")

Merkblatt zur Erhebung der Tourismusabgabe - (Citytax) Merkblatt zur Erhebung der Tourismusabgabe - ("Citytax") Stand: 18.12.2012 Magistrat der Stadt Bremerhaven Stadtkämmerei Steuerabteilung Postfach 21 03 60, 27524 Bremerhaven E-Mail: infocitytax@magistrat.bremerhaven.de

Mehr

PRÄMIENVERBILLIGUNG 2015

PRÄMIENVERBILLIGUNG 2015 PRÄMIENVERBILLIGUNG 2015 Stand: 15.01.2015 Allgemeine Informationen Prämienverbilligungen sind keine Almosen, sondern kantonale Finanzierungshilfen, auf die ein Rechtsanspruch besteht, wenn die Voraussetzungen

Mehr

PENSIONSKASSE DER ALCATEL-LUCENT SCHWEIZ AG Friesenbergstr. 75, 8055 Zürich. Gesuch um Vorbezug. Name: Vorname:

PENSIONSKASSE DER ALCATEL-LUCENT SCHWEIZ AG Friesenbergstr. 75, 8055 Zürich. Gesuch um Vorbezug. Name: Vorname: Gesuch um Vorbezug Ich, der/die Unterzeichnende Name: Vorname: AHV-Nummer: Zivilstand: ledig, geschieden, verwitwet verheiratet, in eingetragener Partnerschaft Name des Ehegatten: Vorname des Ehegatten:

Mehr

Behandlung von Erlassgesuchen für die Kantons- und Gemeindesteuern (tritt auf den 1. Januar 2016 in Kraft; ersetzt Weisung vom 5.

Behandlung von Erlassgesuchen für die Kantons- und Gemeindesteuern (tritt auf den 1. Januar 2016 in Kraft; ersetzt Weisung vom 5. FINANZDIREKTION WEISUNG NR. 5.01 Behandlung von Erlassgesuchen für die Kantons- und Gemeindesteuern (tritt auf den 1. Januar 2016 in Kraft; ersetzt Weisung vom 5. Dezember 2011) Die Finanzdirektion erlässt

Mehr

Steuern im Kanton Zürich

Steuern im Kanton Zürich Kantonales Steueramt Konsulent Unternehmenssteuern Steuern im Kanton Zürich Ansprechpartner: bei Steuerfragen Kantonales Steueramt Fachsupport Unternehmenssteuern (oder zuständige Division) Bändliweg 21

Mehr

Gemeinde Samnaun. Stand 31. August 2008. Seite 1 von 8

Gemeinde Samnaun. Stand 31. August 2008. Seite 1 von 8 Gemeinde Samnaun Steuergesetz der Gemeinde Samnaun Stand 31. August 2008 Seite 1 von 8 Steuergesetz der Gemeinde Samnaun Steuergesetz der Gemeinde Samnaun I. Allgemeine Bestimmungen Art. 1 1 Die Gemeinde

Mehr

Merkblatt betreffend Erhebung der Quellensteuer Jahr 2011

Merkblatt betreffend Erhebung der Quellensteuer Jahr 2011 Merkblatt betreffend Erhebung der Quellensteuer Jahr 2011 Inhaltverzeichnis I. Persönliche und sachliche Steuerpflicht 3 1. Personen mit steuerlichem Wohnsitz oder Aufenthalt im Inland 3 2. Personen ohne

Mehr

Referat Anlässlich des Unternehmerfrühstück s

Referat Anlässlich des Unternehmerfrühstück s Treuhand Wirtschaftsprüfung Gemeindeberatung Unternehmensberatung Steuer- und Rechtsberatung Informatik - Gesamtlösungen Referat Anlässlich des Unternehmerfrühstück s vom 10. Januar 2012 Referent Roman

Mehr

Kreisschreiben Nr. 28

Kreisschreiben Nr. 28 Eidgenössische Steuerverwaltung Administration fédérale des contributions Amministrazione federale delle contribuzioni Hauptabteilung Direkte Bundessteuer, Verrechnungssteuer, Stempelabgaben Division principale

Mehr

Bundesgesetz über das Schweizerische Institut für Prävention und Gesundheitsförderung

Bundesgesetz über das Schweizerische Institut für Prävention und Gesundheitsförderung Bundesgesetz über das Schweizerische Institut für Prävention und Gesundheitsförderung vom Die Bundesversammlung der Schweizerischen Eidgenossenschaft, gestützt auf Artikel 117 Absatz 1 und 118 Absatz 2

Mehr

Leben in Deutschland arbeiten in Luxemburg

Leben in Deutschland arbeiten in Luxemburg PM 59/08 6.3.2009 Leben in Deutschland arbeiten in Luxemburg Übersicht über die Besteuerung von Arbeitnehmern im Grenzraum Deutschland- Luxemburg In der Grenzregion Trier-Luxemburg sind sich die Arbeitnehmer

Mehr

- 1 - der Funktion in gleicher Weise für Mann oder Frau. Art. 1bis 1

- 1 - der Funktion in gleicher Weise für Mann oder Frau. Art. 1bis 1 - 1 - Gesetz über das Walliser Bürgerrecht vom 18. November 1994 Der Grosse Rat des Kantons Wallis Eingesehen die Artikel 28, 29, 30 Absatz 1, 38 und 42 der Kantonsverfassung; Eingesehen die Bestimmungen

Mehr

Arbeits- und Aufenthaltsbewilligungen

Arbeits- und Aufenthaltsbewilligungen Seite 1/8 Arbeits- und Aufenthaltsbewilligungen Planen Sie Ihre Zukunft im Kanton Thurgau? Wer während eines Aufenthaltes in der Schweiz arbeitet oder sich länger als drei Monate in der Schweiz aufhält,

Mehr

Merkblatt Geburtsanzeige und Namenserklärung für deutsche Kinder

Merkblatt Geburtsanzeige und Namenserklärung für deutsche Kinder Stand: März 2016 Merkblatt Geburtsanzeige und Namenserklärung für deutsche Kinder Hinweis: Sämtliche Angaben beruhen auf Erkenntnissen und Erfahrungen der Botschaft zum Zeitpunkt der Abfassung. Trotz aller

Mehr