Befristeter Arbeitsvertrag

Größe: px
Ab Seite anzeigen:

Download "Befristeter Arbeitsvertrag"

Transkript

1 Befristeter Arbeitsvertrag Stand: Mai 2004 Sollten Sie Rückfragen haben, wenden Sie sich bitte an Ihre zuständige Innung Die im Merkblatt "Befristeter Arbeitsvertrag zusammengestellten Hinweise sollen den Metallinnungen und ihren Mitgliedern einen Überblick über praktische und rechtliche Fragen zum Thema geben.

2 - 2 - Inhaltsverzeichnis I. Befristete Arbeitsverhältnisse nach dem Teilzeit- und Befristungsgesetz (TzBfG) 3 a) Befristung ohne sachlichen Grund 3 b) Befristung ohne sachlichen Grund bei Existenzgründern 3 c) Befristung mit sachlichem Grund 3 d) Kombinationsmöglichkeiten 4 e) Befristung mit Arbeitnehmern ab dem 52. Lebensjahr 4 II. Beendigung des befristeten Arbeitsverhältnisses 4 III. Besonderer Kündigungsschutz 5 IV. Mitbestimmung des Betriebsrates 5 V. Vertragsmuster verwenden 5 Anlage: Muster Befristeter Arbeitsvertrag Muster Verlängerung des befristeten Arbeitsvertrages

3 - 3 - I. Befristete Arbeitsverhältnisse nach dem Teilzeit- und Befristungsgesetz (TzBfG) Alle befristeten Arbeitsverträge bedürfen zu ihrer Wirksamkeit der Schriftform. Eine Befristung ist zulässig, wenn ein sachlicher Grund vorliegt oder eine Befristung ohne sachlichen Grund bis zur Dauer von zwei Jahren vereinbart wird oder eine Befristung ohne sachlichen Grund bis zur Dauer von vier Jahren in den ersten vier Jahren nach der Gründung eines Unternehmens oder der Arbeitnehmer bei Beginn des befristeten Arbeitsverhältnisses das 52. Lebensjahr vollendet hat und zu einem etwaigen vorhergehenden unbefristeten Arbeitsverhältnis zu demselben Arbeitgeber ein Zeitraum von mehr als 6 Monaten liegt. a) Befristung ohne sachlichen Grund Nach dem Teilzeit- und Befristungsgesetz kann der Arbeitgeber innerhalb einer Höchstdauer von insgesamt 2 Jahren (bei Anwendung der Tarifverträge mit der CGM von 5 Jahren) die Befristung eines Arbeitsverhältnisses vornehmen, sofern nicht mit dem Arbeitnehmer bereits zuvor ein befristetes mit oder ohne Sachgrund - oder unbefristetes Arbeitsverhältnis bestanden hat. Es muss sich also immer um eine Neueinstellung handeln. Innerhalb dieser 2 Jahre (Tarifverträge CGM 5 Jahre) ist eine dreimalige Verlängerung der Befristung zulässig, sodass max. vier befristete Arbeitsverträge abgeschlossen werden können, die sich allerdings insoweit aneinander anschließen müssen. Dabei ist zu beachten, dass die jeweilige Verlängerung vor Ablauf des zu verlängernden Zeitvertrages vereinbart werden muss. b) Befristung ohne sachlichen Grund bei Existenzgründern Nach der am 01. Januar 2004 durch das Gesetz zu Reformen am Arbeitsmarkt in Kraft getretenen Neuregelung ist in den ersten vier Jahren nach Gründung eines Unternehmens die kalendermäßige Befristung eines Arbeitsvertrages ohne Vorliegen eines sachlichen Grundes bis zur Dauer von vier Jahren möglich. Von der Regelung können auch Unternehmen Gebrauch machen, die vor dem 01. Januar 2004 gegründet wurden und noch nicht älter als vier Jahre sind. Als Zeitpunkt der Gründung gilt die Aufnahme einer nach der Abgabenordnung mitteilungspflichtigen Tätigkeit. Maßgeblich ist die Aufnahme der Erwerbestätigkeit, nicht der Zeitpunkt der Mitteilung an die Gemeinde oder Finanzamt. Die Neuregelung gilt nicht für die Neugründung im Zusammenhang mit der rechtlichen Umstrukturierung von Unternehmen und Konzernen. Rechtlich umstritten ist die Frage, ob das Befristungsprivileg für Existenzgründer im Falle eines Betriebsüberganges greifen kann. Es lässt sich derzeit noch nicht abschätzen, wie die Rechtsprechung in dieser Frage entscheiden wird. Die Höchstbefristungsdauer beträgt vier Jahr. Ist der befristete Arbeitsvertrag zunächst für eine kürzere Dauer abgeschlossen, kann er auch mehrfach bis zur vierjährigen Höchstdauer verlängert werden. Zu beachten sind die allgemeinen Beschränkungen, die für Befristungen ohne sachlichen Grund gelten. So greift das Befristungsprivileg der Existenzgründer nur bei Neueinstellungen. c) Befristung mit sachlichem Grund Ein sachlicher Grund liegt insbesondere vor, wenn

4 - 4 - der betriebliche Bedarf an der Arbeitsleistung nur vorübergehend besteht, d.h. im Zeitpunkt des Vertragsabschlusses mit einiger Sicherheit zu erwarten ist, dass für eine Beschäftigung des befristet eingestellten Arbeitnehmers über das Befristungsende hinaus kein Bedarf besteht, die Befristung im Anschluss an eine Ausbildung oder ein Studium erfolgt, um den Übergang des Arbeitnehmers in eine Anschlussbeschäftigung zu erleichtern der Arbeitnehmer zur Vertretung eines anderen Arbeitnehmers beschäftigt wird, wobei nicht erforderlich ist, dass die Ersatzkraft gerade auf dem Arbeitsplatz des Vertretenen eingesetzt wird, sofern ein ursächlicher Zusammenhang zwischen dem zeitweiligen Ausfall eines Stammarbeitnehmers und dem befristet eingestellten Arbeitnehmer besteht, die Befristung zur Erprobung erfolgt, oder in der Person des Arbeitnehmers liegende Gründe die Befristung rechtfertigen, was insbesondere aus sozialen Gründen der Fall ist, wenn der Arbeitnehmer eine gewisse Zeit, beispielsweise bis zum Studium oder bis zum Wehrdienst überbrücken muss. Die oben aufgeführten Sachgründe sind jedoch nicht abschließend, so dass weitere Fallgestaltungen eine Sachgrundbefristung rechtfertigen können. Bei Fragen zu weiteren sachlichen Gründen schalten Sie unbedingt Ihren zuständigen Verband ein. d) Kombinationsmöglichkeiten An eine Befristung aus sachlichem Grund kann sich eine Befristung ohne sachlichen Grund grundsätzlich nicht anschließen, da es sich dann nicht mehr um eine vom Gesetz für Befristungen ohne sachlichen Grund geforderte Neueinstellung handeln würde. Dies ist jedoch dann nicht der Fall, wenn insgesamt der Zeitraum von 2-Jahren noch nicht überschritten wurde und die Befristung ohne Sachgrund noch in den Zeitraum von 2-Jahren ab der ersten Befristung fallen würde. Zulässig ist auch, an eine Befristung ohne sachlichen Grund im Falle einer Neueinstellung eine solche mit sachlichem Grund anzuschließen und so den 2-Jahres- Zeitraum mit der Sachgrundbefristung auszuweiten. e) Befristung mit Arbeitnehmern ab dem 52. Lebensjahr Hat der Arbeitnehmer bei Beginn der Befristung das 52. Lebensjahr bereits vollendet, ist im Hinblick auf die Höchstdauer der Verträge, wie auch hinsichtlich ihrer Anzahl eine sachgrundlose Befristung uneingeschränkt möglich. II. Beendigung des befristeten Arbeitsverhältnisses Bei Abschluss eines befristeten Arbeitsverhältnisses sollten Sie vertraglich eine Kündigungsmöglichkeit vereinbaren. Nur dann ist eine fristgerechte Kündigung innerhalb der Vertragslaufzeit möglich. Eine fristlose Kündigung aus wichtigem Grund ist jedoch jederzeit möglich. Auch im befristeten Arbeitsverhältnis sind alle kündigungsrechtlichen Vorschriften zu beachten, insbesondere das Kündigungsschutzgesetz und das Betriebsverfassungsgesetz. Mit dem Ablauf der vereinbarten Frist endet das Arbeitsverhältnis automatisch, ohne dass es einer Kündigung bedarf. Wird der Arbeitnehmer über diesen Zeitpunkt hinaus beschäftigt, ohne dass eine befristete Verlängerung erfolgt, geht das befristete Arbeitsverhältnis in ein unbefristetes Arbeitsverhältnis über.

5 - 5 - III. Besonderer Kündigungsschutz Befristete Arbeitsverträge können auch mit Arbeitnehmern geschlossen werden, für die ein besonderer Kündigungsschutz gilt, wie z.b. mit Schwangeren, Schwerbehinderten, Arbeitnehmern im Erziehungsurlaub und Wehrpflichtigen. Auch in diesen Fällen endet das Arbeitsverhältnis mit dem Ablauf der vereinbarten Frist, ohne dass der besondere Kündigungsschutz greift. IV. Mitbestimmung des Betriebsrates Vor einer befristeten Einstellung eines Arbeitnehmers ist der Betriebsrat in Betrieben mit i.d.r. mehr als 20 wahlberechtigten Arbeitnehmern zu unterrichten und seine Zustimmung einzuholen. Stimmt der Betriebsrat nicht zu, so muss die fehlende Zustimmung im arbeitsgerichtlichen Verfahren ersetzt werden. Nur in Ausnahmefällen, wenn eine sofortige Arbeitsaufnahme aus sachlichen Gründen unbedingt erforderlich ist, kann eine Arbeitsaufnahme bereits vorher erfolgen. Fragen Sie in solchen Fällen Ihren zuständigen Verband. Auch die Verlängerung eines befristeten Arbeitsvertrages ohne sachlichen Grund innerhalb des 2-Jahres-Zeitraums bedarf der Zustimmung des Betriebsrates. Nicht zustimmungspflichtig ist die Mitteilung des Arbeitgebers gegenüber dem Arbeitnehmer, dass der Vertrag zu einem bestimmten Zeitpunkt durch Ablauf der Befristung endet. V. Vertragsmuster verwenden Für die Ausgestaltung der befristeten Arbeitsverhältnisse ist das Vertragsmuster "Befristeter Arbeitsvertrag (als download auf unserer Website bzw. auf unserer Mitglieder-CD) zu verwenden. Beide Papiere sind fest (Klebstoff oder Heftklammer; eine Büroklammer reicht nicht) miteinander zu verbinden, damit eine zusammenhängende Vertragsurkunde entsteht. Hinweis für die betriebliche Praxis: Es ist zu empfehlen, befristete Arbeitsverhältnisse ohne Sachgrund innerhalb des 2- Jahreszeitraums zu vereinbaren und hierbei immer zu prüfen, ob der Arbeitnehmer bereits zuvor im Betrieb gegen Entgelt beschäftigt wurde. Zur Sicherheit sollten Sie sich dies vom Arbeitnehmer mit dem Hinweis auf etwaige Schadensersatzansprüche schriftlich bestätigen lassen. War der Arbeitnehmer bereits zuvor in ihrem Betrieb schon einmal beschäftigt, muss grundsätzlich ein sachlicher Grund für die Befristung vorliegen. Fragen Sie für diese Fälle Ihre Innung oder Ihren Verband. Vor Arbeitsaufnahme und vor einer Verlängerung eines befristeten Arbeitsvertrages muss der Arbeitsvertrag unterzeichnet sein. Bei Zweckbefristungen sollte immer ein Endzeitpunkt angegeben werden

6 - 6 - Befristeter Arbeitsvertrag Zwischen (Name des Betriebes) in (Ort) (Straße) - im Folgenden kurz Arbeitgeber genannt - und Herrn/Frau, geb. am wohnhaft in - im folgenden kurz Arbeitnehmer genannt - wird folgender Arbeitsvertrag geschlossen: 1 Inhalt und Dauer des Arbeitsverhältnisses 1. Der Arbeitnehmer wird vom bis (Höchstdauer 24 Mon.) als beschäftigt. Es handelt sich um eine Neueinstellung nach 14 Abs. 1 Nr.... TzBfG (Zweckbefristung mit sachl. Grund) Neueinstellung nach 14 Abs. 2 TzBfG (kalendermäßige Befristung ohne sachl.grund) Weiterbeschäftigung im Anschluß an die Berufsausbildung nach 14 I Nr. 2 TzBfG, weil kein Dauerarbeitsplatz für einen unbefristet einzustellenden Arbeitnehmer zur Verfügung steht. Es wird eine Probezeit von sechs Monaten vereinbart, sie endet am... Das Arbeitsverhältnis endet ohne Kündigung zum vereinbarten Zeitpunkt, wenn es nicht vorher gem. Ziffer 3 gekündigt wird. 2. Für das Arbeitsverhältnis gelten die jeweiligen Tarifverträge für das Metallhandwerk Nordrhein-Westfalen in ihrer jeweils gültigen Fassung zwischen dem Fachverband Metall Nordrhein-Westfalen und der Gewerkschaft IG Metall Christlichen Gwerkschaft Metall sowie die Arbeitsordnung. 3. Während der Vertragsdauer kann beiderseits mit tariflicher Frist von vier Wochen zum 15. oder zum Ende eines Kalendermonats gekündigt werden. 4. Die Verwendung des Arbeitnehmers richtet sich im Rahmen des Zumutbaren nach den betrieblichen Bedürfnissen des Arbeitgebers. 5. Vom Arbeitgeber nicht ausdrücklich genehmigte Nebentätigkeit ist unzulässig. 2 Arbeitsentgelt 1. Herr/Frau erhält als Arbeitsentgelt folgende Bruttobezüge: - Gehalt der Tarifgruppe - (z.b. Übertarifvergütung) - (sonstige Vergütung, z.b. Zulagen für besondere Erschwernisse oder Leistungen)

7 - 7 - Bruttogehalt insgesamt: Das Arbeitsentgelt ist jeweils am... zahlbar. 2. Soweit freiwillig Übertarifbezahlung gewährt wird, ist diese jederzeit widerruflich. Die Zusage gilt nur bis zu einer Änderung des gegenwärtigen gültigen Gehaltstarifvertrages. Sie kann jederzeit bei Tarifgehaltserhöhungen angerechnet werden. Sie wird auf Entgeltansprüche wegen Mehrarbeit angerechnet. 3 Besondere Bezüge 1. Neben dem 2 festgelegten Arbeitsentgelt werden noch folgende Leistungen oder Sachbezüge vereinbart: 2. Soweit dem Arbeitnehmer eine Weihnachtsgratifikation nicht auf tarifvertraglicher Grundlage, sondern ausschließlich oder über die tarifliche Leistung hinaus auf betrieblicher Grundlage gewährt wird, erfolgt dies freiwillig ohne Rechtsanspruch. Ist das Arbeitsverhältnis im Zeitpunkt der Auszahlung durch den Arbeitnehmer bzw. aus Gründen, die im Verhalten oder in der Person des Arbeitnehmers liegen, durch den Arbeitgeber gekündigt oder erfolgt seine Beendigung in der vorgenannten Weise bis zum des folgenden Jahres, so entfällt eine eventuelle Weihnachtsgratifikation sofern sie 100,00 übersteigt. Bereits geleistete Zahlungen sind entweder zurückzugewähren oder können bei der nächsten Gehaltszahlung unter Beachtung der Pfändungsfreigrenze einbehalten werden. Bei Mutterschaftsurlaub verkürzt sich die Gratifikation für jeden vollen Kalendermonat der Inanspruchnahme um ein Zwölftel, soweit der Tarifvertrag nichts anderes bestimmt. 4 Arbeitsfähigkeit Der Arbeitnehmer erklärt, daß er arbeitsfähig ist, an keiner ansteckenden Krankheit und keine sonstigen Umstände vorliegen, die ihm die vertraglich zu leistende Arbeit jetzt oder in naher Zukunft wesentlich erschweren oder unmöglich machen. Der Arbeitnehmer erklärt weiter, daß er im Zeitpunkt des Abschlusses dieses Vertrages den Bestimmungen des Mutterschutzgesetzes nicht unterliegt, nicht Schwerbehinderter im Sinne des Schwerbehindertengesetzes ist auch keinen Antrag auf Anerkennung als Schwerbehinderter gestellt hat. Sofern etwa die Voraussetzungen dafür später eintreten, wird er den Arbeitgeber davon in Kenntnis setzen. 5 Arbeitsvertragsbruch 1. Das Verlassen oder Nichtantreten der Arbeit ohne Einhaltung der gesetzlichen, tariflichen oder einzelvertraglichen Kündigungsfrist oder ohne wichtigen Grund verpflichtet zum Ersatz des durch den Arbeitsvertragsbruch entstandenen Schadens. 2. Anstelle des vollen Schadenersatzes kann der Arbeitgeber ohne Nachweis eines konkreten Schadens eine Entschädigung in Höhe von 50 % der Bruttomonatsbezüge verlangen. Weitergehende Ansprüche werden hiervon nicht berührt. 6 Abtretungs- oder Verpfändungsverbot Gehaltsverpfändungen oder Abtretungen bedürfen der Zustimmung des Arbeitgebers. 7 Besondere Abmachungen (Ort) den (Arbeitnehmer)

8 - 8 - Verlängerung des befristeten Arbeitsvertrages Unter Bezugnahme auf den befristeten Arbeitsvertrag vom...wird dieser wie folgt verlängert: 1. Verlängerung bis zum... Ort,den (Arbeitnehmer/in) 2. Verlängerung bis zum... Ort,den (Arbeitnehmer/in) 3. Verlängerung bis zum... Ort,den (Arbeitnehmer/in) Weitere Verlängerung (nur bei Beschäftigten, die zu Beginn des Arbeitsverhältnisses bereits das 52. Lebensjahr vollendet hatten) bis zum... Ort,den (Arbeitnehmer/in)

Befristeter Arbeitsvertrag

Befristeter Arbeitsvertrag Befristeter Arbeitsvertrag Stand: Mai 2004 Inhaltsverzeichnis I. Befristete Arbeitsverhältnisse nach dem Teilzeit- und Befristungsgesetz(TzBfG)... 2 a) Befristung ohne sachlichen Grund... 2 b) Befristung

Mehr

Der ohne sachlichen Grund befristete Arbeitsvertrag

Der ohne sachlichen Grund befristete Arbeitsvertrag Der ohne sachlichen Grund befristete Arbeitsvertrag 1. Allgemeines Die Befristung von Arbeitsverträgen ist im Teilzeit- und Befristungsgesetz (TzBfG) geregelt. Zu unterscheiden sind Befristungen des Arbeitsverhältnisses

Mehr

KRAFTFAHRZEUGGEWERBE BAYERN

KRAFTFAHRZEUGGEWERBE BAYERN KRAFTFAHRZEUGGEWERBE BAYERN I. Befristete Arbeitsverhältnisse nach dem Teilzeit- und Befristungsgesetz (TzBfG) Das Teilzeit- und Befristungsgesetz (TzBfG) vom 21.12.2000 schafft seit seinem Inkrafttreten

Mehr

Arbeitsverträge richtig befristen

Arbeitsverträge richtig befristen Stand: April 2004 Arbeitsverträge richtig befristen Das Gesetz über Teilzeit und befristete Arbeitsverträge (TzBfG) ist seit dem 01.01.2004 in Kraft getreten und löste das Beschäftigungsförderungsgesetz

Mehr

Eine Haftung für den Inhalt der Musterverträge kann mit Ausnahme von Fällen von grobem Verschulden oder Vorsatz nicht übernommen werden.

Eine Haftung für den Inhalt der Musterverträge kann mit Ausnahme von Fällen von grobem Verschulden oder Vorsatz nicht übernommen werden. Hinweis Die aktuellen Musterverträge sind nur als Orientierungs- und Formulierungshilfe zu verstehen; sie können z. B. betriebliche Begebenheiten oder sonstige besondere Umstände des Einzelfalles nicht

Mehr

Kalendermäßig befristeter Arbeitsvertrag für gewerbliche Arbeitnehmer

Kalendermäßig befristeter Arbeitsvertrag für gewerbliche Arbeitnehmer Kalendermäßig befristeter Arbeitsvertrag für gewerbliche Arbeitnehmer Vorbemerkung Gesetzliche Voraussetzungen Das am 1. Januar 2001 in Kraft getretene Gesetz über Teilzeitarbeit und befristete Arbeitsverträge

Mehr

Hinweise zur Verwendung dieses Mustervertrages

Hinweise zur Verwendung dieses Mustervertrages Hinweise zur Verwendung dieses Mustervertrages Dieser Vertrag soll als Richtlinie für den Abschluss eines befristeten Arbeitsvertrages dienen. Er erhebt keinen Anspruch auf Vollständigkeit und ist im Einzelfall

Mehr

Befristete Arbeitsverhältnisse

Befristete Arbeitsverhältnisse Wann ist ein Arbeitsvertrag befristet? Wenn die Dauer des Vertrages kalendermäßig bestimmt ist (z.b. bis zum 31.12.2007 oder für die Dauer eines Monats) oder wenn sich aus dem Zweck der Arbeitsleistung

Mehr

Befristung Inkrafttreten des TzBfG BeschFG 1996 1 Abs. 1; TzBfG 14 Abs. 2 Satz 1 und 2

Befristung Inkrafttreten des TzBfG BeschFG 1996 1 Abs. 1; TzBfG 14 Abs. 2 Satz 1 und 2 Befristung Inkrafttreten des TzBfG BeschFG 1996 1 Abs. 1; TzBfG 14 Abs. 2 Satz 1 und 2 Die Wirksamkeit der Verlängerung eines befristeten Arbeitsvertrages richtet sich nach der bei Abschluß der Vertragsverlängerung

Mehr

ARBEITSVERTRAG. Für alle Arbeitnehmer. (Name des Betriebes) (PLZ, Ort, Straße) 1 Inhalt und Beginn des Arbeitsverhältnisses

ARBEITSVERTRAG. Für alle Arbeitnehmer. (Name des Betriebes) (PLZ, Ort, Straße) 1 Inhalt und Beginn des Arbeitsverhältnisses ARBEITSVERTRAG Für alle Arbeitnehmer Zwischen in und (Name des Betriebes) (PLZ, Ort, Straße) - im folgenden Arbeitgeber genannt - Herrn/Frau wohnhaft in - im folgenden Arbeitnehmer genannt - wird folgender

Mehr

Vollzeitarbeitsvertrag

Vollzeitarbeitsvertrag Vollzeitarbeitsvertrag (Bei Anwendung des Musters ist zu prüfen, welche Vertragsbestimmungen übernommen werden wollen. Gegebenenfalls sind Anpassungen und Ergänzungen zu empfehlen.) Zwischen (Name und

Mehr

Konfliktmanagement im Arbeitsverhältnis

Konfliktmanagement im Arbeitsverhältnis Konfliktmanagement im Arbeitsverhältnis 1. Konfliktvermeidung durch Vertragsgestaltung 2.Konfliktbearbeitung im laufenden Arbeitsverhältnis 3.Konfliktminimierung bei Beendigung 1. Konfliktvermeidung durch

Mehr

Alles Rechtens Befristete Arbeitsverträge (08.01.2015)

Alles Rechtens Befristete Arbeitsverträge (08.01.2015) Alles Rechtens Befristete Arbeitsverträge (08.01.2015) Inwieweit sind befristete Arbeitsverträge zulässig? Die Befristung eines Arbeitsverhältnisses ist zulässig, wenn ein sachlicher Grund gegeben ist.

Mehr

3. Beendigung des Arbeitsverhältnisses

3. Beendigung des Arbeitsverhältnisses 3. Beendigung des Arbeitsverhältnisses 3.1 Beendigungsarten Bürgerliches Gesetzbuch BGB 620 Beendigung des Dienstverhältnisses (1) Das Dienstverhältnis endigt mit dem Ablauf der Zeit, für die es eingegangen

Mehr

Ein Aufhebungsvertrag ist grundsätzlich auch dann wirksam, wenn Gründe aus dem Kündigungsschutzgesetz keine Kündigung rechtfertigen würden.

Ein Aufhebungsvertrag ist grundsätzlich auch dann wirksam, wenn Gründe aus dem Kündigungsschutzgesetz keine Kündigung rechtfertigen würden. Der Aufhebungsvertrag Was zu beachten ist Wie jeder Vertrag kommt auch der Auflösungsvertrag durch zwei übereinstimmende Willenserklärungen zustande. Voraussetzung ist immer der beiderseitige rechtsgeschäftliche

Mehr

Arbeitsrecht Update Juli 2014

Arbeitsrecht Update Juli 2014 Arbeitsrecht Update Juli 2014 Gesetzliche Neuregelung der Altersbefristung zum 1. Juli 2014 Mit Wirkung zum 1. Juli 2014 ist eine gesetzliche Neuregelung in Kraft getreten, die es Arbeitgebern erlaubt,

Mehr

Teilzeitbeschäftigung und befristete Arbeitsverträge

Teilzeitbeschäftigung und befristete Arbeitsverträge Teilzeitbeschäftigung und befristete Arbeitsverträge Die Teilzeitarbeit und die Voraussetzungen für den Abschluss befristeter Arbeitsverträge sind mit Wirkung ab dem 01.01.2001 durch das Teilzeit- und

Mehr

Befristeter Arbeitsvertrag - im Fokus

Befristeter Arbeitsvertrag - im Fokus Befristeter Arbeitsvertrag - im Fokus Ausgearbeitet vom Expertenkreis Arbeitsrecht des HDE Stand: Juni 2013 Sollten Sie Rückfragen haben, wenden Sie sich bitte an Ihren zuständigen Verband 2 I N H A L

Mehr

Teilzeitarbeit Befristete Arbeitsverträge

Teilzeitarbeit Befristete Arbeitsverträge Teilzeitarbeit Befristete Arbeitsverträge - Arbeits- und Sozialrechtsinfo, Stand 4/2013 Teilzeitarbeit Wer ist teilzeitbeschäftigt? Teilzeitbeschäftigt sind Arbeitnehmer, deren regelmäßige Wochenarbeitszeit

Mehr

Die Seite "Befristung von Arbeitsverhältnissen" ist in folgende Abschnitte gegliedert:

Die Seite Befristung von Arbeitsverhältnissen ist in folgende Abschnitte gegliedert: Dieses Dokument finden Sie auf www.aachen.ihk.de unter der Dok-Nr. 74854 RECHTSINFORMATION Befristung von Arbeitsverhältnissen Die Seite "Befristung von Arbeitsverhältnissen" ist in folgende Abschnitte

Mehr

MUSTERAUFHEBUNGSVERTRAG

MUSTERAUFHEBUNGSVERTRAG Muster für einen Aufhebungsvertrag Seite: 1 von 5 MUSTERAUFHEBUNGSVERTRAG für Arbeitsverhältnisse Vorwort: Wir möchten Sie darauf hinweisen, dass diese Vorlage lediglich der Orientierung dient. Die beispielhaften

Mehr

Befristung von Arbeitsverhältnissen

Befristung von Arbeitsverhältnissen Befristung von Arbeitsverhältnissen Ihre Ansprechpartner: Ass. Eva-Maria Mayer Telefon: 02 03-28 21-279 1. Allgemeines Arbeitsverträge können sowohl unbefristet als auch befristet abgeschlossen werden.

Mehr

Arbeitsvertrag für geringfügig entlohnte Beschäftigte

Arbeitsvertrag für geringfügig entlohnte Beschäftigte Arbeitsvertrag für geringfügig entlohnte Beschäftigte Zwischen der Firma Strasse Plz Ort (Arbeitgeber) Und Herrn/Frau Strasse Plz Ort Wird folgender Arbeitsvertrag geschlossen: (Arbeitnehmer) 1. Beginn

Mehr

befristeter Arbeitsvertrag Vorname: Name: Geburtsdatum: Straße: Wohnort:

befristeter Arbeitsvertrag Vorname: Name: Geburtsdatum: Straße: Wohnort: befristeter Arbeitsvertrag zwischen der Firma ( nachfolgend Arbeitgeber genannt) : und Herrn/Frau/Frl.: ( nachfolgend Arbeitnehmer genannt ) Vorname: Name: Geburtsdatum: Straße: Wohnort: wird folgender

Mehr

Zusatz-Tarifvertrag. für die in der. DB Zeitarbeit GmbH. beschäftigten Arbeitnehmer. (DB Zeitarbeit-ZusatzTV)

Zusatz-Tarifvertrag. für die in der. DB Zeitarbeit GmbH. beschäftigten Arbeitnehmer. (DB Zeitarbeit-ZusatzTV) 1 Tarifpolitik Zusatz-Tarifvertrag für die in der DB Zeitarbeit GmbH beschäftigten Arbeitnehmer (DB Zeitarbeit-ZusatzTV) Stand nach 3. ÄTV DB Zeitarbeit-ZusatzTV vom 22.12.2011 2 Inhaltsverzeichnis Präambel

Mehr

Wann und wie muss ein Arbeitsvertrag abgeschlossen werden?

Wann und wie muss ein Arbeitsvertrag abgeschlossen werden? Wann und wie muss ein Arbeitsvertrag abgeschlossen werden? Der Arbeitgeber muss spätestens 1 Monat nach dem vereinbarten Beginn des Arbeitsverhältnisses die wesentlichen Vertragsbedingungen schriftlich

Mehr

Vertrag zum Schulversuch in Braunschweig

Vertrag zum Schulversuch in Braunschweig Vertrag zum Schulversuch in Braunschweig Präambel Die Vertragsparteien haben sich bei Beginn der Ausbildung zum/zur Müller/in (Verfahrenstechnologe/in in der Mühlen- und Futtermittelwirtschaft) darüber

Mehr

Der Betriebsrat, die Jugend- und Auszubildendenvertretung

Der Betriebsrat, die Jugend- und Auszubildendenvertretung Der Betriebsrat, die Jugend- und Auszubildendenvertretung Der Betriebsrat Grundlage: Betriebsverfassungsgesetz Gesetzlicher Interessenvertreter der Belegschaft Wird von der Belegschaft gewählt (Betriebsversammlung)

Mehr

Personalfragebogen Kündigung / Entlassung Zusatzangaben gem. Arbeitsbescheinigung 312 SGB III

Personalfragebogen Kündigung / Entlassung Zusatzangaben gem. Arbeitsbescheinigung 312 SGB III Seite 1 Pers.Nr. : Arbeitgeber: Name: Mandanten Nr.: Vorname: Beendigung Arbeitverhältnis I Kündigung/Beendigung des Arbeitsverhältnisses am oder Abschluss des Aufhebungsvertrages am: ( TT.MM.JJJJ) Kündigung/Beendigung

Mehr

Befristete Arbeitsverhältnisse

Befristete Arbeitsverhältnisse Informationsblatt Befristete Arbeitsverhältnisse I. Überblick Sei es beispielsweise ausgelöst durch eine betriebliche Aufgabe von bestimmter Dauer, zur Vertretung eines länger erkrankten Arbeitnehmers

Mehr

Textilreinigungsgewerbe. Abschluss: 12.2.1979 gültig ab: 01.03.1980 Laufzeit bis: TARIFVERTRAG ÜBER ARBEITSPLATZ- UND VERDIENSTSICHERUNG

Textilreinigungsgewerbe. Abschluss: 12.2.1979 gültig ab: 01.03.1980 Laufzeit bis: TARIFVERTRAG ÜBER ARBEITSPLATZ- UND VERDIENSTSICHERUNG IG Metall Vorstand Frankfurt am Main 110 00 702 061 603 00 Bundesrepublik Deutschland - West Branche: Arbeiter Textilreinigungsgewerbe Abschluss: 12.2.1979 gültig ab: 01.03.1980 Laufzeit bis: 6 Mo TARIFVERTRAG

Mehr

Der Arbeitsvertrag Teil 2: Laufzeit des Vertrages

Der Arbeitsvertrag Teil 2: Laufzeit des Vertrages Der Arbeitsvertrag Teil 2: Laufzeit des Vertrages X Beginn und Dauer des Arbeitsvertrages a) Das Arbeitsverhältnis beginnt am und läuft auf unbestimmte Zeit. oder a) Das Arbeitsverhältnis beginnt am und

Mehr

Tarifvertrag Leih- / Zeitarbeit

Tarifvertrag Leih- / Zeitarbeit IG Metall Bezirksleitung Baden-Württemberg Tarifvertrag Leih- / Zeitarbeit Metall- und Elektroindustrie Baden-Württemberg Abschluss: 19.05.2012 Gültig ab: 20.05.2012 Kündbar zum: 31.12.2015 Frist: 3 Monate

Mehr

Teilzeitbeschäftigte 209

Teilzeitbeschäftigte 209 Teilzeitbeschäftigte 209 Teilzeitbeschäftigte Erläuterungen zur Teilzeitarbeit Der Gesetzgeber verfolgt seit Ende 2000, in Kraft getreten zum 01.01.2001, mit dem Gesetz über Teilzeitarbeit und befristete

Mehr

1. Der Mitarbeiter wird ab dem 01.04. als Schlosser in der Produktion eingestellt.

1. Der Mitarbeiter wird ab dem 01.04. als Schlosser in der Produktion eingestellt. LESERSERVICE Muster-Arbeitsvertrag (Quelle: Sekretärinnen SERVICE 04/08) Unbefristeter Arbeitsvertrag zwischen Max Mustermann GmbH, Musterstr. 1, 12345 Musterstadt, im Folgenden: Arbeitgeber und Bernd

Mehr

Arbeitsvertrag (147)

Arbeitsvertrag (147) Arbeitsverträge können in jeglicher Form geschlossen werden und sind an die schriftliche Form nicht gebunden. Um sich jedoch vor Missverständnissen und bei Konfliktfällen abzusichern, ist es für beide

Mehr

Tarifvertrag Leih- / Zeitarbeit

Tarifvertrag Leih- / Zeitarbeit Zwischen dem und der wird folgender Verband der Metall- und Elektroindustrie Baden-Württemberg e.v. - Südwestmetall - IG Metall Bezirksleitung Baden-Württemberg vereinbart: 1. Geltungsbereich Tarifvertrag

Mehr

Werkstudentenvertrag

Werkstudentenvertrag Werkstudentenvertrag (Bei Anwendung des Musters ist zu prüfen, welche Vertragsbestimmungen übernommen werden wollen. Gegebenenfalls sind Anpassungen und Ergänzungen zu empfehlen.) Zwischen (Name und Adresse

Mehr

Datei: teilzeitarbeit.ppt 20. September 2015. Kommentartext Seite 1

Datei: teilzeitarbeit.ppt 20. September 2015. Kommentartext Seite 1 EIN BEISPIEL: Kündigungsschutz im Kleinbetrieb (bisher) Betrieb www.sobi-goettingen.de Das Kündigungsschutzgesetz (Stand seit 1.1.2004) Kündigungsschutz im Kleinbetrieb Soziale Auswahl bei betriebsbedingten

Mehr

Außerordentliche, hilfsweise ordentliche Kündigung. Stellungnahme zu den Fristen bzw. Fristverkürzung im Beteiligungsverfahren. Jürgen Jendral (HMAV)

Außerordentliche, hilfsweise ordentliche Kündigung. Stellungnahme zu den Fristen bzw. Fristverkürzung im Beteiligungsverfahren. Jürgen Jendral (HMAV) Außerordentliche, hilfsweise ordentliche Kündigung. Stellungnahme zu den Fristen bzw. Fristverkürzung im Beteiligungsverfahren. Jürgen Jendral (HMAV) Eine außerordentliche (fristlose) Kündigung einer Mitarbeiterin

Mehr

Arbeitsvertrag. (Name des ärztlichen Arbeitgebers) (Praxisanschrift) (Name der Arzthelferin/des Arzthelfers) (Anschrift)

Arbeitsvertrag. (Name des ärztlichen Arbeitgebers) (Praxisanschrift) (Name der Arzthelferin/des Arzthelfers) (Anschrift) Arbeitsvertrag zwischen Frau/Herrn (Name des ärztlichen Arbeitgebers) in und Frau/Herrn in (Praxisanschrift) (Name der Arzthelferin/des Arzthelfers) (Anschrift) wird folgender Vertrag geschlossen: 1 (1)

Mehr

Rechtsanwalt. Arbeitsverhältnis

Rechtsanwalt. Arbeitsverhältnis Thorben Feldhaus Rechtsanwalt Ihr Recht im Arbeitsverhältnis Das Arbeitsrecht ist traditionell das Schutzrecht der Arbeitnehmer! Es befasst sich mit der Beziehung zwischen Arbeitgeber und Arbeitnehmer,

Mehr

Die Änderungskündigung im Arbeitsrecht

Die Änderungskündigung im Arbeitsrecht Die Änderungskündigung im Arbeitsrecht Was ist eine Änderungskündigung? Die Änderungskündigung ist eine weitere Form der Kündigung. Sie stellt eine echte Kündigung dar! Es handelt sich bei der Änderungskündigung

Mehr

Erläuterungen zu den Arbeitsvertragsmustern

Erläuterungen zu den Arbeitsvertragsmustern Anlage 7 Erläuterungen zu den Arbeitsvertragsmustern I. Grundsätzliches Die Kästchen in den Arbeitsvertragsmustern eröffnen entweder eine Wahlmöglichkeit zwischen zwei oder mehreren Alternativen oder auch,

Mehr

Der Ingenieur als Arbeitgeber Arbeitsrecht in Ingenieurbüros

Der Ingenieur als Arbeitgeber Arbeitsrecht in Ingenieurbüros RA Wilhelm-Staab-Str. 4 14467 Potsdam Wilhelm-Staab-Straße 4 14467 Potsdam Telefon: 0331 / 201 14 61 Telefax: 0331 / 201 16 28 Ra.Kruse@online.de Deutsche Bank AG BLZ 100 700 24 Kto-Nr: 835 54 22 01 Potsdam,

Mehr

Arbeitnehmer auf Grund des anwendbaren Tarifvertrages zu bestimmen;

Arbeitnehmer auf Grund des anwendbaren Tarifvertrages zu bestimmen; Gesetz über Teilzeitarbeit und befristete Arbeitsverträge (Teilzeit- und Befristungsgesetz - TzBfG) (Teilzeit- und Befristungsgesetz vom 21. Dezember 2000 (BGBl. I S. 1966), zuletzt geändert durch Artikel

Mehr

Rente und Beendigung von Arbeitsverhältnissen

Rente und Beendigung von Arbeitsverhältnissen HBE PRAXISWISSEN Rente und Beendigung von Arbeitsverhältnissen Handelsverband Bayern e.v. Brienner Straße 45, 80333 München Rechtsanwältin Claudia Lindemann Telefon 089 55118-122 Telefax 089 55118-118

Mehr

erworben hat oder nach Vertragsinhalt und -dauer die theoretische Möglichkeit zum Aufbau einer gesetzlichen Altersrente besteht.

erworben hat oder nach Vertragsinhalt und -dauer die theoretische Möglichkeit zum Aufbau einer gesetzlichen Altersrente besteht. 138 Arbeitsvertrag Beendigung des ARBEITSverhältnisses Meist wird das Arbeitsverhältnis bei Erreichen des Regelrentenalters oder durch Kündigung beendet. Arbeitsverträge enthalten deshalb entsprechende

Mehr

Tappen Sie nicht in die Befristungsfalle!

Tappen Sie nicht in die Befristungsfalle! Befristete Arbeitsverhältnisse Tappen Sie nicht in die Befristungsfalle! von Rainer Hoffmann, Fachanwalt für Arbeitsrecht, St. Ingbert Ein Arbeitsverhältnis auf eine bestimmte Dauer (kalendermäßig) oder

Mehr

Muster für Ausbildungsverträge mit Auszubildenden nach dem Tarifvertrag für Auszubildende des öffentlichen Dienstes (TVAöD) - Besonderer Teil BBiG -

Muster für Ausbildungsverträge mit Auszubildenden nach dem Tarifvertrag für Auszubildende des öffentlichen Dienstes (TVAöD) - Besonderer Teil BBiG - Muster für Ausbildungsverträge mit Auszubildenden nach dem Tarifvertrag für Auszubildende des öffentlichen Dienstes (TVAöD) - Besonderer Teil BBiG - Zwischen vertreten durch... (Ausbildender) und Frau/Herrn...

Mehr

Allgemeine Vertragsbedingungen für die Übertragungen von Speicherkapazitäten ( Vertragsbedingungen Kapazitätsübertragung )

Allgemeine Vertragsbedingungen für die Übertragungen von Speicherkapazitäten ( Vertragsbedingungen Kapazitätsübertragung ) Allgemeine Vertragsbedingungen für die Übertragungen von Speicherkapazitäten ( Vertragsbedingungen Kapazitätsübertragung ) Stand: Januar 2016 Vertragsbedingungen Kapazitätsübertragung Seite - 2 1 Gegenstand

Mehr

Es begrüßt Sie. Beate Wachendorf. Rechtsanwältin Fachanwältin für Medizinrecht Fachanwältin für Familienrecht Fachanwältin für Sozialrecht

Es begrüßt Sie. Beate Wachendorf. Rechtsanwältin Fachanwältin für Medizinrecht Fachanwältin für Familienrecht Fachanwältin für Sozialrecht Es begrüßt Sie Beate Wachendorf Rechtsanwältin Fachanwältin für Medizinrecht Fachanwältin für Familienrecht Fachanwältin für Sozialrecht Rizzastraße 49 56068 Koblenz Telefon: 0261 9124-700 Telefax: 0261

Mehr

Muster für den Abschluss eines Anstellungsvertrages als Ärztin/Arzt (Praxisarzt) bei einem Praxisinhaber

Muster für den Abschluss eines Anstellungsvertrages als Ärztin/Arzt (Praxisarzt) bei einem Praxisinhaber Muster für den Abschluss eines Anstellungsvertrages als Ärztin/Arzt (Praxisarzt) bei einem Praxisinhaber Anstellungsvertrag Zwischen Herrn/Frau (Praxisinhaber) Praxisanschrift und Herrn/Frau (Praxisarzt)

Mehr

Markenvertrag. zwischen der. Gebäudereiniger-Innung Berlin. - Innung - und. dem Innungsmitglied. - Markenmitglied - 1 Zweck der Kollektivmarke

Markenvertrag. zwischen der. Gebäudereiniger-Innung Berlin. - Innung - und. dem Innungsmitglied. - Markenmitglied - 1 Zweck der Kollektivmarke Markenvertrag zwischen der Gebäudereiniger-Innung Berlin und - Innung - dem Innungsmitglied - Markenmitglied - 1 Zweck der Kollektivmarke 1. Die Gebäudereiniger-Innung Berlin ist Lizenznehmerin der vom

Mehr

Befristeter Arbeitsvertrag: Existenzgründer

Befristeter Arbeitsvertrag: Existenzgründer Befristeter Arbeitsvertrag: Existenzgründer Immer auf der sicheren Seite Garantiert virenfrei Bevor wir Ihnen eine Datei zum Download anbieten, haben wir diese auf Viren untersucht. Dateien, die Sie direkt

Mehr

Anstellungsvertrag. (1) Der Arbeitnehmer erhält ein monatliches Brutto-Gehalt in Höhe von EUR, zahlbar nachträglich am letzten Werktag des Monats.

Anstellungsvertrag. (1) Der Arbeitnehmer erhält ein monatliches Brutto-Gehalt in Höhe von EUR, zahlbar nachträglich am letzten Werktag des Monats. Mustervertrag Anstellungsvertrag zwischen - nachfolgend Arbeitgeber genannt - und - nachfolgend Arbeitnehmer genannt - 1 Tätigkeit/Beginn des Arbeitsverhältnisses (1) Der Arbeitnehmer wird ab dem als Sekretariatsmitarbeiter

Mehr

Vedat Laciner. Befristete Arbeitsverträge im türkischen und deutschen Arbeitsrecht

Vedat Laciner. Befristete Arbeitsverträge im türkischen und deutschen Arbeitsrecht Vedat Laciner Befristete Arbeitsverträge im türkischen und deutschen Arbeitsrecht Eine rechtsvergleichende Darstellung Verlag Dr. Kovac Hamburg 2005 Inhaltsverzeichnis Vorwort 5 Inhaltsverzeichnis 7 Abkürzungsverzeichnis

Mehr

Muster eines Sponsoringvertrages für die Stadt Köln

Muster eines Sponsoringvertrages für die Stadt Köln Muster eines Sponsoringvertrages für die Stadt Köln Zwischen der Stadt Köln - Der Oberbürgermeister - [Dienststelle] im Folgenden Sponsoringnehmer und der... im Folgenden Sponsor genannt wird folgende

Mehr

Muster einer fristgerechten Kündigung

Muster einer fristgerechten Kündigung MUSTER Muster einer fristgerechten Kündigung Kündigung hiermit kündigen wir Ihr Arbeitsverhältnis fristgemäß zum (Datum). spätestens 3 Monate vor Ablauf der Kündigungsfrist persönlich bei der Agentur für

Mehr

Der Aufhebungsvertrag Die beste Strategie zur Beendigung des Arbeitsverhältnisses Dr. Markus Klimsch Rechtsanwalt Fachanwalt für Arbeitsrecht

Der Aufhebungsvertrag Die beste Strategie zur Beendigung des Arbeitsverhältnisses Dr. Markus Klimsch Rechtsanwalt Fachanwalt für Arbeitsrecht Die beste Strategie zur Beendigung des Arbeitsverhältnisses Dr. Markus Klimsch Rechtsanwalt Fachanwalt für Arbeitsrecht Einführung: In der derzeitigen Krise denken viele Arbeitgeber darüber nach, wie sie

Mehr

Muster eines. Arbeitsvertrages

Muster eines. Arbeitsvertrages Muster eines Arbeitsvertrages Stand: 1. Januar 2012 Vorwort Der Unternehmer schließt im Laufe seiner Geschäftstätigkeit eine Vielzahl von Verträgen ab. Um eine Orientierungshilfe zu bieten, stellen die

Mehr

ratgeber Urlaub - Dein gutes Recht

ratgeber Urlaub - Dein gutes Recht Viele Arbeitgeber wollen jetzt die Urlaubsplanung für 2011 vorgelegt bekommen. Dabei kommt es immer wieder zu Streitereien unter den Kollegen. Aber auch zwischen Arbeitnehmern und Arbeitgebern kann es

Mehr

Präambel (1) Der Beihilfegeber gewährt dem Beihilfenehmer vorbehaltlich 4 einen nicht rückzahlbaren

Präambel (1) Der Beihilfegeber gewährt dem Beihilfenehmer vorbehaltlich 4 einen nicht rückzahlbaren Stipendiumsvertrag Landratsamt Freudenstadt Stabsstelle 4 - Rechtsamt Nr. S. 4 20. Januar 2014 zwischen Landkreis Freudenstadt vertreten durch den Landrat Dr. Klaus Michael Rückert nachfolgend Beihilfegeber

Mehr

Inhaltsverzeichnis Vorwort 7 1. Anbahnung des Arbeitsverhältnisses 9

Inhaltsverzeichnis Vorwort 7 1. Anbahnung des Arbeitsverhältnisses 9 Vorwort 7 1. Anbahnung des Arbeitsverhältnisses 9 1.1 Was muss bei einer Stellenanzeige beachtet werden? 9 1.2 Führen des Bewerbungsgesprächs 10 1.2.1 Welche Fragen sind im Vorstellungsgespräch erlaubt?

Mehr

Tarifvertrag zur sozialen Absicherung (TVsA)

Tarifvertrag zur sozialen Absicherung (TVsA) Tarifvertrag zur sozialen Absicherung (TVsA) vom 13. September 2005* Zwischen der Bundesrepublik Deutschland, vertreten durch das Bundesministerium des Innern, und der Vereinigung der kommunalen Arbeitgeberverbände,

Mehr

Beherrschungs- und Gewinnabführungsvertrag

Beherrschungs- und Gewinnabführungsvertrag Beherrschungs- und Gewinnabführungsvertrag zwischen der euromicron Aktiengesellschaft communication & control technology mit Sitz in Frankfurt am Main und der - nachfolgend "Organträgerin" - euromicron

Mehr

Telearbeit - Geltungsbereich des BetrVG

Telearbeit - Geltungsbereich des BetrVG Telearbeit - Geltungsbereich des BetrVG Der persönliche Anwendungsbereich des BetrVG ergibt sich aus 5 BetrVG. Danach gelten als Arbeitnehmer i.s.d. BetrVG Angestellte und Arbeiter unabhängig davon, ob

Mehr

Vereinbarung über Abrufarbeit 1 zwischen

Vereinbarung über Abrufarbeit 1 zwischen ACHTUNG: Dies ist ein neutrales Muster, für welches keine Haftung übernommen wird. Wir empfehlen ausdrücklich, sich individuell anwaltlich beraten zu lassen. Vereinbarung über Abrufarbeit 1 zwischen (Name,

Mehr

Beschlußempfehlung des Rechtsausschusses der Volkskammer vom 20. Juni 1990. zum. Antrag des Ministerrates vom 6. Juni 1990 (Drucksache Nr.

Beschlußempfehlung des Rechtsausschusses der Volkskammer vom 20. Juni 1990. zum. Antrag des Ministerrates vom 6. Juni 1990 (Drucksache Nr. VOLKSKAMMER der Deutschen Demokratischen Republik 10. Wahlperiode Drucksache Nr. 66 a Beschlußempfehlung des Rechtsausschusses der Volkskammer vom 20. Juni 1990 zum Antrag des Ministerrates vom 6. Juni

Mehr

Netzanschlussvertrag Strom für höhere Spannungsebenen

Netzanschlussvertrag Strom für höhere Spannungsebenen Seite 1 von 5 (Ausfertigung für die TWS Netz GmbH) Netzanschlussvertrag Strom für höhere Spannungsebenen Zwischen TWS Netz GmbH Schussenstr. 22 88212 Ravensburg (nachfolgend Netzbetreiber), und (nachfolgend

Mehr

Ende von Vertragsbeziehungen

Ende von Vertragsbeziehungen Ende von Vertragsbeziehungen Ende von Vertragsbeziehungen oder Alles hat (hoffentlich!) mal ein Ende! 170 Ende von Vertragsbeziehungen Vertragsbeziehungen enden: regulär durch vollständig erbrachten Leistungsaustausch

Mehr

4. Sie müssen jede Vorschlagsliste innerhalb von zwei Tagen nach Eingang auf Gültigkeit überprüfen ( 7 Abs. 2 WO).

4. Sie müssen jede Vorschlagsliste innerhalb von zwei Tagen nach Eingang auf Gültigkeit überprüfen ( 7 Abs. 2 WO). Wird eine Vorschlagsliste eingereicht, gehen Sie wie folgt vor: 1. Stempeln mit Eingangsdatum. 2. Bestätigen Sie den Eingang der Vorschlagsliste sofort (Muster-Formular 120b). 3. Wenn die Liste kein Kennwort

Mehr

Elternzeit Was ist das?

Elternzeit Was ist das? Elternzeit Was ist das? Wenn Eltern sich nach der Geburt ihres Kindes ausschließlich um ihr Kind kümmern möchten, können sie bei ihrem Arbeitgeber Elternzeit beantragen. Während der Elternzeit ruht das

Mehr

Auf gesetzlicher Grundlage - Keine Einbeziehung von Tarifverträgen/-recht

Auf gesetzlicher Grundlage - Keine Einbeziehung von Tarifverträgen/-recht Anstellungsvertrag Auf gesetzlicher Grundlage - Keine Einbeziehung von Tarifverträgen/-recht Frankfurt am Main, Stand 2015 Erläuterungen Mündlich oder schriftlich - welche Form braucht der Arbeitsvertrag?

Mehr

Kündigungsfristen im Arbeitsrecht

Kündigungsfristen im Arbeitsrecht Kündigungsfristen im Arbeitsrecht Kündigungsfristen im Arbeitsrecht können sich aus dem Arbeitsvertrag, einem Tarifvertrag oder dem Gesetz ergeben. Für den Arbeitnehmer günstigere (d.h. nach üblichem Verständnis

Mehr

Krankenversicherungsfreiheit für Beschäftigte ( 3-Jahres-Regel )

Krankenversicherungsfreiheit für Beschäftigte ( 3-Jahres-Regel ) Krankenversicherungsfreiheit für Beschäftigte ( 3-Jahres-Regel ) Beschäftige Arbeitnehmer sind grundsätzlich versicherungspflichtig in der - Krankenversicherung KV - Rentenversicherung RV - Arbeitslosenversicherung

Mehr

Befristeter Arbeitsvertrag - im Fokus

Befristeter Arbeitsvertrag - im Fokus Befristeter Arbeitsvertrag - im Fokus Ausgearbeitet vom Expertenkreis Arbeitsrecht des HDE Stand: Juni 2016 Sollten Sie Rückfragen haben, wenden Sie sich bitte an Ihren zuständigen Verband 2 INHALTSVERZEICHNIS

Mehr

Hinweise zum Urlaub für Beschäftigte

Hinweise zum Urlaub für Beschäftigte Hinweise zum Urlaub für Beschäftigte 1. Anspruch auf Erholungsurlaub /Höhe des Erholungsurlaubs Mit der Tarifeinigung vom 09.03.2013 wurde eine tarifliche Neuregelung der Höhe des Urlaubsanspruchs beschlossen.

Mehr

3. Was muss ich tun, um Elternzeit in Anspruch zu nehmen? 4. Wie lange kann Elternzeit genommen werden?

3. Was muss ich tun, um Elternzeit in Anspruch zu nehmen? 4. Wie lange kann Elternzeit genommen werden? 1. Was ist eigentlich Elternzeit? Elternzeit ist der Anspruch von Arbeitnehmern auf unbezahlte Freistellung von der Arbeit aus Anlass der Geburt und zum Zweck der Betreuung ihres Kindes. 2. Wer hat Anspruch

Mehr

Fragebogen für Arbeitnehmer

Fragebogen für Arbeitnehmer Fragebogen für Arbeitnehmer Wir bitten Sie, den Fragebogen soweit wie möglich auszufüllen und uns vorab per E-Mail oder Telefax zukommen zu lassen vielen Dank. Ihre persönlichen Daten Vor- und Zuname:

Mehr

Widerrufsbelehrung der Free-Linked GmbH. Stand: Juni 2014

Widerrufsbelehrung der Free-Linked GmbH. Stand: Juni 2014 Widerrufsbelehrung der Stand: Juni 2014 www.free-linked.de www.buddy-watcher.de Inhaltsverzeichnis Widerrufsbelehrung Verträge für die Lieferung von Waren... 3 Muster-Widerrufsformular... 5 2 Widerrufsbelehrung

Mehr

Muster für Ausbildungsverträge im Rahmen der praxisintegrierten Ausbildung zur Erzieherin/zum Erzieher

Muster für Ausbildungsverträge im Rahmen der praxisintegrierten Ausbildung zur Erzieherin/zum Erzieher Muster für Ausbildungsverträge im Rahmen der praxisintegrierten Ausbildung zur Erzieherin/zum Erzieher Zwischen...... vertreten durch... (im folgenden Träger der Ausbildung) und Frau/Herrn... wohnhaft

Mehr

Albrecht Kleinschmidt: Neue Rechtsprechung. Arbeitsrechtstag Rhein-Ruhr 04.11.2009 in Essen. Neue Rechtsprechung

Albrecht Kleinschmidt: Neue Rechtsprechung. Arbeitsrechtstag Rhein-Ruhr 04.11.2009 in Essen. Neue Rechtsprechung Neue Rechtsprechung Verschwiegenheitserklärung Ein Arbeitgeber verlangt formularmäßig von allen Arbeitnehmern die Unterschrift unter eine Verschwiegenheitserklärung. Hat der Betriebsrat ein Mitbestimmungsrecht?

Mehr

Zwischen. ... vertreten durch... (Ausbildender) Frau/Herrn... Anschrift:... (Auszubildende/r) geboren am:...

Zwischen. ... vertreten durch... (Ausbildender) Frau/Herrn... Anschrift:... (Auszubildende/r) geboren am:... Anlage 9 Muster für Ausbildungsverträge mit Auszubildenden, für die der Tarifvertrag für Auszubildende der Länder in den Ausbildungsberufen nach dem Berufsbildungsgesetz (TVA-L BBiG) gilt Zwischen vertreten

Mehr

Lösung Fall 8 Anspruch des L auf Lieferung von 3.000 Panini á 2,-

Lösung Fall 8 Anspruch des L auf Lieferung von 3.000 Panini á 2,- Lösung Fall 8 Anspruch des L auf Lieferung von 3.000 Panini á 2,- L könnte gegen G einen Anspruch auf Lieferung von 3.000 Panini á 2,- gem. 433 I BGB haben. Voraussetzung dafür ist, dass G und L einen

Mehr

Gleichzeitige Inanspruchnahme durch beide Elternteile

Gleichzeitige Inanspruchnahme durch beide Elternteile Elternzeit Wesentliche Regelungen im Überblick Die Elternzeit - früher Erziehungsurlaub - ist im Bundeselterngeld- und Elternzeitgesetz (BEEG) geregelt. Folgende wesentlichen Regelungen sind zu beachten:

Mehr

mit unserem dritten DiAG-Info in diesem Jahr möchten wir Sie über Änderungen der Gesetzgebung und zur aktuellen Rechtssprechung informieren:

mit unserem dritten DiAG-Info in diesem Jahr möchten wir Sie über Änderungen der Gesetzgebung und zur aktuellen Rechtssprechung informieren: diag-info Ausgabe 3/2006 Oktober 2006 Liebe Kolleginnen und Kollegen, mit unserem dritten DiAG-Info in diesem Jahr möchten wir Sie über Änderungen der Gesetzgebung und zur aktuellen Rechtssprechung informieren:

Mehr

ENTWURF. Neue Fassung des Beherrschungs- und Gewinnabführungsvertrages

ENTWURF. Neue Fassung des Beherrschungs- und Gewinnabführungsvertrages ENTWURF Neue Fassung des Beherrschungs- und Gewinnabführungsvertrages vom 12. September 2007 unter Berücksichtigung der der Hauptversammlung der Drillisch AG vom 21. Mai 2014 zur Zustimmung vorgelegten

Mehr

Befristeter Arbeitsvertrag *)

Befristeter Arbeitsvertrag *) Befristeter Arbeitsvertrag *) (Bei Anwendung des Musters ist zu prüfen, welche Vertragsbestimmungen übernommen werden wollen. Gegebenenfalls sind Anpassungen und Ergänzungen zu empfehlen.) Zwischen (Name

Mehr

Ausgewählte Fragen zum Widerrufsrecht nach 8, 9 VVG

Ausgewählte Fragen zum Widerrufsrecht nach 8, 9 VVG Ausgewählte Fragen zum Widerrufsrecht nach 8, 9 VVG Dr. Peter Reusch Düsseldorf 26.10.2012 Überblick 1. Textform 2. Zeitpunkt der Widerrufsbelehrung 3. Musterbelehrung nach 8 Abs. 5 VVG 4. Abweichungen

Mehr

Wir bestimmen mit! JAV-Wahlen nach BPersVG

Wir bestimmen mit! JAV-Wahlen nach BPersVG Wir bestimmen mit! JAV-Wahlen nach BPersVG Was macht die JAV? Die JAV Jugend- und Auszubildendenvertretung ist eure Interessenvertretung: Wir kümmern uns um die Belange von jungen Beschäftigten und Auszubildenden.

Mehr

Rentenarten in der gesetzlichen Rentenversicherung + VBL-Rente

Rentenarten in der gesetzlichen Rentenversicherung + VBL-Rente Rentenarten in der gesetzlichen Rentenversicherung + VBL-Rente Im April 2007 wurde das Gesetz zur Anpassung der Regelaltersgrenze an die demografische Entwicklung und zur Stärkung der Finanzierungsgrundlagen

Mehr

Zusammenfassung deutscher gesetzlicher Regelungen zum Arbeitsrecht bezüglich Kündigungsfrist und Abfindungsanspruch

Zusammenfassung deutscher gesetzlicher Regelungen zum Arbeitsrecht bezüglich Kündigungsfrist und Abfindungsanspruch Zusammenfassung deutscher gesetzlicher Regelungen zum Arbeitsrecht bezüglich Kündigungsfrist und Abfindungsanspruch 德 国 劳 动 法 关 于 解 除 合 同 期 限 及 经 济 补 偿 请 求 权 之 综 述 I. Kündigungsfrist (Arbeitnehmer/Arbeitgeber)

Mehr

Der Nebenjob. Bürgerliches Recht für Studierende der Wirtschaftswissenschaften

Der Nebenjob. Bürgerliches Recht für Studierende der Wirtschaftswissenschaften Der Nebenjob Der siebzehnjährige A jobt mit Genehmigung seiner Eltern in einem Fitnessclub als Thekenkraft. Als er wenig später ein besseres Angebot vom Kinobesitzer K für 6 Monate als Popkornverkäufer

Mehr

Aktuelle Informationen und Verhandlungsergebnisse M+E Mitte Sonderbeilage zum Tarifabschluss

Aktuelle Informationen und Verhandlungsergebnisse M+E Mitte Sonderbeilage zum Tarifabschluss Tarifrunde 2012 Aktuelle Informationen und Verhandlungsergebnisse M+E Mitte Sonderbeilage zum Tarifabschluss Die Bausteine des Tarifpakets 2012 I. Entgelt Die Tabellenentgelte werden rückwirkend zum 01.05.2012

Mehr

Arbeitsvertrag. in Anlehnung an den TV-L. zwischen. ... (Arbeitgeber) und. Frau/Herrn..geb...(Arbeitnehmer) wohnhaft Tel...

Arbeitsvertrag. in Anlehnung an den TV-L. zwischen. ... (Arbeitgeber) und. Frau/Herrn..geb...(Arbeitnehmer) wohnhaft Tel... Arbeitsvertrag in Anlehnung an den TV-L zwischen... (Arbeitgeber) und Frau/Herrn..geb....(Arbeitnehmer) wohnhaft Tel.... 1 wird ab. als im Projekt * unbefristet eingestellt. Alternativ: (* = nicht zutreffendes

Mehr

Vorübergehender Personalbedarf Der vorübergehende betriebliche Bedarf an der Arbeitsleistung umfasst drei Konstellationen.

Vorübergehender Personalbedarf Der vorübergehende betriebliche Bedarf an der Arbeitsleistung umfasst drei Konstellationen. Befristetes Arbeitsverhältnis Jede Befristung eines Arbeitsverhältnisses bedarf grundsätzlich eines sachlichen rechtfertigenden Grundes. Lediglich in 2 Fällen ist sie ausnahmsweise ohne Sachgrund zulässig.

Mehr

PANAZEE DIENSTLEISTUNGEN FÜR PROFESSIONALS. Treuhandvertrag (notariell) zwischen. -nachfolgend "Treugeber"- und

PANAZEE DIENSTLEISTUNGEN FÜR PROFESSIONALS. Treuhandvertrag (notariell) zwischen. -nachfolgend Treugeber- und PANAZEE DIENSTLEISTUNGEN FÜR PROFESSIONALS Treuhandvertrag (notariell) zwischen -nachfolgend "Treugeber"- und Panazee Consulting GmbH, Bavariaring 29, 80336 München -nachfolgend "Treuhänder"- Seite -2-

Mehr

Auswirkung der neuen Rechtsprechung des Bundesarbeitsgerichts auf Urlaubsund Urlaubsabgeltungsansprüche von Langzeiterkrankten.

Auswirkung der neuen Rechtsprechung des Bundesarbeitsgerichts auf Urlaubsund Urlaubsabgeltungsansprüche von Langzeiterkrankten. Auswirkung der neuen Rechtsprechung des Bundesarbeitsgerichts auf Urlaubsund Urlaubsabgeltungsansprüche von Langzeiterkrankten Sachverhalt In dem zugrunde liegenden Sachverhalt war die Klägerin von August

Mehr