Bezirksamt Mitte von Berlin Abteilung Stadtentwicklung, Bauen, Wirtschaft und Ordnung 44600

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1 Bezirksamt Mitte von Berlin Abteilung Stadtentwicklung, Bauen, Wirtschaft und Ordnung Bezirksamtsvorlage Nr zur Beschlussfassung - für die Sitzung am Dienstag, dem Gegenstand des Antrages: Beschluss über den Bebauungsplanentwurf 1-91B (Lehrter Straße), den Entwurf der Rechtsverordnung zur Festsetzung des Bebauungsplanes 1-91B sowie die Einbringung einer Vorlage in die Bezirksverordnetenversammlung - zur Beschlussfassung Berichterstatter: Bezirksstadtrat Spallek 3. Beschlussentwurf: I. Das Bezirksamt beschließt: 1. Als Ergebnis der Anregungen aus der Beteiligung der Behörden gemäß 4 Abs. 2 BauGB sowie der öffentlichen Auslegung gemäß 3 Abs. 2 BauGB wird der Bebauungsplanentwurf 1-91B vom für die Grundstücke Lehrter Straße 6-12, sowie die vor den Grundstücken Lehrter Straße 12 und 17 liegenden Flurstücke 7, 256 und 92 im Bezirk Mitte, Ortsteil Moabit, beschlossen und der BVV gem. 6 Abs. 3 AGBauGB zur Beschlussfassung vorgelegt. 2. Der Entwurf der Rechtsverordnung zur Festsetzung des Bebauungsplanentwurfes 1-91B vom für die Grundstücke Lehrter Straße 6-12, sowie die vor den Grundstücken Lehrter Straße 12 und 17 liegenden Flurstücke 7, 256 und 92 im Bezirk Mitte, Ortsteil Moabit, wird beschlossen und der BVV gem. 12 Abs. 2 Nr. 4 BezVG zur Entscheidung vorgelegt. II. Bei der Bezirksverordnetenversammlung ist die beigefügte Vorlage - zur Beschlussfassung- einzubringen. III. Mit der Durchführung des Beschlusses wird die Abteilung Stadtentwicklung, Bauen, Wirtschaft und Ordnung beauftragt. IV. Veröffentlichung: ja V. Beteiligung der Beschäftigtenvertretungen: nein a) Personalrat: b) Frauenvertretung: c) Schwerbehindertenvertretung: d) Jugend- und Auszubildendenvertretung:

2 4. Begründung, Rechtsgrundlagen, Auswirkungen auf den Haushaltsplan und die Finanzplanung: bitten wir der beigefügten Vorlage an die Bezirksverordnetenversammlung zu entnehmen. 5. Gleichstellungsrelevante Auswirkungen: keine 6. Behindertenrelevante Auswirkungen: keine 7. Integrationsrelevante Auswirkungen: keine 8. Sozialraumrelevante Auswirkungen: keine 9. Mitzeichnungen: keine Bezirksstadtrat Spallek

3 Bezirksamt Mitte von Berlin Abteilung Stadtentwicklung, Bauen, Wirtschaft und Ordnung Bezirksverordnetenversammlung Mitte von Berlin Drucksache Nr. Vorlage - zur Beschlussfassung - über den Bebauungsplanentwurf 1-91B (Lehrter Straße) sowie Entscheidung über den Entwurf der Rechtsverordnung zur Festsetzung des Bebauungsplanes 1-91B. Die Bezirksverordnetenversammlung wolle beschließen: I. Der Bebauungsplan 1-91B vom für die Grundstücke Lehrter Straße 6-12, sowie die vor den Grundstücken Lehrter Straße 12 und 17 liegenden Flurstücke 7, 256 und 92 im Bezirk Mitte, Ortsteil Moabit, wird gem. 6 Abs. 3 AGBauGB beschlossen. II. Die Rechtsverordnung zur Festsetzung des Bebauungsplanentwurfes 1-91B vom für die Grundstücke Lehrter Straße 6-12, sowie die vor den Grundstücken Lehrter Straße 12 und 17 liegenden Flurstücke 7, 256 und 92 im Bezirk Mitte, Ortsteil Moabit, wird gem. 12 Abs. 2 Nr. 4 BezVG beschlossen. A) Begründung zu I, II: siehe Anlagen B) Rechtsgrundlagen Bezirksverwaltungsgesetz (BezVG) Baugesetzbuch (BauGB) Gesetz zur Ausführung des Baugesetzbuchs (AGBauGB)

4 C) Auswirkungen auf den Haushaltsplan und die Finanzplanung: a) Auswirkungen auf Einnahmen und Ausgaben: keine b) Personalwirtschaftliche Auswirkungen: keine Berlin, den Bezirksbürgermeister Dr. Hanke Bezirksstadtrat Spallek Anlagen Verordnung über die Festsetzung des Bebauungsplanes 1-91B im Bezirk Mitte, Ortsteil Moabit (Entwurf) Anhörungsergebnis der Beteiligung der Behörden v (bereits in der Begründung eingearbeitet) Anhörungsergebnis der öffentlichen Auslegung v (bereits in der Begründung eingearbeitet) Begründung zum Entwurf des Bebauungsplanes 1-91B Bebauungsplan 1-91B

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6 BEZIRKSAMT MITTE VON BERLIN Abt. Stadtentwicklung, Bauen, Wirtschaft und Ordnung Stadtentwicklungsamt Fachbereich Stadtplanung Begründung des Bebauungsplans 1 91B für die Grundstücke Lehrter Straße 6-12, sowie die vor den Grundstücken Lehrter Straße 12 und 17 liegenden Flurstücke 7, 256 und 92 im Bezirk Mitte, Ortsteil Moabit zur Festsetzung gemäß 9 Abs. 8 BauGB

7 Inhaltsverzeichnis A BEGRÜNDUNG... 4 I. PLANUNGSGEGENSTAND UND ENTWICKLUNG DER PLANUNGSÜBERLEGUNGEN Veranlassung und Erforderlichkeit der Planung Beschreibung des Plangebiets Stadträumliche Einordnung / Gebietsentwicklung Geltungsbereich und Eigentumsverhältnisse Städtebauliche Situation und Bestand Geltendes Planungsrecht Verkehrserschließung Technische Infrastruktur Denkmalschutz Planerische Ausgangssituation Ziele und Grundsätze der Raumordnung Flächennutzungsplan Landschaftsprogramm und Landschaftspläne Schutzgebiete nach dem Naturschutzrecht Stadtentwicklungsplanung (StEP) Sonstige vom Senat beschlossene städtebauliche Planungen Bereichsentwicklungsplanung Sonstige, vom Bezirk beschlossene Planungen Angrenzende festgesetzte oder im Verfahren befindliche Bebauungspläne Planfeststellungen Baulasten, Bauvorbescheide, Baugenehmigungen Entwicklung der Planungsüberlegungen II. PLANINHALT UND ABWÄGUNG Ziele der Planung und wesentlicher Planinhalt Entwickelbarkeit aus dem Flächennutzungsplan Begründung Festsetzung Art der baulichen Nutzung Maß der baulichen Nutzung, überbaubare Grundstücksflächen, Bauweise Erschließung, Verkehrsflächen Klimaschutz Sonstige Festsetzungen Kennzeichnungen Flächenbilanz Abwägung der öffentlichen und privaten Belange III. AUSWIRKUNGEN DES BEBAUUNGSPLANS Auswirkungen auf die Umwelt Finanzielle Auswirkungen Sonstige Auswirkungen IV. VERFAHREN Mitteilung der Planungsabsicht Aufstellungsbeschluss, Verfahren gemäß 13a BauGB Frühzeitige Beteiligung der Behörden Frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit (2)

8 5. Beschluss über das Ergebnis der frühzeitigen Beteiligung der Öffentlichkeit gemäß 3 Abs. 1 BauGB, das Ergebnis der frühzeitigen Beteiligung der Behörden gemäß 4 Abs. 1 BauGB, über die Einschränkung des räumlichen Geltungsbereichs sowie über die Durchführung der Beteiligung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange gemäß 4 Abs. 2 BauGB und der Beteiligung der Öffentlichkeit gemäß 3 Abs. 2 BauGB Beteiligung der Behörden Beteiligung der Öffentlichkeit B RECHTSGRUNDLAGEN (3)

9 A BEGRÜNDUNG I. Planungsgegenstand und Entwicklung der Planungsüberlegungen 1. Veranlassung und Erforderlichkeit der Planung Der Geltungsbereich des Bebauungsplans ist im Baunutzungsplan aus dem Jahr 1960 als beschränktes Arbeitsgebiet festgesetzt. Die vor Rechtsverbindlichkeit dieses Bebauungsplans gültige Festsetzung ist aus heutiger Sicht nicht mehr geeignet, um eine geordnete städtebauliche Entwicklung zu garantieren: Der im Geltungsbereich vorhandene Bestand ist seit Jahrzehnten durch ein Nebeneinander von Wohnen und gewerblichen Nutzungen geprägt; eine Entwicklung in Richtung eines gewerblich geprägten Baugebiets ist unterblieben. In bezirklichen und übergeordneten Planungen (Bereichsentwicklungsplanung und Flächennutzungsplan) wird daher keine gewerbliche Entwicklung des Geltungsbereichs empfohlen, sondern auf die Entwicklung gemischter Nutzungen abgezielt. Aus diesen Gründen wird durch den Bebauungsplan 1-91B das bisherige Baurecht dahingehend verändert, dass der im Geltungsbereich vorhandene Bestand zutreffend abgebildet wird. Dies bedeutet, dass einerseits die vorhandenen gewerblichen Nutzungen nicht unzulässig werden dürfen. Anderseits soll der zunehmenden Nachfrage nach Wohnraum dahingehend nachgekommen werden, dass das im Geltungsbereich vorhandene Wohnen nicht nur erstmalig planungsrechtlich legalisiert und gesichert wird, sondern auch über den bestehenden Bestand hinaus fortentwickelt werden kann. Die Aufstellung des Bebauungsplans ist erforderlich, da die bisherige Festsetzung als beschränktes Arbeitsgebiet Umnutzungen bzw. Neubebauungen nur dann ermöglichen würde, wenn diese einen gewerblichen Charakter haben. Dies würde dazu führen, dass die im Geltungsbereich befindliche Wohnnutzung zunehmend Störungen durch gewerbliche Nutzungen ausgesetzt würde. Außerdem würde durch die potentiell mögliche Ansiedlung von Gewerbebetrieben auch die im Umfeld des Plangebietes vorhandene Nutzung (Bebauung auf der gegenüberliegenden Straßenseite der Lehrter Straße) sowie die im Umfeld geplante Nutzung (Bebauungsplan 1-67 im Norden) in erhöhtem Maße gestört werden. Eine Umnutzung oder Neubebauung zu Wohnzwecken wäre momentan planungsrechtlich unzulässig und ist auch nicht im Befreiungswege realisierbar. Der Bebauungsplan wird im beschleunigten Verfahren nach 13a des Baugesetzbuches (BauGB) ohne Durchführung einer Umweltprüfung aufgestellt. Ziel des Verfahrens ist, die vorhandene Nutzungsmischung von Wohnen und gewerblichen Nutzungen unter Gewährleistung der allgemeinen Anforderungen an gesunde Wohn- und Arbeitsverhältnisse dauerhaft zu sichern und die planungsrechtlichen Voraussetzungen für eine Fortentwicklung der Wohnnutzung im Plangebiet zu schaffen. Dies stellt eine andere Maßnahme der Innenentwicklung im Sinne von 13a Abs. 1 Satz 1 BauGB dar, da das Planungsvorhaben der Fortentwicklung sowie Anpassung vorhandener Ortsteile dient und durch die erstmalige Legalisierung der Wohnnutzung im Plangebiet der zusätzlichen Flächeninanspruchnahme zur Schaffung dringend benötigten Wohnraums entgegengewirkt wird. Der Bebauungsplan 1-91B regelt als einfacher Bebauungsplan ( 30 Abs. 3 BauGB) die Art der Nutzung (Mischgebiet) sowie die Erschließung (Festsetzung von Verkehrsflächen und Straßenbegrenzungslinien). Das Maß der baulichen Nutzung sowie die Bauweise richtet sich zukünftig nach 34 BauGB. 4 (4)

10 2. Beschreibung des Plangebiets 2.1. Stadträumliche Einordnung / Gebietsentwicklung Das Plangebiet liegt im Ortsteil Moabit im Bezirk Mitte von Berlin. Die Bebauung im Geltungsbereich und in dessen Umfeld stammt überwiegend aus der Zeit Eine Ausnahme bilden die Gebäude Lehrter Straße 12 und 17, die erst in jüngerer Zeit (2009/2010 bzw. Anfang der 1990er Jahre) errichtet wurden. Die Bebauung auf der gegenüberliegenden Straßenseite (Amtsgericht, JVA) entstand ebenfalls ab Sie wurde nach dem Ersten Weltkrieg durch einige Wohngebäude ergänzt Geltungsbereich und Eigentumsverhältnisse Der ca. 2,1 ha große Geltungsbereich umfasst die Grundstücke Lehrter Straße Die angrenzende öffentliche Verkehrsfläche (Lehrter Straße) wird bis zu deren Mitte in den Geltungsbereich einbezogen. Die im Plangebiet befindlichen Baugrundstücke befinden sich im Eigentum Privater. Die Lehrter Straße befindet sich im Eigentum des Landes Berlins. Übersichtskarte mit Geltungsbereich (ohne Maßstab) 1 FIS-Broker Kartenanzeige Gebäudealter 1992/93, Zugriff am (5)

11 2.3. Städtebauliche Situation und Bestand Bebauung / Bestand Die Baugrundstücke im Geltungsbereich sind vollständig bebaut. Das Plangebiet ist durch ein Nebeneinander von Wohnen und das Wohnen nicht störende gewerbliche Nutzungen gekennzeichnet. Die Gebäude Lehrter Straße 6-11 und werden nahezu vollständig zum Wohnen genutzt. Das Grundstück Lehrter Straße 12 wird durch einen Beherbergungsbetrieb (Hostel mit ca. 800 Betten) genutzt. Das Grundstück Lehrter Straße 17 wird durch die Botschaft der Republik Indonesien sowie verschiedene, das Wohnen nicht störende Gewerbebetriebe genutzt. Das Wohnen nicht störende gewerbliche Nutzungen finden sich hier in Form von Medien- bzw. Filmproduktionsfirmen (Postproduktion), einem Catering-Unternehmen, einem Feinmechanikbetrieb sowie Architektur-, Rechtsanwalts- und Steuerberaterbüros. Leerstand tritt im Geltungsbereich nur auf dem Grundstück Lehrter Straße 17 auf: Im rückwärtigen Teil des Grundstücks sind Hinterhaus und Seitenflügel nur z. T. genutzt. Die Bebauung entlang der Lehrter Straße ist durch Vorgärten gegenüber dem Straßenraum abgegrenzt. Bei den Häusern Lehrter Straße handelt es sich um Vorgärten im öffentlichen Straßenland. Die Bebauung entlang der seitlichen Grundstücksgrenzen ist uneinheitlich ausgeprägt: Z. T. wurden Gebäude oder Gebäudeteile grenzständig errichtet, z. T. wurden zum Nachbargrundstück Abstände eingehalten. Zu den hinteren Grundstücksgrenzen wurden überwiegend Abstände eingehalten. Lediglich auf dem Grundstück Lehrter Straße 17 wurde teilweise an die hintere Grundstücksgrenze durch Gebäudeteile angebaut. Die Gebäude verfügen zumeist über 4-5 Vollgeschosse. Auf dem Grundstück Lehrter Strasse 12 wurde ein Gebäude mit einem sechsten Vollgeschoss errichtet, das optisch einem Staffelgeschoss nachempfunden ist. Auch der Seitenflügel des Gebäudes Lehrter Straße 22 verfügt über sechs Vollgeschosse. Soziale Infrastruktur In nördlicher Richtung (Lehrter Straße / Ecke Kruppstraße) befindet sich in einer Entfernung von ca. 400 m der Spielplatz Lehrter Straße In südlicher Richtung liegt unweit des Plangebiets in einer Entfernung von ca. 350 m die wohnungsnahe Grünanlage Invalidenstraße Geschichtspark (Fläche ehem. Zellengefängnis), in der auch zwei gewidmete Spielplätze eine Kleinkinderspielfläche sowie eine Kletter- und Spielwand vorhanden sind. Nahe dem Kreuzungsbereich Lehrter Straße/ Invalidenstraße liegt zudem die wohnungsnahe Grünanlage Invalidenstraße 55a-b. Auf der gegenüberliegenden Straßenseite, hinter dem Poststadion, befindet sich die wohnungsnahe Grünanlage Fritz-Schloß-Park, in der drei Spielplätze vorhanden sind 2. Ein Spielplatz liegt nahe der Kurt-Tucholsky-Grundschule, zwei Spielplätze liegen Kreuzungsbereich Seydlitzstraße / Rathenower Straße. 2 FIS-Broker Kartenanzeige Spielplatzbestand Berlin, Zugriff am (6)

12 Kita / Schulen Bei den nächstgelegenen öffentlichen Schulen handelt es sich um die Moabiter Grundschule (Paulstraße 28, ca. 900 m Luftlinie vom Plangebiet entfernt), die Kurt-Tucholsky- Grundschule (Rathenower Straße 18, ca. 700 m Luftlinie vom Plangebiet entfernt), die erste Gemeinschaftsschule Berlin Mitte (Stephanstraße 2, ca. 800 m vom Plangebiet entfernt) und die Theodor-Heuss-Oberschule (Quitzowstraße 141, ca. 850 m vom Plangebiet entfernt). 3 Die nächstgelegenen Kitas liegen in der Lehrter Straße 39 (Kigä City) und der Lehrter Straße 46 (Kita Bunte Sonne). 4 Da im vollständig bebauten Geltungsbereich bereits zahlreiche Wohnungen vorhanden sind, wird sich die Nachfrage nach Einrichtungen der sozialen Infrastruktur nicht nennenswert verändern. Biotopbestand, artenschutzrechtliche Belange Im Geltungsbereich des Bebauungsplans wurde zur Bestandserfassung am 23. Juli 2013 eine Begehung vorgenommen, in deren Rahmen der Biotopbestand ermittelt wurde. Aus den vorgefundenen Biotopstrukturen wurden Aussagen zum Artenschutz abgeleitet 5. Biotopbestand Das Plangebiet besteht im Wesentlichen aus geschlossener Blockbebauung, die Biotope weisen zumeist eine niedrige Wertigkeit auf. Eine Ausnahme bilden vorhandene Gehölze, kleinräumige Rasen- und Ziergartenflächen sowie begrünte Dachflächen. Geschützte Pflanzenarten sowie geschützte Biotope konnten in Plangebiet nicht festgestellt werden. Artenschutzrechtliche Belange Die Gebäude im Geltungsbereich eignen sich potenziell als Habitatstrukturen für Gebäudebrüter und Fledermäuse. Der Baumbestand weist eine potenzielle Eignung für Höhlenund Nischenbrüter sowie für Fledermäuse und holzbewohnende Käfer auf. Trotz der potenziellen Eignung dieser Teilbereiche wurden im Rahmen einer Begehung jedoch keine konkreten Anzeichen für tatsächliche Vorkommen geschützter Arten gefunden. Boden / Geologie / Wasser Der Geltungsbereich bildet eine weitgehend ebene Fläche mit Höhenlagen zwischen 34 und 35 m über NHN 6. Oberirdische Gewässer sind nicht vorhanden. Die Wasserdurchlässigkeit der Böden im Plangebiet ist äußerst hoch 7. Grundwasser tritt ca. 30,5-31,0 m ü. NHN 8 (ca. 4 5 m unter der Geländeoberfläche) auf. Das Plangebiet befindet sich nicht in einer Wasserschutzzone 9. Aus Sicht des Bodenschutzes bestehen über die allgemeinen gesetzlichen Anforderungen hinaus keine zusätzlichen Anforderungen; das Plangebiet befindet sich im sog. Unerheblichkeitsbereich. Bei den anstehenden Böden handelt es sich um Lockersyrosem / Humus- 3 FIS-Broker Kartenanzeige Standorte Öffentlicher Schulen, Zugriff am Senatsverwaltung für Bildung, Jugend und Wissenschaft, Kita-Verzeichnis, Zugriff am Biotopkartierung mit Hinweisen zum Artenschutz, Dipl.-Ing. J. Stauch, FIS-Broker Kartenanzeige Geländehöhen 2009 (Umweltatlas), Zugriff am FIS-Broker Kartenanzeige Wasserdurchlässigkeit Kf der Böden 2005 (Umweltatlas), Zugriff am FIS-Broker Kartenanzeige Grundwassergleichen 2012 (Geologischer Atlas), Zugriff am FIS-Broker Kartenanzeige Wasserschutzgebiete 2009, Zugriff am (7)

13 regosol / Pararendzina, die auf Aufschüttungen (im Krieg nicht zerstört) bestehen 10. Es ist von einer sehr starken anthropogenen Beeinflussung der Böden auszugehen. Altlasten Das Grundstück Lehrter Straße 12 (Flurstücke 91 und 137) ist im Bodenbelastungskataster (BBK) unter den Nummern und registriert. Das Grundstück Lehrter Straße 17 ist unter der Nummer im BBK registriert. Auf Teilen des Grundstücks Lehrter Straße 6-10 wurden ebenfalls Kontaminationen festgestellt. Eintragungen im BBK liegen für diese Teilflächen nicht vor. Die festgestellten Kontaminationen rechtfertigen nach Auskunft des Umwelt- und Naturschutzamt (FB Umweltschutz) einen Eintrag in das BBK, von einem konkreten Gefährdungspotenzial ist jedoch nicht auszugehen. Näheres zum Umgang mit den Altlasten kann dem Kapitel II.3.6 Kennzeichnungen entnommen werden. Klima Nach Aussagen des Umweltatlas 11 wird der Geltungsbereich als klimatisch weniger günstiger Siedlungsraum bezeichnet. Der außerhalb des Geltungsbereichs gelegene, südlich angrenzende Friedhof wird als Grünfläche mit sehr hoher stadtklimatischer Bedeutung bzgl. Kaltluftlieferungsfunktion klassifiziert. Der angrenzende Abschnitt der Lehrter Straße wurde nicht näher bewertet. Klimatisch liegt der Geltungsbereich in einer Art Insel, die gegenüber den Freilandverhältnissen eine mäßige Veränderung aufweist. Das Zentrum dieser Insel wird durch den Fritz-Schloß-Park bzw. das Poststadion gebildet. Außerhalb dieser Insel weist das Stadtklima eine hohe Veränderung gegenüber den Freilandverhältnisse auf. 12 Das bodennahe Windfeld bzw. der Luftaustausch im Geltungsbereich ist so ausgeprägt, dass pro Stunde mit 3-9 Luftaustauschen zu rechnen ist 13. Schall Als relevante Schallquellen, die auf den Geltungsbereich einwirken, sind gegenwärtig die Lehrter Straße sowie die außerhalb des Geltungsbereichs gelegene Bahntrasse im Osten zu nennen. Die Bahntrasse geht in der Nähe des Geltungsbereichs von einer oberirdischen Führung in eine Troglage bzw. in einen Tunnel über. Schallemissionen / Bahn Entlang der Grundstücksgrenzen, die der Bahnlinie zugewandt sind, treten am Tag gemäß Umweltatlas Beurteilungspegel von maximal ca. 60 db(a) auf. Eine Darstellung kann der folgenden Abbildung entnommen werden FIS-Broker Kartenanzeige Planungshinweise zum Bodenschutz 2010 (Umweltatlas), Zugriff am FIS-Broker Kartenanzeige Klimamodell Berlin: Planungshinweise Stadtklima 2005 (Umweltatlas), Zugriff am FIS-Broker Kartenanzeige Stadtklimatische Zonen (Umweltatlas), Zugriff am FIS-Broker Kartenanzeige Bodennahes Windfeld und Luftaustausch (Umweltatlas), Zugriff am FIS-Broker Kartenanzeige Strat. Lärmkarte Gesamtlärmindex L_DEN (Tag-Abend-Nacht) Raster 2013 (UA), Zugriff am (8)

14 FIS-Broker Kartenanzeige Strat. Lärmkarte Gesamtlärmindex L_DEN (Tag-Abend-Nacht) Raster 2013 (UA) Nachts treten entlang der Grundstücksgrenzen, die der Bahnlinie zugewandt sind, Schallpegel von ca db(a) auf. Eine Darstellung kann der folgenden Abbildung entnommen werden 15. FIS-Broker Kartenanzeige Strat. Lärmkarte Gesamtlärmindex L_N (Nacht) Raster 2013 (UA) 15 FIS-Broker Kartenanzeige Strat. Lärmkarte Gesamtlärmindex L_N (Nacht) Raster 2013 (UA), Zugriff am (9)

15 Die oben angeführten Darstellungen aus dem Umweltatlas können durch Erkenntnisse aus dem Schallgutachten ergänzt werden, dass für den direkt nördlich angrenzenden Bebauungsplanentwurf 1-67 erstellt wurde. Die folgenden Abbildungen aus der schalltechnischen Untersuchung zum angrenzenden Bebauungsplan 1-67 stellen die Situation im Bereich der beginnenden Tunnellage dar. Die Tunnellage und damit die Schallabschirmung der seitlichen Stützwände wird in Fahrrichtung Süden (Richtung Hauptbahnhof) größer. Die Abbildungen stellen damit die schalltechnische Worst-Case-Situation dar. Am Tage verursacht der Bahnlärm in einer Höhe von 9 m über Gelände Pegel um 63 db(a). Aus weiteren Abbildungen aus dem Schallgutachten geht hervor, dass in geringeren Höhen (1,6 m über Gelände) die Pegel auf unter 55 db(a) sinken. Entlang der Fassaden, die der Bahn abgewandt sind, treten Pegel von maximal 50 db(a) auf. Auszug Bebauungsplan 1-67 Lehrter Straße Schalltechnische Untersuchung Bericht Nr. M112148/01, Müller BBM GmbH, , Anhang B Seite 3. Die schalltechnische Situation in der Nacht kann der folgenden Abbildung entnommen werden. Es treten entlang der bahnzugewandten Fassadenseiten Pegel von maximal 60 db(a) auf. An der schallabgewandten Seite treten Pegel unterhalb 50 db(a) auf. 10 (10)

16 Auszug Bebauungsplan 1-67 Lehrter Straße Schalltechnische Untersuchung Bericht Nr. M112148/01, Müller BBM GmbH, , Anhang B Seite 4. Die DIN Beiblatt 1 enthält schalltechnische Orientierungswerte für die städtebauliche Planung. Sie sieht für Mischgebiete Orientierungswerte von 60 db(a) tags und 50 db(a) nachts vor. Aus den o. g. Pegeln kann gefolgert werden, dass gegenwärtig am Tage keine schalltechnischen Konfliktsituationen in den unteren Geschossen zu erwarten sind. Die Tunnellage der Bahn führt dazu, dass nur in den oberen bahnseitigen Stockwerken geringfügige Überschreitungen der Immissionsrichtwerte auftreten. Diese Situation entsteht, da Schallemissionen der Bahn über die seitlichen Stützwände des Trogs hinweggelangen und in den o- beren Stockwerken im Geltungsbereich wirksam werden könnten. An den hofseitigen Fassaden werden die Orientierungswerte für Mischgebiete eingehalten. Bei Nacht treten Überschreitungen der Orientierungswerte der DIN entlang der bahnzugewandten Grundstücksgrenzen auf. Entlang der lärmabgewandten Seite der Gebäude (z. B. Höfe) treten allerdings keine Überschreitungen der Orientierungswerte auf. Die zu erwartenden Überschreitungen der Orientierungswerte der bahnseitigen Bebauung liegen am Tage nicht im Bereich der Gesundheitsgefährdung, der in der Literatur bei Pegeln von 70 db(a) angesetzt wird. In der Nacht wird die Schwelle der Gesundheitsgefährdung mit 60 db(a) angegeben. Diese Pegel können an einen bahnzugewandten Fassadenabschnitt im nordöstlichen Teil des Geltungsbereichs erreicht werden. An den Fassadenabschnitten, die in einem Winkel von 90 zur Bahnlinie stehen, treten Pegel unterhalb der Schwelle der Gesundheitsgefährdung auf. Negative Auswirkungen auf gesunde Wohn- und Arbeitsverhältnisse aufgrund des Bahnlärms werden aufgrund der abgewandten Fassadenabschnitte vermieden. Das Schallgutachten berücksichtigte bezüglich des Schienenverkehrs die Prognose 2025 der Deutschen Bahn 16 ; die Intensivierung des Schienenverkehrs auf der Bahntrasse wurde mitbetrachtet. 16 Bebauungsplan 1-67 Lehrter Straße Schalltechnische Untersuchung Bericht Nr. M112148/01, Müller BBM GmbH, , S (11)

17 Schallemissionen Lehrter Straße Da die westlich angrenzende Lehrter Straße nicht zum überörtlichen Straßennetz gehört, enthält der FIS-Broker keine flächendeckenden Rasterlärmkarten. Es sind jedoch Informationen über einzelne Fassadenabschnitte vorhanden (siehe folgende Darstellung). FIS-Broker Kartenanzeige Strat. Lärmkarte Fassadenpegel an lärmbeeinflussten Wohngebäuden 2013 (UA) Die zu der o. g. Darstellung 17 hinterlegten Sachdaten lassen erkennen, dass der Lärmindex L_DEN (Tag/Abend/Nacht) des Straßenverkehrs an den Fassaden, die der Lehrter Straße direkt zugewandt sind, bis zu 47 db(a) erreicht. Bei Nacht erreicht der Lärmindex L_N (Nacht) Werte von bis zu 39 db(a). Die in der DIN genannten Orientierungswerte für Mischgebiete (Tag 60 db(a), Nacht 50 db(a)) werden nicht überschritten. Die Abbildungen zum Schienenverkehrslärm aus dem Schallgutachten zum nördlich benachbarten B-Plan 1-67 treffen auch Aussagen über die Belastungen durch Schallemissionen der Lehrter Straße. Hiernach treten entlang der Lehrter Straße am Tage Pegel von zumeist 64 db(a) auf. In der Nacht ist von Pegeln ca. 54 db(a) auszugehen. Im Gegensatz zu den o. g. Darstellungen des Umweltatlas werden im Gutachten auch die Verkehrszuwächse durch die geplante Neubebauung im Umfeld berücksichtigt. Gemäß dieser Untersuchung werden die Orientierungswerte der DIN entlang der Straße bei Tage und in der Nacht um ca. 4 db(a) überschritten. Entlang der Fassaden zur straßenabgewandten Seite werden am Tage Pegel von maximal 45 db(a) erreicht. Bei Nacht liegen die Pegel bei maximal 40 db(a). Hier werden die Orientierungswerte der DIN unterschritten. Die Überschreitungen der Immissionsrichtwerte liegen nicht im Bereich der Gesundheitsgefährdung (Tag 70 db(a), Nacht 60 db(a)). Potenzielle Lärmquellen im näheren Umfeld / Allgemeines Die in nördlicher Richtung angrenzenden Grundstücke werden planungsrechtlich zum gegenwärtigen Zeitpunkt als im Zusammenhang bebauter Ortsteil ( 34 BauGB) bewertet. Hier ist gegenwärtig der Bebauungsplan 1-67 im Verfahren, der im Wesentlichen die Fest- 17 FIS-Broker Kartenanzeige Strat. Lärmkarte Fassadenpegel an lärmbeeinflußten Wohngebäuden 2013 (UA), Zugriff am (12)

18 setzung von Baugebieten vorsieht, die dem Wohnen dienen (Allgemeine Wohngebiete und/oder wohngeprägte Mischgebiete). Insofern kann davon ausgegangen werden, dass sich perspektivisch in der Nachbarschaft kein relevantes gewerbliches Störungspotenzial aufbaut. Südlich des Plangebietes befinden sich verschiedene Grünflächen (Dauerkleingärten, öffentliche Grünfläche), die durch den festgesetzte Bebauungsplan II-201b planungsrechtlich gesichert sind. Somit wird sich aus südlicher Richtung kein schalltechnisches Störungspotenzial aufbauen können. Die gegenüberliegende Straßenseite der Lehrter Straße ist gegenwärtig planungsrechtlich gemäß 34 BauGB als im Zusammenhang bebauter Ortsteil einzustufen. Es ist davon auszugehen, dass sich hier kein schalltechnisches Störpotenzial aufbauen kann, das sich negativ auf den Geltungsbereich des vorliegenden Bebauungsplans auswirken könnte: Bezüglich der Art der baulichen Nutzung kann diese Straßenseite als Mischgebiet eingestuft werden. Potenzielle Lärmquellen im näheren Umfeld / Gewerbelärm Nördlich des Plangebietes befindet sich auf dem Grundstück Lehrter Straße 57 ein Lebensmitteldiscounter (NETTO). Aus dem Schallgutachten für den nördlich angrenzenden Bebauungsplan 1-67 ist ersichtlich, dass der Betrieb des Lebensmittelmarktes im Geltungsbereich des Bebauungsplans 1-91B zu keinen Überschreitungen der Immissionsrichtwerte gemäß TA Lärm führt. Potenzielle Lärmquellen im näheren Umfeld / Sportlärm Bezüglich des auf der anderen Straßenseite der Lehrter Straße gelegenen SportParks (Poststadion und angrenzende Sportplätze) wurde 2013 vom Bezirk Mitte eine Abschätzung der Schallemissionen des SportParks auf die angrenzende Bebauung vorgenommen 18. Als schalltechnisches Worst-Case-Szenario wurde ein Betrieb der angrenzenden Sportplätze an Sonn- und Feiertagen innerhalb der Ruhezeiten angesehen. Die Untersuchung wurde vorrangig zur Prüfung der schalltechnischen Situation auf den Grundstücken Lehrter Straße (ehemalige JVA) erstellt. Die Ergebnisse können jedoch auch auf den Geltungsbereich des Bebauungsplans 1-91B übertragen werden. Für den Bebauungsplan 1-91B sind die mit Lichtplatz und Sandplatz benannten Sportplätze die relevanten Schallquellen (siehe folgende Abbildung). 18 Immissionsgutachten / Abschätzung der Lärmemissionen des SportPark Poststadion auf die angrenzende Bebauung, Bezirksamt Mitte, UmNat 216 vom (13)

19 Auszug Abschätzung der Lärmemissionen des SportPark Poststadion auf die angrenzende Bebauung. Gemäß der Sportanlagenlärmschutzverordnung (18. BImSchV) beträgt der Immissionsrichtwert für Mischgebiete außerhalb der Ruhezeiten 60 db(a). Innerhalb der Ruhezeiten beträgt Richtwert 55 db(a). Nachts findet im SportPark keine Nutzung der Wettkampfstätten statt; die Einhaltung des nächtlichen Richtwerts (50 db(a)) insofern gewährleistet. Bei einer Nutzung der Sportstätten in den schalltechnisch kritischen Ruhezeiten wird der Geltungsbereich des Bebauungsplans von der nächstgelegenen Bebauung westlich der Lehrter Straße abgeschirmt. In der Lehrter Straße bzw. auf der östlichen Straßenseite der Lehrter Straße treten Schallpegel unterhalb von 55 db(a) auf. Die Immissionsrichtwerte in den Ruhezeiten werden eingehalten. 14 (14)

20 Sonstige Einflüsse durch die benachbarte Bahntrasse Erschütterungen Im direkt nördlich angrenzenden Gebiet (Bebauungsplanverfahren 1-67) ergab ein Gutachten 19, dass von Erschütterungen keine Auswirkungen ausgehen, die auf Ebene des Bebauungsplans zu berücksichtigen sind. Diese Ergebnisse können auf den Geltungsbereich des vorliegenden Bebauungsplanentwurf 1-91B übertragen werden. Elektromagnetische Felder Der Abstand des Geltungsbereichs zum Bahnkörper beträgt 30 m und mehr. Dieser Abstand ist als Schutzabstand für Leitungen mit einer Spannung von bis zu 110 kv ausreichend 20. Das Standardstromsystem der Deutschen Bahn verwendet eine Spannung von 15 kv. Die für den Vollzug der Sechsundzwanzigsten Verordnung zur Durchführung des Bundes- Immissionsschutzgesetzes (Verordnung über elektromagnetische Felder BImSchV) zuständige Fachbehörde (Umwelt- und Naturschutzamt) hat bezüglich elektromagnetischer Felder keine Anmerkungen gegeben. Landschaft / Ortsbild Das Orts- und Landschaftsbild der weiteren Umgebung stellt sich differenziert dar; es wird durch einen Wechsel aus bebauten und unbebauten Bereichen geprägt. Die östliche Straßenseite der Lehrter Straße wird durch eine Abfolge aus straßenbegleitender geschlossener Bebauung, Brachflächen (mit einer Mauer gegenüber dem Straßenraum abgegrenzt), Kleingärten südlich des Plangebietes und einem Friedhof charakterisiert. Die gegenüberliegende Straßenseite der Lehrter Straße ist durch eine lockere Zeilenbebauung (3 Geschosse) geprägt, die im Bereich der Zugänge zum Poststadium und zum Fritz-Schloss- Park unterbrochen wird Geltendes Planungsrecht Baunutzungsplan, Straßen- und Baufluchtlinien Die Zulässigkeit von Vorhaben im Geltungsbereich wird vor Festsetzung des Bebauungsplans durch den Baunutzungsplan i. d. F. vom 28. Dezember 1960 (beschlossen am 22. Juni 1960, Abl. von Berlin 1961, S. 742) im Zusammenhang mit der Bauordnung für Berlin vom 21. November 1958 (BO 58) geregelt. Als Art der baulichen Nutzung wird ein beschränktes Arbeitsgebiet festgesetzt. Zulässig sind gewerbliche Betriebe, wenn diese keine Nachteile und Belästigungen für die nähere Umgebung verursachen können. Außerdem sind Verwaltungs-, Geschäfts- und Bürohäuser sowie Wohnungen für Aufsichts- und Bereitschaftspersonal zulässig. Das Maß der baulichen Nutzung wird mit der Baustufe V/3 (5 Geschosse / Bebaubare Fläche 0,3 / GFZ 1,5 / BMZ 6,0) festgesetzt. Es gilt die geschlossene Bauweise. Entlang der Lehrter Straße wurde am und per allerhöchster Kabinettsorder (A.C.O.) eine Baufluchtlinie festgestellt, die um 3,75 m hinter die am per allerhöchster Kabinettsorder (A.C.O) festgestellte Lage der Lehrter Straße zurückspringt. 19 Gutachten zur Erschütterungs- und Sekundärschallprognose aus dem Bahnverkehr für das Projekt BP Lehrter Straße in Berlin-Moabit, GuD Geotechnik und Dynamik GmbH, Berlin, Rundschreiben SenStadt V B 21, I D 12 vom (Empfehlungen für die planerische Praxis bei Anlagen, von denen elektromagnetische Felder ausgehen). 15 (15)

21 Durch den Baunutzungsplan sowie die festgestellten Straßen- und Baufluchtlinien ergibt sich ein qualifizierter Bebauungsplan im Sinne von 30 Abs. 1 BauGB Verkehrserschließung Das Plangebiet wird über die Lehrter Straße erschlossen. Hierbei handelt es sich um eine öffentlich gewidmete Straße. Die Lehrter Straße gehört nicht zum übergeordneten Straßennetz Berlin, bindet jedoch das Plangebiet direkt an das übergeordnete Straßennetz (Invalidenstraße bzw. Perleberger Straße / Fennstraße) an. Das Plangebiet ist über den ca. 600 m entfernten Hauptbahnhof Berlin an das Netz der U- und S-Bahn sowie an das Nah- und Fernverkehrsnetz der Bahn angeschlossen. In der Lehrter Straße verkehrt darüber hinaus eine Buslinie Technische Infrastruktur Es ist davon auszugehen, dass im öffentlichen Straßenland alle erforderlichen Medien zur Ver- und Entsorgung vorhanden sind und im Rahmen ihrer Leistungsfähigkeit zur Verfügung stehen Denkmalschutz Innerhalb des Geltungsbereichs liegt der Denkmalbereich (Gesamtensemble) Lehrter Straße Es handelt sich um eine Mietshausgruppe der Magdeburg-Halberstädter Eisenbahngesellschaft, die zwischen errichtet wurde. Die Mietshäuser sind im Inneren wie Äußeren denkmalgeschützt. In unmittelbarer Nachbarschaft zum Geltungsbereich liegen verschiedene Baudenkmale und Denkmalbereiche. Direkt südlich grenzt der Denkmalbereich (Gesamtanlage) Zellengefängnis Moabit", Lehrter Str. 5B-5D/lnvalidenstr. 54/55 an. Innerhalb dieser Gesamtanlage befindet sich das Gartendenkmal des ehemaligen Beamtenfriedhofs, Lehrter Str. 5B- 5D. Nordwestlich liegt der Denkmalbereich (Gesamtanlage) Poststadion, Lehrter Str. 59, welcher von entstand 21. Im Geltungsbereich und der Umgebung sind keine archäologische Fundstellen und Bodendenkmäler bekannt FIS-Broker Kartenanzeige Denkmalkarte Berlin, Zugriff am FIS-Broker Kartenanzeige Archäologische Fundstellen und Bodendenkmale (AISBer), Zugriff am (16)

22 3. Planerische Ausgangssituation 3.1. Ziele und Grundsätze der Raumordnung LEPro 2007 Die Festlegungen des Landesentwicklungsprogramm (LEPro 2007) beschränken sich auf raumbedeutsame Aussagen und sind als Grundsätze der Raumordnung ausgestaltet. Sie sind Grundlage für die Konkretisierung (Grundsätze und Ziele der Raumordnung) auf nachfolgenden Planungsebenen, insbesondere des Landesentwicklungsplans (LEP B-B) und der Regionalpläne. Der Grundsatz aus 5 Abs. 1 und 2 LEPro 2007 legt die vorrangige Siedlungsentwicklung innerhalb raumordnerisch festgelegter Siedlungsbereiche fest. Darüber hinaus soll die Innenentwicklung den Vorrang vor der Außenentwicklung genießen. Die Erhaltung und die Umgestaltung des baulichen Bestandes in vorhandenen Siedlungsgebieten sowie die Reaktivierung von Siedlungsbrachflächen hat Priorität. Gemäß Grundsatz 6 Abs. 3 LEPro 2007 sollen siedlungsbezogene Freiräume für die Erholung gesichert werden. LEP B-B Der Geltungsbereich des Bebauungsplans liegt gemäß dem Landesentwicklungsplan Berlin-Brandenburg 24 (LEP B-B) innerhalb des Gestaltungsraumes Siedlung, in dem gemäß Ziel 4.5 Abs. 1 Nr. 2 LEP B-B die Entwicklung von (Wohn-)siedlungsflächen möglich ist. Der Flächennutzungsplan in seiner Funktion als Raumordnungsplan trifft keine Aussagen bezüglich der Raumordnung für den Geltungsbereich Flächennutzungsplan Im Flächennutzungsplan von Berlin 25 (FNP) wird der nördliche Teil des Plangebiets als gemischte Baufläche M2 dargestellt. Der südliche Teil des Geltungsbereichs wird als Grünfläche dargestellt. Hier ist auch eine in Tunnellage geführte Trasse von S- bzw. U-Bahn dargestellt. Das Plangebiet wie auch weite Teile der Berliner Innenstadt befindet sich im Vorranggebiet für die Luftreinhaltung. 23 LEPro 2007 vom 15. Dezember Verordnung über den Landesentwicklungsplan Berlin Brandenburg (LEP B-B) vom 31. März 2009 (GVBl. S.182). 25 FNP Berlin in der Fassung der Neubekanntmachung vom 12. November 2009 (ABl. S. 2666), zuletzt geändert am 13. Mai 2014 (ABl. S. 1019f). 17 (17)

23 FNP (Arbeitskarte, Stand ) 3.3. Landschaftsprogramm und Landschaftspläne Landschaftsprogramm (LaPro) Laut dem Teilplan Biotop- und Artenschutz liegt das Plangebiet im Innenstadtbereich. Die Teilpläne benennen folgende Ziele und Maßnahmen: - Erhalt von Freiflächen und Beseitigung unnötiger Bodenversiegelung in Straßenräumen und Höfen - Schaffung zusätzlicher Lebensräume für Flora und Fauna (Hof-, Dach-, Fassadenbegrünung) - Kompensation bei baulichen Verdichtungen - Verwendung standortgemäßer Wildpflanzen - zusätzlich stellt er die Bahntrasse im Osten sowie das südlich angrenzende Flurstück 150 mit der Signatur Umwandlung, Neuschaffung, Renaturierung von sonstigen Prioritätsflächen für Biotopschutz und Biotopverbund und fordert die vorrangige Entwicklung der Verbindungsfunktion für sonstige Arten (Bahnböschungen). Der Teilplan Erholung und Freiraumnutzung stellt das Plangebiet als Grünfläche / Parkanlage dar. Es werden folgende Ziele und Maßnahmen benannt: - Erschließung von Freiflächen und Erholungspotenzialen - Entwicklung von Konzepten für die Erholungsnutzung - Entwicklung von Wegeverbindungen - Schutzpflanzungen bei angrenzender Wohn- und Erholungsnutzung - für Bereiche nördlich und südlich fordert er speziell die Neuanlage und Verbesserung eines Grünzugs bzw. einer Grünfläche, Minderung der Barrierewirkung von Straßen und Bahnflächen, Auslagerung beeinträchtigender Störungen und Verbesserung der Aufenthaltsqualität. Der Teilplan Naturhaushalt / Umweltschutz stellt das Plangebiet als Siedlungsgebiet mit Schwerpunkt auf Entsiegelung dar. Dem Immissionsschutz soll ein erhöhtes Gewicht beigemessen werden. Als Ziele und Maßnahmen werden benannt: - Erhöhung der naturhaushaltwirksamen Flächen (Entsiegelung sowie Dach-, Hof-, Fassadenbegrünung) - Kompensationen bei Verdichtung 18 (18)

24 - Berücksichtigung von Boden- und Grundwasserschutz - dezentrale Regenwasserversickerung - Förderung emissionsarmer Heizsysteme - außerdem stellt er durch die Lage im Vorranggebiet Luftreinhaltung die Anforderungen Emissionsminderung, Erhalt von Freiflächen /Erhöhung des Vegetationsanteils, Immissionsschutz empfindlicher Nutzungen sowie als Überwachungs- und Sanierungsschwerpunkt den Immissionsschutz dar. Im Teilplan Landschaftsbild wird das Plangebiet als Innenstadtbereich /städtisch geprägter Raum gekennzeichnet. Der südlich gelegene Friedhof wird als Grünanlage mit historischen Gestaltmerkmalen dargestellt. Die östlich angrenzenden Bahngleise sind als historische bzw. vegetationsgeprägte Bahntrasse eingetragen. Der Teilplan fordert für das Gebiet: - Erhalt und Entwicklung begrünter Straßenräume, Wiederherstellung von Alleen, Stadtplätzen und Vorgärten sowie - Betonung von Block- und Platzrändern durch Baumpflanzungen, Begrünung von Höfen, Wänden und Dächern Landschaftspläne Das Plangebiet liegt nicht im Geltungsbereich eines festgesetzten oder im Verfahren befindlichen Landschaftsplans Schutzgebiete nach dem Naturschutzrecht Der Geltungsbereich des Bebauungsplans ist nicht Teil eines Schutzgebietes nach dem Naturschutzrecht 27. Das nächstgelegene Schutzgebiet befindet sich im Volkspark Rehberge (LSG-6 Volkspark Rehberge) in einer Entfernung von ca. 3 km Stadtentwicklungsplanung (StEP) Das Plangebiet liegt in keinem der im StEP Zentren 3 28 ausgewiesenen städtischen Zentren. Es liegt im nahversorgungsrelevanten Einzugsbereich des ca. 0,5 km entfernten Hauptbahnhofs. Das Stadtteilzentrum Turmstraße liegt ca. 0,6 km vom Plangebiet entfernt. StEP Ver- und Entsorgung Laut den Teilplänen Abwasserentsorgung 29 und Regenwasser 30 liegt das Plangebiet im Einzugsgebiet der Mischwasserkanalisation. In der Lehrter Straße verläuft eine entsprechende Abwasserleitung. Im Teilplan Elektroenergieversorgung 31 wird keine Aussage für das Plangebiet getroffen. 26 FIS-Broker Kartenanzeige Landschaftsplanverfahren (Übersicht), Zugriff am FIS-Broker Kartenanzeige Schutzgebiete nach Naturschutzrecht (inklusive Natura 2000), Zugriff am Stadtentwicklungsplan Zentren 3 (StEP Zentren 3), am vom Senat von Berlin beschlossen. 29 FIS-Broker Kartenanzeige Stadtentwicklungsplan Ver- und Entsorgung: Abwasser, Zugriff am FIS-Broker Kartenanzeige Stadtentwicklungsplan Ver- und Entsorgung: Regenwasser, Zugriff am FIS-Broker Kartenanzeige Stadtentwicklungsplan Ver- und Entsorgung: Elektroenergie, Zugriff am (19)

25 Dem Teilplan Fernwärmeversorgung 32 kann entnommen werden, dass das Plangebiet im Einzugsbereich Vattenfall liegt. Laut Teilplan Gasversorgung 33 liegt das Plangebiet in einem mit Niederdruck-Gas versorgten Gebiet. Der Teilplan Wasserversorgung 34 trifft keine Aussagen für das Plangebiet. Im StEP Verkehr ist die nahe gelegene Invalidenstraße im Bestand 2011 als übergeordnete Straßenverbindung der Stufe II dargestellt. In der Einstufung 2025 behält die Invalidenstraße die Einstufung bei. Für die Lehrter Straße werden keine Aussagen getroffen; sie ist nicht Bestandteil des übergeordneten Straßennetzes. Der StEP Industrie und Gewerbe 36 trifft keine Aussagen für das Plangebiet. Der StEP Klima 37 liefert einen räumlichen Orientierungsrahmen, der eine Hilfestellung für die Anpassung von gesamtstädtischen Planungen an den Klimawandel bieten soll. Damit stellt er keine detaillierte Gebrauchsanweisung zur Lösung konkreter Fragestellungen dar, sondern soll eher Abwägungs- und Steuerungsaufgaben wahrnehmen. Nach den Analysekarten Bioklima (01 und 02) handelt es sich beim Plangebiet um einen Bereich, der bei Tag und Nacht von Wärmebelastung betroffen ist. Der Maßnahmenplan Bioklima (03) stellt entlang der östlich angrenzenden Bahntrasse einen aktuell prioritären Handlungsbedarf dar. Die Analysekarte Grün- und Freiflächen (04) trifft für das Plangebiet keine Aussage; gemäß Maßnahmenplan Grün- und Freiflächen (05) ist das Plangebiet kein prioritärer Handlungsraum. Der Maßnahmeplan Bioklima / Grün- und Freiflächen (06) besagt, dass Potenziale zur Entsiegelung unbebauter Flächen ausgeschöpft werden sollten. In der Analysekarte Gewässerqualität und Starkregen (07) wird das Plangebiet als Siedlungsraum mit hohem Versiegelungsgrad dargestellt. Laut Maßnahmeplan Gewässerqualität und Starkregen (09) zählt das Plangebiet zum Handlungsraum Mischsystem. Der Maßnahmeplan Gewässerqualität und Starkregen (10) gibt die Empfehlung, dass der Stauraum in der Mischkanalisation erweitert und optimal bewirtschaftet werden sollte. In der Analysekarte Klimaschutz (11) werden keine Aussagen über das Plangebiet getroffen. Die Karte Aktionsplan Handlungskulisse (12) trifft keine Aussagen über den Geltungsbereich. Gemäß dem StEP Wohnen 38 liegt das Plangebiet im prioritären Entwicklungsraum Innenstadt. Das Gebiet ist darüber hinaus als prioritärer Raum für die kleinteilige Ergänzung bestehender Stadtgebiete (Bestandsgebiete / Schließung von Baulücken) gekennzeichnet. Da die derzeit gültige Fassung des Stadtentwicklungsplans Wohnen (1999) mittlerweile nicht mehr zeitgemäß ist, wird der StEP seit Anfang 2012 überarbeitet. Aussagen über die künftigen Inhalte können z. Z. nicht verbindlich getroffen werden. Laut dem derzeitigen Entwurf (Karte Große Wohnungsneubaustandorte, Realisierungseinschätzung Stand August 2013) liegt das Plangebiet innerhalb des Neubaubereichs Nr. 13 Europacity / Lehrter 32 FIS-Broker Kartenanzeige Stadtentwicklungsplan Ver- und Entsorgung: Fernwärmeversorgung, Zugriff am FIS-Broker Kartenanzeige Stadtentwicklungsplan Ver- und Entsorgung: Gasversorgung, Zugriff am FIS-Broker Kartenanzeige Stadtentwicklungsplan Ver- und Entsorgung: Elektroenergie, Zugriff am Stadtentwicklungsplan Verkehr (StEP Verkehr 2.0), Hrsg.: Senatsverwaltung für Stadtentwicklung, Abt. VII, Berlin, März Stadtentwicklungsplan Industrie und Gewerbe Entwicklungskonzept für den produktionsgeprägten Raum in Berlin (StEP Industrie und Gewerbe), Berlin Stadtentwicklungsplan Klima, Hrsg.: Senatsverwaltung für Stadtentwicklung, Abt. I, Berlin August FIS-Broker Kartenanzeige Stadtentwicklungsplan Wohnen, Zugriff am (20)

26 Straße, in dem kurz- und mittelfristig (Realisierung bis 2016 bzw. 2020) Wohneinheiten entstehen sollen Sonstige vom Senat beschlossene städtebauliche Planungen Lärmminderungsplanung Da Verkehr im Land Berlin der Hauptverursacher von Lärm ist, soll mit der Umsetzung und Entwicklung von Lärmminderungsplänen 39 diese hohe Umweltbelastung vermindert werden. Es sollen vertiefend kurz-, mittel- und langfristige Maßnahmen zur Reduzierung der Belastung ausgearbeitet werden. Das vorliegende Plangebiet liegt außerhalb der in der Lärmaktionsplanung konkretisierend dargestellten 12 Konzeptgebiete und ist nicht Teil der acht ausgewählten Konzeptstrecken. Es sind daher mangels konkreter Maßnahmenvorschläge die rahmensetzend für die gesamtstädtische Ebene genannten Lärmminderungsstrategien zu beachten. Hier ist u. a. der in 50 BImSchG genannte Trennungsgrundsatz zu nennen: Hiernach sind Flächen (z. B. Wohnen und Verkehr) so einander zuzuordnen, dass schädliche Umwelteinwirkungen (z. B. Schallbelästigungen) so weit wie möglich vermieden werden. Sofern sich der Trennungsgrundsatz nicht einhalten lässt, solle künftige Bebauung lärmrobust errichtet werden. Als Beispiel für lärmrobuste Bebauung wird z. B. die Schaffung von ruhigen, schallabgewandten Bereichen genannt. Die Lärmaktionsplanung wird gegenwärtig überarbeitet. Auch der aktuelle Entwurf 40 triff keine konkreten Aussagen für das Plangebiet. Luftreinhalteplanung Der vom Senat am beschlossene Luftreinhalteplan trifft keine konkreten Aussagen für das Plangebiet. Quartiersmanagement Der Geltungsbereich des Bebauungsplans liegt nicht innerhalb eines Quartiersmanagementgebiets. Das nächstgelegene Quartiersmanagementgebiet - Moabit-Ost, das mit Senatsbeschluss vom eingerichtet wurde -, liegt ca. 400 m vom Plangebiet entfernt. Stadtumbaugebiet Der Geltungsbereich des Bebauungsplans liegt im Stadtumbaugebiet Tiergarten-Nordring/ Heidestraße (Fördergebiet Stadtumbau West) 41. Das Plangebiet grenzt dabei direkt nördlich an eine Wegeverbindung zwischen dem geplanten Döberitzer Grünzug und dem Geschichtspark bzw. dem Fritz-Schloß-Park an. 39 Lärmminderungsplanung für Berlin, Senatsverwaltung für Gesundheit, Umwelt und Verbraucherschutz, Berlin, Mai Lärmaktionsplan für Berlin, Entwurfsstand öffentliche Auslegung, 28. Januar 2014, Senatsverwaltung für Stadtentwicklung und Umwelt Abteilung IX. 41 Abl Nr. 62 vom (21)

27 Planwerk Innere Stadt Mit dem Planwerk Innere Stadt (Senatsbeschluss vom 11. Januar 2011) wird ein komplexer Planungsansatz verfolgt, bei dem es um die Berücksichtigung der Dynamik der Stadt(entwicklung) geht, die ihren Ausdruck auch, aber nicht allein in Städtebau und Architektur findet. Das Planwerk Innere Stadt beruht auf dem 1999 vom Senat beschlossenen Planwerk Innenstadt, das sowohl räumlich als auch methodisch erweitert und ergänzt wurde. Das Planwerk Innere Stadt zeichnet den im Geltungsbereich vorhandene Gebäudebestand nach. Das 2010 errichtete Hostel Lehrter Straße wird als abgestimmte Planung gekennzeichnet. Masterplan Berlin Heidestraße Östlich auf der gegenüberliegenden Seite der Bahntrasse verläuft die Heidestraße. Der für dieses Areal von Senat Berlin und vom Bezirksamt Mitte am beschlossene "Masterplan Berlin Heidestraße" formuliert das städtebauliche Entwicklungskonzept für die schrittweise Gestaltung des ca. 40 Hektar großen Areals zwischen Nordhafen, Heidestraße und Humboldthafen. Leitbild für die Heidestraße ist die nachhaltige Entwicklung. Der dortige Raum soll unter Berücksichtigung ökologischer Gesichtspunkte Flächen zum Wohnen, für Büros, Einzelhandel und Gewerbe zur Verfügung stellen und gleichzeitig ein attraktives Freizeitangebot bereitstellen. Der Geltungsbereich des Bebauungsplans 1-91B wird insbesondere durch die Planung des Döberitzer Grünzugs von den Entwicklungen in der Heidestraße berührt: Die Verbindung des Gebiets entlang der Heidestraße mit dem Fritz-Schlosspark bzw. den Sportanlagen um das Poststadion soll künftig direkt südlich des Geltungsbereichs über das Flurstück 150 verlaufen Bereichsentwicklungsplanung In der Bereichsentwicklungsplanung (BEP) wird der südliche Teil des Geltungsbereichs als Wohnen (W1) dargestellt. Der nördliche Teil ist als Mischgebiet mit hohem Wohnanteil gekennzeichnet. Der Fachplan Grün- und Freiflächen beinhaltet für den Geltungsbereich keine Darstellungen. In direkter Nachbarschaft zum Geltungsbereich werden bezirkliche Grünverbindungen dargestellt. Hierbei handelt es sich um das südlich angrenzende Flurstück 150, dass künftig als Verbindung des geplanten Döberitzer Grünzugs mit dem Fritz-Schloss-Park fungieren soll. Im Osten wird entlang der Bahntrasse ebenfalls eine bezirkliche Grünverbindung dargestellt Sonstige, vom Bezirk beschlossene Planungen Das Einzelhandels- und Zentrenkonzept Berlin-Mitte (Stand: September 2009) weist dem Plangebiet keine zentralörtliche Funktion zu. 22 (22)

28 3.9. Angrenzende festgesetzte oder im Verfahren befindliche Bebauungspläne An den Geltungsbereich des Bebauungsplans grenzt im Norden der im Verfahren befindliche Bebauungsplan 1-67 an. Südlich grenzt der 2006 festgesetzte Bebauungsplan II-201b an Planfeststellungen Im Geltungsbereich des Bebauungsplans sind keine planfestgestellten Flächen vorhanden. Östlich angrenzend befinden sich verschiedene planfestgestellte Flächen. Hierbei handelt es sich um die zum Hauptbahnhof führenden Bahngleise. Darüber hinaus ist zwischen den Bahngleisen und dem Geltungsbereich, nördlich des denkmalgeschützten Beamtenfriedhofs, eine planfestgestellte Ausgleichsfläche vorhanden, auf der Ausgleichs- und Gestaltungsmaßnahmen realisiert wurden. Das südlich an das Plangebiet angrenzende Flurstück 150 ist Gegenstand eines beim Eisenbahn-Bundesamt anhängigen Planänderungsverfahrens nach 18 Allgemeines Eisenbahngesetz (AEG) zur Änderung des Planfeststellungsbeschlusses vom (Az P) zu den Verkehrsanlagen im Zentralen Bereich Berlin. Die beantragte Änderung des Vorhabens betrifft die Umlegung der planfestgestellten Ausgleichs- und Gestaltungsmaßnahme Döberitzer Grünzug und beinhaltet auch das südlich des Geltungsbereichs liegende Flurstück Baulasten, Bauvorbescheide, Baugenehmigungen Im Grundbuch sind keine Belastungen und Beschränkungen eingetragen, die in den vorliegenden Bebauungsplanentwurf Berücksichtigung finden müssen. Das Baulastenverzeichnis weist für das Plangebiet keine Eintragungen auf. Es wurden zudem keine Bauvorbescheide oder Baugenehmigungen erteilt, deren Inhalte das Planverfahren berühren. 4. Entwicklung der Planungsüberlegungen Der Geltungsbereich ist im Baunutzungsplan als beschränktes Arbeitsgebiet festgesetzt. Eine Entwicklung als gewerblich genutzter Standort ist in der Vergangenheit allerdings unterblieben. Dies lag im Wesentlichen daran, dass das Plangebiet bis Ende der 1980er Jahre im Umfeld einer damaligen Autobahnplanung ( Westtangente ) lag. Der Bezirk hatte die Grundstücke zum damaligen Zeitpunkt entweder aufgekauft oder temporär in Erbpacht vergeben, um zum Zeitpunkt der Realisierung der Westtangente Zugriff auf alle erforderlichen Grundstücke haben zu können. Langfristige Planungssicherheit war für die damaligen Mieter und Erbbauberechtigten nicht gegeben. Dies führte dazu, dass sich keine dauerhaften gewerblichen Nutzungen im Plangebiet etablierten. Nach dem Fall der Mauer wurden die Planungen der Westtangente aufgegeben. Da das zunächst erwartete Wirtschafts- und Bevölkerungswachstum in Berlin ausgeblieben ist, blieben die Nutzungen innerhalb des Plangebiets auch in den Folgejahren im Wesentlichen unverändert. 23 (23)

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