FV-Finanzdienstleister EU-Sondernewsletter Ausgabe: Jänner Statement
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- Günther Lang
- vor 8 Jahren
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1 Statement Fachverbandsobmann KommR Wolfgang K. Göltl zu den vielen Gesprächen in Brüssel: Das Jahr 2015 beginnt mit einer geballten Ladung interessenpolitischer Arbeit. Die Themenvielfalt der letzten Jahre setzt sich fort. Neben unseren Schwerpunkten MiFID II, IMD II und Datenschutz dürfen wir auch nicht die kleineren Projekte wie die Anlegerentschädigungs-RL und das Basisinformationsblatt vergessen. Mein Motto ist: Mit voller Kraft voraus für die Finanzdienstleister! Mag. Hannes Dolzer zieht eine positive Zwischenbilanz der ersten Gespräche im Jahr 2015: Für mich sind zwei Themen besonders positiv. Erstens hat sich MEP Mag. Othmar Karas dahingehend positioniert, dass übertriebene Interpretationen der Europäischen Kommission verhindert werden müssen. Dies ist eine wichtige Unterstützung für uns. Zweitens wird die Anlegerentschädigungsrichtlinie in den nächsten Jahren nicht angepasst, damit wird die Unsicherheit für unsere Unternehmen reduziert. Index 1. Zusammenfassung und Kommentar von Mag. Philipp H. BOHRN Finanzmarktkommissar HILL beim BIPAR-Halbjahrestreffen Termin MEP Mag. Othmar KARAS Termin mit Dr. Klaus WIEDNER Stellungnahme der Lettischen Präsidentschaft beim BIPAR-Halbjahrestreffen Bericht BOHRN zum Broker und Financial Advisor Committee von BIPAR Termin mit Büro MEP Dr. Barbara KAPPEL Anlegerentschädigungsrichtlinie Bericht David COWAN von EIOPA Kurzfassung von Initiativen und Berichten aus Europa Generelle Zusammenfassung zum BIPAR-Halbjahrestreffen
2 1. Zusammenfassung und Kommentar von Mag. Philipp H. BOHRN Die Anlegerentschädigungsrichtlinie wird in den nächsten Jahren nicht novelliert. Damit wurde die Kostenerhöhung und Verschlechterung für Wertpapierfirmen verhindert. MEP Mag. Othmar KARAS unterstützt die Finanzdienstleister gegen die übertriebenen Interpretationen der Europäischen Aufsichten und der Europäischen Kommission. Zusätzliche Schritte zur Interessenvertretung durch den Fachverband Finanzdienstleister folgen. Die endgültige Verhandlung für den Text der Versicherungsvermittlungsrichtlinie hat begonnen. Der Fachverband Finanzdienstleister setzt sich koordiniert mit der Europäischen Interessenvertretung BIPAR intensiv ein, um das Beste für die Vermittler zu erreichen. Dafür werden unter anderem Verhandlungen mit MEPs, der Europäischen Kommission und den nationalen Ministerien geführt. Die nächsten Monate sind essentiell für das Endergebnis. MiFID II: Der Kampf um den endgültigen Text der MiFID II Durchführungsrichtlinie hat begonnen. Der Fachverband setzt umfassend Ressourcen ein, um die Anliegen der österreichischen Finanzdienstleister zu vertreten. Dabei hat der Fachverband bei BIPAR eine leitende Position - es ist gelungen, dass BIPAR die Prioritätenliste der Anliegen des Fachverbands vollständig übernimmt. 2. Finanzmarktkommissar HILL beim BIPAR-Halbjahrestreffen Lord Jonathan HILL, Europäischer Kommissar für Finanzmarktstabilität, Finanzdienstleistungen und Kapitalmarktunion berichtet persönlich beim BIPAR Halbjahrestreffen: HILL zeigt Verständnis für die Anliegen von BIPAR. Dies unter anderem auch, weil sein Vater Versicherungsmakler war. Eines der wichtigsten Themen für HILL ist Stabilität. Unternehmen brauchen Planbarkeit durch Stabilität. In den letzten Jahren mussten jedoch viele Regulierungen neu erarbeitet werden. Jetzt ist es wichtig, klar zu kommunizieren, dass die Finanzdienstleister ein wichtiger Teil der gesamten Wirtschaft und Gesellschaft sind. Es geht darum, das Vertrauen wiederherzustellen. HILL wird die Branche bei dieser Aufgabe unterstützen
3 Vermittler spielen eine wichtige Rolle für Kunden, um für Transparenz zu sorgen und geeignete Produkte zu finden. HILL nimmt an, dass der im Jahr 2012 herausgegebene Entwurf zur Versicherungsvermittlungsrichtlinie noch in der ersten Hälfte 2015 endgültig beschlossen wird. Das neue Level Playing Field zwischen Direktanbietern und Versicherungsvermittlern ist dort ein wesentlicher Inhalt. Ein essentielles Thema für HILL ist der Single Kapital Market in allen 28 Mitgliedsstaaten. Er möchte die Probleme dabei Schritt für Schritt identifizieren und danach abbauen. Ziel ist auch, dass die Versicherungsunternehmen direkt in die Wirtschaft investieren. Das Thema Vergleichbarkeit ist für HILL noch nicht ausreichend reguliert, weil die Vergleichbarkeit nicht nur der Veranlagungsvermittlungsprodukte, sondern aller Versicherungsprodukte offen ist. HILL möchte zusätzlich die Preisunterschiede von Versicherungen innerhalb Europas untersuchen und warum manche Dienstleistungen nur in Teilen der Europäischen Union angeboten werden. Auch wenn neue Technologien und andere Herausforderungen vorhanden sind, geht HILL davon aus, dass die Finanzdienstleister den Wert ihrer Dienstleistung durch laufende Entwicklung erhalten und diese Hürden meistern können. Paul CARTY gibt HILL wesentliche Punkte der Themen für Finanzdienstleister mit, dabei insbesondere, dass Richtlinien nicht zu oft novelliert werden sollten und kein Problem mit Wettbewerb besteht, so lange die Bedingungen für alle Teilnehmer fair sind. HILL legt abschließend noch einmal dar, dass Stabilität der wesentliche Faktor ist. Sein Ziel ist ein möglichst offener Zugang zur Industrie. Er befürwortet daher Input von BIPAR, auch wenn die Kommission nicht alle Forderungen der Branche erfüllen kann
4 3. Termin MEP Mag. Othmar KARAS Mag. Hannes DOLZER trifft in Begleitung von Mag. Philipp H. BOHRN MEP Mag. Othmar KARAS und bespricht mit MEP KARAS die Möglichkeit einer Exkursion des Arbeitskreises EU ins Europäische Parlament im Herbst MEP KARAS zeigt sich erfreut über diese Idee und erklärt sich spontan bereit, die AK-Teilnehmer ins Parlament einzuladen. vlnr: Mag. Philipp H. BOHRN, MEP Mag. Othmar KARAS, Mag. Hannes DOLZER DOLZER und BOHRN sprechen die wichtigsten aktuellen Punkte an: Product Governance: Dazu erläutert BOHRN insbesondere jene Position, welche im Workshop der Wertpapierunternehmen erarbeitet wurde. Der im Moment diskutierte Vorschlag hätte folgende Auswirkungen: Die übertriebene Haftung der Vermittler für Produkte, die Erhöhung des Verwaltungsaufwands würde Vermittler dazu zwingen, Geschäftsgeheimnisse an Emittenten weiterzuleiten. MEP KARAS zeigt sich an diesem Thema sehr interessiert und bestätigt, dass politische Kompromisse nicht von der Europäischen Kommission ausgehebelt werden dürfen. BOHRN fragt, ob es möglich wäre, dass das Parlament - ähnlich wie beim defacto Provisionsverbot - interveniert. MEP Karas meint, dass es an der Zeit ist, hier klare Zeichen zu setzen. Qualitätsverbessernde Provision und den Versuch, Provisionen zu verbieten. Der neue Vorschlag der ESMA ist zwar besser, stellt aber noch immer nicht klar, dass Provisionen für nicht-unabhängige Beratungen erlaubt sind. BOHRN erläutert zur Anlegerentschädigungsrichtlinie, dass - sollte dieses Thema wieder aufgebracht werden - es wichtig ist, die gleiche Definition für Wertpapierfirmen zu verwenden wie in der CRR. Damit wäre die Richtlinie für österreichische Wertpapierfirmen nicht anwendbar. MEP KARAS geht nicht davon aus, dass die Richtlinie bald wiederbelebt wird. VersicherungsvermittlungsRL: Der Trilog dazu hat begonnen. DOLZER und BOHRN fassen daher kurz die prägnanten Punkte zusammen: o Keine übertriebene Provisionsoffenlegung, o eine wesentliche Verringerung der Stundenanzahl zur Weiterbildungsverpflichtung, o keine Product Governance Regeln in der Vermittlungsrichtlinie. Vereinbart wird, dass der Fachverband eine schriftliche Position übersendet
5 4. Termin mit Dr. Klaus WIEDNER Mag. Hannes DOLZER besucht in Begleitung von Mag. Philipp H. BOHRN den für die Versicherungsvermittlungsrichtlinie zuständigen Abteilungsleiter in der Europäischen Kommission, Dr. Klaus WIEDNER. WIEDNER geht davon aus, dass die Versicherungsvermittlungsrichtlinie bis Ende Juni 2015 beschlossen wird. Vermutlich werden die Punkte Provisionsoffenlegung und Kapitel 7 für Versicherungsanlageprodukte noch zu Diskussionen führen. Hier gilt es für die Finanzdienstleister, noch Überzeugungsarbeit zu leisten. Dr. Klaus WIEDNER und Mag. Hannes DOLZER DOLZER und BOHRN bringen insbesondere folgende Punkte für den Trilog zur Sprache: Provisionsoffenlegung; DOLZER erklärt anhand von Beispielen, warum eine zu umfassende Offenlegung keinen positiven Effekt hätte. Weiterbildungsverpflichtung; die Anzahl der Stunden (200 in fünf Jahren) ist viel zu hoch und sollte deutlich gesenkt oder überhaupt den Nationalstaaten überlassen werden. Product Governance; BOHRN führt aus, dass bei diesem Thema die Problematik in der weiteren Auslegung liegt. Versicherungsanlageprodukte; die Finanzdienstleister sind sehr dankbar, dass die Versicherungsvermittlungsrichtlinie anwendbar bleibt. Für die Zukunft wäre es sinnvoller, die Prinzipien der Versicherungsvermittlungsrichtlinie auf die Wertpapiervermittlung zu übertragen und nicht umgekehrt, wie dies im Moment versucht wird. WIEDNER erklärt sich bereit, den Arbeitskreis EU bei der im Herbst angedachten Exkursion in die Europäische Kommission einzuladen
6 5. Stellungnahme der Lettischen Präsidentschaft beim BIPAR-Halbjahrestreffen Daina ISPODKINA, Vertreterin der lettischen Präsidentschaft im Europäischen Rat und zuständig für die Versicherungsvermittlungsrichtlinie (IMD II), erläutert die wichtigsten Schwerpunkte des Rates für die Gesetzgebung bei der IMD II. (Anmerkung: Der Rat der Europäischen Union ist in der europäischen Gesetzgebung die Vertretung der einzelnen Mitgliedsstaaten, welche durch die jeweiligen Minister bzw. Ministerien eingebunden sind.) Daina ISPODKINA beim BIPAR-Halbjahrestreffen Neben diversen Regulativen bezüglich grenzüberschreitender Versicherungsvermittlung - auf die Frau ISPODKINA kurz eingeht - betont sie, dass aus Sicht des Rates vor allem Regulative zur Art der Durchführung der Geschäfte und zur Transparenz sehr wichtig sind: So wird betont, dass vor Vertragsabschluss die Erhebung der Bedürfnisse der Versicherungskunden konkreter und genauer durchgeführt werden solle. In Bezug auf Transparenz sind dem Rat vor allem die Offenlegung der Provisionen bezüglich ihrer Art und Quelle wichtig. Jedoch ist es aus Sicht des Rates nicht nötig, die konkrete betragsmäßige Höhe der Provision den Kunden vorab und unaufgefordert bekannt zu geben. Die Gefahr von Interessenkonflikten sieht der Rat in erster Linie nur in Bezug auf Investmentprodukte mit Versicherungsmantel (PRIPs). Hier ist gewünscht, dass die Kunden vor einer Empfehlung nach deren finanziellen Verhältnissen sowie Kenntnissen über Investmentprodukte gefragt werden müssen, um dadurch Fehlberatungen zu vermeiden. Bezüglich der Weiterbildungsverpflichtung möchte der Rat keine einheitliche Anzahl von Stunden vorgeben, sondern die konkrete Ausgestaltung der Erfordernisse den Mitgliedsstaaten individuell überlassen. (Anmerkung: Aus Sicht des Fachverbands Finanzdienstleister wird dieser Ansatz begrüßt, da hier die überbordende Verpflichtung, welche eher zu größeren Unternehmensstrukturen in anderen Ländern passt, vermieden werden kann. Gerade in Österreich ist zu bedenken, dass zahlreiche Personen schon jetzt einer Weiterbildungsverpflichtung im Bereich der Wertpapierberatungen unterliegen und die zusätzliche hohe Stundenverpflichtung im Bereich der Versicherungsvermittlung diese Personen überproportional belasten würde.) Insgesamt ist dem Rat bewusst, dass selbstständige Versicherungsvermittler der Volkswirtschaft auf zwei Arten Mehrwert erbringen: Sie bringen Angebot (Versicherer) und Nachfrage (Kunden) zusammen und sorgen somit für höhere Umsätze in der Branche, was wiederrum Arbeitsplätze generiert. Sie unterstützen potentielle Kunden dabei, das richtige Produkt zur Risikoabdeckung zu finden und sorgen damit für einen effizienteren Markt. Abschließend betont Frau ISPODKINA, dass sich der Rat weiterhin den Vorschlägen und Anregungen von BIPAR aufgeschlossen zeigt
7 6. Bericht BOHRN zum Broker und Financial Advisor Committee von BIPAR BOHRN präsentiert vor dem Broker und Financial Advisor Committee von BIPAR eine Übersicht zum Thema Qualitätsverbessernde Vergütung (Quality Enhancement). Anschließend wird über die Präsentation und die sich daraus ergebenden Zukunftsszenarien diskutiert. Genauer hinterfragt wird insbesondere, wie stark die Auswirkungen dieser Vorschläge auf die Versicherungsvermittlung sind. Sehr positiv wird die erfolgreiche Rolle von BIPAR und des Fachverbands Finanzdienstleister bei der Verhinderung eines Provisionsverbotes gesehen. Aus Frankreich berichtet Guy De PANAFIEU (Chambre des Indépendants du Patrimoine) wie das Thema Interessenkonflikte in Frankreich geregelt wird. Interessant dabei ist, dass in Frankreich die MiFID I zwar eine Identifikation und Regelung von Interessenkonflikten vorsieht, jedoch weniger streng im Bereich der Offenlegung ist. Dies erscheint jedoch eine sehr fragwürdige Auslegung von MiFID I zu sein, welche spätestens mit MiFID II klargestellt sein sollte. Belgien erweitert seit kurzem die Verpflichtungen für Interessenkonflikte auch auf alle Versicherungsvermittler inklusive Sachversicherungsbereich. Die Auswirkungen sind hohe bürokratische Kosten und Verschiebungen in den Marktanteilen von kleinen Vermittlern zu Direktanbietern. Ähnliche Regelungen gibt es seit einiger Zeit in Malta und Irland. DOLZER fragt nach der Meinung des Broker and Financial Advisor Committee zu delegierten Rechtsakten gegenüber nationalem Gestaltungsspielraum. Vorsitzender VAN VARENBERG erläutert, dass delegierte Rechtsakte sich generell als riskant herausgestellt haben. Trotzdem kann in bestimmten einzelnen Bereichen dies hilfreich oder sogar notwendig sein, um einem einheitlichen Europäischen Markt näher zu kommen. BOHRN diskutiert daraufhin mit Vertretern aus Deutschland und Frankreich darüber, dass ein einheitlicher Markt nicht auf Kosten der Überlebensmöglichkeit der kleinen Vermittler gehen darf. Weitere Diskussionsthemen waren nationale Umsetzungen und insbesondere der regulatorische Umgang mit Versicherungsmaklern, die Prämieninkasso anbieten
8 7. Termin mit Büro MEP Dr. Barbara KAPPEL Bei einem Termin mit Mitarbeitern von MEP Dr. Barbara KAPPEL (Stellvertreterin im ECON Ausschuss für Wirtschaft und Währung) besprechen Mag. Hannes DOLZER und Mag. Philipp H. BOHRN folgende für die Finanzdienstleister wesentliche Punkte: Gemeinsames Anliegen ist die Unterstützung von kleinen und mittelgroßen Unternehmen. Damit zusammenhängend soll die Proportionalität besser berücksichtigt werden. DOLZER bringt vor, dass insbesondere die Strafandrohungen in den Richtlinien IMD II und MiFID II stark übertrieben sind. Euro 5 Millionen für Verwaltungsübertretungen sind keinesfalls mit der Unternehmensstruktur in Österreich in Einklang zu bringen. DOLZER schlägt daher vor, dass das Strafausmaß besser den Mitgliedsstaaten überlassen bleiben soll, um auf die nationalen Strukturen eingehen zu können. BOHRN bringt die Kritik des Fachverbands Finanzdienstleister an den delegierten Rechtsakten vor. Diskutiert wird, wie praktikable Lösungen geschaffen werden könnten. Das Büro von Frau Dr. KAPPEL macht uns auf die laufende Diskussion zum Richtlinienvorschlag zu Geldmarktfonds aufmerksam. Zusätzlich wird uns als Zielvorstellung die Finanzmarktunion vorgestellt. Vereinbart wird, sich in Zukunft näher auszutauschen, um sinnvollere Regelungen für Finanzdienstleister zu erreichen. Wir wurden explizit darum gebeten, unsere Stellungnahmen und Erörterungen zu aktuellen und relevanten Themen zu übermitteln. 8. Anlegerentschädigungsrichtlinie Die Anlegerentschädigungsrichtlinie wird in den nächsten Jahren voraussichtlich nicht wieder aufgerollt. Mag. Hannes DOLZER und Mag. Philipp H. BOHRN treffen ranghohe Experten der Europäischen Kommission und hinterfragen, was mit der zurückgezogenen Richtlinie passiert. Die Kommission hat im Moment (und voraussichtlich auch in den nächsten Jahren) nicht vor, das gegenständliche Projekt neu zu bearbeiten. BOHRN merkt an, dass jedenfalls dieselbe Wertpapierfirmendefinition wie in der CRR zu verwenden wäre. Durch diese Entwicklungen sind die österreichischen Wertpapierfirmen in den nächsten Jahren in dieser Hinsicht vor negativen legislativen Entwicklungen aus Brüssel geschützt. 9. Bericht David COWAN von EIOPA Zu den Aktivitäten und Vorhaben der Europäischen Aufsicht für Versicherungen und private Pensionen (EIOPA) berichtet David COWAN, ranghoher für Verbraucherschutz und finanzielle Innovation zuständiger Mitarbeiter
9 EIOPA hat im Moment 135 Mitarbeiter aus 26 Staaten mit einem Frauenanteil von 52 %. Das Budget von EIOPA wurde jedoch um 10 % reduziert, daher werden in Zukunft weniger Initiativen realisiert werden können. Abgeschlossene Aktivitäten von EIOPA 2014: Bericht über gute Praktiken bei Online Versicherungsvergleichsseiten Erstellung eines one minute guides für das Beschwerdemanagement bei Versicherungsvermittlern. Vorhaben für 2015: Veröffentlichung einer Position zu Versicherungsproduktverkäufen über das Internet. Veröffentlichung einer Richtlinie zu Product Oversight and Governance, wobei die Vermittler im Moment nicht angesprochen wurden, da EIOPA zugibt, keine ausreichende Befugnis dafür zu haben. Jährlicher Verbraucherbericht: Dabei bittet COWAN die Verbände, bei den nationalen Aufsichten zu deponieren, dass auch positive Beispiele, Initiativen und Entwicklungen genannt werden, damit die Berichte weniger negativ klingen. Arbeiten zu den Themen Vergütungen und Vorteile. Vorarbeiten zur Umsetzung der IMD II. Fertigstellung des technischen Standards zu PRIIPs (gemeinsam mit den anderen Europäischen Aufsichten). Im Oktober soll die Konsultation dazu fertig sein (im Moment ist gerade das Diskussionspapier in Begutachtung). Veröffentlichung des technical advice zu IMD I.5; die Inhalte: o Es wird keinen technischen Vorschlag zum Thema qualitätsverbessernde Provision geben, sondern nur ein generelles Statement. o Die Vorschläge zu den Interessenkonflikten im engeren Sinne (welche bisher stark von der MiFID II abgeschrieben wurden) sollen mehr an die Versicherungsgegebenheiten angelehnt werden. o Das Thema Vergütungen wird nur generell daher ohne konkreten Vorschlag - angesprochen. 10. Kurzfassung von Initiativen und Berichten aus Europa Frankreich: Für ein Budget von mehreren Millionen Euro wurden Videos und Radiospots gedreht und diese werden jetzt geschalten. Irland: Mehrere Versicherungen sind in Konkurs gegangen. Allein bei einem Fall einer Maltesischen Versicherung waren mehr als Personen auf einen Schlag unversichert. Italien: Neue Regelungen für verpflichtende Weiterbildung, wobei umfassende Voraussetzungen für die Vortragenden eingeführt wurden. Beispielsweise müssen diese zumindest 5 Jahre Erfahrung vorweisen. Rumänien: Hohe Eigenkapitalanforderungen und verschärfte Regelungen für die Übernahme von Prämien erschweren das Geschäft. Aufgrund dieser Änderungen wird angenommen, dass viele Makler vom Markt verschwinden werden
10 11. Generelle Zusammenfassung zum BIPAR-Halbjahrestreffen Vorsitzender Alessandro De BESI und Paul CARTY erläutern die generelle Linie von BIPAR in der gegenwärtigen Lage. Die wesentlichsten Projekte im Moment sind MiFID II, IMD 1.5/IMD II und PRIIPs. Damit sehr negative Auswirkungen für die Finanzdienstleister vermieden werden können, müssen umfassende konsolidierte Bemühungen stattfinden. Die Interessenvertretung hat dazu gleichzeitig bei folgenden Institutionen zu erfolgen: Europäische Kommission: Insbesondere beim Thema MiFID II Durchführungsrichtlinie ist die Entscheidung der Europäischen Kommission die Grundlage für das österreichische Wertpapieraufsichtsgesetz. Europäisches Parlament: Hier ist insbesondere die koordinierte Vorgehensweise der nationalen Verbände relevant. Besonderer Dank gilt dabei jenen Verbänden wie beispielsweise dem Fachverband Finanzdienstleister, welcher die Zeit in Brüssel für zusätzliche Kontakte bei den nationalen Mitgliedern des Europäischen Parlaments verwendet. Nationale Aufsichten: Insbesondere für die Beeinflussung der Europäischen Aufsichten. Auf Europäischer Ebene sind besonders Paul CARTY und Philipp BOHRN für die Arbeit in den Europäischen Komitees wichtig. Nic DE MAESSCHALCK erläutert, dass BIPAR im Moment an mehr als 16 fachlich ausgearbeiteten Konsultationen von den Europäischen Aufsichten arbeitet und an der Interessenvertretung der Finanzdienstleister und Versicherungsvermittler bei mehr als 20 Europäischen Richtlinien und Verordnungsvorschlägen arbeitet. Diskutiert wird, wie bei den einzelnen Punkten weiter vorgegangen werden kann. Besonders relevant sind dabei die Themen MiFID II qualitätsverbessernde Vergütungen und IMD 1.5 Auswirkungen von MiFID II auf die Versicherungsvermittlungsrichtlinie. Links zu europäischer Legislatur: WIK: Hypothekarkredite. MiFID: Wertpapierdienstleistungen und geregelte Märkte. PRIPs: Anlageprodukte für Kleinanleger. ICS: Systeme für Anlegerentschädigung IMD: Versicherungsvermittlung Datenschutz: Reformvorschläge der EU-Kommission Zur Übersicht aller Newsletter: Newsletterarchiv. Zur Abmeldung vom Newsletter. IMPRESSUM / OFFENLEGUNG Fachverband Finanzdienstleister Wiedner Hauptstraße Wien T 43 (0) F 43 (0) E finanzdienstleister@wko.at W
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