Theater XY +Rechtsform

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1 Wege ins Theater MUSTER-Projektskizze Ausschreibung Frist: Wege ins Theater! Theaterscouts im Kinder- und Jugendtheater Insbesondere werden Projekte gefördert, in denen neuere Strategien der Ansprache von Kindern und Jugendlichen, künstlerische Formate der Theatervermittlung und Zusammenarbeiten mit engagierten und herausfordernden Kooperationspartnern erprobt werden. Antragssteller (inkl. Rechtsform): Theater XY +Rechtsform Antragssteller für Wege ins Theater können Theater oder gemeinnützige Organisationen sein. Antragssteller können einen Antrag pro Ausschreibung stellen. Beantragte Projektformate: Scouts Besuch GEGENBESUCH Es können maximal 2 Projektformate in einem Antrag beantragt werden, wenn sie auf demselben Konzept und demselben Bündnis basieren. Projektzeitraum (von-bis): Die Projekte dürfen frühestens im Januar 2017 beginnen und müssen spätestens im Juni 2017 enden. ZIELGRUPPE Angestrebte Teilnehmerzahl: 15 Mindestteilnehmerzahl: 10 Kinder und Jugendliche, Betreuungsschlüssel: 1 Theatervermittler für mindestens 6-10 Kinder und Jugendliche Alter der Teilnehmer (von-bis): Kultur macht stark finanziert Projekte für Kinder und Jugendliche von 3-18 Jahren. Andere Generationen können gegebenenfalls als Ehrenamtliche eingebunden werden. Art der Bildungsbenachteiligung der angesprochenen Zielgruppe: Bitte beschreiben Sie möglichst konkret die Zugangsbarrieren, mit denen die Kinder und Jugendlichen vor Ort konfrontiert sind, die Sie mit dem Projekt ansprechen möchten. Risikofaktoren sind z.b. Arbeitslosigkeit eines Elternteiles, geringes Familieneinkommen, bildungsfernes Elternhaus. BEISPIEL: Die Kinder kommen aus dem Stadtteil XY, in dem XX% der Bürger Transferleistungen beziehen und/oder von geringen Familieneinkommen betroffen sind. Die Eltern verfügen oft nicht über die notwendigen Kenntnisse, um ihre Kinder in ihrer Entwicklung und in der Schule ausreichend unterstützen zu können. Die Lehrer der Schule XYZ berichten, dass viele Kinder ohne Pausenbrote in die Schule kommen und viele Familien finanzielle Hilfen bei der Anschaffung von Schulbüchern oder bei der Bezahlung der Teilnahmebeiträge von Klassenfahrten in Anspruch nehmen müssen. Seite 1 von 7

2 BÜNDNISPARTNER Bündnispartner 1: Gesamtschule XYZ Bündnispartner 2: Jugendzentrum ABC Mindestens einer der drei Bündnispartner muss über Theaterkompetenz verfügen, d.h. professionelle Theaterproduktionen für Kinder und Jugendliche produzieren und/oder zeigen und über Erfahrungen in Theatervermittlung verfügen. Ein Bündnispartner sollte über ein Bildungsangebot verfügen und ein Bündnispartner sollte über Zugänge zur Zielgruppe verfügen. Eigenleistungen Antragssteller: BEISPIEL: Das Theater übernimmt die Koordination des Bündnisses, wählt die Honorarkräfte aus und begleitet das Projekt fachlich. Es übernimmt zudem die Verwaltung und Abrechnung des Projekts und hält Kontakt mit der ASSITEJ. Das Theater stellt Eintrittskarten für eine Vorstellung zur Verfügung. Eigenleistungen Bündnispartner 1: BEISPIEL: Die Gesamtschule ermöglicht es den Honorarkräften, das Projekt während der Schulzeit vorzustellen und Schnupperworkshops anzubieten, in denen die Schüler die Arbeitsweise der Honorarkräfte kennen lernen können. Eine Lehrkraft und der Schulsozialarbeiter unterstützen die Honorarkräfte bei der Ansprache der Teilnehmer. Eigenleistungen Bündnispartner 2: BEISPIEL: Ein Mitarbeiter des Jugendzentrums unterstützt die Honorarkräfte bei der Ansprache der Teilnehmer und begleitet das Projekt sozialpädagogisch. Das Seite 2 von 7

3 Jugendzentrum stellt Räumlichkeiten und eine Musikanlage für Workshops zur Verfügung. Eigenleistungen der Bündnispartner Alle Bündnispartner müssen nicht-monetäre Eigenleistungen wie z.b. Bereitstellung von festangestelltem Personal, Technischem Equipment, Räumen, etc. ins Projekt einbringen. Konzept Wie möchten Sie die Kinder/Jugendlichen vor Ort ansprechen und zur Teilnahme einladen? BEISPIEL: Das Projekt wird durch die Honorarkräfte in den Klassen der Gesamtschule vorgestellt. Die Schüler erhalten die Möglichkeit, die Theater-Arbeit und die Honorarkräfte in einem Schnupperworkshop während der Schulzeit kennen zu lernen, bevor sie sich für das Projekt entscheiden. Im Jugendzentrum werden Kinder und Jugendliche in ihrer Freizeit durch die Honorarkräfte angesprochen, auch hier gibt es die Möglichkeit, an Schnupperworkshops teilzunehmen und die Honorarkräfte kennen zu lernen. Was sind die zentralen Fragen und Themen Ihres Projekts? Bitte hier die Themenstellung des Projekts formulieren: z.b. ein Thema der Produktion des Theaters, die im Rahmen des Projekts angeschaut wird, ein Thema, das in der Stadt eine wichtige Rolle spielt, Fragestellungen, die für die Zielgruppen interessant sein könnten Welche theaterpädagogischen und künstlerischen Arbeitsweise(n) und Methoden werden eingesetzt? Bitte hier beispielhaft die Theatervermittlungs-Arbeit beschreiben: z.b. Recherchen und Interviews im Stadtviertel, Erarbeiten von Choreografien aus Alltagsbewegungen, Schreibwerkstatt zum Thema XYZ, Auseinandersetzung mit der Fragestellung XYZ durch Kurzimprovisationen, theaterpädagogische Übungen, Diskussionen.., Welche Möglichkeiten der Mitgestaltung haben die Teilnehmer in diesem Projekt? Bitte hier skizzieren, an welchen Punkten im Projekt die Teilnehmenden mitentscheiden können, welche Inhalte und Fragestellugen sie einbringen können, wie das Projekt ins Theater zurück wirken kann etc. Seite 3 von 7

4 Bitte beschreiben Sie kurz den geplanten zeitlichen Ablauf des Projekts: BEISPIEL: Die Teilnehmerakquise erfolgt in der Schule Ende Januar einem Vormittag mit anschließenden Schnupperworkshops am frühen Nachmittag, die ca. 1,5 h dauern. Die Honorarkräfte stellen die Projektidee persönlich in allen 5. Und 6. Klassen im Unterricht vor und laden zu den Schnupperworkshops ein. An den Folgetagen finden 3 Schnupperworkshops jeweils am frühen Nachmittag statt. Im Jugendzentrum werden an 2 Nachmittagen offene Schnupper- Workshops zur Teilnehmer-Akquise durchgeführt. Danach entscheiden sich die Teilnehmenden für oder gegen den Workshop. Anfang Februar gibt es ein Auftakt Wochenende im Theater, an dem das Thema eingeführt wird und die Teilnehmenden sich kennen lernen. Danach erfolgen wöchentliche Probentreffen am späten nachmittag/frühen abend, die zum großen Teil im Jugendzentrum stattfinden. Die Teilnehmenden besuchen eine professionelle Theateraufführung, in der Aspekte des Themas vorkommen. Im Anschluss nehmen sie an einem Publikumsgespräch teil. Auch Eltern können zu diesem Termin dazukommen. In den Osterferien erfolgt ein Intensiv-workshop im Jugendzentrum, in dem die Recherchen zusammen geführt werden und die Präsentation entwickelt wird. Am Ende der Intensiv-Woche erfolgt die Präsentation im Theater in kleinem Rahmen für Freunde und Verwandte. In einem Nachtreffen mit allen Bündnispartnern und Teilnehmern wird das Projekt gemeinsam reflektiert und über ein mögliches Folgeprojekt gesprochen. HONORARKRÄFTE Welche Qualifikation(en) und Ausbildungen haben die Honorarkräfte, die Sie für das Projekt beauftragen? Als Theatervermittler*innen können z.b. Regisseur*innen, Choreograf*innen, Theatermusiker*innen, Theaterautor*innen und Theaterpädagog*innen auf Honorarbasis eingesetzt werden. Bitte beschreiben Sie hier, welche Honorarkräfte Sie beauftragen möchten bzw. nach welchen Kriterien Sie Ihre Honorarkräfte auswählen (z.b. Ausbildung, Erfahrung mit der Zielgruppe, Verbindung mit dem Theater). Der Theaterpädagoge Maximilian Mustermann hat bereits im Projekt ABC mit Jugendlichen Teilnehmern gearbeitet und das Theater XY möchte die Zusammenarbeit gerne in weiteren Projekten vertiefen. Die Choreografin Maximiliane Muster war bei einer Produktion des Theater XYZ engagiert und verfügt über Erfahrungen insbesondere in der außerschulischen Jugendarbeit. Seite 4 von 7

5 AUFFÜHRUNGSBESUCHE Anzahl der Aufführungen professioneller Theater, die im Rahmen des Projektes besucht werden: 1 Mind. 3 Aufführungsbesuche im Format Scouts und mind. 2 Aufführungsbesuche im Format Gegenbesuch. Der Aufführungsbesuch muss für die Projektteilnehmer*innen kostenlos sein. Eintrittskarten bei Veranstaltern, die nicht Mitglied des Bündnisses sind, können erstattet werden. Finden im Rahmen des Projektes professionelle Theatervorstellungen statt, die ausschließlich für das Projekt veranstaltet werden und die über Fördergelder finanziert werden sollen? ja nein PROJEKTPRÄSENTATIONEN Im Rahmen des Projektes finden öffentliche Präsentation/en der Teilnehmer*innen statt: ja Anzahl: 1 nein Kalkulation Projektformat 1 Scouts Besuch Gegenbesuch Teilnehmerzahl: 15 Anzahl Termine: 23 Honorare für Theatervermittler*innen Die Berechnung der Honorare für dieses Projektbeispiel finden Sie am Ende dieses Dokuments. Es gilt ein Stundensatz von 40 für alle im Projekt ausgezahlten Honorare für Theatervermittler*innen. Für die Vor- und Nachbereitung kann max. eine Stunde pro Termin und Vermittler bezahlt werden, für Konzeption und Reflexion können max. 8 Stunden pro Projektformat und Vermittler*in bezahlt werden. Geplante Anzahl der Honorarkräfte: 2_ Honorarstunden insgesamt: 214 Vergütungen Honorare insg.: 8.560,00 Ausgaben für KSK: 445,12 Honorarausgaben für Theatervermittler insg. (inkl. KSK): 9.005,12 Sachausgaben Seite 5 von 7

6 Reisekosten Theatervermittler*innen: 228,80 Reisekosten Teilnehmer*innen: 390,00 Das Bundesreisekostengesetz ist anzuwenden (0,20 pro Kilometer, Bahntickets 2. Klasse). Pauschalen können nicht anerkannt werden. Ausgaben für Verbrauchsmaterialien (max. 500 ): 500 Sie können keine Anschaffungen über das Projekt finanzieren, sondern ausschließlich Material anschaffen, das während des Projektes verbraucht wird. Z.B. Stoffe, Papier, Bastelmaterial, Verpflegung. Nicht möglich sind allgemeine Ausgaben für Technik, Möbel, Ausstattung etc. Ausgaben für Eintrittskarten insg.: - Ausgaben für Eintrittskarten für Theaterbesuche und Kulturveranstaltungen, die nicht von einem der Bündnispartner durchgeführt werden, können bis zu einem Preis von 6 pro Person erstattet werden. Eintrittskarten für Theaterbesuche beim Antragssteller oder bei einem Bündnispartner können nicht erstattet werden. Die Teilnehmer/innen sollen kostenlosen Eintritt zu Veranstaltungen erhalten, die innerhalb des Projektes besucht werden. Sachausgaben Projektformat 1: 1.118,80 Honorarausgaben Projektformat 1: 9.005,12 Gesamtausgaben Projektformat 1: ,92 Beantragte Gesamtausgaben: ,92 Hinweis zur Verwaltungspauschale: Zusätzlich zu der Bewilligungssumme können die Bündnisse 5% der anerkannten Ausgaben als Verwaltungspauschale erhalten. Die Verwaltungspauschale wird nach der Prüfung des Verwendungsnachweises von der ASSITEJ berechnet. Erklärungen Das Projekt findet außerhalb der Unterrichtszeit statt und die Teilnahme der Kinder und Jugendlichen ist freiwillig. Es unterliegt nicht der Schulpflicht, es verursacht keinen Unterrichtsausfall und die Alternative zur Teilnahme ist Freizeit oder eine frei zu gestaltende Pause. (Es können nur Projekte außerhalb des Schulunterrichts gefördert werden. Genaue Bestimmungen zur Abgrenzung der Projekte vom Schulunterricht finden Sie zum Download unter Das Projekt ist zusätzlich und konnte bisher nicht stattfinden. Es ersetzt kein bestehendes Angebot eines Bündnispartners. Der Antragssteller erklärt sich bereit, alle Ausgabenbelege, Honorarverträge, Stundendokumentationen und Teilnehmerlisten im Original einzureichen und Zahlungsbeweise (z.b. Kopien der Kontoauszüge) hinzuzufügen. Seite 6 von 7

7 Ort, Datum: Unterschrift (rechtsverb. Vertreter): Die Projektskizze muss bis zum über das Verwaltungssystem des Bundes bei der ASSITEJ eingereicht werden (Im Verwaltungssystem wird der Fragebogen als Anlage hochgeladen) und zusätzlich rechtsverbindlich unterschrieben per Post an die ASSITEJ e.v. geschickt werden. Link zum Verwaltungssystem: Beispiel-Berechnung Honorarstunden Termine Anzahl Stunden Teilnehmerakquise in der Schule am Vormittag 3 Schnupperworkshop 1 1,5 Schnupperworkshop 2 1,5 Schnupperworkshop 3 1,5 Schnupperworkshop 4 (Jugendzentrum) 1,5 Schnupperworkshop 5 (Jugendzentrum) 1,5 Wochenendworkshop Samstag 6 Wochenendworkshop Sonntag 6 8 wöchentliche Treffen 16 Intensiv-Woche 36 Nachtreffen 1,5 jeweils 1h Vorbereitung pro Termin 23 8 Stunden Konzeption 8 Stunden pro Honorarkraft 107 Stunden für 2 Honorarkräfte 214 Stundensatz 40,00 Summe Honorarausgaben für geleistete Stunden 8.560,00 KSK 445,12 SUMME Honorarausgaben GESAMT 9.005,12 Seite 7 von 7

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