3/06. Ausgleich bei Ehegattengesellschaft. BAföG-Betrug: Datenabgleich. Haftung des stillen Gesellschafters. Mietminderung bei Wohnungsveräußerung

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1 3/06 Ausgleich bei Ehegattengesellschaft BAföG-Betrug: Datenabgleich Haftung des stillen Gesellschafters Mietminderung bei Wohnungsveräußerung RA Torsten Mohyla: Fachanwalt für Erbrecht ij INTERNATIONAL JURISTS: Expansion in Südamerika

2 Ausgleich bei Ehegattengesellschaft Oft lassen Ehegatten den gemeinsamen Betrieb nur auf einen Namen laufen. Im Falle der Scheidung gab es in solchen Fällen bisher nur einen gesellschaftsrechtlichen Wertausgleich für den anderen, wenn gleichzeitig Gütertrennung vereinbart war. Jetzt ist auch bei Zugewinngemeinschaft ein gesellschaftsrechtlicher Ausgleich anerkannt (BGH XII ZR 189/02). Regeln Sie bei Mitarbeit eines Ehegatten im Betrieb des anderen, ob ein Ausgleichsanspruch entstehen oder ausgeschlossen werden soll! Muster für Widerrufsbelehrung rechtswidrig Das Gesetz enthält für Fernabsatzverträge, z.b. Kauf per Telefon, , Internet, Telefax, eine Muster- Widerrufsbelehrung. Diese ist rechtswidrig. Es müssen dem Verbraucher mit Hilfe einer verständlich formulierten Widerrufsbelehrung seine Rechte, z.b. 2-wöchige Widerrufsfrist, deutlich gemacht werden. Konsequenz: Die Verwendung der Muster-Widerrufsbelehrung kann zu einem unbegrenzten Widerrufsrecht des Kunden führen, d.h. der Kunde kann die Ware jederzeit zurückschicken (LG Halle 1 S 28/05). BAföG-Betrug: Datenabgleich Beachten Sie die hohen Anforderungen an die Widerrufsbelehrung! Entscheidend ist vor allem die Verständlichkeit für den Verbraucher. Die Rückforderung von überzahlter Ausbildungsförderung (BAföG) ist rechtmäßig, wenn die Angaben zum Vermögen des Leistungsempfängers verwertet werden, die durch das Ergebnis eines Datenabgleichs veranlasst worden sind (Bay.VGH, 12 C ).

3 Aufklärungspflicht des Mietwagenhändlers Häufig bietet der Autovermieter dem Unfallgeschädigten ein Fahrzeug zu einem Tarif an, der deutlich über dem Normaltarif des örtlichen Marktes liegt. Es besteht dann die Gefahr, dass die Versicherung nicht den vollen Tarif übernimmt. Neu: Darüber muss der Vermieter pflichtgemäß aufklären. Bei Verstoß hat der Geschädigte gegenüber dem Vermieter einen Schadensersatzanspruch (BGH XII ZR 50/04). Erkundigen Sie sich vor Anmietung eines Unfallersatzfahrzeuges nach vergleichbaren Angeboten und anderen Tarifen! Allgemeines Gleichbehandlungsgesetz in Kraft Seit kann auf der Grundlage des Allgemeinen Gleichbehandlungsgesetzes (AGG) - bisher Antidiskriminierungsgesetz - in Fällen diskriminierender Benachteiligungen, z.b. wegen Alters, Geschlechts, Religion, Schadensersatz verlangt werden. Dies betrifft vor allem das Arbeitsrecht und das Mietrecht. Beachten Sie z.b. bei der Formulierung von Stellenangeboten zur Vermeidung von Schadensersatzforderungen die Vorgaben des AGG! Keine Beraterhaftung bei Kursverlusten Erneut wies der BGH Anlegern die Pflicht zu, Anlagerisiken bei Kursverlusten selbst zu tragen. In dem entschiedenen Fall musste die Bank nicht ausdrücklich auf ernst zu nehmende Stimmen, die vor einem Kurseinbruch warnten, hinweisen (BGH XI ZR 63/05). Solche Ergebnisse sind durch Beratungsverträge mit konkreten Beratungspflichten vermeidbar!

4 Haftung des stillen Gesellschafters Kann der stille Gesellschafter erheblichen Einfluss auf die Gesellschaft nehmen, so unterliegt auch seine Einlage dem Grundsatz der Kapitalerhaltung. Eine das Haftungskapital angreifende Auszahlung muss er daher zurückerstatten (BGH II ZR 62/04). Stille Gesellschafter und Geschäftsführer sollten daher vor Auszahlungen dringend das Rückzahlungsrisiko prüfen lassen! Erbschaftssteuer auf Versicherungsleistung Die Zahlung der Risikolebensversicherung unterliegt regelmäßig der Erbschaftssteuer. Dies lässt sich vermeiden, wenn der Bezugsberechtigte rechtzeitig durch eigene Prämienzahlung und unwiderrufliche Einsetzung selbst wirtschaftlich zum Versicherungsnehmer wird (FG NS 3 K 47/04). Sprechen Sie erforderliche Änderungen zur Steueroptimierung frühzeitig vor Ablauf der Versicherung mit Ihrem Berater ab! Mietminderung bei Wohnungsveräußerung Hatte ein Mieter wegen Mietmängeln die Miete gekürzt und der Vermieter danach die Wohnung weiterverkauft, muss der Mieter den geminderten Teil doch an den bisherigen Vermieter zahlen. Die Mängel muss nämlich der neue Vermieter beheben (BGH VIII ZR 284/05). Beseitigt der neue Vermieter die Mängel nicht, kann nur diesem gegenüber die Miete gekürzt werden!

5 RA Torsten Mohyla wurde aufgrund seiner besonderen Kenntnisse zum Fachanwalt für Erbrecht ernannt. Neben Testament, Erbvertrag, Pflichtteilsrecht und Testamentsvollstreckung arbeitet er an Lösungen im Rahmen der Unternehmensnachfolge. Expansion in Südamerika: Neben Chile ist unsere internationale Anwaltsgruppe nunmehr auch in Argentinien vertreten. Unser ij-partner BSGG Abogados hat sein Hauptbüro in Buenos Aires. RA Dr G Kreuzer ist für die neue Amtszeit des management commitee auf der Sitzung in Oslo weiterhin als permanent member berufen worden. Diesmal informiert Sie unser INFOPARTNER Arbeitsgemeinschaft Selbstständiger Unternehmer e.v. Für eine Anwaltskanzlei mit Kompetenz im Wirtschaftsrecht ist der Brückenschlag von rechtlicher Gestaltung zu betriebswirtschaftlichen Anforderungen und politischen Rahmenbedingungen von großer Bedeutung. Wir sind im September an internationalen Wirtschaftsbeziehungen des Wirtschaftsreferats der Stadt Nürnberg beteiligt: Delegationsreise nach Shanghai und Peking, Empfang einer Wirtschaftsdelegation aus Verona.

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