Anforderungen bei der Reinigung und Desinfektion von Oberflächen und Medizinprodukten
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- Felix Müller
- vor 6 Jahren
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1 8. Lübecker Werkstofftag, Anforderungen bei der Reinigung und Desinfektion von Oberflächen und Medizinprodukten Dr. med. Bärbel Christiansen ZE Interne Krankenhaushygiene
2 Nosokomiale Infektionen (NI) 3-14% der aufgenommenen Patienten entwickeln 1 oder mehr NI. Von diesen sterben 5-7% durch die erworbene NI. Es wird geschätzt, dass mind. 1/3 bis 1/2 dieser Infektionen (> ) und Todesfälle (> ) vermeidbar sind. In Deutschland: 82 Mill. Einwohner, 17 Mill. stationäre Aufnahmen pro Jahr Patienten / Jahr (bei angenommener NI Quote: 3,5%!) Patienten / Jahr sterben (bei angenommener Mortalität: 5%)
3 Begünstigung nosokomialer Infektionen durch Zunahme von besonders infektionsanfälligen Patienten (Grunderkrankungen, Therapie) Zunahme invasiver diagnostischer und therapeutischer Maßnahmen und Verfahren Zunahme von Organtransplantationen und Implantationen von Fremdkörpern Intensivpflege Zunahme von Antibiotika-Resistenzen
4 Maßnahmen zur Verhütung von Infektionen gezielte Maßnahmen Beseitigung bzw. Sanierung von Erregerherden und Streuquellen ungezielte Maßnahmen Unterbrechung möglicher Übertragungswege Quelle: Asepsis in the operating Theatre, Mölnlycke Health Care AB, Göteborg, Sweden
5 Im medizinischen Bereich zur Infektionsprävention zu beachtende Gesetze, Verordnungen und Richtlinien (ohne Anspuch auf Vollständigkeit) Zivil- und strafrechtliche Normen, die grundsätzlich eine Schädigung an Leib und Leben, etwa infolge Nichtbeachtens anerkannter Regeln der Hygiene, verbieten Infektionsschutzgesetz (IfSG) und Gesetz zur Änderung des Infektionsschutzgesetzes und anderer Gesetze (2011) In S.-H.: Landesverordnung über die Infektionsprävention in medizinischen Einrichtungen (Medizinische Infektionspräventions-verordnung- MedIpVO) vom Arzneimittelgesetz, Medizinproduktegesetz, Medizinproduktebetreiberverordnung Lebensmittel- und Futtermittelgesetzbuch Arbeitsschutzvorgaben und, und, und..
6 Stellung und Aufgaben der Kommission für Krankenhaushygiene und Infektionsprävention (KRINKO) beim Robert-Koch-Institut (RKI) sind in 23 Abs. 1 Infektionsschutzgesetz verankert : Kommission erstellt Empfehlungen zur Prävention nosokomialer Infektionen sowie zu betrieblich-organisatorischen und baulich-funktionellen Maßnahmen der Hygiene in Krankenhäusern und anderen medizinischen Einrichtungen
7 2 Grundsätze (Auszug): (1) Dabei hat die Leitung der Einrichtung gemäß 23 Infektionsschutzgesetz die Empfehlungen der Kommission für Krankenhaushygiene und Infektionsprävention beim Robert Koch-Institut zu beachten. (6) Bauvorhaben bereits in der Planungsphase durch einen Krankenhaushygieniker bewerten lassen Inventar in allen für die Diagnostik und Therapie bestimmten Räumen, in denen mit einer Kontamination von Körperflüssigkeiten und sonstigen erregerhaltigen Materialien zu rechnen ist, muss feucht zu reinigen und desinfizierbar sein.
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9 Desinfizieren Einen Gegenstand in einen Zustand versetzen, in dem er nicht mehr infizieren kann oder Desinfektionsmaßnahmen bezwecken die Abtötung bzw. irreversible Inaktivierung von krankheitserregenden Mikroorganismen an und in kontaminierten Objekten sowie die Unterbrechung von Infektionsketten. Reinigen Mechanisches Beseitigen von Mikroorganismen (zusammen mit Schmutz), keine Abtötung
10 Desinfektionsverfahren physikalisch Physikalischchemisch Filtration UV- Strahlen Chemothermische Waschverfahren Aldehyde Phenolderivate Dampf- Desinf. Thermische Desinfektion Spülen mit heißem Wasser Alkohole chemisch Oxidantien Biguanide Verbrennen Kochen Pasteurisieren Glucoprotamin Quats Halogene
11 Aldehyde: Formaldehyd Glutardialdehyd Wirkstoffe wirksam gegen Bakterien Viren Pilze Sporen (z.b. C.diff.) x x x x x (x) x (x) Eiweißfehler gering Phenolderivate x (x) x Ø gering Oxidantien (Perverbindungen) x x x x gering, aber hoher Blutfehler Alkohole x (x) x Ø gering Kationenakt. Verbindung: Quats Guanidine, Biguanide (x) (x) x Ø (x) (x) x Ø vorhanden Phenoxypropanol (organischer Alkohol) Glucoprotamin (Fettaminderivat) x (x) x Ø vorhanden x (x) x Ø vorhanden
12 Bundesgesundheitsbl 47 (2004): Empfehlung der Kommission für Krankenhaushygiene und Infektionsprävention beim Robert Koch-Institut (RKI) zu den Anforderungen an die Hygiene bei der Reinigung und Desinfektion von Flächen Herunterzuladen über
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15 Auswahl eines Desinfektionsmitels Sichere Wirkung Keine Toxizität Wirtschaftlichkeit Breites Wirkungsspektrum Kurze Einwirkzeit Hautverträglichkeit Optimales Desinfektionsmittel Geringe Konzentration Materialverträglichkeit Keine Geruchsbelästigung Kein Eiweiß- u. Seifenfehler Umweltverträglichkeit Stabilität Reinigende Wirkung
16 Ziel der Desinfektion von Medizinprodukten Aufbereitung eines mit Patientenmaterial oder sonst kontaminierten Gegenstandes zur Wiederverwendung oder Nutzung: a) Reinigung und Desinfektion vor einer Sterilisation b) Reinigung und Desinfektion vor direkter Wiederverwendung am Patienten c) Reinigung und Desinfektion im patientennahen Umfeld oder auf Flächen mit häufigem Handkontakt
17 4 Medizinprodukte-Betreiberverordnung MPBetreibV Eine ordnungsgemäße Aufbereitung wird vermutet, wenn die gemeinsame Empfehlung bei der Aufbereitung von Medizinprodukten beachtet wird.
18 Hersteller müssen ein geeignetes Aufbereitungsverfahren abgeben! Problem für die Anwender: Oft nicht ausreichend (Angaben, Wirksamkeit, Sprache u.a.) Bei manueller Aufbereitung wird nur ein geeignetes Produkt genannt Angaben widersprechen sich Möglichkeit für Anwender
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21 VAH-Liste = Liste der nach den " Anforderungen und Methoden zur VAH-Zertifizierung chemischer desinfektionsverfahren (2015) als wirksam befundenen Desinfektionsverfahren ==> Desinfektion zur Hospitalismusprophylaxe (routinemäßige Desinfektion) Viele Produkte hier sind nicht auf Viruswirksamkeit geprüft bzw. Hersteller wollten es nicht eintragen lassen Nutzung der RKI-Liste für Virusund Sporendesinfektion
22 Bei behördlich angeordneten Desinfektionen müssen Verfahren aus der RKI-Liste angewandt werden. Firmen müssen ihre Produkte nicht in die Liste aufnehmen lassen.
23 Auszüge RKI-Liste: siehe Konzentrationen und Einwirkzeiten! Für Schlussdesinfektionsmaßnahmen bei bestimmten Erregern sind diese Produkte anzuwenden.
24 Auswahlkriterien der medizinischen Einrichtung für Medizinprodukte, Materialien und Inventar, die von den Anwendern beachtet werden müssen: Alle entsprechenden Vorgaben (z.b. KRINKO- Empfehlungen, Normen, Ländervorgaben (z.b. MedIpVO in S.-H.) müssen zugrunde gelegt werden Risikobewertung (für welche Patienten/Personalgruppe), welche Erreger sind zu erwarten? Desinfizierbarkeit bzw. Aufbereitbarkeit Checklisten für Geräte (z.b. Reinigungs-Desinfektionsgeräte ) nutzen Unterlagen von den Firmen einfordern Vorgaben zur Desinfektion von den Herstellern z.t. falsch (nachfragen!)
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26 Auszug:
27 Flächendesinfektion im Krankenhaus: v.a. Oxidantien und Inventar Oberflächenaktive Substanzen
28 Fazit: Bei Materialschäden immer erst prüfen, ob richtig desinfiziert wurde Verschiedene Ansprüche, Notwendigkeiten und gesetzliche Vorgaben sind nicht einfach auf einen Nenner zu bringen Zusammenarbeit und Wissen um die jeweiligen Belange von Oberflächenherstellern, Desinfektionsmittelherstellern und Nutzern sind unbedingt notwendig
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