FATF/GAFI. Bericht über Geldwäsche-Typologien Report on Money Laundering Typologies

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1 FATF/GAFI Bericht über Geldwäsche-Typologien Report on Money Laundering Typologies Übersetzung - mit Genehmigung des FATF Secretariats - aus dem Englischen durch das deutsche Bundessprachenamt im Auftrag für das BUNDESKRIMINALAMT in Wiesbaden

2 2 Financial Action Task Force on Money Laundering Groupe d'action financière sur le blanchiment de capitaux Bericht über Geldwäschetypologien Februar 2003 Alle Rechte vorbehalten Anfragen zur Genehmigung des Nachdrucks dieser Ausgabe, ganz oder auszugsweise, sind zu richten an: FATF Secretariat 1, rue André-Pascal Paris Cedex 16 FRANKREICH

3 3 Inhaltsverzeichnis EINLEITUNG 6 KAPITEL 1: TERRORISMUS-FINANZIERUNG 9 Allgemeines 9 Missbrauch von gemeinnützigen Organisationen zur Unterstützung der Terrorismus-Finanzierung 11 Inoffizielle Geld- oder Werttransfersysteme (IMVT) und Terrorismus- Finanzierung 15 KAPITEL 2: GELDWÄSCHE DURCH WERTPAPIERHANDEL 22 Wie kann der Wertpapierhandel für die Geldwäsche eingesetzt werden? 22 Layering illegaler Gelder 25 Gründung einer Firma als Tarnung für die Geldwäsche 26 Marktmanipulation und Geldwäsche 28 KAPITEL 3: DER GOLD- UND DIAMANTENMARKT 36 Der Goldmarkt 36 Der Diamantenmarkt 40 KAPITEL 4: SONSTIGE TENDENZEN IM HINBLICK AUF DIE TERRORISMUS-FINANZIERUNG UND GELDWÄSCHE 46 Statistik 46 Finanzprofile der Terroristen, die an den Anschlägen vom 11. September beteiligt waren 47 Versicherung und Geldwäsche 47 Kredit- und Debitkarten und Geldwäsche 50 SCHLUSSFOLGERUNGEN 51

4 4 Liste der Fallbeispiele Beispiel 1: Missbrauch einer Position in einer gemeinnützigen Organisation und ahnungslose Spender Beispiel 2: Eine gemeinnützige Organisation wird als Teil eines Netzes genutzt, um Gelder für Terroristen ins Ausland zu schaffen Beispiel 3: Inoffizieller Geld- oder Werttransfer, unterstützt durch Import/Export Beispiel 4: IMVT-Aktivität aufgedeckt durch große Umsätze auf Konto eines Kleinunternehmens Beispiel 5: IMVT-Dienst unterstützt Operationen einer terroristischen Vereinigung Beispiel 6: Gemeinnützige Organisation als Tarnung für einen IMVT-Dienst Beispiel 7: Börsenmakler nimmt Gelder aus Straftaten in bar an Beispiel 8: Bareinnahmen aus Straftaten gelangen über das Margin Trading in das Finanzsystem Beispiel 9: Geld aus einem Betrug wird im Wertpapiermarkt investiert Beispiel 10: Eingetragene juristische Person, die speziell zu Geldwäschezwecken gegründet wurde Beispiel 11: Durch Marktmanipulation mit Firmenaktien werden Gelder gewaschen und ein zusätzlicher Profit erwirtschaftet Beispiel 12: Drogenhändler übernimmt Aktiengesellschaft Beispiel 13: Investitionen in Aktien des Mediensektors Beispiel 14: Geldwäsche in Verbindung mit Verstößen gegen das Wertpapiergesetz und mögliche Verbindungen zum Terrorismus Beispiel 15: Goldkauf im Einzelhandel dient als direkte Methode zur Geldwäsche

5 5 Beispiel 16: Goldkäufe ermöglichen die Geldwäsche Beispiel 17: Goldverarbeitende Firma als Tarnung für Geldwäsche Beispiel 18: Silber- und Goldschmuggel Beispiel 19: Versuch der Geldwäsche von Gewinnen aus Betrug über den Diamantenmarkt Beispiel 20: Diamantenhandel als Tarnung für die Geldwäsche Beispiel 21: Geldwäsche über den Diamantensektor finanziert terroristische Vereinigung Beispiel 22. Diamantenhandel finanziert terroristische Vereinigung Beispiel 23: Gelder aus Straftaten werden durch die Zahlung von Versicherungsprämien gewaschen Beispiel 24: Drogenhändler wäscht Gelder durch Kauf von Lebensversicherungspolice

6 6 EINLEITUNG 1. Geldwäsche und Terrorismus-Finanzierung stellen für das Finanzsystem nach wie vor eine äußerst reale Bedrohung dar. Schon seit Ende der 80er Jahre bilden Bemühungen zur Unterbindung der Geldwäsche ein Kernelement im internationalen Kampf gegen Schwerkriminalität. Das diesen Bemühungen zugrunde liegende Ziel ist es, einen kriminellen Missbrauch des Finanzsystems zuverlässig zu erkennen und zu unterbinden. Seit den terroristischen Angriffen im Jahr 2001 kommt der Bekämpfung der Terrorismus-Finanzierung eine noch größere Dringlichkeit zu. Im Laufe des letzten Jahres haben terroristische Gruppen ihre Unbarmherzigkeit wiederholt in Tunesien, Bali, Pakistan, Russland und Kenia offenkundig unter Beweis gestellt. Es ist nur allzu wahrscheinlich, dass all diese Zwischenfälle von einer Infrastruktur unterstützt wurden, die wiederum in irgendeiner Weise mit dem internationalen Finanzsystem in Verbindung steht. Bei der Geldwäsche handelt es sich um eine immer mehr zunehmende Tätigkeit, weshalb wir auch weiterhin damit beschäftigt sind, herauszufinden, welche Methoden die Terroristen konkret anwenden, um die erforderlichen Mittel am gewünschten Ort zur Verfügung zu haben. Folglich müssen beide Erscheinungsformen ständig untersucht werden, um zeitgerechte und wirksame Gegenmaßnahmen garantieren zu können. 2. Das jährlich durchgeführte Typologieprogramm nutzt die Finanzermittlungsgruppe (Financial Action Task Force FATF), um Veränderungen im Auge zu behalten und ein besseres Verständnis für die der Geldwäsche und Terrorismus-Finanzierung zugrundeliegenden Mechanismen aufzubauen. Ziel dabei ist es, Bericht über die wichtigsten Verfahren und Tendenzen in diesem Bereich ablegen zu können und gleichzeitig sicherzustellen, dass die Wirksamkeit und Relevanz der Vierzig Empfehlungen und acht Speziellen Empfehlungen der FATF stets auf aktuellem Stand gehalten werden. Im Jahre 2002 wurde die Expertenkonferenz der FATF zum Thema Geldwäsche und Terrorismus-Finanzierung am 19. und 20. November in Rom, Italien, abgehalten. Unter dem Vorsitz von Dr. Carlo Santini, Generaldirektor Ufficio Italiano dei Cambi, kamen zur diesjährigen Konferenz 35 Staaten, einschließlich der FATF-Mitgliedsländer Argentinien, Belgien, Brasilien, Kanada, Dänemark, Europäische Kommission, Finnland, Frankreich, Deutschland, Griechenland, Golfkooperationsrat, Hong Kong, China, Irland, Italien, Japan, Luxemburg, Mexiko, Niederlande, Norwegen, Portugal, Singapur, Spanien, Schweden, Schweiz,

7 7 Türkei, Vereinigtes Königreich, Vereinigte Staaten sowie die beiden neuen FATF- Beobachterstaaten Russische Föderation und Südafrika zusammen. 3. Auch Vertreter von FATF-Organen regionaler Ebene nahmen an der Konferenz teil: die Asien-Pazifik-Gruppe zur Bekämpfung von Geldwäsche (Asia Pacific Group on money laundering APG, mit Vertretern aus Korea und Pakistan), die Karibik-Gruppe für internationale Finanzmaßnahmen (Caribbean Financial Action Task Force CFATF mit Vertretern von den Bahamas, Panama und Trinidad & Tobago), die Ost- und Südafrika-Gruppe zur Bekämpfung der Geldwäsche (Eastern and Southern African Anti-Money Laundering Group ESAAMLG), die Arbeitsgruppe Finanzielle Maßnahmen zur Bekämpfung der Geldwäsche in Südamerika (Financial Action Task Force on Money Laundering in South America - GAFISUD) und das Council of Europe Select Committee of Experts on the Evaluation of Anti-Money Laundering Measures (MONEYVAL, mit einem Vertreter aus Ungarn). Auf der Konferenz waren auch noch folgende Beobachter internationaler Organisationen anwesend: Egmont-Gruppe der Finanzfahndungseinheiten (mit Vertretern aus Monaco und Rumänien), Internationaler Währungs-Fonds (International Monetary Fund IMF), International Organisation of Securities Commissions (IOSCO), Interpol und die Weltbank. 4. Anfang 2002 vereinbarte die FATF einer Reihe von Themenpunkten für das diesjährige Programm. Zu den Themen zählen die Rolle gemeinnütziger Organisationen und informeller Zahlungsverkehrsysteme bei der Terrorismus-Finanzierung, zum Zwecke der Geldwäsche nutzbare Schwachstellen im Wertpapierbereich und potentielle Risiken auf dem Edelmetall-und Edelsteinmarkt, mit besonderem Augenmerk auf dem Gold- und Diamantenhandel. Die FATF- Delegationen und die eingeladenen Experten legten schriftliches Material vor, das vor der Konferenz verteilt wurde und als Ausgangspunkt für Diskussionen über jeden einzelnen Themenpunkt diente. Ferner legten die FATF-Mitgliedsländer Geldwäsche-Statistiken und Informationen zu weiteren relevanten Trends sowie Beispiele für Anzeichen von Geldwäsche vor Im FATF-Typologiebericht XIV werden die wichtigsten Erkenntnisse behandelt, die im Rahmen des Expertentreffens auf Grundlage des vorab verteilten Materials erarbeitet wurden. Der Bericht gliedert sich in Kapitel zu den im vorstehenden Absatz genannten Kernthemen. Wie üblich enthält auch dieser FATF-Bericht Beispiele aus den schriftlichen Beiträgen und den während der Konferenz gehaltenen Vorträgen. In den meisten Fällen wurden die Beispieltexte so, 1 Das zum letzten Punkt zusammengetragene Material dient als Anhaltspunkt zur Aufdeckung verdächtiger Transaktionen im Zusammenhang mit Geldwäsche. Die Veröffentlichung dieser Richtlinien durch die FATF erfolgt im Laufe des Jahres 2003.

8 8 wie sie für das Programm eingereicht wurden, übernommen. Um geheim zu haltende Einzelheiten bestimmter Ermittlungen zu schützen, wurden jedoch Ländernamen, Währungen und einige andere Details geändert.

9 9 KAPITEL 1: TERRORISMUS-FINANZIERUNG Allgemeines 6. Im letzten FATF-Typologie-Bericht wird zwischen der "Geldbeschaffung" oder der Anhäufung von Geldern und der "Geldwäsche" oder der Weiterverarbeitung dieser Gelder unterschieden. Diese Unterscheidung wird in dem diesjährigen Bericht wieder aufgegriffen, um einen inhaltlichen Zusammenhang für die Diskussion über den Missbrauch von gemeinnützigen Organisationen und inoffiziellen Transfersystemen durch terroristische Vereinigungen zu schaffen. 7. Die Experten glauben, dass die zwei Hauptfinanzquellen terroristischer Vereinigungen in illegalen und legalen Beschaffungsaktivitäten liegen. Terroristische Gruppen beschaffen sich auf ganz ähnliche Weise Einkünfte aus kriminellen Handlungen wie andere Gruppen des organisierten Verbrechens (OK-Gruppen). Eine Gruppe, die sowohl in früheren als auch in aktuellen Typologieprogrammen als Beispiel angeführt wird, beschafft in dem Gebiet, in dem sie "tätig" ist, den größten Teil ihres Kapitals durch Entführungen (Forderung von Lösegeldern) und Erpressung (so genannte "Revolutionssteuer" oder Schutzgelder). Eine weitere Gruppe, ebenfalls in früheren Programmen erwähnt, beschafft sich den größten Teil ihrer Finanzen durch Drogenschmuggel. Bei der Beschaffung von Geldern unterscheiden sich die Aktivitäten von terroristischen Vereinigungen nicht von denen nicht-terroristischer krimineller Vereinigungen. 8. In Gegensatz zu anderen kriminellen Vereinigungen, können terroristische Vereinigungen jedoch Geldmittel auch aus vermeintlich legalen Quellen beziehen. Methoden wie das Sammeln von Spenden, der Verkauf von Publikationen, das Kassieren von Mitgliedsbeiträgen oder Abonnements sowie Eintrittsgeldern für kulturelle oder soziale Veranstaltungen sind Beispiele für legale Quellen zur Geldbeschaffung, die von terroristischen Vereinigungen genutzt werden können. In einigen Fällen haben einzelne Spender mitunter keine Ahnung, dass ihre Spenden für terroristische Zwecke eingesetzt werden. In anderen Fällen kann es aber sein, dass Spender sehr wohl um die letztendliche Verwendung ihrer Spenden wissen. 9. Während terroristische Vereinigungen Gelder aus legalen und illegalen Quellen beziehen, "verarbeiten" sie diese Gelder - das heißt sie transferieren sie von ihrer Quelle an den Ort, an dem sie genutzt werden - auf eine ganz ähnliche Art und Weise, wie nicht-terroristische Gruppierungen Gelder waschen. Die FATF-Experten beobachten auch weiterhin, dass es kaum Unterschiede bei den Methoden gibt, die terroristische Vereinigungen oder kriminelle Organisationen einsetzen in dem Versuch, die Verbindung zwischen den Geldern und ihrem letztendlichen

10 10 Ziel oder Zweck zu verschleiern. Ein Experte hat folgende Techniken und Mechanismen, die in seinem Land in Verbindung mit terroristischen Finanzierungsaktivitäten aufgedeckt wurden, zusammengestellt: Tarnfirmen - Gesellschaften, die Geschäfte betreiben, bei denen illegale Profite mit Einkommen aus legalen Geschäften vermischt werden können. Scheinfirmen - Firmen ohne Substanz oder geschäftlichen Zweck, die eingetragen sind und dazu dienen, die wahren Besitzer von Geschäftskonten und Vermögenswerten zu verbergen. Inoffizielle Geld- oder Werttransfersysteme - Finanztransfersysteme wie Hawala 2, Hundi, Fei-Chien oder Black Market Peso Exchange. Vorgeschobene Personen - Einsatz von Familienmitgliedern, Freunden oder Geschäftspartnern, die in der Gemeinschaft Vertrauen genießen und keine Aufmerksamkeit erregen und die Transaktionen in ihrem Namen durchführen, um so die Finanzquelle und die Finanzinhaber verschleiern. Stückelung (Smurfing) - Bareinzahlungen oder Kauf von Bankschecks bei verschiedenen Geldinstituten durch mehrere Personen oder Durchführung von Transaktionen unterhalb der meldepflichtigen Grenze. Kreditkarten (aufgeladen) - Freimachen von Kredit auf einer Karte durch Bareinzahlungen auf die Karte, wodurch der Kredit in Bargeld verwandelt werden kann. Elektronischer Finanztransfer - Nutzung von telegraphischen Transferdiensten zur Überweisung von Geldern an Verbündete. Geldschmuggel - das Verbringen von Bargeld von einem Ort zum anderen, um seine Quelle und seinen Besitzer zu verbergen. 10. Schaut man sich die einzelnen Schritte an, die erfolgen könnten, um Gelder zu bewegen o- der zu verbergen - telegraphischer Transfer, Vermischung mit legalen Geldern, Gründung von undurchsichtigen juristischen Personen, inoffizielle Geld- oder Werttransfers etc. -, ist es schwierig, wenn nicht sogar unmöglich, aufgrund eines Vorgangs allein zu bestimmen, ob eine 2 Im Arabischen bedeutet der Begriff Hawala "Transfer". In diesem Dokument bezieht sich der Begriff Hawala jedoch auf eine bestimmte Art des inoffiziellen Transfersystems.

11 11 bestimmte Handlung mit Terrorismus oder organisiertem Verbrechen in Verbindung stand. Aus diesem Grund müssen diese Abläufe im Zusammenhang mit anderen Faktoren untersucht werden, um eine Verbindung zur Terrorismus-Finanzierung festzustellen. 3 Missbrauch von gemeinnützigen Organisationen zur Unterstützung der Terrorismus-Finanzierung 11. In früheren FATF-Typologie-Berichten haben die Experten den potenziellen Missbrauch von gemeinnützigen oder wohltätigen Organisationen zur Unterstützung der Finanzbeschaffung für terroristische Zwecke erörtert. Während feststand, dass einige gemeinnützige Organisationen (NPOs) in der Vergangenheit eine Rolle bei der Terrorismus-Finanzierung gespielt hatten, waren Ausmaß und Art der Rolle unklar. Aus den Beispielen der vergangenen Jahre ging hervor, dass es sich dabei entweder um ein Mittel zur Geldbeschaffung und/oder eine Tarnung für Geldbewegungen im Rahmen einer solchen Beschaffung gehandelt hatte. Das Material für aus dem diesjährigen Programm, wie später ausgeführt, bestätigt diese Erkenntnisse. 12. Der Hilfs- oder Wohltätigkeitssektor kann, zusammen mit dem öffentlichen und dem privaten Sektor, als einer der Hauptanbieter von speziellen Diensten für die Gesellschaft bezeichnet werden. Gemeinnützige und wohltätige Organisationen, Vereine und Stiftungen berühren nahezu alle Bereiche unseres Lebens, z. B. Bildung, Gesundheit, Religion, Menschenrechte, soziale Gerechtigkeit, humanitäre Zwecke, Umwelt, Kunst, Kultur, Sport und Erholung. In vielen Ländern stellen sie grundlegende Dienstleistungen zur Verfügung, in Form von Nachbarschaftsverbänden, gemeinnützigen Vereinen, Interessenbündnissen, Essensausgaben, Unterkünften für Obdachlose, Rehabilitationsprogrammen für Drogensüchtige und Alkoholabhängige, Museen, Sportvereinen und religiösen Organisationen. 13. Gemeinnützige Organisationen sind in einer großen Bandbreite an Rechtsformen etabliert und unterliegen verschiedenen Arten der Kontrolle durch die Gesetzgebung in den Zuständigkeitsbereichen, in denen sie sich befinden. Aufgrund der Vielfalt der Rechtsformen gemeinnütziger Organisationen und entsprechender Kontrollsysteme hat die FATF eine Definition für den Begriff 'gemeinnützige Organisation' entwickelt, die sich auf ihre Funktion stützt und nicht auf ihrer Rechtsform. Der Begriff 'gemeinnützige Organisation' meint daher eine juristische Person, die sich mit der Beschaffung und Auszahlung von Geldern für karitative, religiöse, kulturelle, Bil- 3 Für eine detailliertere Erörterung der Anzeichen für eine Terrorismus-Finanzierung siehe "Guidance for Financial Institutions in Detecting Terrorist Financing" (Richtlinien für Geldinstitute über die Aufdeckung von Terrorismus- Finanzierung) (24. April 2002), verfügbar auf der FATF Webseite unter: Weitere Richtlinien über Anzeichen für Geldwäsche werden später in 2003 veröffentlicht.

12 12 dungs-, soziale, brüderliche oder humanitäre Zwecke oder für die Durchführung anderer Arten von "guten Werken" befasst Der potenzielle Missbrauch von gemeinnützigen Organisationen durch terroristische Vereinigungen kann viele Formen annehmen. Eine Möglichkeit ist die Gründung einer gemeinnützigen Organisation zu einem vorgegebenen karitativen Zweck, die aber nur besteht, um Gelder an terroristische Vereinigungen weiterzuleiten. Eine weitere Möglichkeit ist die, dass eine gemeinnützige Organisation mit einem legitimen karitativen oder humanitären Ziel durch Terroristen oder ihre Anhänger infiltriert wird. Sobald sie in eine Schlüsselposition innerhalb der Organisation gelangen, können einige Gelder, die angeblich für legitime karitative Zwecke gesammelt wurden, zur direkten oder indirekten Unterstützung der terroristischen Vereinigung umgeleitet werden. Im letzten Fall geschieht dies häufig ohne das Wissen der Spender und in manchen Fällen sogar ohne Kenntnis der Mitarbeiter und des Vorsitzenden der gemeinnützigen Organisation. Eine dritte Möglichkeit ist, dass die Organisation als Vermittler oder zur Verdunklung von Finanzbewegungen, hauptsächlich auf internationaler Ebene, dient. In einigen Fällen kann es sogar so weit gehen, dass die wohltätige Organisation die terroristische Bewegung selbst unterstützt und den Terroristen logistische Unterstützung liefert. Beispiel 1: Missbrauch einer Position in einer gemeinnützigen Organisation und ahnungslose Spender Die gemeinnützige Organisation P hatte Zweigstellen in verschiedenen Ländern, wo sie gemeinsame Entwicklungsprojekte durchführte. Einzelpersonen, die in Verbindung zu einer terroristischen Vereinigung standen, führten einige dieser Zweigstellen. Die Organisation P wusste jedoch nicht, dass Personen, die in ihren Büros im Land X in Schlüsselpositionen sitzen, Verbindungen zu terroristischen Organisationen pflegten. Die Organisation P hatte eine Zweigstelle in Land X, und ein Büro in einem begünstigten Staat (Land Y). Trotz der Tatsache, dass Herr B., beauftragte Person für die Organisation in Land Y, nicht auf der Personalliste in Land X stand, erhielt er Spenden von verschiedenen Personen und internationalen Stellen. Herr B leitete diese Gelder an eine terroristische Vereinigung weiter, wobei er sich seine Position und die Anonymität in Land X zunutze machte. Diese Aktivität wurde dadurch erleichtert, dass das Projekt durch Spender finanziert wurde, die keine Kenntnisse über den Gesamtbetrag der Gelder hatten. Daher war es möglich, Geldsum- 4 Weitere Ausführungen zu diesem Thema siehe "Combating the Abuse of Non-Profit Organisations (11. Oktober 2002), verfügbar unter der FATF Website:

13 13 men ohne Erklärung zurückzuhalten. Da die Projekte zudem in sehr entlegenen Gebieten durchgeführt wurden, gab es eine Verzögerung, bevor die Begünstigten entdeckten, dass sie nur einen kleinen Teil der Summe erhalten hatten. Die Ermittlungen waren schwierig, weil die Spender auch dafür verantwortlich waren, die Ausführung des Projekts zu prüfen und zu bestätigen. In diesem Fall wurden Überprüfungen nie durchgeführt, da die Spender allesamt Organisationen aus dem öffentlichen Bereich waren. Beispiel 2: Eine gemeinnützige Organisation wird als Teil eines Netzes genutzt, um Gelder für Terroristen ins Ausland zu schaffen Die Finanzermittlungsbehörde (FIU, Financial Intelligence Unit) in Land Z erhielt eine Verdachtsmeldung von einer Bank über die gemeinnützige Organisation A mit ihrem eingetragenen Sitz in Land Z, die bei der Bank Konten hatte. Auf den Konten der Organisation A gingen regelmäßig Bareinzahlungen und internationale Überweisungen einer anderen gemeinnützigen Organisation (Organisation B) ein. Diese Gelder wurden dann ins Ausland überwiesen. Die Bank hatte einen ersten Verdacht aufgrund eines Zeitungsartikels, in dem die Organisation B als verdächtig bezeichnet wurde, in Verbindung mit den Anschlägen vom 11. September zu stehen. In dem Artikel wurde über das Bestehen von Verbindungen in Land Z mit der Organisation A und einem ihrer Gründungsmitglieder berichtet. Nach Durchsicht ihrer Unterlagen bemerkte die Bank, dass Organisation A und das besagte Gründungsmitglied Konten in einer der Zweigstellen unterhielten. Gemäß polizeilichen Informationen, die die FIU erhielt, wurden die Konten der Organisation B nach den Anschlägen vom 11. September gesperrt. Es stellte sich auch heraus, dass die Organisation A und ihre Begründer im Ausland polizeilich bekannt waren in Verbindung mit Ermittlungen über Gruppierungen, die man verdächtigte, Verbindungen zum Al-Quaida Netz aufrecht zu erhalten, wobei einer der Begründer der Organisation in Verbindung mit dem 11. September verhaftet wurde. Die Analyse der FIU zeigte, dass Organisation B im Land Z als Mittelsmann für Organisation A fungierte. Die Gelder, die vom Ausland aus auf das Konto der Organisation A auf Anweisung der Organisation B überwiesen wurden, sowie Bareinzahlungen wurden stets wieder ins Ausland auf die Konten anderer gemeinnütziger Organisationen überwiesen. Angesichts dieser Tatsachen ist es wahrscheinlich, dass die Transaktionen auf den Konten der Organisation A in

14 14 Verbindung mit der Finanzierung der terroristischen Aktivitäten stehen. Daher übergab die FIU diese Akte der Staatsanwaltschaft, welche Ermittlungen einleitete. Kürzlich erschienen die Namen der Organisationen A und B in der Verfügung des US-Präsidenten Nr über Terrorismus-Finanzierung. Die zuständigen Behörden sorgten auch dafür, dass diese Namen auf die konsolidierte Liste im Rahmen der Resolution des UN-Sicherheitsrats Nr (1999) für das Einfrieren von Geldern gesetzt wurden. Problematik der Aufdeckung von Missbrauch gemeinnütziger Organisationen 15. Die FATF-Experten betonten die Probleme bei der Aufdeckung von Missbrauch wohltätiger Organisationen durch terroristische Vereinigungen. In einigen Fällen konnte die Verbindung zwischen offensichtlich verdächtigen finanziellen Aktivitäten und der Terrorismus-Finanzierung aufgedeckt werden, weil die beteiligten Personen oder Unternehmen - oder Personen oder Unternehmen, die auf andere Weise mit der wohltätigen Organisation in Verbindung standen - auf den Listen der mit dem Terrorismus verbundenen Personen und Organisationen aufgeführt waren, die im Rahmen der Resolutionen des UN-Sicherheitsrats erstellt wurden. 5 Nachdem die vermutliche Verbindung aufgrund der Liste festgestellt wurde, müssen die Behörden dann ihre eigenen Ermittlungen zu den Finanzen durchführen und versuchen, zusätzlich Informationen aus dem Ausland zu erhalten. 16. Auf internationaler Ebene machen die Vielfalt und die verschiedenen Standards der professionellen Akten- und Buchführung innerhalb der wohltätigen Organisationen - insbesondere von einem Rechtssystem zum anderen - die Identifizierung potenzieller krimineller Transaktionen sehr schwer. Das regelmäßige Spenden von Almosen in manchen Kulturen bedeutet, dass eine Menge legitimer kleinerer Spenden an karitative Organisationen gehen, was die Ermittlungen wegen potenziellen Missbrauchs noch weiter kompliziert. Des weiteren werden Ermittlungen dadurch erschwert, dass Terroristen mit der Vorgehensweise der gesetzlichen Organe und der Behörden zur Aufdeckung von Missbrauch immer besser vertraut sind, so dass ihr Einfallsreichtum bei der Verschleierung illegaler Gelder noch zunehmen wird. Gegenmaßnahmen 17. Eine der Sonderempfehlungen der FATF vom Oktober 2001 (Sonderempfehlung SR VIII) bezieht sich speziell auf die wohltätigen Organisationen. Es wird vorgeschlagen, dass die Länder Maßnahmen ergreifen, um sicherzustellen, dass wohltätige Organisationen nicht durch Terroristen zur Finanzierung ihrer Aktivitäten missbraucht werden können. Im letzten Jahr hat die

15 15 FATF an der Erstellung zusätzlicher Richtlinien für SR VIII gearbeitet. Im Oktober 2002 wurde ein Dokument über entsprechende Verfahrensweisen 6 veröffentlicht, das konkrete Beispiele für Maßnahmen enthält, die ergriffen werden können, um sicherzustellen, dass wohltätige Organisationen nicht von Terroristen kooptiert werden. Inoffizielle Geld- oder Werttransfersysteme (IMVT) und Terrorismus-Finanzierung 18. Seitens verschiedener Quellen sind Bedenken vorgetragen worden, dass terroristische Vereinigungen Kanäle verwenden könnten, die außerhalb des traditionellen Finanzsektors liegen, um ihre Gelder zu bewegen. Seit dem letzten Jahr widmet man große Aufmerksamkeit der Möglichkeit, dass Terrorismus-Finanzierung über inoffizielle Geld- und Werttransfersysteme (IMVT) stattfinden kann, insbesondere durch das Hawala-System. In diesem Jahr wurden die FATF-Experten gebeten, Beispiele für solche Aktivitäten anzuführen und zu versuchen, Verbindungen zur Terrorismus-Finanzierung aufzuzeigen. Was sind inoffizielle Geld- und Werttransfersysteme? 19. Ein inoffizielles Geld- und Werttransfersystem ist ein System, bei dem Gelder fließen zu dem Zweck, diese oder einen entsprechenden Wert, in derselben Form oder einer anderen, zahlbar an eine dritte Partei an einem anderen Ort zu machen. Solche Transfers finden im Allgemeinen außerhalb des konventionellen Bankensystems über Finanzdienste statt, die keine Banken sind, oder über andere Unternehmen, deren hauptsächliche Geschäftsaktivität nicht im Transfer von Geldern liegt. Die Transaktionen der IMVT-Dienste können in manchen Fällen mit dem offiziellen Bankensystem verbunden sein (z. B. durch die Nutzung von Bankkonten des IMVT-Betreibers). In einigen Rechtssystemen werden IMVT-Dienste häufig als "alternative Ü- berweisungsdienste" oder "Underground-/parallele Bankensysteme" 7 bezeichnet. Häufig bestehen Verbindungen zwischen bestimmten Systemen und einzelnen geographischen Regionen; solche Systeme werden daher auch mit einer Vielzahl von Sonderbegriffen beschrieben, wie Hawala, Hundi, Fei-Chien oder Black Market Peso Exchange. 20. Um Geld über einen IMVT-Dienst zu transferieren, übergibt ein Kunde einem IMVT- Betreiber 8 in dessen Geschäftsräumen Gelder und bittet darum, dass diese an eine dritte Per- 5 Resolution des UN-Sicherheitsrats 1267 (1999) und 1390 (2002) 6 Siehe Combating the Abuse of Non-Profit Organisations: International Best Practices (Bekämpfung des Missbrauchs von wohltätigen Organisationen: Beste internationale Verfahrensweisen) (11. Oktober 2002), verfügbar auf der FATF Webseite unter 7 Die FATF hat sich bereits zuvor mit diesem Thema beschäftigt (siehe FATF-XI Typologiebericht [3. Februar 2001], erhältlich auf der Internetseite der FATF unter 8 Der IMVT-Betreiber bei Transfers per Hawala ist als Hawaladar bekannt, IFT-Betreiber werden in anderen IMVT- Systemen anders bezeichnet.

16 16 son an einem anderen Ort transferiert werden. Der IMVT-Betreiber nimmt die Gelder in Empfang und setzt sich mit einem IMVT-Betreiber am Zielort des Transfers in Verbindung, um ihn zu beauftragen, dass die Gelder an die vom Kunden benannte Person ausgezahlt werden. Die Verbindung kann per Telefon, Telefax oder Internet erfolgen. Der erste IMVT-Betreiber nimmt in der Regel eine geringe Gebühr oder einen Prozentsatz der Transfersumme. Wenngleich in einigen Fällen beide IMVT-Betreiber für dasselbe Geschäft arbeiten können, beruht die Beziehung der beiden im Allgemeinen einfach auf Vertrauen und manchmal auf familiären, ethnischen, sprachlichen oder geschäftlichen Bindungen. 21. Während IMVT-Operationen theoretisch dadurch ausgeglichen sind, dass Gelder in beide Richtungen fließen, kann in der Praxis das Volumen der Transfers in der einen oder anderen Richtung größer sein. Daher müssen die IMVT-Betreiber ihre Konten "ausgleichen". Dies kann durch Überweisungen von Geldern über konventionelle Bankensysteme, durch Versenden von Bargeld oder über eine oder mehrere Handelstransaktionen erfolgen In vielen Ländern sind IMVT-Dienste ein wichtiges Mittel für den Geldtransfer. In einigen Fällen sind sie die einzige verfügbare verlässliche Methode, um Gelder an Empfänger an abgelegenen Orten oder in Regionen zu transferieren, in denen es keine anderen Formen der finanziellen Dienstleistungen gibt. In weiter entwickelten Ländern unterstützen IMVT-Dienste häufig Immigranten, die ihr verdientes Geld in ihre Heimatländer schicken möchten. Da diese Systeme jedoch außerhalb der regulären Finanzsysteme operieren, sind IMVT-Dienste anfällig, von Kriminellen genutzt zu werden, die Gelder bewegen wollen, ohne eine leicht rückverfolgbare Spur an Unterlagen zu hinterlassen. FATF-Experten halten schon seit Jahren IMVT-Dienste für Schlüsseleinrichtungen zur Bewegung von Geldern, die aus strafbaren Handlungen stammen. Die Fallbeispiele für das diesjährige Typologieprogramm scheinen zu bestätigen, dass IMVT-Dienste weiterhin von Kriminellen ausgenutzt werden. Die Beispiele zeigen auch, dass es häufig unmöglich ist, allein aufgrund des Vorhandenseins einer IMVT-Transaktion zu bestimmen, ob die fließenden Gelder legal sind oder nicht. Beispiel 3: Inoffizieller Geld- oder Werttransfer, unterstützt durch Import/Export Dieser Fall basiert auf der Aussage eines Verdächtigen, der wegen Verdachts des illegalen Aufenthalts in Land M nach Ablauf seines Visums festgenommen worden war. Während der Ermittlungen wurden zwei verdächtige Bankkonten entdeckt. Schätzungsweise 1100 Personen 9 Für zusätzliche Erklärungen darüber, wie IMVT-Dienste arbeiten, siehe The Hawala Alternative Remittance System and Its Role in Money Laundering (Januar 2000), veröffentlicht von INTERPOL, und Informal Funds Transfer Sys-

17 17 haben insgesamt eine Gesamtsumme von ungefähr 26 Millionen USD auf diese beiden Konten überwiesen. Im November 2001 wurde ein Bürger des Landes S in Land M aufgrund des Verdachts auf nicht lizensierten Bankverkehr verhaftet. Die Ermittlungen zeigten, dass der Verdächtige seit fast vier Jahren ein inoffizielles Finanztransfersystem (Hawala) betrieben hatte. Drei weitere Personen, die bereits das Land M verlassen hatten, wurden als Mitbetreiber ermittelt. Diese Gruppe IMVT- Betreiber glich die Bilanz zwischen den Ländern M und S durch Import/Export-Transaktionen mit Autoteilen aus. Ihre Operation verlief wie folgt: 1. Ein Unternehmen exportierte Autoteile aus Land M zu einem Importeur in Land S und stellte dafür einen bestimmten Preis in Rechnung (z. B. USD ). 2. Der Importeur aus Land S zahlt 50 Prozent des Preises (USD ) direkt an den Exporteur in Land M. 3. Die Gruppe der IMVT-Betreiber zahlt die andere Hälfte des Preises an den Exporteur in Land M. 4. Im Gegenzug zahlt der Importeur in Land S 50 Prozent des Preises (USD ) auf das Konto der Gruppe in Land S ein, um die Bilanz zu auszugleichen. Die Zahlung erfolgt in lokaler Währung und zu einer vorteilhaften Rate für die Empfänger, so dass die Gruppe aus dieser Transaktion einen gewissen Gewinn zieht. Anzumerken ist noch, dass die Gruppe der IMVT-Betreiber den Kunden keine Provision in Rechnung stellte, was dieses Zahlungssystem für die Kunden um so attraktiver machte. Verbindungen zwischen IMVT-Diensten und Terrorismus-Finanzierung 23. Die FATF glaubt, dass terroristische Vereinigungen viele der Methoden zum Bewegen und Verbergen von Geldern einsetzen, die auch von kriminellen nicht-terroristischen Organisationen verwendet werden. In diesem Jahr berichteten viele FATF-Mitgliedsländer über die Aufdeckung von Fällen, in denen IMVT-Dienste anscheinend zu Zwecken der Unterstützung der Terrorismus-Finanzierung genutzt oder eingerichtet worden waren. Die Problematik bei der Aufdeckung solcher Aktivitäten liegt im Wesen der IMVT-Finanzdienste selbst, das heißt, in der Tatsache, dass sie außerhalb des regulären Finanzsektors arbeiten. tems: An Analysis of the Hawala System (November 2002), erarbeitet vom Internationalen Währungsfonds und der Weltbank.

18 Viele Gesetzesvollzugsbehörden sind auf Fälle gestoßen aufgrund von Verdachtsmeldungen durch Geldinstitute, die darauf hinwiesen, dass bestimmte Unternehmen in IMVT- Aktivitäten involviert waren. Erkenntnisse, die solche Aktivitäten damit in Verbindung bringen, müssen sich dann häufig auf andere Quellen stützen, wie polizeiliche Ermittlungen oder nachrichtendienstliche Erkenntnisse über beteiligte Einzelpersonen oder Firmen. Gemäß einem FATF-Mitgliedsland nutzen IMVT-Dienste nun verstärkt das normale Bankensystem, insbesondere bei großen Bargeldsummen. Dabei sieht es vordergründig so aus, als ob die Aufdeckung um so leichter wäre, je häufiger IMVT-Betreiber sich der konventionellen Geldinstitute bedienen. Nichtsdestotrotz gibt es immer noch keinen einfachen Weg, an Informationen zu gelangen, welche die direkte Verbindung zur Terrorismus-Finanzierung aufzeigen. 25. In einem Beispiel wurde die IMVT-Aktivität durch ein Geldinstitut aufgedeckt und mit einer Verdachtsmeldung gemeldet. Weitere Ermittlungen ergaben, dass die betreffenden Gelder tatsächlich Teil eines IMVT-Dienstes waren, der terroristische Vereinigungen unterstützte. Der Hauptgrund für die Aufdeckung der IMVT-Operation durch das Geldinstitut war, dass die involvierte Firma zwar klein war, ihr Konto aber einen Umsatz aufwies, der einer Firma dieser Größe und Art nicht entsprach. Es ist zu beachten, dass dies auch ein Anzeichen dafür sein kann, dass nicht-terroristische Gelder aus Straftaten gewaschen werden. Erst nach weiteren Ermittlungen anderer Faktoren in diesem Fall wurde die Verbindung zu Terroristen festgestellt. Beispiel 4: IMVT-Aktivität aufgedeckt durch große Umsätze auf Konto eines Kleinunternehmens Die Aufnahme der Ermittlungen erfolgte, nachdem in einem Zeitraum von drei Jahren mehrere Banken Verdachtsmeldungen wegen Geldwäsche gegen einen Staatsangehörigen des Landes N eingereicht hatten, der in Südasien geboren war. Obwohl der Verdächtige nur ein Kleinunternehmen betrieb, das einen jährlichen Umsatz von etwa USD erreichte, flossen jedes Jahr zwischen USD 1,7 und 3,5 Millionen über seine privaten Konten. Die Ermittlungen zeigten, dass die Firma des Verdächtigen der "Hauptsitz" einer internationalen "Underground-Bank" in Land N mit "Zweigstellen" in verschiedenen Ländern in Mittelasien und Europa war. Er hatte in Land N eine "Kette" mit 14 "Zweigstellen" aufgebaut. Zusätzlich zu den geringen Geldsummen, die dazu gedacht waren, Familienangehörige in Heimatländern zu unterstützen, wurden beträchtliche Geldsummen im Rahmen dieses illegalen Banksystem transferiert, um Menschen nach Europa zu schmuggeln.

19 19 Im Mai 2000 wurden der Verdächtige sowie der Geschäftsführer einer "Zweigstelle" in Land H, der sich für kurze Zeit in Land N aufhielt, verhaftet. Im Rahmen einer landesweiten Operation im Land N wurden mehrere Geschäftsräume der Firma durchsucht. Ein Haftbefehl wegen USD wurde gegen den Verdächtigen erlassen. Etwa USD wurden in bar in seinem Safe gefunden. Das Geld wurde beschlagnahmt, um die Einziehung vorzubereiten. Zusätzlich war eine schuldsichernde Hypothek für sein Haus eingerichtet, das er kurz vor seiner Verhaftung mit USD in bar bezahlt hatte. Die beiden Angeklagten, die die Taten zugaben, sind nun wegen Verstoßes gegen die Gesetze für Ausländer mit Wohnsitz in Land N zu Gefängnisstrafen verurteilt worden. Der Angeklagte gab freiwillig seine Forderung der beschlagnahmten Geldsumme von USD auf. Beispiel 5: IMVT-Dienst unterstützt Operationen einer terroristischen Vereinigung Eine kürzlich durchgeführte erfolgreiche Ermittlung zu einem Fall von Geldwäsche gegen eine Wechselstube erbrachte den Beweis, dass mit Geldern von Terroristen, die durch internationalen Schmuggel erwirtschaftet worden waren, Geldwäsche betrieben wurde. Es bestanden gewisse Ähnlichkeiten zum Hawala-System, da es beträchtliche Bareinzahlungen an die Wechselstube gab, die weder in den Büchern oder Unterlagen noch auf dem Bankkonto auftauchten. Die Wechselstube verfügte über riesige Bargeldreserven, auf die Mitglieder der terroristischen Vereinigung bei Bedarf zurückgriffen. Zudem überwies die Wechselstube für die terroristische Vereinigung von ihrem regulären Bankkonto aus Zahlungen an Organisationen in anderen Rechtssystemen, die sich nach Ermittlungen als Zahlungen für Schmuggelware herausstellten. 26. Mehrere Delegationen stellten eine Tendenz fest, der zufolge es eine Verbindung zwischen gewissen wohltätigen Organisationen und IMVT-Diensten zu geben scheint. Bestimmte wohltätige Organisationen, die Gelder verteilen oder in einigen Entwicklungsländern Hilfestellung leisten, verwenden IMVT-Dienste, um die notwendigen Geldmittel in abgelegene Gebiete zu transferieren, die durch traditionelle Finanzinstitute nicht hinreichend abgedeckt sind. Die Beobachtungen der FATF-Experten differieren in diesem Punkt jedoch. In einem Beispiel entdeckten die Behörden, dass der Hauptsitz einer wohltätigen Organisation mit dem Sitz eines IMVT- Dienstes, den man bereits mit Geldwäsche in Verbindung gebracht hatte, übereinstimmte. Die Behörden in drei weiteren FATF-Mitgliedsländern beobachteten die Tendenz, dass gewisse

20 20 IMVT-Dienste es vermeiden, sich neu registrieren zu lassen oder eine Lizenz zu beantragen, indem sie sich als gemeinnützige Organisationen neu gründen. Durch Vermeiden der Registrierung als Geld übermittelnde Organisation können die angeblichen wohltätigen Organisationen theoretisch damit fortfahren, Gelder zu überweisen, ohne der Kontrolle durch die Finanzbehörden zu unterliegen. Beispiel 6: Gemeinnützige Organisation als Tarnung für einen IMVT-Dienst Die Finanzaufsichtsbehörde (FSA) im Land D ermittelte eine steigende Anzahl von Underground-Bankunternehmen mit weltweit operierenden Netzen, die die Lizenzpflicht zu umgehen versuchen, indem sie sich als eingetragenen Verband gründen, um damit eine Tarnung für ihre illegalen Geldgeschäfte zu haben. In mehreren Fällen schloss die FSA im Land D nicht lizensierte Finanzdienste. Später stellte sie jedoch fest, dass dieselben Personen ihre Geschäfte weiterführten, sich aber nun als wohltätige Organisationen neu gegründet und registriert hatten, in der Hoffnung, auf diese Weise ihre illegalen Geschäfte außer Reichweite der FSA gebracht zu haben. Ein typisches Beispiel ist der Fall des Verbandes L mit Sitz in Land D für die Hilfe in einem afrikanischen Land (Land K). Er ist Teil eines offensichtlich weltweiten Netzwerkes mit Büros u. a. in Europa, Nordamerika, der Pazifikregion und im Nahen Osten. Die Masche des Verbandes L ist dieselbe wie in allen anderen bekannten Fällen: Die Zweigstelle des Verbandes in Land D sammelte Gelder von ihren Mitgliedern und versprach, das Geld zu wohltätigen Zwecken, vorzugsweise in Land K, zu ü- berweisen. Seit ihrer Registrierung Mitte Januar 2002 bis Juli 2002 überwies die Organisation A rund USD , bevor das Büro wieder geschlossen wurde. Gegenmaßnahmen 27. Auch für diesen Bereich entwarfen die Experten der FATF im Oktober 2001 eine Sonderempfehlung (Empfehlung SR VI). Die Absicht der SR VI ist, die Transparenz alternativer Finanzdienste (IMVT) gegenüber den nationalen Behörden zu erhöhen, indem man versucht, sie unter eine Art Aufsicht zu bringen. Ein besonderes Anliegen der Empfehlung ist zumindest die Lizensierung oder Registrierung von IMVT-Betreibern und die Anwendung entsprechender FATF-Empfehlungen für den Finanzsektor. Die Reaktion der FATF-Mitgliedsländer war unterschiedlich. Einige Mitgliedsländer haben den Ansatz, IMVT-Dienste auf dieselbe Weise wie andere Geldinstitutionen, die Geldüberweisungen tätigen, zu lizensieren und/oder zu registrieren

21 21 und dann derselben Aufsicht zu unterstellen wie die konventionellen Finanzinstitutionen, angenommen. Andere haben lediglich Lizenz- oder Registriersysteme eingerichtet. Die FATF erarbeitet zusätzliche Richtlinien zu SR VI in Form einer Interpretationshilfe 10 und ein Heft über praktische Verfahrensweisen 11. Diese Dokumente werden im Jahr 2003 veröffentlicht. 28. Ein Punkt, der von mehreren Experten betont wurde, ist, dass IMVT-Dienste hauptsächlich mit Geldern aus legitimen Quellen arbeiten. Während die Notwendigkeit der Verstärkung der Transparenz dieser Systeme fast allgemein erkannt wurde, einschließlich durch Rechtssysteme außerhalb der FATF 12, wurden Bedenken geäußert, dass eine zu strenge Vorgehensweise möglicherweise eine gegenteilige Wirkung haben und die IMVT-Dienste weiter in den Untergrund treiben könnte. Zudem glauben einige Experten, dass die Lösungen im Umgang mit IMVT-Diensten im Rahmen eines größeren Kontexts der Verbesserung der Infrastruktur der Finanzdienste und der Kontrollsysteme zu finden sein wird, und zwar in den Ländern, in denen IMVT-Dienste hauptsächlich in Anspruch genommen werden. 10 Veröffentlicht am 14. Februar 2003 und verfügbar auf der FATF Webseite unter 11 Wird im Jahr 2003 veröffentlicht 12 Siehe Abu Dhabi Declaration on Hawala (16. Mai 2002)

22 22 KAPITEL 2: GELDWÄSCHE DURCH WERTPAPIERHANDEL 29. Die FATF hatte bereits früher versucht, den Aspekt der Geldwäsche durch Wertpapierhandel zu untersuchen, jedoch wurde sie gehindert durch die Tatsache, dass es nur wenige konkrete Erkenntnisse darüber gibt, wie oder ob diese Märkte für solche Zwecke eingesetzt werden. Obwohl Effektenmakler in einigen FATF-Mitgliedsländern seit mehreren Jahren verpflichtet sind, Verdachtsmeldungen abzugeben, entspricht die Anzahl der Meldungen in diesem Bereich im Allgemeinen nicht der relativen Größe des Wertpapiermarktes. Für die diesjährige Konferenz waren die FATF-Experten gebeten worden, verstärkt nach Fällen von Geldwäsche zu suchen, die in irgendeiner Form mit dem Wertpapierhandel in Verbindung standen, entweder durch den Missbrauch verschiedener Handelstransaktionen, Gründung von Unternehmen oder durch Ausnutzung verschiedener Marktmechanismen. Die Bemühungen waren erfolgreich, so dass viele FATF-Mitgliedsländer in der Lage waren, entsprechendes Material über Fälle von Geldwäsche oder Aufdeckungen verdächtiger Transaktionen vorzulegen. Wie kann der Wertpapierhandel für die Geldwäsche eingesetzt werden? 30. Der weltweite Wertpapierhandel ist durch seine Vielfalt geprägt sowie durch die Einfachheit, mit der der Handel heutzutage erfolgen kann (z. B. Transaktionen per Computer und Internet) und die Möglichkeit, Transaktionen in Märkten durchführen zu können, ohne Landesgrenzen zu sehr beachten zu müssen. Diese Eigenschaften machen den Wertpapierhandel für normale Investoren, die einen guten Gewinn für ihr Geld anstreben, attraktiv. Dieselben Eigenschaften, zusammen mit dem riesigen Transaktionsvolumen auf vielen Märkten, machen den Wertpapierhandel aber auch zu einem potenziell einladenden Mechanismus für die Geldwäsche von Finanzmitteln, die aus kriminellen Quellen stammen. 31. Die illegalen Geldmittel, die über den Wertpapierhandel gewaschen werden, wurden nach Meinung der FATF-Experten durch illegale Aktivitäten innerhalb oder außerhalb des Wertpapierhandels beschafft. Bei illegalen Geldern, die von außerhalb des Wertpapierhandels stammen, werden Transaktionen von Wertpapieren oder die Gründung juristischer Personen als Mechanismus eingesetzt, um die Quelle dieser Gelder zu verbergen oder zu verschleiern. Im Falle illegaler Aktivitäten im Rahmen des Wertpapierhandels selber - zum Beispiel Unterschlagung, Insidergeschäfte, Wertpapierbetrug, Marktmanipulation etc. - werden durch Transaktionen mit Wertpapieren oder Manipulationen illegal Gelder beschafft, die dann gewaschen werden müssen. In beiden Fällen ermöglicht der Wertpapierhandel es dem Geldwäscher, einen potenziellen

23 23 doppelten Vorteil zu erlangen, indem er illegale Gelder waschen kann und einen zusätzlichen Profit aus dem entsprechenden Betrug mit Wertpapieren zieht. Annahme von Bargeld und Zufluss illegaler Gelder in den Wertpapierhandel 32. Auf vielen Wertpapiermärkten dürfen nur berechtigte Personen oder Firmen, wie Effektenmakler, Banken oder bestimmte unabhängige Finanzberater Transaktionen mit Wertpapieren durchführen. Diese Unternehmen dürfen im Allgemeinen nur in begrenztem Umfang oder überhaupt kein Bargeld annehmen, um solche Transaktionen durchzuführen. Viele der FATF- Experten wiesen daher darauf hin, dass Gelder aus kriminellen Aktivitäten in Form von Bargeld in das Finanzsystem eingeführt werden müssen, bevor sie in den Wertpapierhandel gelangen. Deshalb meinen die Experten, dass der Wertpapierhandel zur Geldwäsche hauptsächlich im Rahmen der Stückelungs- und Integrationsstufen der Geldwäsche genutzt wird. 33. Obwohl man der Ansicht ist, dass der Wertpapierhandel für die Anlagestufe bei der Geldwäsche ungeeignet ist, gab es in diesem Jahr einige Fälle, bei denen FATF-Mitgliedsländer berichteten, dass Makler unter Missachtung der Verfahrensweisen oder der Vorschriften und entgegen der üblichen Praxis Bargeld angenommen hatten. Während die Annahme von Bargeld bei Geldwäscheoperationen wahrscheinlich auf den meisten Märkten nur einen kleinen Prozentsatz ausmacht, kann die Notwendigkeit, sein Einkommen aus der Provision beziehen zu müssen, professionelle Effektenmakler - wie von mehr als einem Experten unterstrichen wurde - so unter Druck setzen, dass sie entgegen den Vorschriften und Verfahrensweisen dazu verleitet werden, Bargeld zu akzeptieren. 34. Aufgrund der Größe des Wertpapiermarktes in einigen Finanzzentren, argumentieren einigen FATF-Experten, können solche Märkte ein Ziel für Geldwäsche im großen Stil sein. Wie o- ben erwähnt, würde der Geldwäscher für einen Zugang zum Markt die Hilfe eines gewillten Wertpapiermaklers benötigen. Angesichts der finanziellen Ressourcen, die OK-Gruppen zur Verfügung stehen, besteht immer die inhärente Gefahr, dass Korruption eingesetzt wird, um Zugang zum Markt zu erlangen. Das bedeutet, dass illegale Geldmittel zum Beispiel über einen kooptierenden professionellen Finanzdienstleister in das Finanzsystem Eingang finden können. Wie in anderen Finanzsektoren besteht weiterhin eine potenzielle Gefahr darin, dass einige Effektenmakler ihren Verpflichtungen zur Überprüfung des Kunden nicht nachkommen, weil sie annehmen, dass diese Überprüfungen bereits seitens der Finanzinstitute, professionellen Finanzdienstleister oder anderer Stellen erfolgt sind, bevor diese Gelder zur Investition überwiesen wurden.

24 Ein anderer Weg, über den illegales Bargeld Zugang zum System finden kann, ist, wenn der Handel mit bestimmten Arten von Wertpapieren nicht der eingeschränkten Bargeldannahme unterliegt. Ein FATF-Mitglied beschrieb zum Beispiel für sein Land die Probleme, die die Gerichte und die Börsenmakler im Umgang mit der potenziellen Ausnutzung des Margin Trading zu Zwecken der Geldwäsche haben. Durch die Bestrebungen, schnellen Profit zu erzielen, erfolgt der Handelsabschluss beim Margin Trading im Rechtssystem seines Landes häufig erst in letzter Minute. Dementsprechend werden Transfers und Schecks nicht eingesetzt, da es zu lange dauern würde, um sie einzulösen, wodurch Bargeld als beliebte Methode zur Zahlung übrigbleibt. In dem betreffenden Rechtssystem ist es nicht unüblich, dass Makler, um Bearbeitungsgebühren zu vermeiden, mit großen Geldsummen von einer Bank zur anderen laufen, anstatt Bankwechsel zu verwenden. Die Abwicklung in bar macht es für den Makler schwer, sicher festzustellen, wer hinter der Transaktion steckt. In diesen Fällen gehen die Makler davon aus, dass die Banken, die das Bargeld erhalten, alle Schritte zur Überprüfung des Kunden unternommen und entsprechende Meldungen über Transaktionen mit Geldern zweifelhaften Ursprungs gemacht haben. Diese Art der Abwicklung erfolgt lediglich auf den Märkten einiger weniger Länder. Beispiel 7: Börsenmakler nimmt Gelder aus Straftaten in bar an Ein Börsenmakler in Land C nahm wiederholt Bareinzahlungen eines Kunden zwischen USD und USD an. Die Gelder wurden in den Geldmarktfonds der Schwester des Kunden eingezahlt und durch die Ausstellung von Schecks entnommen. Nachdem der Makler aufgrund einer nicht damit in Zusammenhang stehenden Unterschlagung verhaftet wurde, stießen die Strafverfolgungsbehörden auf den Klienten. Als die Polizei diesen überprüfte, stellte sich heraus, dass der Klient des Börsenmaklers ein bekannter Drogendealer war. Beispiel 8: Bareinnahmen aus Straftaten gelangen über das Margin Trading in das Finanzsystem In diesem Fall wurden zwischen 1992 und 2001 etwa USD 384 Millionen von einer Bank in Land T gestohlen. Das Geld wurde nach Land G transferiert und durch mehrere Firmen und ü- ber mehrere Konten gewaschen (bisher sind 80 Firmen und 550 Bankkonten betroffen; die Zahl steigt im Verlauf der Ermittlungen an). Ein großer Teil der Gelder wurde in den Grundstücksmarkt und an der Börse in Land G investiert und letztendlich durch die vier hauptsächlich beteiligten Diebe frei nach ihren Wünschen verwendet. Mitte der neunziger Jahre wurde über einen

25 25 der Diebe berichtet, dass er der größte Investor an der Börse im Margin Trade in Land G war. Es wurden große Umsätze an Anteilen und Aktien durch einige Firmen in Land G erzielt sowie Dividenden von Aktien, die langfristig gekauft worden waren. Das wahre Ausmaß der Transaktionen wird gerade erst offenbar, aber es ist offensichtlich, dass die meisten Gelder nach 1997 in Land T gestohlen wurden, als eine regionale wirtschaftliche Baisse den Grundstücksmarkt und die Börse beeinträchtigte. Es ist interessant, dass kein Börsenmakler je eine Verdachtsmeldung über die Geschäftsaktivitäten dieser Firmen machte. Derzeit sind vier Personen wegen Geldwäsche angeklagt und auf Kaution freigelassen worden, einige andere Beteiligte sind noch flüchtig. Layering illegaler Gelder 36. Ein anderer Weg, um den Wertpapierhandel zum Waschen illegaler Gelder einzusetzen, die aus kriminellen Aktivitäten beschafft wurden, die nicht im Zusammenhang mit Wertpapieren stehen, ist der Kauf von Wertpapieren mit illegalen Geldern, die bereits in das Finanzsystem eingeführt sind, das heißt auf der Layering-Stufe der Geldwäsche. Beispiel 9: Geld aus einem Betrug wird im Wertpapiermarkt investiert Eine Maklerfirma eröffnete mehrere Bankkonten für eine Gruppe von 11 miteinander in Verbindung stehenden Einzelpersonen, einschließlich eines Bankkontos für Auslandsansässige, das sehr große Geldbewegungen zu verzeichnen hatte, und das anscheinend die meisten der verdächtigen Geldflüsse, die sich auf mehr als USD 18 Millionen beliefen, zusammenfassen sollte. Die Geldwäscher setzten die folgenden zwei Mechanismen ein: - Auf den Konten einiger Beteiligter gingen große Summen ein, die aus Risikostaaten stammten und die in Aktien börsennotierter Firmen in Land W investiert wurden, und - auf die Konten der betreffenden Personen wurden große Geldsummen aus Risikoregionen eingezahlt, die auf das Konto für Auslandsansässige transferiert wurden (die ersten Konten wurden zur Abschirmung eingesetzt). Der Kauf-/Verkaufsmechanismus von Wertpapieren wurde genutzt, um die Geldflüsse über den Makler und danach über den Clearer und den Vermögensverwalter zu filtern. Nachdem die Gelder gefiltert worden waren, wurden sie an Orte in Risikoregionen und an ausländische Finanzzentren überwiesen.

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