Preise für die Netznutzung Strom
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- Werner Winkler
- vor 6 Jahren
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1 1. Preise für die Nutzung des Netzes für Anlagen mit Leistungsmessung 2. Preise für die Nutzung des Netzes für Anlagen ohne Leistungsmessung 3. Preise für die Reserve-Inanspruchnahme 4. Preise für Ersatzversorgung 5. Preise für Messstellenbetrieb (inkl. Messung) 6. Gesetzliche Umlagen 7. Preise für Blindstrom 8. Konzessionsabgabe gem. KAV
2 1. Preise für die Nutzung des Netzes für Anlagen mit Leistungsmessung 1.1. Jahresleistungspreissystem Entnahme Jahresbenutzungsdauer < h/a Jahresbenutzungsdauer > h/a Leistungspreis Arbeitspreis Leistungspreis Arbeitspreis /kw und Jahr ct./kwh /kw und Jahr ct./kwh Mittelspannungsnetz 13,82 4,81 99,91 1,36 Umspannung 20/0,4 kv 14,97 5,11 91,14 2,07 Niederspannungsnetz 14,83 5,84 90,36 2,82 Bei einer Entnahmestelle in der Mittelspannung mit niederspannungsseitiger Messung, werden die bei der Messung nicht erfassten Umspannverluste durch einen Korrekturfaktor in Höhe von 2,3% auf das niederspannungsseitige Messergebnis berücksichtigt Monatsleistungspreissystem Monatspreissystem nach 19 Abs. 1 StromNEV für Letztverbraucher mit einer zeitlich begrenzten hohen Leistungsaufnahme, der in der übrigen Zeit eine deutlich geringere oder keine Leistungsaufnahme gegenübersteht. Entnahme Leistungspreis Arbeitspreis /kw und Monat ct./kwh Mittelspannungsnetz 16,65 1,36 Umspannung 20/0,4 kv 15,19 2,07 Niederspannungsnetz 15,06 2,82 Die unter 1.1 und 1.2 genannten Preise gelten zuzüglich der gesetzlichen Umsatzeuer, Konzessionsabgabe, sonstiger Steuern, Abgaben und Umlagen.
3 2. Preise für die Nutzung des Netzes für Anlagen ohne Leistungsmessung Entnahme Grundpreis Arbeitspreis /Jahr ct./kwh Niederspannungsnetz 48,18 6,49 Netznutzungsentgelte für Entnahmen durch Wärmestromspeicheranlagen und unterbrechbare Lieferungen für Wärmepumpenstrom Entnahme Arbeitspreis ct./kwh Niederspannungsnetz 2,09 Die Preise gelten zuzüglich der gesetzlichen Umsatzsteuer, Konzessionsabgabe, sonstiger Steuern, Abgaben und Umlagen.
4 3. Preise für die Reserve-Inanspruchnahme Entnahme 0 h h 201 h h 401 h h /kw und Jahr /kw und Jahr /kw und Jahr Mittelspannungsnetz 54,83 65,80 76,76 Umspannung 20/0,4 kv 68,06 81,67 95,28 Niederspannungsnetz 84,28 101,13 117,99 4. Preise für Ersatzversorgung Mittelspannungsnetz: Die Preisbestimmung erfolgt durch die Stadtwerke St. Ingbert GmbH nach billigem Ermessen gemäß 315 ff. BGB. Niederspannungsnetz: Es gilt der allgemeine Tarif des zuständigen Grundversorgers. Bei Ersatzversorgung wird die Belieferung des Kunden mit elektrischer Energie durch den Grundversorger sichergestellt. Den zuständigen Grundversorger entnehmen Sie bitte der Internetseite der Stadtwerke St. Ingbert GmbH. Die Preise unter 3. und 4. gelten zuzüglich der gesetzlichen Umsatzsteuer, Konzessionsabgabe, sonstiger Steuern, Abgaben und Umlagen.
5 5. Preise für Messstellenbetrieb (inkl. Messung) Die für den Messstellenbetrieb aufgeführten Komponenten werden zum Ansatz gebracht, wenn diese Leistungen durch die Stadtwerke St. Ingbert GmbH erbracht werden. Erfolgt der Messstellenbetrieb durch einen Dritten, entfallen die entsprechenden Komponenten. Bei einem vom Standard -entsprechend Metering Code- abweichendem Aufwand werden die Preise individuell vereinbart Anlagen mit Leistungsmessung 5.2. Anlagen ohne Leistungsmessung In den Entgelten unter Punkt 5.1. ist folgender Leistungsumfang enthalten: In den Entgelten unter Punkt 5.2. ist folgender Leistungsumfang enthalten: - Messung von Wirk-/Blindstrom entsprechend Metering Code - Direkt-Messung von Wirkstrom entsprechend Metering Code - Datenübertragung per GSM-Modem - Zählerablesung und jährliche Datenbereitstellung - Zählerdatenfernauslesung (ZFA), tägl. Datenbereitstellung Anlagen ohne Leistungsmessung mit Eintarifzähler Messstellenbetrieb Messstellenbetrieb /Gerät und Jahr /Gerät und Jahr Mittelspannung - Lastgangzähler 467,00 Niederspannung - Eintarifzähler 10,10 Niederspannung - Lastgangzähler 467,00 Niederspannung - Wandler 19,90 Mittelspannung - Innenraumwandler 178,00 Mittelspannung - Kombiwandler 395, Anlagen ohne Leistungsmessung mit Zweitarifzähler Niederspannung - Wandler 19,90 und TRA-Empfänger Messstellenbetrieb /Gerät und Jahr Niederspannung - Zweitarifzähler 21,20 Niederspannung - Wandler 19,90 Die unter 5.1. und 5.2. genannten Preise gelten zzgl. der gesetzlichen Umsatzsteuer.
6 6. Gesetzliche Umlagen Die Höhe der jeweiligen Umlage steht zum Zeitpunkt der Veröffentlichung dieses Preisblattes noch nicht fest. Nähere Informationen zu den Umlagen können den in der folgenden Tabelle angegebenen Quellen entnommen werden. Umlage Quelle KWK-Aufschlag 19 StromNEV-Umlage Offshore-Haftungsumlage Umlage abschaltbare Lasten Die gesetzlichen Umlagen gelten zuzüglich der gesetzlichen Umsatzsteuer.
7 7. Preise für Blindstrom Soweit bei einem Kunden ein Blindstrombedarf vorliegt, der nicht im Rahmen der Erbringung der Systemdienstleistungen gedeckt wird, wird dieser Blindstrombedarf gesondert berechnet. Dies gilt, sofern die gesamte während der Hochtarifzeit (HT-Zeit) in einem Abrechnungsmonat bezogene induktive Blindarbeit 50 % der während der HT-Zeit in diesem Abrechnungsmonat bezogene Wirkarbeit überschreitet. Der Preis für die 50 % der Wirkarbeit (kwh) übersteigende induktive Blindarbeit (kvarh) beträgt in Mittel-und Niederspannung. 1,00 ct/kvarh (zzgl. Umsatzsteuer). Die Stadtwerke St. Ingbert mbh behält sich vor, die während der Niedertarifzeit (NT-Zeit) in einem Abrechnungsmonat bezogene kapazitive Blindarbeit, die 50 % der während der NT-Zeit in diesem Abrechnungsmonat bezogenen Wirkarbeit übersteigt, in gleicher Weise in Rechnung zu stellen. 8. Konzessionsabgabe gem. KAV Bei Stromentnahme zur Niedertarifzeit i.s.d. 2 Abs. 2 Nr. 1a KAV Bei Stromentnahme zur Hochtarifzeit i.s.d. 2 Abs. 2 Nr. 1b KAV Bei Stromentnahme von Sondervertragskunden i.s.d. 2 Abs. 3 Nr. 1 KAV 0,61 ct/kwh 1,59 ct/kwh 0,11 ct/kwh Für den Nachweis der Unterschreitung des Grenzpreises lt. 2 Abs. 4 KAV bedarf es des Testats eines Wirtschaftsprüfers. Die unter 7. und 8. genannten Preise gelten zzgl. der gesetzlichen Umsatzsteuer.
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