E-Bilanz das trojanische Pferd des Steuerbürokratieabbaugesetzes (SteuBAG)?

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1 E-Bilanz das trojanische Pferd des Steuerbürokratieabbaugesetzes (SteuBAG)? Wolfgang Stegmann stv. Vorstandsvorsitzender DATEV eg

2 Agenda E-Bilanz und E-Government Aktueller Status E-Bilanz aus DATEV-Sicht Änderungen in den Buchführungs- und Abschlusserstellungsprozessen am Beispiel DATEV

3 E-Government in Europa Rahmen für den weiteren Ausbau elektronischer Behördendienste: EU-Initiative i2010 Eine europäische Informationsgesellschaft für Wachstum und Beschäftigung Abgelöst durch die st durch die Digitale Agenda für Europa Die Digitale Agenda hat das Ziel, aus einem digitalen Binnenmarkt, der auf einem schnellen bis extrem schnellen Internet und interoperablen Anwendungen beruht, einen nachhaltigen wirtschaftlichen und sozialen Nutzen zu ziehen

4 E-Government in Deutschland Zentrale Regierungsaufgabe seit 2000: BundOnline2005: ca. 440 Verwaltungsdienstleistungen online Heute: ca Dienstleistungen E-Government 2.0: , Kabinettsbeschluss Vier Schwerpunkte bis 2010: Portfolio qualitativer und quantitativer Ausbau des E-Governmentangebotes des Bundes Identifikation Einführung eines elektronischen Personalausweises und Erarbeitung von E-Identity- Konzepten Prozessketten Elektronische Zusammenarbeit zwischen Wirtschaft und Verwaltung durch gemeinsame Prozessketten Kommunikation Sichere Kommunikationsinfrastruktur für Bürgerinnen, Bürger, Unternehmen und Verwaltung

5 Einordnung von SteuBAG und KONSENS Portfolio Prozessketten Elektronisches Handels- und Genossenschaftsregister (EHUG) Elektronische Steuererklärung (ELSTER) Elektronischer Entgeltnachweis (ELENA) FRESKO- Prozessor KONSENS/ SteuBAG (Steuerbürokratieabbaugesetz) Elektronische Rechnung Elektronische Vollständigkeitserklärung (Verpackungsverordnung) Elektronische Vergabe (e-vergabe) Elektronisches Mahnverfahren Emissionshandel EU-Dienstleistungsrichtlinie (einheitlicher Ansprechpartner) EU-Energie Dienstleistungsrichtlinie Identifikation Kommunikation Qualifizierte elektronische Signatur (QES) Neuer Personalausweis (npa) S.A.F.E. (Secure Access to Federated e-justice/ e-government) WebAkte D (Bürgerportalgesetz) Elektronisches Gerichts- und Verwaltungspostfach (EGVP)

6 Steuerbürokratieabbaugesetz (SteuBAG) ab VZ Elektronik statt Papier! Generelle Verpflichtung (mit Ausnahmen) zur elektronischen Abgabe von allen Unternehmensteuererklärungen, insbesondere KSt-, Feststellungs-, GewSt-Erklärungen und GewSt-Zerlegung allen Anmeldungen von Unternehmen Bilanz und GuV EÜR-Formular ESt-Erklärungen für Gewinneinkünfte (LuF, G, S) Rahmenbedingungen E-Bilanz Unterschrift: grundsätzlich qualifizierte elektronische Signatur oder anderes sicheres Verfahren keine Übermittlungspflicht für private ESt-Erklärungen Schaffung einer Rechtsgrundlage für ein Risikomanagementsystem ( 88 Abs. 3 AO) RMS ELSTER Fristen Quoten

7 E-Bilanz und SteuBAG im Kontext des KONSENS-Projekts der Finanzverwaltung Teilprojekte ElsterBelege E-Bilanz E-Belege Inhalt des Projekts E-Bilanz Konzeption und Realisierung einer elektronischen Übermittlung und Nutzung von Jahresabschlüssen für steuerliche Zwecke gemäß den Anforderungen des Steuerbürokratieabbaugesetzes (SteuBAG) Modernisierung der Arbeitsabläufe von der Erstellung über die Übermittlung bis zur Verarbeitung von Jahresabschlüssen Abbau von Steuerbürokratie durch automatisierte Erstellung der Jahresabschlüsse aus der elektronischen Buchhaltung der Unternehmen (keine verpflichtende Einreichung in Papierform)

8 Positionspapier DATEV-Vertreterrat Zitat aus dem Positionspapier des Vertreterrates der DATEV eg zum Gesetz zur Modernisierung und Entbürokratisierung des Steuerverfahrens (SteuBAG) vom : [...] Die elektronische Einreichung der Jahresabschlüsse und der Steuererklärungen bei den Finanzämtern wird ausdrücklich unterstützt. Zur Vermeidung von Bürokratiekosten bei den Steuerbürgern sollte die Übermittlung des Jahresabschlusses dabei in einem den Berufsständen und den Unternehmen bereits vertrauten Format erfolgen (XBRL wie beim EHUG). Des Weiteren sollte sich die Einreichungsverpflichtung auf eine um wenige zusätzliche Angaben erweiterte Handelsbilanz beschränken. [...]

9 Überblick E-Bilanz und E-Government Aktueller Status E-Bilanz aus DATEV-Sicht Änderungen in den Buchführungs- und Abschlusserstellungsprozessen am Beispiel DATEV

10 Überblick E-Bilanz Was? Handelsbilanz mit Überleitungsrechnung oder Steuerbilanz Wie? Elektronisch auf Basis von XBRL Wer? Bilanzierende Unternehmen ohne Größenklassenunterschiede Wann? Analog der Fristen für die Steuererklärung Status? Mindestanforderungen im Entwurf eines BMF- Schreibens Ende August veröffentlicht (BMF-Schreiben vom , Gz. IV C 6 S 2133-b/0, Dok. 2009/ ) (BMF-Schreiben vom , Gz. IV A 5 O 1000/09/ , Dok. 2010/ ) (BMF-Schreiben vom August 2010 (Entwurf) für die Verbände-Anhörung am )

11 Status E-Bilanz : Entwurf eines BMF-Schreibens mit Pilot-Taxonomie (im Format XBRL) Taxonomie vereinfachend: Gliederung des nach 5b EStG amtlich vorgeschriebenen Datensatzes (ebilanz) BMF hält am bisherigen Zeitplan (Jahresabschlüsse für Wirtschaftsjahre nach dem ) fest (aber: noch keine Übermittlung in 2011) : Verbandsanhörung beim BMF; begleitend Stellungnahmen von Kammern/Verbänden: Tiefergliederung/Mindestumfang ggü. HGB- Abschluss verhindern/abmildern zeitliche Einführung verschieben Anwendungsbereich einschränken Technischen Prozess (ERiC: Elster-Client lokal) überdenken

12 Exkurs: Aktueller Entwurf BMF-Schreiben mit E-Bilanz-Taxonomie Finanzverwaltung definiert in der E-Bilanz-Taxonomie Pflichtfelder, die für jeden Jahresabschluss übertragen werden müssen: Mussfelder Mussfelder, Kontennachweis erwünscht Summenmussfelder Rechnerisch notwendig, soweit vorhanden Es entsteht erstmals ein Größenklassen-unabhängiges Normschema für eine Steuerbilanz, das deutlich detaillierter ist als z.b. die HGB-Gliederung für große Kapitelgesellschaften

13 Exkurs: Pflichtangaben in der Steuer-Taxonomie (Bilanz) Quelle: Herzig/Briesemeister/Schäperclaus, in: Der Betrieb 41/2010, Beilage Nr. 5

14 Exkurs: Pflichtangaben in der Steuer-Taxonomie (GuV) Quelle: Herzig/Briesemeister/Schäperclaus, in: Der Betrieb 41/2010, Beilage Nr

15 (Zwischen-)Ergebnisse auf Basis des Entwurfs des BMF-Schreibens Sofern die Konten der Buchführung (noch) nicht die Differenzierung der geforderten Mindestpositionen hergeben, kann an zahlreichen Stellen eine Überleitung auf sog. Auffangpositionen erfolgen. Trotzdem muss für diese Erleichterung eine Beschäftigung mit den einzelnen Positionen erfolgen. Anlagespiegel (noch) nicht verpflichtend. Kapitalkontenentwicklung sowie Sonder- /Ergänzungsbilanzen bei Personengesellschaften zunächst nur unformatiert (erst für Abschlüsse 2014 verpflichtend). Die Verwendung von individuellen Posten in der Handelsbilanz für den Fall der Einreichung Handelsbilanz mit Überleitungsrechnung wird nicht erlaubt

16 Zwischen-Fazit auf Basis des Entwurfs des BMF-Schreibens Möglichst geringe Änderungen gegenüber der bisherigen Übermittlungspraxis? Ersatz XBRL-Dokument durch Papier ist der richtige Grundansatz und folgt dem Trend zur elektronischen Steuerdeklaration sowie dem Verfahren der Offenlegung, in dem schon mehr als 1,4 Mio. Abschlüsse in XBRL an den Bundesanzeiger übertragen worden sind. Möglichst keine Eingriffe in die Buchführungspraxis? Die Abbildung der Mindestpositionen aus dem Entwurf des BMF- Schreibens führt zu mehr als 100 neuen oder geänderten Konten in den DATEV-Standard SKR 03 und 04. Der Umfang der Mindestanforderungen führt zwangsläufig zu einem differenzierteren Buchungs- und Abschlusserstellungsverhalten. Es entsteht Schulungs- und Organisationsaufwand. Weil das Gliederungsschema der E-Bilanz mit den Überleitungen aus den Konten neu in den Buchführungsprogrammen hinterlegt werden muss, entsteht Umstellungs- und Schulungsaufwand. Die saubere Überleitung von der Handels- auf die Steuerbilanz knüpft nahtlos an die gestiegenen Anforderungen nach BilMoG an

17 Agenda E-Bilanz und E-Government Aktueller Status E-Bilanz aus DATEV-Sicht Änderungen in den Buchführungs- und Abschlusserstellungsprozessen am Beispiel DATEV

18 Grobprozess von der Buchführung bis zur E-Bilanz E-Bilanz Pflicht zur elektron. Abgabe von Handelsbilanz + GuV (mit Überleitungsrechnung) oder Steuerbilanz! Anlagenbuchführung, Nebenbücher/ Vorsysteme Jahresabschluss 2 steuerliche Nebenbücher/ Vorsysteme! Verzeichnis 5 EStG, latente Steuern, Finanzbuchführung 1 3 Steuerdeklaration

19 Konzeptioneller Ansatz DATEV Aufbereitung und Übermittlung E-Bilanz Idealszenario: Mehr-Kreis-System Getrennte Rechen- bzw. Buchungskreise mind. für handels- und steuerrechtliche Sachverhalte in der FiBu und bei der Abschlusserstellung ( BilMoG!) bei IFRS-Rechnungslegung: Separierung des Einzelabschlusses in einem eigenständigen Kreis Differenzierung der Geschäftsvorfälle für die Handels- und Steuerbilanz auf Buchungssatzebene (nur Differenzbuchungen erforderlich) Vorteile Überleitungsrechnung Buchführungssystem (Dokumentation/Archivierung!) Effizienzvorteile bei der Ermittlung latenter Steuern für den Jahresabschluss Bereichsspezifische unterjährige Auswertungen (BWA; ), sofern auch die Nebenbücher, insb. Anlagenbuchführung, ebenfalls in das Mehrkreissystem integriert sind (vgl. ANLAG). Implizite, systembedingte Berücksichtigung der GoB/GoBS (keine Nebenrechnungen bzw. werkzeuge)

20 Konzeptioneller Ansatz DATEV Aufbereitung und Übermittlung E-Bilanz Idealszenario: Übermittlung Steuerbilanz amtl. vorgeschriebener Datensatz per DFÜ XBRL-Datei ebilanz Inhalt SteuBil Finanzamt Steuerbilanzgewinn per DFÜ ESt-/KSt- Deklaration Ermittlung Latente Steuern

21 Konzeptioneller Ansatz Aufbereitung und Übermittlung E-Bilanz Praxisszenario: Ein-Kreis-System Keine getrennten Rechen- bzw. Buchungskreise für handels- und steuerrechtliche Sachverhalte in der Buchführung und bei der Abschlusserstellung abweichende steuerliche Wertansätze werden (spätestens; aber: 5 I S. 2 f. EStG) im Rahmen der Jahresabschlusserstellung außerhalb des FiBu-Systems erfasst und berücksichtigt

22 Konzeptioneller Ansatz Aufbereitung und Übermittlung ebilanz Praxisszenario: Übermittlung Handelsbilanz, GuV und Überleitungsrechnung amtl. vorgeschriebener Datensatz per DFÜ XBRL-Datei ebilanz Inhalt HaBil und GuV Finanzamt per DFÜ Überleitungsrechnung ESt-/KSt- Deklaration Überleitungsrechnung

23 Konzeptioneller Ansatz Zukünftiger Prozess in der DATEV-Software ❶ Erstellung der der E-Bilanz auf auf Basis der der Handelsbilanz, GuV und Überleitungsrechnung oder der der Steuerbilanz in in DATEV ❷ Plausibilitätsprüfungen in in DATEV! ❸ Vorschau der der E-Bilanz über eine eigene Auswertung in in DATEV Vorschau ebilanz erwsctsds aerascs seracvaes aersc ❹ Übertragung des Datensatzes über das DATEV-Rechenzentrum an an die die Finanzverwaltung DATEV- Rechenzentrum Finanzverwaltung ❺ Statusmeldung der der Finanzverwaltung (Eingangsbestätigung; ) )

24 Projekt E-Bilanz Zeitplan Finanzverwaltung mit Wirkung auf DATEV-Umsetzung SteuBAG JA für Wirtschaftsjahre, die nach dem beginnen, sind standardisiert elektr. zu übermitteln Konzeption bis Pilotierungsversion 2. Halbj.: Praxistest mit freiw. übermittelten Datensätzen (HGB-Tax.) Realisierung Konzeption bis Gesamtversion Pilotierung (freiw.) - Annahme erster JA Realisierung Frühjahr Frühjahr 2012: 2012: erste erste JA JA werden werden elektr. elektr. übermittelt übermittelt BMF-Schr BMF-Schr E-BMF-Schr. August 10 Projekt E-Bilanz 12/2010 Standarddaten ab Herbst 2011: Pilotierung ab 1/2012 offene Stabi.- phase 4/2012 Freigabe ff

25 Gesamt-Fazit Der eingeschlagene Weg in Richtung E-Bilanz ist richtig und (auch) im internationalen Kontext angemessen. Aber: Die im Entwurf des BMF-Schreibens geforderten Mindestpositionen sind zu weitreichend und machen ein z.t. deutlich differenzierteres Buchungsverhalten sowie die zwingende Trennung von Handels- und Steuerbilanz erforderlich. Insofern: Der entscheidende Aufwand liegt nicht in der Technik, sondern in der Anpassung der Kontenrahmen und des Buchungsverhaltens rechtzeitig zum Beginn des Buchungsjahres 2011! Deshalb: Das ist für die Praxis nicht mehr zu schaffen (Konzeption, Schulung, Einführung), so dass Kammern und Verbände unisono und zurecht eine Verschiebung oder zumindest (freiwillige) Pilotierung für Abschlüsse des Jahres 2011 fordern. DATEV wird je nach Zeitpunkt und Inhalt des endgültigen BMF- Schreibens zeitnah mit angepassten Kontenrahmen und zum Zeitpunkt der erstmaligen Übertragungspflicht mit entsprechenden Programm-Modulen unterstützen

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