Netzzugangsentgelte Strom der Licht-, Kraft- und Wasserwerke Kitzingen GmbH (LKW) Preisblatt für den Netzzugang Strom

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1 Netzzugangsentgelte Strom der Licht-, Kraft- und Wasserwerke Kitzingen GmbH (LKW) Preisblatt für den Netzzugang Strom gültig ab (Stand: ) Bei der Nutzung des Stromnetzes der LKW sind das Netzentgelt und das sentgelt je gemäß diesem Preisblatt sowie die jeweils gültige Konzessionsabgabe und die Umlage nach dem Kraft-Wärme-Kopplungsgesetz an LKW zu entrichten. Zudem wird bei der Nutzung einer Messeinrichtung bzw. eines Zählers des Netzbetreibers ein Entgelt für den Messstellenbetrieb je Messstelle in Rechnung gestellt. Für die Erbringung der Messung durch den Netzbetreiber wird ein Entgelt für die Messdienstleistung je Messstelle erhoben. Die Preisangaben sind netto ohne Umsatzsteuer. Die Umsatzsteuer fällt in der jeweils gesetzlich festgelegten Höhe an. 1. Preise für Kunden mit ¼-h-Leistungsmessung je (Jahresleistungspreissystem): 1.1 Netzentgelte Benutzungsdauer < 2500 h/a Benutzungsdauer 2500 h/a Leistungspreis Leistungspreis /kw u. Jahr /kw u. Jahr Mittelspannungsnetz 7,50 2,93 70,30 0,42 Umspannung MS/NS 13,85 4,47 120,51 0,21 Niederspannungsnetz 14,97 5,68 100,05 2, sentgelt spreis je bei monatlicher Rechnungsstellung und Jahresschlussrechnung 164, Preise für Messstellenbetrieb Messebene Messstellenbetrieb Mittelspannung 551,35 Niederspannung 252, Preise für Messdienstleistung bei täglicher Auslesung Messebene Messdienstleistung Mittelspannung 268,30 Niederspannung (X) 268,30 LKW Kitzingen GmbH 1 von 5 Stand

2 (x) Abweichende Spannungsebenen von Entnahme und Messung In der Regel befinden sich die und die Messstelle in der gleichen Spannungsebene. Bei Abweichung hiervon (Entnahme in der Mittelspannung und Messung in der Niederspannung) werden die bei der Niederspannungsmessung nicht erfassten Verluste zwischen Entnahme- und Messstelle mit einem Aufschlag von 2 % auf die ¼-h-Messwerte berücksichtigt. 2. Preise für Kunden mit ¼-h-Leistungsmessung je (Monatsleistungspreissystem): 2.1 Netzentgelte Für n mit monatsweisem Leistungsbedarf besteht die Möglichkeit, vor Beginn eines neuen sjahres (Kalenderjahr) diese n zur Verrechnung im Monatsleistungspreissystem für das nächste sjahr anzumelden. Hierfür gelten dann für jeden Monat der Leistungsinanspruchnahme die folgenden Netzentgelte. Leistungspreis /kw u. Monat Mittelspannungsnetz 11,72 0,42 Umspannung MS/NS 20,09 0,21 Niederspannungsnetz 16,68 2, sentgelt Siehe Preise für Messstellenbetrieb Siehe Preise für Messdienstleistung Siehe Preise für Kunden ohne ¼-h-Leistungsmessung je ( mit Standardlastprofil): 3.1 Netzentgelte Niederspannungsnetz 15,00 5,46 Netzentgelte für Elektro-Speicherheizungen und Wärmepumpen Niederspannungsnetz 0,00 2,00 LKW Kitzingen GmbH 2 von 5 Stand

3 Netzentgelte für sonstige unterbrechbare Versorgungseinrichtungen Niederspannungsnetz 0,00 2,00 Netzentgelte für HT/NT-Preissystem HT NT Niederspannungsnetz 15,00 6,55 3, sentgelte Die der Netzentgelte erfolgt grundsätzlich jährlich. Nach Kundenwunsch kann die halbjährlich, vierteljährlich oder monatlich zu den angegebenen Entgelten erfolgen. Der Kundenwunsch zur abweichenden jährlichen Netzentgeltabrechnung ist LKW in Schriftform mitzuteilen. Die unterjährliche der Netznutzung setzt eine entsprechende unterjährliche Messdienstleistung voraus. Jährliche Halbjährliche Vierteljährl. Monatliche Eintarifzähler 9,87 19,74 39,48 118,44 Zweitarifzähler 10,70 21,40 42,80 128,40 Prepaymentzähler 14,20 28,40 56,80 170,40 SMART Meter 20,00 40,00 80,00 240, Preise für Messstellenbetrieb Messstellenbetrieb Eintarifzähler 9,19 Zweitarifzähler 18,38 Prepaymentzähler 42,50 Wandler 27,57 SMART Meter 167, Preise für Messdienstleistung Die Messdienstleistung erfolgt grundsätzlich jährlich. Nach Kundenwunsch kann die Messdienstleistung halbjährlich, vierteljährlich oder monatlich zu den angegebenen Entgelten erfolgen. Der Kundenwunsch zur abweichenden jährlichen Messdienstleistung ist LKW in Schriftform mitzuteilen. Die unterjährliche Messdienstleistung hat nicht automatisch eine unterjährliche Netznutzungsabrechnung zur Folge. LKW Kitzingen GmbH 3 von 5 Stand

4 Jährliche Halbjährliche Vierteljährl. Monatliche Eintarifzähler 3,49 6,98 13,96 41,88 Zweitarifzähler 5,37 10,74 21,48 64,44 Prepaymentzähler 12,50 25,00 50,00 150,00 SMART Meter 7,50 15,00 30,00 90, Preise bei Abweichung von der Jahresprognosemenge (Mehr-/Mindermengen) Die Mengenabweichungen zwischen der Bilanzkreismeldung und der abgelesenen Verbrauchsmenge je werden mit einem symmetrischen, monatlichen Preis (Mehr- /Mindermengenpreis) berechnet. Die Preise für den Ausgleich dieser Mengenabweichung bei der Verwendung von Standardlastprofilen berechnen sich auf Grundlage der monatlichen Marktpreise für Ausgleichsenergie. Die Preise werden auf der Internetseite des Netzbetreibers ( veröffentlicht. 4. Verluste Die mit dem Energietransport verbundenen elektrischen Verluste sind in den Netzentgelten abgegolten. 5. Blindarbeit Blindarbeit wird für n mit ¼-h-Leistungsmessung durch gesonderte Messgeräte erfasst und zusätzlich in Rechnung gestellt. Die Blindarbeit für das Mittel- und Niederspannungsnetz wird ab einem cos φ kleiner 0,9 verrechnet. Entgelt für Blindarbeit 1,58 ct/kvarh 6. Sonderleistungen Sonderleistungen werden nach Aufwand in Rechnung gestellt. Basis hierfür ist der Verrechnungsstundensatz des Netzbetreibers. Verrechnungssatz je Stunde 65,00 /Stunde Unter anderem sind folgende Leistungen kostenpflichtig: - Zusätzliche Zählerablesung auf Anforderung Berechtigter, i. d. R. Lieferant - Unterbrechung und Wiederherstellung der Anschlussnutzung auf Anweisung d. Lieferanten - Datenbeschaffung, z. B. bei Ausfall des Telefonanschlusses des Anschlussnutzers bzw. Anschlussnehmers, verursacht durch Anschlussnutzer bzw. Anschlussnehmer oder Messdienstleister - Einrichtung einer weiteren -Adresse für den Datenversand - zusätzliche Datenbereitstellung, z. B. historische Lastgänge LKW Kitzingen GmbH 4 von 5 Stand

5 7. Umlage KWK Die Umlage nach dem Kraft-Wärme-Kopplungs-Gesetz vom 19. März 2002, gemäß 9 Abs. 7, wird in folgender Höhe erhoben. Kategorie A, B, C (<= kwh/a) 0,002 B-Anteil (> kwh/a) 0,050 C-Anteil (> kwh/a) 0, Konzessionsabgabe Die Konzessionsabgabe, gemäß Konzessionsabgabenverordnung (KAV) vom 9. Januar 1992, wird in folgender Höhe erhoben. Belieferung von: Sondervertragskunden gem. 2 Abs. 3 i. V. m. Abs. 4 und 7 KAV Tarifkunden im Schwachlasttarif gem. 2 Abs. 2 Nr. 1a KAV Sonstige Tarifkunden gem. 2 Abs. 2 Nr. 1b KAV 0,11 0,61 1,32 9. Sonderkundenaufschlag nach 19 Abs. 2 StromNEV Ab erhebt der Netzbetreiber gemäß 19 Abs. 2 Satz 7 StromNEV i.v.m. 9 Abs. 7 KWK-G einen Aufschlag gemäß dem ermittelten und veröffentlichten Satz der Übertragungsnetzbetreiber Kategorie A, B, C (<= kwh/a) 0,151 B-Anteil (> kwh/a) 0,050 C-Anteil (> kwh/a) 0,025 LKW Kitzingen GmbH 5 von 5 Stand

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