NGA-Breitbandausbau im Landkreis Rotenburg (Wümme)
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- Rudolf Böhmer
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1 NGA-Breitbandausbau im Landkreis Rotenburg (Wümme) Nichtförmliches Interessenbekundungsverfahren 1. Kommunale Gebietskörperschaft 1.1. Kontaktstelle, Ansprechpartner Landkreis Rotenburg (Wümme) Hopfengarten Rotenburg (Wümme) Tanja Steinecke Telefon: 04261/ tanja.steinecke@lk-row.de 1.2. Verfahrensgegenstand / Gegenstand des öffentlichen Interesses Gegenstand dieses nicht-förmlichen Interessenbekundungsverfahrens ist die Schaffung einer zuverlässigen, erschwinglichen, hochwertigen und zukunftssicheren Next Generation Access (NGA) Breitbandinfrastruktur mit einer Bandbreite von 50 Mbit/s und mehr, mindestens jedoch 30 MBit/s im Download und einer deutlichen Verbesserung des Uploads beim Endkunden. Der Landkreis Rotenburg (Wümme) ist bereit, sofern kein Anbieter in der Lage ist, den Ausbau kostendeckend durchzuführen, eine Beihilfe zum Aufbau der zukunftssicheren NGA-Breitbandinfrastruktur zu leisten, und zwar in Gebieten, in denen nach der vorangegangenen Markterkundung die aktuelle Versorgung unter 30 Mbit/s oder noch geringer ist, und in denen in den kommenden drei Jahren keine Breitbandversorgung durch den Markt vorgesehen ist. Dieses Interessenbekundungsverfahren dient als zusätzliche Planungsgrundlage und zur Vorbereitung eines späteren, gesondert durchzuführenden Verfahrens zur Vergabe der geplanten Beihilfe. Es ist sowohl für den Auftraggeber, als auch den Bieter unverbindlich. Grundlage der für den Ausbau zu vergebenen Beihilfe sind folgende verbindlichen Richtlinien und Regelungen: Leitlinien der EU für die Anwendung der Vorschriften über staatliche Beihilfen im Zusammenhang mit dem schnellen Breitbandausbau (2013/C 25/01), zuletzt geändert durch Mitteilung der Kommission vom (2014/C 198/30), Rahmenregelung der Bundesrepublik Deutschland zur Unterstützung des Aufbaus einer flächendeckenden Next Generation Access (NGA)-Breitbandversorgung vom 15. Juni 2015, Richtlinie des Bundesministeriums für Verkehr und digitale Infrastruktur Förderung zur Unterstützung des Breitbandausbaus in der Bundesrepublik Deutschland vom 22.Oktober 2015, in der dritten Überarbeitung vom 02.Mai 2017 (Bundesförderrichtlinie), Richtlinie über die Gewährung von Zuwendungen zur Förderung der Breitbandversorgung
2 ländlicher Räume (RL Breitbandförderung ländlicher Raum) des niedersächsischen Ministeriums für Ernährung, Landwirtschaft und Verbraucherschutz, in Verbindung mit der Verordnung (EU) Nr. 1305/2013 des Rates vom über die Förderung der ländlichen Entwicklung durch den europäischen Landwirtschaftsfonds für die Entwicklung des ländlichen Raumes (ELERVO) 2. Projektgebiet Zielgebiete der Interessenbekundung sind die im Landkreis Rotenburg (Wümme) identifizierten, unterversorgten Gebiete (unter 30 Mbit/s), in denen in den kommenden drei Jahren keine Erschließung durch den Markt zu erwarten ist. Diese Gebiete liegen in den folgenden Städten und Gemeinden: Stadt Bremervörde Samtgemeinde Zeven o Gemeinde Gyhum o Gemeinde Heeslingen o Stadt Zeven Die Identifizierung der Gebiete beruht auf den dem Landkreis Rotenburg (Wümme) bekannten und im Rahmen des vorangegangenen Markterkundungsverfahrens übermittelten Daten der Netzbetreiber. Für die daraus resultierenden Adresslisten übernimmt der Landkreis keine Haftung. Jeder Interessent ist verpflichtet im Rahmen seiner Interessenbekundung die Adressen in weißen Flecken zu verifizieren und ggf. zu ergänzen bzw. zu ändern Losbildung Für die im Nachgang zum Interessenbekundungsverfahren anstehenden Entscheidungen über den weiteren Ausbau wird für jedes unterversorgte Gebiet entsprechend der Vorgaben der beteiligten Gebietskörperschaften wird ein einzelnes Los gebildet (insgesamt 23 Lose). Im Rahmen der Interessenbekundung sind die geforderten Angaben je Los zu machen. Interessenbekundungen können auch für mehrere oder alle Lose abgegeben werden. Vor diesem Hintergrund gliedert sich das Vorhabengebiet im Landkreis Rotenburg (Wümme) wie folgt: Los Kommune Gebietsbezeichnung Anschlüsse Haushalte 1.1 Bremervörde Plönjeshausen Bremervörde Minstedt Nord Bremervörde Spreckens Bremervörde Spreckens Erweiterung (Mehrkosten für Bauumsetzung mit Spreckens)* Bremervörde Bevern NordOst Bremervörde Hesedorf West Bremervörde Ost Elm Bremervörde Mehedorf Süd Bremervörde Mühlheim Bremervörde Mühlheim Erweiterung (Mehrkosten für Bauumsetzung mit Mülheim)* 3 4
3 1.11 Bremervörde Hönau Bremervörde Nieder Ochtenhausen Bremervörde Mehedorf Nord Bremervörde Iselersheim Bremervörde Ostendorf Mitte Bremervörde Ostendorf Nord Bremervörde Ostendorf Süd Gesamt Bremervörde Los Kommune Gebietsbezeichnung Anschlüsse Haushalte 2.1 Gyhum Zeven Bockel Gyhum Zeven Bahnhof Gyhum Gyhum Zeven Wehldorf Süd Stadt Zeven Zeven Ost L Heeslingen Zeven Sellhorn Heeslingen Zeven Steddorf Nord Gesamt Samtgemeinde Zeven * Für die Lose 1.4 und 1.10 sind jeweils die Mehrkosten anzugeben für eine Umsetzung in Verbindung mit den Losen 1.3 bzw Der Landkreis Rotenburg (Wümme) behält sich eine separate Entscheidung über die anschließende tatsächliche Durchführung eines Vergabeverfahrens für jedes Los vor. Gleiches gilt für Änderungen im Loszuschnitt im weiteren Verfahren. Die Pläne zu den einzelnen Projektgebieten sind über die unter 1.1 angegebene Kontaktstelle anzufordern. 3. Gegenstand der Zuwendung 3.1. Bezeichnung des Ziels des Verfahrens Der Landkreis Rotenburg (Wümme) bittet um die Einreichung von nach Losen aufgeteilten Interessenbekundungen zur Schließung der bestehenden Versorgungslücken mit NGA Anschlüssen. Es handelt sich um ein nichtförmliches Interessenbekundungsverfahren in Anlehnung an 7 Abs. 2 BHO und keine Vorabinformation im Sinne der Richtlinie 18/2004/EG: Freiwillige Bekanntmachung zum Zwecke der Aufforderung zur Abgabe einer Interessenbekundung; nicht um eine Vorinformation im Sinne des Vergaberechts. Es ist vorgesehen, die im Interessenbekundungsverfahren eingereichten Unterlagen auszuwerten und als Informationsgrundlage für die erforderliche politische Entscheidung und eine mögliche Beantragung von Fördermitteln zu nutzen. Der Landkreis Rotenburg (Wümme) behält sich die Gewährung einer Zuwendung vor. Nach aktuellem Kenntnisstand aufgrund des durchgeführten Markterkundungsverfahrens vom 12. Mai 2017 liegen die Bandbreiten im Zielgebiet unterhalb von 30 MBit/s und eine Erschließung durch den Markt ist in den kommenden 3 Jahren nicht zu erwarten.
4 3.2. Kurze Beschreibung des Vorhabens Ziel des Vorhabens ist, betrachtet für jedes Los, eine flächendeckende NGA Breitbandversorgung für die Projektgebiete zu erreichen. Nach Abschluss der Maßnahme sollen für alle Endkunden (100% der sich in den Zielgebieten befindenden Teilnehmeranschlüsse) zuverlässige Bandbreiten von mindestens 50 Mbit/s im Download gewährleistet werden, wobei erhebliche neue Investitionen im Erschließungsgebiet zu tätigen sind. Die Downloadrate muss sich im Rahmen der Fördermaßnahme mindestens verdoppeln, wobei die Uploadrate mindestens im gleichen Verhältnis zur Ausgangsbandbreite steigen muss. Dabei sollen die NGA Anschlüsse sowohl den privaten als auch gewerblichen Endkunden die geforderten Bandbreiten bieten. Höhere Übertragungsgeschwindigkeiten sind ausdrücklich willkommen und können ggf. auch nur für einen Teil der Anschlussnehmer angeboten werden. Die zu errichtende Breitbandinfrastruktur soll so ausgestaltet sein, dass diese zu einem späteren Zeitpunkt zu einer noch höheren Qualitätsstufe (z. B. FTTB/FTTH) ausgebaut und erweitert werden kann. Insoweit gilt es auch sicherzustellen, dass mit Anschluss weiterer Teilnehmer keine Bandbreitenverringerung für die übrigen Nutzer einhergeht Inhalt der und Anforderungen an die Interessensbekundungen Die vom Anbieter vorzulegende Interessenbekundung muss folgende Mindestinformationen je Los enthalten: Detaillierte Darstellung der technischen Lösung Angaben zur Backbone Anbindung (per Funk oder Glasfaser) sowie der Anbindung der Gebäude per Funk, per Kupfer (TAL) oder per Glasfaser Angaben zur Länge der neu zu verlegenden Streckenkilometer an Glasfaserleitung im Rahmen der möglichen Beihilfe Angaben zu den technisch mindestens erreichbaren (nicht bis zu ) Übertragungsraten bei den Endkundenanschlüssen für folgende Staffelung: o >= 30 Mbit/s % o >= 50 Mbit/s % o >= 100 Mbit/s % o >= 200 Mbit/s % Angaben zur Wirtschaftlichkeit des Projektes gemäß der RL Breitbandförderung ländlicher Raum Niedersachsen und Bundesförderrichtlinie, hierzu zählen u.a. o o o umfassende Angaben zu den förderfähigen Investitionskosten die erwarteten laufenden Einnahmen für einen Zeitraum von mindestens zehn Jahren, eine detaillierte Aufstellung der Betriebskosten für einen Zeitraum von mindestens zehn Jahren Hierzu ist je Los die bei der Kontaktstelle anzufordernde Tabelle Excel-Liste zur Finanzplanung Wirtschaftlichkeitslücke auszufüllen. Anzahl der Bestands- und Neukunden je Jahr für einen Zeitraum von mindestens zehn Jahren
5 Angaben zu Endkundenprodukten und preisen Zeitplan für die Umsetzung der Maßnahme Der Ausbau muss bis spätestens Ende 2019 abgeschlossen sein Angaben zu existierenden Möglichkeiten, bestehende Infrastrukturen für die Maßnahme zu nutzen Angaben zur Gewährleistung eines offenen diskriminierungsfreien Zugangs (auf Vorleistungsebene) Die Vorgaben der aktuellen GIS Nebenbestimmungen, sowie das Materialkonzept des Bundes sind zu beachten. Die Kosten sind so darzustellen, dass für den Landkreis Rotenburg (Wümme) die Ermittlung der auf die jeweiligen Gemeinden und die Stadt, sowie der auf die einzelnen Lose entfallenden Kostenanteile möglich ist. Ergibt sich für den Bewerber ein Fehlbetrag aus der Differenz zwischen dem Barwert aller Erlöse und dem Barwert aller Kosten des Netzaufbaus und betriebs (für einen Zeitraum von mindestens zehn Jahren), so stellt der Landkreis Rotenburg (Wümme) eine finanzielle Förderung zur Schließung dieser Wirtschaftlichkeitslücke nach Maßgabe der Nummer: i.v.m. Nummer 5.5 der RL Breitbandförderung ländlicher Raum Niedersachsen, sowie der Bundesförderrichtlinie in Aussicht. Die Höhe der Beihilfe zur Deckung der Wirtschaftlichkeitslücke ist maximal auf die Investitionskosten begrenzt. Die gewährten Beihilfen sollen entsprechend der aktuellen Planung zur Erstellung eines NGA Netzes verwendet werden, welches im Eigentum eines Unternehmens steht. Der jeweilige Netzbetreiber erhält hierbei das Recht bzw. übernimmt die Verpflichtung, die entsprechende Breitbandinfrastruktur unter Nutzung der Beihilfen zu errichten und das NGA Netz in Betrieb zu nehmen und für eine Mindestdauer von zehn Jahren zu betreiben und gegenüber den örtlichen Endkunden sowie interessierten Drittanbietern Zugang auf Vorleistungsebene für mind. zehn Jahre zu gewähren. Vor dem Hintergrund, des im Rahmen der Bundesförderrichtlinie geforderten Wirtschaftlichkeitsvergleichs werden Interessenten gebeten neben den erforderlichen Angaben zur ggf. vorhandenen Wirtschaftlichkeitslücke optional auch die Kosten für ein Betreibermodell als Nebenangebot mit anzugeben, sofern es als umsetzbar erscheint (für die Angaben der Wirtschaftlichkeit ist das entsprechende Formular auf den Seiten des Bundesministeriums für Verkehr und digitale Infrastruktur ( zu nutzen). Sofern dieses Modell nicht umsetzbar erscheint, bittet der Landkreis Rotenburg um eine kurze Erklärung der Hintergründe. Der Landkreis Rotenburg (Wümme) behält sich eine separate Entscheidung über die anschließende Durchführung eines Vergabeverfahrens vor. Ein Aufwendungsersatz kann nicht gewährt werden. Die Unterlagen sind schriftlich in 2 facher Ausfertigung und in digitaler Form vorzulegen. Die Maßnahme soll möglichst zügig umgesetzt werden. Die Anbieter haben darzustellen, in welchem Zeitraum die Maßnahme umgesetzt werden kann.
6 4. Sonstige Informationen Die Interessenten haben alle relevanten Informationen, die für die Beurteilung im Rahmen des nichtförmlichen Interessenbekundungsverfahrens maßgeblich sein können, mit anzugeben, hierzu gehören u.a. die Übersichtspläne des Vorhabens, sowie eine Beschreibung der technischen Lösung unter Beachtung der Ziffern der aktuellen GIS Nebenbestimmungen des Bundes (Version 3.1). Eine Karte des Zielgebiets steht zum Download bereit. Die Verwendung ist ausschließlich zur Angebotserstellung im Rahmen dieses Verfahrens erlaubt. 5. Weiteres Verfahren 5.1. Auswahlverfahren Das Auswahlverfahren muss unter Beachtung der besonderen Anforderungen der RL Breitbandförderung ländlicher Raum und der Bundesrichtlinie in der jeweils gültigen Fassung durchgeführt werden. Danach ist der auszuwählende Bewerber gemäß Nummer.: 4.3 der RL Breitbandförderung ländlicher Raum unter anderem dazu verpflichtet, im geförderten Netz für einen Mindestzeitraum von sieben Jahren einen offenen und diskriminierungsfreien Zugang zu den errichteten Infrastrukturen auf Vorleistungsebene zu gewährleisten, insbesondere Zugang zu Leerrohren sowie zum Kabelverzweiger, Zugang zur unbeschalteten Glasfaser, Bitstromzugang sowie vollständig entbündelter Zugang zur Teilnehmeranschlussleitung. In Fällen, in denen die Gewährleistung eines physisch entbündelten Zugangs zur Teilnehmeranschlussleitung nicht realisierbar ist, muss stattdessen ein gleichwertiges virtuelles Zugangsprodukt bereitgestellt werden. Dieses virtuelle Zugangsprodukt ist durch die EU Kommission vorab genehmigen zu lassen. Die Genehmigung muss spätestens zur Inbetriebnahme des zu errichtenden Netzes vorliegen. Zur Bewertung der eingereichten Unterlagen werden folgende Kriterien mit ihrer prozentualen Gewichtung herangezogen: Nr. Kriterium Gewichtung 1 Höhe der benötigten Investitionsbeihilfe 40 % 2 Anzahl der mit 50 MBit/s versorgten Endkundenanschlüsse 20 % im Zielgebiet 3 Mitnutzung bestehender Infrastrukturen 5 % 4 Nachhaltigkeit der technischen Lösung i.s. zukünftiger 15 % Bandbreitenentwicklung a. Funk b. KVZ Überbau c. KVZ Überbau und Migrationskonzept d. FttB/FttH 5 Höhe der Endkundenpreise 5 % 6 Verhältnis Beihilfe zu Investitionskosten 10 % 7 Zeitplan 5 % Der Landkreis Rotenburg (Wümme) behält sich vor die Bewertungskriterien für ein sich später ggf. anschließendes Vergabeverfahren zu erweitern und anzupassen.
7 5.2. Fristen für die Einreichung der Interessenbekundungen Beginn: 27. Juni 2017 Ende: 15. August 2017 Abschließend wird nochmals auf die unter 1.2. genannten Rechtsgrundlagen verwiesen. Rotenburg (Wümme), den 27. Juni 2017 Im Auftrag Tanja Steinecke
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