Offenlegungsbericht der Sparkasse Burgenlandkreis zum Offenlegung nach 26 a KWG Artikel 431 bis 455 CRR

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1 Offenlegungsbericht der Sparkasse Burgenlandkreis zum Offenlegung nach 26 a KWG Artikel 431 bis 455 CRR

2 Seite 2 von 39 / Offenlegungsbericht der Sparkasse Burgenlandkreis zum Inhalt 1 Allgemeine Informationen Einleitung und allgemeine Hinweise Anwendungsbereich (Art. 431, 436 und 13 CRR, 26 a KWG) Einschränkungen der Offenlegungspflicht (Art. 432 CRR) Häufigkeit der Offenlegung (Art. 433 CRR) Medium der Offenlegung (Art. 434 CRR) 5 2 Risikomanagement (Art. 435 CRR) Angaben zum Risikomanagement und zum Risikoprofil (Art. 435 (1) CRR) Angaben zur Unternehmensführung (Art. 435 (2) CRR) 6 3 Eigenmittel (Art. 437 CRR) Eigenkapitalüberleitungsrechnung Hauptmerkmale sowie vollständige Bedingungen der begebenen Kapitalinstrumente Art und Beträge der Eigenmittelelemente 9 4 Eigenmittelanforderungen (Art. 438 CRR) 10 5 Kreditrisikoanpassungen (Art. 442 CRR) Angaben zur Struktur des Kreditportfolios (Art. 442 Buchstaben c) bis f) CRR) Angaben zu überfälligen sowie notleidenden Positionen und zur Risikovorsorge (Art. 442 Buchstaben a) und b) sowie g) bis i) CRR) 17 6 Inanspruchnahme von ECAI und ECA (Art. 444 CRR) 21 7 Beteiligungen im Anlagebuch (Art. 447 CRR) 23 8 Kreditrisikominderungstechniken (Art. 453 CRR) 24 9 Marktrisiko (Art. 445 CRR) Zinsrisiko im Anlagebuch (Art. 448 CRR) Gegenparteiausfallrisiko (Art. 439 CRR) Operationelles Risiko (Art. 446 CRR) Belastete und unbelastete Vermögenswerte (Art. 443 CRR) 26 Anlagen: Anlage 1 Anlage 2 Anlage 3 Hauptmerkmale der Kapitalinstrumente gemäß Muster im Anhang II der Durchführungsverordnung (EU) Nr. 1423/ Auszug aus dem verwendeten Mustervordruck zum Vertragsabschluss nachrangiger Sparkassenkapitalbriefe 29 Art und Beträge der Eigenmittel gemäß Muster im Anhang VI der Durchführungsverordnung (EU) Nr. 1423/2013) 30

3 Seite 3 von 39 / Offenlegungsbericht der Sparkasse Burgenlandkreis zum Allgemeine Informationen 1.1 Einleitung und allgemeine Hinweise Seit der Überarbeitung der aufsichtsrechtlichen Regelungen zur angemessenen Eigenkapitalausstattung international tätiger Banken durch den Baseler Ausschuss für Bankenaufsicht im Jahr 2004 besteht das Grundkonzept aus drei sich ergänzenden Säulen. Die dritte Säule ergänzt die quantitativen Vorgaben der ersten Säule (insbesondere Mindestkapitalanforderungen) und das interne Risikomanagement sowie Überprüfungsverfahren der Bankenaufsicht (zweite Säule). Mit der dritten Säule verfolgt die Aufsicht das Ziel, die Marktdisziplin zu erhöhen, indem Marktteilnehmern umfassende Informationen zum Risikoprofil eines Instituts zugänglich gemacht werden. In Deutschland wurden die erweiterten Offenlegungsanforderungen der dritten Säule zum 1. Januar 2007 mit dem neuen 26 a KWG (Kreditwesengesetz) und der Einführung der Solvabilitätsverordnung (SolvV) in nationales Recht umgesetzt. Seit dem 1. Januar 2014 gelten in der gesamten Europäischen Union die Offenlegungsanforderungen der Capital Requirements Regulation (CRR), die die bisherigen SolvV-Vorgaben ablösen. Die bislang in 7 Instituts-Vergütungsverordnung a. F. (alte Fassung) geregelte Offenlegung von Informationen zur Vergütungspolitik findet sich nun ebenfalls in der CRR wieder. Die im Bericht enthaltenen quantitativen Angaben entsprechen grundsätzlich dem Stand des Meldestichtags zum Ultimo Dezember des Berichtsjahres. Davon abweichend erfolgen die Angaben zu Kreditrisikoanpassungen auf Basis des festgestellten Jahresabschlusses. Durch die gewählte Zahlenangabe (in Tausend bzw. Tsd.) können im Offenlegungsbericht rundungsbedingte Differenzen und somit gegebenenfalls geringfügige Abweichungen entstehen.

4 Seite 4 von 39 / Offenlegungsbericht der Sparkasse Burgenlandkreis zum Anwendungsbereich (Art. 431, 436 und 13 CRR, 26 a KWG) Für den aufsichtsrechtlichen Konsolidierungskreis wendet die Sparkasse die Ausnahmeregelungen nach Art. 19 CRR an. Demnach erfolgen die Angaben im Offenlegungsbericht ausschließlich einzelinstitutsbezogen. 1.3 Einschränkungen der Offenlegungspflicht (Art. 432 CRR) Die Sparkasse legt alle Informationen offen, die gemäß Artikel 432 wesentlich und weder Geschäftsgeheimnis noch vertraulich sind. Aufgrund der Wesentlichkeit werden zum Artikel 439 CRR (Gegenparteiausfallrisiko) nur allgemeine Angaben gemacht. Folgende Offenlegungsanforderungen der CRR sind für die Sparkasse aktuell nicht relevant: Artikel der CRR 440 Begründung Antizyklische Kapitalpuffer sind gegebenenfalls erst ab dem Jahr 2016 aufzubauen. 441 Die Sparkasse ist kein global systemrelevantes Institut. 449 Verbriefungspositionen befinden sich nicht im Bestand der Sparkasse. 450 Die Sparkasse ist nicht als bedeutendes Institut einzustufen. Demzufolge sind die Informationen zur Vergütungspolitik nicht offenzulegen Die Vorschriften zur Verschuldung gelten ab dem 1. Januar 2015 (Art. 521 (2) Buchstabe a) CRR) und sind somit erstmals in der Offenlegung zum 31. Dezember 2015 anzuwenden. Ein auf internen Ratings basierender Ansatz (IRBA) kommt nicht zur Anwendung. Die Sparkasse ermittelt das regulatorische Eigenkapital für Adressenausfallrisiken mit dem Kreditrisiko-Standardansatz (KSA). Die Ermittlung des Eigenmittelunterlegungsbetrages für das operationelle Risiko erfolgt mit dem Basisindikatoransatz (BIA). Ein fortgeschrittener Messansatz kommt nicht zur Anwendung. Interne Modelle zur Berechnung der Eigenmittelanforderungen für das Marktrisiko finden keine Verwendung. 1.4 Häufigkeit der Offenlegung (Art. 433 CRR) Die Sparkasse hat anhand der in Artikel 433 Satz 3 CRR dargelegten Merkmale geprüft, ob die Offenlegung mehr als einmal jährlich ganz oder teilweise zu erfolgen hat. Die Prüfung hat ergeben, dass eine jährliche Offenlegung ausreichend ist.

5 Seite 5 von 39 / Offenlegungsbericht der Sparkasse Burgenlandkreis zum Medium der Offenlegung (Art. 434 CRR) Die offen zu legenden Informationen gemäß Artikel 434 CRR sind auf der Homepage der Sparkasse Burgenlandkreis ( veröffentlicht. Der Offenlegungsbericht bleibt bis zur Veröffentlichung des folgenden Offenlegungsberichtes auf der Homepage jederzeit zugänglich. Der elektronische Zugang zum Offenlegungsbericht ist ohne namentliche Registrierung möglich. Im vorliegenden Bericht sind Verweise auf den Jahresabschluss 2014 der Sparkasse (Lagebericht, Anhang) aufgeführt. Dieser wurde im elektronischen Bundesanzeiger veröffentlicht ( 2 Risikomanagement (Art. 435 CRR) 2.1 Angaben zum Risikomanagement und zum Risikoprofil (Art. 435 (1) CRR) Die Fähigkeit, Risiken umfassend zu identifizieren, zu beurteilen, zu steuern, zu überwachen und zu kommunizieren, ist bei der strategischen Positionierung der Sparkasse ein entscheidender Parameter. Als wesentliche Risiken des Bankgeschäftes sind hierbei Adressenausfallrisiken, Marktpreisrisiken, operationelle Risiken und Liquiditätsrisiken sowie die damit verbundenen Risikokonzentrationen zu sehen. Gemäß den Regelungen in 25 a KWG sowie den Mindestanforderungen an das Risikomanagement der Kreditinstitute (MaRisk) sind die internen Kontrollverfahren in der Sparkasse so eingerichtet, dass diese Risiken frühzeitig erkannt, vollständig erfasst und in angemessener Weise dargestellt werden. Weitere Informationen zum Risikomanagement sind im Lagebericht nach 289 Handelsgesetzbuch (HGB) im Kapitel 5.2 Risikobericht offengelegt. Aufgrund des vorhandenen Risikomanagementprozesses verzichtet die Sparkasse auf eine tägliche Ermittlung der Anrechnungsbeträge für die Eigenmittelanforderungen. Durch interne Maßnahmen ist die ständige Einhaltung der Eigenmittelanforderungen gewährleistet. Ein Reporting ist implementiert.

6 Seite 6 von 39 / Offenlegungsbericht der Sparkasse Burgenlandkreis zum Angaben zur Unternehmensführung (Art. 435 (2) CRR) a) Informationen zu Mandaten des Leitungsorgans (Art. 435 (2) Buchstabe a) CRR) Zum werden von den Mitgliedern des Leitungsorgans keine Leitungs- und Aufsichtsfunktionen bekleidet, für deren Wahrnehmung gemäß 25 c und 25 d KWG Beschränkungen bestehen. Die jeweiligen Leitungs- und Aufsichtsfunktionen der ordentlichen Mitglieder des Vorstandes und des Verwaltungsrates der Sparkasse Burgenlandkreis im eigenen Institut sind nicht mitgezählt. b) Auswahl- und Diversitätsstrategie für die Mitglieder des Leitungsorgans (Art. 435 (2) Buchstaben b) und c) CRR) Die Regelungen für die Auswahl der Mitglieder des Vorstands sowie des Verwaltungsrats sind neben den gesetzlichen Regelungen im KWG und im Sparkassengesetz, der Sparkassenverordnung des Landes Sachsen-Anhalt, in der Satzung sowie der Geschäftsordnung für den Vorstand bzw. den Verwaltungsrat der Sparkasse enthalten. Danach bestellt der Verwaltungsrat die Mitglieder des Vorstands in der Regel für sechs Jahre und bestimmt den Vorsitzenden und dessen Stellvertreter. Aus wichtigem Grund kann der Verwaltungsrat die Bestellung widerrufen. Bei der Neubesetzung des Vorstands achtet der Verwaltungsrat darauf, dass die Kenntnisse, Fähigkeiten und Erfahrungen der Mitglieder des Vorstands ausgewogen sind. Darüber hinaus werden bei den Entscheidungen die Vorgaben des Gleichbehandlungsgesetzes (AGG) beachtet. Bei der Auswahl des Vorstands wird insbesondere Wert auf die persönliche Zuverlässigkeit sowie die fachliche Eignung gelegt. Die fachliche Eignung setzt voraus, dass in ausreichendem Maß theoretische und praktische Kenntnisse in den betreffenden Geschäften sowie Leitungserfahrung vorhanden sind. Die Vorgaben des BaFin-Merkblatts für die Prüfung der fachlichen Eignung und Zuverlässigkeit von Geschäftsleitern werden beachtet. Die Mitglieder des Vorstands verfügen über eine langjährige Berufserfahrung sowie umfangreiche Fachkenntnisse und Fähigkeiten in der Kreditwirtschaft. Die Mitglieder des Verwaltungsrats der Sparkasse werden im Wesentlichen durch den Burgenlandkreis als Träger der Sparkasse entsandt. Daneben werden weitere Mitglieder des Verwaltungsrats (Beschäftigtenvertreter) auf der Grundlage des Sparkassengesetzes durch die Arbeitnehmer gewählt. Eine Aufstellung des Verwaltungsrates ist im Kapitel V Sonstige Angaben des Anhanges zum Jahresabschluss 2014 dargestellt.

7 Seite 7 von 39 / Offenlegungsbericht der Sparkasse Burgenlandkreis zum Die Mitglieder des Verwaltungsrates sind ehrenamtlich tätig. Vorsitzender des Verwaltungsrats ist der Hauptverwaltungsbeamte des Trägers. Die Mitglieder des Verwaltungsrats besuchen Qualifizierungsprogramme und Schulungen an der Ostdeutschen Sparkassenakademie. Die gewählten Mitarbeiter verfügen zudem über langjährige Berufserfahrungen. Somit sind ausreichende Kenntnisse und Sachverstand für die Tätigkeit im Verwaltungsrat der Sparkasse vorhanden. Die Vorgaben des BaFin-Merkblatts zur Kontrolle der Mitglieder von Verwaltungs- und Aufsichtsorganen werden beachtet. Aufgrund der sparkassenrechtlichen Gegebenheiten ist die Festlegung und Umsetzung einer eigenständigen Diversitätsstrategie für den Verwaltungsrat nicht möglich. c) Angaben zum Risikoausschuss (Art. 435 (2) Buchstabe d) CRR) Aus Proportionalitätsgründen wurde kein separater Risikoausschuss gebildet. Die entsprechenden Aufgaben werden durch den gesamten Verwaltungsrat wahrgenommen. d) Informationsfluss an das Leitungsorgan bei Fragen des Risikos (Art. 435 (2) Buchstabe e) CRR) Die Informationen zur Risikoberichterstattung an den Vorstand sowie den Verwaltungsrat sind im Lagebericht nach 289 HGB im Kapitel 5.2 Risikobericht beschrieben.

8 Seite 8 von 39 / Offenlegungsbericht der Sparkasse Burgenlandkreis zum Eigenmittel (Art. 437 CRR) 3.1 Eigenkapitalüberleitungsrechnung In der nachfolgenden Tabelle erfolgt die vollständige Abstimmung der aufsichtsrechtlichen Kapitalposten mit den relevanten Bilanzposten (Angaben gemäß Art. 437 (1) Buchstabe a) CRR i. V. m. Anhang I der Durchführungsverordnung (EU) Nr. 1423/2013): Handelsbilanz aufsichtsrechtliche Eigenmittel Passivposition Bilanzwert Überleitung hartes Kernkapital per in Tsd. Euro zusätzliches Kernkapital Ergänzungskapital nachrangige Verbindlichkeiten Fonds für allgemeine Bankrisiken Eigenkapital ca) Sicherheitsrücklage d) Bilanzgewinn sonstige Überleitungskorrekturen allgemeine Kreditrisikoanpassungen (Art. 62 CRR) Unternehmen der Finanzbranche (Art. 66 CRR) immaterielle Vermögensgegenstände (Art. 4 und 36 CRR) Übergangsvorschriften (Art. 476 bis 478, 481, 484 ff. CRR) Nachrangige Verbindlichkeiten in Höhe von Tsd. EUR werden im Rahmen der Übergangsvorschriften als Ergänzungskapital angerecht. 2 Eine Anrechnung als hartes Kernkapital erfolgt nach Feststellung der Bilanz im Folgejahr (Artikel 26 (1) Buchst. f) CRR). 3 Es handelt sich um hartes Kernkapital gemäß Artikel 26 (1) Buchst. c) CRR. 4 Der Bilanzgewinn wird erst mit der Feststellung des Jahresabschlusses 2014 der Sicherheitsrücklage zugeführt. 5 Die Position setzt sich aus Korrekturbeträgen für Finanzbeteiligungen (kleiner Topf) in Höhe von Tsd. EUR und immateriellen Vermögensgenständen in Höhe von 35 Tsd. EUR zusammen. 6 Der Korrekturbetrag des zusätzlichen Kernkapitals ergibt sich durch eine nicht wesentliche und direkte Finanzbeteiligung sowie die immateriellen Vermögensgegenstände. Der Abzug erfolgt vom harten Kernkapital, da keine zusätzlichen Kernkapitalinstrumente als Eigenmittel zum Ansatz kommen. 7 Im Rahmen der Übergangsvorschriften (Bestandsschutzregelung) werden Vorsorgereserven nach 340 f HGB in Höhe von Tsd. EUR und nachrangige Verbindlichkeiten von Tsd. EUR als Ergänzungskapital angerechnet. In der ausgewiesenen Position ist zudem ein Korrekturposten für eine nicht wesentliche und direkte Finanzbeteiligung enthalten.

9 Seite 9 von 39 / Offenlegungsbericht der Sparkasse Burgenlandkreis zum Die Angaben beziehen sich auf die aufsichtsrechtliche Betrachtung zum Meldestichtag Somit sind die Ergebnisse des Jahresabschlusses für das Geschäftsjahr 2014, die Zuführungen des Jahresüberschusses in die Sicherheitsrücklage sowie in den Fonds für allgemeine Bankrisiken nach 340 g HGB, nicht enthalten. Die Eigenmittel betragen zum Meldestichtag nach Berücksichtigung der Abzugspositionen 191,6 Mio. EUR. Das harte Kernkapital setzt sich aus der Sicherheitsrücklage in Höhe von 121,5 Mio. EUR und einem Sonderposten für allgemeine Bankrisiken nach 340 g HGB in Höhe von 27,4 Mio. EUR zusammen. Kapitalabzüge für nicht wesentliche Finanzbeteiligungen ergeben sich unter Berücksichtigung der Übergangsregelungen. Im Rahmen der Bestandsschutzregelungen werden Vorsorgereserven nach 340 f HGB und nachrangige Verbindlichkeiten als Ergänzungskapital zum Ansatz gebracht. Zudem werden Vorsorgereserven nach 340 f HGB als allgemeine Kreditrisikoanpassungen angerechnet. 3.2 Hauptmerkmale sowie vollständige Bedingungen der begebenen Kapitalinstrumente Die Sparkasse hat nachrangige Verbindlichkeiten als Ergänzungskapitalinstrument im Rahmen der Bestandsschutzregelungen (Art. 484 ff. CRR) begeben. Die Hauptmerkmale und Vertragsbedingungen sind der Anlage 1 dieses Berichtes zu entnehmen. Grundlage bildet das Muster im Anhang II der Durchführungsverordnung (EU) Nr. 1423/2013. Die begebenen nachrangigen Sparkassenbriefe sind zusammengefasst dargestellt. Sie unterscheiden sich nur durch Zinssatz und Laufzeit. Die Gestaltung der zum Vertragsabschluss genutzten Mustervordrucke des Deutschen Sparkassenverlages basierte auf den gesetzlichen Vorgaben, die sich aus 10 Abs. 5 a KWG a. F. für die Anerkennung längerfristiger nachrangiger Verbindlichkeiten als Eigenkapital ergaben (Anlage 2). 3.3 Art und Beträge der Eigenmittelelemente Eine detaillierte Aufstellung der Eigenmittelelemente ist der Anlage 3 dieses Berichtes zu entnehmen. Grundlage bildet das Muster im Anhang VI der Durchführungsverordnung (EU) Nr. 1423/2013. Die Kapitalquoten werden ausschließlich auf Basis der CRR ermittelt. Artikel 437 (1) Buchstabe f) CRR findet keine Anwendung.

10 Seite 10 von 39 / Offenlegungsbericht der Sparkasse Burgenlandkreis zum Eigenmittelanforderungen (Art. 438 CRR) Die Anforderungen an die Ausstattung mit Eigenmitteln werden durch die Sparkasse erfüllt. Kapitalanforderungen per Kreditrisiko (Standardansatz) Zentralstaaten oder Zentralbanken 0 regionale oder lokale Gebietskörperschaften 0 öffentliche Stellen multilaterale Entwicklungsbanken 0 internationale Organisationen 0 Institute 80 Unternehmen Mengengeschäft durch Immobilien besicherte Positionen ausgefallene Positionen 990 mit besonders hohen Risiken verbundene Positionen 0 Positionen in Form von gedeckten Schuldverschreibungen Verbriefungspositionen 0 Institute und Unternehmen mit kurzfristiger Bonitätsbeurteilung 0 Investmentfonds (OGA-Fonds) Beteiligungspositionen sonstige Posten operationelle Risiken Basisindikatoransatz CVA-Risiko 0 Standardmethode 0 Kapitalanforderungen gesamt

11 Seite 11 von 39 / Offenlegungsbericht der Sparkasse Burgenlandkreis zum Art. 438 (1) Buchstabe b) CRR besitzt für die Sparkasse keine Relevanz. Zum Meldestichtag bestehen keine Eigenkapitalanforderungen für Marktrisiken. Die Sparkasse hat sich als Nichthandelsbuchinstitut eingeordnet. Hinsichtlich der Fremdwährungspositionen wird die Bagatellgrenze (Art. 351 CRR) nicht überschritten. Warenpositions- und Abwicklungsrisiken sowie Spezialfinanzierungen bestehen nicht. Die Beteiligungspositionen unterliegen dem vorgegebenen Risikogewicht von 100%. Ausnahme bildet eine wesentliche Finanzbeteiligung, die gemäß Artikel 48 CRR nicht von den Eigenmitteln abzuziehen war und einem Risikogewicht von 250% unterliegt. Die Sparkasse hat die wesentlichen Risiken identifiziert. Diese und das Risikotragfähigkeitskonzept sind im Lagebericht (Kapitel 5.2 Risikobericht ) beschrieben. In den Risikotragfähigkeitsbetrachtungen werden folgende Risiken berücksichtigt: periodische Risikotragfähigkeit Zinsspannenrisiko Bewertungsergebnis im Wertpapierportfolio: - Renten (Zinsänderungs-, Spread- und Migrationsrisiko) - Fonds Adressenausfallrisiken: - Eigenanlagen (Ausfall- und Migrationsrisiko) - Kundenkreditportfolio sonstige Risiken (inklusive Beteiligungsrisiko) operationelle Risiken Liquiditätsrisiken wertorientierte Risikotragfähigkeit Zinsänderungsrisiko Spreadrisiko Migrationsrisiko im Wertpapierportfolio Adressenausfallrisiken des Kundenkreditportfolios Beteiligungen Aktienfonds Corporatefonds Immobilienfonds Neben der Berücksichtigung des Liquiditätsrisikos im Rahmen der Risikotragfähigkeitsbetrachtung hat die Sparkasse sowohl eine operative Liquiditätssteuerung zur Sicherstellung der täglichen Zahlungsfähigkeit als auch eine strategische Liquiditätssteuerung implementiert. Die strategische Liquiditätssteuerung gewährleistet unter Berücksichtigung von Kundenund Eigengeschäften sowie Refinanzierungsmöglichkeiten die längerfristige Bereitstellung einer angemessenen Liquiditätsreserve. Dabei werden Zahlungsverpflichtungen und die dafür vorhandenen Zahlungsmittel dynamisch betrachtet und Szenarien berücksichtigt. Somit kann die jederzeitige Zahlungsfähigkeit der Sparkasse gesichert werden.

12 Seite 12 von 39 / Offenlegungsbericht der Sparkasse Burgenlandkreis zum Kreditrisikoanpassungen (Art. 442 CRR) 5.1 Angaben zur Struktur des Kreditportfolios (Art. 442 Buchstaben c) bis f) CRR) a) Gesamtbetrag der Risikopositionen Die Ermittlung des Gesamtbetrags der Risikopositionen erfolgt nach aufsichtlichen Vorgaben. Die bilanziellen und außerbilanziellen Geschäfte werden mit ihren Buchwerten (nach Abzug der Risikovorsorge und vor Kreditrisikominderung) gemäß Artikel 111 CRR ausgewiesen, die derivativen Instrumente mit ihren Kreditäquivalenzbeträgen. Der Gesamtbetrag der Risikopositionen setzt sich aus sämtlichen Risikopositionsklassen gemäß Artikel 112 CRR mit Ausnahme der Beteiligungs- und Verbriefungsrisikopositionen zusammen. Die nachfolgende Übersicht enthält den Gesamtbetrag der Risikopositionen aufgeschlüsselt nach den für den KSA vorgegebenen Risikopositionsklassen. Die Aufschlüsselung des Gesamtbetrags der Risikopositionen ist in Jahresdurchschnittswerten angegeben. Durchschnittsbetrag des Gesamtbetrages der Risikopositionen im Jahr 2014 nach Risikopositionsklassen Zentralstaaten oder Zentralbanken regionale oder lokale Gebietskörperschaften öffentliche Stellen multilaterale Entwicklungsbanken internationale Organisationen Institute Unternehmen Mengengeschäft durch Immobilien besicherte Positionen ausgefallene Positionen mit besonders hohen Risiken verbundene Positionen 0 Positionen in Form von gedeckten Schuldverschreibungen Institute und Unternehmen mit kurzfristiger Bonitätsbeurteilung 0 Investmentfonds (OGA-Fonds) sonstige Posten gesamt

13 Seite 13 von 39 / Offenlegungsbericht der Sparkasse Burgenlandkreis zum b) Geografische Verteilung der Risikopositionen Gesamtbetrag der Risikopositionen per nach geografischen Gebieten Bundesrepublik Deutschland europäischer Wirtschaftsraum (ohne Deutschland) andere Gebiete Zentralstaaten oder Zentralbanken regionale oder lokale Gebietskörperschaften öffentliche Stellen multilaterale Entwicklungsbanken internationale Organisationen Institute Unternehmen Mengengeschäft durch Immobilien besicherte Positionen ausgefallene Positionen mit besonders hohen Risiken verbundene Positionen Positionen in Form von gedeckten Schuldverschreibungen Institute und Unternehmen mit kurzfristiger Bonitätsbeurteilung Investmentfonds (OGA-Fonds) sonstige Posten gesamt Die Zuordnung der Risikopositionen zu den geografischen Gebieten (Art. 442 Buchstabe d) CRR) erfolgt anhand des Landes, dem die wirtschaftlichen Risiken der an den Kreditnehmer gewährten Kredite zuzuordnen sind. Die geografische Verteilung des Portfolios ergibt sich vor dem Hintergrund des Geschäftsgebietes und der Geschäftstätigkeit der Sparkasse.

14 Seite 14 von 39 / Offenlegungsbericht der Sparkasse Burgenlandkreis zum c) Aufschlüsselung der Risikopositionen nach Hauptbranchen Die Sparkasse ordnet jedem Kunden eine Branche nach der Systematik der Wirtschaftszweige zu. Diese Branchen werden gruppiert und zu Hauptbranchen zusammengefasst offengelegt (Art. 442 Buchstabe e) CRR). Anteile kleiner und mittlerer Unternehmen (KMU) sind als Unterpositionen ausgewiesen. Risikopositionsklassen ohne Bestände sind nicht dargestellt. Gesamtbetrag der Risikopositionen per nach Branchen Banken Finanzinstitute und öffentlicher Sektor offene Investmentvermögen öffentliche Haushalte inkl. Geldmarktfonds Organisationen ohne Erwerbszweck Zentralstaaten oder Zentralbanken regionale oder lokale Gebietskörperschaften öffentliche Stellen multilaterale Entwicklungsbanken Institute Positionen in Form von gedeckten Schuldverschreibungen Investmentfonds (OGA-Fonds) ausgefallene Positionen Unternehmen Mengengeschäft durch Immobilien besicherte Positionen sonstige Posten Gesamt

15 Seite 15 von 39 / Offenlegungsbericht der Sparkasse Burgenlandkreis zum Gesamtbetrag der Risikopositionen per nach Branchen Land- und Forstwirtschaft, Fischerei u. Aquakultur Industrieunternehmen Energie- u. Wasserversorgung, Entsorgung, Bergbau u. Gewinnung v. Steinen u. Erden verarbeitendes Gewerbe Baugewerbe Unternehmen davon: KMU Mengengeschäft davon: KMU durch Immobilien besicherte Positionen davon: KMU regionale oder lokale Gebietskörperschaften öffentliche Stellen ausgefallene Positionen gesamt Gesamtbetrag der Risikopositionen per nach Branchen Handel, Instandhaltung u. Reparatur von Kfz Dienstleistungsunternehmen und Privatpersonen Verkehr u. Lagerei, Nachrichtenübermittlung Finanz- u. Versicherungsdienstleistungen Grundstücksund Wohnungswesen sonstiges Dienstleistungsgewerbe Privatpersonen Unternehmen davon: KMU Mengengeschäft davon: KMU durch Immobilien besicherte Positionen davon: KMU öffentliche Stellen internationale Organisationen ausgefallene Positionen sonstige Posten Gesamt

16 Seite 16 von 39 / Offenlegungsbericht der Sparkasse Burgenlandkreis zum d) Aufschlüsselung der Risikopositionen nach Restlaufzeiten Bei den Restlaufzeiten (Offenlegung gemäß Art. 442 Buchstabe f) CRR) handelt es sich um vertragliche Restlaufzeiten. Gesamtbetrag der Risikopositionen per nach Restlaufzeiten bis 1 Jahr 1 Jahr bis 5 Jahre über 5 Jahre unbefristet Zentralstaaten oder Zentralbanken regionale oder lokale Gebietskörperschaften öffentliche Stellen multilaterale Entwicklungsbanken internationale Organisationen Institute Unternehmen Mengengeschäft durch Immobilien besicherte Positionen ausgefallene Positionen mit besonders hohen Risiken verbundene Positionen Positionen in Form von gedeckten Schuldverschreibungen Institute und Unternehmen mit kurzfristiger Bonitätsbeurteilung Investmentfonds (OGA-Fonds) sonstige Posten gesamt

17 Seite 17 von 39 / Offenlegungsbericht der Sparkasse Burgenlandkreis zum Angaben zu überfälligen sowie notleidenden Positionen und zur Risikovorsorge (Art. 442 Buchstaben a) und b) sowie g) bis i) CRR) a) notleidende und überfällige Positionen Für die Darstellung des Artikels 442 CRR werden folgende Definitionen verwendet: Die Einstufung von Forderungen als notleidend orientiert sich an den Kriterien zur Bildung der Risikovorsorge, die im nachfolgenden Absatz Entwicklung der Risikovorsorge beschrieben werden. Grundsätzlich wird davon ausgegangen, dass Zinsund Tilgungsleistungen vom Schuldner nicht mehr vertragsgemäß erbracht werden können. Es werden alle Forderungen eines Kunden als notleidend kategorisiert, für welche eine Einzelwertberichtigung (EWB) oder Rückstellung vorhanden ist. Einbezogen sind auch leistungsgestörte Kredite, für die aufgrund ausreichend bestehender Sicherheiten keine Wertberichtigung vorgenommen wurde. Forderungen eines Kunden werden als in Verzug klassifiziert, wenn diese mehr als 90 aufeinanderfolgende Tage überfällig sind. Der Verzug wird dabei kundenbezogen ermittelt (Art. 178 (1) Buchstabe b CRR). Das Wahlrecht für das Mengengeschäft einer kontobezogenen Ermittlung wird nicht wahrgenommen. Eine Branchenaufgliederung bezüglich der Pauschalwertberichtigungen, der Rückstellungen, der Direktabschreibungen und der Eingänge auf abgeschriebene Forderungen wird aufgrund der Verhältnismäßigkeit von Aufwand und Aussagekraft nicht vorgenommen. Die entsprechenden Gesamtbeträge werden im Folgenden aufgeführt: Zur Abschirmung des latenten Kreditrisikos besteht zum eine Pauschalwertberichtigung in Höhe von 741 Tsd. EUR. Zum Jahresende 2014 erfolgte eine Auflösung in Höhe von 194 Tsd. EUR. Für ungewisse Verbindlichkeiten im Kreditgeschäft (einschließlich der Prozessrisiken) sind Rückstellungen in Höhe von 200 Tsd. EUR gebildet. In 2014 betrug die Höhe der Nettozuführung 77 Tsd. EUR. Im Geschäftsjahr 2014 wurden für das Kundenkreditgeschäft Direktabschreibungen in Höhe von 240 Tsd. EUR durchgeführt. Zudem waren Eingänge auf abgeschriebene Forderungen in Höhe von 321 Tsd. EUR zu verzeichnen.

18 Seite 18 von 39 / Offenlegungsbericht der Sparkasse Burgenlandkreis zum notleidende und überfällige Risikopositionen per nach Branchen Gesamtbetrag notleidender Forderungen Bestand EWB Aufwendungen für EWB Gesamtbetrag überfälliger Forderungen Banken öffentliche Haushalte Privatpersonen Unternehmen und wirtschaftlich selbstständige Privatpersonen Land- und Forstwirtschaft, Fischerei und Aquakultur Energie- u. Wasserversorgung, Entsorgung, Bergbau / Gewinnung von Steinen u. Erden verarbeitendes Gewerbe Baugewerbe Handel, Instandhaltung und Reparatur von Kraftfahrzeugen Verkehr und Lagerei, Nachrichtenübermittlung Finanz- und Versicherungsdienstleistungen Grundstücks- und Wohnungswesen sonstiges Dienstleistungsgewerbe zusammen 1 bis Organisationen ohne Erwerbszweck Gesamt notleidende und überfällige Risikopositionen per nach geografischen Gebieten Gesamtbetrag notleidender Forderungen Bestand EWB Gesamtbetrag überfälliger Forderungen Bundesrepublik Deutschland europäischer Wirtschaftsraum (ohne Deutschland) andere Gebiete gesamt

19 Seite 19 von 39 / Offenlegungsbericht der Sparkasse Burgenlandkreis zum b) Entwicklung der Risikovorsorge Die folgende Beschreibung der angewendeten Verfahren bei der Bildung der Risikovorsorge entspricht den Anforderungen der CRR. Die Sparkasse verfügt über Steuerungsinstrumente, um frühzeitig Adressenausfallrisiken bei Kreditengagements zu erkennen, zu steuern, zu bewerten und im Jahresabschluss durch Risikovorsorge (Einzelwertberichtigungen, Rückstellungen) abzuschirmen. Die Kreditengagements werden regelmäßig dahingehend überprüft, ob Risikovorsorgebedarf besteht. Soweit Informationen vorliegen, die auf eine Verschlechterung der wirtschaftlichen Verhältnisse hinweisen, erfolgt eine außerordentliche Überprüfung. Die im Einzelfall zu bildende Risikovorsorge richtet sich danach, ob der Kreditnehmer seinen vertraglichen Verpflichtungen nachkommen kann oder nicht. Basis hierfür ist die Beurteilung der wirtschaftlichen Verhältnisse und das Zahlungsverhalten. Darüber hinaus erfolgt eine Bewertung der Sicherheiten mit ihren wahrscheinlichen Realisationswerten, um einschätzen zu können, welche Verwertungserlöse nach Eintritt von Leistungsstörungen zu erwarten sind. Die Wertberichtigungen, Rückstellungen und Direktabschreibungen werden kompetenzgerecht entschieden. Es erfolgen regelmäßige Überprüfungen der Angemessenheit und ggf. daraus resultierende Anpassungen. Bei nachhaltiger Verbesserung der wirtschaftlichen Verhältnisse des Kreditnehmers, die eine Kapitaldienstfähigkeit erkennen lässt oder bei einer zweifelsfreien Kreditrückführung aus vorhandenen Sicherheiten erfolgt eine Auflösung der Risikovorsorge. Die Erfassung, Fortschreibung und Auflösung der Risikovorsorge erfolgt in einer zentralen Anwendung. Diese beinhaltet sämtliche Funktionalitäten zur Verwaltung von Risikovorsorgebeständen und zur Buchung der periodischen Änderungen. Mit Hilfe dieser Anwendung wird der Risikovorsorgebedarf ermittelt. Für latente Ausfallrisiken bildet die Sparkasse Pauschalwertberichtigungen. Darüber hinaus bestehen nach 26 a KWG a. F. und 340 f HGB Vorsorgereserven für allgemeine Bankrisiken. In den Arbeitsanweisungen sind die Ermittlung sowie die Prozesse zur Dotierung und Genehmigung der Risikovorsorge geregelt. Hinsichtlich der handelsrechtlichen Bewertung wird zudem auf die Ausführungen im Anhang zum Jahresabschluss 2014 (Kapitel II. Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden ) verwiesen.

20 Seite 20 von 39 / Offenlegungsbericht der Sparkasse Burgenlandkreis zum Weiterführende Informationen zur Risikovorsorge sind dem Lagebericht (Kapitel Adressenausfallrisiken ) zu entnehmen. Die nachfolgende Tabelle zeigt die Entwicklung der Risikovorsorge per für das Geschäftsjahr Entwicklung der Risikovorsorge Anfangsbestand der Periode Zuführung Auflösung Verbrauch Endbestand der Periode in der Periode EWB Rückstellungen PWB Summe der spezifischen Kreditrisikoanpassungen allgemeine Kreditrisikoanpassungen Vorsorgereserven nach 340 f HGB (als Ergänzungskapital über die Bestandsschutzregelung angerechnet)

21 Seite 21 von 39 / Offenlegungsbericht der Sparkasse Burgenlandkreis zum Inanspruchnahme von ECAI und ECA (Art. 444 CRR) a) nominierte Ratingagenturen Zur Berechnung der regulatorischen Eigenmittelanforderungen für das Kreditrisiko verwendet die Sparkasse die in der CRR für den KSA vorgegebenen Risikogewichte. Dabei dürfen für die Bestimmung der Risikogewichte Bonitätsbeurteilungen externer Ratingagenturen herangezogen werden. Die folgende Übersicht enthält die benannten, aufsichtsrechtlich anerkannten Ratingagenturen (ECAI) sowie die Risikopositionsklassen, für welche die Agenturen in Anspruch genommen werden. KSA-Risikopositionsklasse Klassenbezeichnung für die Ratingagentur Standard & Poor's (Sectors) Moody's (Marktsegment) Zentralstaaten oder Zentralbanken Governments Staaten & supranationale Organisationen öffentliche Finanzen (US) regionale oder lokale Gebietskörperschaften Governments regionale und kommunale Gebietskörperschaften öffentliche Finanzen (US) öffentliche Stellen Governments öffentliche Finanzen (US) multilaterale Entwicklungsbanken Governments Staaten & supranationale Organisationen öffentliche Finanzen (US) Institute Financial Institutions Finanzinstitute Positionen in Form von gedeckten Schuldverschreibungen Financial Institutions Finanzinstitute Institute mit kurzfristiger Bonitätsbeurteilung Financial Institutions Finanzinstitute Die Übertragung der Bonitätsbeurteilung einer Emission auf die Forderung erfolgt auf Basis eines systemtechnisch unterstützten Ableitungssystems, das mit den Anforderungen nach Artikel 139 CRR übereinstimmt. Grundsätzlich wird so jeder Forderung ein Emissionsrating oder - sofern dieses nicht vorhanden ist - ein Emittentenrating übertragen. Falls kein Rating zugeordnet werden kann, wird die Forderung wie eine unbeurteilte Risikoposition behandelt. Das für die jeweilige Forderung anzuwendende Risikogewicht wird anhand der in der CRR vorgegebenen Bonitätsstufen ermittelt. Die Zuordnung der externen Bonitätsbeurteilungen zu den Bonitätsstufen erfolgt auf Basis der von der Europäischen Bankenaufsichtsbehörde EBA veröffentlichten Standardzuordnung.

22 Seite 22 von 39 / Offenlegungsbericht der Sparkasse Burgenlandkreis zum b) Risikopositionswerte nach Risikogewichten vor und nach Berücksichtigung von Kreditrisikominderung Die anschließende Tabelle beinhaltet die Meldedaten der jeweiligen Summen der Positionswerte, die einem festen aufsichtsrechtlichen Risikogewicht zugeordnet sind. Im Bestand gehaltene Investmentfonds, deren Risikogewichte nicht genau den dargestellten Prozentangaben zuzuordnen sind, werden nach kaufmännischer Rundung der am nächsten liegenden Prozentzahl zugeordnet. Risikopositionswerte per vor Kreditrisikominderung nach Kreditrisikominderung Risikogewicht 0% % % % % % % % % Kapitalabzug gesamt Nicht dargestellte Risikogewichte sind ohne entsprechende Zuordnungen beziehungsweise für die Sparkasse nicht relevant.

23 Seite 23 von 39 / Offenlegungsbericht der Sparkasse Burgenlandkreis zum Beteiligungen im Anlagebuch (Art. 447 CRR) Der Forderungsklasse Beteiligungen sind in den Meldedaten die unmittelbaren und mittelbaren Beteiligungen gemäß Art. 112 der CRR zugeordnet. Die Sparkasse teilt die Beteiligungen in Verbundbeteiligungen und sonstige Beteiligungen ein. Nachfolgend werden der in der Bilanz ausgewiesene Wert und der beizulegende Zeitwert der Beteiligungspositionen gemäß Art. 447 der CRR ausgewiesen. Der Buchwert und der Zeitwert der Beteiligungen entsprechen einander. Börsennotierte Beteiligungen sind nicht im Bestand. Beteiligungen per Buchwert beizulegender Zeitwert Verbundbeteiligungen sonstige Beteiligungen gesamt Die Verbundbeteiligungen der Sparkasse, sowohl direkte als auch indirekte Beteiligungen, wurden aufgrund langfristiger strategischer Überlegungen eingegangen, um den Verbund der Sparkassen-Finanzgruppe zu stärken sowie eine Zusammenarbeit mit den einzelnen Institutionen in der Region zu ermöglichen. Sie dienen letztlich der Erfüllung des öffentlichen Auftrages sowie der Förderung des Sparkassenwesens. Eine Gewinnerzielung steht nicht im Vordergrund. Die sonstige direkte Beteiligung über 24 Tsd. EUR an der Iphikles Grundstücksverwaltungsgesellschaft mbh & Co. Sparkassenneubau OHG ist im Anhang zum Jahresabschluss 2014 (Kapitel III. Erläuterungen zur Jahresbilanz / Aktivseite / Posten 8: Anteile an verbundenen Unternehmen) beschrieben. Zudem bestehen sonstige indirekte Beteiligungen über Tsd. EUR. Diese setzen sich aus Positionen an Unternehmen der Finanzbranche in Fondsvermögen zusammen, die nicht von den Eigenmitteln abzuziehen und der Forderungsklasse Beteiligungen zuzuordnen waren. Die Beteiligungen werden nach rechnungslegungsspezifischen Kriterien gemäß HGB bewertet. Sie wurden mit den Anschaffungskosten angesetzt. Soweit Anhaltspunkte für eine Wertminderung bei einer Beteiligung zum Bilanzstichtag vorlagen, erfolgte eine Abschreibung auf den beizulegenden Zeitwert. Kumulierte realisierte Gewinne und Verluste aus dem Verkauf von Beteiligungen sind im Geschäftsjahr 2014 nicht zu verbuchen. Latente Neubewertungsreserven aus Beteiligungen ergeben sich nicht und sind im Ergänzungskapital nicht berücksichtigt.

24 Seite 24 von 39 / Offenlegungsbericht der Sparkasse Burgenlandkreis zum Kreditrisikominderungstechniken (Art. 453 CRR) Die Sparkasse nutzt in einem Einzelfall eine Bürgschaft im Kommunalgeschäft als Kreditrisikominderung. Es handelt sich um eine Ausfallbürgschaft, die von einer lokalen Gebietskörperschaft (Gemeinde) gestellt wird. In der Ausfallbürgschaft ist der Zeitpunkt des Ausfalls definiert, so dass die Sparkasse das Recht hat, vom Bürgschaftsgeber zeitnah eine Zahlung zu verlangen. Zur Absicherung von Immobilienfinanzierungen nutzt die Sparkasse Grundpfandrechte als wesentliches Instrument zur Verringerung der Risiken. Die privilegierten Grundpfandrechte auf Wohnimmobilien werden im Kreditrisikostandardansatz als eigenständige Risikopositionsklasse berücksichtigt und daher nicht als Kreditminderungstechnik nach der CRR behandelt. Es sind nur Grundpfandrechte von Wohnimmobilien, nicht aber von Gewerbeimmobilien privilegiert. besicherte Positionswerte per finanzielle Sicherheiten Gewährleistungen und Kreditderivate regionale oder lokale Gebietskörperschaften Marktrisiko (Art. 445 CRR) Für Marktrisiken bestehen zum keine Eigenmittelanforderungen. Aussagen hierzu werden bereits im Kapitel 4 ( Eigenmittelanforderungen ) getroffen. Für regulatorische Zwecke verwendet die Sparkasse derzeit keine eigenen internen Risikomodelle. Zur Anwendung kommen hier ggf. die aufsichtsrechtlichen Standardverfahren.

25 Seite 25 von 39 / Offenlegungsbericht der Sparkasse Burgenlandkreis zum Zinsrisiko im Anlagebuch (Art. 448 CRR) Die Sparkasse hat für die Steuerung des Marktpreisrisikos im Zinsbuch (Zinsänderungsrisiko) einen wertorientierten Steuerungsansatz gewählt. Auswirkungen von Steuerungsmaßnahmen aus der Optimierung der Vermögensallokation auf die Gewinn- und Verlustrechnung werden simuliert und berücksichtigt. Eine Beschreibung der wertorientierten Zinsbuchsteuerung erfolgt im Lagebericht (Kapitel Marktpreisrisiken ). Zur Ermittlung der Zinsänderungsrisiken werden alle bilanziellen und außerbilanziellen Positionen, die von der Zinsentwicklung direkt abhängig sind, dem Zinsbuch zugeordnet. Hierzu zählen auch relevante Positionen von Fondsbestandteilen. Gleiches gilt für Beteiligungen, die einen an den Zinsmarkt gekoppelten Ertrag bieten. Insolvente und zinsfrei gestellte Darlehen werden nicht in das Zinsbuch einbezogen. Für offene Zusagen wird eine vollständige Valutierung im nächstfolgenden Monat unterstellt. Die unbefristeten Einlagen werden über Ablauffiktionen der Kapitalbindungen (Modell der gleitenden Durchschnitte) abgebildet. Für das Passivprodukt Zuwachssparen (Einmalanlage mit steigender Verzinsung) werden Kündigungsmöglichkeiten berücksichtigt. Bestehende Annahmen zu vorzeitigen Kreditrückzahlungen werden bei der Messung des Zinsänderungsrisikos nicht berücksichtigt, so dass ein höherer Risikoausweis erfolgt. Für die folgende Tabelle wird der aktuelle aufsichtliche Zinsschock von +200 und -200 Basispunkten über Nacht (BaFin-Rundschreiben Nr. 11/2011 vom ) verwendet. Zinsänderungsrisiken im Anlagebuch Rückgang der Erträge Zuwachs der Erträge Basispunkt des Zinsschocks (x) Zinsschock (+/- x bp) Gegenparteiausfallrisiko (Art. 439 CRR) Derivative Geschäfte werden aufgrund ihres Umfanges als unwesentlich eingestuft. Zur strategischen Steuerung des Zinsänderungsrisikos ist ein Zinsswap mit geringem Volumen im Bestand. Kreditderivate hat die Sparkasse nicht abgeschlossen. Die Richtlinien der Sparkasse stellen zudem auf gruppeninterne Derivatetransaktionen ab. Somit ergibt sich keine Eigenmittelunterlegung für kreditbezogene Bewertungsanpassungen oder für das Gegenparteiausfallrisiko (Art. 381 ff. CRR).

26 Seite 26 von 39 / Offenlegungsbericht der Sparkasse Burgenlandkreis zum Operationelles Risiko (Art. 446 CRR) Die Sparkasse nutzt als Messverfahren für die Eigenmittelunterlegung des operationellen Risikos den Basisindikatoransatz. Auf die Anforderungen des Artikels 446 CRR wird bereits im Kapitel 4 ( Eigenmittelanforderungen ) eingegangen. 13 Belastete und unbelastete Vermögenswerte (Art. 443 CRR) Die Meldung zu den belasteten Vermögenswerten (Asset Encumbrance) an die Aufsicht wurde erstmalig zum 31. Dezember 2014 abgegeben. Zum Stichtag sind folgende belastete und unbelastete Vermögenswerte zu verzeichnen: Bilanzaktiva per belastete Vermögenswerte unbelastete Vermögenswerte Buchwert Marktwert Buchwert Marktwert Aktieninstrumente Anleihen und Schuldverschreibungen Sonstige Vermögenswerte Summe Vermögenswerte Bei den belasteten Vermögenswerten handelt es sich um Weiterleitungsdarlehen. Die Sparkasse hat keine Sicherheiten erhalten und keine Schuldverschreibungen begeben. Die nachfolgende Übersicht enthält die Stichtagswerte der Verbindlichkeiten, die die Belastung der Vermögenswerte erzeugen, also die Quellen der Belastung darstellen. zugehörige Verbindlichkeiten per zugehörige Verbindlichkeiten, Eventualverbindlichkeiten belastete Vermögenswerte, Sicherheiten und begebene eigene Schuldverschreibungen ohne gedeckte Schuldverschreibungen und ABS Buchwert ausgewählter Verbindlichkeiten

27 Seite 27 von 39 / Offenlegungsbericht der Sparkasse Burgenlandkreis zum Anlage 1 Hauptmerkmale der Kapitalinstrumente gemäß Muster im Anhang II der Durchführungsverordnung (EU) Nr. 1423/2013 Hauptmerkmale des Kapitalinstruments "nachrangige Sparkassenbriefe " 1 Emittent Sparkasse Burgenlandkreis 2 einheitliche Kennung (z.b. CUSIP, ISIN und Bloomberg-Kennung für Privatplatzierung) (keine Angabe) 3 für das Instrument geltendes Recht Bundesrepublik Deutschland aufsichtsrechtliche Behandlung 4 CRR-Übergangsregelungen Art. 476 bis 478, 481, und 484 ff. CRR 5 CRR-Regelungen nach Übergangszeit nicht anrechenbar 6 anrechenbar auf Solo-/Konzern-/Solo- und Konzernebene Instrumenttyp (Typen von jedem Land zu spezifizieren) auf aufsichtsrechtliche Eigenmittel anrechenbarer Betrag (Angaben, Stand letzter Meldestichtag) Nennwert des Instruments (Angaben ) a Ausgabepreis 100% 9b Tilgungspreis 100% 10 Rechnungslegungsklassifikation nachrangige Sparkassenbriefe 11 ursprüngliches Ausgabedatum 2005 bis unbefristet oder mit Verfallstermin mit Verfalltermin 13 ursprünglicher Fälligkeitstermin 2015 bis durch Emittenten kündbar mit vorheriger Zustimmung der Aufsicht wählbarer Kündigungstermin, bedingte Kündigungstermine und Tilgungsbetrag ja keine vorzeitige Kündigung, Tilgungspreis 100% 16 spätere Kündigungstermine, wenn anwendbar

28 Seite 28 von 39 / Offenlegungsbericht der Sparkasse Burgenlandkreis zum Hauptmerkmale des Kapitalinstruments "nachrangige Sparkassenbriefe " Coupons/Dividenden 17 feste oder variable Dividenden- /Couponzahlungen fest 18 Nominalcoupon und etwaiger Referenzindex 1,80% bis 4,85% 19 Bestehen eines Dividenden-Stopps" nein 20a 20b 21 vollständig diskretionär, teilweise diskretionär oder zwingend (zeitlich) vollständig diskretionär, teilweise diskretionär oder zwingend (in Bezug auf den Betrag) Bestehen einer Kostenanstiegsklausel oder eines anderen Tilgungsanreizes zwingend zwingend nein 22 nicht kumulativ oder kumulativ nicht kumulativ 23 wandelbar oder nicht wandelbar nicht wandelbar 24 wenn wandelbar: Auslöser für die Wandlung 25 wenn wandelbar: ganz oder teilweise 26 wenn wandelbar: Wandlungsrate 27 wenn wandelbar: Wandlung obligatorisch oder fakultativ 28 wenn wandelbar: Typ des Instruments, in das gewandelt wird 29 wenn wandelbar: Emittent des Instruments, in das gewandelt wird 30 Herabschreibungsmerkmale nein 31 bei Herabschreibung: Auslöser für die Herabschreibung 32 bei Herabschreibung: ganz oder teilweise 33 bei Herabschreibung: dauerhaft oder vorübergehend bei vorübergehender Herabschreibung: Mechanismus der Wiederzuschreibung Position in der Rangfolge im Liquidationsfall (das jeweils ranghöhere Instrument nennen) alle genannten Instrumente gleich 36 unvorschriftsmäßige Merkmale der gewandelten Instrumente 37 ggf. unvorschriftsmäßige Merkmale nennen

29 Seite 29 von 39 / Offenlegungsbericht der Sparkasse Burgenlandkreis zum Anlage 2 Auszug aus dem verwendeten Mustervordruck zum Vertragsabschluss nachrangiger Sparkassenkapitalbriefe 1. Nachrangabrede Das auf den Sparkassenkapitalbrief eingezahlte Kapital wird im Fall des Insolvenzverfahrens über das Vermögen der Sparkasse oder der Liquidation der Sparkasse erst nach Befriedigung aller nicht nachrangigen Gläubiger zurückerstattet ; der Sparkassenkapitalbrief ist für beide Vertragsparteien während der Laufzeit -vorbehaltlich Ziffer 3- unkündbar. Im Übrigen haben die Ansprüche aus diesem Sparkassenkapitalbrief zu den Ansprüchen anderer Kapitalgeber i. S. des 10 KWG gleichen Rang. Danach erfolgt die Befriedigung der Ansprüche entsprechend ihrem Verhältnis zum übrigen Kapital i. S. des 10 KWG unabhängig von der Reihenfolge der Kapitalaufnahme durch die Sparkasse. 2. Aufrechnungsverbot Die Aufrechnung des Rückerstattungsanspruches aus diesem Sparkassenkapitalbrief gegen Forderungen der Sparkasse ist ausgeschlossen. 3. Außerordentliches Kündigungsrecht Die Sparkasse behält sich ein außerordentliches Kündigungsrecht vor. Danach kann die Sparkasse den Sparkassenkapitalbrief unter Einhaltung einer Kündigungsfrist von zwei Jahren jeweils zum Ende eines Geschäftsjahres - frühestens zum kündigen, wenn entweder eine Rechtsvorschrift in der Bundesrepublik Deutschland erlassen, geändert oder in einer Weise angewendet wird, die bei der Sparkasse zu einer höheren Steuerbelastung im Zusammenhang mit der Ausgabe von nachrangigen Verbindlichkeiten führt als zum Zeitpunkt ihrer Ausgabe, oder die Anerkennung nachrangiger Verbindlichkeiten als haftendes Eigenkapital im Sinne des KWG entfällt oder beeinträchtigt wird. Die Kündigung kann - soweit der Gläubiger oder dessen Anschrift von der Sparkasse nicht festgestellt werden kann - durch öffentliche Bekanntmachung im Bundesanzeiger erfolgen. Einer besonderen Benachrichtigung des Gläubigers bedarf es nicht. 4. Sicherheiten Für die Verbindlichkeiten aus diesem Sparkassenkapitalbrief werden weder vertragliche Sicherheiten durch die Sparkasse noch durch Dritte gestellt. 5. Sonstiges Nachträglich können der Nachrang nicht beschränkt sowie die Laufzeit und die Kündigungsfrist nicht verkürzt werden. Eine vorzeitige Rückerstattung ist der Sparkasse ohne Rücksicht auf entgegenstehende Vereinbarungen zurückzugewähren, sofern nicht das Kapital durch die Einzahlung anderen, zumindest gleichwertigen haftenden Eigenkapitals ersetzt worden ist oder die Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht der vorzeitigen Rückzahlung zustimmt (vgl. 10 Abs. 5 a Satz 5 KWG). Die Sparkasse ist nicht verpflichtet, auf die Verbindlichkeiten aus diesem Sparkassenkapitalbrief weder Tilgungs- noch Zinszahlungen zu leisten, wenn dies zur Folge hätte, dass die Eigenmittel der Sparkasse die gesetzlichen Anforderungen nicht mehr erfüllen; vorzeitige Tilgungs- und Zinszahlungen sind der Sparkasse unbeschadet entgegenstehender Vereinbarungen zurückzuerstatten ( 10 Abs. 7 Satz 1 Nr. 4a und b KWG).

30 Seite 30 von 39 / Offenlegungsbericht der Sparkasse Burgenlandkreis zum Anlage 3 Art und Beträge der Eigenmittel gemäß Muster im Anhang VI der Durchführungsverordnung (EU) Nr. 1423/2013) Nr. KAPITALINSTRUMENTE (A) BETRAG AM TAG DER OFFENLEGUNG (B) VERWEIS AUF ARTIKEL IN DER VERORDNUNG (EU) Nr. 575/2013 (C) BETRÄGE, DIE DER BEHANDLUNG VOR DER VERORD- NUNG (EU) Nr. 575/2013 UNTER- LIEGEN ODER VOR- GESCHRIEBENER RESTBETRAG GE- MÄß VERORDNUNG (EU) Nr. 575/2013 HARTES KERNKAPITAL (CET 1): INSTRUMENTE UND RÜCKLAGEN 1 Kapitalinstrumente und das mit ihnen verbundene Agio (keine Angabe) 26 (1), 27, 28, 29, Verzeichnis der EBA gemäß Artikel 26 Absatz 3 1a davon: Art des Finanzinstruments 1 1b davon: Art des Finanzinstruments 2 1c davon: Art des Finanzinstruments 3 Verzeichnis der EBA gemäß Artikel 26 Absatz 3 Verzeichnis der EBA gemäß Artikel 26 Absatz 3 Verzeichnis der EBA gemäß Artikel 26 Absatz 3 2 Einbehaltene Gewinne (1) (c) 3 Kumuliertes sonstiges Ergebnis (und sonstige Rücklagen, zur Berücksichtigung nicht realisierter Gewinne und Verluste nach den anwendbaren Rechnungslegungsstandards) 3a Fonds für allgemeine Bankrisiken 4 Betrag der Posten Im Sinne von Artikel 484 Absatz 3 zuzüglich des mit ihnen verbundenen Agios, dessen Anrechnung auf das CET1 ausläuft davon: Staatliche Kapitalzuführungen mit Bestandsschutz bis 1. Januar Minderheitsbeteiligungen (zulässiger Betrag In konsolidiertem CET1) 5a Von unabhängiger Seite geprüfte Zwischengewinne, abzüglich aller vorhersehbaren Abgaben oder Dividenden 6 Hartes Kernkapital (CET1) vor regulatorischen Anpassungen 26 (1) (1)(f) 486 (2) 483 (2) 84, 479, (2) Hartes Kernkapital (CET1): regulatorische Anpassungen 7 Zusätzliche Bewertungsanpassungen (negativer Betrag) 8 Immaterielle Vermögenswerte (verringert um entsprechende Steuerschulden) (negativer Betrag) 9 In der EU: leeres Feld 34, (1) (b), 37, 472 (4) -35

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