Satzung Elephants Club e.v. Stand Dezember ELEPHANTS CLUB e. V. Vereinsregister-Nr.: 10751, Amtsgericht Frankfurt/Main

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1 Stzung Elephnts Clu e.v. Stnd Dezemer 2010 ELEPHANTS CLUB e. V. Vereinsregister-Nr.: 10751, Amtsgeriht Frnkfurt/Min

2 1 Nme, Sitz und Geshäftsjhr 1.1 Der Nme der Vereines lutet: Elephnts Clu e.v. 1.2 Der Sitz des Vereins ist Frnkfurt/M. 1.3 Ds Geshäftsjhr des Vereins ist ds Klenderjhr. 2 Zwek und Aufgen; Gemeinnützigkeit 2.1 Der Zwek des Vereins ist die Förderung interntionler Gesinnung, der Tolernz uf llen Geieten der Kultur und des Völkerverständigungsgednkens. Der Stzungszwek wird insesondere durh ds Smmeln von Spenden verwirkliht, um lle Mßnhmen zu fördern, die der Vertiefung der menshlihen und kulturellen Beziehungen zu nderen Völkern dienen, wie z.b. die Unterstützung wissenshftliher Einrihtungen, Shulen und Museen sowie sonstiger kultureller Einrihtungen, die der Förderung der interntionlen Gesinnung und der Völkerverständigung dienlih sind. Hierzu gehören uh die Betreuung von Ausländern in Deutshlnd und/oder von Deutshen im Auslnd, insesondere von entsprehenden Kinder- und Jugendeinrihtungen. Zur Verwirklihung des Stzungszweks werden unter nderem uh dem Stzungszwek dienlihe Ausstellungen und Vernstltungen gefördert sowie eine gezielte Öffentlihkeitsreit etrieen. Die Förderung knn durh eigene Aktivitäten des Vereins ls uh durh die Weiterleitung von Mitteln n ndere steueregünstigte Einrihtungen, die mit Ihren Tätigkeiten und Aufgen u.. den vorgennnten Zweken dienen, erfolgen. Weiter Zwek des Vereins ist die Beshffung und Weiterleitung von Mitteln im Sinne des 58 Nr. 1 AO zur Förderung der Jugendhilfe, der öffentlihen Gesundheitspflege und der Bildung. Der Zwek wird insesondere durh ds Smmeln von Spenden und Weiterleitung dieser Mittel n ndere steueregünstigte Einrihtungen, die mit Ihren Tätigkeiten und Aufgen u.. den vorgennnten Zweken dienen, verwirkliht. 2.2 Der Verein verfolgt usshließlih, unmittelr gemeinnützige Zweke im Sinne des Ashnitts Steueregünstigte Zweke der Agenordnung. Der Verein ist selstlos tätig; er verfolgt niht in erster Linie eigenwirtshftlihe Zweke. Stzung des Elephnts Clu e. V. Seite 2

3 2.3 Mittel des Vereins dürfen nur für stzungsmäßige Zweke verwendet werden. Die Mitglieder erhlten keine Zuwendungen us Mitteln des Vereins. Es drf keine Person durh Ausgen, die dem Zwek des Vereins fremd sind, oder durh unverhältnismäßig hohe Vergütungen egünstigt werden. 2.4 Bei Auflösung oder Aufheung des Vereins oder ei Wegfll seines isherigen Zweks fällt ds Vermögen des Vereins n ds Museum für Völkerkunde in Frnkfurt/Min, ds es usshließlih und unmittelr für gemeinnützige Zweke zu verwenden ht. 3 Mitgliedshft Mitglied des Vereins knn jede unesholtene, ntürlihe Person werden, die ds 18. Leensjhr vollendet ht. Der Verein untersheidet folgende Mitgliedsrten: zu zu zu Ehrenmitglieder Aktive Mitglieder Fmilienmitglieder Ehrenmitglieder Ehrenmitglieder sind solhe Personen, die sih um die Förderung von Kunst und Kultur und/oder der Völkerverständigung und/oder um den Verein esonders verdient gemht hen. Die Ehrenmitglieder hen Sitz und Stimme in der Mitgliederversmmlung und können zu llen Ämtern des Vereins gewählt werden. Aktive Mitglieder Aktive Mitglieder sind die gewöhnlihen Mitglieder, die sih um die Förderung des Stzungszweks emühen. Sie hen Sitz und Stimme in der Mitgliederversmmlung und können zu llen Ämtern des Vereins gewählt werden. Fmilienmitglieder Fmilienmitglieder sind Ehegtten von Aktiven Mitgliedern. Sie nehmen m gesellshftlihen Leen des Vereins teil und hen Sitz ohne Stimme in der Mitgliederversmmlung. Ämter des Vereins können sie niht ekleiden; sie können jedoh zu Referenten ernnnt werden. Nh zehnjähriger Mitgliedshft erhlten sie Stimmerehtigung in der Mitgliederversmmlung. Stzung des Elephnts Clu e. V. Seite 3

4 4 Erwer und Beendigung der Mitgliedshft 4.1 Die Mitgliedshft wird erworen ei: Ehrenmitgliedern.1 durh einstimmigen Beshluss des Vorstnds, soweit es sih um esondere Persönlihkeiten des öffentlihen Leens, insesondere us den Bereihen Politik, Wirtshft und Kultur, hndelt..2 durh Verleihung ufgrund eines Beshlusses der Mitgliederversmmlung uf Vorshlg des Vorstnds ls höhste Auszeihnung, die der Verein zu vergeen ht, soweit es sih um Aktive Mitglieder hndelt, die dem Verein seit mindestens 10 Jhren ngehören und die sih ktiv n der Verwirklihung des Vereinszweks eteiligt hen. Aktiven Mitgliedern uf shriftlihen Aufnhmentrg, der die Personlien enthält und von einem Mitglied dem Vorstnd vorzulegen ist. Der Aufnhmentrg ist einen Mont durh Aushng m shwrzen Brett eknnt zu mhen. Nh Aluf dieser Zeit entsheidet der Vorstnd einstimmig üer die Aufnhme nh freiem Ermessen. Die vorherige Zustimmung des Beirts muss vorliegen. Bei Alehnung des Antrgs ist er niht verpflihtet, dem Antrgsteller die Gründe mitzuteilen. Fmilienmitglieder durh shriftlihen Aufnhmentrg des Ehegtten. Im Ürigen gelten die unter lit. gennnten Regelungen. 4.2 Die Mitgliedshft wird eendet, unhängig von der Art der Mitgliedshft, durh: Austritt Der Austritt knn nur zum Shluss des Klenderjhres erfolgen und muss shriftlih is spätestens 2 Monte vor Beendigung des Geshäftsjhres, ei der Geshäftsstelle eingehend, erklärt werden. Ausshluss Der Ausshluss knn nur uf Antrg des Vorstnds der uh dem etroffenen Mitglied zuzusenden ist vom Beirt erklärt werden. Für den Ausshluss muss ein wihtiger Grund vorliegen. Ein wihtiger Grund ist uh dnn gegeen, wenn ein Mitglied trotz shriftliher Mhnung mit mindestens einem Jhreseitrg rükständig ist. Ds uszushließende Mitglied ist uf seinen Wunsh vor dem Beirt nzuhören. Tod Durh den Tod erlisht die Mitgliedshft. Alle eventuell rükständigen Beiträge werden den Eren erlssen. Eine eventuelle Fmilienmitgliedshft von Ehegtten wird niht erührt. Stzung des Elephnts Clu e. V. Seite 4

5 4.3 Für ds Ende der Mitgliedshft gilt llgemein: Mit Beendigung der Mitgliedshft erlöshen lle Rehte und Pflihten. Außer im Fll von 4.2 lit. ) leien rükständige Beiträge weiterhin geshuldet. Irgendwelhe Ansprühe n den Clu oder dessen Vermögen estehen niht Bei llen Unstimmigkeiten hinsihtlih des Aussheidens knn ds etroffene Mitglied und jedes Orgn den Beirt nrufen, der endgültig entsheidet. 5 Rehte und Pflihten der Mitglieder Die Vereinsmitglieder hen im Rhmen der vom Vorstnd erlssenen Ordnungsvorshriften ds Reht, Einrihtungen des Vereins zu nutzen sowie n den Vernstltungen des Vereins teilzunehmen. Die Vereinsmitglieder sind verpflihtet, den durh diese Stzung und die Ordnungsvorshriften üertrgenen Pflihten nhzukommen und die Interessen des Vereins zu whren. 6 Mitgliedseiträge; Nutzungsgeühren 6.1 Der Verein erhet von seinen Mitgliedern folgende Beiträge: Aufnhmegeühr: Einmlige Zhlung eim Erwer der Aktiven Mitgliedshft. Beim Erwer der ürigen Mitgliedshften entfällt die Aufnhmegeühr. Die Aufnhmegeühr ist einen Mont nh der Aufnhmeestätigung zur Zhlung fällig. Jährlihe Mitgliedseiträge Aktive Mitglieder zhlen den vollen Beitrg; Fmilienmitglieder ein Viertel des vollen Beitrgs; Ehrenmitglieder sind grundsätzlih eitrgsfrei, soweit sie durh Beshluss des Vorstnds ernnnt wurden; Ehrenmitgliedern, die durh Beshluss der Mitgliederversmmlung ernnnt wurden, knn eine Beitrgsreduzierung is hin zur Beitrgsfreiheit zuerknnt werden. Hierüer entsheidet die Mitgliederversmmlung zusmmen mit der Ernennung der jeweiligen Ehrenmitglieder. Die jährlihen Mitgliedseiträge werden Ende Ferur eines jeden Jhres zur Zhlung fällig. Ds Mitglied ht Anspruh uf einen Beleg. Stzung des Elephnts Clu e. V. Seite 5

6 Üer die Beiträge nh lit. ) und ) eshließt die Mitgliederversmmlung uf Antrg des Vorstnds. Änderungen gelten für ds druffolgende Geshäftsjhr. In Einzelfällen knn der Vorstnd, us erehtigten Gründen, Beiträge stunden, mindern oder gnz erlssen Der Verein ist ermähtigt, für Einrihtungen des Vereins Nutzungsgeühren von seinen Mitgliedern zu erheen. Die Einzelheiten setzt der Vorstnd mit Zustimmung des Beirts in einer Geührenordnung und einer Nutzungsordnung fest. 7 Orgne des Vereins Die Orgne des Vereins sind: d Die Mitgliederversmmlung der Vorstnd der Beirt der Rehnungsprüfer. 8 Die ordentlihe Mitgliederversmmlung Die Mitgliederversmmlung ist ds oerste Orgn des Vereins. Sie muss mindestens einml im Jhr stttfinden. Die Versmmlung wird vom Vorsitzenden des Vorstnds, im Flle seiner Verhinderung von einem Stellvertreter, geleitet zw. während dessen Whl vom Vorsitzenden des Beirts. 8.1 Einldung und Beshlussfähigkeit Die Einldung ist durh den Vorstnd mindestens 4 Wohen vor dem Termin (Asendetg mßgeend) llen teilnhmeerehtigten Mitgliedern zuzusenden. Ds Einldungsshreien gilt ls zugegngen, wenn es n die letzte vom Mitglied dem Verein shriftlih eknnt gegeene Adresse gerihtet ist. In der Einldung ist neen Ort, Tg und Uhrzeit uh die Tgesordnung zu nennen. Die Versmmlung ist eshlussfähig, unhängig von der Zhl der ershienenen stimmerehtigten Mitglieder. Beshlossen werden knn nur üer Gegenstände, die ei der Einldung ezeihnet worden sind. Stzung des Elephnts Clu e. V. Seite 6

7 8.2. Tgesordnung Die Tgesordnung legt der Vorstnd fest. Sie soll mindestens folgende Punkte enthlten: d e f g h i j k Verlesung des Protokolls der letzten Mitgliederversmmlung Beriht des Vorstnds üer ds gelufene und üer die Plnung für ds lufende Geshäftsjhr Berihte des Shtzmeisters und des Rehnungsprüfers Berihte der ürigen Referenten Entlstung und Neuwhl des Vorstnds (lle zwei Jhre) Whl des Rehnungsprüfers Entlstung und Neuwhl des Beirts (lle drei Jhre) Genehmigung des Ettplns für ds lufende Jhr Bertung des Etts für ds folgende Jhr Anträge der Mitglieder Vershiedenes Whlvorshläge für Vorstnd und Beirt können in der Einldung mitgeteilt werden. Weitere Whlvorshläge können us der Versmmlung kommen. 8.3 Anträge Anträge der Mitglieder zu der Tgesordnung müssen dem Vortnd mindestens 10 Tge vor der Mitgliederversmmlung shriftlih vorliegen. Sie werden vom Vorstnd in der Geshäftsstelle usgelegt. Sie sollen einen klr und knpp formulierten Antrg und eine Antrgsegründung enthlten. Sie werden nur ehndelt, wenn der Antrgsteller persönlih oder, ei mehreren Antrgstellern, mindestens einer von ihnen uf der Mitgliederversmmlung nwesend ist. Während der Mitgliederversmmlung können neue (dem Vorstnd zuvor niht eingereihte) Anträge nur in dringenden Fällen gestellt werden. Als dringend sind solhe Frgen nzusehen, deren Behndlung erst uf der nähsten Mitgliederversmmlung dem Verein zwishenzeitlih shweren Shden zufügen könnten. Dringlihkeitsnträge sind durh Astimmung der stimmerehtigten Mitglieder mit 2/3-Mehrheit zur Tgesordnung zuzulssen. Stzungsänderungen können niht Stzung des Elephnts Clu e. V. Seite 7

8 Gegenstnd von Dringlihkeitsnträgen sein. Unter dem Tgesordnungspunkt Vershiedenes können keine Anträge mehr gestellt werden. Hier dürfen nur Frgen von untergeordneter Bedeutung ehndelt werden. Ein Viertel der Versmmelten knn die Vertgung uf die nähste Mitgliederversmmlung verlngen. 8.4 Astimmung Die Stimmerehtigung der Mitglieder regelt sih nh 3. Zur Annhme eines Antrgs oder zur Whl genügt die einfhe Mehrheit der gegeenen Stimmen. Ht ei Whlen niemnd mehr ls die Hälfte der gegeenen gültigen Stimmen erhlten, so findet zwishen den eiden Kndidten, die die meisten Stimmen erhlten hen, eine Stihwhl sttt. Gewählt ist dnn derjenige, der die meisten Stimmen erhlten ht. Bei gleiher Stimmzhl entsheidet ds von dem Versmmlungsleiter zu ziehende Los. Enthltungen werden ei der Auszählung niht erüksihtigt, gelten lso weder ls J- noh ls Neinstimmen. Zur Stzungsänderung (uh zur Änderung des Stzungszweks und zur Auflösung des Vereins) und zur Entsheidung von dringenden Anträgen sind 2/3 der gegeenen gültigen Stimmen erforderlih. Bei Stimmengleihheit entsheidet die Stimme des jeweiligen Versmmlungsleiters. In der Regel wird üer Shfrgen durh Hndzeihen und üer Personlwhl durh Stimmzettel gestimmt. Auf Antrg des Vorsitzenden knn die Versmmlung eshließen, dss lle Astimmungen uh durh Hndheen erfolgen können. Jedes nwesende, stimmerehtigte Mitglied knn für jede Astimmung Shriftform (Stimmzettel) verlngen. Stzung des Elephnts Clu e. V. Seite 8

9 8.5 Zuständigkeiten Die Mitgliederversmmlung ist insesondere für folgende Angelegenheiten zuständig: d e f g h i Entgegennhme des Jhreserihts des Vorstnds Genehmigung des vom Vorstnd ufgestellten Ettplns für ds nähste Geshäftsjhr Whl, Aerufung und Entlstung der Vorstndsmitglieder Whl, Aerufung und Entlstung der Beirtsmitglieder Whl des Rehnungsprüfers Festsetzung der Mitgliedseiträge Beshlussfssung üer die Änderung der Stzung sowie üer die Auflösung des Vereins Ernennung von Ehrenmitgliedern gem ) der Stzung in llen sonstigen zwingend durh Gesetz oder diese Stzung estimmten Angelegenheiten 8.6 Vollmht Zur Ausüung des Stimmrehts knn ein nderes Mitglied, ds selst niht stimmerehtigt sein muss, evollmähtigt werden. Die Vollmht ist shriftlih und für jede Mitgliederversmmlung gesondert zu erteilen. Ein Mitglied drf jedoh niht mehr ls drei fremde Stimmen vertreten. 8.7 Protokoll Üer den Verluf der Mitgliederversmmlung ist ein Protokoll nzufertigen. Es soll den Inhlt der Berihte und den Verluf der Diskussion in Kurzform wiedergeen, sowie lle ehndelten Anträge, Whlvorgänge und Ettzhlen (evtl. ls Anlgen) einhlten. Bei den Whlen zum Vorstnd sollen uh die Stimmverhältnisse gennnt werden. Ds Protokoll ist vom Versmmlungsleiter und vom Protokollführer zu untershreien. Die Veröffentlihung in der Cluzeitung oder der Versnd n lle Mitglieder ersetzt die Verlesung uf der nähsten Mitgliederversmmlung. Stzung des Elephnts Clu e. V. Seite 9

10 9 Die Außerordentlihe Mitgliederversmmlung Eine ußerordentlihe Mitgliederversmmlung ist einzuerufen, wenn: der Vorstnd (einstimmig) oder 10 % der stimmerehtigten Mitglieder (shriftlih) es verlngen. Die Verlngenden hen den Antrg zu egründen und die Tgesordnung zu enennen. Es muss sih dei um Themen von esonderer Bedeutung und großer Eiledürftigkeit oder um ußergewöhnlih umfngreihe Verlngen hndeln. Für die Awiklung der Versmmlung gilt 8 entsprehend. 10 Der Vorstnd 10.1 Der Vorstnd esteht us mindestens drei und höhstens sieen Personen. Nur Vereinsmitglieder können dem Vorstnd ngehören. Er ht einen Vorsitzenden und mindestens einen Stellvertretenden Vorsitzenden zu estimmen und knn sih selst eine Geshäftsordnung geen (einstimmig) Der Vorstnd wird von der Mitgliederversmmlung gewählt. Seine Amtszeit eträgt zwei Jhre. Wiederwhl, uh wiederholte, ist möglih. Die Vorstndsmitglieder führen ihre Ämter is zur Neuwhl eines neuen Vorstnds, nh Aluf der Whlperiode ggf. kommissrish. Sheidet ein Mitglied des Vorstnds vorzeitig us, so knn der Vorstnd für die restlihe Amtsduer des Ausgeshiedenen einen Nhfolger wählen. Jede Mitgliederversmmlung knn jederzeit jedes Vorstndsmitglied durh Neuwhl einer nderen Person zum Vorstnd lösen. Die Tätigkeit der Vorstndsmitglieder ist ehrenmtlih Der Vorstnd führt die Geshäfte des Vereins in eigener Verntwortung, jedoh im Rhmen dieser Stzung und einer eventuellen Geshäftsordnung. Beshlüsse des Vorstnds werden grundsätzlih mit einfher Mehrheit gefsst, soweit niht in der Stzung ein Einstimmigkeitserfordernis ufgestellt ist. Dvon unhängig, können die Vorstndsmitglieder untereinnder weitere Mßnhmen eshließen, die eines einstimmigen Beshlusses edürfen. Stzung des Elephnts Clu e. V. Seite 10

11 10.4 Der Vorstnd knn zu seiner Unterstützung ei der Führung der Vereinsgeshäfte ezhlte Kräfte nstellen und/oder Referenten ernennen: Anstellung ezhlter Kräfte Der Vorstnd knn durh einstimmigen Beshluss ezhlte Kräfte nstellen, sofern die Mittel dfür im Ettpln für ds lufende Jhr vorgesehen sind. Für die Tätigkeit der ezhlten Kräfte ist der Vorstnd verntwortlih; er llein ist ihnen weisungserehtigt. Ernennung von Referenten Der Vorstnd knn einstimmig efähigte Vereinsmitglieder seiner Whl für frei vereinrte Zeiträume zu Referenten für estimmte Aufgen ernennen. Folgende Bereihe sollen immer durh einen Referenten etreut werden, sofern dieser Bereih niht shon durh ein Vorstndsmitglied oder Beirtsmitglied gedekt wird..1 Referent für Ett, Finnzierung, Steuern, Vermögensverwltung et. (Shtzmeister).2 Referent für Aufgen der Völkerverständigung.3 Referent für die Bereihe Kunst und Kultur.4 Referent für die Vorereitung und Durhführung von Vernstltungen.5 Referent für Puli Reltions und Werung Der Vorstnd knn einstimmig die Aufgenereihe zusmmenlegen, ufteilen, nders ordnen und Referenten für ndere Geiete ernennen. Sind für estimmte Aufgen keine Referenten ernnnt, so müssen die Aufgen von den Vorstndsmitgliedern selst üernommen werden. In jedem Fll ist der Vorstnd für die Tätigkeit der Referenten verntwortlih Der Vorstnd vertritt den Verein in llen Angelegenheiten. Jeweils zwei Vorstndsmitglieder vertreten den Verein gemeinshftlih. Stzung des Elephnts Clu e. V. Seite 11

12 10.6 Der Vorstnd ist für lle Angelegenheiten des Vereins zuständig, soweit sie niht durh die Stzung einem nderen Orgn des Vereins üertrgen sind. Er ht insesondere folgende Aufgen: Vorereitung und Einerufung der Mitgliederversmmlung sowie Aufstellung der Tgesordnung (einstimmig) Vorereitung des Ettplns, Buhführung, Erstellung des Jhreserihts (einstimmig) Beshlussfssung üer die Aufnhme von Mitgliedern gem. 4.1 der Stzung (einstimmig) d e f Ashluss von Verträgen ller Art; wird ddurh der Verein im jeweiligen Ettjhr und/oder in den Folgejhren mit mehr ls 5 % der Summe des letzten eshlossenen Etts elstet und ist für den Geshäftsvorgng im Ett ein Posten vorgesehen, so edürfen Mßnhmen dieser Art eines einstimmigen Beshlusses Festsetzung und Änderungen der Geührenordnung für Nutzungen von Einrihtungen des Vereins, lle sonstigen Aufgen, die ihm nh dieser Stzung zugewiesen sind Folgende Rehtsgeshäfte und Mßnhmen edürfen eines vorherigen zustimmenden Beshlusses des Beirts: d Ashluss von Verträgen ller Art, soweit diese den Verein im jeweiligen Ettjhr und/oder in den Folgejhren mit mehr ls 5 % der Summe des letzten eshlossenen Etts elsten, sofern für den Geshäftsvorgng im Ett kein Posten vorgesehen ist Erwer, Veräußerung und Belstung von Grundstüken und grundstüksgleihen Rehten Begründung und Erweiterung von Krediten und Kreditlinien zu Lsten des Vereins Ashluss von lngfristigen Vermögensnlgen Stzung des Elephnts Clu e. V. Seite 12

13 11 Der Beirt 11.1 Der Beirt esteht us is zu fünf Mitgliedern. Nur Vereinsmitglieder können dem Beirt ngehören. Sie dürfen jedoh niht zugleih dem Vorstnd ngehören. Die Mitglieder des Beirts wählen unter sih einen Vorsitzenden und regeln ds Verfhren ihrer Tätigkeit in eigener Verntwortung. Sofern die Beirtsmitglieder nihts nderes regeln, werden Beshlüsse des Beirts mit einfher Mehrheit gefsst Die Beirtsmitglieder werden von der Mitgliederversmmlung gewählt. Ihre Amtszeit eträgt drei Jhre. Wiederwhl, uh wiederholte, ist möglih. Die Beirtsmitglieder führen ihre Ämter is zur Neuwhl eines neuen Beirts, nh Aluf der Whlperiode ggf. kommissrish. Sheidet ein Mitglied des Beirts vorzeitig us, so knn der Beirt für die restlihe Amtsduer des Ausgeshiedenen einen Nhfolger wählen. Jede Mitgliederversmmlung knn jederzeit jedes Beirtsmitglied durh Neuwhl einer nderen Person zum Beirt lösen. Die Tätigkeit der Beirtsmitglieder ist ehrenmtlih Der Beirt knn von llen Orgnen des Vereins und von jedem Mitglied ngerufen werden. Die Anträge sind shriftlih zu stellen und usführlih zu egründen; sie sind dem Vorsitzenden unmittelr zuzuleiten Der Beirt ist zuständig für: d Shlihtung von vereinsinternen Differenzen persönliher Ntur zwishen einzelnen Mitgliedern, zwishen Mitgliedern und dem Vorstnd sowie zwishen den Orgnen des Vereins Beshlussfssung üer die Aufnhme von ktiven Vereinmitgliedern gem. 4.1 lit. ) der Stzung Ausshluss von Vereinsmitgliedern gemäß 4.2 lit. ) der Stzung in llen sonstigen Fällen, in denen er nh dieser Stzung zu entsheiden ht. Stzung des Elephnts Clu e. V. Seite 13

14 12 Der Rehnungsprüfer 12.1 Der Rehnungsprüfer wird von der Mitgliederversmmlung für ein Jhr gewählt, Wiederwhl, uh wiederholte, ist zulässig. Es sollen Vereinsmitglieder gewählt werden, denen die Proleme des Rehnungswesens niht fremd sind. Der Rehnungsprüfer drf keine nderen Ämter im Verein ekleiden Einml im Jhr, nh Vorliegen der Jhresrehnung, jedoh vor der ordentlihen Mitgliederversmmlung, üerprüft der Rehnungsprüfer die Büher und die Ksse des Vereins uh hinsihtlih Berehtigung nh der Stzung, Üereinstimmung mit dem Ett und Beshlüssen des Beirts und der Mitgliederversmmlung Üer seine Tätigkeit, den vorgenommenen Prüfungsumfng und üer ds Ergenis seiner Prüfung verfsst der Rehnungsprüfer einen Beriht n die Mitgliederversmmlung, der uf der Versmmlung zu verlesen ist. 13 Auflösung des Vereins 13.1 Die Auflösung des Vereins knn nur in einer Mitgliederversmmlung mit 2/3-Mehrheit eshlossen werden Flls die Mitgliederversmmlung nihts nderes eshließt, sind der Vorsitzende und der Stellvertretende Vorsitzende gemeinsm vertretungserehtigte Liquidtoren Ds nh Beendigung der Liquidtion vorhndene Vermögen ist entsprehend der Regelung in 2.4 der Stzung zu verwenden Die vorstehenden Bedingungen gelten entsprehend, wenn der Verein us einem nderen Grund ufgelöst wird oder seine Rehtsfähigkeit verliert. Stzung des Elephnts Clu e. V. Seite 14

15 14 Shlussestimmungen Sollte eine Bestimmung dieses Vertrges unwirksm sein oder werden, wird die Wirksmkeit des Vertrges im Ürigen hierdurh niht erührt. Vielmehr gilt nstelle der unwirksmen Bestimmung eine Regelung, die wirksm ist und mit der der esihtigte wirtshftlihe Zwek möglihst weitgehend erreiht wird. Gesetzlihe Bestimmungen kommen erst dnh zur Anwendung. Ds Gleihe gilt, sollte der Vertrg eine Lüke enthlten. Münhen, den 31. Mi 2011 Griele Rittinghus (Vorstnd + Versmmlungsleiterin) Dieter Bötther (Vorstnd) Andres Dis (Vorstnd + Protokollführer) Stzung des Elephnts Clu e. V. Seite 15

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