Vereinigte Sparkasse im Märkischen Kreis

Größe: px
Ab Seite anzeigen:

Download "Vereinigte Sparkasse im Märkischen Kreis"

Transkript

1 Vereinigte Sparkasse im Märkischen Kreis Offenlegungsbericht gemäß CRR zum Seite 1

2 Inhaltsverzeichnis 1 Allgemeine Informationen Einleitung und allgemeine Hinweise Anwendungsbereich (Art. 431, 436 und 13 CRR, 26a KWG) Einschränkungen der Offenlegungspflicht (Art. 432 CRR) Häufigkeit der Offenlegung (Art. 433 CRR) Medium der Offenlegung (Art. 434 CRR) Risikomanagement (Art. 435 CRR) Angaben zum Risikomanagement und zum Risikoprofil (Art. 435 (1) CRR) Angaben zur Unternehmensführung (Art. 435 (2) CRR) Eigenmittel (Art. 437 CRR) Eigenkapitalüberleitungsrechnung Hauptmerkmale sowie vollständige Bedingungen der begebenen Kapitalinstrumente Art und Beträge der Eigenmittelelemente Eigenmittelanforderungen (Art. 438 CRR) Kreditrisikoanpassungen (Art. 442 CRR) Angaben zur Struktur des Kreditportfolios Angaben zu überfälligen sowie notleidenden Positionen und zur Risikovorsorge Inanspruchnahme von ECAI und ECA (Art. 444 CRR) Beteiligungen im Anlagebuch (Art. 447 CRR) Kreditrisikominderungstechniken (Art. 453 CRR) Marktrisiko (Art. 445 CRR) Gegenparteiausfallrisiko (Art. 439 CRR) Operationelles Risiko (Art. 446 CRR) Belastete und unbelastete Vermögenswerte (Art. 443 CRR) Seite 2

3 Abkürzungsverzeichnis a. F. Alte Fassung BaFin CRR GuV HGB Instituts- VergV Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht Capital Requirements Regulation Gewinn- und Verlustrechnung Handelsgesetzbuch Instituts-Vergütungsverordnung k. A. keine Angabe (ohne Relevanz) KSA KWG MaRisk SolvV Kreditrisiko-Standardansatz Gesetz über das Kreditwesen (Kreditwesengesetz) Mindestanforderungen an das Risikomanagement der Kreditinstitute Solvabilitätsverordnung Seite 3

4 1 Allgemeine Informationen 1.1 Einleitung und allgemeine Hinweise Seit der Überarbeitung der aufsichtsrechtlichen Regelungen zur angemessenen Eigenkapitalausstattung international tätiger Banken durch den Baseler Ausschuss für Bankenaufsicht im Jahr 2004 besteht das Grundkonzept aus drei sich ergänzenden Säulen. Die dritte Säule ergänzt die quantitativen Vorgaben der ersten Säule (insbesondere Mindestkapitalanforderungen) und das interne Risikomanagement sowie Überprüfungsverfahren der Bankenaufsicht (zweite Säule). Mit der dritten Säule verfolgt die Aufsicht das Ziel, die Marktdisziplin zu erhöhen, indem Marktteilnehmern umfassende Informationen zum Risikoprofil eines Instituts zugänglich gemacht werden. In Deutschland wurden die erweiterten Offenlegungsanforderungen der dritten Säule zum 1. Januar 2007 mit dem neuen 26a KWG und der Einführung der Solvabilitätsverordnung (SolvV) in nationales Recht umgesetzt. Seit dem 1. Januar 2014 gelten in der gesamten Europäischen Union die Offenlegungsanforderungen der Capital Requirements Regulation (CRR), die die bisherigen SolvV-Vorgaben ablösen. Die bislang in 7 InstitutsVergV a. F. geregelte Offenlegung von Informationen zur Vergütungspolitik findet sich nun ebenfalls in der CRR wieder. Die im Bericht enthaltenen quantitativen Angaben entsprechen grundsätzlich dem Stand des Meldestichtags zum Ultimo Dezember des Berichtsjahres. Davon abweichend erfolgen die Angaben zu Kreditrisikoanpassungen auf Basis des festgestellten Jahresabschlusses. Im Sinne des 17 der Instituts-Vergütungsverordnung ist die Vereinigte Sparkasse nicht als bedeutendes Institut einzustufen. Insofern besteht für sie gemäß Artikel 450 (2) CRR keine Verpflichtung, Angaben zur Vergütungspolitik öffentlich zugänglich zu machen. 1.2 Anwendungsbereich (Art. 431, 436 und 13 CRR, 26a KWG) Das nachfolgende Dokument enthält die Angaben zum Anwendungsbereich der Offenlegung gemäß Artikel 431, 436 und 13 CRR sowie 26a (1) Satz 1 KWG. Die Offenlegung der Vereinigten Sparkasse erfolgt auf Einzelinstitutsebene. 1.3 Einschränkungen der Offenlegungspflicht (Art. 432 CRR) Die Vereinigte Sparkasse macht nicht von den Ausnahmeregelungen gemäß Artikel 432 CRR Gebrauch, bestimmte nicht wesentliche und vertrauliche Informationen bzw. Geschäftsgeheimnisse von der Offenlegung auszunehmen. Eine Erläuterung zur Nicht-Offenlegung von nicht wesentlichen oder vertraulichen Informationen bzw. Geschäftsgeheimnissen würde jedoch entsprechend dokumentiert. Davon unabhängig besitzen folgende Offenlegungsanforderungen der CRR aktuell keine Relevanz für die Vereinigte Sparkasse: Seite 4

5 Art. 440 CRR (Antizyklische Kapitalpuffer sind erst ab dem Jahr 2016 aufzubauen.) Art. 441 CRR (Die Vereinigte Sparkasse ist kein global systemrelevantes Institut.) Art. 449 CRR (Verbriefungspositionen sind nicht vorhanden.) Art. 451 CRR (Angaben zur Verschuldung sind für das Jahr 2014 noch nicht offenzulegen.) Art. 452 CRR (Für die Ermittlung der Kreditrisiken wird nicht der IRB-Ansatz, sondern der KSA zugrunde gelegt.) Art. 454 CRR (Die Vereinigte Sparkasse verwendet keinen fortgeschrittenen Messansatz für operationelle Risiken.) Art. 455 CRR (Die Vereinigte Sparkasse verwendet kein internes Modell für das Marktrisiko.) 1.4 Häufigkeit der Offenlegung (Art. 433 CRR) Gemäß Artikel 433 CRR müssen die nach Teil 8 CRR (Artikel 431 bis 455) erforderlichen Angaben mindestens einmal jährlich offen gelegt werden. Die Vereinigte Sparkasse hat anhand der in Artikel 433 Satz 3 CRR dargelegten Merkmale geprüft, ob die Offenlegung mehr als einmal jährlich ganz oder teilweise zu erfolgen hat. Die Prüfung der Sparkasse hat ergeben, dass eine jährliche Offenlegung ausreichend ist. 1.5 Medium der Offenlegung (Art. 434 CRR) Die offen zu legenden Informationen gemäß Artikel 434 CRR werden am auf der Homepage der Vereinigten Sparkasse veröffentlicht. Der Offenlegungsbericht bleibt bis zur Veröffentlichung des folgenden Offenlegungsberichtes auf der Homepage der Sparkasse jederzeit zugänglich. Der elektronische Zugang zum Offenlegungsbericht ist ohne namentliche Registrierung möglich. Ein Teil der gemäß CRR offenzulegenden Informationen findet sich im Lagebericht der Vereinigten Sparkasse. In diesen Fällen enthält der Offenlegungsbericht gemäß Artikel 434 (1) Satz 3 CRR einen Hinweis auf die Veröffentlichung der Informationen im Lagebericht. 2 Risikomanagement (Art. 435 CRR) 2.1 Angaben zum Risikomanagement und zum Risikoprofil (Art. 435 (1) CRR) Die Informationen gemäß Art. 435 (1) CRR hinsichtlich der Risikomanagementziele und -politik einschließlich der Risikomanagementverfahren und -systeme sind im Lagebericht nach 289 HGB unter Gliederungspunkt D Nrn. 1-5 offengelegt. Der Lagebericht wurde vom Vorstand genehmigt und ist auf der Homepage der Sparkasse veröffentlicht. Seite 5

6 2.2 Angaben zur Unternehmensführung (Art. 435 (2) CRR) Informationen zu Mandaten des Leitungsorgans Anzahl der Leitungsfunktionen Anzahl der Aufsichtsfunktionen Ordentliche Mitglieder des Vorstands 0 0 Ordentliche Mitglieder des Verwaltungsrats 0 0 Tabelle: Anzahl der von Mitgliedern des Leitungsorgans bekleideten Leitungs- und Aufsichtsfunktionen zum 31. Dezember 2014 (Art. 435 (2) Buchstabe a) CRR) In den Angaben sind die Mandate aufgeführt, für deren Wahrnehmung gemäß den 25c und 25d KWG Beschränkungen bestehen. Die jeweiligen Leitungs- und Aufsichtsfunktionen im eigenen Institut sind nicht mitgezählt. Auswahl- und Diversitätsstrategie für die Mitglieder des Leitungsorgans (Art. 435 (2) Buchstaben b) und c) CRR) Die Regelungen für die Auswahl der Mitglieder des Vorstands sowie des Verwaltungsrats sind in den gesetzlichen Regelungen im KWG und im Sparkassengesetz Nordrhein-Westfalen enthalten. Danach bestellt der Verwaltungsrat die Mitglieder des Vorstandes in der Regel für fünf Jahre und bestimmt den Vorsitzenden. Aus wichtigem Grund kann der Verwaltungsrat die Wiederbestellung ablehnen oder die Bestellung widerrufen. Für die Bestellung und Wiederbestellung ist die Genehmigung der Verbandsversammlung der Städte Altena, Balve, Neuenrade, Plettenberg und Werdohl sowie der Gemeinde Nachrodt-Wiblingwerde als Träger der Sparkasse erforderlich. Bei der Neubesetzung des Vorstandes achtet der Verwaltungsrat darauf, dass die Kenntnisse, Fähigkeiten und Erfahrungen der Mitglieder des Vorstandes ausgewogen sind. Darüber hinaus werden bei den Entscheidungen die Vorgaben des Gleichbehandlungsgesetzes (AGG) sowie das Gleichstellungsgesetz des Landes Nordrhein-Westfalen beachtet. Bei gleicher Eignung soll die Besetzung von Vorstandspositionen entsprechend des Gleichstellungsgesetzes mit einem Vertreter des unterrepräsentierten Geschlechts erfolgen. Eine Findungskommission und ggf. ein externes Beratungsunternehmen unterstützen den Verwaltungsrat bei der Ermittlung von geeigneten Bewerbern für die Besetzung des Vorstandspostens. Dabei wird insbesondere Wert auf die persönliche Zuverlässigkeit sowie die fachliche Eignung gelegt. Die fachliche Eignung setzt voraus, dass in ausreichendem Maß theoretische (z. B. Lehrinstitut, Verbandsprüferausbildung, Studium) und praktische (z. B. Kreditentscheidungskompetenz, eigenverantwortliche Mitwirkung Gesamtbanksteuerung) Kenntnisse in den betreffenden Geschäften sowie Leitungserfahrung (z. B. Anzahl der Jahre in leitender Tätigkeit) vorhanden ist. Die Vorgaben des BaFin-Merkblatts für die Prüfung der fachlichen Eignung und Zuverlässigkeit von Geschäftsleitern werden beachtet. Die Mitglieder des Vorstands verfügen über eine langjährige Berufserfahrung sowie umfangreiche Fachkenntnisse und Fähigkeiten in der Kreditwirtschaft. Die Mitglieder des Verwaltungsrats der Sparkasse werden im Wesentlichen durch die Ratsvertretungen der Städte Altena, Balve, Neuenrade, Plettenberg und Werdohl sowie der Gemeinde Nachrodt-Wiblingwerde als Träger der Sparkasse entsandt. Daneben werden weitere Mitglieder des Verwaltungsrats (Dienstkräfte der Sparkasse) auf der Grundlage des Sparkassengesetzes sowie des Landespersonalvertretungsgesetzes durch die Arbeitnehmer gewählt und entsprechend den Bestimmungen des Sparkassengesetzes von der Trägervertretung bestätigt. Seite 6

7 Die Mitglieder des Verwaltungsrats sind ehrenamtlich tätig. Vorsitzender des Verwaltungsrats ist aufgrund öffentlich-rechtlicher Vereinbarung der Hauptverwaltungsbeamte der Stadt Altena. Die Mitglieder des Verwaltungsrats besuchen Qualifizierungsprogramme und Schulungen an der Sparkassenakademie Nordrhein-Westfalen bzw. verfügen über langjährige Berufserfahrung als Mitarbeiter der Sparkasse, so dass ausreichende Kenntnisse und Sachverstand für die Tätigkeit im Verwaltungsrat der Sparkasse vorhanden sind. Die Vorgaben des BaFin-Merkblatts zur Kontrolle der Mitglieder von Verwaltungs- und Aufsichtsorganen werden beachtet. Aufgrund dieser sparkassenrechtlichen Gegebenheiten ist die Festlegung und Umsetzung einer eigenständigen Diversitätsstrategie für den Verwaltungsrat nicht möglich. Angaben zum Risikoausschuss (Art. 435 (2) Buchstabe d) CRR) Der Verwaltungsrat der Sparkasse hat nach 15 (3) SpkG aus dem Kreis seiner Mitglieder einen Risikoausschuss gebildet. Der Risikoausschuss berät mit dem Vorstand insbesondere die Grundsätze der Risikopolitik und Risikosteuerung der Sparkasse und nimmt weitere Aufgaben nach dem Sparkassenrecht wahr. Zu seinen Aufgaben gehört u. a. die Erörterung der Geschäfts- und Risikostrategien, die Überwachung der Risikolage auf Basis der Risikoberichterstattung des Vorstandes, die Überwachung der Wirksamkeit des Risikomanagements sowie die Überwachung des Einklangs der Konditionen im Kundengeschäft mit dem Geschäftsmodell und der Risikostruktur der Sparkasse. Informationsfluss an das Leitungsorgan bei Fragen des Risikos (Art. 435 (2) Buchstabe e) CRR) Die Informationen zur Risikoberichterstattung an den Vorstand sowie den Verwaltungsrat bzw. dessen Risikoausschuss sind im Lagebericht nach 289 HGB unter Gliederungspunkt D Nrn. 1-3 offengelegt. Der Risikoausschuss wird vierteljährlich in angemessener Weise mit den erstellten Risikogesamtberichten über die Risikosituation durch den Vorstand informiert. Unter Risikogesichtspunkten wesentliche Informationen werden vom Vorstand dem Risikoausschuss ad-hoc schriftlich mitgeteilt. Im Berichtsjahr fanden vier Sitzungen des Ausschusses statt. 3 Eigenmittel (Art. 437 CRR) 3.1 Eigenkapitalüberleitungsrechnung (Angaben gemäß Art. 437 (1) Buchstabe a) CRR i. V. m. Anhang I der Durchführungsverordnung (EU) Nr. 1423/2013) Die in der CRR geforderte vollständige Abstimmung der aufsichtsrechtlichen Kapitalposten mit den relevanten Bilanzposten ist in der folgenden Tabelle dargestellt: Seite 7

8 Handelsbilanz zum Überleitung Eigenmittel zum Meldestichtag 9. Nachrangige Verbindlichkeiten Euro Euro Euro Euro Euro Passivposition Bilanzwert Hartes Kernkapital Zusätzliches Kernkapital Ergänzungskapital 0,00 0, Genussrechtskapital 0,00 0, Fonds für allgemeine Bankrisiken 12. Eigenkapital , ,00 1) ,000,00 a) gezeichnetes Kapital 0,00 0,00 0,00 b) Kapitalrücklage 0,00 c) Gewinnrücklagen ca) Sicherheitsrücklage , ,90 cb) andere Rücklagen 0,00 d) Bilanzgewinn , ,83 0,00 Sonstige Überleitungskorrekturen Allgemeine Kreditrisikoanpassungen (Art. 62 CRR) 0, ,93 Unternehmen der Finanzbranche (Art. 66 CRR) 0,00 0,00 Immaterielle Vermögensgegenstände (Art. 36 CRR) ,00 Übergangsvorschriften (Art. 484 bis 491 CRR) 0,00 0, , ,90 0, ,00 1) Abzug der Zuführung (4.125 TEUR) wegen Anrechnung als Eigenmittel nach Feststellung der Bilanz im Folgejahr (Artikel 26 Abs. 1 Buchstabe f. CRR) Tabelle: Eigenkapital-Überleitungsrechnung Die Daten entstammen den Bilanzpositionen des geprüften Jahresabschlusses 2014 sowie den aufsichtsrechtlichen Meldungen zu den Eigenmitteln per. 3.2 Hauptmerkmale sowie vollständige Bedingungen der begebenen Kapitalinstrumente (Angaben gemäß Art. 437 (1) Buchstaben b) und c) CRR i. V. m. Anhang II der Durchführungsverordnung (EU) Nr. 1423/2013) Die Vereinigte Sparkasse hat keine anerkennungsfähigen Kapitalinstrumente begeben. 3.3 Art und Beträge der Eigenmittelelemente (Angaben gemäß Artikel 437 (1) Buchstaben d) und e) CRR i. V. m. Anhang VI der Durchführungsverordnung (EU) Nr. 1423/2013) Eine detaillierte Aufstellung der Eigenmittelelemente ist dem Anhang zum Offenlegungsbericht zu entnehmen. Art. 437 (1) Buchstabe f) CRR findet keine Anwendung. Seite 8

9 4 Eigenmittelanforderungen (Art. 438 CRR) Qualitative Angaben (Art. 438 Buchstabe a) CRR) Die Angaben zur Angemessenheit der Eigenmittel finden sich im Lagebericht nach 289 HGB unter Gliederungspunkt B Ziffer 4.1 wieder. Der Lagebericht wurde vom Vorstand genehmigt und ist auf der Homepage der Sparkasse veröffentlicht. Art. 438 (1) Buchstabe b) CRR besitzt für die Vereinigte Sparkasse keine Relevanz. Quantitative Angaben (Art. 438 Buchstaben c) bis f) CRR) Betrag per (Euro) Kreditrisiko Standardansatz Zentralstaaten oder Zentralbanken - Regionale oder lokale Gebietskörperschaften - Öffentliche Stellen ,50 Multilaterale Entwicklungsbanken - Internationale Organisationen - Institute ,27 Unternehmen ,69 Mengengeschäft ,76 Durch Immobilien besicherte Positionen ,67 Ausgefallene Positionen ,72 Mit besonders hohen Risiken verbundene Positionen - Positionen in Form von gedeckten Schuldverschreibungen - Verbriefungspositionen - Institute und Unternehmen mit kurzfristiger Bonitätsbeurteilung - Investmentfonds (OGAW-Fonds) - Beteiligungspositionen ,37 Sonstige Posten ,52 Marktrisiko des Handelsbuchs Standardansatz - Interner Modellansatz - Fremdwährungsrisiko Netto-Fremdwährungsposition - Abwicklungsrisiko Abwicklungs- / Lieferrisiko - Warenpositionsrisiko Laufzeitbandverfahren - Vereinfachtes Verfahren - Erweitertes Laufzeitbandverfahren - Operationelle Risiken Basisindikatoransatz ,13 Standardansatz - Fortgeschrittener Messansatz (AMA) - Tabelle: Eigenmittelanforderungen nach Risikoarten und Risikopositionsklassen Seite 9

10 5 Kreditrisikoanpassungen (Art. 442 CRR) 5.1 Angaben zur Struktur des Kreditportfolios (Angaben gemäß Art. 442 Buchstaben c) bis f) CRR) Gesamtbetrag der Risikopositionen Die Ermittlung des Gesamtbetrags der Risikopositionen erfolgt nach aufsichtlichen Vorgaben. Die bilanziellen und außerbilanziellen Geschäfte werden jeweils mit ihren Buchwerten (nach Abzug der Risikovorsorge und vor Kreditrisikominderung) gemäß Artikel 111 CRR ausgewiesen, die derivativen Instrumente mit ihren Kreditäquivalenzbeträgen. Der Gesamtbetrag der Risikopositionen zum Meldestichtag in Höhe von 869,5 Mio. Euro setzt sich aus sämtlichen Geschäften mit einem Adressenausfallrisiko in den Risikopositionsklassen gemäß Artikel 112 CRR mit Ausnahme der Beteiligungsrisikopositionen zusammen. Die nachfolgende Übersicht enthält den Gesamtbetrag der Risikopositionen aufgeschlüsselt nach den für den KSA vorgegebenen Risikopositionsklassen. Die Aufschlüsselung des Gesamtbetrags der Risikopositionen ist in Jahresdurchschnittswerten angegeben. Jahresdurchschnittsbetrag der Risikopositionen Öffentliche Stellen 0,7 Institute 7,0 Unternehmen 546,3 Mengengeschäft 144,6 Durch Immobilien besicherte Positionen 94,7 Ausgefallene Positionen 62,5 Sonstige Posten 15,2 Gesamt 871,0 Tabelle: Gesamtbetrag der Risikopositionen nach Risikopositionsklassen Geografische Verteilung der Risikopositionen Die Zuordnung der Risikopositionen zu den geografischen Gebieten (Art. 442 Buchstabe d) CRR) erfolgt anhand des Landes, dem die wirtschaftlichen Risiken der an den Kreditnehmer gewährten Kredite zuzuordnen sind. Die geografische Verteilung des Portfolios spiegelt die mit der regionalen Ausrichtung der Sparkasse einhergehende Konzentration auf den Heimatmarkt wider. Deutschland EWR Sonstige Zentralstaaten oder Zentralbanken 9,9 245,2 - Regionale oder lokale Gebietskörperschaften 43,2 - - Öffentliche Stellen 3,4 - - Institute 113,5 0,2 - Unternehmen 682,3 17,6 3,7 Mengengeschäft 303,5 0,3 0,5 Durch Immobilien besicherte Positionen 332,5 3,2 0,4 Ausgefallene Positionen 64,5 0,0 0,7 Sonstige Posten 28,3 - - Gesamt 1.581,1 266,5 5,3 Tabelle: Risikopositionen nach geografischen Gebieten Seite 10

11 Land- und Forstwirtschaft, Fischerei und Aquakultur Energie- und Wasserversorgung, Entsorgung, Bergbau und Gewinnung von Steinen und Erden Verarbeitendes Gewerbe Baugewerbe Sonstige Banken Offene Investmentvermögen inkl. Geldmarktfonds Öffentliche Haushalte Organisationen ohne Erwerbszweck Sonstige Vereinigte Sparkasse im Märkischen Kreis Offenlegungsbericht per Aufschlüsselung der Risikopositionen nach Hauptbranchen Die Sparkasse ordnet jedem Kunden eine Branche nach der Systematik der Wirtschaftszweige zu. Diese Branchen werden gruppiert und zu Hauptbranchen zusammengefasst offengelegt (Art. 442 Buchstabe e) CRR). Finanzinstitute und öffentlicher Sektor Zentralstaaten oder Zentralbanken 9,9-245,2 - - Regionale oder lokale Gebietskörperschaften ,9-3,3 Öffentliche Stellen ,4 Institute 113, ,1 Sonstige Posten ,3 Gesamt 123, ,1 0 35,1 Tabelle: Risikopositionen nach Branchen Finanzinstitute und öffentlicher Sektor Industrieunternehmen Unternehmen 13,6 112,7 259,5 6,7 - Davon: KMU 12,6 74,8 110,3 6,7 - Mengengeschäft 5,1 0,6 19,1 12,7 0,2 Davon: KMU 5,1 0,6 19,0 12,7 0,2 Durch Immobilien besicherte Positionen 0,9 1,2 9,5 8,9 - Davon: KMU 0,9 1,2 9,3 8,9 - Ausgefallene Positionen 0,3-29,0 2,1 - Gesamt 19,9 114,5 317,1 30,4 0,2 Tabelle: Risikopositionen nach Branchen Industrieunternehmen Seite 11

12 Organisationen ohne Erwerbszweck Handel; Instandhaltung und Reparatur von Kraftfahrzeugen Verkehr und Lagerei, Nachrichtenübermittlung Finanz- und Versicherungsdienstleistungen Grundstücks- und Wohnungswesen Sonstiges Dienstleistungsgewerbe Privatpersonen Vereinigte Sparkasse im Märkischen Kreis Offenlegungsbericht per Dienstleistungsunternehmen und Privatpersonen Unternehmen 12,9 43,4 17,4 62,4 99,5 43,0 32,3 Davon: KMU 10,7 19,0 5,1 4,8 68,7 24,2 - Mengengeschäft 2,9 15,5 2,2 2,2 5,1 25,1 213,7 Davon: KMU 2,9 15,5 2,2 2,2 5,1 25,1 - Durch Immobilien besicherte Positionen 2,1 8,2 1,4 3,0 45,7 19,4 235,9 Davon: KMU 1,6 8,1 1,4 3,0 45,7 19,4 - Ausgefallene Positionen - 6,1 0,8 0,2 11,2 3,7 11,9 Gesamt 17,9 73,2 21,8 67,8 161,5 91,2 493,8 Tabelle: Risikopositionen nach Branchen Dienstleistungsunternehmen und Privatpersonen Aufschlüsselung der Risikopositionen nach Restlaufzeiten Bei den Restlaufzeiten (Offenlegung gemäß Art. 442 Buchstabe f) CRR) handelt es sich um vertragliche Restlaufzeiten. < 1 Jahr 1 Jahr bis 5 Jahre > 5 Jahre Zentralstaaten oder Zentralbanken 19,8 214,2 21,1 Regionale oder lokale Gebietskörperschaften 40,0 0,4 2,9 Öffentliche Stellen 0,0 3,4 - Institute 51,9 0,4 61,3 Unternehmen 160,5 167,8 375,3 Mengengeschäft 141,2 25,8 137,3 Durch Immobilien besicherte Positionen 16,5 30,9 288,7 Ausgefallene Positionen 14,1 6,3 44,9 Sonstige Posten 14,6-13,6 Gesamt 458,6 449,2 945,1 Tabelle: Risikopositionen nach Restlaufzeiten 5.2 Angaben zu überfälligen sowie notleidenden Positionen und zur Risikovorsorge (Angaben gemäß Art. 442 Buchstaben a) und b) sowie g) bis i) CRR) Definition überfälliger und notleidender Forderungen Eine Forderung gilt als überfällig, wenn Verbindlichkeiten eines Schuldners mehr als 90 aufeinander folgende Tage in Verzug sind. Dieser Verzug wird bei der Sparkasse nach Artikel 178 CRR für alle Risikopositionsklassen kreditnehmerbezogen ermittelt. Seite 12

13 Notleidende Kredite sind Forderungen, für die Maßnahmen der Risikovorsorge wie Wertberichtigungen oder Teilabschreibungen getroffen wurden bzw. die sich in Abwicklung befinden. Ansätze und Methoden zur Bestimmung der Risikovorsorge Die Sparkasse verfügt über Steuerungsinstrumente, um frühzeitig Adressenausfallrisiken bei Kreditengagements zu erkennen, diese zu steuern und zu bewerten sowie im Jahresabschluss durch Risikovorsorge (Einzelwertberichtigungen, Rückstellungen) abzuschirmen. Hinsichtlich der handelsrechtlichen Bewertung verweisen wir auf die Ausführungen im Anhang zum Jahresabschluss vom sowie auf Ziffer 5.1 unter Gliederungspunkt D des Risikoberichtes im Lagebericht. Die Kreditengagements werden regelmäßig dahingehend überprüft, ob Risikovorsorgebedarf, d. h. Bedarf an spezifischen Kreditrisikoanpassungen, besteht. Eine außerordentliche Überprüfung erfolgt, wenn der Sparkasse Informationen vorliegen, die auf eine Verschlechterung der wirtschaftlichen Verhältnisse hinweisen. Die Höhe der im Einzelfall zu bildenden spezifischen Kreditrisikoanpassungen orientiert sich zum einen an der Wahrscheinlichkeit, mit der der Kreditnehmer seinen vertraglichen Verpflichtungen nicht mehr nachkommen kann. Basis hierfür ist die Beurteilung der wirtschaftlichen Verhältnisse und das Zahlungsverhalten des Kunden. Darüber hinaus erfolgt eine Bewertung der Sicherheiten mit ihren wahrscheinlichen Realisationswerten, um einschätzen zu können, welche Erlöse nach Eintritt von Leistungsstörungen noch zu erwarten sind. Die Angemessenheit der spezifischen Kreditrisikoanpassungen wird regelmäßig überprüft und fortgeschrieben. Eine Auflösung der spezifischen Kreditrisikoanpassungen erfolgt bei nachhaltiger Verbesserung der wirtschaftlichen Verhältnisse des Kreditnehmers, d. h. wenn die Kapitaldienstfähigkeit wieder erkennbar ist, oder wenn die Kreditrückführung aus vorhandenen Sicherheiten möglich ist. Für latente Ausfallrisiken bildet die Sparkasse Pauschalwertberichtigungen. Darüber hinaus bestehen allgemeine Kreditrisikoanpassungen in Form von Vorsorgereserven für allgemeine Bankrisiken nach 340f HGB. Berechnungsweisen sowie die Prozesse zur Genehmigung der Risikovorsorge sind in den Organisationsrichtlinien der Sparkasse geregelt. Notleidende und überfällige Risikopositionen nach Branchen und nach geografischen Gebieten Die Nettozuführung zur Risikovorsorge im Kreditgeschäft betrug gemäß festgestelltem Jahresabschluss 2014 im Berichtszeitraum 3,6 Mio. Euro und setzt sich zusammen aus Zuführungen und Auflösungen. Direkt in die GuV übernommene Direktabschreibungen betrugen im Berichtszeitraum 0,2 Mio. Euro, die Eingänge auf abgeschriebene Forderungen 0,1. Für latente Risiken aus dem Kreditgeschäft bestanden am Pauschalwertberichtigungen in Höhe von 3,0 Mio. Euro. Seite 13

14 Gesamtbetrag notleidender Forderungen Bestand EWB Bestand Rückstellungen Aufwendungen für EWB, PWB und Rückstellungen Gesamtbetrag überfälliger Forderungen Vereinigte Sparkasse im Märkischen Kreis Offenlegungsbericht per Banken Öffentliche Haushalte Privatpersonen 10,0 4,5 0,0 0,5 5,9 Unternehmen und wirtschaftlich selbständige Privatpersonen, 67,8 26,6 0,0 2,9 13,6 davon Land- und Forstwirtschaft, Fischerei und Aquakultur 0,1 0, ,2 Energie- und Wasserversorgung, Entsorgung, Bergbau und Gewinnung von Steinen und Erden Verarbeitendes Gewerbe 38,8 10,5-1,0 4,2 Baugewerbe 1,4 0,8-0,1 1,2 Handel; Instandhaltung und Reparatur von Kraftfahrzeugen 4,5 2,1-1,0 3,4 Verkehr und Lagerei, Nachrichtenübermittlung 2,2 1,6 0,0 0,0 0,2 Finanz- und Versicherungsdienstleistungen 0,1 0,0-0,0 0,2 Grundstücks- und Wohnungswesen 16,0 8,3-0,5 2,4 Sonstiges Dienstleistungsgewerbe 4,7 3,2-0,3 1,8 Organisationen ohne Erwerbszweck Sonstige 0,2 0,0 0,3 0,2 0,0 Gesamt 78,0 31,1 0,3 3,6 19,5 Tabelle: Notleidende und überfällige Risikopositionen nach Branchen Seite 14

15 Gesamtbetrag notleidender Forderungen Bestand EWB Bestand PWB Bestand Rückstellungen Gesamtbetrag überfälliger Forderungen Vereinigte Sparkasse im Märkischen Kreis Offenlegungsbericht per Deutschland 77,9 31,0 3,0 0,3 19,5 EWR 0,1 0, Sonstige 0,0 0, Gesamt 78,0 31,1 3,0 0,3 19,5 Tabelle: Notleidende und überfällige Risikopositionen nach geografischen Gebieten Entwicklung der Risikovorsorge Zuführung Auflösung Anfangsbestand Inanspruchnahme Wechselkursbedingte und sonstige Veränderung Endbestand Einzelwertberichtigungen 34,3 5,3 1,9 6,6-31,1 Rückstellungen 0,1 0, ,3 Pauschalwertberichtigungen 3,3-0, ,0 Summe spezifische Kreditrisikoanpassungen 37,7 5,5 2,2 6,6-34,4 Allgemeine Kreditrisikoanpassungen (als Ergänzungskapital angerechnete 11,3 11,5 Vorsorge- reserven nach 340f HGB) Tabelle: Entwicklung der Risikovorsorge Seite 15

16 6 Inanspruchnahme von ECAI und ECA (Art. 444 CRR) Zur Berechnung der regulatorischen Eigenmittelanforderungen für das Kreditrisiko verwendet die Sparkasse die in der CRR für den KSA vorgegebenen Risikogewichte. Dabei dürfen für die Bestimmung der Risikogewichte Bonitätsbeurteilungen externer Ratingagenturen herangezogen werden. Die folgende Übersicht enthält die benannten, aufsichtsrechtlich anerkannten Ratingagenturen (ECAI) sowie die Risikopositionsklassen, für welche die Agenturen in Anspruch genommen werden. Risikopositionsklasse nach Artikel 112 CRR Benannte Ratingagenturen Zentralstaaten oder Zentralbanken Standard & Poor s und Moody s Regionale oder lokale Gebietskörperschaften Standard & Poor s und Moody s Öffentliche Stellen Standard & Poor s und Moody s Multilaterale Entwicklungsbanken Standard & Poor s und Moody s Tabelle: Benannte Rating- bzw. Exportversicherungsagenturen je Risikopositionsklasse Gegenüber der Vorperiode wurden Multilaterale Entwicklungsbanken in den Kreis der nominierten Ratingagenturen neu aufgenommen und Institute bzw. von Kreditinstituten emittierte gedeckte Schuldverschreibungen ( 25 Abs. 7 bzw. 8 der bisherigen SolvV) aus dem Kreis der nominierten Ratingagenturen entfernt. Hintergrund ist die neue rechtliche Grundlage auf Basis der CRR. Die Übertragung der Bonitätsbeurteilung einer Emission auf die Forderung erfolgt auf Basis eines systemtechnisch unterstützten Ableitungssystems, das mit den Anforderungen nach Artikel 139 der CRR übereinstimmt. Grundsätzlich wird so jeder Forderung ein Emissionsrating oder - sofern dieses nicht vorhanden ist - ein Emittentenrating übertragen. Falls kein Rating zugeordnet werden kann, wird die Forderung wie eine unbeurteilte Risikoposition behandelt. Das für die jeweilige Forderung anzuwendende Risikogewicht wird anhand der in der CRR vorgegebenen Bonitätsstufen ermittelt. Die Zuordnung der externen Bonitätsbeurteilungen zu den Bonitätsstufen erfolgt auf Basis der von der Europäischen Bankenaufsichtsbehörde EBA veröffentlichten Standardzuordnung. Risikopositionswerte nach Risikogewichten vor und nach Berücksichtigung von Kreditrisikominderung Der Risikopositionswert bildet die Grundlage für die Bestimmung der Eigenmittelanforderungen für das Kreditrisiko. Die nachfolgende Tabelle zeigt die Risikopositionswerte aufgeschlüsselt nach Risikogewichten vor und nach im KSA angerechneten Sicherheiten. Risikogewicht in % Positionswerte vor Kreditrisikominderung Seite 16 Positionswerte nach Kreditrisikominderung 0 372,6 419, ,4 33, ,2 325,2 50 0,0 0, ,1 173, ,5 665, ,7 31,3

17 Positionswerte vor Kreditrisikominderunrisikominderung Positionswerte nach Kredit- Risikogewicht in % Kapitalabzug Beteiligungen im Anlagebuch (Art. 447 CRR) Die von der Vereinigten Sparkasse gehaltenen Beteiligungen lassen sich hinsichtlich der Art der Beteiligung in strategische, Funktions- und Kapitalbeteiligungen einteilen. Strategische Beteiligungen folgen dem Verbundgedanken und sind Ausdruck der Geschäftsstrategie der Sparkassen-Finanzgruppe. Sie tragen zum operativen Erfolg bei und sind in der Regel nicht disponibel. Funktionsbeteiligungen dienen der Spezialisierung und Bündelung betrieblicher Aufgaben. Hierzu zählen insbesondere Beteiligungen an Unternehmen, die Hilfsdienste erbringen. Aufgrund einer Entscheidung der Bankenaufsicht wird die durch das Sparkassengesetz geforderte Beteiligung am regionalen Sparkassenverband für den Offenlegungsbericht unter den Funktionsbeteiligungen ausgewiesen. Eingegangene Kapitalbeteiligungen der Sparkasse wurden zur Verbesserung der regionalen Struktur des Trägergebietes eingesetzt. Darüber hinaus werden im Offenlegungsbericht die ebenfalls getätigten Eigenanlagen in Aktien ausgewiesen. Die Beteiligungen der Sparkasse, sowohl direkte als auch indirekte Beteiligungen, wurden aufgrund langfristiger strategischer Überlegungen eingegangen, um den Verbund der Sparkassen- Finanzgruppe zu stärken, die Zusammenarbeit mit den Institutionen in der Region zu ermöglichen und nachhaltig die regionalen Wirtschaftsräume zu fördern. Sie dienen letztlich der Erfüllung des öffentlichen Auftrags durch den Gesetzgeber sowie der Förderung des Sparkassenwesens. Eine Gewinnerzielung steht somit nicht im Vordergrund, wird aber insbesondere für die Gruppe der Kapitalbeteiligungen angestrebt. Der Vorstand der Sparkasse hat zu dem Engagement in Beteiligung eine entsprechende Strategie verabschiedet. Beteiligungen für das operative Kundengeschäft, die finanzierungsnahen Charakter besitzen, gehören danach nicht zur Produktpalette der Sparkasse. Die Bewertung der Beteiligungen in der Rechnungslegung erfolgt nach den Vorschriften des HGB. Die Beteiligungen werden nach den für das Anlagevermögen geltenden Vorschriften gemäß 253 Absätze 1 und 3 HGB bewertet, es sei denn, sie sind nicht dazu bestimmt, dauernd dem Geschäftsbetrieb zu dienen. In diesem Fall werden sie nach den für das Umlaufvermögen geltenden Vorschriften nach 253 Absätze 1 und 4 HGB bewertet. Die Wertansätze werden in regelmäßigen Abständen überprüft. Die Bewertung der Beteiligungen erfolgt zu Anschaffungskosten gemäß HGB. Dauerhafte Wertminderungen auf Beteiligungen werden abgeschrieben, und Zuschreibungen sind bis zur Höhe der Anschaffungskosten möglich. Die in der nachfolgenden Tabelle ausgewiesenen Beteiligungspositionen basieren auf der Zuordnung zu der Risikopositionsklasse Beteiligungen nach der CRR. Bei den Wertansätzen werden der in der Bilanz ausgewiesene Buchwert, der beizulegende Zeitwert sowie, sofern an einer Börse notiert, ein vorhandener Börsenwert ausgewiesen. Der beizulegende Zeitwert bei börsennotierten Beteiligungen ergibt sich aus dem Schlusskurs am Berichtsstichtag und entspricht dem Buchwert. Die Positionen werden aus strategischen Gründen als auch zur Renditeerzielung gehalten. Weitere Ausführungen sind im Lagebericht unter Gliederungspunkt D Ziffer 5.2 bzw. dem Anhang zur Bilanz offen gelegt. Seite 17

18 Beizulegender Buchwert Zeitwert Börsenwert (Fair Value) Strategische Beteiligungen 1,5 1,5 0 davon börsengehandelte Positionen davon nicht börsennotiert, aber zu einem hinreichend diversifizierten Beteiligungsportfolio gehörend - - davon andere Beteiligungspositionen 1,5 1,5 Funktionsbeteiligungen 22,7 22,7 0 davon börsengehandelte Positionen davon nicht börsennotiert, aber zu einem hinreichend diversifizierten Beteiligungsportfolio gehörend - - davon andere Beteiligungspositionen 22,7 22,7 Kapitalbeteiligungen 22,9 22,9 12,8 davon börsengehandelte Positionen 12,8 12,8 12,8 davon nicht börsennotiert, aber zu einem hinreichend diversifizierten Beteiligungsportfolio gehörend - - davon andere Beteiligungspositionen 10,1 10,1 Gesamt 47,1 47,1 12,8 Tabelle: Wertansätze für Beteiligungspositionen Die kumulierten realisierten Gewinne und Verluste aus dem Verkauf von Beteiligungen (Aktienbestand der Liquiditätsreserve) betragen TEUR. Latente Neubewertungsreserven aus Beteiligungen werden nicht ermittelt. 8 Kreditrisikominderungstechniken (Art. 453 CRR) Zur angemessenen Reduzierung der Adressenausfallrisiken können bestimmte Kreditrisikominderungstechniken eingesetzt werden. Hierzu zählen die Hereinnahme von Sicherheiten sowie bilanzwirksame und außerbilanzielle Aufrechnungen. Von bilanzwirksamen und außerbilanziellen Aufrechnungsvereinbarungen macht die Sparkasse keinen Gebrauch. Die Strategie zur Bewertung und Verwaltung der verwendeten berücksichtigungsfähigen Sicherheiten ist als Teil unserer Kreditrisikostrategie in ein übergreifendes Verfahren der Gesamtbanksteuerung eingebunden. Bei der Hereinnahme und der Bewertung von Sicherheiten werden sowohl quantitativen als auch qualitativen Aspekten unter Berücksichtigung rechtlicher Erfordernisse Rechnung getragen. Die entsprechenden Verfahren sind in den Organisationsanweisungen der Sparkasse verankert. Die Beleihungsgrundsätze bilden den Rahmen für Art und Umfang der zugelassenen Sicherheiten und geben die anzuwendenden Kriterien für die Beurteilung der Werthaltigkeit der Sicherheiten vor. Der Ansatz, die Prüfung und die regelmäßige Bewertung der Sicherheiten liegen im Verantwortungsbereich der Abteilung Marktfolge Aktiv. Die Wertansätze der Sicherheiten werden in Abhängigkeit von ihrer Art in regelmäßiger Folge überprüft und aktualisiert. Die implementierten Prozesse zur Risikosteuerung geben die regelmäßige vollständige Kreditrisikobeurteilung der besicherten Positionen einschließlich der Überprüfung der rechtlichen Wirksamkeit und der juristischen Durchsetzbarkeit der hereingenommenen Sicherheiten vor. Seite 18

19 Zur laufenden Gewährleistung der juristischen Durchsetzbarkeit werden in der Regel standardisierte Verträge eingesetzt. Die Entscheidung über die Anerkennung und Anwendung eines Sicherheiteninstruments zur Kreditrisikominderung trifft die Sparkasse im Kontext ihrer Geschäftsstrategie und der Kreditrisikostrategie. Die Sparkasse nutzt zur Absicherung von privaten Immobilienfinanzierungen Grundpfandrechte als wesentliches Instrument zur Minimierung der mit dem Kreditgeschäft verbundenen Risiken. Die privilegierten Grundpfandrechte werden im KSA nicht als Kreditrisikominderung, sondern als eigenständige Risikopositionsklasse berücksichtigt und unter Artikel 442 CRR offengelegt. Die Bewertung der Grundpfandrechte erfolgt gemäß den Anforderungen des Artikels 125 CRR in Verbindung mit Artikel 208 CRR. Bei der Ermittlung der Sicherheitenwerte werden die Vorgaben der Beleihungsgrundsätze des Landes NRW und die Beleihungswertermittlungsverordnung zu Grunde gelegt. Bei Positionen, die vollständig mit Grundpfandrechten an Gewerbeimmobilien besichert sind, verzichtet die Sparkasse auf eine Zuordnung in die Forderungsklasse durch Immobilien besicherte Forderungen. Daneben werden die folgenden Hauptarten von Sicherheiten für aufsichtsrechtliche Zwecke als Sicherheiteninstrumente risikomindernd in Anrechnung gebracht: Finanzielle Sicherheiten: u. a. Bareinlagen bei der Sparkasse, sonstige Einlagen bei der Sparkasse (Zertifikate, Schuldverschreibungen), Schuldverschreibungen der öffentlichen Hand Gewährleistungen und Garantien: Garantien und Bürgschaften anerkennungsfähiger Sicherungsgeber (z. B. öffentliche Stellen, inländische Kreditinstitute, Bürgschaftsinstitute). Kreditderivate werden von der Sparkasse im Rahmen der aufsichtsrechtlich anerkannten Besicherung nicht genutzt. Markt- oder Kreditrisikokonzentrationen innerhalb der Kreditrisikominderung kommen bei der Sparkasse nicht vor. Die derzeitige Sicherheitenstruktur wird jedoch durch den hohen Anteil der Grundpfandrechte geprägt. Für die einzelnen Risikopositionsklassen ergeben sich die folgenden Gesamtbeträge an gesicherten Positionswerten. Finanzielle Sicherheiten Gewährleistungen und Kreditderivate Unternehmen 1,6 32,7 Mengengeschäft 1,1 1,5 Ausgefallene Positionen 0,4 13,8 Gesamt 3,1 48,0 9 Marktrisiko (Art. 445 CRR) Zur Ermittlung der Eigenkapitalanforderungen für das Marktrisiko verwendet die Sparkasse die aufsichtsrechtlichen Standardverfahren. Eigene interne Modelle i. S. von Art. 363 CRR kommen nicht zur Anwendung. Für die Risikoarten Handelsbuch, Abwicklung, Waren und Optionen bestand zum Stichtag keine Unterlegungspflicht mit Eigenmitteln. Für die Bestände in Fremdwährungen ist aufgrund des in Artikel 351 CRR festgelegten Schwellenwerts keine Unterlegung mit Eigenmitteln notwendig. Seite 19

20 10 Zinsrisiko im Anlagebuch (Art. 448 CRR) Qualitative Angaben (Art. 448 Buchstabe a) CRR) In die Messung des Zinsänderungsrisikos im Anlagebuch sind alle relevanten zinstragenden beziehungsweise zinssensitiven Geschäfte und Positionen einbezogen, bisher mit Ausnahme der risikomindernd wirkenden Zahlungsströme aus künftigen Pensionsverpflichtungen. Die eingesetzten Verfahren zur Messung der Marktpreis- und Zinsänderungsrisiken sind im Lagebericht unter Gliederungspunkt D Ziffern bis 5.4 veröffentlicht. Die Berechnung des Zinsänderungsrisikos erfolgt monatlich über einen Value at Risk mittels historischer Simulation (Konfidenzniveau von 99 % und 250 Tagen Haltedauer). Dabei kommen vermögensorientierte Methoden (Auswirkungen auf den Gesamtbankcashflow/Zinsbuchbarwert) und vierteljährlich zusätzlich GuV-orientierte Methoden (Auswirkungen auf den Zinsüberschuss) zum Einsatz. Für die Bestände mit unbestimmter Fristigkeit werden geeignete Annahmen (Modell der gleitenden Durchschnitte) getroffen. Effekte aus vorzeitigen Kreditrückzahlungen werden bei der Abbildung von Risiken aus impliziten Optionen berücksichtigt. Für Annahmen über das Kündigungsverhalten von Anlegern im Produkt Zuwachssparen hat die Sparkasse Verfahren unter Berücksichtigung von statistischem und optionalem Ausübeverhalten im Einsatz. Weiterhin werden auf vierteljährlicher Basis weitere Extrem-Szenarien gerechnet, die Zinssensitivitätsanalysen und Stresstests umfassen. Gemäß 25 Absatz 1 und 2 des Kreditwesengesetzes in Verbindung mit 2 Absatz 1 Nr. 4 Finanzinformationsverordnung sind Finanzinstitute verpflichtet, der Bankenaufsicht regelmäßig im Rahmen der Finanzinformationen die Barwertänderungen im Anlagebuch infolge eines standardisierten Zinsschocks mitzuteilen. Die aufsichtsrechtlich anzuwendende Zinsänderung beträgt +200 Basispunkte bzw Basispunkte. Beträgt die ermittelte Barwertänderung mehr als 20 % der regulatorischen Eigenmittel, handelt es sich um ein Institut mit potentiell erhöhtem Zinsänderungsrisiko. Bei der Vereinigten Sparkasse wurde die Schwelle von 20 % überschritten. Aufgrund der Ausstattung mit wirtschaftlichem Eigenkapital und stillen Reserven wurde die Sparkasse seitens der Aufsicht nicht als Institut mit erhöhtem Zinsänderungsrisiko eingestuft. Quantitative Angaben (Art. 448 Buchstabe b) CRR) berechnete Barwertänderung Zinsschock Basispunkte Zinsschock Basispunkte Euro (Mio.) - 30,3 + 9,2 Tabelle: Zinsänderungsrisiko 11 Gegenparteiausfallrisiko (Art. 439 CRR) Qualitative Angaben (Art. 439 Buchstaben a) bis d) CRR) Die Sparkasse schließt derivative Finanzgeschäfte zur Steuerung und Begrenzung von Zinsänderungsrisiken und Kreditrisiken ab. Ein Handel zur Erzielung von Gewinnen aus Preisdifferenzen in diesen Instrumenten wird nicht betrieben. Informationen können u. a. dem Anhang zur Bilanz bzw. dem Lagebericht unter Gliederungspunkt D Ziffer entnommen werden. Seite 20

21 Die Ermittlung der Eigenmittelanforderungen für derivative Positionen erfolgt auf Basis der aufsichtsrechtlichen Standardverfahren. Die Anrechnungsbeträge für derivative Positionen werden zusammen mit den weiteren kreditrisikobehafteten Positionen bei der Ermittlung der Risikopositionen (Exposures) berücksichtigt. Für jeden Kontrahenten besteht zum Zeitpunkt des Geschäftsabschlusses eine Obergrenze für die Anrechnung der Adressenausfallrisiken. Die Limithöhe ist abhängig von der Bonität und wird vom Vorstand festgelegt. Geschäfte in derivativen Finanzinstrumenten werden grundsätzlich über zentrale Gegenparteien abgeschlossen. Die Kontrahenten sind ausschließlich Banken. Grundsätzlich werden nur Geschäfte mit Kontrahenten abgeschlossen, die dem Haftungsverbund der Sparkassen-Organisation angehören. Die Überwachung der Limite erfolgt anhand eines Limitsystems. Für die Bilanzierung und Bewertung der derivativen Finanzinstrumente gelten die allgemeinen Grundsätze des HGB. Im Rahmen der Steuerung derivativer Adressenausfallrisikopositionen werden die Risikobeiträge von Markt- und Kontrahentenrisiken additiv behandelt. Daher erfolgt keine Betrachtung von Korrelationen dieser Risiken. Die Sparkasse hat keine Verträge mit ihren Vertragspartnern abgeschlossen, die im Falle einer Ratingverschlechterung der Sparkasse zu Sicherheitennachschüssen bzw. der erstmaligen Stellung von Sicherheiten führen könnten. Quantitative Angaben (Art. 439 Buchstaben e) bis h) CRR) Zum Berichtsstichtag hat die Sparkasse im Rahmen der Steuerung des Zinsänderungsrisikos zwei Festzinszahler-Swapgeschäfte (Zinsderivate) für eigene Rechnung mit Landesbanken über nominal TEUR abgeschlossen. Sie werden nicht gesondert bewertet, sondern in die Gesamtbetrachtung des Zinsänderungsrisikos einbezogen. Das gesamte Gegenparteiausfallrisiko beläuft sich zum Stichtag auf 1,4 Mio. Euro. Die Berechnung erfolgt gemäß Artikel 275 der CRR auf Basis der Ursprungsrisikomethode. Kreditderivate Credit Default Swaps hat die Sparkasse in geringem Umfang als Handelsgeschäft zur weiteren Streuung der Adressenausfallrisiken im Kreditportfolio abgeschlossen. Die Vereinigte Sparkasse hat sich zur Risikodiversifizierung an aufgelegten Sparkassen- Kreditbaskets beteiligt. Konzentrationsrisiken aus dem Kreditgeschäft wurden als Originator (Sicherungsnehmer) durch Einbringung in Kreditbaskets transferiert und als Inhaberschuldverschreibung emittiert. Im Gegenzug hat die Sparkasse aus diesen Verbriefungstransaktionen mit Kreditderivaten (Credit Linked Notes - CLN) als Investor (Sicherungsgeber) diversifizierte Kreditrisiken für das Anlagebuch zurückerworben. Ziel dieser Transaktionen ist die Erzielung von Zusatzerträgen durch Investition in eine uns bekannte Verbriefungstranche guter Bonität. Die CLN werden im Rahmen der Bilanzierung in eine Schuldverschreibung und einen unter den Eventualverbindlichkeiten ausgewiesenen Credit Default Swap (CDS) aufgespalten. Der CDS sichert die Adressenausfallrisiken der auch von anderen Sparkassen in die Kreditbaskets eingebrachten Einzelkreditnehmer. Das Volumen der CDS ist aufgrund des Ausscheidens und Ausbuchens von Adressen geringer als das der CLN. Für die CDS waren zum Jahreswechsel infolge einer Verschlechterung der Referenz der Bonität eines Teils der Referenzschuldner Drohverlustrückstellungen in unbedeutender Höhe erforderlich. Die Bewertung entspricht der IDW-Stellungnahme zur Rechnungslegung Bilanzierung von Kreditderivaten. Seite 21

22 Im Rahmen der regulatorischen Eigenkapitalunterlegung werden die Verbriefungsaktionen wie Kredite an Unternehmen bewertet und unter dieser Forderungsklasse ausgewiesen, weshalb ein separater Ausweis in diesem Bericht unterbleibt. Das Nominalvolumen der laufenden Transaktionen beläuft sich zum Berichtsstichtag auf TEUR für die Kundengeschäfte und TEUR für das Deckungsgeschäft. Art. 439 Buchstabe i) CRR findet keine Anwendung. 12 Operationelles Risiko (Art. 446 CRR) Die Informationen zum operationellen Risiko sind im Lagebericht nach 289 HGB unter Gliederungspunkt D Ziffer 5.6 offengelegt. Der Lagebericht wurde vom Vorstand genehmigt und ist auf der Homepage der Sparkasse veröffentlicht. 13 Belastete und unbelastete Vermögenswerte (Art. 443 CRR) Belastete Vermögenswerte sind grundsätzlich bilanzielle und außerbilanzielle Vermögensgegenstände, die bei besicherten Refinanzierungsgeschäften und sonstigen besicherten Verbindlichkeiten als Sicherheit eingesetzt werden und die nicht uneingeschränkt genutzt werden können. Die Belastung von Vermögenswerten bei der Sparkasse resultiert in erster Linie aus Weiterleitungsdarlehen im Kundengeschäft und Refinanzierungsaktivitäten des Treasury über Offenmarktgeschäfte bei der Deutschen Bundesbank. Die zum Berichtsstichtag belasteten Vermögenswerte standen ursächlich mit der Darlehensgewährung und den Geldmarktgeschäften in Verbindung. Die Sparkasse hat mit allen Gegenparteien der Geschäfte, aus denen belastete Vermögenswerte resultieren, Besicherungsvereinbarungen abgeschlossen. Den als Sicherheiten hinterlegten Vermögenswerten stehen zweckgebunden spezifische Verbindlichkeiten gegenüber. Die Höhe der als Sicherheiten genutzten Vermögenswerte richtet sich nach der Höhe der zu besichernden Verbindlichkeit, wobei die Sicherheiten einem festgelegten Bewertungsabschlag unterworfen sind. Der Sicherheitennehmer erwirbt bei Sicherheitenübertragungen das unbedingte Sicherungseigentum. Die Wiederverwendung von Sicherheiten wird nicht ausgeschlossen. Bei Verpfändungen erwirbt der Sicherheitennehmer ein Pfandrecht und kann nicht frei über die verpfändeten Vermögenswerte verfügen. Sicherheiten können mit der Maßgabe einer bestimmten Zweckbestimmung hinterlegt werden. Die als Sicherheiten hinterlegten Vermögenswerte können in einem geregelten Verfahren ausgetauscht werden, das gilt auch bei Vorliegen einer Wiederverwendungsbefugnis. Die nachfolgenden Tabellen stellen die Vermögenswerte und Sicherheiten sowie deren Belastung dar. Angaben zur Entwicklung der belasteten Vermögenswerte im Berichtszeitraum sind im Rahmen dieses Berichts noch nicht möglich, da die Meldung per erstmalig erfolgt ist. Nachträglich wurde seitens der Aufsicht für dieses Meldeerfordernis über eine nationale Besonderheit informiert, die unter bestimmten Voraussetzungen Erleichterungen bei der Abgabe der Meldung ergaben. Die Durchführungsverordnung (EU) 2015/79 wurde am erstmalig veröffentlicht. Die nachfolgende Tabelle enthält die Übersicht der gesamten Bilanzaktiva, angegeben in Stichtagswerten, unterteilt nach belasteten und unbelasteten Vermögenswerten: Seite 22

23 Buchwert belasteter Marktwert Buchwert Marktwert Ver- mögenswerte belasteter Vermögenswerte unbelasteter Vermögenswerte unbelasteter Vermögenswerte Beteiligungsinstrumente ,0 21,0 Anleihen und Schuldverschreibungen 49,6 49,6 236,2 236,2 Sonstige Vermögenswerte 274, ,5 - Summe Vermögenswerte 324,2 49, ,7 257,2 Tabelle: Bilanzaktiva zu Markt- und Buchwerten Zum Stichtag hat die Sparkasse keine Sicherheiten erhalten, die zu einem Marktwert zu bewerten wären. Die nachfolgende Übersicht enthält die Stichtagswerte der Verbindlichkeiten (Geschäfte der Passivseite und das Derivategeschäft), die die Belastung der Vermögenswerte erzeugen, also die Quellen der Belastung darstellen. Zugehörige Verbindlichkeiten, Eventualverbindlichkeiten und Wertpapierleihe Belastete Vermögenswerte, Sicherheiten und begebene eigene Schuldverschreibungen ohne gedeckte Schuldverschreibungen und ABS Buchwert ausgewählter Verbindlichkeiten 321,7 324,2 Tabelle: Zugehörige Verbindlichkeiten Seite 23

Solvabilitätsbericht nach 26a KWG (i. V. m. 319 ff. SolvV) zum 31.12.2008 der Gabler-Saliter Bankgeschäft KG

Solvabilitätsbericht nach 26a KWG (i. V. m. 319 ff. SolvV) zum 31.12.2008 der Gabler-Saliter Bankgeschäft KG Solvabilitätsbericht nach 26a KWG (i. V. m. 319 ff. SolvV) zum 31.12.2008 der Gabler-Saliter Bankgeschäft KG Beschreibung Risikomanagement Unser Risikomanagment haben wir im Lagebericht dargestellt. Eigenmittel

Mehr

Offenlegungsbericht der Ostsächsischen Sparkasse Dresden

Offenlegungsbericht der Ostsächsischen Sparkasse Dresden Offenlegungsbericht der Ostsächsischen Sparkasse Dresden Offenlegung gemäß 26a KWG zum 31.12.2014 S - Finanzgruppe Seite: 1 von 20 Inhaltsverzeichnis 1 Allgemeine Informationen 4 1.1 Einleitung und allgemeine

Mehr

Offenlegungsbericht der. Stadtsparkasse Porta Westfalica. per 31.12.2008

Offenlegungsbericht der. Stadtsparkasse Porta Westfalica. per 31.12.2008 Offenlegungsbericht der Stadtsparkasse Porta Westfalica per 31.12.2008 gemäß den Anforderungen der Solvabilitätsverordnung (SolvV) Inhaltsverzeichnis 1. ALLGEMEINES... 3 2. RISIKOMANAGEMENT... 3 3. ANWENDUNGSBEREICH...

Mehr

Die quantitative Offenlegung erfolgt auf Basis des Jahresabschlusses zum 31.12.2011. 23.137 4 Z 3:

Die quantitative Offenlegung erfolgt auf Basis des Jahresabschlusses zum 31.12.2011. 23.137 4 Z 3: VOLKSBANK VÖCKLABRUCK-GMUNDEN e.gen. Die quantitative Offenlegung erfolgt auf Basis des Jahresabschlusses zum 31.12.2011. 1. Eigenmittelstruktur Die Eigenmittel setzen sich wie folgt zusammen: 4 Z 2: Eigenmittel

Mehr

Offenlegungsbericht der Sparkasse Hildesheim

Offenlegungsbericht der Sparkasse Hildesheim Offenlegungsbericht der Offenlegung gemäß CRR zum Seite: 1 von 34 Inhaltsverzeichnis 1 Allgemeine Informationen 4 1.1 Einleitung und allgemeine Hinweise 4 1.2 Anwendungsbereich (Art. 431, 436 und 13 CRR,

Mehr

Offenlegungsbericht der Herner Sparkasse

Offenlegungsbericht der Herner Sparkasse Offenlegungsbericht der Herner Sparkasse Offenlegung gemäß CRR zum 31.12.2014 Seite 1 von 31 Inhaltsverzeichnis 1 Allgemeine Informationen 4 1.1 Einleitung und allgemeine Hinweise 4 1.2 Anwendungsbereich

Mehr

S Offenlegungsbericht der Stadtsparkasse Rahden per 31.12.2008

S Offenlegungsbericht der Stadtsparkasse Rahden per 31.12.2008 S Offenlegungsbericht der Stadtsparkasse Rahden per Offenlegung gemäß den Anforderungen der Solvabilitätsverordnung (SolvV) (Säule-III Bericht nach Basel II) Inhaltsverzeichnis Seite 1. Allgemeines 2 2.

Mehr

Offenlegungsbericht der Sparkasse Engen-Gottmadingen Offenlegung gemäß CRR zum 31.12.2014

Offenlegungsbericht der Sparkasse Engen-Gottmadingen Offenlegung gemäß CRR zum 31.12.2014 Offenlegungsbericht der Sparkasse Engen-Gottmadingen Offenlegung gemäß CRR zum Seite 1 von 20 Inhaltsverzeichnis Seite Abkürzungsverzeichnis 3 1. Allgemeine Informationen 4 1.1. Anwendungsbereich (Artikel

Mehr

OFFENLEGUNGSBERICHT Offenlegung gemäß CRR zum 30.12.2014

OFFENLEGUNGSBERICHT Offenlegung gemäß CRR zum 30.12.2014 OFFENLEGUNGSBERICHT Offenlegung gemäß CRR zum 30.12.2014 OFFENLEGUNGSBERICHT 2 INHALT 1. Allgemeine Informationen 4 1.1 Einleitung und allgemeine Hinweise 4 1.2 Anwendungsbereich (Art. 431, 436 und 13

Mehr

Offenlegungsbericht der Sparkasse Rhein Neckar Nord Offenlegung gemäß CRR zum 31.12.2014

Offenlegungsbericht der Sparkasse Rhein Neckar Nord Offenlegung gemäß CRR zum 31.12.2014 Offenlegungsbericht der Sparkasse Rhein Neckar Nord Offenlegung gemäß CRR zum 31.12.2014 Blatt 0 1. Allgemeine Informationen Seit dem 1. Januar 2014 gelten in der gesamten Europäischen Union die Offenlegungsanforderungen

Mehr

Kreissparkasse Groß-Gerau Offenlegungsbericht nach 26a KWG i. V. m. 319-337 SolvV zum 31.12.2009

Kreissparkasse Groß-Gerau Offenlegungsbericht nach 26a KWG i. V. m. 319-337 SolvV zum 31.12.2009 Kreissparkasse Groß-Gerau Offenlegungsbericht nach 26a KWG i. V. m. 319-337 SolvV zum 31.12.2009 s - Finanzgruppe Seite: 1 von 21 Inhaltsverzeichnis Abkürzungsverzeichnis...3 1 Einleitung...4 2 Risikomanagement

Mehr

Offenlegungsbericht der

Offenlegungsbericht der Offenlegungsbericht der Sparkasse Offenlegung gemäß CRR zum 31.12.2014 Offenlegungsbericht 2014 Seite: 1 von 39 Inhaltsverzeichnis 1 Allgemeine Informationen 4 1.1 Einleitung und allgemeine Hinweise 4

Mehr

Offenlegung nach 26 BWG

Offenlegung nach 26 BWG Offenlegung nach 26 BWG Die quantitative Offenlegung erfolgt auf Basis des Jahresabschlusses zum 31.12.2011. 1. Eigenmittelstruktur Die Eigenmittel setzen sich wie folgt zusammen: 4 Z 2: Eigenmittel gemäß

Mehr

Offenlegungsbericht der Sparkasse Hanauerland

Offenlegungsbericht der Sparkasse Hanauerland s Sparkasse Hanauerland Offenlegungsbericht der Sparkasse Hanauerland Offenlegung gemäß CRR zum 31.12.2014 Seite: 1 von 29 s Sparkasse Hanauerland Inhaltsverzeichnis 1 Allgemeine Informationen 4 1.1 Anwendungsbereich

Mehr

Offenlegungsbericht der Kreis- und Stadtsparkasse Dinkelsbühl

Offenlegungsbericht der Kreis- und Stadtsparkasse Dinkelsbühl Offenlegungsbericht der Kreis- und Stadtsparkasse Dinkelsbühl Offenlegung gemäß CRR zum - Finanzgruppe Seite: 1 von 41 Inhaltsverzeichnis 1 Allgemeine Informationen 4 1.1 Einleitung und allgemeine Hinweise

Mehr

Bericht zur Erfüllung der Offenlegungsanforderungen nach 26 a KWG und 319 ff. Solvabilitätsverordnung (SolvV) Raiffeisenbank Kirchweihtal eg

Bericht zur Erfüllung der Offenlegungsanforderungen nach 26 a KWG und 319 ff. Solvabilitätsverordnung (SolvV) Raiffeisenbank Kirchweihtal eg Bericht zur Erfüllung der Offenlegungsanforderungen nach 26 a KWG und 319 ff. Solvabilitätsverordnung (SolvV) Raiffeisenbank Kirchweihtal eg Angaben für das Geschäftsjahr 2010 (Stichtag 31.12.2010) Inhaltsverzeichnis

Mehr

Bericht zur Erfüllung der Offenlegungsanforderungen nach 26 a KWG und 319 ff. Solvabilitätsverordnung (SolvV) Raiffeisenbank Grainet eg

Bericht zur Erfüllung der Offenlegungsanforderungen nach 26 a KWG und 319 ff. Solvabilitätsverordnung (SolvV) Raiffeisenbank Grainet eg Bericht zur Erfüllung der Offenlegungsanforderungen nach 26 a KWG und 319 ff. Solvabilitätsverordnung (SolvV) Raiffeisenbank Grainet eg Angaben für das Geschäftsjahr 2010 (Stichtag 31.12.2010) - 1 - Inhaltsverzeichnis

Mehr

Offenlegungsbericht der Sparkasse Donauwörth

Offenlegungsbericht der Sparkasse Donauwörth Offenlegungsbericht der Offenlegung gemäß CRR zum 31.12.2014 Seite: 1 von 41 Inhaltsverzeichnis 1 Allgemeine Informationen 4 1.1 Einleitung und allgemeine Hinweise 4 1.2 Anwendungsbereich (Art. 431, 436

Mehr

Offenlegungsbericht der Sparkasse Witten

Offenlegungsbericht der Sparkasse Witten Offenlegungsbericht der Sparkasse Offenlegung gem. CRR zum Seite 1 von 42 Inhaltsverzeichnis Seite 1. Allgemeine Informationen 4 1.1 Einleitung und allgemeine Hinweise 4 1.2 Anwendungsbereich (Art. 431,

Mehr

Bericht zur Erfüllung der Offenlegungsanforderungen nach 26 a KWG und 319 ff. Solvabilitätsverordnung (SolvV) Raiffeisenbank Hohenau-Mauth eg

Bericht zur Erfüllung der Offenlegungsanforderungen nach 26 a KWG und 319 ff. Solvabilitätsverordnung (SolvV) Raiffeisenbank Hohenau-Mauth eg Bericht zur Erfüllung der Offenlegungsanforderungen nach 26 a KWG und 319 ff. Solvabilitätsverordnung (SolvV) Raiffeisenbank Hohenau-Mauth eg Angaben für das Geschäftsjahr 2010 (Stichtag 31.12.2010) -

Mehr

Offenlegungsbericht der Sparkasse Amberg-Sulzbach

Offenlegungsbericht der Sparkasse Amberg-Sulzbach Offenlegungsbericht der Sparkasse Amberg-Sulzbach Offenlegung gemäß CRR zum s - Finanzgruppe Seite: 1 von 45 Inhaltsverzeichnis 1 Allgemeine Informationen 4 1.1 Einleitung und allgemeine Hinweise 4 1.2

Mehr

Offenlegungsbericht der Sparkasse Emden Offenlegung gemäß CRR zum 31.12.2014

Offenlegungsbericht der Sparkasse Emden Offenlegung gemäß CRR zum 31.12.2014 Offenlegungsbericht der Sparkasse Emden Offenlegung gemäß CRR zum 31.12.2014 Seite: 1 von 54 Inhaltsverzeichnis 1 Allgemeine Informationen 5 1.1 Einleitung und allgemeine Hinweise 5 1.2 Anwendungsbereich

Mehr

Offenlegungsbericht der Stadtsparkasse Herdecke

Offenlegungsbericht der Stadtsparkasse Herdecke Offenlegungsbericht der Stadtsparkasse Herdecke Offenlegung gemäß CRR zum 31.12.2014 Seite: 1 von 35 Inhaltsverzeichnis 1 Allgemeine Informationen 4 1.1 Einleitung und allgemeine Hinweise 4 1.2 Anwendungsbereich

Mehr

Bericht zur Erfüllung der Offenlegungsanforderungen nach 26 a KWG und 319 ff. Solvabilitätsverordnung (SolvV) PSD Bank Köln eg

Bericht zur Erfüllung der Offenlegungsanforderungen nach 26 a KWG und 319 ff. Solvabilitätsverordnung (SolvV) PSD Bank Köln eg Bericht zur Erfüllung der Offenlegungsanforderungen nach 26 a KWG und 319 ff. Solvabilitätsverordnung (SolvV) PSD Bank Köln eg Angaben für das Geschäftsjahr 2013 (Stichtag 31.12.2013) - 1 - Inhaltsverzeichnis

Mehr

Offenlegungsbericht der Sparkasse Schweinfurt

Offenlegungsbericht der Sparkasse Schweinfurt Offenlegungsbericht der Sparkasse Schweinfurt Offenlegung gemäß CRR zum Seite: 1 von 45 Inhaltsverzeichnis 1 Allgemeine Informationen 3 1.1 Einleitung und allgemeine Hinweise 3 1.2 Anwendungsbereich (Art.

Mehr

Offenlegungsbericht der Sparkasse Hennstedt-Wesselburen

Offenlegungsbericht der Sparkasse Hennstedt-Wesselburen Offenlegungsbericht der Offenlegung gemäß CRR zum 31.12.2014 Seite: 1 von 35 1.1 Inhaltsverzeichnis 1 Allgemeine Informationen 4 1.1 Einleitung und allgemeine Hinweise 4 1.2 Anwendungsbereich (Art. 431,

Mehr

Offenlegungsbericht der Sparkasse Harburg-Buxtehude

Offenlegungsbericht der Sparkasse Harburg-Buxtehude Offenlegungsbericht der Offenlegung gemäß CRR zum 31.12.2014 Seite: 1 von 49 Inhaltsverzeichnis 1 Allgemeine Informationen 5 1.1 Einleitung und allgemeine Hinweise 5 1.2 Anwendungsbereich (Art. 431, 436

Mehr

s Nord-Ostsee Sparkasse Offenlegungsbericht gemäß Art. 431-455 CRR zum 31. Dezember 2014 Seite: 1 von 34

s Nord-Ostsee Sparkasse Offenlegungsbericht gemäß Art. 431-455 CRR zum 31. Dezember 2014 Seite: 1 von 34 Offenlegungsbericht gemäß Art. 431-455 CRR zum 31. Dezember 2014 Seite: 1 von 34 Inhaltsverzeichnis 1 Allgemeine Informationen 4 1.1 Einleitung und allgemeine Hinweise 4 1.2 Anwendungsbereich (Art. 431,

Mehr

Zahlen zur Solvabilitätsverordnung 2008. 1. Eigenkapital 2. Kreditrisiko 3. Kreditrisikovorsorge 4. Sonstige Eigenkapitalanforderungen

Zahlen zur Solvabilitätsverordnung 2008. 1. Eigenkapital 2. Kreditrisiko 3. Kreditrisikovorsorge 4. Sonstige Eigenkapitalanforderungen Zahlen zur Solvabilitätsverordnung 2008 1. Eigenkapital 2. Kreditrisiko 3. Kreditrisikovorsorge 4. Sonstige Eigenkapitalanforderungen 1 Eigenkapital 1.1 Eigenkapitalstruktur 1.2 Kapitalanforderungen 1.3

Mehr

Offenlegungsbericht der Sparkasse Schönau-Todtnau nach 26a KWG zum 31.12.2013

Offenlegungsbericht der Sparkasse Schönau-Todtnau nach 26a KWG zum 31.12.2013 Offenlegungsbericht der Sparkasse Schönau-Todtnau nach 26a KWG zum 31.12.2013 Inhaltsverzeichnis 1. Vorwort 2. Anwendungsbereich 3. Risikomanagement 4. Eigenmittelstruktur 5. Eigenmittelausstattung und

Mehr

Offenlegungsbericht der Sparkasse Hohenwestedt

Offenlegungsbericht der Sparkasse Hohenwestedt Offenlegungsbericht der Sparkasse Hohenwestedt Offenlegung gemäß CRR zum 31.12.2014 Seite: 1 von 44 Inhaltsverzeichnis 1 Allgemeine Informationen 4 1.1 Einleitung und allgemeine Hinweise 4 1.2 Anwendungsbereich

Mehr

s Stadtsparkasse Porta Westfalica Offenlegungsbericht der Stadtsparkasse Porta Westfalica Offenlegung nach 26a KWG zum 31.12.2010

s Stadtsparkasse Porta Westfalica Offenlegungsbericht der Stadtsparkasse Porta Westfalica Offenlegung nach 26a KWG zum 31.12.2010 Offenlegungsbericht der Stadtsparkasse Porta Westfalica Offenlegung nach 26a KWG zum 31.12.2010 Inhaltsverzeichnis 1. Einleitung 4 2. Risikomanagement ( 322 SolvV) 5 3. Anwendungsbereich ( 323 SolvV) 5

Mehr

Offenlegungsbericht der Kreissparkasse Syke

Offenlegungsbericht der Kreissparkasse Syke Offenlegungsbericht der Kreissparkasse Syke Offenlegung gemäß CRR zum 31.12.2014 Sparkassen - Finanzgruppe Seite: 1 von 34 Inhaltsverzeichnis 1 Allgemeine Informationen 4 1.1 Einleitung und allgemeine

Mehr

s Stadtsparkasse Porta Westfalica Offenlegungsbericht der Stadtsparkasse Porta Westfalica Offenlegung nach 26a KWG zum 31.12.2013

s Stadtsparkasse Porta Westfalica Offenlegungsbericht der Stadtsparkasse Porta Westfalica Offenlegung nach 26a KWG zum 31.12.2013 Offenlegungsbericht der Stadtsparkasse Porta Westfalica Offenlegung nach 26a KWG zum 31.12.2013 Inhaltsverzeichnis 1. Einleitung 4 2. Risikomanagement ( 322 SolvV) 5 3. Anwendungsbereich ( 323 SolvV) 5

Mehr

Offenlegungsbericht der Stadtsparkasse Dessau

Offenlegungsbericht der Stadtsparkasse Dessau Offenlegungsbericht der Offenlegung gemäß CRR zum 31.12.2014 Offenlegungsbericht 31.12.2014 Seite: 1 von 28 Inhaltsverzeichnis 1 Allgemeine Informationen 4 1.1 Einleitung und allgemeine Hinweise 4 1.2

Mehr

Offenlegungsbericht der Kreissparkasse Heilbronn

Offenlegungsbericht der Kreissparkasse Heilbronn Offenlegungsbericht der Kreissparkasse Heilbronn Offenlegung gemäß CRR zum Seite: 1 von 44 Inhaltsverzeichnis 1 Allgemeine Informationen 4 1.1 Anwendungsbereich (Art. 431, 436 und 13 CRR, 26a KWG) 5 1.2

Mehr

Offenlegungsbericht der Sparkasse Vogtland

Offenlegungsbericht der Sparkasse Vogtland Offenlegungsbericht der Offenlegung gemäß CRR zum 31.12.2014 S - Finanzgruppe Seite: 1 von 30 Inhaltsverzeichnis 1 Allgemeine Informationen 4 1.1 Einleitung und allgemeine Hinweise 4 1.2 Anwendungsbereich

Mehr

vpe WertpapierhandelsBank AG Offenlegungsbericht gemäß 26a Kreditwesengesetz (KWG) i.v.m. 319 ff. Solvabilitätsverordnung (SolvV) für das Jahr 2013

vpe WertpapierhandelsBank AG Offenlegungsbericht gemäß 26a Kreditwesengesetz (KWG) i.v.m. 319 ff. Solvabilitätsverordnung (SolvV) für das Jahr 2013 vpe WertpapierhandelsBank AG Offenlegungsbericht gemäß 26a Kreditwesengesetz (KWG) i.v.m. 319 ff. Solvabilitätsverordnung (SolvV) für das Jahr 2013 Einleitung Mit der am 1. Januar 2007 in Kraft getretenen

Mehr

Stadtsparkasse Hilchenbach. Offenlegung gem. CRR zum 31.12.2014

Stadtsparkasse Hilchenbach. Offenlegung gem. CRR zum 31.12.2014 Offenlegung gem. CRR zum 31.12.2014 Inhaltsverzeichnis Seite 1. Allgemeine Informationen... 2 2. Risikomanagement (Art. 435 CRR)... 3 3. Eigenmittel (Art. 437 CRR)... 5 4. Eigenmittelanforderungen (Art.

Mehr

Sparkasse Dillenburg Offenlegungsbericht nach 26a KWG i.v.m. 319-337 SolvV zum 31.12.2008

Sparkasse Dillenburg Offenlegungsbericht nach 26a KWG i.v.m. 319-337 SolvV zum 31.12.2008 Sparkasse Dillenburg Offenlegungsbericht nach 26a KWG i.v.m. 319-337 SolvV zum 31.12.2008 s - Finanzgruppe Seite: 1 von 13 Inhaltsverzeichnis Abkürzungsverzeichnis... 3 1 Einleitung... 4 2 Risikomanagement

Mehr

Offenlegungsbericht der Sparkasse Neumarkt i.d.opf.-parsberg

Offenlegungsbericht der Sparkasse Neumarkt i.d.opf.-parsberg Offenlegungsbericht der Sparkasse Neumarkt i.d.opf.-parsberg Offenlegung gemäß CRR zum 31.12.2014 s - Finanzgruppe Seite: 1 von 41 Inhaltsverzeichnis 1 Allgemeine Informationen 4 1.1 Einleitung und allgemeine

Mehr

Offenlegung gemäß den Anforderungen der Solvabilitätsverordnung (SolvV)

Offenlegung gemäß den Anforderungen der Solvabilitätsverordnung (SolvV) Offenlegungsbericht per Offenlegung gemäß den Anforderungen der Solvabilitätsverordnung (SolvV) Inhaltsverzeichnis Seite 1. Allgemeines 2 2. Risikomanagement 2 3. Anwendungsbereich 2 4. Eigenmittelstruktur

Mehr

Offenlegungsbericht. der

Offenlegungsbericht. der Offenlegungsbericht der Kreissparkasse Herzogtum Lauenburg Offenlegung gemäß CRR zum Seite: 1 von 45 Inhaltsverzeichnis 1 Allgemeine Informationen 4 1.1 Einleitung und allgemeine Hinweise 4 1.2 Anwendungsbereich

Mehr

BASEL. Prof. Dr. Dr. F. J. Radermacher Datenbanken/Künstliche Intelligenz. franz-josef.radermacher@uni-ulm.de

BASEL. Prof. Dr. Dr. F. J. Radermacher Datenbanken/Künstliche Intelligenz. franz-josef.radermacher@uni-ulm.de Prof. Dr. Dr. F. J. Radermacher Datenbanken/Künstliche Intelligenz franz-josef.radermacher@uni-ulm.de Seite 2 Eigenkapitalunterlegung laut Basel I Aktiva Kredite, Anleihen etc. Risikogewichtete Aktiva

Mehr

Offenlegungsbericht gemäß CRR zum 31. Dezember 2014

Offenlegungsbericht gemäß CRR zum 31. Dezember 2014 S Sparkasse Mecklenburg-Nordwest Offenlegungsbericht gemäß CRR zum 31. Dezember 2014 Seite: 1 von 24 Inhaltsverzeichnis 1 Abkürzungsverzeichnis 3 2 Allgemeine Informationen 4 2.1 Einleitung und allgemeine

Mehr

Sparkasse Waldeck-Frankenberg Offenlegungsbericht Offenlegung gemäß CRR zum 31.12.2014

Sparkasse Waldeck-Frankenberg Offenlegungsbericht Offenlegung gemäß CRR zum 31.12.2014 Sparkasse WaldeckFrankenberg Sparkasse WaldeckFrankenberg Offenlegungsbericht Offenlegung gemäß CRR zum 31.12.2014 SparkassenFinanzgruppe Seite: 1 von 42 Sparkasse WaldeckFrankenberg Inhaltsverzeichnis

Mehr

Offenlegungsbericht nach 26a KWG. zum 31.12.2011

Offenlegungsbericht nach 26a KWG. zum 31.12.2011 Offenlegungsbericht nach 26a KWG zum 31.12.2011 Mit dem vorliegenden Bericht setzt die Bank of China Niederlassung Frankfurt die Offenlegungsanforderungen nach 26a Abs. 1 KWG in Verbindung mit 319 bis

Mehr

Offenlegungsbericht Offenlegung gemäß CRR zum 31.12.2014

Offenlegungsbericht Offenlegung gemäß CRR zum 31.12.2014 Offenlegungsbericht Offenlegung gemäß CRR zum 31.12.2014 2 Inhaltsverzeichnis Abkürzungsverzeichnis 3 1 Allgemeine Informationen 4 1.1 Einleitung und allgemeine Hinweise 4 1.2 Anwendungsbereich (Art. 431,

Mehr

s Stadtsparkasse Augsburg

s Stadtsparkasse Augsburg s Stadtsparkasse Augsburg Offenlegungsbericht 2014 Offenlegung gemäß CRR zum 31.12.2014 Offenlegungsbericht 2014 Seite: 1 von 32 Inhaltsverzeichnis 1 Allgemeine Informationen 4 1.1 Einleitung und allgemeine

Mehr

Offenlegungsbericht der. Sparkasse im Landkreis Neustadt a.d. Aisch Bad Windsheim

Offenlegungsbericht der. Sparkasse im Landkreis Neustadt a.d. Aisch Bad Windsheim Offenlegungsbericht der Sparkasse im Landkreis Neustadt a.d. Aisch Bad Windsheim Offenlegung gemäß CRR zum 31.12.2014 Seite: 1 von 41 Inhaltsverzeichnis 1 Allgemeine Informationen 4 1.1 Einleitung und

Mehr

Vereinigte Sparkasse im Märkischen Kreis

Vereinigte Sparkasse im Märkischen Kreis Vereinigte Sparkasse im Märkischen Kreis Offenlegungsbericht nach 26a KWG und Vergütungsbericht nach 7 Instituts-Vergütungsverordnung in den bis zum 31.12.2013 gültigen Fassungen zum 31.12.2013 Seite 1

Mehr

Offenlegungsbericht der Stadt-Sparkasse Langenfeld

Offenlegungsbericht der Stadt-Sparkasse Langenfeld Offenlegungsbericht der Stadt-Sparkasse Langenfeld Offenlegung gemäß CRR zum 31.12.2014 Seite: 1 von 34 Inhaltsverzeichnis 1 Allgemeine Informationen 4 1.1 Einleitung und allgemeine Hinweise 4 1.2 Anwendungsbereich

Mehr

Offenlegungsbericht der Kreissparkasse Döbeln zum 31.12.2014. Offenlegung gemäß CRR

Offenlegungsbericht der Kreissparkasse Döbeln zum 31.12.2014. Offenlegung gemäß CRR s Offenlegungsbericht der Kreissparkasse Döbeln zum 31.12.214 Offenlegung gemäß CRR Inhaltsverzeichnis 1 Allgemeine Informationen 5 1.1 Einleitung und allgemeine Hinweise 5 1.2 Anwendungsbereich (Art.

Mehr

Offenlegungsbericht der Sparkasse Bad Kissingen

Offenlegungsbericht der Sparkasse Bad Kissingen Offenlegungsbericht der Offenlegung gemäß CRR zum 31.12.2014 Seite: 1 von 42 Inhaltsverzeichnis 1 Allgemeine Informationen 4 1.1 Einleitung und allgemeine Hinweise 4 1.2 Anwendungsbereich (Art. 431, 436

Mehr

Offenlegungsbericht. der Sparkasse Bayreuth

Offenlegungsbericht. der Sparkasse Bayreuth der Offenlegung gemäß CRR Seite: 1 von 48 Inhaltsverzeichnis 1 Allgemeine Informationen 4 1.1 Einleitung und allgemeine Hinweise 4 1.2 Anwendungsbereich (Art. 431, 436 und 13 CRR, 26a KWG) 4 1.3 Einschränkungen

Mehr

Offenlegungsbericht nach 26a des Kreditwesengesetzes und nach 319ff. Solvabilitätsverordnung

Offenlegungsbericht nach 26a des Kreditwesengesetzes und nach 319ff. Solvabilitätsverordnung S Sparkasse Hochfranken Offenlegungsbericht nach 26a des Kreditwesengesetzes und nach 319ff. Solvabilitätsverordnung Stichtag: 31.12.2013 Sparkassen-Finanzgruppe Inhaltsverzeichnis 1 Einleitung 4 2 Risikomanagement

Mehr

Offenlegung gemäß den Anforderungen der Solvabilitätsverordnung (SolvV) per 31.12.2008. 1. Allgemeines 2. 2. Risikomanagement 2

Offenlegung gemäß den Anforderungen der Solvabilitätsverordnung (SolvV) per 31.12.2008. 1. Allgemeines 2. 2. Risikomanagement 2 Sparkasse Scheeßel Offenlegung gemäß den Anforderungen der Solvabilitätsverordnung (SolvV) per 31.12.2008 Inhaltsverzeichnis Seite 1. Allgemeines 2 2. Risikomanagement 2 3. Anwendungsbereich 2 4. Eigenmittelstruktur

Mehr

Offenlegungsbericht der Sparkasse Mecklenburg-Schwerin

Offenlegungsbericht der Sparkasse Mecklenburg-Schwerin Offenlegungsbericht der Offenlegung gemäß CRR zum 31.12.2014 σ - Finanzgruppe Seite: 1 von 33 Inhaltsverzeichnis 1 Allgemeine Informationen 4 1.1 Einleitung und allgemeine Hinweise 4 1.2 Anwendungsbereich

Mehr

Offenlegungsbericht der Sparkasse Gifhorn-Wolfsburg

Offenlegungsbericht der Sparkasse Gifhorn-Wolfsburg Offenlegungsbericht der Sparkasse Gifhorn-Wolfsburg Offenlegung gemäß CRR zum 31.12.2014 Stand 16.06.2015 Seite: 1 von 32 Inhaltsverzeichnis 1 Allgemeine Informationen 4 1.1 Einleitung und allgemeine Hinweise

Mehr

Offenlegungsbericht der Sparkasse Regensburg

Offenlegungsbericht der Sparkasse Regensburg Offenlegungsbericht der Sparkasse Regensburg Offenlegung gemäß CRR zum 31.12.2014 s - Finanzgruppe Seite: 1 von 32 Inhaltsverzeichnis 1 Allgemeine Informationen 5 1.1 Einleitung und allgemeine Hinweise

Mehr

Offenlegungsbericht der Vereinigte Sparkassen Eschenbach i.d.opf. Neustadt a.d.waldnaab Vohenstrauß

Offenlegungsbericht der Vereinigte Sparkassen Eschenbach i.d.opf. Neustadt a.d.waldnaab Vohenstrauß Offenlegungsbericht der Eschenbach i.d.opf. Neustadt a.d.waldnaab Vohenstrauß Offenlegung gemäß CRR zum 31.12.2014 s - Finanzgruppe Seite: 1 von 45 Inhaltsverzeichnis 1 Allgemeine Informationen 4 1.1 Einleitung

Mehr

Offenlegungsbericht der Sparkasse Bochum

Offenlegungsbericht der Sparkasse Bochum Offenlegungsbericht der Offenlegung gemäß CRR zum 31.12.2014 Seite: 1 von 71 Inhaltsverzeichnis 1 Allgemeine Informationen 4 1.1 Einleitung und allgemeine Hinweise 4 1.2 Anwendungsbereich (Art. 431, 436

Mehr

Offenlegungsbericht der Sparkasse Regen-Viechtach

Offenlegungsbericht der Sparkasse Regen-Viechtach Offenlegungsbericht der Offenlegung gemäß CRR zum 31.12.2014 Seite: 1 von 38 Inhaltsverzeichnis 1 Allgemeine Informationen 4 1.1 Einleitung und allgemeine Hinweise 4 1.2 Anwendungsbereich (Art. 431, 436

Mehr

Offenlegungsbericht. Offenlegung nach 26a KWG zum 31.12.2013. und. Offenlegung nach 7 Instituts- Vergütungsverordnung (Vergütungsbericht)

Offenlegungsbericht. Offenlegung nach 26a KWG zum 31.12.2013. und. Offenlegung nach 7 Instituts- Vergütungsverordnung (Vergütungsbericht) Offenlegungsbericht Offenlegung nach 26a KWG zum 31.12.2013 und Offenlegung nach 7 Instituts- Vergütungsverordnung (Vergütungsbericht) - 1 - Inhaltsverzeichnis 1 Einleitung 3 2 Risikomanagement ( 322 SolvV)

Mehr

Sparkasse Bamberg. Offenlegungsbericht. nach 26a des Kreditwesengesetzes und nach 319ff. Solvabilitätsverordnung

Sparkasse Bamberg. Offenlegungsbericht. nach 26a des Kreditwesengesetzes und nach 319ff. Solvabilitätsverordnung Sparkasse Bamberg Offenlegungsbericht nach 26a des Kreditwesengesetzes und nach 319ff. Solvabilitätsverordnung Stichtag: 31.12.2013 Inhaltsverzeichnis 1 Einleitung 3 2 Risikomanagement 4 3 Anwendungsbereich

Mehr

Offenlegungsbericht der Sparkasse Uelzen Lüchow-Dannenberg

Offenlegungsbericht der Sparkasse Uelzen Lüchow-Dannenberg Offenlegungsbericht der Sparkasse Uelzen Lüchow-Dannenberg Offenlegung gemäß CRR zum 31.12.2014 S - Finanzgruppe Seite: 1 von 46 Inhaltsverzeichnis 1 Allgemeine Informationen 4 1.1 Einleitung und allgemeine

Mehr

Offenlegungsbericht der Sparkasse Aichach-Schrobenhausen

Offenlegungsbericht der Sparkasse Aichach-Schrobenhausen Offenlegungsbericht der Offenlegung gemäß CRR zum 31.12.2014 Seite: 1 von 42 Inhaltsverzeichnis 1 Allgemeine Informationen 3 1.1 Einleitung und allgemeine Hinweise 3 1.2 Anwendungsbereich (Art. 431, 436

Mehr

Offenlegungsbericht der Sparkasse Emsland

Offenlegungsbericht der Sparkasse Emsland Offenlegungsbericht der Sparkasse Emsland Offenlegung gemäß CRR zum 31.12.2014 Seite: 1 von 39 Inhaltsverzeichnis 1 Allgemeine Informationen 4 1.1 Einleitung und allgemeine Hinweise 4 1.2 Anwendungsbereich

Mehr

Offenlegungsbericht der Sparkasse Oberpfalz Nord

Offenlegungsbericht der Sparkasse Oberpfalz Nord Offenlegungsbericht der Offenlegung gemäß CRR zum 31.12.2014 S - Finanzgruppe Seite: 1 von 57 Inhaltsverzeichnis 1 Allgemeine Informationen 5 1.1 Einleitung und allgemeine Hinweise 5 1.2 Anwendungsbereich

Mehr

Offenlegungsbericht der Vereinigte Sparkassen Stadt und Landkreis Ansbach

Offenlegungsbericht der Vereinigte Sparkassen Stadt und Landkreis Ansbach Offenlegungsbericht der Vereinigte Sparkassen Stadt und Landkreis Ansbach Offenlegung gemäß CRR zum Seite: 1 von 46 Inhaltsverzeichnis 1 Allgemeine Informationen 4 1.1 Einleitung und allgemeine Hinweise

Mehr

Offenlegungsbericht der Sparkasse Radevormwald-Hückeswagen

Offenlegungsbericht der Sparkasse Radevormwald-Hückeswagen Offenlegungsbericht der Sparkasse Radevormwald-Hückeswagen Offenlegung gemäß CRR zum 31.12.2014 S - Finanzgruppe Seite: 1 von 41 Inhaltsverzeichnis 1 Allgemeine Informationen 4 1.1 Einleitung und allgemeine

Mehr

Offenlegungsbericht der

Offenlegungsbericht der Offenlegungsbericht der Kreissparkasse Kelheim Offenlegung gemäß CRR zum 31.12.2014 s - Finanzgruppe Seite: 1 von 82 Inhaltsverzeichnis 1 Allgemeine Informationen 4 1.1 Einleitung und allgemeine Hinweise

Mehr

Offenlegungsbericht der Stadtsparkasse Gevelsberg

Offenlegungsbericht der Stadtsparkasse Gevelsberg Offenlegungsbericht der Stadtsparkasse Gevelsberg Offenlegung gemäß CRR zum 31.12.2014 Seite 1 von 39 Inhaltsverzeichnis 1 Allgemeine Informationen 4 1.1 Einleitung und allgemeine Hinweise 4 1.2 Anwendungsbereich

Mehr

Offenlegungsbericht der Kreissparkasse Ludwigsburg

Offenlegungsbericht der Kreissparkasse Ludwigsburg Offenlegungsbericht der Kreissparkasse Ludwigsburg Offenlegung gemäß CRR zum Seite: 1 von 44 Inhaltsverzeichnis 1 Vorwort 4 1.1 Anwendungsbereich (Artikel 431, 436 und 13 CRR, 26a KWG) 5 1.2 Einschränkungen

Mehr

KURZBEZEICHNUNG BESCHREIBUNG UMSETZUNG IN FL

KURZBEZEICHNUNG BESCHREIBUNG UMSETZUNG IN FL RICHTLINIE 2006/48/EG (es sei denn RL 2006/49/EG ist explizit genannt) KURZBEZEICHNUNG BESCHREIBUNG UMSETZUNG IN FL Standardansatz Art. 80 Abs. 3, Anhang VI, Teil 1, Ziff. 24 Art. 80 Abs. 7 Art. 80 Abs.

Mehr

Volksbank Hohenneuffen eg Offenlegungsberichte

Volksbank Hohenneuffen eg Offenlegungsberichte Volksbank Hohenneuffen eg Offenlegungsberichte } Offenlegungsbericht gemäß Solvabilitätsverordnung per 31.12.2013 nach 26a KWG (i.v.m. 319 ff. SolvV) Version 6.1 Stand 19.03.2013 Seite 1/11 Inhaltsverzeichnis

Mehr

Sparkasse Neu-Ulm - Illertissen. Offenlegungsbericht. nach 26a des Kreditwesengesetzes und nach 319ff. Solvabilitätsverordnung

Sparkasse Neu-Ulm - Illertissen. Offenlegungsbericht. nach 26a des Kreditwesengesetzes und nach 319ff. Solvabilitätsverordnung Sparkasse Neu-Ulm - Illertissen Offenlegungsbericht nach 26a des Kreditwesengesetzes und nach 319ff. Solvabilitätsverordnung Stichtag: 31.12.2013 Inhaltsverzeichnis 1 Einleitung 4 2 Risikomanagement 5

Mehr

Offenlegungsbericht der Sparkasse Göttingen

Offenlegungsbericht der Sparkasse Göttingen Offenlegungsbericht der Offenlegung gemäß CRR zum 31.12.2014 Offenlegungsbericht 2014 Seite: 1 von 43 Inhaltsverzeichnis 1 Allgemeine Informationen 4 1.1 Einleitung und allgemeine Hinweise 4 1.2 Anwendungsbereich

Mehr

Offenlegungsbericht nach 26a KWG. Offenlegung nach 7 Instituts- Vergütungsverordnung (Vergütungsbericht)

Offenlegungsbericht nach 26a KWG. Offenlegung nach 7 Instituts- Vergütungsverordnung (Vergütungsbericht) Kreissparkasse Mayen Offenlegungsbericht nach 26a KWG und Offenlegung nach 7 Instituts- Vergütungsverordnung (Vergütungsbericht) zum 31. Dezember 2013 05/08/2014 Seite: 1 von 17 Inhaltsverzeichnis Abkürzungsverzeichnis...

Mehr

Bericht zur Offenlegung nach 26a KWG zum 31. Dezember 2010 der Hohenzollerischen Landesbank Kreissparkasse Sigmaringen

Bericht zur Offenlegung nach 26a KWG zum 31. Dezember 2010 der Hohenzollerischen Landesbank Kreissparkasse Sigmaringen Bericht zur Offenlegung nach 26a KWG zum 31. Dezember 2010 der Hohenzollerischen Landesbank Kreissparkasse Sigmaringen Seite: 1 von 15 Inhaltsverzeichnis 1 Vorwort 3 2 Anwendungsbereich ( 323 SolvV) 3

Mehr

Offenlegungsbericht der Sparkasse Berchtesgadener Land

Offenlegungsbericht der Sparkasse Berchtesgadener Land Offenlegungsbericht der Sparkasse Berchtesgadener Land Offenlegung gemäß CRR (Capital Requirement Regulation) zum 31.12.2014 Seite 1 von 33 Inhaltsverzeichnis 1 Allgemeine Informationen 3 1.1 Einleitung

Mehr

Sparkasse Starkenburg. Offenlegungsbericht nach 26a KWG. i.v.m. 319-337 SolvV. zum 31.12.2013. und Offenlegung nach. 7 Instituts-Vergütungsverordnung

Sparkasse Starkenburg. Offenlegungsbericht nach 26a KWG. i.v.m. 319-337 SolvV. zum 31.12.2013. und Offenlegung nach. 7 Instituts-Vergütungsverordnung Sparkasse Starkenburg Offenlegungsbericht nach 26a KWG i.v.m. 319-337 SolvV zum 31.12.2013 und Offenlegung nach 7 Instituts-Vergütungsverordnung (Vergütungsbericht) Inhaltsverzeichnis Abkürzungsverzeichnis

Mehr

Offenlegungsbericht der Stadtsparkasse Versmold. Offenlegung nach 26a KWG zum 31.12.2013

Offenlegungsbericht der Stadtsparkasse Versmold. Offenlegung nach 26a KWG zum 31.12.2013 Offenlegungsbericht der Stadtsparkasse Versmold Offenlegung nach 26a KWG zum 31.12.2013 und Offenlegung nach 7 Instituts-Vergütungsverordnung (Vergütungsbericht) Inhaltsverzeichnis Abkürzungsverzeichnis...

Mehr

Offenlegungsbericht 2014

Offenlegungsbericht 2014 Offenlegungsbericht 2014 Inhaltsverzeichnis Allgemeines... 1 Risikomanagement (Art. 435 CRR)... 2 Angaben zum Risikomanagement (Art. 435 Abs. 1 CRR)... 2 Angaben zur Unternehmensführung (Art. 435 Abs.

Mehr

Offenlegung gemäß den Anforderungen der Solvabilitätsverordnung (SolvV) per 31.12.2009. 1. Allgemeines 2. 2. Risikomanagement 2

Offenlegung gemäß den Anforderungen der Solvabilitätsverordnung (SolvV) per 31.12.2009. 1. Allgemeines 2. 2. Risikomanagement 2 Sparkasse Scheeßel Offenlegung gemäß den Anforderungen der Solvabilitätsverordnung (SolvV) per 31.12.2009 Inhaltsverzeichnis Seite 1. Allgemeines 2 2. Risikomanagement 2 3. Anwendungsbereich 2 4. Eigenmittelstruktur

Mehr

Offenlegungsbericht der Sparkasse Eichstätt

Offenlegungsbericht der Sparkasse Eichstätt Offenlegungsbericht der Sparkasse Eichstätt Offenlegung gemäß CRR zum 31.12.2014 Sparkasse Eichstätt Seite: 1 von 43 Inhaltsverzeichnis 1 Allgemeine Informationen 4 1.1 Einleitung und allgemeine Hinweise

Mehr

Sparkasse im Landkreis Cham. Offenlegungsbericht. nach 26a des Kreditwesengesetzes und nach 319ff. Solvabilitätsverordnung

Sparkasse im Landkreis Cham. Offenlegungsbericht. nach 26a des Kreditwesengesetzes und nach 319ff. Solvabilitätsverordnung Offenlegungsbericht nach 26a des Kreditwesengesetzes und nach 319ff. Solvabilitätsverordnung Stichtag: 31.12.2011 Inhaltsverzeichnis 1 Einleitung 3 2 Risikomanagement 4 3 Anwendungsbereich 4 4 Eigenmittelstruktur

Mehr

Offenlegungsbericht der Sparkasse Hochsauerland

Offenlegungsbericht der Sparkasse Hochsauerland Offenlegungsbericht der Offenlegung gemäß CRR zum 31.12.2014 Seite: 1 von 48 Inhaltsverzeichnis 1 Allgemeine Informationen 4 1.1 Einleitung und allgemeine Hinweise 4 1.2 Anwendungsbereich (Art. 431, 436

Mehr

Kreissparkasse Eichsfeld Offenlegungsbericht nach 26a KWG i.v.m. 319-337 SolvV zum 31.12.2008

Kreissparkasse Eichsfeld Offenlegungsbericht nach 26a KWG i.v.m. 319-337 SolvV zum 31.12.2008 Kreissparkasse Eichsfeld Offenlegungsbericht nach 26a KWG i.v.m. 319-337 SolvV zum 31.12.2008 s - Finanzgruppe Seite: 1 von 15 Inhaltsverzeichnis 1 Einleitung...4 2 Risikomanagement...4 3 Anwendungsbereich...4

Mehr

Offenlegungsbericht der Sparkasse Ulm

Offenlegungsbericht der Sparkasse Ulm Offenlegungsbericht der Sparkasse Ulm Offenlegung gemäß CRR zum 31.12.2014 Seite: 1 von 37 Inhaltsverzeichnis 1 Allgemeine Informationen 4 1.1 Anwendungsbereich (Art. 431, 436 und 13 CRR, 26a KWG) 5 1.2

Mehr

Offenlegungsbericht der Stadtsparkasse Felsberg

Offenlegungsbericht der Stadtsparkasse Felsberg Offenlegungsbericht der Stadtsparkasse Felsberg Offenlegung gemäß CRR zum 31.12.2014 Seite: 1 von 42 Inhaltsverzeichnis 1 Allgemeine Informationen 4 1.1 Einleitung und allgemeine Hinweise 4 1.2 Anwendungsbereich

Mehr

Offenlegungsbericht der Sparkasse Bonndorf-Stühlingen Offenlegung nach 26a KWG zum 31. Dezember 2013. und

Offenlegungsbericht der Sparkasse Bonndorf-Stühlingen Offenlegung nach 26a KWG zum 31. Dezember 2013. und Offenlegungsbericht der Sparkasse BonndorfStühlingen Offenlegung nach 26a KWG zum 31. Dezember 2013 und Offenlegung nach 7 InstitutsVergütungsverordnung (Vergütungsbericht) Sparkasse BonndorfStühlingen

Mehr

Offenlegungsbericht der Sparkasse Westholstein

Offenlegungsbericht der Sparkasse Westholstein Offenlegungsbericht der Sparkasse Westholstein Offenlegung gemäß CRR zum 31.12.2014 Seite: 1 von 36 Inhaltsverzeichnis 1 Allgemeine Informationen 4 1.1 Einleitung und allgemeine Hinweise 4 1.2 Anwendungsbereich

Mehr

Offenlegungsbericht. Kreis- und Stadtsparkasse Hof. nach 26a des Kreditwesengesetzes und nach 319ff. Solvabilitätsverordnung. Stichtag: 31.12.

Offenlegungsbericht. Kreis- und Stadtsparkasse Hof. nach 26a des Kreditwesengesetzes und nach 319ff. Solvabilitätsverordnung. Stichtag: 31.12. Kreis- und Stadtsparkasse Hof Offenlegungsbericht nach 26a des Kreditwesengesetzes und nach 319ff. Solvabilitätsverordnung Stichtag: 31.12.2008 Sparkassen-Finanzgruppe Inhaltsverzeichnis 1 Einleitung 3

Mehr

VR Bank eg 41539 Dormagen Offenlegungsbericht nach 26a KWG i. V. m. 319 ff. Solvabilitätsverordnung per 31.12.2008

VR Bank eg 41539 Dormagen Offenlegungsbericht nach 26a KWG i. V. m. 319 ff. Solvabilitätsverordnung per 31.12.2008 VR Bank eg 41539 Dormagen Offenlegungsbericht nach 26a KWG i. V. m. 319 ff. Solvabilitätsverordnung per 31.12.2008 Einleitung Inhaltsverzeichnis 1 Einleitung...3 2 Risikomanagement...4 3 Eigenmittel...5

Mehr

Stadtsparkasse Grebenstein Offenlegungsbericht nach 26a KWG i.v.m. 319-337 SolvV zum 31.12.2009

Stadtsparkasse Grebenstein Offenlegungsbericht nach 26a KWG i.v.m. 319-337 SolvV zum 31.12.2009 Stadtsparkasse Grebenstein Offenlegungsbericht nach 26a KWG i.v.m. 319-337 SolvV zum 31.12.2009 s - Finanzgruppe Seite: 1 von 18 Inhaltsverzeichnis Abkürzungsverzeichnis...3 1 Einleitung...4 2 Risikomanagement

Mehr

Inhaltsverzeichnis. 8. Forderungsbeträge nach Risikogewichten 13

Inhaltsverzeichnis. 8. Forderungsbeträge nach Risikogewichten 13 Offenlegung gemäß den Anforderungen der Solvabilitätsverordnung (SolvV) und der Institutsvergütungsverordnung Zweckverbandssparkasse Duderstadt per Inhaltsverzeichnis Seite 1. Allgemeines 2 2. Anwendungsbereich

Mehr

Sparkasse Oberhessen Offenlegungsbericht nach 26a KWG i.v.m. 319-337 SolvV zum 31.12.2009

Sparkasse Oberhessen Offenlegungsbericht nach 26a KWG i.v.m. 319-337 SolvV zum 31.12.2009 Sparkasse Oberhessen Offenlegungsbericht nach 26a KWG i.v.m. 319-337 SolvV zum 31.12.2009 s - Finanzgruppe Seite: 1 von 20 Inhaltsverzeichnis Abkürzungsverzeichnis... 3 1 Einleitung... 4 2 Risikomanagement

Mehr

Offenlegungsbericht der Stadtsparkasse Werne

Offenlegungsbericht der Stadtsparkasse Werne Offenlegungsbericht der Stadtsparkasse Werne Offenlegung gemäß CRR zum 31.12.2014 s- Finanzgruppe Seite: 1 von 33 Inhaltsverzeichnis 1 Allgemeine Informationen 4 1.1 Einleitung und allgemeine Hinweise

Mehr

Offenlegungsbericht der Verbands-Sparkasse Wesel

Offenlegungsbericht der Verbands-Sparkasse Wesel der Offenlegung gemäß CRR zum 31.12. Seite: 1 von 36 Inhaltsverzeichnis 1 Allgemeine Informationen 4 1.1 Einleitung und allgemeine Hinweise 4 1.2 Anwendungsbereich (Art. 431, 436 und 13 CRR, 26a KWG) 4

Mehr