Preis- und Leistungsverzeichnis Dezember 2017

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1 Preis- und Leistungsverzeichnis Dezember 2017 s Kapitel A: Allgemeine Informationen zur Sparkasse/Landesbank Kapitel B: Girokonto und Zahlungsverkehr Kapitel C: Sparverkehr und Wertpapiergeschäft Kapitel D: Kreditgeschäft Kapitel E: Sonstiges DSV EHP Deutscher Sparkassenverlag Urheberrechtlich geschützt Die Sparkasse/Landesbank kann gemäß Nr. 17 Abs. 3 der AGB für Leistungen, die nicht Gegenstand einer Vereinbarung oder im Preis- und Leistungsverzeichnis aufgeführt sind, und die nach den Umständen zu urteilen nur gegen eine Vergütung zu erwarten sind, ein nach Maßgabe der gesetzlichen Bestimmungen angemessenes Entgelt verlangen. Ein solches Entgelt kann nur verlangt werden, wenn die Leistungen im Auftrag des Kunden oder in dessen mutmaßlichem Interesse erbracht werden. Die Sparkasse/Landesbank wird nach Nr. 17 Abs. 4 der AGB für Tätigkeiten, zu deren Erbringung sie bereits gesetzlich oder aufgrund einer vertraglichen Nebenpflicht verpflichtet ist oder die sie im eigenen Interesse erbringt, kein Entgelt berechnen, es sei denn, es ist gesetzlich zulässig und wird nach Maßgabe der gesetzlichen Regelungen erhoben. 1

2 Preis- und Leistungsverzeichnis Dezember 2017 s Inhaltsverzeichnis A. Allgemeine Informationen zur Sparkasse/Landesbank... 4 I. Name und Anschrift der Sparkasse/Landesbank... 4 II. Zuständige Aufsichtsbehörden... 4 III. Eintragung im Handelsregister... 4 IV. Vertragssprache... 4 V. Außergerichtliche Streitschlichtung und sonstige Beschwerdemöglichkeiten... 4 VI. Hinweis zur Verarbeitung personenbezogener Daten gemäß EU-Geldtransferverordnung... 5 B. Girokonto und Zahlungsverkehr... 6 I. Girokonten Preismodelle für Privatkonten Preismodelle für Geschäftskonten Preismodelle für Fremdwährungskonten Kontoauszug (pro Vorgang) Rechnungsabschluss Kontoüberziehungen Kontowecker Entgelte für die Belastung von vereinbarten Zahlungen innerhalb des eigenen Hauses... 8 II. Erbringung von Zahlungsdiensten Überweisungen Überweisungen innerhalb Deutschlands und in andere Staaten des Europäischen Wirtschaftsraums (EWR) in Euro oder in anderen EWR-Währungen Überweisungsaufträge Überweisungsgutschriften Überweisungen innerhalb Deutschlands und in andere Staaten des Europäischen Wirtschaftsraums (EWR) in Währungen eines Staates außerhalb des EWR (Drittstaatenwährung) sowie alle Überweisungen in Staaten außerhalb des EWR (Drittstaaten) Überweisungsaufträge Überweisungsgutschriften Lastschriften Lastschriften innerhalb Deutschlands und aus anderen Staaten des Europäischen Wirtschaftsraums (EWR) SEPA-Basis-Lastschrift SEPA-Firmen-Lastschrift Lastschriften aus weiteren Staaten SEPA-Basis-Lastschrift SEPA-Firmen-Lastschrift Einreichungsfristen für SEPA-Lastschriften SEPA-Basis-Lastschriften SEPA-Firmen-Lastschriften: Lastschriftinkasso Entgelte im SEPA-Basis-Lastschriftverfahren Entgelte im SEPA-Firmenlastschriftverfahren Kartengestützter Zahlungsverkehr Kreditkarten Debitkarte (Sparkassen-Card und Sparkassen-Kundenkarte) GeldKarte Barauszahlungen Ausführungsfrist Zahlscheingeschäft und Kassengeschäfte Bareinzahlung Barauszahlung Online-Banking und Electronic Banking Online-Banking (PIN/TAN/FinTS) Electronic Banking für Unternehmer Zahlungsdienste über Electronic Banking/FinTS Umrechnungskurs bei der Erbringung von Zahlungsdiensten in fremder Währung Geschäftstage und Annahmezeiten der Sparkasse/Landesbank III. Scheckverkehr Allgemein

3 Preis- und Leistungsverzeichnis Dezember 2017 s 2. Grenzüberschreitender Scheckverkehr Scheckzahlungen in das Ausland Scheckzahlungen aus dem Ausland Umrechnungskurse Reiseschecks C. Sparverkehr und Wertpapiergeschäft I. Sparkonto Kennwortvereinbarung Abtretung von Sparkassenbriefen Verpfändung Mietkaution Beginn und Ende der Verzinsung (Wertstellung) II. Wertpapiere Depotleistungen Effektive Stücke Transaktionsleistungen Ersatz von Aufwendungen D. Kredite I. Kredite II. Bankbürgschaft (Aval) E. Sonstiges I. Erträgnisaufstellung im Auftrag des Kunden II. Im Auftrag des Kunden vorgenommene III. Duplikaterstellung im Auftrag des Kunden IV. Bankauskunft im Auftrag des Kunden V. Abwicklung von Erbfällen VI. Edelmetalle An- und Verkauf

4 A. Allgemeine Informationen zur Sparkasse/Landesbank Auf mögliche Änderungen dieser allgemeinen Informationen wird die Sparkasse/Landesbank den Kunden direkt oder per Kontoauszug hinweisen. I. Name und Anschrift der Sparkasse/Landesbank Stadtsparkasse Wedel Gorch-Fock-Str Wedel II. Zuständige Aufsichtsbehörden Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht, Graurheindorfer Str. 108, Bonn und Marie-Curie-Str , Frankfurt am Main (Internet: Europäische Zentralbank, Sonnemannstraße 20, Frankfurt am Main Postanschrift: Europäische Zentralbank, Frankfurt am Main (Internet: III. IV. Eintragung im Handelsregister HRA 4075 / Amtsgericht Pinneberg Vertragssprache Maßgebliche Sprache für die Geschäftsbeziehung zum Kunden ist Deutsch. V. Außergerichtliche Streitschlichtung und sonstige Beschwerdemöglichkeiten Für Institute, die einer anerkannten Verbraucherschlichtungsstelle angeschlossen sind: Bei Streitigkeiten mit der Sparkasse besteht die Möglichkeit, sich an die Schlichtungsstelle des Deutschen Sparkassen- und Giroverbandes zu wenden. Das Anliegen ist in Textform an die folgende Adresse zu richten: Deutscher Sparkassen- und Giroverband e.v. Schlichtungsstelle Charlottenstraße Berlin Internet: Näheres regelt die Verfahrensordnung der DSGV-Schlichtungsstelle, die auf Wunsch zur Verfügung gestellt wird. Die Stadtsparkasse Wedel nimmt am Streitbeilegungsverfahren vor dieser anerkannten Verbraucherschlichtungsstelle teil. Bei Streitigkeiten mit der Sparkasse können Sie sich alternativ auch an die Schlichtungsstelle beim Sparkassen- und Giroverband für Schleswig-Holstein wenden: Schlichtungsstelle des Sparkassen- und Giroverbandes für Schleswig-Holstein Faluner Weg Kiel schlichtungsstelle@sgvsh.de 4

5 A. Allgemeine Informationen zur Sparkasse/Landesbank Näheres regelt die Schlichtungsordnung des Sparkassen-und Giroverbandes für Schleswig-Holstein, die auf Wunsch zur Verfügung gestellt wird und im Internet abgerufen werden kann: Die Europäische Kommission hat unter eine Europäische Onlinestreitbeilegungsplattform errichtet. Die Online-Streitbeilegungsplattform können Verbraucher für die außergerichtliche Beilegung von Streitigkeiten aus online abgeschlossenen Kauf- oder Dienstleistungsverträgen nutzen. Die -Adresse der Sparkasse lautet: Bei behaupteten Verstößen gegen - das Zahlungsdiensteaufsichtsgesetz, - die 675c bis 676c des Bürgerlichen Gesetzbuchs oder - Artikel 248 des Einführungsgesetzes zum Bürgerlichen Gesetzbuche kann auch Beschwerde bei der Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht eingelegt werden. Die Adressen lauten: Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht Graurheindorfer Str Bonn und Marie-Curie-Str Frankfurt am Main VI. Hinweis zur Verarbeitung personenbezogener Daten gemäß EU- Geldtransferverordnung Die Verordnung (EU) 2015/847 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 20. Mai 2015 über die Übermittlung von Angaben bei Geldtransfers (EU-Geldtransferverordnung) dient dem Zweck der Verhinderung, Aufdeckung und Ermittlung von Geldwäsche und Terrorismusfinanzierung bei Geldtransfers. Sie verpflichtet uns als Sparkasse bei der Ausführung von Geldtransfers Angaben zum Auftraggeber (Zahler) und Begünstigten (Zahlungsempfänger) zu prüfen und zu übermitteln. Diese Angaben bestehen aus Name und Kundenkennung von Zahler und Zahlungsempfänger und der Adresse des Zahlers. Bei Geldtransfers innerhalb des Europäischen Wirtschaftsraums kann auf die Weiterleitung der Adresse des Zahlers zunächst verzichtet werden, jedoch kann gegebenenfalls diese Angabe vom Zahlungsdienstleister des Zahlungsempfängers angefordert werden. Bei der Angabe von Name und gegebenenfalls Adresse nutzen wir die in unseren Systemen hinterlegten Daten, um den gesetzlichen Vorgaben zu entsprechen. Mit der Verordnung wird erreicht, dass aus den Zahlungsverkehrsdatensätzen selber immer eindeutig bestimmbar ist, wer Zahler und Zahlungsempfänger ist. Das heißt auch, dass die Sparkasse Zahlungsdaten überprüfen, Nachfragen anderer Kreditinstitute zur Identität des Zahlers bzw. Zahlungsempfängers beantworten und auf Anfrage diese Daten den zuständigen Behörden zur Verfügung stellen muss. 5

6 Dienstleistung Preis in EUR I. Girokonten 1. Preismodelle für Privatkonten KompaktGiro p.m. 4,50 Bareinzahlung 0,50 Barauszahlung (fünf Freiposten) 1,00 Überweisungen beleghaft 1,00 Dauerauftrag einrichten am Schalter 1,00 Scheckeinreichungen 1,00 Kontoauszug ab dem 2. Auszug pro Monat 0,25 - Postenpreise werden nur erhoben, wenn die Buchungen im Auftrag oder Interesse des Kunden erfolgen, nicht bei Korrektur- und Stornobuchungen - Basiskonto Online p.m. 6,50 Bareinzahlung 0,50 Barauszahlung (fünf Freiposten) 1,00 Überweisungen beleghaft 1,00 Dauerauftrag einrichten am Schalter 1,00 Scheckeinreichungen 1,00 Kontoauszug ab dem 2. Auszug pro Monat 0,25 - Postenpreise werden nur erhoben, wenn die Buchungen im Auftrag oder Interesse des Kunden erfolgen, nicht bei Korrektur- und Stornobuchungen - MehrwertGiro p.m. 9,95 Basiskonto MehrwertGiro p.m. 9,95 MehrwertGiro vergünstigt p.m. 2,95 Hinweis: Für nicht aufgeführte Leistungen werden Entgelte gemäß den Kapiteln B.I.4, 6, 7, 8; B.II.;B.III. und E berechnet. 2. Preismodelle für Geschäftskonten Geschäftsgirokonto p.m. 4,95 Bareinzahlungen 0,60 Barauszahlungen (fünf Freiposten) 0,60 Überweisungseingang 0,30 Überweisungen beleghaft oder über SB-Terminal 0,60 Überweisungen über Online Banking / Daueraufträge 0,10 Dauerauftrag einrichten/ ändern am Schalter 1,00 Lastschrifteinreichungen nur noch beleglos 0,10 Lastschrifteinlösung / POS Zahlungen Sollbuchung 0,30 Scheckeinlösung Sollbuchung 0,60 Scheckgutschrift 1,00 Einrichtung S-Zentral (einmalig) 5,00 - Postenpreise werden nur erhoben, wenn die Buchungen im Auftrag oder Interesse des Kunden erfolgen, nicht bei Korrektur- und Stornobuchungen - Vereinskonto (ab dem 2. Konto) p.m. 4,50 Hinweis: Für nicht aufgeführte Leistungen werden Entgelte gemäß den Kapiteln B.I.4, 6, 7, 8; B.II.;B.III. und E berechnet. 3. Preismodelle für Fremdwährungskonten Hinweis: 6

7 Für nicht aufgeführte Leistungen werden Entgelte gemäß den Kapiteln B.I.4, 6, 7, 8; B.II.;B.III. und E berechnet. 4. Kontoauszug (pro Vorgang) Erstellung und Bereitstellung/Übermittlung in der vereinbarten Form, Häufigkeit und dem vereinbarten Verfahren keine gesonderte Berechnung Bereitstellung/Übermittlung auf Verlangen des Kunden, soweit dies über das Vereinbarte hinausgeht - Tagesauszug - bei Postversand Porto - bei Abholung in der Geschäftsstelle 0,50 - Zweitschrift 1,00 - Wochenauszug - bei Postversand Porto - bei Abholung in der Geschäftsstelle 0,50 - Zweitschrift 1,00 - Monatsauszug - bei Postversand Porto - bei Abholung in der Geschäftsstelle 0,50 - Zweitschrift 1,00 Postversand von Kontoauszügen, die nach 6 Wochen am Kontoauszugsdrucker nicht abgerufen wurden Portokosten Erstellung und Bereitstellung/Übermittlung eines Duplikats von Kontoauszügen auf Verlangen des Kunden (soweit durch vom Kunden zu vertretende Umstände verursacht) - bei Postversand je 6,50 - bei Abholung in der Geschäftsstelle je 6,50 Erstellung und Bereitstellung/Übermittlung eines Monatsauszugs-/Rechnungsabschlussduplikats auf Verlangen des Kunden (soweit durch vom Kunden zu vertretende Umstände verursacht) je 10,00 Die Sparkasse/Landesbank unterrichtet den Kunden mindestens einmal monatlich auf dem für die Kontoinformation vereinbarten Weg über die Ausführung von Zahlungsvorgängen Rechnungsabschluss Die erstmalige Erstellung und Übermittlung von Rechnungsabschlüssen erfolgt stets unentgeltlich. 6. Kontoüberziehungen Für Inanspruchnahmen des Kontos, die nicht durch ein Guthaben oder einen eingeräumten Kreditrahmen gedeckt sind (Kontoüberziehungen), sind die vertraglich vereinbarten Überziehungszinsen zu zahlen. Ist im Vertrag eine Vereinbarung nicht getroffen, sind die im Preisaushang aufgeführten Überziehungszinsen zu 1 Zahlungsvorgänge sind insbesondere - Bareinzahlungen (auf ein Zahlungskonto) oder - Barauszahlungen von einem Zahlungskonto sowie die - Übermittlung von Geldbeträgen (auf ein anderes Zahlungskonto) durch Ausführung von - Lastschriften, - Überweisungen oder - Zahlungsvorgängen mittels einer Karte oder eines ähnlichen Instruments. 7

8 zahlen; dies gilt auch für Unternehmer. Bei Verbraucherdarlehensverträgen gelten ergänzend die gesetzlichen Vorschriften. 7. Kontowecker Hinweis: Die nachstehenden Entgelte werden nur berechnet, soweit für das gewählte Kontomodell nach Kapitel B Nummer I.1 bis I.3 nichts Abweichendes vereinbart wurde. Benachrichtigung per - SMS Kein Angebot - 0,00 - Mobile-Banking-App Kein Angebot 8. Entgelte für die Belastung von vereinbarten Zahlungen innerhalb des eigenen Hauses Hinweis: Die nachstehenden Entgelte werden nur berechnet, soweit für das gewählte Kontomodell nach Kapitel B Nummer I.1 bis I.3 nichts Abweichendes vereinbart wurde. a) Schließfächer Hauptstelle (Untergeschoss) Zugang nur während der Geschäftszeiten Schließfachtyp I II III IV V VI Fachgröße (Höhe x Breite) 3,3 x 24,2 x 36,3 cm 8,8 x 24,2 x 36,3 cm 13,8 x 24,2 x 36,3 cm 18,3 x 24,2 x 36,3 cm 30,0 x 26,0 x 38,5 cm (ohne Innenbox) 60,0 x 56,5 x 55,0 cm (ohne Innenbox) Mindestpreis pro Jahr 47,60 inkl. Mwst. 71,40 inkl. Mwst. 95,20 inkl. Mwst. 119,00 inkl. Mwst. 178,50 inkl. Mwst. 535,50 inkl. Mwst. (alternativ 59,50 Euro mtl) Bei der Angabe der Größe handelt es sich um Circa-Angaben der Innenmaße der Schließfachboxen. Die Gebühren für die Schließfächer verdoppeln sich für Nichtkunden. Neueinrichtung von Schließfächern für Kunden Neueinrichtung von Schließfächern für Nichtkunden einmalig einmalig 11,90 inkl. Mwst. 23,80 inkl. Mwst. b) Sparbuchschließfach jährlich 15,00 II. Erbringung von Zahlungsdiensten Hinweis: Die nachstehenden Entgelte werden nur berechnet, soweit für das gewählte Kontomodell nach Kapitel B Nummer I.1 bis I.3 nichts Abweichendes vereinbart wurde. 1. Überweisungen 8

9 1.1. Überweisungen innerhalb Deutschlands und in andere Staaten des Europäischen Wirtschaftsraums (EWR) 2 in Euro oder in anderen EWR-Währungen Überweisungsaufträge Die Geschäftstage und Cut-Off-Zeiten der Sparkasse/Landesbank ergeben sich aus Kapitel B Nummer II 7. a) Ausführungsfristen Die Sparkasse/Landesbank ist verpflichtet sicherzustellen, dass der Überweisungsbetrag beim Zahlungsdienstleister des Zahlungsempfängers spätestens nach folgender Frist eingeht (gerechnet ab Zugang des Auftrags bei der Sparkasse/Landesbank): - Überweisungen in Euro Belegloser Überweisungsauftrag 4 max. 1 Geschäftstag Beleghafter Überweisungsauftrag 5 max. 2 Geschäftstage - Überweisungen in anderen EWR-Währungen Belegloser Überweisungsauftrag 6 max. 4 Geschäftstage Beleghafter Überweisungsauftrag 7 max. 4 Geschäftstage b) Entgelte für die Ausführung von Überweisungen aa) Überweisungen in der Kontowährung Bei einer Überweisung, die mit keiner Währungsumrechnung verbunden ist, tragen Zahler und Zahlungsempfänger jeweils die von ihrem Zahlungsdienstleister erhobenen Entgelte. Der Zahler trägt die folgenden Entgelte 8 : Modalitäten: je Überweisung vom Girokonto per Überweisungsart beleghaft 9 beleglos 10 per Dauerauftrag per Eilüberweisung Zahlschein Überweisung mit IBAN in siehe Preismodelle Kapitel B Ziffer 1 15,00 EUR 15,00 EUR Euro innerhalb der Sparkasse/Landesbank (SEPA-Überweisung) Überweisung mit IBAN in 15,00 EUR 15,00 Euro an einen anderen Zahlungsdienstleister (SEPA-Überweisung) Überweisung, die auf eine andere Währung eines EWR-Mitgliedstaates lautet an einen anderen Zahlungsdienstleister 1,5 mind. 15,00 Max. 250 zzgl. Courtage 0,25 mind. 1,50 zzgl. 2,50 Porto 1,5 mind. 15,00 Max. 250 zzgl. Courtage 0,25 mind. 1,50 zzgl. 2,50 Porto 1,5 mind. 15,00 Max. 250 zzgl. Courtage 0,25 mind. 1,50 zzgl. 2,50 Porto 1,5 mind. 15,00 Max. 250 zzgl. Courtage 0,25 mind. 1,50 zzgl. 10,00 Porto 2 Andere EWR-Staaten sind derzeit: Belgien, Bulgarien, Dänemark, Estland, Finnland, Frankreich, Griechenland, Irland, Island, Italien, Kroatien, Lettland, Liechtenstein, Litauen, Luxemburg, Malta, Niederlande, Norwegen, Österreich, Polen, Portugal, Rumänien, Schweden, Slowakei, Slowenien, Spanien, Tschechische Republik, Ungarn, Vereinigtes Königreich von Großbritannien und Nordirland sowie Zypern. 3 Zu den EWR-Währungen gehören derzeit: Euro, Britisches Pfund Sterling, Bulgarischer Lew, Dänische Krone, Isländische Krone, Kroatische Kuna, Norwegische Krone, Polnischer Zloty, Rumänischer Leu, Schwedische Krone, Schweizer Franken (nur für Liechtenstein), Tschechische Krone, Ungarischer Forint. 4 Beleglos: Überweisung per Selbstbedienungsterminal, Telefon-Banking, Online-Banking oder Datenfernübertragung (DFÜ). 5 Beleghaft: Überweisung per Vordruck, Sammeldatei mit Begleitzettel, inklusive Service mit Rechenzentren (SRZ) durch Unternehmer. 6 Beleglos: Überweisung per Selbstbedienungsterminal, Telefon-Banking, Online-Banking oder Datenfernübertragung (DFÜ). 7 Beleghaft: Überweisung per Vordruck, Sammeldatei mit Begleitzettel, inklusive Service mit Rechenzentren (SRZ) durch Unternehmer. 8 Es wird nur dann ein Entgelt durch den Zahlungsdienstleister erhoben, wenn die Überweisung vom Zahler ausgelöst und autorisiert wurde und der Zahlungsdienstleister den Zahlungsauftrag fehlerfrei durchgeführt hat. 9 Beleghaft: Überweisung per Vordruck, Sammeldatei mit Begleitzettel, inklusive Service mit Rechenzentren (SRZ) durch Unternehmer. 10 Beleglos: Überweisung per Selbstbedienungsterminal, Telefon-Banking, Online-Banking oder Datenfernübertragung (DFÜ). 9

10 bb) Überweisungen in einer anderen Währung als der Kontowährung Entgeltpflichtige Bei einer Überweisung, die mit einer Währungsumrechnung verbunden ist, kann der Zahler zwischen folgenden Entgeltregelungen wählen: 0: Zahler und Zahlungsempfänger tragen jeweils die von ihrem Zahlungsdienstleister erhobenen Entgelte (SHARE) 1: Zahler trägt alle Entgelte (OUR) Höhe der Entgelte 11 Entgeltregelung Entgelt SHARE OUR (inklusive Courtage) siehe aa) Überweisung, die auf eine andere Währung eines EWR-Mitgliedstaates lautet an einen anderen Zahlungsdienstleister siehe aa) Überweisung, die auf eine andere Währung eines EWR-Mitgliedstaates lautet an einen anderen Zahlungsdienstleister zzgl. 20,00 Hinweis: Dieses Entgelt wird zusätzlich zu den unter aa) ausgewiesenen Entgelten erhoben. Preis in EUR c) Sonstige Entgelte Berechtigte Ablehnung der Ausführung eines Überweisungsauftrags durch die Sparkasse - per Postversand 1,80 - per elektronischem Postfach 0,50 - per Kontoauszugsdrucker 1,80 Bearbeitung eines Überweisungswiderrufs nach Ablauf der Widerrufsfrist - innerhalb der Sparkassen-Finanzgruppe entfällt - bei sonstigen Zahlungsdienstleistern entfällt Bemühen um die Wiederbeschaffung von Überweisungen mit fehlerhafter Angabe der Kundenkennung des Zahlungsempfängers durch den Kunden - innerhalb der Sparkassen-Finanzgruppe 15,00 - bei sonstigen Zahlungsdienstleistern 15,00 Hinweis: Das Institut des Zahlungsempfängers kann weitere Entgelte berechnen. Dauerauftrag: Einrichtung/Änderung im Auftrag des Kunden je nach Preismodell Eilüberweisung zur Barauszahlung 15,00 Hinweis: Bei der auszahlenden Stelle können weitere Entgelte anfallen Überweisungsgutschriften Bei einem Überweisungseingang werden von der Sparkasse/Landesbank folgende Entgelte berechnet 11 : Gutschrift einer Entgelt in Euro Überweisung mit IBAN in Euro innerhalb der Sparkasse/Landesbank siehe Preismodelle Kapitel B Ziffer 1 (SEPA-Überweisung) Überweisung ohne Angabe von IBAN in Euro von einem siehe Preismodelle Kapitel B Ziffer 1 Zahlungsdienstleister innerhalb des EWR Überweisung mit IBAN in Euro von einem anderen siehe Preismodelle Kapitel B Ziffer 1 Zahlungsdienstleister (SEPA-Überweisung) Überweisung, die auf eine andere Währung eines EWR- Mitgliedstaates lautet von einem anderen Zahlungsdienstleister bis zu 2.500,00 EUR 3,50 11 Es wird nur dann ein Entgelt durch den Zahlungsdienstleister erhoben, wenn die Überweisung vom Zahler ausgelöst und autorisiert wurde und der Zahlungsdienstleister den Zahlungsauftrag fehlerfrei durchgeführt hat. 10

11 bis zu ,00 EUR 7,50 ab ,01 EUR 1,5 mind.15,00 max.100,00 Eilüberweisung, die auf eine andere Währung eines EWR- Mitgliedstaates lautet bis zu 2.500,00 EUR 3,50 bis zu ,00 EUR 7,50 ab ,01 EUR 1,5 mind.15,00 max.100,00 Hinweis: Für Überweisungseingänge in einer anderen Kontowährung wird zusätzlich zu den o.g. Entgelten folgendes Entgelt (inklusive Courtage) erhoben: 0,25 mind. 1,50 Euro Keine Berechnung erfolgt, wenn der Überweisende die anfallenden Entgelte für die Überweisung trägt Überweisungen innerhalb Deutschlands und in andere Staaten des Europäischen Wirtschaftsraums (EWR) 12 in Währungen eines Staates außerhalb des EWR (Drittstaatenwährung) 13 sowie alle Überweisungen in Staaten außerhalb des EWR (Drittstaaten) Überweisungsaufträge a) Ausführungsfrist Überweisungen werden baldmöglichst bewirkt. b) Entgelte für die Ausführung von Überweisungen aa) Entgeltpflichtige Der Zahler kann zwischen folgenden Entgeltregelungen wählen: 0: Zahler und Zahlungsempfänger tragen jeweils die von ihrem Zahlungsdienstleister erhobenen Entgelte (SHARE) 1: Zahler trägt alle Entgelte (OUR) 2: Zahlungsempfänger trägt alle Entgelte (BEN) Hinweise: - Bei der Entgeltregelung 0 können durch zwischengeschaltete Zahlungsdienstleister und den Zahlungsdienstleister des Zahlungsempfängers vom Überweisungsbetrag gegebenenfalls Entgelte abgezogen werden. - Bei der Entgeltregelung 2 können von jedem der beteiligten Zahlungsdienstleister vom Überweisungsbetrag gegebenenfalls Entgelte abgezogen werden. bb) Entgelte 15 Zielland(Produkt) Schweiz in Euro mit IBAN/BIC (SEPA-Überweisung) Monaco in Euro mit IBAN/BIC (SEPA-Überweisung) San Marino in Euro mit IBAN/BIC (SEPA-Überweisung) übrige Länder (sonstige Zahlungen) Entgeltregelung 0 (SHARE) siehe Preismodelle Kapitel B Ziffer 1 siehe Preismodelle Kapitel B Ziffer 1 siehe Preismodelle Kapitel B Ziffer Aufschlag/Zusatzentgelt für eilige Ausführung (bei Entgeltregelung 0 oder 1) 10,00 12 andere EWR-Staaten derzeit: Belgien, Bulgarien, Dänemark, Estland, Finnland, Frankreich, Griechenland, Irland, Island, Italien, Kroatien, Lettland, Liechtenstein, Litauen, Luxemburg, Malta, Niederlande, Norwegen, Österreich, Polen, Portugal, Rumänien, Schweden, Slowakei, Slowenien, Spanien, Tschechische Republik, Ungarn, Vereinigtes Königreich von Großbritannien und Nordirland sowie Zypern. 13 z. B. US-Dollar. 14 Drittstaaten sind alle Staaten außerhalb des Europäischen Wirtschaftsraumes (EWR). 15 Es wird nur dann ein Entgelt durch den Zahlungsdienstleister erhoben, wenn der Zahlungsdienst / die Überweisung vom Zahler ausgelöst und autorisiert wurde und der Zahlungsdienstleister den Zahlungsauftrag fehlerfrei durchgeführt hat. 11

12 Zusätzliches Entgelt für die Ausführung in einer anderen Währung als Kontowährung Entgeltregelung Entgelt (inklusive Courtage) 0 (SHARE) siehe aa) Überweisung, die auf eine andere Währung eines EWR-Mitgliedstaates lautet an einen anderen Zahlungsdienstleister 1 (OUR) siehe aa) Überweisung, die auf eine andere Währung eines EWR-Mitgliedstaates lautet an einen anderen Zahlungsdienstleister zzgl. 20,00 cc) Preis in EUR Sonstige Entgelte Berechtigte Ablehnung der Ausführung eines Überweisungsauftrags durch die Sparkasse - per Postversand 1,80 - per elektronischem Postfach 0,50 - per Kontoauszugsdrucker 1,80 Bearbeitung eines Überweisungswiderrufs nach Ablauf der Widerrufsfrist - innerhalb der Sparkassen-Finanzgruppe entfällt - bei sonstigen Zahlungsdienstleistern entfällt Bemühen um Wiederbeschaffung von Überweisungen mit fehlerhafter Angabe der Kundenkennung des Zahlungsempfängers durch den Kunden - innerhalb der Sparkassen-Finanzgruppe 15,00 - bei sonstigen Zahlungsdienstleistern 15,00 Hinweis: Das Institut des Zahlungsempfängers kann weitere Entgelte berechnen Dauerauftrag: Einrichtung/Änderung im Auftrag des Kunden je nach Preismodell Erfassung einer Überweisung am Schalter 5, Überweisungsgutschriften a) Entgeltpflichtiger Wer für die Ausführung der Überweisung die anfallenden Entgelte zu tragen hat, bestimmt sich danach, welche Entgeltregelung zwischen dem Überweisenden und dessen Kreditinstitut getroffen wurde. Folgende Entgeltregelungen sind möglich: 0: Zahler und Zahlungsempfänger tragen jeweils die von ihrem Zahlungsdienstleister erhobenen Entgelte (SHARE) 1: Zahler trägt alle Entgelte (OUR) 2: Zahlungsempfänger trägt alle Entgelte (BEN) Hinweis: - Bei der Entgeltregelung 0 können durch zwischengeschaltete Zahlungsdienstleister und den Zahlungsdienstleister des Zahlungsempfängers vom Überweisungsbetrag gegebenenfalls Entgelte abgezogen werden. - Bei der Entgeltregelung 2 können von jedem der beteiligten Zahlungsdienstleister vom Überweisungsbetrag gegebenenfalls Entgelte abgezogen werden. b) Entgelte 16 Bei einer Entgeltregelung 0 oder 2 werden von der Sparkasse/Landesbank folgende Entgelte 16 Es wird nur dann ein Entgelt durch den Zahlungsdienstleister erhoben, wenn die Überweisungsgutschrift vereinbarungsgemäß erfolgt und vom Zahlungsdienstleister fehlerfrei durchgeführt wurde. 12

13 berechnet die vom Überweisungsbetrag abgezogen werden: die separat belastet werden: Absenderland/Währung Entgelt in Euro Schweiz in Euro mit IBAN/BIC (SEPA-Überweisung) siehe Preismodelle Kapitel B I Ziffer 1 Monaco in Euro mit IBAN/BIC (SEPA-Überweisung) siehe Preismodelle Kapitel B I Ziffer 1 San Marino in Euro mit IBAN/BIC (SEPA-Überweisung) siehe Preismodelle Kapitel B I Ziffer 1 übrige Länder Aufschlag/Zusatzentgelt für eilige Ausführung (bei Entgeltregelung 0 oder 2) Zusätzliches Entgelt für die Ausführung in einer anderen Währung als Kontowährung Länder/Produkte Entgeltregelung Entgelt (incl. Courtage) 0 siehe aa) Überweisung, die auf eine andere Währung eines EWR-Mitgliedstaates lautet an einen anderen Zahlungsdienstleister 2 siehe aa) Überweisung, die auf eine andere Währung eines EWR-Mitgliedstaates lautet an einen anderen Zahlungsdienstleister 2. Lastschriften 2.1. Lastschriften innerhalb Deutschlands und aus anderen Staaten des Europäischen Wirtschaftsraums (EWR) SEPA-Basis-Lastschrift a) Ausführungsfrist Die Sparkasse/Landesbank stellt sicher, dass der Lastschriftbetrag am Fälligkeitstag beim Zahlungsdienstleister des Zahlungsempfängers eingeht. b) Entgelte bei Lastschrifteinlösungen 18 Lastschrifteinlösung aus Einreichungen von Entgelt in Euro SEPA-Lastschrift innerhalb der Sparkasse/Landesbank siehe Preismodelle Kapitel B I Ziffer 1 SEPA-Lastschrift von einem anderen Zahlungsdienstleister siehe Preismodelle Kapitel B I Ziffer 1 c) Sonstige Entgelte Berechtigte Ablehnung der Einlösung einer SEPA-Basis-Lastschrift durch die Sparkasse - per Postversand 1,80 - per elektronischem Postfach 0,50 - per Kontoauszugsdrucker 1,80 Bearbeitung eines am Tag der Belastungsbuchung erfolgten Mandats-Widerrufs mind. 10,00 zzgl. je nach Aufwand SEPA-Firmen-Lastschrift 17 andere EWR-Staaten derzeit: Belgien, Bulgarien, Dänemark, Estland, Finnland, Frankreich, Griechenland, Irland, Island, Italien, Kroatien, Lettland, Liechtenstein, Litauen, Luxemburg, Malta, Niederlande, Norwegen, Österreich, Polen, Portugal, Rumänien, Schweden, Slowakei, Slowenien, Spanien, Tschechische Republik, Ungarn, Vereinigtes Königreich von Großbritannien und Nordirland sowie Zypern. 18 Diese Entgelte werden nur erhoben, falls die Lastschrifteinlösung fehlerfrei ausgeführt und autorisiert wurde. 13

14 a) Ausführungsfrist Die Sparkasse/Landesbank stellt sicher, dass der Lastschriftbetrag am Fälligkeitstag beim Zahlungsdienstleister des Zahlungsempfängers eingeht. b) Entgelte bei Lastschrifteinlösungen 19 Lastschrifteinlösung bei Einreichungen von Entgelt in Euro SEPA-Lastschrift innerhalb der Sparkasse/Landesbank siehe Preismodelle Kapitel B I Ziffer 1 SEPA-Lastschrift von einem anderen Zahlungsdienstleister siehe Preismodelle Kapitel B I Ziffer 1 c) Sonstige Entgelte Berechtigte Ablehnung der Einlösung einer SEPA-Firmen-Lastschrift durch die Sparkasse - per Postversand 1,80 - per elektronischem Postfach 0,50 - per Kontoauszugsdrucker 1,80 Bearbeitung eines am Tag der Belastungsbuchung erfolgten Mandats-Widerrufs mind. 10,00 zzgl. je nach Aufwand 2.2. Lastschriften aus weiteren Staaten Ausführungsfrist Lastschriften werden baldmöglichst bewirkt SEPA-Basis-Lastschrift a) Entgelte bei Lastschrifteinlösungen 20 Lastschrifteinlösung bei Einreichungen aus Entgelt in Euro der Schweiz siehe Preismodelle Kapitel B I Ziffer 1 Monaco siehe Preismodelle Kapitel B I Ziffer 1 San Marino siehe Preismodelle Kapitel B I Ziffer 1 b) Sonstige Entgelte Berechtigte Ablehnung der Einlösung einer SEPA-Basis-Lastschrift durch die Sparkasse - per Postversand 1,80 - per elektronischem Postfach 0,50 - per Kontoauszugsdrucker 1,80 Bearbeitung eines am Tag der Belastungsbuchung erfolgten Mandats-Widerrufs mind. 10,00 zzgl. je nach Aufwand SEPA-Firmen-Lastschrift a) Entgelte bei Lastschrifteinlösungen 21 Lastschrifteinlösung bei Einreichungen aus Entgelt in Euro der Schweiz siehe Preismodelle Kapitel B I Ziffer 1 Monaco siehe Preismodelle Kapitel B I Ziffer 1 San Marino siehe Preismodelle Kapitel B I Ziffer 1 b) Sonstige Entgelte 19 Diese Entgelte werden nur erhoben, falls die Lastschrifteinlösung fehlerfrei ausgeführt und autorisiert wurde. 20 Diese Entgelte werden nur erhoben, falls die Lastschrifteinlösung fehlerfrei ausgeführt und autorisiert wurde. 21 Diese Entgelte werden nur erhoben, falls die Lastschrifteinlösung fehlerfrei ausgeführt und autorisiert wurde. 14

15 Berechtigte Ablehnung der Einlösung einer SEPA-Firmen-Lastschrift durch die Sparkasse - per Postversand 1,80 - per elektronischem Postfach 0,50 - per Kontoauszugsdrucker 1,80 Bearbeitung eines am Tag der Belastungsbuchung erfolgten Mandats-Widerrufs mind. 10,00 zzgl. je nach Aufwand Entgegennahme von Bestätigungen über die Ausstellung / Änderung 5,00 eines SEPA-Firmenlastschrift-Mandates 2.3. Einreichungsfristen für SEPA-Lastschriften SEPA-Basis-Lastschriften bei Einmal- und wiederkehrenden Lastschriften frühestens 28 Kalendertage und spätestens 2 Geschäftstage bis 15:00 Uhr vor Fälligkeit der SEPA- Basis-Lastschrift SEPA-Firmen-Lastschriften: bei Einmal- und wiederkehrenden Lastschriften 2.4. Lastschriftinkasso 22 frühestens 28 Kalendertage und spätestens 2 Geschäftstage bis 15:00 Uhr vor Fälligkeit der SEPA- Firmen-Lastschrift Preis in EUR Entgelte im SEPA-Basis-Lastschriftverfahren siehe Preismodelle Kapitel B I Ziffer Entgelte im SEPA-Firmenlastschriftverfahren a) Bei belegloser Auftragserteilung bzw. bei Auftragserteilung mit Datenträger je Datenträger siehe Preismodelle Kapitel B I Ziffer 1 je Datei siehe Preismodelle Kapitel B I Ziffer 1 je Lastschrift siehe Preismodelle Kapitel B I Ziffer 1 3. Kartengestützter Zahlungsverkehr 3.1. Kreditkarten a) Jahrespreise MasterCard Karte/Visa Card - Hauptkarte (außer im Preismodell MehrwertGiro/ MehrwertGiro vergünstigt) 42,00 - Zusatzkarte (außer im Preismodell MehrwertGiro/ MehrwertGiro vergünstigt) 42,00 - Hauptkarte (MehrwertGiro/ MehrwertGiro vergünstigt) - Zusatzkarte (MehrwertGiro/ MehrwertGiro vergünstigt) 12,00 42,00 22 Entgelte werden nur für die beauftragte und fehlerfreie Ausführung erhoben. 15

16 MasterCard Gold Karte/Visa Card Gold - Hauptkarte (außer im Preismodell MehrwertGiro/ MehrwertGiro vergünstigt) - Zusatzkarte (außer im Preismodell MehrwertGiro/ MehrwertGiro vergünstigt) - Hauptkarte (MehrwertGiro/ MehrwertGiro vergünstigt) - Zusatzkarte (MehrwertGiro/ MehrwertGiro vergünstigt) 84,00 84,00 48,00 84,00 MasterCard Basis/Visa Basis - Hauptkarte (außer im Preismodell MehrwertGiro/ MehrwertGiro vergünstigt) - Zusatzkarte (außer im Preismodell MehrwertGiro/ MehrwertGiro vergünstigt) - Hauptkarte (MehrwertGiro/ MehrwertGiro vergünstigt) - Zusatzkarte (MehrwertGiro/ MehrwertGiro vergünstigt) 42,00 42,00 12,00 42,00 MasterCard Business / VisaCard Business - MasterCard Business/VisaCard Business 30,00 - MasterCard Business Gold / VisaCard Business Gold 60,00 Der Jahrespreis wird anteilig erstattet, wenn der Vertrag über die Nutzung der Karte vor Ablauf eines Jahres nach Erhebung des Kartenpreises endet. b) Ausstattung mit Bild: - im Sparkassendesign 0,00 - individuelles Motiv c) Mehrwertleistungen - Miles & More p.m. 3,00 d) Vereinbarungsgemäße Zurverfügungstellung einer Ersatzkarte aufgrund eines Auftrags des Kunden 15,34 - für eine beschädigte Karte soweit durch vom Kunden zu 15,34 vertretende Umstände verursacht - wegen Namensänderung 15,34 - bei Vergessen der PIN 15,34 - für eine verlorene, gestohlene, missbräuchlich verwendete oder 15,34 sonst nicht autorisiert genutzte Kreditkarte 23 e) Postversand nicht abgeholter Kreditkartenabrechnungen 24 Portokosten f) Erstellung eines Duplikats der Kreditkartenabrechnung auf Verlangen des Kunden (soweit durch vom Kunden zu vertretende Umstände verursacht) pro Abrechnung - per Postversand 5,11 - per elektronischem Postfach 5,11 g) Informationsservice via SMS 0,15 h) Sperren einer MasterCard/Visa Card (auf Veranlassung und im Interesse des Kunden, die Sperranzeige gemäß den Kreditkartenbedingungen ist unentgeltlich) 23 Wird nur berechnet, wenn der Kunde die Umstände, die zum Ersatz der Karte geführt haben, zu vertreten hat und die Sparkassen nicht zur Ausstellung einer Ersatzkarte verpflichtet ist. 24 Die Übermittlung von Kreditkartenabrechnungen in der vereinbarten Form erfolgt unentgeltlich. Rechnungsabschlüsse werden stets unentgeltlich erstellt und übermittelt. 16

17 i) Einsatz der Karte im EWR-Raum, sofern Zahlungen in Euro erfolgen j) Einsatz der Karte im EWR-Raum, sofern Zahlungen in Fremdwährung erfolgen 25 unentgeltlich 1 % des Umsatzes k) Einsatz der Karte außerhalb des EWR-Raums 26 1 % des Umsatzes l) Barauszahlung (siehe Kapitel B Nummer II. 3.4) m) Vereinbarungsgemäße Zurverfügungstellung einer Aktivierungs-PIN für eine nicht gesperrte Karte aufgrund eines Auftrags des Kunden, soweit durch vom Kunden zu vertretende Umstände verursacht (z. B. Vergessen der PIN) Hinweis: Die Festlegung einer neuen Wunsch-PIN durch den Kunden an Automaten der Sparkassen ist unentgeltlich. 7, Debitkarte (Sparkassen-Card und Sparkassen-Kundenkarte) Debitkarten a) Jahrespreise 9,95 (MehrwertGiro vergünstigt/ MehrwertGiro ab der 2. SparkassenCard) b) Täglicher Verfügungsrahmen 27 Sparkassen-Card je nach Einsatz 28 : Abhebung von Bargeld an eigenen/fremden 29 Geldautomaten o An Geldautomaten der Sparkasse bis zu 1.000,00 EUR o An allen anderen Geldautomaten im Inland bis zu o 1.000,00 EUR An allen anderen Geldautomaten im Ausland bis zu 500,00 EUR Einsatz an automatisierten Kassen bei Händlern und Dienstleistungsunternehmen ,00 Aufladen der Geldkarte 200,00 Sparkassen-Kundenkarte: 0,00 c) Vereinbarungsgemäße Zurverfügungstellung einer Ersatzkarte aufgrund eines Auftrags des Kunden -für eine beschädigte Karte soweit durch vom Kunden zu vertretende Umstände verursacht - wegen Namensänderung - bei Vergessen der PIN - für eine verlorene, gestohlene, missbräuchlich verwendete oder sonst nicht autorisiert genutzte Debitkarte 31 9,95 9,95 9,95 9,95 25 Zum Umrechnungskurs siehe Nummer II. 6. dieses Kapitels. 26 Die Höhe des direkten Kundenentgelts vereinbart der automatenbetreibende ZD vor Auszahlung des Verfügungsbetrages mit dem Karteninhaber am Geldautomaten. 27 Im Rahmen des Kontoguthabens oder vorher eingeräumten Kredits gilt der Verfügungsrahmen unabhängig für jede zum Konto ausgegebene Debitkarte. Änderungen des Verfügungsrahmens werden dem Kunden spätestens zwei Monate vor dem vorgeschlagenen Zeitpunkt ihres Wirksamwerdens schriftlich angeboten. Die Zustimmung des Kunden gilt als erteilt, wenn er seine Ablehnung nicht vor dem vorgeschlagenen Zeitpunkt des Wirksamwerdens angezeigt hat. 28 Der Verfügungsrahmen gilt, soweit mit dem Kunden nichts anderes vereinbart wurde. 29 Verfügungslimit kann bei fremden Geldautomaten, insbesondere im Ausland, geringer sein. 30 Verfügungslimit im Ausland kann geringer sein 17

18 d) Sperren einer Debitkarte auf Veranlassung und im Interesse des Kunden. (Die Sperranzeige gemäß den Bedingungen für die Sparkassen-Card/Sparkassen-Kundenkarte und eine daraufhin erfolgende Sperre sind unentgeltlich) e) Einsatz der Karte im EWR-Raum, sofern Zahlungen in Euro erfolgen unentgeltlich f) Einsatz der Karte im EWR-Raum 32, sofern Zahlungen in Fremdwährung erfolgen 33 1 % mind. 0,77 / max. 3,83 g) Einsatz der Karte außerhalb des EWR-Raums 1 % des Umsatzes mind. 0,77 / max. 3,83 h) Barauszahlung (siehe Kapitel B Nummer II. 3.4) i) vereinbarungsgemäße Zurverfügungstellung einer Aktivierungs- PIN für eine nicht gesperrte Karte aufgrund eines Auftrags des Kunden, soweit durch vom Kunden zu vertretende Umstände verursacht (z. B. Vergessen der PIN) Hinweis: Die Festlegung einer neuen Wunsch-PIN durch den Kunden an Automaten der Sparkasse ist unentgeltlich. 7, GeldKarte Aufladung unserer GeldKarten an unseren Terminals, die mit dem GeldKarte-Logo gekennzeichnet sind, und an unseren Geldautomaten (Ladeterminals) an Ladeterminals von teilnehmenden anderen Sparkassen/Landesbanken an Ladeterminals sonstiger Zahlungsdienstleister an electronic-cash-terminals des Handels, die zusätzlich mit dem GeldKarte- oder dem girogo-logo gekennzeichnet sind unentgeltlich unentgeltlich unentgeltlich unentgeltlich 3.4. Barauszahlungen a) Barauszahlung an eigene Kunden am Schalter am Geldautomaten mit unserer Sparkassen-Card siehe Preismodelle Kapitel unentgeltlich B I Ziffer 1 mit unserer MasterCard 34 3 % des Umsatzes mind. 5,11 EUR 2 % des Umsatzes mind. 5,11 EUR mit unserer Visa Card 35 3 % des Umsatzes mind. 5,11 EUR 2 % des Umsatzes mind. 5,11 EUR 31 Wird nur berechnet, wenn der Kunde die Umstände, die zum Ersatz der Karte geführt haben, zu vertreten hat und die Sparkassen nicht zur Ausstellung einer Ersatzkarte verpflichtet ist. 32 EWR-Staaten derzeit: Belgien, Bulgarien, Dänemark, Deutschland, Estland, Finnland, Frankreich, Griechenland, Irland, Island, Italien, Kroatien, Lettland, Liechtenstein, Litauen, Luxemburg, Malta, Niederlande, Norwegen, Österreich, Polen, Portugal, Rumänien, Schweden, Slowakei, Slowenien, Spanien, Tschechische Republik, Ungarn, Vereinigtes Königreich von Großbritannien und Nordirland sowie Zypern. 33 Zum Umrechnungskurs siehe Nummer II. 6. dieses Kapitels. 34 Goldkarte: 6 Barauszahlungen am Geldautomaten im Ausland kostenfrei. 35 Goldkarte: 6 Barauszahlungen am Geldautomaten im Ausland kostenfrei. 18

19 b) Barauszahlung an eigene Kunden bei fremden Zahlungsdienstleistern (ZD) mit Debitkarte (Sparkassen-Card) bei Sparkassen und Landesbanken, die am Heimatsparkassenmodell teilnehmen bei ZD im EWR 36, die ein direktes Kundenentgelt 37 erheben: - Verfügungen im girocard-system in Euro - Verfügungen im Maestro/Cirrus- System in Euro bei ZD im EWR 38, die kein direktes Kundenentgelt 39 erheben: - Verfügungen in den Zahlungssystemen EAPS, Maestro/Cirrus und V-Pay/Plus in Euro bei ZD im EWR 40 in Fremdwährung im Maestro/Cirrus- oder V-Pay/Plus-System bei ZD außerhalb des EWR 41 im Maestro/Cirrus- oder V-Pay/Plus-System am Schalter entfällt entfällt entfällt entfällt entfällt entfällt am Geldautomaten unentgeltlich unentgeltlich 4,95 EUR 4,95 EUR unentgeltlich unentgeltlich mit Kreditkarte (MasterCard/Visa Card) - im Inland und Ausland 1% des Umsatzes mind. 7,50 EUR 1 % des Umsatzes mind. 7,50 EUR Gegebenenfalls werden Sie durch den Geldautomatenbetreiber mit einem Entgelt belastet Ausführungsfrist Der Kartenzahlungsbetrag wird beim Zahlungsdienstleister des Zahlungsempfängers spätestens wie folgt eingehen: Kartenzahlungen im EWR in Euro max. 1 Geschäftstag Kartenzahlungen im EWR in einer anderen EWR- max. 4 Geschäftstage Währung 42 als Euro Kartenzahlungen außerhalb des EWR unabhängig von Die Kartenzahlung wird baldmöglichst bewirkt. der Währung Die Geschäftstage der Sparkasse/Landesbank ergeben sich aus Kapitel B Nummer II EWR-Staaten derzeit: Belgien, Bulgarien, Dänemark, Deutschland, Estland, Finnland, Frankreich, Griechenland, Irland, Island, Italien, Kroatien, Lettland, Liechtenstein, Litauen, Luxemburg, Malta, Niederlande, Norwegen, Österreich, Polen, Portugal, Rumänien, Schweden, Slowakei, Slowenien, Spanien, Tschechische Republik, Ungarn, Vereinigtes Königreich von Großbritannien und Nordirland sowie Zypern. 37 Die Höhe des direkten Kundenentgelts vereinbart der automatenbetreibende ZD vor Auszahlung des Verfügungsbetrages mit dem Karteninhaber am Geldautomaten. 38 EWR-Staaten derzeit: Belgien, Bulgarien, Dänemark, Deutschland, Estland, Finnland, Frankreich, Griechenland, Irland, Island, Italien, Kroatien, Lettland, Liechtenstein, Litauen, Luxemburg, Malta, Niederlande, Norwegen, Österreich, Polen, Portugal, Rumänien, Schweden, Slowakei, Slowenien, Spanien, Tschechische Republik, Ungarn, Vereinigtes Königreich von Großbritannien und Nordirland sowie Zypern. 39 In diesen Fällen wird uns als Kartenherausgeber regelmäßig ein sog. Interbankenentgelt berechnet. 40 EWR-Staaten derzeit: Belgien, Bulgarien, Dänemark, Deutschland, Estland, Finnland, Frankreich, Griechenland, Irland, Island, Italien, Kroatien, Lettland, Liechtenstein, Litauen, Luxemburg, Malta, Niederlande, Norwegen, Österreich, Polen, Portugal, Rumänien, Schweden, Slowakei, Slowenien, Spanien, Tschechische Republik, Ungarn, Vereinigtes Königreich von Großbritannien und Nordirland sowie Zypern. 41 EWR-Staaten derzeit: Belgien, Bulgarien, Dänemark, Deutschland, Estland, Finnland, Frankreich, Griechenland, Irland, Island, Italien, Kroatien, Lettland, Liechtenstein, Litauen, Luxemburg, Malta, Niederlande, Norwegen, Österreich, Polen, Portugal, Rumänien, Schweden, Slowakei, Slowenien, Spanien, Tschechische Republik, Ungarn, Vereinigtes Königreich von Großbritannien und Nordirland sowie Zypern. 42 Zu den EWR-Währungen gehören derzeit: Euro, Britisches Pfund Sterling, Bulgarischer Lew, Dänische Krone, Isländische Krone, Kroatische Kuna, Norwegische Krone, Polnischer Zloty, Rumänischer Leu, Schwedische Krone, Schweizer Franken (nur für Liechtenstein), Tschechische Krone, Ungarischer Forint. 19

20 4. Zahlscheingeschäft und Kassengeschäfte Bareinzahlung Bareinzahlungen auf eigenes Konto Bareinzahlung eigener Kunden zugunsten Dritter auf Konten bei uns 15,00 auf Konten bei anderen Sparkassen/Landesbanken 15,00 auf Konten bei anderen Zahlungsdienstleistern 15,00 Bei Bareinzahlungen zugunsten Dritter bei anderen Zahlungsdienstleistern gelten die unter Kapitel B Nummer II a) und Kapitel B Nummer II a) dieses Preis- und Leistungsverzeichnisses geregelten Ausführungsfristen Barauszahlung Von Konten bei uns, die nicht von Kapitel B Nummer II.3.4 erfasst sind 5. Online-Banking und Electronic Banking 5.1. Online-Banking (PIN/TAN/FinTS) Bereitstellung des Online-Banking Zuganges mtl. 0,00 Bereitstellung von PushTan 0,00 Bereitstellung von HBCI-Chipkarte p.a.. Bereitstellung von smstan - monatlich 0,00 - je smstan 0,08 Bereitstellung einer elektronischen Unterschrift 0, Electronic Banking für Unternehmer Zugangsverwaltung für EBICS Einrichtung: Kunden ID 15,00 Einrichtung: zusätzliche Kunden ID 0,00 Einrichtung: Kontonummer für die Kunden ID der DATEV 15,00 Einrichtung: Teilnehmer ID 0,00 Einrichtung: Konto 0,00 Einrichtung/Änderungen von Auftragstypen 0,00 Zusätzliche Bereitstellung von Kontoinformationen auf Verlangen des Kunden 44 Elektronische Avise (MT 942) pro Konto und je Übertragungs-/Sicherungsverfahren mtl. 0,00 Elektronischer Kontoauszug im SWIFT-Format MT 940 a) pro Konto mtl. 5,00 und/oder b) pro bereitgestelltem Umsatz 0,00 Umsatzinformation in elektronischen Sammlern a) pro Konto mtl. 0,00 und/oder b) - pro bereitgestellter Datei 0,00 43 Diese Entgelte werden nur erhoben, falls das Zahlscheingeschäft bzw. das Kassengeschäft fehlerfrei ausgeführt und autorisiert wurde. 44 Die Übermittlung von Kontoauszügen in der vereinbarten Form erfolgt unentgeltlich. Rechnungsabschlüsse werden stets unentgeltlich erstellt und übermittelt. 20

21 - pro bereitgestelltem Umsatz 0,00 Elektronischer Kontoauszug im SWIFT-Format MT 940 pro Kontonummer und je Übertragungs-/Sicherungsverfahren, z. B. für die DATEV mtl. 5,00 - pro bereitgestelltem Umsatz 0, Zahlungsdienste über Electronic Banking/FinTS 45 Preis in EUR Beauftragung mittels FinTS: - Sammelüberweisung - im SEPA-Überweisungsverfahren für Überweisungen (innerhalb Deutschlands oder innerhalb EWR-Staaten 46 ) - je Sammelbuchung - je Einzelauftrag 0,10 - im SEPA-Überweisungsverfahren (in Drittstaaten 47 ) - je Sammelbuchung - je Einzelauftrag 0,10 - Eilüberweisung (Euro-Express) - je Sammelbuchung - je Einzelauftrag - Lastschrifteinzug - im SEPA-Basis-Lastschriftverfahren für Lastschriften (innerhalb Deutschlands oder innerhalb von EWR-Staaten 48 ) - je Sammelbuchung - je Einzelauftrag 0,10 - im SEPA-Basis-Lastschriftverfahren (in Drittstaaten 49 ) - je Sammelbuchung - je Einzelauftrag 0,10 - im SEPA-Firmen-Lastschriftverfahren für Lastschriften (innerhalb Deutschlands oder innerhalb von EWR-Staaten 50 ) - je Sammelbuchung - je Einzelauftrag 0,10 - im SEPA-Firmen-Lastschriftverfahren (in Drittstaaten 51 ) - je Sammelbuchung - je Einzelauftrag 0,10 Beauftragung mittels EBICS (ELKO): - Datenfernübertragung ohne elektronische Unterschrift je Datei - Datenfernübertragung mit elektronischer Unterschrift je Datei - Überweisungen - im SEPA-Überweisungsverfahren für Überweisungen (innerhalb Deutschlands oder innerhalb von EWR-Staaten 52 ) 45 Für Überweisungen wird nur dann ein Entgelt durch den Zahlungsdienstleister erhoben, wenn die Überweisung vom Zahler ausgelöst und autorisiert wurde und der Zahlungsdienstleister den Zahlungsauftrag fehlerfrei durchgeführt hat. Für Lastschrifteinlösungen werden Entgelte nur erhoben, falls die Lastschrifteinlösungen fehlerfrei ausgeführt und autorisiert wurden. 46 EWR-Staaten derzeit: Belgien, Bulgarien, Dänemark, Estland, Finnland, Frankreich, Griechenland, Irland, Island, Italien, Kroatien, Lettland, Liechtenstein, Litauen, Luxemburg, Malta, Niederlande, Norwegen, Österreich, Polen, Portugal, Rumänien, Schweden, Slowakei, Slowenien, Spanien, Tschechische Republik, Ungarn, Vereinigtes Königreich von Großbritannien und Nordirland sowie Zypern. 47 Drittstaaten sind alle Staaten außerhalb des Europäischen Wirtschaftsraumes (EWR). 48 EWR-Staaten derzeit: Belgien, Bulgarien, Dänemark, Estland, Finnland, Frankreich, Griechenland, Irland, Island, Italien, Kroatien, Lettland, Liechtenstein, Litauen, Luxemburg, Malta, Niederlande, Norwegen, Österreich, Polen, Portugal, Rumänien, Schweden, Slowakei, Slowenien, Spanien, Tschechische Republik, Ungarn, Vereinigtes Königreich von Großbritannien und Nordirland sowie Zypern. 49 Drittstaaten sind alle Staaten außerhalb des Europäischen Wirtschaftsraumes (EWR). 50 EWR-Staaten derzeit: Belgien, Bulgarien, Dänemark, Estland, Finnland, Frankreich, Griechenland, Irland, Island, Italien, Kroatien, Lettland, Liechtenstein, Litauen, Luxemburg, Malta, Niederlande, Norwegen, Österreich, Polen, Portugal, Rumänien, Schweden, Slowakei, Slowenien, Spanien, Tschechische Republik, Ungarn, Vereinigtes Königreich von Großbritannien und Nordirland sowie Zypern. 51 Drittstaaten sind alle Staaten außerhalb des Europäischen Wirtschaftsraumes (EWR). 21

22 - je Sammelbuchung - je Einzelauftrag 0,10 - im SEPA-Überweisungsverfahren (in Drittstaaten 53 ) - je Sammelbuchung - je Einzelauftrag 0,10 - Eilüberweisung (Euro-Express) - je Sammelbuchung - je Einzelauftrag 0,10 - Lastschrifteinzug - im SEPA-Basis-Lastschriftverfahren für Lastschriften (innerhalb Deutschlands oder innerhalb von EWR-Staaten 54 ) - je Sammelbuchung - je Einzelauftrag 0,10 - im SEPA-Basis-Lastschriftverfahren (in Drittstaaten 55 ) - je Sammelbuchung - je Einzelauftrag 0,10 - im SEPA-Firmen-Lastschriftverfahren für Lastschriften (innerhalb Deutschlands oder innerhalb von EWR-Staaten 56 ) - je Sammelbuchung - je Einzelauftrag 0,10 - im SEPA-Firmen-Lastschriftverfahren (in Drittstaaten 57 ) - je Sammelbuchung - je Einzelauftrag 0,10 - Zahlungen mit der Sparkassen-Card an automatisierten Kassen bei Händlern und Dienstleistungsunternehmen 6. Umrechnungskurs bei der Erbringung von Zahlungsdiensten in fremder Währung Umrechnungen von Euro in Fremdwährungen und von Fremdwährungen in Euro erfolgen auf Basis frei gehandelter Marktkurse. Diese sind auf der Homepage der [Bank/Sparkasse] veröffentlicht oder auf Anfrage erhältlich. Der Währungsumrechnungskurs beim Auslandseinsatz der MasterCard/Visa Card ergibt sich aus Nummer 16 der Bedingungen für die MasterCard/Visa Card. Der von MasterCard/Visa festgelegte Referenzwechselkurs ist auf der Homepage [der Bank/Sparkasse] veröffentlicht und/oder auf Anfrage erhältlich. Die Währungsumrechnungskurse für Maestro und VPay Transaktionen in Nicht-Euro- Währung sind unter abrufbar. 7. Geschäftstage und Annahmezeiten der Sparkasse/Landesbank Geschäftstag ist jeder Tag, an dem die an der Ausführung eines Zahlungsvorgangs beteiligten Zahlungsdienstleister den für die Ausführung von Zahlungsvorgängen erforderlichen Geschäftsbetrieb unterhalten. Die Sparkasse/Landesbank unterhält den für die Ausführung von Zahlungen erforderlichen Geschäftsbetrieb an allen Werktagen, mit Ausnahme von 52 EWR-Staaten derzeit: Belgien, Bulgarien, Dänemark, Estland, Finnland, Frankreich, Griechenland, Irland, Island, Italien, Kroatien, Lettland, Liechtenstein, Litauen, Luxemburg, Malta, Niederlande, Norwegen, Österreich, Polen, Portugal, Rumänien, Schweden, Slowakei, Slowenien, Spanien, Tschechische Republik, Ungarn, Vereinigtes Königreich von Großbritannien und Nordirland sowie Zypern. 53 Drittstaaten sind alle Staaten außerhalb des Europäischen Wirtschaftsraumes (EWR). 54 EWR-Staaten derzeit: Belgien, Bulgarien, Dänemark, Estland, Finnland, Frankreich, Griechenland, Irland, Island, Italien, Kroatien, Lettland, Liechtenstein, Litauen, Luxemburg, Malta, Niederlande, Norwegen, Österreich, Polen, Portugal, Rumänien, Schweden, Slowakei, Slowenien, Spanien, Tschechische Republik, Ungarn, Vereinigtes Königreich von Großbritannien und Nordirland sowie Zypern. 55 Drittstaaten sind alle Staaten außerhalb des Europäischen Wirtschaftsraumes (EWR). 56 EWR-Staaten derzeit: Belgien, Bulgarien, Dänemark, Estland, Finnland, Frankreich, Griechenland, Irland, Island, Italien, Kroatien, Lettland, Liechtenstein, Litauen, Luxemburg, Malta, Niederlande, Norwegen, Österreich, Polen, Portugal, Rumänien, Schweden, Slowakei, Slowenien, Spanien, Tschechische Republik, Ungarn, Vereinigtes Königreich von Großbritannien und Nordirland sowie Zypern. 57 Drittstaaten sind alle Staaten außerhalb des Europäischen Wirtschaftsraumes (EWR). 22

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