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1 IMMOBILIENFONDS Verkaufsprospekt MPC Deutschland 9 Grün denken, weiß-blau investieren

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3 Setzen Sie auf den Immobilienstandort Nr. 1 in Deutschland! München und sein Umland sind das süddeutsche Kultur- und Wirtschaftszentrum. 35 der 500 um satzstärksten Unternehmen in Deutschland haben ihren Sitz in München und Umgebung. Wirtschaftlich glänzen München und sein Umland mit niedrigen Arbeitslosenzahlen und hervorragenden Zukunftsperspektiven für seine Einwohner. Die vielversprechenden Zukunftschancen wurden München zuletzt auch im aktuellen Prognos / Handelsblatt-Städteranking attestiert: Dort belegen Stadt und Landkreis München die ersten beiden Plätze. Diese Faktoren tragen dazu bei, dass München mittlerweile der beliebteste Immobilienstandort für Investoren in Deutschland ist. München bietet stabile Mieten, ein gutes Wertsteigerungspotenzial und eine konstante Nachfrage nach Büroimmobilien. Setzen Sie auf ein ausgezeichnetes GreenBuilding! Mit einem DGNB*-Silber-Vorzertifikat ist bereits heute die Nachhaltigkeit der Immobilie und deren Hochwertigkeit auch für die Zukunft nachgewiesen. Der Neubau wird voraussichtlich im vierten Quartal 2011 fertiggestellt und an die Mieter übergeben. Profitieren Sie mit dem MPC Deutschland 9 von der Attraktivität und der Zukunftsfähigkeit Münchens, bonitätsstarken Mietern und von der ausgezeichneten, modernen und energieeffizienten Immobilie. Die prognostizierten Auszahlungen des Fonds betragen 6 % jährlich bezogen auf das Eigenkapital ohne Agio und vor Steuern. Die prognostizierte Laufzeit der Beteiligung beträgt rund zehn Jahre. * gekennzeichnete Begriffe werden im Glossar auf den Seiten 98 f. erläutert Immobilienfonds 3

4 Inhaltsverzeichnis A: Die Beteiligung 5 Angaben über die Vermögensanlage 10 Prospektverantwortung 11 Die wesentlichen Risiken der Vermögensanlage 22 Das Investmentkonzept 29 Die Anbieterin die MPC Capital Investments GmbH B: Die Emittentin 30 Angaben über die Emittentin 30 Die Emittentin und das Kapital der Emittentin 32 Die Gründungsgesellschafterinnen 36 Die Geschäftstätigkeit 37 Anlageziele und Anlagepolitik 39 mitglieder der Geschäftsführung der Emittentin, Beirat, Treuhänderin, Mittelverwendungskontrolleur sowie sonstige Personen 41 Gewährleistete Vermögensanlage C: Die Kalkulation 42 Prognostizierter Investitions- und Finanzierungsplan 42 Erläuterungen zum prognostizierten Investitions- und Finanzierungsplan 45 Komprimierte Darstellung der Mittelverwendung für die Investitionsphase 46 Prognostizierte Wirtschaftlichkeitsrechnung 48 Erläuterungen zur prognostizierten Wirtschaftlichkeitsrechnung 50 Prognostizierter Kapitaleinsatz und Kapitalrückfluss 52 Sensitivitätsanalysen D: Die Rahmenbedingungen 53 Vertragliche Rahmenbedingungen 57 Rechtliche Angaben zur Beendigung der Vermögensanlage 59 Übersicht über die weiteren Vertragspartner 61 Steuerliche Rahmenbedingungen 67 Die Vermögens-, Finanz- und Ertragslage E: Die Verträge 73 Die Verträge 74 Gesellschaftsvertrag 85 Treuhand- und Verwaltungsvertrag 90 Mittelverwendungskontrollvertrag F: Die Hinweise 93 Verbraucherinformationen für den Fernabsatz 96 Abwicklungshinweise 98 Glossar G: Die Anlagen beitrittsunterlagen Die inhaltliche Richtigkeit der im Prospekt gemachten Angaben ist nicht Gegenstand der Prüfung des Prospektes durch die Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht. 4 Inhaltsverzeichnis

5 Angaben über die Vermögens anlage Das Konzept Die Beteiligung an der Neunte Sachwert Rendite-Fonds Deutschland GmbH & Co. KG (im Folgenden auch Fondsgesellschaft oder Emittentin ) ermöglicht dem in Deutschland ansässigen Anleger, mittelbar über eine Objektgesellschaft in ein modernes und energieeffizientes Bürogebäude in München-Gräfelfing zu investieren. Die Immobilie wird voraussichtlich im vierten Quartal 2011 fertiggestellt und an die Mieter übergeben. Das Gebäude ist bereits mit dem DGNB-Silber-Vorzertifikat (vgl. Seite 23 f.) ausgezeichnet worden. Dieses Zertifikat weist die besondere Nachhaltigkeit und Energieeffizienz der Immobilie nach und zeichnet dieses als GreenBuilding aus. Hauptmieter ist die in Deutschland und Öster reich auf dem Tabakmarkt führende Philip Morris GmbH (im Folgenden auch Philip Morris ). Die Gesellschaft mietet 81 % der Büroflächen der Immobilie an. Die übrigen 19 % der Büro- Die immobilie Adresse/Lage Am Haag 14, Gräfelfing Gebäudeart bürogebäude mit sechs Geschossen und zwei Untergeschossen Gesamtmietfläche bürofläche: m², Lagerfläche: m 2 Grundstücksgröße rund m² Stellplätze Tiefgarage: 184, Außen: 45 Baujahr Standort Lage die Immobilie wird voraussichtlich im vierten Quartal 2011 fertiggestellt und an die Mieter übergeben. der Großraum München ist das wirtschaftliche Zentrum in Süddeutschland. Mit über 1,66 Millionen Einwohnern und Firmen erzielten München und der Landkreis im Jahr 2008 eine Bruttowertschöpfung von über EUR 90,5 Mrd. In Städterankings ist München stets auf den ersten Plätzen zu finden. München-Gräfelfing liegt südwestlich des Münchener Stadtgebiets und ist Teil des Landkreises München. Die Innenstadt ist rund 13 km (20 Autominuten) entfernt. München-Gräfelfing ist ein aufstrebender Bürostandort. Die Gemeinde gehört mit Martins ried und Neuried zum führenden Biotech-Cluster in Deutschland. Zahlreiche Unternehmen haben sich hier angesiedelt, unweit des Max-Planck-Instituts für Biochemie und Neurobiologie und der Zweigstelle der Ludwig-Maximilians-Universität München. Experten erwarten eine weitere Expansion der Biotechunternehmen und damit auch eine zunehmende Nachfrage nach hochwertigen Büroräumen an diesem Standort. die Immobilie liegt im etablierten Gewerbegebiet von München-Gräfelfing, um die Seeholzerstraße, das mit einer eigenen Autobahnauffahrt unmittelbar an die A 96 München-Lindau angebunden ist. Von dem Objektstandort bis zur Autobahnauffahrt sind es nur etwa 500 Meter. In rund 1,5 km Entfernung liegen die S-Bahnstation Lochham und die zukünftige U-Bahnstation Martinsried, von denen aus die Innenstadt in rund 20 Minuten erreicht werden kann. S- und U-Bahn sind zu den Hauptverkehrszeiten mittels Busverkehr im 10-Minutentakt an den Standort angebunden. Der internationale Flughafen München ist in rund 30 Fahrminuten erreichbar. Transaktionsvolumen/ rund EUR 41 Mio. (angenommener Einkaufsfaktor rund 15,55). angenommener Einkaufsfaktor* Vermietungsstand 100 % Hauptmieter Hauptmieter der Immobilie ist die Philip Morris GmbH. Die Gesellschaft hat etwa 81 % der Bürofläche angemietet. Insgesamt erwirtschaftete die Philip Morris GmbH, das in Deutschland und Österreich marktführende Tabakwaren-Unternehmen, im Jahr 2009 einen Gewinn von rund EUR 439 Mio. und beschäftigte allein in Deutschland rund Mitarbeiter. Weiterer Mieter Mietvertragslaufzeit Philip Morris Mietvertragslaufzeit Investa Mieterbonität Weiterer Mieter ist zum Zeitpunkt der Prospektaufstellung die Investa Projektentwicklungs- und Verwaltungs GmbH, die seit 1972 als bankenunabhängiger Dienstleister deutschlandweit Immobilienprojekte mit einem bisherigen Volumen von über EUR 3 Mrd. entwickelt hat. Investa mietet 19 % der Bürofläche und hat das Recht zur Untervermietung oder zur Übertragung des Mietvertrages auf einen Drittmieter. die Vertragslaufzeit beträgt 10 Jahre und beginnt mit der Übergabe der Immobilie an den Mieter. Es besteht eine zweimalige Verlängerungsoption von jeweils fünf Jahren. die Vertragslaufzeit beträgt sieben Jahre und beginnt mit der Übergabe der Immobilie an den Mieter. Es besteht eine einmalige Verlängerungsoption von fünf Jahren. Philip Morris: 100 von 100 Punkten (minimales Ausfallrisiko), D&B vom 10. Februar 2011 Investa: 93 von 100 Punkten (minimales Ausfallrisiko), D&B vom 10. Februar 2011 * gekennzeichnete Begriffe werden im Glossar auf den Seiten 98 f. erläutert Immobilienfonds Angaben über die Vermögensanlage 5

6 flächen wurden von der Investa Projektentwicklungs- und Verwaltungs GmbH (im Folgenden auch Investa ), einem renommierten mittelständischen Immobilienentwickler, angemietet. Der Anleger profitiert mit einer Beteiligung an der Fondsgesellschaft von der Beständigkeit langfristig abgeschlossener Mietverträge, einer neu errichteten, modernen und energieeffizienten Immobilie sowie von einem sehr zukunftsträchtigen Immobilienstandort. Die prognostizierten Auszahlungen des Fonds betragen 6 % jährlich bezogen auf das Eigenkapital ohne Agio und vor Steuern. Der prognostizierte Gesamtmittelrückfluss (einschließlich Kapitalrückzahlung) beträgt inklusive des geplanten Veräußerungserlöses bezogen auf das Eigenkapital ohne Agio rund 178 % vor Steuern. Den Rechten stehen Pflichten, wie die Erbringung der Pflichteinlage und weitere Treuepflichten, gegenüber. WESENTLICHE GRUNDLAGEN DER STEUERLICHEN KONZEPTION Das vorliegende Beteiligungsangebot richtet sich an unbeschränkt einkommensteuerpflichtige natürliche Personen mit Wohnsitz oder gewöhnlichem Aufenthalt in Deutschland, die ihre Beteiligung an der Fondsgesellschaft im steuerlichen Privat vermögen halten. Im Kapitel Steuerliche Rahmenbedingungen auf Seite 61 ff. werden die steuerlichen Grundlagen des Beteiligungsangebotes für die bezeichnete Anleger-Zielgruppe ausführlich dargestellt. Die Anbieterin und die Fondsgesellschaft übernehmen nicht die Zahlung der Steuern für die Anleger bzw. zugunsten der Anleger. ART DER BETEILIGUNG, BETEILIGUNGSSTRUKTUR Der Kapitalanleger beteiligt sich als Kommanditist oder Treugeber an der Kommanditgesellschaft Neunte Sachwert Rendite-Fonds Deutschland GmbH & Co. KG. Der Beitritt erfolgt jeweils über die Treuhandgesellschaft (TVP Treuhand- und Verwaltungsgesellschaft für Publikumsfonds mbh). Die Fondsgesellschaft beteiligt sich wiederum zu 94,9 % am Kommanditkaptal der Objektgesellschaft München-Gräfelfing GmbH & Co. KG (im Folgenden auch Objektgesellschaft ), welche Eigentümerin der Immobilie ist. Zudem wird es zu einer Kapital erhöhung innerhalb der Objektgesellschaft kommen, an der sich die Fondsgesellschaft entsprechend prozentual beteiligen wird. Darüber hinaus gewährt die Fondsgesellschaft der Objektgesellschaft und der Verkäuferin des Kommanditanteils jeweils ein Darlehen (vgl. Erwerbs struktur, Seite 24). FONDSVOLUMEN UND MINDESTZEICHNUNGSSUMME Der Gesamtbetrag der angebotenen Vermögensanlage beträgt EUR 21,9 Mio., ggf. zuzüglich einer Überzeichnungsreserve von bis zu EUR Die maximale Anzahl der zu begebenden Anteile beträgt Die endgültige Anzahl ergibt sich aus den individuellen Zeichnungsentscheidungen der Anleger. Die Mindestzeichnungssumme beträgt EUR zzgl. 5 % Agio, höhere Summen müssen ohne Rest durch EUR teilbar sein. MIT DER VERMÖGENSANLAGE VERBUNDENE RECHTE Jeder Anleger ist gemäß Gesellschaftsvertrag mit Kontrollrechten, insbesondere dem Recht auf Übersendung des Jahresabschlusses, sowie auf Überprüfung des Abschlusses durch Einsicht in die Bücher der Fondsgesellschaft ausgestattet. Weitere Rechte der Anleger sind das Recht auf Teilnahme an Gesellschafterversammlungen, das Stimmrecht, das Recht auf Beteiligung am Vermögen und Ergebnis der Fondsgesellschaft, das ordentliche Kündigungsrecht, der Anspruch auf Beteiligung am Liquidationserlös, das Recht auf ein Auseinandersetzungsguthaben sowie das Recht auf außerordentliche Kündigung. Das angebotene Beteiligungsmodell besteht im direkten oder im treuhänderischen Erwerb eines Kommanditanteils an der Fondsgesellschaft, einer vermögensverwaltend tätigen und nicht gewerblich geprägten Kommanditgesellschaft (GmbH & Co. KG). Die Einkünfte, die von der Fondsgesellschaft mittelbar durch die Vermietung einer Büroimmobilie in München-Gräfelfing, der Gewährung eines Gesellschafterdarlehens an die Objektgesellschaft und durch die Gewährung des Darlehens an die Investa Holding GmbH (nachfolgend auch Verkäuferin ) sowie durch die Anlage der liquiden Mittel erzielt werden, sind den Anlegern anteilig zuzurechnen. Die laufenden Vermietungseinkünfte werden von den Anlegern nach ihren persönlichen Verhältnissen versteuert. In den Berechnungen in diesem Angebot wurde weiter davon ausgegangen, dass auch die Zinserträge aus dem an die Objektgesellschaft gewährten Gesellschafterdarlehen der Besteuerung nach den individuellen Verhältnissen der Anleger unterliegen. Zinserträge aus der Anlage der Liquidität und des der Verkäuferin gewährten Darlehens unterliegen dagegen wenn keine Option zur individuellen Versteuerung ausgeübt wird der Abgeltungsteuer. Ein erzielter Veräußerungsgewinn ist bei planmäßigem Verlauf (Mindesthaltedauer der Immobilie sowie der Anteile an der Objekt- und der Fondsgesellschaft von zehn Jahren) auf Grundlage des derzeitigen Rechtsstands bezogen auf den Anteil von 94,9 % nicht zu versteuern. ÜBERTRAGBARKEIT DER VERMÖGENSANLAGE Die Beteiligung kann gemäß 21 des Gesellschaftsvertrages entgeltlich oder unentgeltlich im Wege der Abtretung z. B. im Rahmen eines Verkaufs oder einer Schenkung auf Dritte übertragen werden. Dabei besteht ein grundsätzlicher Zustimmungsvorbehalt der geschäftsführenden Kommanditistin und der Treuhänderin. Die Beteiligung kann im Rahmen der Regelungen zur betrieblichen Altersversorgung ohne Zustimmung verpfändet werden. Die Beteiligung ist frei vererblich ( 22 Gesellschaftsvertrag). Die Erben oder Vermächtnisnehmer des Gesellschafters treten mit allen Rechten und Pflichten in die Rechtsstellung des Erblassers ein. Mehrere Erben haben zur Wahrnehmung der Gesellschaftsrechte einen gemeinsamen Vertreter zu bestimmen. 6 Angaben über die Vermögensanlage

7 Eine teilweise Übertragung ist nur möglich, wenn die verbleibende und/oder entstehende Beteiligung mindestens EUR 500 beträgt und ohne Rest durch EUR 1 teilbar ist. Soweit die Beteiligung des Anlegers nicht an eine ihm nahestehende Person ver äußert werden soll, steht der TVP Treuhand- und Verwaltungsgesellschaft für Publikumsfonds mbh ( TVP oder Treuhänderin ) ein Vorkaufsrecht zu, das sie, nachdem ihr der Kaufvertrag vorgelegt worden ist, innerhalb einer Frist von einer Woche ausüben kann. Dabei kann sie selbst oder eine von ihr benannte Gründungskommanditistin den betreffenden Kommanditanteil erwerben. In diesen Fällen bedarf die Übertragung an die Treuhänderin bzw. an die von ihr benannte Gründungskommanditistin keiner Zustimmung der geschäftsführenden Kommanditistin. Darüber hinaus existiert kein einheitlich geregelter Zweitmarkt für Anteile an geschlossenen Fonds. Das bedeutet für die Anleger, dass keine Sicherheit besteht, für ihre Anteile einen Käufer zu finden. Weiterhin gibt es bislang keine für die Preisfindung objektiven Wertmaßstäbe. Für den Anleger besteht somit die Gefahr, dass er seine Beteiligung nicht oder nur unter ihrem Wert veräußern kann (vgl. Risiko der Fungibilität, Seite 19). Vor Übertragung der Beteiligung sollten die steuerlichen Konsequenzen mit dem persönlichen steuerlichen Berater erörtert werden. ZAHLSTELLE Zahlstelle ist die TVP Treuhand- und Verwaltungsgesellschaft für Publikums fonds mbh, Palmaille 67, Hamburg. Die TVP übernimmt gleichzeitig die treuhänderische Verwaltung der Beteili gung. Der Verkaufsprospekt zu diesem Beteiligungsangebot wird bei der MPC Capital Investments GmbH, Palmaille 67, Hamburg, zur Ausgabe bereitgehalten. ZAHLUNG DES ERWERBSPREISES Der Beteiligungsbetrag inklusive 5 % Agio ist nach Aufforderung durch die Treuhänderin in zwei Raten wie folgt einzuzahlen: 20 % der Zeichnungssumme zuzüglich 5 % Agio auf die gesamte Zeichnungssumme sind nach Aufforderung durch die Treuhänderin einzuzahlen. 80 % der Zeichnungssumme sind spätestens bis zum 1. September 2011 zu zahlen. Sämtliche Zahlungen an die Fondsgesellschaft sind auf das folgende Konto der Fondsgesellschaft einzuzahlen: Kontoinhaber: neunte Sachwert Rendite-Fonds Deutschland GmbH & Co. KG Bank: HypoVereinsbank Kontonummer: BLZ: ENTGEGENNAHME DER BEITRITTSERKLÄRUNG Beitrittserklärungen nimmt die TVP Treuhand- und Verwaltungsgesellschaft für Publikumsfonds mbh, Palmaille 67, Hamburg, entgegen. VORGESEHENE ZEICHNUNGSFRIST Das öffentliche Angebot beginnt einen Werktag nach Veröffentlichung des Verkaufsprospektes. Der Fonds wird bei Erreichung des geplanten Emissionsvolumens, ggf. zzgl. der Überzeichnungsreserve von bis zu EUR , geschlossen. Eine vorzeitige Schließung oder die Kürzung von Zeichnungen, Anteilen bzw. Beteiligungen ist nicht möglich. PROSPEKTHAFTUNG 44 Abs. 1 Satz 1 BörsG findet gemäß 13 Abs. 1 Verkaufs- ProspektG auch auf geschlossene Fonds Anwendung. Danach setzt die gesetzliche Prospekthaftung unter anderem voraus, dass der Anleger die Vermögensanlage binnen sechs Monaten nach erstmaliger Veröffentlichung des Verkaufsprospektes erworben haben muss. Die Anbieterin hält diese Einschränkung der gesetzlichen Prospekthaftung nicht für anlegergerecht und bietet deshalb den Anlegern an, dass der gesetzlichen Prospekthaftung nicht die Tatsache entgegensteht, dass die Anleger den von ihr angebotenen Fonds später als sechs Monate nach erstmaliger Veröffentlichung des Verkaufsprospektes zeichnen. IM AUSLAND ANGEBOTENER TEILBETRAG Die Vermögensanlage wird ausschließlich in Deutschland öffentlich angeboten. Ein Teilbetrag im Ausland ist nicht vorgesehen. ERWERBSPREIS Der Erwerbspreis ergibt sich aus der individuellen Zeichnungssumme. Die Mindestzeichnungssumme soll EUR betragen. Höhere Beträge müssen durch ohne Rest teilbar sein. WEITERE KOSTEN DER BETEILIGUNG Zusätzlich zur Zeichnungssumme fällt ein Agio in Höhe von 5 % der Zeichnungssumme an. Das vollständige Agio ist nach Annahme der Beitrittserklärung und Einzahlungsaufforderung der ersten Rate von 20 % der Zeichnungssumme durch die Treuhänderin fällig. Bei nicht fristgerechter Einzahlung der Raten auf den Zeichnungsbetrag zzgl. Agio ist die Treuhänderin berechtigt, Verzugszinsen in Höhe von jährlich fünf Prozentpunkten über dem jeweils geltenden Basiszinssatz nach 247 BGB in Rechnung zu stellen. Die Geltendmachung eines weitergehenden Schadens der Fondsgesellschaft bleibt hiervon unberührt ( 4 Treuhand- und Verwaltungsvertrag). Verwendungszweck: Einzutragen sind die mit der Beitrittsbestätigung übermittelte Treuhandnummer sowie der Name des Zeichners (Nachname, Vorname). Falls eine Beteiligung als Direktkommanditist gewünscht ist, fallen Kosten für die notarielle Beglaubigung der dafür erforderlichen Handelsregistervollmacht an, die vom Anleger selbst zu tragen sind. Diese Kosten sind vom Einzelfall abhängig und können daher nicht näher benannt werden. * gekennzeichnete Begriffe werden im Glossar auf den Seiten 98 f. erläutert Immobilienfonds Angaben über die Vermögensanlage 7

8 Im Falle von Anteilsübertragungen auf Dritte sowie in Erbfällen darf die Treuhänderin für Kosten, die ihr hierdurch entstehen, eine Umschreibungsgebühr in Form einer Kostenpauschale in Höhe von EUR 75 zzgl. gesetzlicher Umsatzsteuer ( 21 und 22 Gesellschaftsvertrag) erheben. Diese Kosten, die bei einer Beteiligungsübertragung (insbesondere Kosten für die Handelsregisteranmeldung und -eintragung) entstehen, sind vom übertragenden und übernehmenden Anleger gesamtschuldnerisch zu tragen, wobei diese Ansprüche vorrangig mit den Auszahlungsansprüchen des übernehmenden Anlegers verrechnet werden. In Erbfällen sind die entsprechenden Kosten vom Erben bzw. Vermächtnisnehmer zu tragen. Scheidet ein Anleger aus der Gesellschaft aus, hat er even tuell anfallende Kosten im Zusammenhang mit der Ermittlung des Auseinandersetzungsguthabens zu tragen. Sofern ein Anleger seine Beteiligung an der Vermögensanlage über eine persönliche Anteilsfinanzierung fremdfinanziert, kann bei einer vorzeitigen Rückführung der Fremdfinanzierung möglicherweise eine Vorfälligkeitsentschädigung entstehen. Diese Kosten sind vom Einzelfall abhängig und können daher nicht näher benannt werden. Bei der Überweisung der Zeichnungssumme anfallende Kosten sowie die Kosten einer individuellen steuerlichen/rechtlichen Beratung oder Verkaufsanbahnung sind vom Anleger selbst zu tragen. Eigene Kosten für Telefon, Internet, Porti, Überweisungsund Wechselkursgebühren usw. hat der Anleger selbst zu tragen. Diese Kosten sind vom Einzelfall abhängig und können daher nicht näher benannt werden. Darüber hinaus sind mit dem Erwerb, der Verwaltung und der Veräußerung der Vermögensanlage keine weiteren Kosten verbunden. WEITERE VOM ANLEGER ZU ERBRINGENDE LEISTUNGEN Der Anleger beteiligt sich an einer dem deutschen Recht unterliegenden Kommanditgesellschaft. Die Haftung des Anlegers wird durch die für Kommanditisten geltenden Grundsätze gem. 171 ff. HGB* geregelt. Die Außenhaftung des Anlegers ist demnach auf die in das Handelsregister eingetragene Haftsumme in Höhe von 1 % der Pflichteinlage beschränkt. Dies gilt im Ergebnis unabhängig davon, ob der Anleger als Treugeber über die Treuhänderin an der Gesellschaft beteiligt ist oder als Direktkommanditist. Die Haftung ist ausgeschlossen, soweit die Pflichteinlage in Höhe der Haftsumme geleistet ist. Allerdings können Auszahlungen an die Anleger zum Wiederaufleben der auf die Haftsumme beschränkten Haftung führen, wenn hierdurch die Pflichteinlage unter die Haftsumme sinkt (sog. Wiederaufleben der Haftung). Die Haftung in Höhe der Haftsumme gilt nach 160 HGB* bis zu fünf Jahre nach Ausscheiden der Anleger für bis zum Zeitpunkt des Ausscheidens begründete Verbindlichkeiten der Fondsgesellschaft fort. Eine entsprechende fünfjährige Nachhaftung des Kommanditisten/Treugebers entsteht auch bei Liquidation der Fondsgesellschaft für alle nach Eintragung der Liquidation im Handelsregister fällig gewordenen Ansprüche gegen die Fonds gesellschaft. In diesen Fällen besteht die Möglichkeit, dass bereits ausgezahlte und in das Privatvermögen des Anlegers geflossene Beträge zurückgefordert werden können. Des Weiteren kann der Anleger zur Rückzahlung der ausgezahlten Beträge an die Fondsgesellschaft entsprechend 30, 31 GmbHG* verpflichtet sein. Dies ist dann der Fall, wenn Auszahlungen vorgenommen wurden, die zur Überschuldung oder Zahlungsunfähigkeit der Fondsgesellschaft und dadurch mittelbar dazu führen, dass bei der persönlich haftenden Gesellschafterin, die unbeschränkt für die Verbindlichkeiten der Fondsgesellschaft haftet, eine Unterbilanz entsteht oder vertieft wird. Am Ende der Fondslaufzeit werden die Mittel aus der Gesellschaft an die Anleger ausgekehrt und die Gesellschaft tritt in Liquidation. Dies führt zu einem Wiederaufleben der Haftung in Höhe von 1 % der Kommanditeinlage (vgl. Seite 51 und Risiko der Haftung, Seite 19). Darüber hinaus bestehen keine Umstände, die den Anleger zu weiteren Leistungen, insbesondere Zahlungen, verpflichten. GESAMTHÖHE DER PROVISIONEN Rund 91,69 % der Gesamtinvestitionssumme inklusive Agio sind gemäß prognostiziertem Investitions- und Finanzierungsplan (konsolidiert) für die Anschaffung des Anlageobjektes* vorgesehen (vgl. Seite 42 Prognostizierter Investitions- und Finanzierungsplan, konsolidiert für Fondsgesellschaft und Objektgesellschaft). Die Liquiditätsreserve der Gesellschaft beträgt rund 0,47 %. Rund 5,44 % der Investitionssumme sind Gebühren für Mittelverwendungskontrollkosten, Objektauswahl, Analysen, Gründungskosten, Fremdfinanzierungsvermittlung, Marketing, Prospektaufstellung, Kapitalbeschaffungskosten (ohne Agio) und Treuhandabwicklung. Als weitere Kapitalbeschaffungsgebühr erhält die MPC Capital Investments GmbH das Agio in Höhe von 5 % des einzuwerbenden Kommanditkapitals, welches bezogen auf die Gesamtinvestitionssumme rund 2,4 % entspricht. Die Gesamthöhe der Provisionen entspricht damit EUR oder 7,85 % des Gesamtinvestitionsvolumens. Bezogen auf das einzuwerbende Kommanditkapital ohne Agio in Höhe von EUR beträgt die Gesamthöhe der Provisionen 16,32 %. Eine detaillierte Aufstellung der einzelnen Positionen und deren jeweiliger Höhe ist dem prognostizierten Investitionsund Finanzierungsplan und den entsprechenden Erläute rungen auf Seite 42 ff. zu entnehmen. GESELLSCHAFTSVERTRAG/TREUHAND- UND VERWALTUNGS VERTRAG/MITTELVERWENDUNGS- KONTROLLVERTRAG Der Gesellschaftsvertrag, der Treuhand- und Verwaltungsvertrag und der Mittelverwendungskontrollvertrag sind im vollen Wortlaut auf den Seiten 73 ff. abgedruckt. * gekennzeichnete Begriffe werden im Glossar auf den Seiten 98 f. erläutert 8 Angaben über die Vermögensanlage

9 Wichtige Vertragspartner Fondsgesellschaft Persönlich haftende Gesellschafterin Geschäftsführende Kommanditistin Mittelverwendungskontrolleur Treuhänderin Objektgesellschaft Verkäuferin neunte Sachwert Rendite-Fonds Deutschland GmbH & Co. KG, Hamburg Verwaltung Neunte Sachwert Rendite-Fonds Deutschland GmbH, Hamburg MPC Münchmeyer Petersen Real Estate Consulting GmbH, Hamburg BLS Revisions- und Treuhand GmbH Wirtschaftsprüfungsgesellschaft, Hamburg TVP Treuhand- und Verwaltungsgesellschaft für Publikumsfonds mbh, Hamburg objektgesellschaft München-Gräfelfing GmbH & Co. KG, Hamburg, derzeit noch firmierend als Meteora GmbH & Co. Bauprojekt KG, Grünwald Investa Holding GmbH, Eschborn Die Investition Investitionsvolumen rund EUR ohne Agio (konsolidiert, vgl. Prognostizierter Investitions- und Finanzierungsplan Seite 42) Eigenkapital eur inkl. Gründungskapital Prognostizierte Fondslaufzeit das laufende Geschäftsjahr sowie die zehn folgenden vollen Geschäftsjahre bis zum 31. Dezember 2021 Prognostizierte Auszahlung Vor Steuern: rund 178 % der Zeichnungssumme ohne Agio Nach Steuern*: rund 157 % der Zeichnungssumme ohne Agio Vor Steuern: rund 169 % der Zeichnungssumme zzgl. Agio Nach Steuern*: rund 149 % der Zeichnungssumme zzgl. Agio * die steuerliche Betrachtung für einen Anleger unterstellt einen Spitzensteuersatz von 45 % sowie den Abgeltungsteuersatz für bestimmte Kapitaleinkünfte in Höhe von 25 %, jeweils zuzüglich Solidaritätszuschlag Auszahlungsweise Die Auszahlung ist quartalsweise nachschüssig vorgesehen, frühestens ab Mai 2012 Die Finanzierung Darlehensvertrag zur langfristigen Darlehensbetrag: EUR 22,55 Mio. Finanzierung auf Ebene der Prognostiziertes Auszahlungsdatum: 30. Dezember 2011 Objektgesellschaft Vertraglich fixierter Zinssatz: 4,751 % Laufzeit: bis Ende Dezember 2021 Annuitätische Tilgung: durchschnittlich rund 1,4 % p. a. des anfänglichen Darlehensbetrages. Die Zielgruppe Das vorliegende Beteiligungsangebot richtet sich an unbeschränkt einkommensteuerpflichtige natürliche Personen mit Wohnsitz oder gewöhnlichem Aufenthalt in Deutschland, die ihre Beteiligung an der Fondsgesellschaft im steuerlichen Privatvermögen halten. Anleger des Beteiligungsangebotes sollten unternehmerisch orientiert sein und über einen mittel- bis langfristigen Anlagehorizont verfügen. Es wird in den folgenden Ausführungen davon ausgegangen, dass die Anleger Privatpersonen sind, die sich als Treugeber oder unmittelbar als Kommanditist an der Fondsgesellschaft beteiligen. Die Fondsanteile an der Neunte Sachwert Rendite-Fonds Deutschland GmbH & Co. KG sollten gemäß der individuellen Anlagestrategie dem Portfolio des Anlegers beigemischt werden. Die Vermögensanlage ist zur Kapitalanlage im Betriebsvermögen von Kapitalgesellschaften und zur Rückdeckung von Pensions zusagen für Gesellschafter-Geschäftsführer grundsätzlich geeignet. Die sich hieraus ergebenden wirtschaftlichen und steuerlichen Konsequenzen werden nicht im Verkaufsprospekt dargestellt und sollten mit einem Steuerberater erörtert werden. Die Vermögensanlage ist nicht als alleinige Altersvorsorge, sondern zur Beimischung geeignet. Immobilienfonds Angaben über die Vermögensanlage 9

10 Prospektverantwortung Verantwortlich für den Inhalt dieses Verkaufsprospektes ist die MPC Capital Investments GmbH als Anbieterin mit Sitz und Geschäfts anschrift Palmaille 67, Hamburg. Die Prospektverantwortliche, vertreten durch ihre Geschäftsführer, erklärt, dass ihres Wissens nach die Angaben richtig und keine wesentlichen Umstände ausgelassen sind. Prospektaufstellungsdatum Hamburg, 11. Februar 2011 Marcel Becker (Geschäftsführer MPC Capital Investments GmbH) Thomas Carstensen (Geschäftsführer MPC Capital Investments GmbH) Jörn Klepper (Geschäftsführer MPC Capital Investments GmbH) Stephan Langkawel (Geschäftsführer MPC Capital Investments GmbH) 10 Prospektverantwortung

11 Die wesentlichen Risiken der Vermögensanlage Der vorliegende Verkaufsprospekt gibt die aus Sicht der Anbieterin wesentlichen Risiken wieder. Für die umfassende Beurteilung der Kapitalanlage ist das sorgfältige Lesen des gesamten Prospektes unverzichtbar. Die Angaben im Prospekt können den Anleger nicht davon entbinden, vor dem Hintergrund seiner individuellen Situation eine eigene Beurteilung zu treffen bzw. eine individuelle Beratung in Anspruch zu nehmen. Die nachfolgenden Ausführungen sind mit großer Sorgfalt erstellt worden. Das Angebot zu einer Beteiligung an der Neunte Sachwert Rendite-Fonds Deutschland GmbH & Co. KG richtet sich an durchschnittlich verständige und durchschnittlich vorsichtige Anleger, die über ein Grundverständnis für die wirtschaftlichen Gegebenheiten der angebotenen Vermögensanlage verfügen und die selbst ein Gespür für das Risikoprofil von unternehmerischen Kapitalbeteiligungen besitzen. Der Anleger sollte einen mittel- bis langfristigen Anlagehorizont haben und keine Kapitalanlage mit fester Verzinsung und einer bereits heute feststehenden Rückzahlung des eingezahlten Kapitals zu einem festen Zeitpunkt wünschen sowie nicht auf regelmäßige stabile Einnahmeströme angewiesen sein, wie z. B. bei festverzinslichen Wertpapieren. Bezüglich der steuerlichen Auswirkungen einer Beteiligung an der Neunte Sachwert Rendite- Fonds Deutschland GmbH & Co. KG wird empfohlen, individuellen Rat bei einem Steuerberater einzuholen. Risiken, die in der individuellen Situation des Anlegers begründet sind, können von der Prospektverantwortlichen nicht erfasst werden. Es wird darauf hingewiesen, dass Risikofaktoren nicht nur wie nachstehend dargestellt einzeln auftreten können, sondern auch kumuliert. Dies könnte nicht nur dazu führen, dass die prognostizierten Auszahlungen nicht erreicht werden, sondern auch dazu, dass ein Verlust bis hin zum Totalverlust der Zeichnungssumme zzgl. Agio eintreten kann und eine eventuelle Steuerzahllast den Anleger ohne korrespondierende Einnahmen trifft. Soweit die Anteile des Anlegers von diesem selbst fremdfinanziert werden, können die Anteilsfinanzierung und deren Kosten den Anleger ohne korrespondierende Einnahmen zusätzlich treffen und zu einer Gefährdung des weiteren Vermögens des Anlegers führen (maximales Risiko). ALLGEMEINE RISIKEN VON IMMOBILIENINVESTITIONEN Die Fondsgesellschaft investiert mittelbar über eine Objektgesellschaft in eine Immobilie. Immobilienanlagen sind in der Regel geringeren Schwankungen ausgesetzt als Geldanlagen an den Kapitalmärkten. Dennoch durchlaufen auch Immobilienmärkte Marktzyklen. Der Wert von Immobilien ist verschiedenen externen Faktoren ausgesetzt, die die Fondsgesellschaft und die einzelnen Anleger nicht direkt beeinflussen können, die jedoch die Wertentwicklung der angebotenen Beteiligung negativ beeinflussen können. Zu den Risiken, denen die Immobilie ausgesetzt ist, zählen Standortgegebenheiten, die Verschlechterung der Konjunktur des Investitionslandes, eine geringere Mietnachfrage, die Verschlechterung der finanziellen Situation von Mietern, ein höheres Angebot von konkurrierenden Immobilien in der Umgebung der Immobilie der Objektgesellschaft, die regionale und überregionale Wettbewerbssituation, Insolvenzen von Vertragsparteien, planungs-, steuer-, umweltrechtliche und sonstige rechtliche Entwicklungen (wie z. B. der Widerruf oder die Abänderung behördlicher Genehmigungen) oder die Verschlechterung der Finanzierungskonditionen. Ferner kann es durch die Verwirklichung versicherbarer Risiken zu Wertminderungen kommen. Die Verwirklichung nicht versicherbarer Risiken kann bis hin zu einem vollständigen Verlust der Immobilie führen. Immobilieninvestitionen sind weiterhin mit technischen Risiken verbunden, die im Zusammenhang mit dem Bau und der Nutzung der Immobilie auftreten können, dies sind Risiken aus Baumängeln oder Altlasten sowie Instandhaltungsrisiken. Die aufgeführten Risiken können zur Reduzierung der prognostizierten wirtschaftlichen Entwicklung der laufenden Mieteinnahmen und der langfristigen Wertentwicklung der Immobilie und damit auch des prognostizierten Ergebnisses für den Anleger oder sogar zum teilweisen bis hin zum vollständigen Verlust der Zeichnungssumme zzgl. Agio und zu einer Steuerzahllast ohne korrespondierende Einnahmen für den Anleger führen. Unternehmerische Beteiligung Eine Beteiligung an der Neunte Sachwert Rendite-Fonds Deutschland GmbH & Co. KG stellt eine Investition in einen geschlossenen Immobilienfonds dar, die als unternehmerische Beteiligung über die allgemeinen Risiken der Neunte Sachwert Rendite-Fonds Deutschland GmbH & Co. KG hinaus noch zusätzlichen wesentlichen Risiken ausgesetzt ist. Diese können in prognosegefährdende, anlagegefährdende und anlegergefährdende Risiken unterteilt werden. Prognosegefährdende Risiken sind solche, die bei Verwirklichung des Risikos zu einer schwächeren Prognose und somit zu geringeren Auszahlungen führen können. Anlagegefährdende Risiken sind solche, die das Investitionsobjekt oder die gesamte Vermögensanlage gefährden und damit bei Verwirklichung zu einem teilweisen oder vollständigen Verlust der Zeichnungssumme zzgl. Agio führen können. Immobilienfonds Die wesentlichen Risiken der Vermögensanlage 11

12 Anlegergefährdende Risiken sind solche, die bei Verwirklichung nicht nur zu einem Verlust der Zeichnungssumme zzgl. Agio führen können, sondern darüber hinaus auch das weitere Vermögen des Anlegers gefährden können. Es ist darauf hinzuweisen, dass die gewählte Reihenfolge der dargestellten Risiken weder eine Aussage über deren Eintrittswahrscheinlichkeit noch über die Schwere bzw. die Bedeutung der einzelnen Risiken beinhaltet. Des Weiteren können Risiken bei starker oder extremer Ausprägung in die jeweils höheren Risikoklassen fallen bzw. kumuliert auftreten. PROGNOSEGEFÄHRDENDE RISIKEN Investition Der in diesem Prospekt enthaltene prognostizierte Investitionsund Finanzierungsplan stellt eine Kalkulation der voraussichtlich anfallenden Gesamtkosten der Investition dar. Für die im Zusammenhang mit der Investition in die Beteiligung an der Objektgesellschaft und der geplanten Ausreichung von Darlehen zu erbringenden Dienstleistungen fallen Aufwendungen an, die auf vertraglich fixierten bzw. kalkulatorisch angesetzten Kosten basieren. Es ist jedoch nicht auszuschließen, dass die jeweils beauftragten Leistungsumfänge nicht ausreichen, Leistungen nicht im erforderlichen Umfang erbracht werden oder Vertragspartner ausfallen oder die beauftragten Leistungen zu höheren Kosten oder durch einen neuen Leistungspartner erbracht werden müssen. Insofern besteht auch bei vertraglich vereinbarten Leistungen ein Kostenüberschreitungsrisiko. Es könnten auch unvorhergesehene Investitionen erforderlich werden, deren Kosten nicht im Investitions- und Finanzierungsplan berücksichtigt wurden. Da jede Veränderung einer Variablen die prognostizierte Wirtschaftlichkeitsrechnung beeinflusst, sind ggf. auch deutliche negative Abweichungen von der Prognose möglich. Es besteht mithin das Risiko, dass die prognostizierten Ziele nicht erreicht werden können und infolge dessen die Höhe der prognostizierten Auszahlungen an den Anleger geringer ist oder diese sogar vollständig ausfallen. Kostenrisiko der Fondsgesellschaft und der Objektgesellschaft Es besteht das Risiko, dass die auf Ebene der Fondsgesellschaft sowie auf Ebene der Objektgesellschaft anfallenden Kosten (z. B. Kosten für die Erstellung der Jahresabschlüsse und/oder Steuerberatungsaufwendungen) höher ausfallen als zum Zeitpunkt der Prospektaufstellung angenommen. Dies kann das Ergebnis der Fondsgesellschaft im Vergleich zur Prognose verschlechtern und damit zu einem entsprechend schlechteren Ergebnis für den Anleger führen. Prognoserechnungen In die Prognoserechnung fließen verschiedene Variablen ein (z. B. Annahmen zur Entwicklung der Inflationsrate, zur Höhe der Bewirtschaftungs- und Verwaltungskosten, zur Mietpreisentwicklung, zur Vermietungssituation und zu den erzielbaren Mieterträgen sowie zum mittelbaren oder unmittelbaren Verkaufszeitpunkt und zum mittelbar oder unmittelbar erzielten Verkaufspreis für die Immobilie einschließlich der prognostizierten Wartungs- und Instandhaltungskosten über die Halteperiode der Immobilie). Es ist davon auszugehen, dass es zu Abweichungen von den angenommenen Werten kommen wird, was sich negativ auf das wirtschaftliche Ergebnis, in Form von geringeren Auszahlungen für die Anleger auswirken kann. Vermietung, Teilsonderkündigungsrecht und Anschlussvermietung Die Anleger tragen mittelbar das Bonitätsrisiko hinsichtlich Philip Morris und Investa, die als Mieter für die vertraglich vereinbarten Verpflichtungen gegenüber der Objektgesellschaft als Vermieter einstehen. Es kann nicht ausgeschlossen werden, dass die Mieter ihren vertraglichen Verpflichtungen nicht bzw. nicht in voller Höhe nachkommen können. Dieses Risiko gilt auch für weitere Drittmieter, die zum Zeitpunkt der Prospektaufstellung unbekannt sind. In diesem Fall kann es im Vergleich zur Prognoserechnung zu erheblich niedrigeren Nettoeinnahmen kommen. Das prognostizierte Ergebnis für die Fondsgesellschaft und damit auch für die Anleger kann sich damit auch deutlich verschlechtern. Kapitalrückflüsse Die Höhe möglicher Kapitalrückflüsse hängt maßgeblich von der Rückzahlung der ausgereichten Darlehen und von der wirtschaftlichen Entwicklung der Immobilie und deren letztendlicher mittelbaren oder unmittelbaren Veräußerung ab, worüber sich sichere Prognosen jedoch nicht treffen lassen. Eine Auszahlung an die Anleger ist nur möglich, wenn die Fondsgesellschaft über genügend liquide Mittel verfügt. Es besteht das Risiko, dass auf Ebene der Objektgesellschaft die in Bezug auf die Immobilie prognostizierten Ertragswerte nicht erreicht werden, was zu einer negativen Abweichung der tatsächlichen Auszahlungen von den prognostizierten Werten führen könnte. Fallen die Mieter während der Vertragslaufzeit aus oder wird der Vertrag aus anderem Grund vorzeitig aufgelöst, trägt die Fondsgesellschaft mittelbar das Risiko der Anschlussvermietung. Derzeit besteht konkret das Risiko eines vereinbarten Teilsonderkündigungsrechts für m 2 der Mietfläche (entspricht etwa 8,5 % der Gesamtmietfläche der Immobilie). Dieses Recht kann Philip Morris frühestens zum Beginn des vierten Mietjahres ausüben. Die Kündigungsfrist beträgt jeweils zwölf Monate zum Ende eines Kalendermonats. Das Kündigungsrecht kann mehrfach ausgeübt werden, wobei auch bei mehrfacher Ausübung des Kündigungsrechts nicht mehr als insgesamt m 2 gekündigt werden dürfen. 12 Die wesentlichen Risiken der Vermögensanlage

13 Die Vertragslaufzeit mit dem Mieter Investa beläuft sich auf sieben Jahre und ist damit kürzer als die prognostizierte Fondslaufzeit. Das Risiko der Anschlussvermietung umfasst, neben eventuell entstehenden Kosten und Aufwendungen für die Vermietung, das Leerstandsrisiko (z. B. die anteiligen Betriebskosten für die Leerstandsflächen), das Risiko eines bei Neuvermietung erforderlichen nutzerspezifischen Umbaus und auch das Risiko, nur eine geringere Miete bei der Anschlussvermietung und damit geringere Auszahlungen an den Anleger erzielen zu können. Ebenso birgt ein neu abzuschließender Mietvertrag das Risiko, dass die Ausgestaltung des Mietvertrages von dem jetzigen Mietvertrag hinsichtlich des Kostenrisikos für den Vermieter negativ abweicht. Hierdurch bedingte höhere Kosten könnten das prognostizierte Ergebnis negativ beeinflussen, was sich nachteilig für den Anleger auswirken würde. Kreditausfallrisko hinsichtlich der Darlehen zugunsten der Objekt gesellschaft und der Verkäuferin Die Fondsgesellschaft gewährt der Objektgesellschaft und der Verkäuferin jeweils ein Darlehen. Die laufenden Zinszahlungen auf diese Darlehen und die Rückzahlung der Darlehensbeträge hängen maßgeblich von der Bonität der Darlehensschuldner ab. Sofern ein Darlehensschuldner ausfällt, besteht das Risiko, dass die Auszahlun gen an die Anleger geringer ausfallen als prognostiziert oder sogar ausbleiben. Instandhaltung und laufende Kosten In der prognostizierten konsolidierten Wirtschaftlichkeitsrechnung der Fondsgesellschaft und der Objektgesellschaft wurden Kosten für die Instandhaltung der Immobilie kalkulatorisch unterstellt. Sollten die Mieter ihren vertraglichen Verpflichtungen zur Instandhaltung bzw. zur Zahlung der laufenden Kosten der Immobilie nicht oder nicht vollumfänglich nachkommen, kann dies zu Mehrkosten führen. Darüber hinaus ist nicht auszuschließen, dass die kalkulatorisch angesetzten Kosten für Instandhaltung überschritten werden und dadurch Ertragseinbußen bis hin zum Wertverlust der Immobilie entstehen. In diesen Fällen müsste auf Ebene der Objektgesellschaft auf bestehende Rücklagen oder die Liquiditätsreserve zurückgegriffen bzw. eine zusätzliche Kreditaufnahme aus den Einnahmeüberschüssen finanziert werden. Dies würde sich negativ auf das prognostizierte Ergebnis der Beteiligung und damit für den Anleger auswirken. Vertragspartner, Bonität der Vertragspartner Diesem Beteiligungsangebot liegen eine Vielzahl von Verträgen und Vereinbarungen zugrunde. Die ordnungsgemäße Durchführung dieser Verträge und Vereinbarungen ist unter anderem von der wirtschaftlichen Leistungsfähigkeit der Vertragspartner und der Wirksamkeit der einzelnen vertraglichen Regelungen abhängig. Sollte es im Zeitablauf zu einem Ausfall eines oder mehrerer Vertragspartner kommen, kann dies negative Auswirkungen auf die wirtschaftliche Entwicklung der Beteiligung haben. Es kann ferner nicht ausgeschlossen werden, dass vertragliche Regelungen nicht wirksam oder nicht durchsetzbar sind oder Vertragspartner ihre finanziellen Verpflichtungen bzw. ihre vertraglich geschuldeten Leistungen nicht bzw. nicht in voller Höhe bzw. nicht in vollem Umfang erfüllen und sich hieraus negative Auswirkungen auf die Entwicklung der Neunte Sachwert Rendite-Fonds Deutschland GmbH & Co. KG und somit auf die Beteiligung ergeben. Der Verkaufsprospekt enthält Angaben über die Bonität der Mieter. Die Angaben sind stichtagsbezogen und können sich im Zeitlablauf verschlechtern, ohne dass eine sofortige Information darüber erfolgt. Verschlechtert sich die Bonität der Vertragspartner, kann es zum Zahlungsausfall an die Fondsgesellschaft und zu verringerten oder ausbleibenden Auszahlungen an den Anleger kommen. Schlüsselpersonenrisiko Die Entwicklung und Verwaltung des Beteiligungsangebotes hängt in erheblichem Maße von den Fähigkeiten des zuständigen Managements sowie den beauftragten Vertragspartnern ab. Natur gemäß sind, trotz Anwendung größtmöglicher Sorgfalt, Fehlentscheidungen des Managements nicht völlig auszuschließen. Zudem kann sich der Verlust von unternehmenstragenden Personen negativ auf die Entwicklung der Fondsgesellschaft und auf die Rückflüsse an den Anleger auswirken. Interessenkonflikte Zwischen der Fondsgesellschaft, der Objektgesellschaft und den Gründungsgesellschafterinnen bzw. wesentlichen Vertragspartnern der Fondsgesellschaft und der Objektgesellschaft bestehen kapitalmäßige und personelle Verflechtungen, welche ein Risiko des Auftretens von Interessenkonflikten darstellen. Es besteht die Möglichkeit, dass die handelnden Personen nicht die Interessen der Fondsgesellschaft in den Vordergrund stellen, sondern eigene Interessen oder Interessen von anderen Beteiligten verfolgen. Dies kann sich negativ auf die Auszahlungen an die Anleger auswirken. Versicherungen Die Immobilie wird zum Zeitpunkt der Übernahme des Kommanditanteils an der Objektgesellschaft marktüblich versichert sein. Lücken im Versicherungsschutz können jedoch nicht ausgeschlossen werden. Sollten im Schadensfall die Versicherungsleistungen nicht ausreichen, um einen Schaden abzudecken, hat die Objektgesellschaft ggf. die Differenz zu tragen. Nicht versicherbare Risiken (z. B. Elementarschäden) sowie das Risiko der vollständigen oder teilweisen Zerstörung und des langfristigen Nutzungsausschlusses oder -ausfalles trägt mittelbar die Fondsgesellschaft. Darüber hinaus ist nicht auszuschließen, dass durch die Inanspruchnahme von Versicherungsleistungen die Versicherungsprämie steigen könnte. Auch bei Eintritt von Versicherungsfällen kann sich das Ergebnis der prognostizierten Wirtschaftlichkeitsrechnung durch branchenübliche Selbstbehalte verschlechtern. Zudem könnten durch Lücken im Versicherungsschutz, steigende Versicherungsprämien oder durch die Verwirklichung nicht versi- Immobilienfonds Die wesentlichen Risiken der Vermögensanlage 13

14 cherter oder nicht versicherbarer Risiken prognostizierte Auszahlungen reduziert werden oder ganz ausbleiben. Finanzierungsrisiken Es besteht das Risiko, dass bis zum Tag der Kaufpreiszahlung die Auszahlung des Darlehens durch die finanzierende Bank verweigert wird, sollten aus Sicht der Bank nicht alle Auszahlungsvoraussetzungen am Tag der Kaufpreiszahlung erfüllt sein. In diesem Fall wäre die Fondsgesellschaft nicht in der Lage, den Kommanditanteil an der Objektgesellschaft wie geplant zu erwerben und es kann zur Liquidation und Totalverlust für den Anleger kommen (vgl. Risikohinweis zur Rückabwicklung und Liquidation, Seite 20). Bonität der finanzierenden Bank Dem Beteiligungsangebot liegt ein abgeschlossener Kreditvertrag mit einem in Deutschland ansässigen Kreditinstitut zugrunde. Die Entwicklung der Beteiligung ist unter anderem von der wirtschaftlichen Leistungsfähigkeit der finanzierenden Bank abhängig. Sollte es im Zeitablauf zum Ausfall der finanzierenden Bank kommen, muss ggf. eine neue Finanzierung zu möglicherweise schlechteren Konditionen abgeschlossen werden. Dies kann negative Auswirkungen auf die prognostizierten Auszahlungen an den Anleger haben. Kaufpreiserhöhung für Gesellschaftsanteile Der Kaufpreis für den Anteil an der Objektgesellschaft kann sich an dem Tage, an dem dieser Anteil an der Objektgesellschaft auf die Fondsgesellschaft übergeht, unter bestimmten Umständen in Abhängigkeit zur Stichtagsbilanz erhöhen oder verringern. Erhöht sich der Kaufpreis über den kalkulierten Wert, so besteht die Möglichkeit, dass es aufgrund dieser Kostensteigerung zu einer geringeren Auszahlung an die Anleger kommt. Erwerb weiterer Kommanditanteile Die Fondsgesellschaft hat unter bestimmten Voraussetzungen das Recht, den Gesellschaftsanteil der Verkäuferin zu einem späteren Zeitpunkt zu übernehmen. Der Gesellschaftsvertrag der Objektgesellschaft kann frühestens zum 31. Dezember 2017 von der Mitgesellschafterin (Verkäuferin) gekündigt werden. Sollte die Verkäuferin von diesem Recht Gebrauch machen, wäre die Verkäuferin für ihren Anteil in Höhe von 5,1% an der Objektgesellschaft entsprechend dem anteiligen Verkehrswert abzufinden. Wenn der Verkehrswert zum Zeitpunkt des Erwerbs des 5,1 %-Anteils der Verkäuferin über dem heutigen Verkehrswert liegt, so müsste die Fondsgesellschaft diesen Mehrbetrag aus der Liquiditätsreserve entnehmen. Das könnte das Ergebnis der Fondsgesellschaft im Vergleich zur Prognose verschlechtern und damit zu einem entsprechend geringeren Ergebnis für den Anleger führen. Quellenangaben Es ist nicht auszuschließen, dass die von Dritten für dieses Beteiligungsangebot getätigten Aussagen unrichtig, unvollständig und/ oder aus dem Sachzusammenhang herausgelöst, missverständlich oder sogar irreführend sind und damit zu negativen Abweichungen von dem in den Prognoserechnungen dargestellten Verlauf der Beteiligung führen. Eine Haftung Dritter, deren Aussagen übernommen wurden, ist in der Regel marktüblich begrenzt oder ausgeschlossen. Darüber hinaus sind alle gemachten Angaben von Dritten stichtagsbezogen. Diese Angaben können sich während der Platzierungs- und/oder Fondslaufzeit ändern, ohne dass die Anbieterin hiervon Kenntnis hat. Sofern weder die Fondsgesellschaft noch die Objektgesellschaft in der Lage sind, wirtschaftliche Kompensation für Entscheidungen zu erhalten, die aufgrund unrichtiger Quellenangaben getätigt worden sind, kann sich dies negativ auf die prognostizierten Auszahlungen auswirken. Allgemeine rechtliche und regulatorische Risiken Es besteht das Risiko einer Änderung von Gesetzen, der Rechtsprechung oder der Verwaltungspraxis, die zu einer Belastung der Fondsgesellschaft und in der Folge zu einer Reduzierung der Auszahlungen führen kann. Als Reaktion auf die Finanzkrise wird auf internationaler, europäischer und nationaler Ebene an einer stärkeren Regulierung der Finanzmärkte gearbeitet. So sieht die Richtlinie zur Aufsicht alternativer Investmentfonds- Manager ( AIFM ) der europäischen Kommission umfassende Zulassungs- und Aufsichtsanforderungen für Fondsmanager vor. Hierzu gehören zum Beispiel besondere Anforderungen an das Risiko- und Liquiditätsmanagement, die Pflicht zur regelmäßigen Bewertung der Assets und die Pflicht zur Erstellung eines geprüften Jahresabschlusses. Nach derzeitigem Stand ist davon auszugehen, dass geschlossene Fonds bzw. deren Manager in den Anwendungsbereich der AIFM-Richtlinie fallen. Des Weiteren wird auf nationaler Ebene eine Regulierung der geschlossenen Fonds vorbereitet, aus der sich ebenfalls Auswirkungen auf die Fondsgesellschaft ergeben können. Wann die neuen Regulierungen In Kraft treten und welche neuen Anforderungen damit für die Fondsgesellschaft konkret verbunden sein werden, ist derzeit noch nicht absehbar. Sollten sich hieraus neue administrative Pflichten für die Fondsgesellschaft oder ihr Management ergeben, können der Fondsgesellschaft daraus erhöhte Kosten entstehen, was zu verminderten Rückflüssen an die Anleger führen kann. 14 Die wesentlichen Risiken der Vermögensanlage

15 Steuerliche Risiken des Beteiligungsangebotes Das vorliegende steuerliche Konzept basiert auf der zum Zeitpunkt der Prospektaufstellung geltenden Rechtslage, den bekannten und einschlägigen Gerichtsurteilen sowie der Praxis der Finanzverwaltung. Eine Änderung der gesetzlichen Grundlagen oder eine veränderte Rechtsprechung oder Verwaltungsauffassung kann Auswirkungen auf die prognostizierten Kapitalrückflüsse nach Steuern haben und zu einer steuerlichen Mehrbelastung und zu Steuernachzahlungen für den Anleger, die Objektgesellschaft oder die Fondsgesellschaft führen, die gegebenenfalls zusätzlich nach 233a AO* mit 6 % p. a. verzinst werden müssen. Gleiches kann gelten, wenn die Finanzverwaltung zur Anwendung der geltenden Rechtslage eine andere Auffassung als die Anbieterin oder die Fondsgesellschaft vertritt. Da dem vorliegenden Beteiligungsangebot keine verbindliche Auskunft einer Finanzbehörde zugrunde liegt, wird über die endgültige Höhe der steuerlichen Ergebnisse erst ggf. nach einer steuerlichen Außenprüfung (Betriebsprüfung) im Rahmen des Veranlagungsverfahrens abschließend entschieden, so dass eine Haftung für den Eintritt der prognostizierten Ergebnisse nicht übernommen werden kann. Ertragsteuerliche Risiken Qualifikation der Einkünfte Die Anbieterin geht davon aus, dass die Fondsgesellschaft aus ihrer Beteiligung an der Objektgesellschaft und ihrer eigenen Tätigkeit ausschließlich Einkünfte aus vermögensverwaltender Tätigkeit in Form von Einkünften aus Vermietung und Verpachtung sowie in der Form von Einkünften aus Kapitalvermögen erzielt. Sollte die Finanzverwaltung entgegen den Annahmen des Verkaufsprospekts gewerbliche Einkünfte beispielsweise als Folge einer als gewerblich einzustufenden Betätigung der Objektgesellschaft und/oder der Fondsgesellschaft annehmen, würden sowohl die Einkünfte aus der Vermietung der Immobilie auf Ebene der Objektgesellschaft als auch aus der Gewährung der Darlehen sowie aus der Anlage der Liquiditätsreserve auf Ebene der Fondsgesellschaft als Einkünfte aus Gewerbebetrieb der Gewerbesteuer unterliegen und dem Anleger zudem als solche zugerechnet werden. Dies würde ggf. zu einer höheren steuerlichen Belastung führen, sollte die Gewerbesteuer im Rahmen der persönlichen Einkommensteuererklärung des Anlegers nicht vollständig angerechnet werden können. Zudem wäre ein eventueller Veräußerungsgewinn aus der Veräußerung der Immobilie oder aus der Veräußerung der Beteiligung des Anlegers in jedem Fall in voller Höhe steuerpflichtig. Es besteht das Risiko, dass die Finanzverwaltung die Einkünfte aus dem Gesellschafterdarlehen nicht der individuellen Tarifbelastung, sondern der Abgeltungsteuer ohne Werbungskostenabzug unterwirft. Hieraus kann sich eine steuerliche Mehrbelastung des Anlegers ergeben. Behandlung von Aufwendungen Die von der Fondsgesellschaft und der Objektgesellschaft getätigten Aufwendungen wurden soweit sie auf die Vermietung der Immobilie oder auf die Gewährung des Gesellschafterdarlehens entfallen unter Beachtung der Auffassung der Finanzverwaltung entweder als sofort abzugsfähige Werbungskosten oder als aktivierungspflichtige Ausgaben berücksichtigt. Soweit die Aufwendungen den Einkünften aus der Gewährung des Darlehens an die Verkäuferin zuzuordnen sind, wurden sie nicht einkommensmindernd berücksichtigt, da diese Einkünfte der Abgeltungsteuer unterliegen. Es besteht das Risiko, dass die Finanzverwaltung die Aufwendungen nicht oder in einer anderen Aufteilung berücksichtigt oder in einem anderen Verhältnis den Einkünften aus Vermietung und Verpachtung bzw. aus Kapitalvermögen zuordnet und sich somit eine höhere steuerliche Bemessungsgrundlage für die Einkommensteuer des Anlegers ergibt. Das wirtschaftliche Ergebnis der Beteiligung an der Fondsgesellschaft nach Steuern kann für den Anleger dann entsprechend geringer ausfallen. Verlustausgleichsbeschränkung Es besteht das Risiko, dass durch die Beteiligung an der Fondsgesellschaft erlittene Verluste einer Verlustausgleichsbeschränkung (z. B. 15a, 15b oder 10d Einkommensteuergesetz (EStG)) unterliegen und nicht oder nur eingeschränkt mit anderweitigen positiven Einkünften des Anlegers verrechnet werden können. In diesem Fall verringert sich das wirtschaftliche Ergebnis der Beteiligung an der Fondsgesellschaft für den Anleger. Fehlende Einkunftserzielungsabsicht Sollte ein Anleger entgegen der Empfehlung der Anbieterin in diesem Verkaufsprospekt den Erwerb seiner Beteiligung fremdfinanzieren oder weitere Werbungskosten im Zusammenhang mit seiner Beteiligung an der Fondsgesellschaft haben, besteht das Risiko, dass die Finanzverwaltung keine Überschusserzielungsabsicht in der Beteiligung erkennt, sofern dadurch die (Sonder-) Werbungskosten für diese Vermögensanlage höher als die Einnahmen sind und innerhalb des Prognosezeitraumes kein Einnahmeüberschuss erzielt wird. In diesem Fall können weder die Zinsaufwendungen für die gegebenenfalls in Anspruch genommene individuelle Anteilsfremd finanzierung noch sonstige Aufwendungen steuerlich geltend gemacht werden, da seitens des Anlegers mit der Vermögensanlage lediglich eine nicht steuerbare Liebhaberei begründet wird. Gewerblicher Grundstückshandel Das Fondskonzept sieht vor, dass die Fondsgesellschaft mittelbar über die Objektgesellschaft eigenen Grundbesitz langfristig vermietet und verwaltet. Nach der steuerlichen Konzeption ist daher kein gewerblicher Grundstückshandel gegeben. Sofern die Objektgesellschaft (bzw. die Fondsgesellschaft mittelbar) innerhalb eines Zeitraums von fünf Jahren nach Fertigstellung des Objektes, z. B. auf Druck der Bank, das Objekt veräußern muss, be- * gekennzeichnete Begriffe werden im Glossar auf den Seiten 98 f. erläutert Immobilienfonds Die wesentlichen Risiken der Vermögensanlage 15

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