Der Verein als Arbeitgeber. Informationen für Vereine

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1 Der Verein als Arbeitgeber Informationen für Vereine

2 Der Verein als Arbeitgeber Prüfung nach steuerlichen Gesichtspunkten beim Verein und dem Arbeitnehmer => Finanzamt Prüfung der Sozialversicherungspflicht beim Verein und dem Angestellten => Deutsche Rentenversicherung Bund (ehem. BfA)

3 Verein als Arbeitgeber Selbständige Angestellte Nicht reguläre Arbeitsverhältnisse unter 1.848,-- (Steuerfreigrenze) Mini Job Job Lohnsteuer- und sozialversicherungspflichtiges Arbeitsverhältnis Freiwilliges soziales Jahr 1- -Jobs Praktika...

4 ! Achtung! n Der Vorstand darf nur unter bestimmten Voraussetzungen entlohnt werden n Satzung steht dem nicht entgegen n Beschluss der Mitgliederversammlung n Angemessene Entlohnung n Lediglich tatsächlicher Kostenersatz (tatsächliche Fahrt-, Telefon- oder Portokosten) n Keine Pauschalen!

5 Verein als Arbeitgeber Selbständige Verein als Arbeitgeber Nicht reguläre Arbeitsverhältnisse Verein ist Auftraggeber Über das Honorar hinaus entstehen dem Verein keine weiteren Kosten. Der Selbständige muss sich selbst versichern Arbeitnehmer unter 1.848,- jährlich keine weiteren Kosten für den Verein Mini-Job Verein zahlt 520,- 30 % Sozialversicherung 400,- an Arbeitnehmer Job Soziales Jahr Dem Verein entstehen keine Kosten Lohnsteuer- und sozialversicherungspflichtiges Arbeitsverhältnis

6 Kriterien der Selbständigkeit n Entscheidungsfreiheit keine weisungsgebundene Tätigkeit n Einsatz von eigenem Personal und Kapital n Unternehmerisches Risiko n Freie Gestaltung der Arbeitstätigkeit n Persönliche und wirtschaftliche Unabhängigkeit

7 Zur Klärung, ob eine selbständige Tätigkeit oder ein Arbeitsverhältnis vorliegt: Clearingstelle der Deutschen Rentenversicherung Bund Berlin (Antrag auf Statusfeststellung)

8 Verein als Arbeitgeber Selbständige Verein als Arbeitgeber Nicht reguläre Arbeitsverhältnisse Verein ist Auftraggeber Über das Honorar hinaus entstehen dem Verein keine weiteren Kosten. Der Selbständige muss sich selbst versichern Arbeitnehmer unter 1.848,- jährlich keine weiteren Kosten für den Verein Mini-Job Verein zahlt 520,- 30 % Sozialversicherung 400,- an Arbeitnehmer Job Soziales Jahr Dem Verein entstehen keine Kosten Lohnsteuer- und sozialversicherungspflichtiges Arbeitsverhältnis

9 Arbeitsentgelt - 14 SGB IV Arbeitsentgelt sind alle laufenden oder einmaligen Einnahmen aus einer Beschäftigung, gleichgültig, ob ein Rechtsanspruch auf die Einnahmen besteht, unter welcher Bezeichnung oder in welcher Form sie geleistet werden und ob sie unmittelbar aus der Beschäftigung oder im Zusammenhang mit ihr erzielt werden.

10 Steuerfreie Einnahmen ( 3 Nr. 26 EStG) Für bestimmte Tätigkeiten bleiben Vergütungen bis zu EUR im Jahr (154,- / Monat) steuer- und sozialversicherungsfrei sog. Übungsleiterfreibetrag

11 Bedingungen: n Die Tätigkeit muss nebenberuflich ausgeübt werden, n für eine gemeinnützige Organisation oder eine juristische Person des öffentlichen Rechts geleistet werden und n gemeinnützigen, mildtätigen oder kirchlichen Zwecken dienen. n Pädagogisch veranlagt

12 Tätigkeitsfelder: n Nebenberufliche Tätigkeit als Übungsleiter, Ausbilder, Erzieher usw. n Nebenberufliche Tätigkeit als Betreuer n Nebenberufliche Pflegetätigkeit n Künstlerische Nebentätigkeit Nicht: Platzwart, Sekretärin

13 Übungsleiter n Einflussnahme auf andere Menschen durch persönlichen Kontakt n Maßgebend ist der pädagogische Einfluss n Es ist kein Ausbildungsnachweis erforderlich n Es zählt lediglich die tatsächliche Tätigkeit n Künstlerische Tätigkeit ist mehr als musizieren im Verein

14 Nebenberuflich n Nicht mehr als 1/3 der Arbeitszeit einer Vollzeitkraft n Angemessene Entlohnung n Auch Rentner, Studenten oder Hausfrauen können nebenberuflich tätig sein

15 Übungsleiterfreibetrag n Personenbezogener Freibetrag n Pro Übungsleiter ist die Berücksichtigung nur einmal im Kalenderjahr möglich. Ggf. rückwirkend ab ,--

16 Steuer- und sozialversicherungsfreie Zahlungen Fahrtkostenerstattungen für Dienstfahrten Erstattung von Auslagen (Porto, Telefonkosten,...) Pauschale = Lohn Nicht für Fahrtkosten Wohnort - Arbeitsplatz

17 Fahrtkosten: Dienstfahrten => bis zu 0,30 pro km Fahrt Wohnort Arbeitsplatz: bis zu 20 km => keine Erstattung ab 21 km => bis 0, % Lohnsteuer Zeitnah beim Finanzamt melden

18 Beispiel Ein Dirigent erhält 554,- im Monat. Im Rahmen dieser Tätigkeit fährt er mit seinem Verein auf Auftritte und legt dabei insgesamt 50 km zurück. Sein Wohnort liegt 10 km vom Proberaum entfernt. In weiteren Vereinen ist er nicht tätig.

19 Berechnungen Arb.Nehmer Verein Netto Brutto n 154,-- 154,-- Übungsleiterpauschale (steuerfrei) n 400,-- 520,-- Mini-Job n 15,-- 15,-- 50 km x 0,30 n 569,-- 689,-- Hinweis: Finanzamt wegen Doppelpauschale fragen

20 Verein als Arbeitgeber Selbständige Verein als Arbeitgeber Nicht reguläre Arbeitsverhältnisse Verein ist Auftraggeber Über das Honorar hinaus entstehen dem Verein keine weiteren Kosten. Der Selbständige muss sich selbst versichern Arbeitnehmer unter 1.848,- jährlich keine weiteren Kosten für den Verein Mini-Job Verein zahlt 520,- 30 % Sozialversicherung 400,- an Arbeitnehmer Job Soziales Jahr Dem Verein entstehen keine Kosten Lohnsteuer- und sozialversicherungspflichtiges Arbeitsverhältnis

21 Freiwilliges soziales Jahr n Darf keinen regulären Arbeitsplatz ersetzen n Nur gemeinnützige Arbeit in der Regel im Bereich Sport oder Soziales n Vermittlung durch Dachorganisationen

22 1 - - Job n Darf keinen Arbeitsplatz ersetzen n Kein reguläres Arbeitsverhältnis n In der Regel 15 bis max. 30 Wochenstunden n Nur für gemeinnützige Arbeit n Für den Verein kostenlos n Zeit für Fortbildung und Betreuung ist zu gewährleisten

23 Vermittlung von 1- - Job unter Angabe einer Stellenbeschreibung mit Stundenangabe Koordination, Beratung, Integration (KoBI): Wilhelmstraße Bad Neuenahr-Ahrweiler Tel.: 02641/ gaw.ahrweiler@web.de

24 Als Ansprechpartner stehe ich Ihnen gerne zur Verfügung: Dirk Ulrich Kreisverwaltung Ahrweiler Tel.: 02641/

25 Vielen Dank für Ihre Aufmerksamkeit

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