Thema: Armut 04/12. FORUM Junge Anwaltschaft im DeutschenAnwaltverein

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1 G Anwalt der Anwälte 04/12 FORUM Junge Anwaltschaft im DeutschenAnwaltverein Thema: Armut Armut ist mehr als wenig Geld Für immer sexy! Insolvente Insolvenzverwalter Straftat Homeschooling Richtig kündigen FORUM Junge Anwaltschaft

2 DAS ENTSCHEIDENDE WISSEN ZIVILPROZESS Gesetz - Praxis - Fälle Von Kurt Schellhammer. 14., neu bearbeitete Auflage Aufbau orientiert sich strikt am Gang des Zivilverfahrens in 1. Instanz Bewährtes didaktisches Konzept mit hohem Praxisbezug Über 100 Fälle sowie zahlreiche Muster und Beispiele Die Neuauflage berücksichtigt das Gesetz zur Änderung des 522 der Zivilprozessordnung das Gesetz über den Rechtsschutz bei überlangen Gerichtsverfahren und strafrechtlichen Ermittlungsverfahren das Gesetz zur Änderung von Vorschriften über Verkündung und Bekanntmachungen (BAnzDiG). Pressestimmen zu den Vorauflagen: Als Lehrbuch des Zivilprozesses in der praktischen Anwendung ist Schellhammers Buch quasi konkurrenzlos. Insbesondere junge Rechtsanwälte und Richter werden es gern heranziehen, um die Scheu vor der schwierigen Materie zu überwinden. Thomas Lakies, Richter am Arbeitsgericht, Berlin, in: Kuselit ZID 4/2011 Ich selbst kenne viele Freunde, die für eine Hausarbeit oder intensive Lektüre des Problems auf dieses Buch schwören. [...] Für das Referendariat stellt das Buch eine lohnende Investition dar. Michael Kost, Fachschaft Jura, Jena, 7/2010 einem jeden Referendar und Rechtsanwalt sei es ans Herz gelegt. referendare.net 6/2009 Es gibt kaum eine andere Darstellung der ZPO, die so rundum gelungen ist. Studium WS 07/ Seiten. Gebunden. 94,95. ISBN Verlagsgruppe Hüthig Jehle Rehm GmbH Kundenservice, Im Weiher 10, Heidelberg Bestell-Tel / , Bestell-Fax 06221/ kundenservice@hjr-verlag.de,

3 Editorial Ach, wir Armen Geld hat man zu haben! Dieser Satz gehört zu den zynischsten, die einem Juristen in Ausbil dung und Praxis unvermeidlich begegnen. Wahr schein - lich bleibt er gerade wegen seiner provokativen Herzlosigkeit im Gedächtnis. Zur Erinnerung noch einmal die dogmatische Ein - ordnung des Satzes. Er gehört zur Regelung der Unmöglichkeit in 275 BGB. Normalerweise befreit es den Schuldner von seiner Leistungspflicht, wenn es ihm unmöglich ist, die Leistung zu erbringen. Wenn die Unmöglichkeit jedoch aufgrund finan - zieller Schwierigkeiten eintritt, wird der Schuldner nicht befreit. Hier erwidert ihm der Rechtskundige ganz trocken: Geld hat man zu haben. Sonst wäre die Insolvenzordnung überflüssig. So unsozial der Ausspruch ist, dogmatisch und didaktisch ist er einwandfrei. Obwohl man Geld zu haben hat, sieht die Realität oft anders aus. Armut ist aber nicht gleich Armut. Ein ehemaliger Kommilitone beklagte sich manchmal ironisch: Ach, wenn ich nur alles so viel hätte wie Geld! Bei der Frage, ob es in diesem Fall eines knapp budgetierten Studenten um Armut ging, ist zu differenzieren: Sicherlich lag eine gefühlte, also subjektive Armut vor. Bei objektiver Betrachtung ging es allenfalls um eine relative Armut, das heißt eine Armut bezogen auf das durchschnittliche, ge - sellschaftliche Einkommen. Die absolute Armut ist in Deutschland glücklicherweise selten geworden. Mit diesen und anderen Aspekten der Armut be - schäftigt sich die aktuelle Ausgabe der AdVoice. Dabei ist Armut eigentlich kein Rechtsbegriff. Im ganzen Sozialgesetzbuch taucht der Begriff kein einziges Mal auf. Und was früher Armenrecht ge - nannt wurde, heißt heute Prozesskostenhilfe. Im BGB geht es an immerhin zwei Stellen um Armut. Zum einen regelt 528 BGB, dass der verarmte Schenker das Geschenk zurückfordern kann. Zum anderen enthält 2072 BGB die Auslegungsregel, dass im Testament mit den Armen im Zweifel die örtliche Armenkasse gemeint ist, die das Zuge wendete verteilen soll. Die praktische Bedeutung dieser erbrechtlichen Vorschrift dürfte aber nicht allzu groß sein. Dennoch hat die Sorge für Arme unser Rechtssys - tem geprägt. Die historischen Wurzeln unseres Sozialstaats und Sozialrechts liegen in der christ - lichen Armenfürsorge. Zwar hatte es bereits in der Antike erste Ansätze von Wohlfahrt gegeben. Eine organisierte Armenpflege entwickelte sich aber erst im Mittelalter. Bedürftige fanden Zuflucht in Kir - chengemeinden und Klöstern. Die Kirche verteilte Almosen und schuf soziale Einrichtungen und Hospitäler. Bis heute ist nach dem Bundesverfas sungs - gericht die Erfüllung von Werken der Nächsten - liebe [ ] wesentlicher Teil christlicher Religions - ausübung. Diese Tradition ist undenkbar ohne die zur Ar menliebe aufrufenden biblischen Texte. An die Sprachund Wirkmacht dieser Worte möchte die AdVoice in ihrer Winterausgabe erinnern. Die christliche Lehre macht zudem deutlich, dass die Gewähr leistung des Existenzminimums vor allem ein Gebot der Gerechtigkeit ist. So formulierte Papst Gregor der Große am Ende des 6. Jahrhunderts nach Chris - tus: Wenn wir den Armen das unbedingt Nötige ge ben [ ] erfüllen wir damit viel eher eine Pflicht der Gerechtigkeit, als dass wir damit eine Tat der Nächstenliebe vollziehen. Die über diese Ausgabe der AdVoice verstreuten Zitate weisen auch auf die neben der Sphäre des Rechts existierende Sphäre der Moral hin. Recht ist nur ein sozialethisches Minimum. Wer sich an die Rechtsordnung hält und nie vorbestraft war, erfüllt lediglich eine Mindestanforderung. Es gibt berech - tigten Streit darüber, ob die Kirchen dazu berufen und befugt sind, moralische Forderungen zu stellen. Überhaupt ist fraglich, ob man von anderen mora - lisches Verhalten einfordern sollte. Selbstkritische Menschen mögen sich nicht in dieser Position sehen, zumal die Maßstäbe unklar sind. An sich selbst sollte aber jeder moralische Ansprüche stel - len. Aufgrund der Lückenhaftigkeit des Rechts ist die Kategorie der Moral unverzichtbar. Dies gilt trotz zunehmender Verrechtlichung und gesetzge - berischer Regelungsflut. Sonst sind wir wirklich arm dran. Euer Matthias Dantlgraber AdVoice Redaktionsteam Tobias Sommer, Berlin Rechtsanwalt Chefredakteur Patrick Ruppert, Köln Rechtsanwalt Redaktion und Autor Matthias Dantlgraber, Berlin Ass. iur. Redaktion und Autor Stefanie Salzmann, Eschwege Journalistin Zentralredaktion Jens Jenau Rechtsanwalt Schloß Holte-Stukenbrock Bücherforum Andrea Vollmer, Berlin Fotografin und Bildredaktion 1

4 Inhalt Thema: Armut Magazin 4 Armutszeugnis Armut in der Deutschland 21 Du willst was tun gegen Armut? Adressen und Tipps 34 School Shooter Der Film We need to talk about Kevin Armut ist mehr, als wenig Geld zu haben Ein Gespräch mit dem Wissenschaftler Christoph Butterwegge Armut in Zahlen Statistik Unter der Armutsgrenze Hartz IV als zentrales Problem Beratung nicht ohne Vorschuss Fast zehn Prozent der Erwachsenen sind überschuldet Guten Tag, ich will Geld! Alltag eines Gerichtsvollziehers Anwälte in Not Juristen unter dem Existenzminimum Ohne Hoffnung auf Entwicklung Paul Collier will mit Normen ärmsten Ländern helfen Gute Richter, brave, böse Mächte Der 69. Deutsche Juristentag Für immer sexy! Berlin bleibt arm und das ist auch gut so Zugang zum Recht für jedermann Prozesskosten und Beratungshilfe Keine Garantie auf Recht Ist Recht eine Frage des Geldes? Strategien der Armut Was Menschen tun, um durchzukommen Für mehr Freiheitlichkeit Homeschooling wird kriminalisiert Gericht des Monats AG Lichtenberg in Berlin Unzulässige Grenzaustester Was ist eigentlich ein Winkeladvokat? Und Tschüss... Soziale Verantwortung für Führungskräfte Pappbecher ohne Kaffee Protokoll eines Kaffeehausbesuchs Gedicht des Monats Seufzer eines Juristen von Karl Mayer Coach dich selbst, sonst...! Kollegiale Beratung und Supervision Insolvente Insolvenzverwalter Wer Mein und Dein nicht unterscheiden kann Hülfe in der Not Hülfskasse unterstützt Anwälte seit 127 Jahren Silber und Gold, Teil 3 Verhalten im Zivilprozess Beginn und Ende des Mandats Inhalt eines Mandantenvertrages News 2 Fotos: Andrea Vollmer, Kurt F. Domnik_pixelio.de,

5 Inhalt Euer FORUM Bücherforum Info + Service 52 Vorteile der FORUMs-Mitgliedschaft 57 Kommentar zum GmbH-Gesetz 63 Autorenverzeichnis Nachwuchskicker gesucht Die ARGE Sportrecht Illusion im Spiegel Ist eine Kanzlei noch wirtschaftlich? FORUM auf dem Niedersächsischen Landesanwaltstag Handbuch des Fachanwalts Sozialrecht Das Arbeits- und Tarifrecht der Evangelischen Kirche Beratungshilfe Prozesskostenhilfe Verfahrenskostenhilfe Gesamtes Kostenhilferecht Münchener AnwaltsHandbuch Urheber- und Medienrecht Das Weltgericht in Den Haag Impressum Jeder ist so alt wie du Die erste Jahrestagung des FORUMs FORUM regional Neuer Regionalbeauftragter für den LG-Bezirk Bad Kreuznach Strafvollzugsgesetz Handbuch des Fachanwalts Verwaltungsrecht Sozialrechtshandbuch Kanzleimarketing Vertragsrecht und AGB-Klauselwerke Anwaltliche Berufsorganisationen Beck'sches Formularbuch Mietrecht Arbeitsgerichtsgesetz Der Arzthaftungsprozess AnwaltFormulare Familienrecht Münchner AnwaltsHandbuch Arbeitsrecht Die Schulpflicht vor dem Grundgesetz I Fugu Filmverleih, Andrea Vollmer, Andreas Dengs, 3

6 Thema Armutszeugnis Am unteren Rand der Gesellschaft - Armut in der Bundesrepublik Wenn sich ein Magazin für Rechtsanwälte der Thematik Armut zuwendet, dann mag das auf den ersten Blick befremdlich wirken. Traditio nell gehört zum Image der freien Advokatur eher Wohlstand denn Armut. Wie bedeutsam das Image ist, darüber berichtete AdVoice ausführ - lich im Schwerpunkt der letzten Ausgabe. Es ist hinlänglich bekannt, dass Kolleginnen und Kol - le gen das volle Beratungsspektrum abdecken, also auch sozial bedürftige Menschen vertreten, ja sogar grundsätzlich vertreten müssen. Das typische Bild des Volljuristen in Robe orientiert sich aber immer noch erkennbar am Vermögen. Doch ist es nur die Selbstwahrnehmung, die diese These stützt? Ratsuchende schauen nicht nur we - gen der Beherrschung komplexer Zusammenhänge auf ihren Rechtsanwalt, ihre Rechtsanwältin. Es ist die Vorstellung von einem materiell unbe schwerten Leben, das gerade dem Großkanzleijuristen zuge schrieben wird. Fette Mandate aus der ge - schäf tigen Wirtschaftswelt, prunkvoll protzig wir - kende Kanz leien, teure Nobelkarossen in der Tiefgarage und piekfeine Garderobe vervollständigen genau diese Projektion. Und, selbstverständlich, es ist auch einiges dran, dass mit Paragraphenkenntnis immer noch gutes, nein, sehr gutes Geld zu verdienen ist und dem Reichtum schneller näher gekommen werden kann, als das in anderen Be - rufsgruppen funktionieren mag. Big-Law-Firms winken mit at traktiven Einstiegsgehältern zwischen und sogar Euro (Quelle: juve), um die quali fiziertesten Absolventen an sich zu binden. Von Armut kann da wahrlich keine Rede sein.»wer zwar genug zu essen und eine Wohnung hat, aber wegen fehlender Geldmittel auf Theater, Kino oder den Kneipenbesuch verzichten muss, der ist innerhalb seiner Gesellschaft von den kulturellen Errungenschaften ausgeschlossen.«so mag es nur zu verständlich sein, dass Juristen zunächst nicht die Meinungsführerschaft in Sachen Armut zufällt. Doch bei der einleitenden Betrach - tung geht es in der Hauptsache nicht um die Fo - kussierung auf die Verdienststruktur innerhalb der Anwaltschaft. Armut im Gegensatz zu Reichtum verdient wegen seiner aktuellen gesamtgesell schaftlichen Bedeutung eine vom Berufsbild losgelöste Befassung. Um sich der Thematik zu nähern, gilt es, Begrifflichkeiten zu klären. Was bedeutet über - haupt Armut? Gibt es allgemein gültige Kriterien oder muss eine Bewertung immer auf dem Hinter - grund der individuellen Lebenssituation erfolgen? Armut absolut & relativ Nach einer gängigen Definition wird bei Armut zwischen der absoluten und der relativen unterschieden. Absolute Armut wird als der Zustand von Men - schen beschrieben, der es nicht ermöglicht, aus eigener wirtschaftlicher Anstreng ung heraus für den täglichen Lebensbedarf zu sorgen. In diesem Kontext wird vom sogenannten Existenzminimum gesprochen, welches ohne Un ter stützungsleistun - gen durch Dritte nicht erreicht werden kann. Was das Existenzminimum konkret ausmacht und wo die Höhe dessen liegt, das ist länderabhängig un - terschiedlich. Das Existenz minimum, das für das Minimaleinkommen eines Einzel nen oder einer Fa - milie steht, umfasst einen Sockel betrag, der basal die Bereiche Ernährung, Unterkunft und Gesund - heits versorgung ab de cken soll. Gegen wär tig liegt das einkommensteuer freie Existenzmi ni mum in Deutschland bei Euro. Ein funk tionierendes staatliches Sozialwesen soll besonders in west li - chen Industrieländern ein Abrutschen un ter diese gefürchtete Armutsgrenze verhindern. In Deutschland, so heißt es, sei absolute Armut dank dieses Grundsicherungssystems besiegt. Tat - sächlich aber, und darauf weisen Armutsforscher wie der Kölner Professor Christoph Butterwegge immer wieder hin, leben auch in der Bundes republik nicht wenige Menschen ohne Obdach und ohne die ihnen zugedachte soziale Unterstützung. Ver lässliche Zahlen, wie viele Menschen im Bun - des gebiet betroffen sind, gibt es nicht. Die Zahl derer, die wohnungslos sind, wird auf um die geschätzt, darunter um die Men - schen, die permanent ohne ein Dach über dem Kopf auf der Straße leben (Quelle: 4. Armutsbericht der Bundes regierung vom ). Doch es ist nicht nur die Befriedigung des Allernotwendigsten, welche die untere Schwelle zur absoluten Armut ausmacht. Die Möglichkeit zur Teilhabe am soziokulturellen Leben, also nicht nur Bildung und Erziehung im formellen Sinne, sagt etwas über Armut aus. Denn, wer zwar genug zu essen und eine Wohnung hat, aber wegen feh len - der Geldmittel auf Theater, Kino oder den Kneipen - besuch verzichten muss, der ist innerhalb seiner Gesellschaft von den kulturellen Errungenschaften ausgeschlossen. In solchen Fällen spricht man von relativer Armut. Besonders diese Armutsform greift in den entwickelten Ländern immer weiter um sich. Bildungsmangel Die Ursachen für Armut sind mannigfaltig. Als ty - pische Risikofaktoren gelten mangelnde Schul- und Berufsbildung, Aufwuchs in finanziell schwa chen Milieus, Migrationshintergrund, Krankheit, Alter und individuelle Schicksalsschläge. Augenfällig hier bei ist die Verteilung von Vermögen in nerhalb der Ge - sellschaft. In Deutschland bei spiels weise be sitzt das reichste Zehntel der Bevölke rung mehr als 60 Prozent des gesellschaftlichen Gesamt ver mö gens (Quelle: SOEP am DIW Berlin, Stand 2007). Das zweitreichste Zehntel kann immerhin gut 19 Prozent des Vermögens für sich behaupten. Im letz ten, ärmsten Dezil liegt der Vermögenswert mit 1,6 im Negativen. Im Vergleich zum Jahre 2002 haben die Reichsten in der Gesellschaft 3,2 Prozent an Ver - mö genszuwachs erfahren, die Ärmsten hingegen einen Vermögensverlust von 0,4 Prozent. Die Ver - mögensschere klafft stetig wachsend ausein ander. Dieser Trend in der Vermögensverteilung findet sich auch in den Löhnen der abhängig Beschäf - tigten wieder. Sehr qualifizierte Arbeitnehmer werden mit immer höheren Einkommens ver spre - chen in ein festes Arbeitsverhältnis gelockt, wäh - rend sich am unteren Rand der beruflich schlecht qualifizierten Gesellschaft (auch durch die Eta blie - rung des Billiglohnsektors) die Erwerbsaus sichten insofern verschlechtern, dass eine Beschäftigung oftmals nicht mehr zur Deckung des täglichen Bedarfs ausreicht. Die Tendenz ist steigend. Im Jahre 2011 lag das durchschnittliche Nettoeinkommen aller Erwerbstätigen (inkl. Selbständige) bei Euro. Immerhin dürfen sich rund acht Prozent der Einkommen beziehenden Menschen in Deutsch - land als relativ einkommensreich nennen, da sie wenigstens über das Doppelte bzw. das Dreifache des Durchschnittseinkommens verfügen. Ein Land rechnet sich arm Die Zahlen lügen nicht, oder doch? Erst kürzlich in einem Beitrag im Magazin Cicero vom 31. Okto - ber wurde die stringente Anlehnung der Politik an den Armutsbericht der Bundesregierung kritisiert. Ein Land rechne sich arm, so der titulierte Vorwurf 4

7 AThema Gib dem, der dich bittet, und wende dich nicht von dem, der dir abborgen will. Matthäus 5, 42 5

8 Thema Die Behausung eines Obdachlosen in Tokio. Japan ist eine der reichsten Industrienationen der Welt. Foto: Andrea Vollmer Wer gestohlen hat der stehle nicht mehr, sondern arbeite und schaffe mit den Händen etwas Gutes, auf daß er habe, zu geben dem Dürftigen. der Autorin Dagmar Schulze Heuling. Dabei warnte Was der Cicero-Beitrag zumindest deutlich auf den sie vor einer Konzentration auf das Einkommen zur Punkt bringt, ist der Faktor des subjektiven Empfin - Bestimmung des Armutsrisikos. Diese sei willkür lich dens, der sich innerhalb relativer Armutsgrenzen und nicht sachgemäß. Auch zog sie die von der abspielt. Armut ist nicht nur eine statistische Grö - Regierung ermittelten Ergebnisse zu den Ein kom - ße, sondern letztlich auch ein Eindruck, ein Lebensgefühl, das besonders an den Übergängen der un- mensangaben stark in Zweifel. Sachver halte, die das Einkommen etwa erhöhten, tauchten in der teren Einkommensstufen subjektiv sehr ver schieden empfunden wird. Je deutlicher man in die amtlichen Statistik gar nicht erst auf, so die nicht allzu seltene Finanzspritze der Eltern, das inner - niederen Gehaltsklassen kommt, desto spürbarer familiär weitergegebene Gebrauchtfahrzeug oder kündigen sich auch Vorboten der Armut an. Den - Epheser 4, 28 ein sonstiges wertvolles Geschenk. Besonders in der noch sollte auch eine gut gemeinte, um sozialen $ Hervorhebung des Privatvermögens könnte eine Ausgleich bemühte Politik kein Interesse daran politisch gewollte Interpretation stecken. So hin - haben, Lebensentwürfe, die ein materiell beschei - terfragte Heuling, ob es nicht ein billiger Trick sei, denes zwar, aber ansonsten zufriedenes Auskommen ermöglichen, durch zu feste statistische Cluster, erworbene Rentenansprüche und Vermögen bewusst nicht einander gegenüberzustellen. Sie wies näm - nach denen Armut zu definieren sei, zu egalisieren. lich darauf hin, dass im Armutsbericht die private Altersversorgung von selbständig tätigen Menschen RA Patrick Ruppert, Köln angerechnet wurde, Ansprüche an die gesetzliche Rentenversicherung hingegen nicht, die einen Ge - genwert von immerhin mehreren Zehn tausend bis zu einigen Hunderttausend Euro hätten. 6

9 Thema Armut ist mehr, als wenig Geld zu haben Wer sich Konsum nicht leisten kann, wird ausgegrenzt und beschämt Die Armutsforschung ist eine vergleichsweise randseitige Disziplin, die erst in jüngster Zeit immer mehr ins Blickfeld des allgemeinen Inte - resses gerückt ist. Als vornehmlich soziologi - sches Unterfach lassen sich mit ihrer Hilfe ge - sellschaftliche Entwicklungen beobachten und analysieren, um daraus politische Maßnahmen zu ergreifen, die maßgebliche Veränderungen be - wirken sollen. Dank der Armutsforschung wur - den im Besonderen Fragen der sozialen Gerechtigkeit, die Chancenverteilung in der Bildung, Integrationsbemühungen bei soziokulturellen Disparitäten, die Altersentwicklung der Bevöl - ke rung aber auch die Rolle von Mann und Frau in einer arbeitsteiligen Gesellschaft auf den Prüfstand gestellt dies freilich mit den unter - schied lichsten Ableitungen im Ergebnis, je nach parteipolitischer Ausrichtung. Christoph Butterwegge (61) ist Lehrstuhlinhaber am Institut für vergleichende Bildungsforschung und Sozialwissenschaften an der Universität zu Köln und weist nicht müde werdend auf die be - stehende, nach seinen Feststellungen immer größer werdende Kluft zwischen Arm und Reich hin. In seinem gerade im Campus-Verlag erschienen Werk Armut in einem reichen Land (ISBN ) setzt sich Butterwegge intensiv mit den Folgen der globalen Finanzkrise auseinander, dies in Bezug auf die Aussagen zur Armutsentwicklung in der Bundesrepublik. Der Kölner Politikwissen - schaftler gehört mit seinen kritischen Tönen in der vornehmlich auf wirtschaftliche Effizienz aus - gerichteten Arbeitswelt zu den unbequemen Mah - nern der politischen Klasse. Butterwegge, der von 1970 bis 2005 Mitglied der SPD war, aber aus Enttäu schung über das Zustandekommen der gro - ßen Ko a lition aus CDU, CSU und SPD sein Partei - buch zu rückgab, macht kein Hehl daraus, dass er poli tisch links der Mitte steht. Dieses Bekenntnis brachte ihm in der Vergangenheit nicht immer Freunde. So berichtet er, dass er sich sogar Dif - famierungen seitens rechts orientierter Meinungen ausge setzt sah. Die Wochenzeitung Junge Freiheit etwa bezeichnete ihn als marxistischen Politik - wissen schaftler, weil er der Linkspartei eine beson - dere Rolle bei der Bekämpfung der rechtsgerich - teten NPD zuwies. Im Interview mit AdVoice erklärt Butterwegge, was in einer sprichwörtlich reichen Gesellschaft Arm - sein über haupt heißt und welche Schritte nach sei ner Einschätzung notwendig wären, um Armut zu überwinden. A: Was bedeutet Armut in aktuellen Zei ten für eine Gesellschaft, die Krieg und Hunger, wie es die (Ur-)Großeltern noch erleben mussten, gar nicht mehr am eigenen Leib erfährt? B: Armut hat viele Gesichter. Deshalb ist es auch so schwer diese zu fassen. Eine ein heitliche Definition gibt es auch nicht. In jeder Gesellschaft wird über den jeweiligen Armuts begriff gestritten. In der histo - rischen Perspektive, die Sie ansprechen, verändert sich das Gesicht der Armut genauso, wie es sich auch verändert, wenn man unterschiedliche Länder oder Regionen der Welt betrachtet: Armut in Köln sieht ganz anders aus als Armut in Kalkutta. Aber das heißt nicht, dass es sie bei uns nicht gäbe. Man kann sich dieser Probleme vielleicht annähern, indem man zwischen absoluter, extremer oder existen zieller Armut einerseits und relativer Armut andererseits unterschei det. Absolute Armut liegt vor, wenn Grundbedürfnisse nicht befriedigt sind, wenn Menschen ver hungern, verdursten, kein Obdach ha - ben oder sich keine Kleidung leisten können. Das ist meist in Ländern der sogenannten Dritten Welt der Fall oder auch, wenn man zurückblickt in die Nachkriegszeit, in Deutschland. Heute sieht die Armut bei uns meistenteils anders aus, obwohl es auch bei uns absolute Armut gibt, wenn man an Obdachlose, oder total verelendete Drogenabhängige oder Stra ßen - kinder denkt. Aber meistenteils handelt es sich bei uns um relative Armut. Das führt in Deutschland dazu, dass man sich vorschnell beruhigt. A: Was bedeutet beruhigt in der öffentlichen Wahrnehmung? B: In den Medien wird transportiert: Wenn ein Ju - gendlicher in einer Lehmhütte aufwächst und die von einer Naturkatastrophe wie dem Tsunami im Indischen Ozean weggeschwemmt wird, dann ist das natürlich Armut. Aber wenn ein Jugend licher in einem Hochhaus aufwächst, in Berlin Neukölln, in Köln-Chorweiler oder in München-Hasenbergl, dann wird suggeriert, das sei eher Klagen auf hohem Niveau. Dann sei das keine wirkliche, sondern eher Wohlstandsarmut de luxe. Ich vertrete demgegenüber prononciert die These, dass Armut in einem reichen Land so heißt ja auch eins meiner Bücher viel erniedrigender, demütigender und demoralisierender sein kann als Armut in einem armen Land, weil Armut bei uns dazu führt, dass die Menschen beschämt werden, dass sie diskriminiert werden, dass sie sozial ausgegrenzt werden. Wir müssen Armut ernst nehmen, unabhängig von den jewei - ligen Erscheinungsformen, in denen sie auftritt. A: Wäre es nicht unredlich, wenn wir Armut in einem Land der sogenannten Dritten Welt mit unserer Armut vergleichen? Ist das überhaupt zulässig? B: Unzulässig wäre es, die absolute und die relative Armut einfach gleichzusetzen. Die relative Armut heißt aber nicht etwa deshalb relativ, weil man sie relativieren könnte. Relativ heißt relativ im Ver hältnis zu dem Wohlstand, der die Armen in einem reichen Land umgibt. Und das macht ihre Probleme aus. Sie verhungern nicht, haben auch eine Wohnung und können sich kleiden. Aber sie haben enor - me Schwierigkeiten, mit anderen in der Gesell schaft mitzuhalten. Die relative Armut bei uns könnte man vielleicht so fassen, dass man sagt, arm ist jemand, der sich nicht das leisten kann, was in der Ge sell - schaft als normal gilt. Und wenn er sich das nicht leisten kann in einer so wohlständigen Kon sumgesellschaft wie der unseren, dann wird er ausge grenzt, ausgelacht oder niedergemacht. Dann fühlt man sich miserabel und kann sich nicht am gesell schaft - lichen Leben beteiligen. A: Fokussieren wir bei der Betrachtung von relativer Armut nicht zu sehr auf den mate riellen Faktor? Ist es nicht so, dass gesellschaftliche Teil - habe nicht auch sehr stark davon abhängt, was man an Werten und Inhalten in anderer Form mitgegeben bekommt? Ist hiergegen nicht eine Art geistiger Reichtum zu stellen, den viele dann dennoch genießen, anders als vielleicht in der sogenannten Dritten Welt, wo es um abso lute Armutsfragen geht? B: Armut ist zweifellos mehr, als wenig Geld zu haben. Armut bedeutet ja auch, benachteiligt zu sein in unterschiedlichen Lebensbereichen, beim Woh nen, bei der Gesundheit, bei der Bildung oder bei der kulturellen Teilhabe. Insofern sollte man beides nicht gegeneinander ausspielen. Mir scheint aller dings, dass bei uns versucht wird, das Problem ideologisch zu entsorgen, wie ich es in meinem Buch nenne, dessen Untertitel ja Wie das Problem verharmlost und verdrängt wird lautet. Ein Verdrängungsmechanismus ist es, den Betroffenen selbst die Schuld in die Schuhe zu schieben und zu sagen, sie könnten sich ja kulturell und bildungsmäßig hocharbeiten, ließen sich aber hängen. Mang - el an Geld sei nicht das eigentliche Problem, son - dern die mentale Trägheit und kulturelle Indifferenz derjenigen, die wenig Geld haben. Da macht man es sich allerdings zu einfach. Natürlich, Geld ist nicht alles, aber ohne Geld ist alles nichts. 7

10 Thema A: Wer trägt denn Schuld an der Situation in Deutschland, so wie sie sich uns zeigt? B: Im Wesentlichen handelt es sich um strukturelle Zusammenhänge, also nicht um die Schuld einzel - ner Personen, sondern um die gesellschaftlichen Macht- und Herrschaftsverhältnisse. Auf deren Grundlage hat die neoliberale Leistungsideologie großen Einfluss. Demnach ist Reichtum die Belohnung für Leistung und Armut die Strafe für Leistungsverweigerer, wobei ein Neoliberaler unter Leistung etwas anderes versteht als ich, nämlich ökonomischen Erfolg. Ich verstehe darunter eher das, was eine Krankenschwester, eine Erzieherin oder ein Altenpfleger alltäglich tut. Was die Ver - antwortung und die Schuld angeht, glaube ich, dass es politische Entscheidungen und damit auch Entscheidungsträger gibt, die Verantwortung insofern tragen, als sie ganz bewusst die Leistungsträger in der Gesellschaft oder die, die sie dafür halten, belohnen, besser stellen, privilegieren. Mit der Erhöhung der Mehrwertsteuer Anfang 2007 um drei Prozentpunkte hat man eine alleinerziehende Mutter im Hartz-IV-Bezug, die Windeln kau - fen muss, hart getroffen. Der Reiche, der sich ein Reitpferd kauft, zahlt sieben Prozent Mehrwert - steuer. Der ganz Reiche, der sich ein Aktienpaket im Wert von 20 Millionen Euro kauft, zahlt über - haupt keine Umsatzsteuer darauf, weil die Regie - rung Kohl 1991 die Börsenumsatzsteuer abge - schafft hat. Daran sieht man, wie groß die soziale Unge rechtigkeit in unserem Land ist. Die ist na - türlich politisch geschaffen worden, aber auch auf Druck derjenigen, die daran ein Interesse haben, dass die soziale Ungleichheit fortbesteht oder sich sogar noch vergrößert. Reiche und Superreiche können die öffentliche Meinung be - einflussen. Dass die reichste Familie im Land ein Privatvermögen in Höhe von 43,2 Milliarden US- Dollar und die zweitreichste Familie im Land im vergangenen Frühjahr 650 Millionen Euro an Dividende nur aus BMW-Aktien erlöst hat, stört mich ja nicht deshalb, weil Menschen so viel Geld haben. Mich stört daran, dass es ihnen ungeahnte Möglichkeiten eröffnet, die Entwicklung der Ge - sellschaft in ihrem Sinne zu beeinflussen. Sie kön - nen ihre Interessen auf vielfältige Art und Weise durchsetzen, sich etwa Fern sehsender, Zeitungsverlage oder jede Menge wis senschaftliche Gut - ach ten kaufen. Armut bedeutet da gegen neben Mittellosigkeit und Mängeln in der Wohnraumund Gesundheitsversorgung auch Ohnmacht zu empfinden, politisch einflusslos oder ent mündigt zu sein. A: Müsste man die Gesellschaft nicht voll stän - dig umbauen, also sich von dem System, was wir jetzt haben, verabschieden? B: Ein zügelloser Kapitalismus, ein Finanzmarktund Spekulationskapitalismus oder Kasinokapita - lismus, wie schon John Maynard Keynes es ge - nannt hat, schafft immer mehr Armut auf der einen und immer mehr Reichtum auf der anderen Seite. Insofern muss dem sicherlich entgegen ge - steuert werden. Ob ein Systemwechsel, der für mich eher Zukunftsmusik ist, die Lösung wäre, vermag ich nicht zu sagen. Ich würde mir wün - schen, dass grundlegende Strukturen verändert werden. Ich weiß aber, dass dies nicht gegen den Willen der Mehrheit der Bevölkerung möglich ist. Insofern wäre mir an Reformen gelegen, die mit der unsäglichen Tradition von Hartz IV, der Riester- Reform sowie den jüngsten Gesundheits- und Steuerreformen brechen. Es müsste in die entge - gengesetzte Richtung gehen, das heißt Umver - teilung von oben nach unten. Das kann man bis zu einem bestimmten Grad auch im bestehenden Wirtschafts- und Gesellschaftssystem erreichen. Das Interview führte RA Patrick Ruppert, Köln Christoph Butterwegge ist Lehrstuhlinhaber am Institut für vergleichende Bildungsforschung an der Uni Köln. Foto: Patrick Ruppert 8

11 Thema A R M U T zusammengestellt von RA Tobias Sommer, Berlin MENSCHEN, DIE AN CHRONISCHER UNTERERNÄHRUNG LEIDEN, WELTWEIT: 868 MILLIONEN. IN DEUTSCHLAND: NIEDRIGLOHNQUOTE, ALSO ANTEIL DER ABHÄNGIG BESCHÄFTIGTEN, DIE EINEN BRUTTOSTUNDENLOHN, DER UNTERHALB VON ZWEI DRITTELN DES MITTLEREN STUNDENLOHNES LIEGT, BEZIEHEN: ETWA 23 %. ARMUTSQUOTE DEUTSCH - LANDWEIT 2011: 15,1% (ALSO ANTEIL DER PERSONEN, DEREN BEDARFSGEWICHTETES NETTOEINKOMMEN WENIGER ALS 60 % DES MITTLEREN EINKOMMENS BETRÄGT). ARMUTSQUOTE DEUTSCHLANDWEIT 2010: 14,5 %. UNTERHALB DIESES MONATLICHEN NETTOEINKOMMENS GELTEN IN DEUTSCHLAND ALLEINSTEHENDE ALS ARM: 848 EURO. ARMUTSQUOTE IN DEN 15 GRÖSSTEN DEUTSCHEN STÄDTEN 2011: 19,6 %. ARMUTSQUOTE IN DEN 15 GRÖSSTEN DEUTSCHEN STÄDTEN 2005: 17,5 %. ARMUTSQUOTE IN LEIPZIG 2011: 25 %. ARMUTS QUOTE IN DORTMUND 2011: 24 %. ARMUTSQUOTE IN DUISBURG 2011: 23,5 %. ARMUTSQUOTE IN STUTTGART 2011: 15,1 %. ARMUTSQUOTE IN MÜNCHEN 2011: 12 %. ARBEITSLOSENQUOTE IM AUGUST 2012: 6,8 %. QUOTE DER JUGEND ARBEITSLOSIGKEIT IM JAHR 2011: 5,9 %. ZAHL DER LANGZEITARBEITSLOSEN 2012: 1,06 MILLIONEN. ZAHL DER LANGZEITARBEITSLOSEN 2006: 1,73 MILLIONEN. ANZAHL DER ERWERBSFÄHIGEN PERSONEN, DIE GRUNDSICHERUNG FÜR ARBEITSUCHENDE ERHALTEN: ANTEIL AN DER BEVÖLKERUNG IM ERWERBSFÄHIGEN ALTER 8,6 % IN ABSOLUTEN ZAHLEN IM JAHR 2011: 4,6 MILLIONEN DAVON KINDER UNTER 15 JAHREN: 1,66 MILLIONEN DAS SIND ETWA 15 % ALLER KINDER. SOZIALLEISTUNGSQUOTE, ALSO ANTEIL DES BRUTTO IN LAND- PRODUKTES, DER FÜR SOZIALLEISTUNGEN ZUR VERFÜGUNG GESTELLT WIRD: CA. 30 %. ZAHL DER WOHNUNGS - LOSEN IM JAHR 2010: DAVON OHNE EINKOMMEN: 25,4 % ANTEIL AN DER GESAMT BEVÖLKERUNG: 3,02 % DAVON OBDACHLOS: AUFENTHALTSORTE DER ANDEREN WOHNUNGS LOSEN: HEIME, JUSTIZVOLLZUG, FRAUENHÄUSER, BILLIGPENSIONEN, BEI VERWANDTEN UND BEKANNTEN. ZAHL DERJENIGEN, DIE DARÜBER HINAUS VON WOHNUNGSLOSIGKEIT BEDROHT SIND: WOHNUNGSVERLUST NACH RÄU MUNG WEGEN MIET- SCHULDEN: 27 %. WOHNUNGSVERLUST NACH KÜNDIGUNG: 34 %. ANTEIL DES GESAM TEN PRIVATEN VERMÖGENS, WELCHES DIE VERMÖGENSSTÄRKSTEN ZEHN PROZENT DER DEUTSCHEN HAUSHALTE IM JAHR 2008 BESASSEN: 53 % DAVON HABEN GESPENDET: 60 %. HÖHE DER SPENDEN GEMESSEN AM MONATSEIN KOMMEN: 0,57 %. HÖHE DER SPENDEN GEMESSEN AM MONATSEINKOMMEN IM DURCHSCHNITT ALLER HAUSHALTE: 0,36 %. ANTEIL DES GE SAMTEN PRIVATEN VERMÖGENS, WELCHES DIE VERMÖGENSSTÄRKSTEN ZEHN PROZENT DER DEUTSCHEN HAUSHALTE IM JAHR 1998 BESASSEN: 45 %. ANTEIL DER VERMÖGENDEN, DIE SICH EHREN AMTLICHE IM SOZIALEN BEREICH ENGA GIEREN: 5 %. ANTEIL DER VERMÖGENDEN, DIE SICH EHRENAMTLICH IM SPORTLICHEN BEREICH ENGAGIEREN: 45 %. ANTEIL DER VERMÖGENDEN, DIE SICH EHRENAMTLICH IN BERUFSVERBÄNDEN ENGAGIEREN: 25,1 %. ZAHL DER STIFTUNGEN IN DEUTSCHLAND 2011: DAVON FÜR SOZIALE ZWECKE: 29,9 %. DIFFERENZ, DIE DER ARMUTSBERICHT SEINER DEFINITION VON ARM (BIS CA EURO EINKOMMEN PRO MONAT) UND REICH ANNIMMT: EURO Quelle: destatis, Armutsbericht 2012, WSI-Studie. 9

12 Thema Unter der Armutsgrenze Hartz IV ist ein zentrales Problem in der reichen Industrienation Deutschland Armut bezeichnet den Mangel an lebens wich - tigen Gütern (beispielsweise Nahrung, Obdach, Kleidung), im weiteren und übertragenen Sinn allgemein einen Mangel. Wie viele Personen leben in Deutschland in Armut und wer sind diese Leute? Woran mangelt es ihnen? Personen bezogen laut aktueller Statistik im Oktober 2012 Leistungen nach dem SGB II (Hartz IV). Dies bedeutet, dass die Personen selbst nicht über ausreichendes eigenes Einkommen ver - fügen, um ihren Lebensunterhalt sicherstellen zu können oder aber das Einkommen der Familie, in der sie leben, zu gering ist, um die täglich an fal - lenden Ausgaben ohne finanzielle staatliche Unter - stützung finanzieren zu können. Die Konsequenz: Es muss Hartz IV beantragt werden. (Über-)leben mit Hartz IV bedeutet: monatlich (der - zeit) 374 Euro zuzüglich der Kosten für Unter kunft und Heizung für eine alleinstehende Person und ggf. entsprechende Mehrbedarfe. Ausreichend, um zumindest das Existenzminimum sicherstellen zu können, so die Begründung zur Berechnung die ser Beträge. Bedeutet dies also, dass über sechs Millionen Menschen in Deutschland in Armut leben? Bereits die Antragstellung stellt viele vor eine Be - lastungsprobe. Formulare sind auszufüllen, Nachweise beizulegen, Kontoauszüge vorzuzeigen, ggf. Fragen nach der Form des Zusammenlebens zu beantworten: sich vollständig zu offenbaren, die eigene Armut einzugestehen. B 14 AS 45/07 R, B 4 AS 10/08 R, B 4 AS 34/12 R Wenn alle Unterlagen dann vorliegen und die Leistungs bescheide erstellt sind, stehen die meisten oft vor dem nächsten Problem: Sind meine Leistungen rechtmäßig berechnet worden? Wie viel steht mir tatsächlich zu? Gerade, wenn mehrere Personen in einer sogenannten Bedarfsgemeinschaft zusam - men leben, sind die Bescheide nur schwer nach - vollziehbar. Es wird ein Gesamtbedarf ermittelt, auf den dann das Einkommen aller Personen prozentual angerechnet wird. Wenn Einkommen bezogen wird, sind hiervon diverse Freibeträge in Abzug zu bringen. Nicht selten sind in den Berechnungen Fehler enthalten. Laut der für das Jahr 2011 vor - liegenden Statistik der Bundesagentur für Arbeit wurden in der Summe in Widerspruchs- und Klage - verfahren Bescheide aufgehoben oder ge - ändert. Den Betroffenen wurde damit während der Bearbeitungsdauer der Widerspruchs- und Kla ge - ver fahren in den meisten Fällen sogar noch weniger Geld ausgezahlt, als die oben bereits er wähnten 374 Euro, beziehungsweise wurden Unterkunftskosten in geringerer als zustehender Höhe ausgezahlt. Fol - gen sind oftmals Miet- oder Energieschulden. Der Bezug von Leistungen nach dem SGB II be - gründet sowohl Rechte als auch Pflichten. Die Leistungsberechtigten sind verpflichtet, sogenann - te Eingliederungsvereinbarungen zu unterzeichnen. Hierin können die unterschiedlichsten Verpflich - tungen enthalten sein: eine bestimmte Anzahl von Bewerbungen pro Monat zu fertigen und nach zuweisen, an Maßnahmen zu Einglie de rung teilzuneh - men, sich ständig im ortsnahen Bereich aufzuhalten. Hessisches LSG L 6 AS 129/09 Bei Verstößen gegen die Regelungen in den Ein - gliederungsvereinbarungen drohen Sanktionen. Diese haben zunächst Kürzungen des Leistungsanspruchs zur Folge, können bei mehreren Verstößen sogar zum vollständigen Wegfall des Leistungsanspruchs führen. Es besteht dann keine Möglichkeit mehr, die Mietverbindlichkeiten zu bedienen, die Stromrechnung zu begleichen oder die Versicherungsprämie zu zahlen. Besonders Familien, in denen Jugendliche leben, die das 25. Lebensjahr noch nicht erreicht haben, sind von den gegenüber den Jugendlichen ver - häng ten Sanktionen stark betroffen. Bei ihnen führt bereits die 1. Sanktion zu einer Kürzung des Leistungsanspruchs auf die Unterkunftskosten (es wird keine Regelleistung mehr gewährt), beim 2. Pflichtverstoß entfallen auch die Unterkunftskosten. Es wird gar nicht mehr gezahlt. Erhalten diese Jugendlichen also kein Hartz IV mehr, können sie auch den auf sie entfallenden Mietanteil nicht mehr aufbringen. Leben diese Jugendlichen mit anderen Personen zusammen (Eltern, Geschwister) kommen diese in die Pflicht, den gekürzten Miet - anteil aus ihren eigenen finanziellen Mitteln aufzu - bringen, was nur schwer, beziehungsweise gar nicht möglich ist, da sie selbst ja nur ihren Hartz IV-Satz zur Verfügung haben. LSG Sachsen-Anhalt L 5 AS 621/12 B ER und anhängig: B 4 AS 67/12 R Dieser Satz beträgt beispielsweise zurzeit 374 Euro für volljährige Alleinstehende und 337 Euro pro voll jähriger Person in einer Partnerschaft. Die 18- bis 24-Jährigen, die noch im Haushalt der Eltern leben, erhalten 299 Euro Regelleistung und Kinder je nach Alter zwischen 219 Euro und 287 Euro. Ab dem werden diese Sätze um jeweils 8 Euro erhöht. Auch bei der Bewilligung der zu den Regel leis - tungen zusätzlich gewährten Unterkunftskosten können Probleme auftreten. Auch hier gilt es jedoch, bestimmte Angemessenheitsgrenzen einzuhalten. So werden durch die Leistungsträger Unterkunftsrichtlinien erstellt, in denen geregelt wird, welche Wohnfläche zu welcher Bruttokaltmiete bewohnt werden darf. Inwieweit diese Rechtlinien rechtmäßig sind, unterliegt der gerichtlichen Kon - trolle. Nicht wenige dieser Unterkunftsrichtlinien stehen derzeit auf dem Prüfstand. B 14 AS 2/10 R und anhängig: B 4 AS 44/12 R, B 14 AS 28/12 R, B 14 AS 61/12 R Die Heizkosten unterliegen ebenfalls der Prüfung der Angemessenheit. Hierzu hat das Bundes sozial - gericht entschieden, dass eine Orientierung am Bundesweiten Heizkostenspiegel vorzunehmen ist. B 14 AS 36/08 R und anhängig: B 14 AS 60/12 R Entsprechen also die tatsächlichen Werte nicht der Angemessenheit, können die Leistungsempfänger zur Kostensenkung (z. B. auch durch Unterver mietung) aufgefordert werden. Es wird hierbei eine Schonfrist von maximal sechs Monaten gewährt, nach deren Ablauf sodann die Kostensenkung auf das angemessene Maß erfolgt: Die Leistungsem - pfänger erhalten nicht mehr die tatsächlich zu ent - richtenden Kosten und müssen versuchen, den Rest aus der Regelleistung aufzubringen oder eben einen Umzug in angemessenen Wohnraum durch - zuführen. B 14 AS 54/07 R Einen Teilbetrag aus der Regelleistung aufzu bringen, dürfte den meisten schwerfallen, denn diese Be - träge reichen oftmals schon nicht aus, den ge samten Lebensunterhalt zu sichern. Aus den 374 Euro für einen Alleinstehenden sind alle (!) Lebenshaltungskosten zu bestreiten: Lebensmittel, Kleidung, 10

13 Thema c Wer zwei Röcke hat, der gebe dem, der keinen hat; und wer Speise hat, der tue auch also. Lukas 3, * * Regelsatz: monatlich 374 Euro zzgl. Kosten für Unter kunft / Heizung je alleinstehende Person & ggf. Mehrbedarfe 11

14 Thema Strom, Versicherungen, Tele fongebühren usw. sind von den 374 Euro zu zahlen. Derzeit besteht di - verse Kritik an der Be rechnung der Regelbedarfs - stufen. Diese sehen folgende Werte vor: Abteilung 1 (Nahrungsmittel, alkoholfreie Getränke) 128,46 Euro Abteilung 3 (Bekleidung & Schuhe) 30,40 Euro Abteilung 4 (Wohnen, Energie & Wohnungsinstandhaltung) 30,24 Euro Abteilung 5 (Innenausstattung, Haushaltsgeräte & -gegenstände) 27,41 Euro Abteilung 6 (Gesundheitspflege) 15,55 Euro Abteilung 7 (Verkehr) 22,78 Euro Abteilung 8 (Nachrichtenübermittlung) 31,96 Euro Abteilung 9 (Freizeit, Unterhaltung, Kultur) 39,96 Euro Abteilung 10 (Bildung) 1,39 Euro Abteilung 11 (Beherbergungs- & Gaststättendienstleistungen) 7,16 Euro Abteilung 12 (Andere Waren & Dienstleistungen) 26,50 Euro Inwieweit es beispielsweise möglich ist, einen Pkw für 22,78 Euro monatlich zu unterhalten oder für diesen Betrag einen ganzen Monat lang die öf fent - lichen Verkehrsmittel zu nutzen, bleibt unklar. Auch der Betrag für Wohnen, Energie und Wohnungsin - standhaltung mit 30,24 Euro scheint nicht aus - zureichen, um die monatlichen Energieabschläge zu bedienen und noch über finanzielle Mittel für Wohnen und Wohnungsinstandhaltung zu verfügen. Das Sozialgericht Berlin hat daher die Verfassungs - mäßigkeit der Höhe der Regelleistung zur Über - prüfung dem Bundesverfassungsgericht vorgelegt, es sind derzeit zwei Verfassungsbeschwerden beim Bundesverfassungsgericht anhängig, das Ergebnis hierzu wird mit Spannung erwartet. AZBSGAz.: B4AS12/12R und B14AS189/11R und B 4 AS 47/12 R und B 14 AS 46/12 R und Bundesverfassungsgericht1BvL10/12,1BvL 12/12 Das statistische Bundesamt Wiesbaden hat ermit - telt, das beispielsweise im Jahr ,6 Prozent der Bevölkerung in Deutschland armutsgefährdet waren. Die Armutsgefährdungsquote ist nach EU- Definition der Anteil der Personen, die mit weniger als 60 Prozent des mittleren Einkommens der ge - samten Bevölkerung auskommen muss. Allein le - bende Personen waren nach EU-Definition dann armutsgefährdet, wenn sie weniger als Euro (oder 940 Euro monatlich) zum Leben hatten. Dass dieser Betrag einem allein stehenden Hartz-IV- Empfänger bei Weitem nicht zur Verfügung steht, dürfte nach den obigen Erläuterungen deutlich geworden sein. Hartz IV bedeutet somit ein Leben unterhalb der Armutsgrenze, wie sie zumindest durch das statis tische Bundesamt definiert wird. Leider sind viele der Betroffenen Kinder, für die auf grund der finanziellen Situation ihrer Eltern schlechtere Bildungschancen bestehen. Auch eine nicht unbeachtliche Anzahl selbständig Tätiger sind auf staatliche Transferleistungen angewiesen. Für diese ist es besonders schwer, die Bedürftigkeit nachzuweisen. Sämtliche Unterlagen der Buchhaltung sind dem Leistungsträger zur Verfügung zu stellen. Die Behörde kann unabhängig von den Regelungen des Einkommenssteu er gesetzes den für die Berechnung nach dem SGB II zugrunde zulegenden Gewinn ermitteln und aus ihrer Sicht unnötige Betriebsausgaben streichen bzw. eben als Ausgaben nicht anerkennen. LSG Sachsen L 7 AS 223/09 ER Für viele Selbständige ist es daher auf Dauer nicht möglich, ihre Selbständigkeit länger aufrecht zu erhalten. Eine Gratwanderung: Bedeutet die Aufgabe des eigenen Unternehmens doch oftmals den kom - pletten Abrutsch in Hartz IV, zugleich kann es jedoch auch nicht Aufgabe der Steuerzahler sein, einem Selbständigen auf Dauer dessen unzu rei - chenden betrieblichen Gewinne auszugleichen und damit Firmen zu subventionieren, die im Wettbe - werb eben keine Chance haben. Hart trifft es auch viele Auszubildende, deren Ausbildungsvergütung nicht ausreicht, den Lebens - unterhalt sicherzustellen, die aber zugleich auf - grund ihrer Ausbildung vom Bezug von Leistungen nach dem SGB II ausgeschlossen sind. Neben dem Bezug von BAföG und BAB soll eben gerade keine dritte Ausbildungsförderung eröffnet werden. So - fern auch nur dem Grunde nach (es muss also nicht tatsächlich auch geleistet werden) ein Anspruch auf anderweitige Ausbildungsvergütung in Form von BAföG oder BAB besteht ist ein weiterer Anspruch auf finanzielle Unterstützung in Form von Hartz IV (mit Ausnahme etwaiger Mehr- oder Sonderbedarfe) ausgeschlossen. Gerade Spätstudierende oder Stu dierende an einer privaten Ausbildungsstätte, die kein BAföG erhalten, haben zugleich kei ne Mög - lichkeit, regu läres ALG II zu beziehen und müssen nicht selten ihre Ausbildung abbrechen. B 14/7b AS 36/06 R, LSG Sachsen L 7 AS 217/09 B ER Gleiches trifft Auszubildende, die eine Ausbil dungs - stätte besuchen, für welche Schulgeld zu entrichten ist. Diese Schüler können zwar unter bestimmten Voraussetzungen ALG II erhalten, zugleich wird jedoch das BAföG als Einkommen angerechnet, Das zu zahlende Schulgeld wird hiervon nicht in Abzug gebracht. Wovon dann das Schulgeld entrichtet werden soll, wenn doch zugleich das BAföG (zwar mit Freibeträgen) angerechnet wird, hat das BSG in seinen Entscheidungen B 14 AS 61/07, B14 As 62/07 und B 14 AS 63/07 unbeantwortet gelassen. Große Probleme bereitet auch der Krankenver si - che rungsschutz Selbständiger, die privat krankenversichert sind und denen die Rückkehr in die ge setzliche Krankenversicherung verwehrt bleibt. Beim Bezug von Leistungen nach dem SGB II wer - den zwar die Kosten der privaten Kranken ver sicherung bezuschusst, dies jedoch maximal in Höhe des halben Beitragssatzes im Basistarif. Soweit ein Selbstbehaltstarif gewählt wurde, sind die Ver si - cherten zunächst hieran gebunden. Eine gesetz - liche Regelung, dass auch dieser Betrag dann vom Leistungsträger zu übernehmen ist, fehlt im Gesetz. BayLSG , L 16 AS 27/10 B ER und LSG NRW , L 19 AS 2130/10. Leben von und mit Hartz IV bedeutet daher nicht selten tatsächlich ein Leben in Armut, und dieses Leben wird den Betroffenen durch die zuständigen Leistungsträger leider nicht erträglicher gemacht. Fehlerhafte Berechnungsprogramme, fehlende Bera tungsleistungen und die oft vorherrschende Ar - beitsüberlastung der Behörden machen es beiden Seiten nur schwer möglich, ein erträgliches Mitein - ander zu erreichen. Armut in Deutschland wird daher auch oder gerade wegen Hartz IV ein zentrales und nicht zu lösendes Problem bleiben. RAin Corinna Unger, Gera 12

15 AUF DER EINEN SEITE GÜNSTIG. AUF DER ANDEREN EXKLUSIV. DIE PRIVATE GRUPPENVERSICHE RUNG FÜR RECHTSANWÄLTE. Krankheitskostenvollversicherung 220,96 ab 220,96 EUR/Mon. mtl. Beitrag für einen 35-jährigen Rechtsanwalt nach Tarif BM 4/3 mit EUR Selbstbehalt p. a. Gestalten Sie als Rechtsanwalt Ihre Gesundheitsvorsorge und die Ihrer Familie jetzt noch effektiver. Die DKV bietet Ihnen Kranken ver sicherungsschutz mit einem Höchstmaß an Sicherheit und Leistung. Nutzen Sie die günstigen Konditionen dieses Gruppenversicherungsvertrages: BEITRAGSNACHLÄSSE, KEINE WARTEZEITEN, KONTRAHIERUNGSZWANG* n Ja, ich interessiere mich für die DKV Gruppenversicherung für Rechtsanwälte. Bitte nehmen Sie Kontakt mit mir auf. n Ich willige ein, dass meine personenbezogenen Daten aus dieser Anfrage an einen für die DKV tätigen Vermittler zur Kontaktaufnahme übermittelt und zum Zwecke der Kontaktaufnahme von der DKV und dem für die DKV tätigen Vermittler erhoben, verarbeitet und genutzt werden. Einfach ausschneiden und faxen: 02 21/ Oder per Post an: DKV AG, KVGUK, Köln, rechtsanwalt@dkv.com Name Straße, PLZ, Ort Geburtsdatum Telefon privat/beruflich *) Gemäß 4 Abs. 2 AVB-G: Im Gegensatz zur Einzelversicherung kann der Versicherer aufgrund des bestehen den Grup pen versicherungsvertrages einzelne Personen gesetzlich nicht von der Ver sicher barkeit ausschließen. Bei risikoerheblichen Vorerkrankungen kann der Versicherer den Versicherungs umfang einschränken oder ggf. einen nennenswerten, medizinisch bedingten Beitragszuschlag erheben. Unterschrift l angestellt l selbstständig AV-0412 Ich vertrau der DKV

16 Thema Beratung nicht ohne Vorschuss Fast zehn Prozent aller Erwachsenen sind überschuldet Die Überschuldung in Deutschland nimmt zu so titelte das Unternehmen Creditreform, als es im November 2012 seinen jährlichen Schul den - atlas vorgestellt hat. Fast jeder zehnte Deutsche ist demnach überschuldet bei einer Vollstre ck - ung gibt es hier nichts zu holen. Die Über schul - dung von Privatpersonen in Deutsch land ist 2012 nach einem leichten Rückgang im Vorjahr wieder merklich angestiegen, heißt es in dem Bericht aus dem wir nachfolgend zitieren. So hat sich die Zahl der überschuldeten Personen im Jahr 2012 gegenüber dem Vorjahr um rund auf bundesweit 6,6 Millionen Betroffene erhöht (+ 3 Prozent). Damit sind 9,65 Prozent aller erwachsenen Deutschen über 18 Jahre zum Stich - tag 1. Oktober 2012 überschuldet und weisen nach - haltige Zahlungsstörungen auf (2011: 9,38 Prozent). Die aktuelle Schuldnerquote (9,65 Prozent) bleibe aber trotz des Anstieges weiterhin deutlich unter den Höchstwerten von 2005 bis Die Gründe hierfür liegen überwiegend in einer Zunahme der Fälle, die auf Konsumverschuldung zurückzuführen sind. Dies zeigt sich im deutlich stärkeren Anstieg der Fälle mit geringer Über - schul dungsintensität (+ 4,2 Prozent), der in den ostdeutschen Ländern zudem höher lag (+ 7,1 Prozent). Nach Jahren des Rückgangs der Über - schuldung sind jetzt bei steigenden Einkommen und vergleichsweise positiven ökonomischen Rah - men bedingungen etwa am Arbeitsmarkt mehr ostdeutsche Verbraucher dabei, entgangenen Konsum nachzuholen und auf diese Weise in nachhal - tige Zahlungsstörungen zu geraten. Überschuldung liegt vor, wenn ein Schuldner die Summe seiner fälligen Zahlungsverpflichtungen auch in absehbarer Zeit nicht begleichen kann und ihm weder Vermögen noch andere Kreditmöglich - keiten zur Verfügung stehen. Am stärksten zugelegt haben bei den Hauptursachen der Über schuldung derzeit unangemessenes Konsumverhalten (Veränderung 2011/12: + 31 Prozent), Scheidung/ Trennung (+ 29 Prozent) und Krankheit (+ 19 Pro - zent). Vorwiegend ökonomische Auslöser wie Ar - beits losigkeit (- 15 Prozent) und gescheiterte Selbstständigkeit (- 20 Prozent) haben zumindest vor - läufig an Bedeutung verloren, was zum Großteil auf die noch relativ stabile Konjunkturentwicklung in Deutschland zurückzuführen sein dürfte. Die leicht verschlechterte Überschuldungssituation spiegelt sich 2012 in allen 16 Bundesländern wider. Alle Bundesländer weisen eine Zunahme der Schuld - nerquote auf. Wie in den Jahren bis 2010 bleiben nur vier Bundesländer (Bayern, Baden-Württem - berg, Sachsen, Thüringen) unterhalb der Schuldner - quote für ganz Deutschland. Weiterhin führen Bayern (6,98 Prozent) und Baden-Württemberg (7,66 Prozent) das Ranking der Bundesländer mit der geringsten Überschuldungsquote an. Sachsen folgt mit 8,72 Prozent auf Platz drei. Thüringen (8,78 Prozent) verbleibt wie seit 2009 auf Rang vier. Das Land Hessen (9,69 Prozent) liegt wieder auf Rang fünf vor Brandenburg (9,77 Prozent), das sich wieder auf Rang sechs verschlechtert hat. Die Schlusslichter bilden wie in den Vorjahren Bremen (13,62 Prozent), Berlin (12,56 Prozent) und Sachsen- Anhalt (12,14 Prozent). Mehr Konsumverschuldung Die aktuellen Daten bilden zunächst zwei insge - samt stabile Trends der Vorjahre ab: Weiterhin nimmt der Anteil der Frauen am Überschul dungs - geschehen zu und: Überschuldete werden zuneh - mend jünger. So liegt der Anteil männlicher Schuldner bei 63,6 Prozent und hat im Vergleich zum Vorjahr leicht abgenommen (2011: 63,8 Prozent). Gleichzeitig hat der Anteil von überschuldeten Frau en binnen Jahresfrist leicht zugenommen: von 36,2 Prozent im Vorjahr auf aktuell 36,4 Prozent. Insgesamt sind 2012 rund 4,2 Millionen Schuldner männlichen und rund 2,4 Millionen Schuldner weiblichen Geschlechts. In der längerfristigen Betrachtung wird deutlich, dass Frauen ihren Anteil an der Überschuldung gegenüber Männern merklich vergrößert haben. Waren im Jahr 2004 nur 2,09 Millionen Frauen von Überschuldung betroffen, sind es 2012 bereits 2,4 Millionen. Dies entspricht einem Anstieg um 14,8 Prozent. Bei den Männern ist tendenziell eine Ab - nahme zu erkennen: von 4,45 Millionen in 2004 auf 4,2 Millionen im Jahr 2012 ein Rückgang um 5,7 Prozent. Hauptgrund für den Langzeittrend: Frauen müssen im Rahmen veränderter Lebens - formen und Rollenbilder vermehrt, insbesondere als Alleinerziehende oder gleichberechtigte Ein - kommensbezieherinnen, für auflaufende Schulden geradestehen. Viele Junge Schuldner Und auch wenn die Schuldnerquote der jüngsten Verbrauchergruppe (18 bis 20 Jahre) in diesem Jahr einen Rückgang der Überschuldung aufweist, bleibt das Thema Junge Überschuldung virulent. In Deutschland sind 2012 immer noch rund Schuldner jünger als 20 Jahre (Schuldner quote: 1,65 Prozent; Fälle). Gleichzeitig ist die Anzahl der Schuldner in der zweitjüngsten Alters - gruppe (20 bis 29 Jahre) um rund Fälle auf rund 1,56 Millionen Überschuldete angestiegen. Bedenklich stimmt auch die starke Zunahme der Überschuldung bei den Älteren. Sowohl in der Al - tersgruppe von 50 bis 59 Jahre, aber auch in der Gruppe der 60- bis 69-Jährigen lässt sich ein Zu - wachs um 4,0 Prozent verzeichnen ( bzw Schuldner). Selbst bei den über 70-Jäh ri - gen ist die Zahl der Schuldner um ein Prozent gestiegen ( Schuldner). Ein Rückgang der Überschuldung wird vor allem bei den 40- bis 49- Jährigen verbucht um minus drei Prozent gegenüber dem Vorjahr auf rund 1,56 Millionen Fälle. Zusammengefasst sind mittlerweile rund 27 Prozent aller Schuldner jünger als 30 Jahre (2012: 26,9 Prozent; 2011: 26,3 Prozent). Der gegenwärtige Anstieg der Überschuldung in Deutschland stellt nach Meinung der Schuldenexperten möglicherweise eine Nebenwirkung der gesellschaftspolitisch durchaus gewünschten Inan - spruchnahme des privaten Konsums zur Wirt - schaftsbelebung dar. Dabei könnte eine Konsum - ausweitung die ökonomische Situation und Über - schuldungslage mancher Verbraucher mittel- bis langfristig schwächen oder gar überfordern. Ein Anstieg der Schuldnerquoten in der nächsten Zeit ist nicht auszuschließen warnt Creditreform. Wir warnen: Vorsicht bei Mandanten aus dem nicht - gewerblichen Bereich. Wer seine Pappenheimer nicht kennt und ohne Vorschuss arbeitet, bei dem liegt das Risiko für Einnahmeausfälle nach dieser Studie bei mindestens zehn Prozent. RA Tobias Sommer, Berlin 14

17 Thema L Wenn du Geld leihst einem aus meinem Volk, der arm ist bei dir, sollst du ihn nicht zu Schaden bringen und keinen Wucher an ihm treiben. 2. Mose 22, 24 SchuldnerAtlas Deutschland Jahr 2012 Quelle: creditreform 15

18 Thema Guten Tag, ich will Geld! Ralf Diederichs' Kunden sind arm und rückfällig er ist der Gerichtsvollzieher Ich bin jemand, den die Leute am liebsten von hinten sehen, sagt der freundliche Mann, des - sen wöchentliche Sprechstunde am Amtsgericht Eschwege fast nie jemand besucht. Kundenkon takt hat er in seinem Zuständigkeitsbereich, der Stadt Witzenhausen und ihren sechs Orts - teilen. Dann klingelt er an Haus- und Woh - nungstüren und sagt sein Sprüchlein: Guten Tag, ich heiße Ralf Diederichs, bin Gerichtsvollzieher und ich will Geld. Diederichs arbeitet im Jahr mehr als Voll stre - ckungsaufträge ab. Von den zirka 30 Schuldnern, die er am Tag abklappert, trifft er höchstens fünf an. Inzwischen kennt Diederichs seine Pappenheimer und sie ihn. 80 bis 90 Prozent seiner Aufträge sind Vollstreckungsaufträge des Amtsgerichtes. Viele sind einfache Leute mit geringer Schulbildung und Hartz-IV-Empfänger. Nicht selten kennt er die Familien schon über mindestens eine Ge neration. Wo ich früher die Eltern betreut habe, habe ich jetzt mit deren Kindern zu tun, sagt er. Und in aller Regel haben sie nichts was zu pfänden wäre. Behalten dürfen sie laut Paragraf 811 der Zivil - prozessordnung (ZPO) Bett, Kühlschrank, Fernseher (sofern es sich nicht um ein dickes Plasmamodell handelt), Tisch und Stuhl. Ralf Diederichs geht durch die Wohnungen und lässt die Schuldner dann eine eideststattliche Ver - sicherung unterschreiben, dass sie tatsächlich nichts besitzen. Obwohl Diederichs seit 15 Jahren der Mann mit dem Pfandsiegel ist, hat er hier im ländlichen Raum eher weniger Agressionen seiner Kunden erlebt. Die Leute sind eigentlich ganz freundlich, weil sie mich eben schon kennen, sagt er. Und bei denen, die es nicht sind, müsse man die passenden Worte finden. Mann muss genauso reden wie sie. Das ist die einzige Sprache, die sie verstehen. Das Schlimmste an seiner Arbeit sind für Diede richs die Gerüche, die ihm entgegenschlagen und in denen er aushalten muss während eines zirka 20-minü - tigen Termins. Wohnungen, die seit Jahren nicht gelüftet wurden, in denen viele Tiere leben oder seit Wochen der Strom abgestellt ist, weil die Rechnung nicht bezahlt wurde und derweil die Lebensmittel im Kühlschrank faulen. Manchmal lebt auch der Teppich. Belastend, sagt Diederichs, sind Zwangsräu mungen. Auf dem Land zwar nicht so häufig, deshalb aber nicht weniger tragisch und nicht selten dramatisch. Er erinnert sich an ein Messiepaar, vor dessen Tür er mit Möbelwagen, Schlosser und letzt endlich der Polizei stand. Die Leute wollen nicht und weinen, manche brüllen. Dann bekommen sie von der Stadt eine Ersatzwohnung. Meist bis zum nächs ten Mal. Größte Schuldenfallen sind inzwischen Online- Käufe, die dann nicht bezahlt werden können. Im Ranking folgen Versicherungen, deren Policen nicht beglichen wurden und (auf dem Land) Beiträge für Berufsgenossenschaften. Gleichauf sind unbezah l te Mieten und Stromrechnungen. Vor allem jüngere Menschen unter 30 verschulden sich, es sind häufiger Männer als Frauen. In der Kleinstadt Witzenhausen steht er nicht selten an den Türen von Familien. Manchmal schaltete er auch das Jugendamt ein. Im Laufe der Jahre wurde er einmal von einem ur - alten Mann mit einer Pistole bedroht. Den zor nigen Pensionär konnte erst ein Sondereinsatzkommando stoppen. Einmal biss ihn ein Der-macht-nichts- Hund, ein Rottweiler, in den Oberschenkel. Das sind die Hunde, die Diederichs dann am liebsten nur von hinten sieht. Stefanie Salzmann, Eschwege Ralf Diederichs ist Gerichtsvollzieher am Amtsgericht Eschwege und kennt seine Pappenheimer. Foto: Stefanie Salzmann 16

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20 Thema Anwälte in Not Zehn Prozent der Anwälte verdienen weniger als das Existenminimum Besondere Strafe für Anwälte: Auf Vermögens - verfall droht Zulassungsentzug. Einige Anwaltsvereine, aber auch einige Kammern haben Anlaufstellen für Anwälte in Not einge rich - tet. Knapp zehn Anwälte sind beispielsweise für den Berliner Anwaltverein ehrenamtlich tätig. Einer von ihnen ist der Sanierungsexperte Volker Beis - senhirtz, der bereits seit 1996 im Insolvenz- und Sanierungsgeschäft tätig ist. Wir schätzen, das etwa zehn Prozent aller Kollegen ein Einkommen haben, das unter dem Existenzminimum liegt. Ge - messen an diesen Zahlen wird unsere Beratung zu wenig in Anspruch genommen Euro an Rücklagen, drei Jahre Zeit, Vitamin B und/oder Akquise das ist die Formel für Kanz - lei gründer, die Volker Beissenhirtz propagiert. Auch ein Businessplan oder wenigstens eine Idee, wie die Kanzlei sich positionieren kann, sollte vor - handen sein. Helfen könne auch ein zweites Stand - bein, wie beispielsweise Dozentenjobs, damit ein festes Einkommen gesichert ist. Sanierungsexperte beim Berliner Anwaltsverein: Volker Beissenhirtz. Foto: privat Formel für Kanzleigründer: Euro plus drei Jahre Zeit plus Vitamin B und/oder Akquise. Aus Beratersicht können zwei Typen von Anwälten unterschieden werden, die bei den Anlaufstellen Rat suchen: Zum einen berät Volker Beissenhirtz immer wieder Berufsanfänger, die es nicht ge schafft haben. Zum anderen kommen häufiger auch alt - ein gesessene Anwälte, die einst gut verdient und sich mit Steuersparmodellen übernommen haben, zumal der Beratermarkt momentan umbricht. Seine Botschaften: Wer in finanziellen Schwierigkeiten ist, soll möglichst früh zur Beratung kommen. Mit gesparten Steuern kann man kein Geld verdienen. Im Jahr 2004 wurde die Berliner Telefonnummer freigeschaltet, bis zu drei Beratungen gibt es kos - tenlos. Etwa 120 Kolleginnen und Kollegen haben sich seitdem bei den Berliner Ehrenamtlern, die sich einen Kodex gegeben haben und nicht selbst die anschließende Sanierungsberatung durchführen, gemeldet. Unsere Beratung kann keine Dauerbe ratung ersetzen. Zunächst geben wir fast immer eine allgemeine Lebenshilfe. Manchmal klappt es mit einem Entschuldungsplan. Gerade im Umgang mit der Kammer, wo der Verlust der Zulassung droht, können wir aber Hilfe leisten. Hier geht es dann um die Zukunft und darum, zusätzliche Schwierig kei - ten durch einen Zulassungsentzug zu vermeiden. Manchmal ist eine Schuldnerberatung der nächste sinnvolle Schritt, manchmal aber auch eine Insol - venz. Wer sich möglichst frühzeitig beraten lässt, hat mehr Handlungsmöglichkeiten. Oft hilft auch schon der Tipp, die Zulassung selbst zurückzugeben. Beratung, bevor die Kammer informiert wird. Nach 14 Abs. 2 Nr. 7 BRAO ist die Zulassung zu widerrufen, wenn der Rechtsanwalt in Vermögens verfall geraten ist, es sei denn, dass dadurch die Interessen der Rechtsuchenden nicht gefährdet sind. In der Praxis sind die Anforderungen fast unerreichbar hoch, wenn ein überschuldeter An walt in seinem Beruf weiterarbeiten will. Der Anwalt Volker Römermann, der schon mehrere Anwälte in Ver fahren wegen Vermögensverfalls vertreten hat, schrieb im Jahr 2010 in einer Anmerkung zu dem BGH- Beschluss vom AnwZ (B) 67/08 im An - waltsblatt zum Thema Zulassungsentzug: Die eingefahrene, rigide, durch nichts zu rechtferti gende Existenzvernichtung von Anwälten muss ein Ende haben! Wer nichts verbrochen habe, außer einer ökonomisch falschen Entscheidung verdiene den Fortbestand seiner Lebensgrundlage. Die Redaktion des Anwaltsblatts hat die Situation in einer Anmerkung so kommentiert: Die Ent schei - dung des Anwaltssenats sollten Anwälte vor allem in ihren guten Zeiten lesen und sich merken: Wenn eine finanzielle Krise aufzieht (wegen einer Schei dung, wegen eines schweren Unfalls, wegen einer falschen Vermögensanlage oder aus anderen Gründen), soll - ten sie so früh wie möglich professionelle Hilfe holen und sauber bleiben (vor allem keine Mandanten - gelder veruntreuen). Der Beschluss des Anwalts - senats des BGH macht erneut deutlich: Nur wer im Vorfeld des Vermögensverfalls seine Ver mögens - verhältnisse ordnet, mit den Gläubigern spricht und einen Weg aus der Krise aufzeigt, kann als Anwalt überleben. Wer erst einmal in Ver mö gensverfall geraten ist, hat nur noch wenige Chan cen, selbst wenn er sich nichts zu schulden kommen lassen hat. Auf jeden Fall will der BGH weiter frei entscheiden, wann einer der wenigen Aus nahmefälle vorliegt, in denen trotz Vermögens ver falls ein Widerruf der Zu - lassung nicht notwendig ist, weil die Interessen der Rechtsuchenden nicht gefährdet sind. Irgendwelche Standards lehnt er ab. Diese Rechtsprechung ist das muss deutlich kritisiert werden wenig dazu angetan, Art. 12 GG zur Blüte zu bringen. Immerhin: Die Anwaltvereine sind für Anwälte in Not ein guter Anlaufpunkt. Immer mehr Vereine bieten Hilfe zur Selbsthilfe und die sollte in Anspruch genommen werden, bevor die Kammer informiert wird. RA Tobias Sommer, Berlin 18

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