Kiri Fonds III Spanien

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1 Kiri Fonds III Spanien Nachtrag Nr. 3 We Grow Investition in nachhaltige Holzproduktion Nachtrag Nr. 3 gemäß 11 VermAnlG der WeGrow GmbH vom 18. Februar 2016 zum bereits veröffentlichten Verkaufsprospekt vom 17. März 2014 in der Fassung des Nachtrages Nr. 1 vom 31. März 2014 sowie des Nachtrages Nr. 2 vom 31. März 2015 betreffend das öffentliche Angebot von Kommanditanteilen an der KiriFonds III Spanien GmbH & Co. KG Nach 11 Absatz 2 Vermögensanlagengesetz können Anleger, die vor der Veröffentlichung des Nachtrags eine auf den Erwerb oder die Zeichnung der Vermögensanlage gerichtete Willenserklärung abgegeben haben, diese innerhalb einer Frist von zwei Werktagen nach Veröffentlichung des Nachtrags widerrufen, sofern noch keine Erfüllung eingetreten ist. Der Widerruf muss keine Begründung enthalten und ist in Textform gegenüber SG-Treuhand GmbH, Kornkamp 52, Aurich, info@sg-treuhand.de, Fax: +49 (0) zu erklären. Zur Fristwahrung genügt die rechtzeitige Absendung. Die WeGrow GmbH ist Anbieterin der mit dem bereits veröffentlichten Verkaufsprospekt vom 17. März 2014 in der Fassung des Nachtrages Nr. 1 vom 31. März 2014 sowie des Nachtrages Nr. 2 vom 31. März 2015 öffentlich angebotenen Kommanditanteile an der KiriFonds III Spanien GmbH & Co. KG (im Folgenden auch Emittentin oder Fondsgesellschaft genannt). Die WeGrow GmbH gibt die nachfolgenden zum 18. Februar 2016 eingetretenen Veränderungen im Hinblick auf den bereits veröffentlichten Verkaufsprospekt vom 17. März 2014 in der Fassung des Nachtrages Nr. 1 vom 31. März 2014 sowie des Nachtrages Nr. 2 vom 31. März 2015 betreffend das öffentliche Angebot von Kommanditanteilen an der KiriFonds III Spanien GmbH & Co. KG bekannt. Die nachstehend aufgeführten Abschnitte ersetzen im dargestellten Umfang die entsprechenden Passagen im Verkaufsprospekt vom 17. März 2014 in der Fassung des Nachtrages Nr. 1 vom 31. März 2014 sowie des Nachtrages Nr. 2 vom 31. März Im Übrigen behalten die Ausführungen des Verkaufsprospektes vom 17. März 2014 in der Fassung des Nachtrages Nr. 1 vom 31. März 2014 sowie des Nachtrages Nr. 2 vom 31. März 2015 zu einer Beteiligung an der KiriFonds III Spanien GmbH & Co. KG in vollem Umfang ihre Geltung. 1

2 1. Getätigte Investitionen der Fondsgesellschaft a) Erwerb weiterer Flächen in Spanien Die KiriFonds III Spanien GmbH & Co. KG verfügt zum Zeitpunkt der Aufstellung des Nachtrags Nr. 3 über ein Flächenportfolio mit einer Gesamtgröße von über 83 Hektar, bestehend aus den beiden, unmittelbar an Flussläufen gelegenen, bewässerten, landwirtschaftlichen Flächen Finca La Portella und Finca Seranillos. Bei der Finca La Portella handelt es sich um eine über 33 Hektar große landwirtschaftliche Produktionsfläche. An den Ausläufen der Pyrenäen gelegen, ist die Plantage der Fondsgesellschaft in weniger als zwei Autostunden von Barcelona aus zu erreichen. Der Landpachtvertrag wurde am 30. März 2015 direkt mit der Gemeinde La Portella für eine Mindestdauer von 10 Jahren zu einem jährlichen Pachtpreis von Euro 300,- pro Hektar und Jahr geschlossen. Hierbei liegt der ausgehandelte Pachtpreis deutlich unterhalb des im Prospekt kalkulierten Pachtzinses. Die vorteilhafte Lage der Fläche direkt am Flusslauf des Río Noguera Ribagorzana sowie die unbegrenzte kostenlose, konzessionierte Wasserentnahmemöglichkeit vor Ort bieten weitere Einsparungen im Vergleich zu den Prospektkalkulationen. Etwas mehr als eine Autostunde von Madrid entfernt, im Einzugsgebiet des Rio Tajo, befindet sich die über 50 Hektar große Fläche Finca Serranillos. Diese wurde mit dem Abschluss des notariellen Flächenkaufvertrages vom 30. Juli 2015 von der Fondsgesellschaft zu einem Kaufpreis je Hektar von ca. Euro ,- erworben. Die von der Emittentin vertraglich ausgehandelten Zahlungsmodalitäten sehen vor, dass zum Zeitpunkt der Aufstellung Tajo Duero Madrid Finca Serranillos Finca La Portella Ebro Barcelona Plantagen-Standorte des KiriFonds III Spanien des Nachtrags Nr. 3 vom Gesamtkaufpreis Euro ,- zu entrichten sind. Der Restbetrag von insgesamt Euro ,- kann auf Ermessen der Emittentin entweder durch jederzeitige Sondertilgung oder in vier jährlichen Zahlungen (am 31. August in den Jahren 2016, 2017, 2018 und 2019) mit einer jährlichen Verzinsung von 3,2 Prozent entrichtet werden. Im Falle der Inanspruchnahme des Sondertilgungsrechtes entfällt die entsprechende Verzinsung für die Fondsgesellschaft. Das erworbene Bewässerungsgrundstück Finca Serranillos umfasst eine Fläche von insgesamt 50 Hektar, 78 Ar und 16 Quadratmeter und befindet sich auf dem Gemeindegebiet von San Román de los Montes (Toledo), Serranillos, Spanien. Erworben wurde die neue Plantagen-Fläche von der Handelsgesellschaft Corralejo 3923, S.L. Die Fläche ist laut Kaufvertrag frei von Belastungen. Die auf dem Grundstück befindlichen Anlagen und Einrichtungen zur Bewässerung, nämlich Pumpenhaus, Pumpe, Generator, Steuerung und Zuleitungen, wurden miterworben und sind bereits im Kaufpreis beinhaltet. Die Finca Serranillos befindet sich in unmittelbarer Nähe zum Stausee von Cazalegas und dem Flusslauf des Río Alberche. Die vorliegende Wasserkonzession bietet deutliche Einsparungspotentiale im Vergleich zu den Prospektkalkulationen. Aktuell laufen die Vorbereitungen für die Aufnahme weiterer konkreter Produktionsflächen an den identifizierten Standorten in Nord- und Zentralspanien. b) Erwerb weiterer Kiribaum-Jungpflanzen Zum Zeitpunkt der Aufstellung des Nachtrages Nr. 3 verfügt die Fondsgesellschaft über ein Eigentum an Kiribaum-Jungpflanzen der geschützten Sorten NordMax21 und Phoenix One. Dazu wurden zwischen der Fondsgesellschaft und der WeGrow GmbH drei Verträge über den Erwerb von Kiribaum-Jungpflanzen am 10. Juli 2014, von Kiribaum-Jungpflanzen am 18. Juni 2015 sowie von Kiribaum-Jungpflanzen am 01. Dezember 2015 jeweils zu einem Stück-Erwerbspreis von Euro 5,20 zuzüglich Euro 0,23 Transportkostenpauschale, abgeschlossen. Darüber hinaus wurden zum Zeitpunkt der Aufstellung des Nachtrages Nr. 3 keine weiteren Verträge über die Anschaffung oder Herstellung der Anlageobjekte oder wesentlicher Teile davon geschlossen. Mit diesen getätigten Investitionen hat die KiriFonds III Spanien GmbH & Co. KG mit dem geplanten Aufbau des standortdiversifizierten Flächenportfolios sowie des Baumbestandes begonnen. 2

3 Kartenmaterial bereit gestellt durch Instituto Geográfico Nacinal de España Flächenkarte Finca La Portella Flächenkarte Finca Seranillos c) Änderungen im Verkaufsprospekt Aufgrund der vorstehenden Ausführungen unter Punkt 1.a) und 1.b) ändern sich folgende Prospektabschnitte: aa) Abschnitt Realisierungsgrad auf Seite 41 des Verkaufsprospektes Der Abschnitt Realisierungsgrad auf Seite 41 des Verkaufsprospektes vom 17. März 2014 sowie der Abschnitt 1. Getätigte Investitionen auf Seite 2f. des Nachtrages Nr. 2 vom 31. März 2015 werden durch die Angaben zu weiteren Investitionen unter Punkt 1.a) und 1.b) des vorliegenden Nachtrages Nr. 3 ergänzt. bb) Abschnitt Inhalt wesentlicher Verträge auf der Seite 68ff. des Verkaufsprospektes Der Abschnitt Inhalt wesentlicher Verträge auf der Seite 68ff. des Verkaufsprospektes sowie der Abschnitt 1. Getätigte Investitionen auf Seite 2f. des Nachtrages Nr. 2 vom 31. März 2015 werden durch die Angaben unter Punkt 1.a) und 1.b) des vorliegenden Nachtrages Nr. 3 ergänzt. cc) Abschnitt Ergänzende Angaben nach der Vermögensanlagen-Verkaufsprospektverordnung (VermVerkProspV) auf Seite 102ff. Verkaufsprospektes Aufgrund der Angaben unter Punkt 1.a) und 1.b) des vorliegenden Nachtrages Nr. 3 ändern sich die Angaben zu 9 Abs. 2 Nr. 2, Nr. 6 und Nr. 8 VermVerkProspV auf Seite 105 des Verkaufsprospektes. 9 Abs. 2 Nr. 2 VermVerkProspV wird wie folgt ersetzt: Der Anbieterin, Prospektverantwortliche, Gründungsgesellschafterin und Gesellschafterin zum Zeitpunkt der Prospektaufstellung, der WeGrow GmbH, stand vor dem Erwerb der Kiribaum-Jungpflanzen das Eigentum an denselben zu. Mit dem im Abschnitt 1.b) dargestellten Verkauf von insgesamt Kiribaum-Jungpflanzen in drei Kaufverträgen ist das Eigentum auf die Emittentin übergegangen. Darüber hinaus steht oder stand zum Zeitpunkt der Aufstellung des Nachtrags Nr. 3 weder der Prospektverantwortlichen bzw. der Anbieterin noch den Gründungsgesellschaftern, den Gesellschaftern zum Zeitpunkt der Prospektaufstellung, dem Mitglied der Geschäftsführung der Emittentin, dem Treuhänder sowie dem Mittelverwendungskontrolleur das Eigentum an den Anlageobjekten oder wesentlichen Teilen desselben zu. Diesen Personen steht auch aus anderen Gründen zum Zeitpunkt der Aufstellung des Nachtrags Nr. 3 keine dingliche Berechtigung an den Anlageobjekten zu. 9 Abs. 2 Nr. 6 VermVerkProspV wird wie folgt ergänzt: Zusätzlich zu den bis zum Zeitpunkt der Aufstellung des Nachtrags Nr. 3 abgeschlossenen und veröffentlichten Verträgen hat die KiriFonds III Spanien GmbH & Co. KG die unter 1.a) und 1.b) dargestellten Verträge geschlossen. Darüber hinaus hat die Emittentin keine Verträge über die Anschaffung oder Herstellung der Anlageobjekte oder wesentlicher Teile geschlossen. 9 Abs. 2 Nr. 8 VermVerkProspV wird wie folgt ersetzt: Mit dem Verkauf/Lieferung der Kiribaum-Jungpflanzen an die Emittentin hat die WeGrow GmbH gleichzeitig Lieferungen oder Leistungen zur Realisierung des Anlageziels erbracht. Darüber hinaus wurden und werden zum Zeitpunkt der Aufstellung des Nachtrags Nr. 3 zur Realisierung des Anlageziels durch die Prospektverantwortliche bzw. die Anbieterin, die Gründungsgesellschafter, die Gesellschafter zum Zeitpunkt der Prospektaufstellung, das Mitglied der Geschäftsführung der Emittentin, den Treuhänder sowie dem Mittelverwendungskontrolleur keine Lieferungen oder Leistungen erbracht. 3

4 Fonds- Plantagen Peter Diessenbacher bei der Bodenbeprobung auf der Finca Serranillos Flächenansicht Finca Serranillos Stauwehr des Stausees ca. 300m von der Kiri-Plantage Finca Serranillos entfernt 4

5 Finca La Portella, nach Bodenvorbereitung Maschinelle Bepflanzung der Finca La Portella Finca La Portella, direkt nach der Pflanzung 5

6 Fonds- Plantagen Stausee oberhalb der Finca La Portella Finca La Portella, Panorama-Ansicht Finca La Portella, Panorama-Ansicht 6

7 Finca La Portella, September 2015 Peter Diessenbacher auf der Kiri-Plantage La Portella, Sommer 2015 Besuchergruppe auf der Finca La Portella 7

8 2. Die Entwicklung der Fonds-Plantagen Die Finca La Portella Unmittelbar nach Abschluss des Landpachtvertrages im Frühjahr 2015 (vgl. Nachtrag Nr. 2 vom 31. März 2015, S. 2) wurde mit den Flächen-Erschließungsarbeiten begonnen. Die vormals als Pappelplantage genutzte Fläche wurde ober- und unterflächlich mit maschinellen Bodenbearbeitungsgeräten für die Pflanzung der Kiribäume vorbereitet. Des Weiteren wurde in unmittelbarer Nähe zum angrenzenden Flusslauf eine dauerhafte Wasserentnahmevorrichtung (Brunnen) installiert. Ein Pumpenhaus mit sämtlichen notwendigen Bewässerungsvorrichtungen, wie Pumpe, Düngerdosiereinheit, Filtration und Verteilungseinheit wurde errichtet. Insgesamt erfolgte der Aufbau und Anschluss von acht unabhängig voneinander ansteuerbaren Bewässerungssektoren. Nach Fertigstellung der unterirdisch liegenden Hauptleitungen sind die Tropfschläuche angeschlossen und in Betrieb genommen worden. Des Weiteren erfolgte die Anlage eines gesicherten Zu- und Durchfahrtsweges, einer Toreinfahrt sowie einer Zaunanlage im Eingangsbereich der Finca. Die Finca Serranillos Unmittelbar nach Abschluss des notariellen Flächenkaufvertrages im Sommer 2015 wurde mit der Etablierungsplanung und der Vorbereitung der Maßnahmen zur Erschließung und Bepflanzung der Plantage begonnen. Die vormals für den Acker- und Gemüsebau genutzte Fläche wurde bodenkundlich und bewirtschaftungstechnisch präzise ausgelegt. Ein Pumpenhaus mit den benötigten umfänglichen Bewässerungsvorrichtungen, wie Pumpe, Düngerdosiereinheit, Filtration und Verteilungseinheit sind bereits Bestandteil des Kaufvertrages und sind im Kaufpreis beinhaltet. Somit kann der Aufwand für die notwendigen Bewässerungsinstallationen deutlich gesenkt werden. Bis zur geplanten Bepflanzung der Plantagenfläche in der Vegetationsperiode 2016 sind eine Umzäunung, eine Bodenvorbereitung sowie weitere notwendige Vorbereitungsund Erschließungsarbeiten geplant. Nach abgeschlossenen Flächenvorbereitungs- und Bewässerungsinstallationsarbeiten erfolgte Anfang Juli 2015 die GPS-gesteuerte Bepflanzung der Finca La Portella mit etwa Kiribäumen. Konsequent wurde während der gesamten Vegetationsperiode 2015 in die Etablierung und Pflege der Plantage investiert. Regelmäßiges Mulchen der Fahrgassen, mechanische Unkrautkontrollmaßnahmen in der Baumreihe sowie wachstumsfördernde, kontrollierte Fertigationsmaßnahmen wurden zur Optimierung der Nährstoffversorgung und somit des Baumzuwachses durchgeführt. Zum Zeitpunkt der Aufstellung des Nachtrages Nr. 3 hatten die ersten Bäume der Emittentin an diesem Standort eine Größe von über 3 Metern erreicht. Im ersten operativen Geschäftsjahr der Emittentin 2015 wurden zudem verlässliche und vertrauensvolle Partnerschaften mit lokalen Plantagendienstleistern vor Ort aufund ausgebaut. Hierbei profitiert die Fondsgesellschaft von den langjährigen Standortkenntnissen und dem umfangreichen Know-how in der Plantagenbewirtschaftung der regionalen Betriebe. 8

9 3. Platzierungsstand, Geschäftsgang und Aussichten für das laufende Geschäftsjahr 2016 Zum Zeitpunkt der Aufstellung des Nachtrages Nr. 3 wurden Kommanditanteile mit einem Gesamtvolumen von Euro ,- ausgegeben, wovon Einlagen in Höhe von Euro ,- vollständig eingezahlt wurden. Entsprechend des Platzierungsstandes hat die Emittentin die geplanten Investitionen fortgesetzt. Vor dem Hintergrund, dass die Vollplatzierung noch nicht erfolgt ist, wird es nach dem aktuellen Planungsstand voraussichtlich zu einer Verschiebung der Realisierung der gesamten Investitionsphase um eine Vegetationsperiode kommen. Bis auf diese zeitliche Verschiebung werden zum jetzigen Zeitpunkt keine weiteren wesentlichen Auswirkungen auf die Gesamtwirtschaftlichkeit erwartet. 9

10 4. Verlängerung der Zeichnungsfrist Gemäß 8 Abs. 3 des Gesellschaftsvertrages der Kiri- Fonds III Spanien GmbH & Co. KG ist die geschäftsführende Komplementärin, die WeGrow Beteiligungs-GmbH, berechtigt, einmal oder mehrmalig die Zeichnungsfrist um insgesamt maximal 24 Monate zu verlängern, ohne dass es hierzu eines Beschlusses der übrigen Gesellschafter bedarf. Mit Beschluss vom 02. März 2015 hat die WeGrow Beteiligungs-GmbH diese Ermächtigung erstmalig genutzt und die Zeichnungsfrist zunächst bis zum 31. Dezember 2015 verlängert. Nunmehr wurde von dieser Ermächtigung erneut Gebrauch gemacht und die Zeichnungsfrist bis zum Ende der Übergangsfrist nach 32 Abs. 1a Vermögensanlagengesetz, d.h. bis zum 09. Juli 2016 verlängert. Aufgrund der vorstehenden Ausführungen ändern sich folgende Prospektabschnitte sowie Abschnitte des Nachtrags Nr. 2 vom 31. März 2015: a) Abschnitt Zeichnungsfrist auf Seite 21 des Verkaufsprospektes sowie auf Seite 4 Ziffer 3 des Nachtrags Nr. 2: Der unter dem Abschnitt Zeichnungsfrist auf Seite 21 des Verkaufsprospektes abgebildete Satz Die Zeichnungsfrist endet mit Vollplatzierung der Kommanditanteile, jedoch spätestens am 31. März sowie der unter dem Abschnitt Verlängerung der Zeichnungsfrist auf Seite 4 Ziffer 3a) des Nachtrags Nr. 2 abgebildete Satz Die Zeichnungsfrist endet mit Vollplatzierung der Kommanditanteile, jedoch spätestens am 31. Dezember werden geändert und lauten nunmehr: Die Zeichnungsfrist endet mit Vollplatzierung der Kommanditanteile, jedoch spätestens am 09. Juli b) Abschnitt Zeichnungsfrist, Schließungsmöglichkeit auf Seite 27 des Verkaufsprospektes sowie Abschnitt Zeichnungsfrist, Schließungsmöglichkeit auf Seite 4 Ziffer 3b) des Nachtrags Nr. 2: Der unter dem Abschnitt Zeichnungsfrist, Schließungsmöglichkeit auf Seite 27 des Verkaufsprospektes abgebildete Absatz Die Zeichnungsfrist endet mit Vollplatzierung der Kommanditanteile, jedoch spätestens am 31. März sowie der unter dem Abschnitt Zeichnungsfrist, Schließungsmöglichkeit auf Seite 4 Ziffer 3b) des Nachtrags Nr. 2 abgebildete Satz Die Zeichnungsfrist endet mit Vollplatzierung der Kommanditanteile, jedoch spätestens am 31. Dezember Durch Beschluss vom 02. März 2015 hat die Komplementärin die Ermächtigung gemäß 8 Abs. 3 des Gesellschaftsvertrages genutzt und die Zeichnungsfrist vom 31. März 2015 auf den 31. Dezember 2015 verlängert. werden geändert und ergänzt. Sie lauten nunmehr: Die Zeichnungsfrist endet mit Vollplatzierung der Kommanditanteile, jedoch spätestens am 09. Juli Durch Beschluss vom 10. Dezember 2015 hat die Komplementärin die Ermächtigung gemäß 8 Abs. 3 des Gesellschaftsvertrages erneut genutzt und die Zeichnungsfrist vom 31. Dezember 2015 auf den 09. Juli 2016 verlängert. c) Abschnitt Ermächtigung(en) zu Kapitalmaßnahmen auf Seite 91 des Verkaufsprospektes sowie Abschnitt Ermächtigungen zu Kapitalmaßnahmen auf Seite 4 Ziffer 3c) des Nachtrags Nr. 2: Der unter dem Abschnitt Ermächtigungen zu Kapitalmaßnahmen auf Seite 91 des Verkaufsprospektes abgebildete Satz Die Komplementärin der Fondsgesellschaft ist gemäß Gesellschaftsvertrages unter Befreiung von den Beschränkungen des 181 BGB ermächtigt, im Namen und Wirkung für alle Gesellschafter sowie ohne das Erfordernis eines Beschlusses der übrigen Gesellschafter, bis zur Vollplatzierung, spätestens bis zum 31. März 2015 (Zeichnungsfrist) weitere Kommanditisten in die Gesellschaft aufzunehmen und hierdurch das Kommanditkapital einmalig oder mehrmalig von Euro ,- um bis zu Euro ,- auf bis zu Euro ,- zu erhöhen und ein Agio zu vereinbaren. sowie der unter dem Abschnitt Ermächtigungen zu Kapitalmaßnahmen auf Seite 4 Ziffer 3c) des Nachtrags Nr. 2 abgebildete Satz Die Komplementärin der Fondsgesellschaft ist gemäß Gesellschaftsvertrages unter Befreiung von den Beschränkungen des 181 BGB ermächtigt, im Namen und Wirkung für alle Gesellschafter sowie ohne das Erfordernis eines Beschlusses der übrigen Gesellschafter, bis zur Vollplatzierung, spätestens bis zum 10

11 31. Dezember 2015 (Zeichnungsfrist) weitere Kommanditisten in die Gesellschaft aufzunehmen und hierdurch das Kommanditkapital einmalig oder mehrmalig von Euro ,- um bis zu Euro ,- auf bis zu Euro ,- zu erhöhen und ein Agio zu vereinbaren. Durch Beschluss vom 02. März 2015 hat die Komplementärin die Ermächtigung gemäß 8 Abs. 3 des Gesellschaftsvertrages genutzt und die Zeichnungsfrist vom 31. März 2015 auf den 31. Dezember 2015 verlängert. werden geändert und ergänzt. Sie lauten nunmehr: Die Komplementärin der Fondsgesellschaft ist gemäß Gesellschaftsvertrages unter Befreiung von den Beschränkungen des 181 BGB ermächtigt, im Namen und Wirkung für alle Gesellschafter sowie ohne das Erfordernis eines Beschlusses der übrigen Gesellschafter, bis zur Vollplatzierung, spätestens bis zum 31. Dezember 2015 (Zeichnungsfrist) weitere Kommanditisten in die Gesellschaft aufzunehmen und hierdurch das Kommanditkapital einmalig oder mehrmalig von Euro ,- um bis zu Euro ,- auf bis zu Euro ,- zu erhöhen und ein Agio zu vereinbaren. Durch Beschluss vom 10. Dezember 2015 hat die Komplementärin die Ermächtigung gemäß 8 Abs. 3 des Gesellschaftsvertrages ein weiteres Mal genutzt und die Zeichnungsfrist vom 31. Dezember 2015 auf den 09. Juli 2016 verlängert. d) Abschnitt Frist für Informationen bzw. das Angebot auf Seite 145 des Verkaufsprospektes sowie Abschnitt Frist für Informationen bzw. das Angebot auf Seite 5 Ziffer 3d) des Nachtrags Nr. 2: Der unter dem Abschnitt Frist für Informationen bzw. das Angebot auf Seite 145 des Verkaufsprospektes abgebildete Satz Die Zeichnungsfrist endet mit Vollplatzierung der Kommanditanteile, jedoch spätestens am 31. März sowie der unter dem Abschnitt Frist für Informationen bzw. das Angebot auf Seite 5 Ziffer 3d) des Nachtrags Nr. 2 abgebildete Satz Die Zeichnungsfrist endet mit Vollplatzierung der Kommanditanteile, jedoch spätestens am 31. Dezember Durch Beschluss vom 02. März 2015 hat die Komplementärin die Ermächtigung gemäß 8 Abs. 3 des Gesellschaftsvertrages genutzt und die Zeichnungsfrist vom 31. März 2015 auf den 31. Dezember 2015 verlängert. werden geändert und ergänzt. Sie lauten nunmehr: Die Zeichnungsfrist endet mit Vollplatzierung der Kommanditanteile, jedoch spätestens am 09. Juli Durch Beschluss vom 02. Dezember 2015 hat die Komplementärin die Ermächtigung gemäß 8 Abs. 3 des Gesellschaftsvertrages erneut genutzt und die Zeichnungsfrist vom 31. Dezember 2015 auf den 09. Juli 2016 verlängert. 11

12 5. Der Jahresabschluss Nachfolgend wird der Jahresabschluss der KiriFonds III Spanien GmbH & Co. KG zum 31. Dezember 2014 abgebildet. Die Darstellung umfasst die Bilanz, die Gewinnund Verlustrechnung, den Lagebericht sowie den Anhang. Der Jahresabschluss wurde entsprechend geprüft und mit dem uneingeschränkten Bestätigungsvermerk des Abschlussprüfers versehen. Die Gesellschaft erfüllt als Personen gesellschaft die Kriterien des 264a HGB. Die Gesellschaft ist nach den in 267 Abs. 1 HGB bezeichneten Größenmerkmalen als kleine Personengesellschaft einzustufen und daher nicht prüfungspflichtig nach 316 ff. HGB. Aus 25 Abs. 1 bis Abs. 3 VermAnlG ergibt sich jedoch die spezialgesetzliche Pflicht zur Jahresabschlussprüfung. Jahresabschluss zum 31. Dezember 2014 der Kiri Fonds III Spanien GmbH & Co. KG, Bonn und Bestätigungsvermerk des Abschlussprüfers 12

13 Bilanz zum 31. Dezember 2014 AKTIVA A. ANLAGEVERMÖGEN Sachanlagen Baumbestand noch nicht gepflanzt ,00 0,00 B. UMLAUFVERMÖGEN I. Forderungen und sonstige Vermögensgegenstände Sonstige Vermögensgegenstände ,17 96,43 II. Guthaben bei Kreditinstituten , , , , , ,99 PASSIVA A. EIGENKAPITAL I. Kapitalkonto I 1. Kapitalkonto I (Einlagenkonto) , ,00 2. Nicht eingeforderte ausstehende Einlagen ,00 0, , ,00 II. Kapitalkonto II (Kapitalrücklagenkonto) ,00 0,00 III. Kapitalkonto IV (Verrechnungskonto) -169,71 0,00 IV. Kapitalkonto III (Verlustvortragskonto) , , , ,54 B. RÜCKSTELLUNGEN Sonstige Rückstellungen , ,00 C. VERBINDLICHKEITEN 1. Verbindlichkeiten aus Lieferungen und Leistungen ,40 303,45 2. Verbindlichkeiten gegenüber Komplementärin ,61 0,00 3. sonstige Verbindlichkeiten ,00 0, ,01 303, , ,99 13

14 Gewinn- und Verlustrechnung für das Geschäftsjahr Rumpfgeschäftsjahr Sonstige betriebliche Aufwendungen , ,46 2. Sonstige Zinsen und ähnliche Erträge 643,49 0,00 3. Ergebnis der gewöhnlichen Geschäftstätigkeit , ,46 4. Jahresfehlbetrag , ,46 5. Verlustvortrag aus dem Vorjahr ,46 0,00 6. Bilanzverlust , ,46 14

15 KiriFonds III Spanien GmbH & Co. KG, Bonn Jahresabschluss zum 31. Dezember 2014 Anhang I. Allgemeine Angaben 1. Gesetzliche Grundlagen für die Aufstellung des Jahresabschlusses Der Jahresabschluss 2014 ist nach den Vorschriften der 242 ff. HGB und der 264 ff. HGB aufgestellt. Die Gesellschaft ist eine Personengesellschaft i.s.d. 264a HGB. Nach 267 Abs. 2 HGB ist sie als kleine Personengesellschaft einzustufen. Das Geschäftsjahr 2013 war ein Rumpfgeschäftsjahr (Gründungsjahr). Daher ist die Vergleichbarkeit mit dem Vorjahr nur eingeschränkt gegeben. 2. Gliederung der Bilanz und der Gewinn- und Verlustrechnung Die Gliederung der Bilanz erfolgte im Rahmen der Vorschriften in 266 Abs. 2 und 3 HGB. Die Gliederung ist ergänzt worden um A. Anlagevermögen, Baumbestand noch nicht gepflanzt. Die Gliederung der Gewinn- und Verlustrechnung erfolgte nach 275 Abs. 2 HGB (Gesamtkostenverfahren). 3. Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden Die Bewertung der Vermögensgegenstände und Schulden wurde entsprechend den handelsrechtlichen Bewertungsvorschriften unter Beachtung der Grundsätze ordnungsmäßiger Buchführung und Bilanzierung vorgenommen. Aktivierungswahlrechte und Passivierungswahlrechte wurden nicht in Anspruch genommen. Die Sachanlagen sind mit den Anschaffungs- bzw. Herstellungskosten bewertet. Noch nicht gepflanzte Bäume werden zu Anschaffungskosten bewertet. Bei den gepflanzten Bäumen werden Kosten für die Pflanzung als Herstellungskosten hinzu aktiviert. In die Herstellungskosten werden Zinsen für Fremdkapital nicht einbezogen. Die Bewertung der Forderungen und sonstigen Vermögensgegenstände erfolgt grundsätzlich mit ihrem Nominalbetrag. Zweifelhafte Forderungen bestehen nicht. Die Forderungen haben eine Restlaufzeit von unter einem Jahr. Bei der Bemessung der Rückstellungen ist allen erkennbaren Risiken ausreichend und angemessen Rechnung getragen. Sie werden in Höhe des nach vernünftiger kaufmännischer Beurteilung notwendigen Erfüllungsbetrages angesetzt. Verbindlichkeiten sind mit dem Erfüllungsbetrag angesetzt. Die Bewertungsgrundsätze des Vorjahres wurden unverändert fortgeführt. 15

16 II. Erläuterungen zur Bilanz 1. Sonstige Vermögensgegenstände In den sonstigen Vermögensgegenständen sind Forderungen aus gezahlten Vorsteuerbeträgen in Höhe von ,17 (Vorjahr: 93,43) enthalten. Sie haben eine Restlaufzeit von unter einem Jahr. 2. Eigenkapital Der Verkauf der Kommanditanteile wurde nach Veröffentlichung des Verkaufsprospekts in 2014 aufgenommen. Bis zum Bilanzstichtag waren bereits platziert. 3. Sonstige Rückstellungen Stand Verbrauch Auflösung Zuführung JA-, Prüfungs- und Steuerberatungskosten 3.000, ,00 0, , ,00 Summe 3.000, ,00 0, , ,00 4. Verbindlichkeiten Die Verbindlichkeiten haben eine Restlaufzeit von bis zu einem Jahr. In den Verbindlichkeiten aus Lieferungen und Leistungen sind Verbindlichkeiten gegenüber Kommanditisten in Höhe von 3.683,78 enthalten. III. Sonstige Angaben 1. Komplementärgesellschaft Komplementärgesellschaft ist die WeGrow Beteiligungs-GmbH, Bonn. Ihr gezeichnetes Kapital beträgt , Geschäftsführung Als Komplementärin ist die WeGrow Beteiligungs-GmbH, Bonn, zur alleinigen Geschäftsführung berechtigt und verpflichtet. Die Komplementärin wird vertreten durch ihre Geschäftsführerin Frau Allin Gasparian. Bonn, den 24. Juli 2015 Allin Gasparian Geschäftsführerin der WeGrow Beteiligungs-GmbH 16

17 Kapitalkontenentwicklung für das Geschäftsjahr 2014 Kapitalkonto I Kapitalkonto II Kapitalrücklagekonto Kapitalkonto III Verlustvortragskonto Kapitalkonto IV Verrechnungskonto Stand , , ,54 + Einlagen , , ,00 - Entnahmen Gewinne Verluste ,70-169, ,41 Stand , , ,16-169, ,13 17

18 KiriFonds III Spanien GmbH & Co. KG, Bonn Lagebericht für das Geschäftsjahr 2014 I. Grundlagen, Geschäftsmodell Die KiriFonds III Spanien GmbH & Co. KG beabsichtigt, an ausgewählten Standorten in Spanien in die nachhaltige Holzproduktion zu investieren, insbesondere sollen Kiri-Plantagen angelegt und bewirtschaftet werden. Geplant ist zunächst die Anlage von Kiri-Pflanzungen mit einer Gesamtgröße von ca. 180 Hektar. Die hierfür erforderlichen Anbauflächen sollen durch die KiriFonds III Spanien GmbH & Co. KG direkt gepachtet und/oder erworben werden. Die geplante Laufzeit des Fonds beträgt 10 Jahre. Während dieser Fondslaufzeit sollen die Erträge durch die Veräußerung des abgeernten Holzes und ggf. weiterer landwirtschaftlicher Erzeugnisse erzielt werden. Die Fondsgesellschaft hat mit der WeGrow Bewirtschaftungs-GmbH am 4. Dezember 2013 einen Dienstleistungsvertrag zur Erschließung (Projektentwicklung und Projektmanagement) und Bewirtschaftung von Kiri-Plantagen abgeschlossen. Danach überträgt die Fondsgesellschaft der WeGrow Bewirtschaftungs-GmbH die Besorgung der mit ihrem gewöhnlichen Geschäftsbetrieb verbundenen operativen Geschäfte, die der Erfüllung des Unternehmensgegenstandes der Fondsgesellschaft dienen. Das Leistungspaket beinhaltet sämtliche Leistungen, die zur Planung und Entwicklung des Unternehmensgegenstandes der Fondgesellschaft notwendig sind. Es ist vorgesehen, dass die für die Realisierung des Anlagezieles benötigte Anzahl an Jungpflanzen des Kiri-Baumes durch die Fondsgesellschaft von der WeGrow GmbH erworben wird. Die WeGrow GmbH verfügt europaweit über einen der größten Genpools an Kiri-Sorten und Klonen. Für den Anbau in mitteleuropäischen Klimaverhältnissen wählt WeGrow GmbH besonders robuste und frostharte Sorten und/oder Klone. Der bekannteste Vertreter dieser Selektionslinie ist die Sorte NordMax21. Am 14. Dezember 2012 wurde der WeGrow GmbH vom Bundessortenamt der Bundesrepublik Deutschland der Sortenschutz für die Kiribaum-Sorte NordMax21 erteilt. Zudem ist es WeGrow GmbH gelungen, die exklusiven europäischen Sortenschutzrechte für einen weiteren Kiribaum-Hybrid namens Phoenix One zu erwerben, der insbesondere unter den klimatischen Bedingungen Spaniens überdurschnittliche Zuwachsraten erzielen kann und dort bereits seit Jahren erprobt wurde. II. Wirtschaftsbericht 1. Gesamtwirtschaftliche und branchenbezogene Rahmenbedingungen Der weltweite jährliche Holzbedarf ist seit dem Zweiten Weltkrieg um mehr als 600 Prozent gestiegen. Zeitgleich schwinden die natürlichen Waldvorkommen jährlich in einer Dimension, die der Flächengröße von Deutschland entspricht (Quelle u.a.: Food and Agricultural Organisation FAOWelternährungsorganisation). Durch diese Entwicklungen ist der Konkurrenzdruck unter den Holzabnehmern heute größer denn je. Verarbeitungsindustrien aus den Bereichen Möbelbau, Hausbau, Papierherstellung und Bioenergie konkurrieren untereinander um den begehrten und immer knapper werdenden Rohstoff Holz dies führt seit Jahrzehnten zu kontinuierlich steigenden Holzpreisen. Zudem gewinnt der Herkunftsnachweis im Holzhandel immer mehr an Bedeutung und findet seine Verankerung in der Europäischen Gesetzgebung wieder. So ist seit 2013 der Handel mit Holzerzeugnissen aus illegalem Einschlag auf dem EU-Binnenmarkt verboten. Aufgrund dieser Marktentwicklungen ist die Etablierung flächeneffizienter Anbaumethoden zur nachhaltigen Holzgewinnung notwendig geworden. Nachhaltig bewirtschaftete Holzplantagen wie diese im KiriFonds III Spanien betrieben werden - bieten demnach die Möglichkeit, dem Raubbau an Naturwäldern entgegenzuwirken und einen wirtschaftlich wichtigen Rohstoff wirtschaftlich und schonend zu produzieren. Allein in China werden schon heute jährlich Kubikmeter Kiriholz gehandelt. Die steigende Nachfrage und das sinkende Angebot an Holz haben in den letzten Jahrzehnten regelmäßig zu steigenden Preisen und überdurchschnittlich hohen Renditen für Investitionen in Wald geführt. Als direkte Holzproduzenten besteht für die Anleger der KiriFonds die Chance, von diesen positiven Marktentwicklungen unmittelbar zu profitieren. 18

19 2. Geschäftsverlauf Das Geschäftsjahr 2014 war von Tätigkeiten zur Erreichung der Realisierungsschwelle von 1 Million Euro geprägt. Anschließend begann die KirFonds III Spanien GmbH & Co. KG mit ihren ersten Investitionen zum Zwecke der Realisierung des geplanten Unternehmensgegenstandes. Die Fondsgesellschaft und die WeGrow GmbH haben den anvisierten Vertrag über den Erwerb von Kiribaum-Jungpflanzen zu einem Erwerbspeis von T 190 (Vorjahr Rumpfgeschäsftjahr T 0) abgeschlossen. Insgesamt war das Geschäftsjahr noch von Tätigkeiten der Initialisierung des Fonds und der Eigenkapitalgewinnung geprägt. 3. Lage a. Ertragslage Im ersten operativen Geschäftsjahr der KiriFonds III Spanien GmbH & Co. KG betragen die sonstigen betrieblichen Aufwendungen insgesamt T 464 ((Vorjahr Rumpfgeschäftsjahr T 4). Diese beinhalten die Kosten für die Eigenkapitalvermittlung in Höhe von T 198 (Vorjahr Rumpfgeschäftsjahr T 0), für das Projektmanagement und die Projektentwicklung in Höhe von T 99 (Vorjahr Rumpfgeschäftsjahr T 0), für die Konzeption und Prospektierung in Höhe von T 82 (Vorjahr Rumpfgeschäftsjahr T 0) sowie für den Jahresabschluss und die Buchführung in Höhe von T 16 (Vorjahr Rumpfgeschäftsjahr T 3). Die Haftungs- und Geschäftsführungsvergütung an die WeGrow Beteiligungs-GmbH beträgt zusammen T 16 (Vorjahr Rumpfgeschäfts jahr T 0). Das Finanzergebnis von T 0,6 (Vorjahr Rumpfgeschäftsjahr T 0) resultiert aus Zinserträgen auf Festgeldbestände. Der Jahresfehlbetrag beträgt Euro T 464 (Vorjahr Rumpfgeschäftsjahr T 4). Jahresüberschüsse sind erst mit dem Holzeinschlag und der Holznutzung geplant. Im Verkaufsprospekt vom 17. März 2014 wurde für 2014 mit einem Verlust von T geplant. Der Verlust ist niedriger ausgefallen, weil sich die Platzierung des Fonds und damit der Beginn der operativen Tätigkeiten verzögert haben. Nach den Planungen werden die Umsatzerlöse aus dem Holzverkauf ab dem Geschäftsjahr 2018 generiert. b. Finanz- und Vermögenslage Die Bilanzsumme zum Stichtag beträgt T (Vorjahr Rumpfgeschäftsjahr T 15). Im Geschäftsjahr 2014 wurden Investitionen von T 190 (Vorjahr Rumpfgeschäftsjahr T 0) getätigt. Die Gesellschaft weist zum Bilanzstichtag einen Jahresfehlbetrag in Höhe von T 467 (Vorjahr Rumpfgeschäftsjahr T 4) aus. Das Einlagekonto beträgt T (Vorjahr Rumpfgeschäftsjahr T 15), die liquiden Mittel zum 31. Dezember 2014 betragen T (Vorjahr Rumpfgeschäftsjahr T 15). Während des gesamten Geschäftsjahres war die Liquidität der Gesellschaft sichergestellt, fällige Verbindlichkeiten konnten jederzeit termingerecht beglichen werden. 4. Nachtragsbericht Seit der Veröffentlichung des Beteiligungsprospektes vom 17. März 2014 wurden bis heute insgesamt zwei Nachträge veröffentlicht: Nachtrag Nr. 1 vom 31. März 2014 und Nachtrag Nr. 2 vom 31. März Mit Abschluss des Landespachtvertrages vom 30. März 2015 hat die Fondsgesellschaft ihre erste Plantagen-Fläche mit insgesamt ca. 33 Hektar am Standort La Portella zu einem jährlichen Pachtzinsen von Euro 300 pro Hektar und Jahr für die Mindestdauer von 10 Jahren gepachtet. Mit diesen Investitionen hat die Fondsgesellschaft mit dem Aufbau des Flächenportfolios begonnen. Aktuell laufen die Vorbereitungen für die Aufnahme weiterer konkreter Produktionsflächen am Standort in Nord- und Zentralspanien. 19

20 5. Angaben nach 24 Abs. 1 Vermögensanlagengesetz (VermAnlG) Im Geschäftsjahr 2014 erhielt die WeGrow Bewirtschaftungs-GmbH für Ihre Leistungen in der Projektentwicklung (insbesondere Standort-Bewertung, Klima-Analysen, Entwicklung des Produktions-Systems, Rechtsrecherchen und Markt-Analysen) und Projektmanagement (insbesondere Boden-Bewertung, Flächen-Aufnahmen, Wasser-Bewertungen, Kartierungs- und Vermessungsarbeiten, Verhandlung mit Flächeneigentümern, Erledigung behördlicher Formalitäten, Beantragung und Bearbeitung von Fördermitteln, Aufbau und Management der Lagerhaltung) einen Gesamtbetrag in Höhe von ,04 zuzüglich Umsatzsteuer ( ,45 brutto) (Vorjahr Rumpfgeschäftsjahr 0,00). Für die Konzeption und Prospektierung (insbesondere für das Erarbeiten sämtlicher Informationen, Planungen und Unterlagen, die Erstellung eines Fondsprospektes, der für die Anlageentscheidung potentieller Anleger dient), erhielt die WeGrow GmbH einen Betrag in Höhe von ,50 zuzüglich Umsatzsteuer ( ,16 brutto) (Vorjahr Rumpfgeschäftsjahr 0,00). Für die Eigenkapitalvermittlung erhielt die WeGrow GmbH einen Betrag in Höhe von ,00 zuzüglich Umsatzsteuer ( ,80 brutto) (Vorjahr Rumpfgeschäftsjahr 0,00) Die Gesellschaft verfügte im Berichtsjahr über kein Personal. Insofern fielen keine Vergütungen an. Allerdings waren aufgrund der gesellschaftsvertraglichen Regelungen folgende Vergütungen als Aufwand zu berücksichtigen: 1. feste Vergütungen: Haftungsvergütung in Höhe von 5.000,00 zuzüglich Umsatzsteuer ( 5.950,00 brutto) an die Komplementärin WeGrow Beteiligungs-GmbH Platzierungsabhängige Geschäftsführungsvergütung in Höhe von ,24 zuzüglich Umsatzsteuer ( ,65,- brutto) an die Komplementärin WeGrow Beteiligungs-GmbH. Der Betrag von ,24 wird ausschließlich an die Komplementärin ausgezahlt. Dem alleinigen Mitglied der Geschäftsführung der Komplementärin, Frau Allin Beatrice Gasparian, wird dagegen keine Geschäftsführungsvergütung seitens der KiriFonds III Spanien GmbH & Co. KG gezahlt. Platzierungsabhängige Verwaltungs- und Treuhandtätigkeitsvergütung in Höhe von ,85 zuzüglich Umsatzsteuer ( ,60 brutto) an die die Treuhandkommanditistin SG-Treuhand GmbH Übernahme der Mittelverwendungskontrolle in Höhe von ,- zuzüglich Umsatzsteuer ( ,- brutto) an den Mittelverwendungskontrolleur Benrather Treuhandgesellschaft mbh 2. variable Vergütungen: Im abgelaufenen Geschäftsjahr waren keine variablen Vergütungen als Aufwendungen zu berücksichtigen. 3. Gewinnbeteiligungen: Im abgelaufenen Geschäftsjahr waren keine Gewinnbeteiligungen als Aufwendungen zu berücksichtigen. Damit sind für das Geschäftsjahr 2014 insgesamt ,09 zuzüglich Umsatzsteuer ( ,25 brutto) an gezahlten Vergütungen in den Aufwendungen der Gesellschaft enthalten. 6. Prognose, Chancen- und Risikobericht a. Progenosebericht Die Vermögens-, Finanz- und Ertragsplanung der Fondsgesellschaft wurde in Form einer Prognose für die Zukunft erarbeitet. Diese Prognose zeigt die geplante Entwicklung des Unternehmens. Investitionen in nachhaltige Holzproduktion in Form von den Kiri-Plantagen an ausgewählten Standorten in Spanien bieten ein großes wirtschaftliches Wachstumspotential einer wachsenden Sachwertanlage. 20

21 Zum Ende des Geschäftsjahres 2014 liegt die finanzielle Entwicklung der Fondsgesellschaft bis auf die unter Plan liegenden Mittelzuflüsse im kalkulierten Rahmen. Die ersten Ausschüttungen aus dem Holzverkauf sind prospektgemäß für das Jahr 2018 vorgesehen. Die Fondsgesellschaft verfügt zum 31. Dezember 2014 über eine Liquiditätsreserve von T Gemäß Prospektplanung war zu diesem Stichtag eine Liquiditätsreserve von T kalkuliert. Auch liegen die kumulierten Jahresergebnisse seit der Gründung der Gesellschaft im Jahr 2013 zum Ende des Geschäftsjahres 2014 mit T -467 insgesamt unter den prognostizierten T Entsprechend des Platzierungsstandes hat die Fondsgesellschaft mit den Investitionen bereits begonnen. Vor dem Hintergrund, dass die Vollplatzierung des Fonds noch nicht erfolgt ist, wird es nach dem aktuellen Planungsstand eine Vollplatzierung bis zum 31. Dezember 2015 vorausgesetzt voraussichtlich zu einer Verschiebung der Realisierung der gesamten Investitionsphase um eine Vegetationsperiode kommen. b. Risikobericht Folgende Risiken können sich bei ihrer Verwirklichung auf das quantitative Holzaufkommen und/oder die erzielte Holzund/oder Baumqualität und/oder die wirtschaftlichen Ergebnisse der Fondsgesellschaft nachteilig auswirken: Naturereignisse: Trotz der sorgfältigen Standortauswahl kann nicht ausgeschlossen werden, dass durch widrige Witterungsbedingungen (wie z.b. Sturm, lang anhaltende Regen-, Winter- oder Trockenperioden, tiefe Frosttemperaturen) bei der Beerntung der Pflanzungen geringere Holzertragsmengen und/oder Baum- und/oder Holzqualitäten erreicht werden. Zum anderen ist es möglich, dass Teile oder die gesamte bepflanzte Fläche vernichtet wird. In diesem Fall ist eine Neubepflanzung erforderlich, die mit zusätzlichen Kosten verbunden ist. Daher besteht das Risiko, dass die Fondsgesellschaft geringere Ergebnisse erzielt. Kosten und Inflation: Es ist nicht auszuschließen, dass die erwarteten Kosten für die operative Bewirtschaftung der Plantagenflächen sich erhöhen, so dass sich die Wirtschaftlichkeit des Anlageobjektes mindern könnte. Teilweise sind Betriebskosten der Fondsgesellschaft mit einer jährlichen Preissteigerungsrate von 3 Prozent kalkuliert worden. Es besteht das Risiko, dass die tatsächliche Preissteigerung in den nächsten Jahren stärker ansteigen könnte als prognostiziert. Dies könnte zu geringeren Ergebnissen der Fondsgesellschaft führen. Darüber hinaus besteht aufgrund der derzeit sehr geringen Verzinsung des Bankguthabens das Risiko, dass sich die Liquiditätslage der Fondsgesellschaft möglicherweise nicht nach Plan entwickelt. Vorzeitige Beendigung bzw. Verlängerung der Platzierung: Stellt die Fondsgesellschaft die Platzierung der angebotenen Vermögensanlage vor der Zeichnung der gesamten geplanten Tranche ein bzw. verlängert sich die Platzierungsphase, steht ihr nicht das den Kalkulationen zugrunde gelegte Kapital für Investitionen zur Verfügung. Es besteht das Risiko, dass geplante Investitionen nicht oder verspätet erfolgen könnten und die Fondsgesellschaft geringere Erträge erwirtschaften würde. c. Chancenbericht Es sind weltweit nur wenige Hölzer bekannt, die ähnlich gute Dämmeigenschaften aufweisen wie Kiri. In heutigen Zeiten hoher Energiepreise stellt sich der Einsatz von Werkstoffen zur Energieeinsparung als besonders wirtschaftlich dar. Massivholz und Holzwerkstoffe aus Kiri besitzen deshalb ein sehr großes, bislang nur in Ansätzen erschlossenes Einsatzpotenzial im Bereich des nachhaltigen Bauens und des natürlichen Wohnens. Aktuelle Marktdaten belegen, dass mittlerweile 15,2 Prozent der neu gebauten Häuser in Holzbauweise errichtet werden. In Baden Württemberg wird inzwischen mit 23,7 Prozent fast jedes vierte neu errichtete Wohngebäude in Holzbauweise gebaut (Quelle: Berufsorganisation Holzbau Deutschland Bund Deutscher Zimmermeister im Zentralverband des Deutschen Baugewerbes, Lagebericht 2014). Der plantagenmäßige Anbau von Kiri ist weltweit bislang noch wenig verbreitet. Das auf dem Markt angebotene Holz stammt in erster Linie aus Wäldern oder Agroforst-Systemen in Asien und ist somit stark begrenzt. Durch fehlendes Management weist das dort verfügbare Kiri meist inhomogene und schlechte Holzqualitäten auf. Sortimente in Plantagenqualität werden zwar stark nachgefragt, sind bislang aber rar. Das Angebot in Europa ist aktuell sehr gering und die Holzabnehmer sind derzeit noch auf die Importe ausschließlich aus Asien angewiesen. Es ist davon auszugehen, dass aufgrund des großen Bedarfs in Asien und zunehmend auch in Europa, der plantagenmäßige Anbau zur Produktion homogener Kiri-Sortimente für den internationalen Markt weiter in seiner Bedeutung und Größenordnung zunehmen wird. Weiterhin zeigt die weltweite Holznachfrage einen stabilen und kontinuierlichen Anstieg. 21

22 Unverändert sind wir weltweit mit sinkenden Holzvorkommen durch die Rodung natürlicher Waldvorkommen konfrontiert. Auf EU-Ebene wurde jüngst eine neue Gesetzgebung des Holzimportes verankert, um die nachhaltige Holzproduktion, wie wir sie betreiben, weiter zu stärken und auszubauen. Die Verknappung der Rohstoffversorgung in globalen Holzmärkten hat zur Folge, dass auch namhafte und etablierte Holzverarbeitungsunternehmen umdenken und neue Wege gehen müssen. In den zahlreichen Gesprächen, die das Fondsmanagement mit diesen potenziellen Holzabnehmern geführt haben, wird deutlich, dass von Kundenseite die Nachfrage nach nachhaltigem und fair produziertem Holz aus kontrollierter Plantagenwirtschaft in den letzten Jahren stark gestiegen ist. Die Plantagen des KiriFonds III Spanien GmbH & Co.KG sollen ausschließlich in Spanien angelegt werden. Etwa 3,2 Mio. Hektar Fläche stehen als hoch produktives bewässertes Ackerland in Spanien zur Verfügung. Insbesondere entlang der großen Flussläufe des Landes, wie dem Ebro, dem Duero und dem Tajo, können durch das Wasser der mächtigen Flüsse die fruchtbaren Ebenen bewässert und somit große wertvolle Produktionsflächen geschaffen werden. Aufgrund der jüngsten Entwicklungen auf dem spanischen Immobilienmarkt besteht aktuell die Chance, auch diese landwirtschaftlichen Bewässerungsflächen zu moderaten Einkaufspreisen zu pachten bzw. erwerben. Aufgrund der vergleichsweise geringen Verzinsung des Bankguthabens, strebt das Fondsmanagement an, einen Teil der Produktionsflächen käuflich zu erwerben und somit einen zusätzlichen Sachwertbaustein in das Investitionsportfolio zu integrieren. Meist für Plantagenkulturen wie Obst und Pappeln genutzt, verfügen diese Flächen meist bereits über gut erschlossene Infrastrukturen für die Anlage von Kiri-Plantagen. Spanien bietet aufgrund des warmen Klimas, der fast uneingeschränkten Wasserverfügbarkeit entlang der großen Flussläufe des Landes sowie der verhältnismäßig günstigen Landpreise europaweit aktuell mit die meisten Chancen und bestmöglichen Voraussetzungen für Kiri-Plantagen. So sind Zuwächse im Stammdurchmesser von 8 Zentimetern pro Jahr in Spanien keine Seltenheit. Es besteht somit die Chance, die ersten Bäume bereits nach einer Kulturzeit von nur 5 Jahren zu ernten und das gesamte Investitionsprojekt nach 10 Jahren abzuschließen. Aufgrund dieser großen internationalen Nachfrage und den guten Rahmenbedingungen für die nachhaltige Kiriholz- Produktion sind die Aussichten des Holzabsatzes für die Fondsgesellschaft weiterhin als positiv zu werten. 7. Versicherung der gesetzlichen Vertreter Wir versichern nach bestem Wissen, dass gemäß den anzuwendenden Rechnungslegungsgrundsätzen der Jahresabschluss ein den tatsächlichen Verhältnissen entsprechendes Bild der Vermögens-, Finanz- und Ertragslage der Gesellschaft vermittelt und im Lagebericht der Geschäftsverlauf einschließlich des Geschäftsergebnisses und die Lage der Gesellschaft so dargestellt sind, dass ein den tatsächlichen Verhältnissen entsprechendes Bild vermittelt wird, sowie die wesentlichen Chancen und Risiken der voraussichtlichen Entwicklung der Gesellschaft beschrieben sind. 8. Änderung des Lageberichts Der vorliegende Lagebericht enthält eine Berichtigung des Lageberichts vom 24. Juli Es wurden Änderungen im Abschnitt II. 5. Angaben nach 24 Abs. 1 Vermögensanlagengesetz (VermAnlG) vorgenommen. Die Berichtigung war erforderlich, weil insbesondere Angaben über die Vergütung des alleinigen Mitglieds der Geschäftsführung der Komplementärin zu ergänzen waren. Bonn, den 10. Februar 2016 Allin Gasparian Geschäftsführerin der WeGrow Beteiligungs-GmbH 22

23 Bestätigungsvermerk des Abschlussprüfers An die KiriFonds III Spanien GmbH & Co. KG, Bonn Wir haben den Jahresabschluss - bestehend aus Bilanz, Gewinn- und Verlustrechnung sowie Anhang - unter Einbeziehung der Buchführung und den Lagebericht der KiriFonds III Spanien GmbH & Co. KG für das Geschäftsjahr vom 1. Januar bis zum 31. Dezember 2014 geprüft. Die Prüfung umfasst auch die ordnungsgemäße Zuweisung von Gewinnen, Verlusten, Einlagen und Entnahmen zu den einzelnen Kapitalkonten.Die Buchführung und die Aufstellung von Jahresabschluss und Lagebericht nach den deutschen handelsrechtlichen Vorschriften unter Berücksichtigung der Vorschriften des Vermögensanlagengesetzes (VermAnlG) und der ergänzenden Bestimmungen des Gesellschaftsvertrags liegen in der Verantwortung der gesetzlichen Vertreter der Gesellschaft. Darüber hinaus liegt die ordnungsgemäße Zuweisung von Gewinnen, Verlusten, Einlagen und Entnahmen zu den einzelnen Kapitalkonten in der Verantwortung der gesetzlichen Vertreter. Unsere Aufgabe ist es, auf der Grundlage der von uns durchgeführten Prüfung eine Beurteilung über den Jahresabschluss unter Einbeziehung der Buchführung und über den Lagebericht abzugeben. Wir haben unsere Jahresabschlussprüfung nach 25 VermAnlG i.v.m. 317 HGB unter Beachtung der vom Institut der Wirtschaftsprüfer (IDW) festgestellten deutschen Grundsätze ordnungsmäßiger Abschlussprüfung vorgenommen. Danach ist die Prüfung so zu planen und durchzuführen, dass Unrichtigkeiten und Verstöße, die sich auf den Jahresabschluss unter Beachtung der anzuwendenden Rechnungslegungsvorschriften und den Lagebericht wesentlich auswirken, mit hinreichender Sicherheit erkannt werden. Bei der Festlegung der Prüfungshandlungen werden die Kenntnisse über die Geschäftstätigkeit und über das wirtschaftliche und rechtliche Umfeld der Gesellschaft sowie die Erwartungen über mögliche Fehler berücksichtigt. Im Rahmen der Prüfung werden die Wirksamkeit des rechnungslegungsbezogenen internen Kontrollsystems sowie Nachweise für die Angaben in Jahresabschluss und Lagebericht überwiegend auf der Basis von Stichproben beurteilt. Die Prüfung umfasst die Beurteilung der angewandten Bilanzierungsgrundsätze und der wesentlichen Einschätzungen der Geschäftsleitung sowie die Würdigung der Gesamtdarstellung des Jahresabschlusses und des Lageberichts. Die Ordnungsmäßigkeit der Zuweisung von Gewinnen, Verlusten, Einlagen und Entnahmen zu den einzelnen Kapitalkonten gemäß 25 Abs. 3 VermAnlG haben wir auf Basis einer Prüfung des rechnungslegungsbezogenen internen Kontrollsystems und von aussagebezogenen Prüfungshandlungen überwiegend auf Basis von Stichproben beurteilt. Wir sind der Auffassung, dass unsere Prüfung eine hinreichend sichere Grundlage für unsere Beurteilung bildet. Unsere Prüfung hat zu keinen Einwendungen geführt. Nach unserer Beurteilung aufgrund der bei der Prüfung gewonnenen Erkenntnisse entspricht der Jahresabschluss für das Geschäftsjahr vom 1. Januar bis zum 31. Dezember 2014 den gesetzlichen Vorschriften. Nach unserer Beurteilung aufgrund der bei der Prüfung gewonnenen Erkenntnisse ist die Zuweisung von Gewinnen, Verlusten, Einlagen und Entnahmen zu den einzelnen Kapitalkonten in allen wesentlichen Belangen ordnungsgemäß erfolgt. Der Lagebericht steht in Einklang mit dem Jahresabschluss und vermittelt insgesamt ein zutreffendes Bild von der Lage der Gesellschaft und stellt die Chancen und Risiken der zukünftigen Entwicklung zutreffend dar. Diese Bestätigung erteilen wir aufgrund unserer pflichtgemäßen, am 24. Juli 2015 abgeschlossenen Abschlussprüfung und unserer Nachtragsprüfung, die sich auf Änderungen im Lagebericht unter dem Abschnitt II. 5. Angaben nach 24 Abs. 1 VermAnlG bezog. Auf die Begründung der Änderung durch die Gesellschaft im geänderten Lagebericht, Abschnitt 8., wird verwiesen. Die Nachtragsprüfung hat zu keinen Einwendungen geführt. Erfurt, den 24. Juli 2015 / 10. Februar 2016 MSC Schwarzer Albus GmbH Wirtschaftsprüfungsgesellschaft Steuerberatungsgesellschaft Rechtsanwaltsgesellschaft Manfred Schwarzer Wirtschaftsprüfer Marijke Albus Wirtschaftsprüferin 23

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