Die internet privacy standards (Vers. 2.8) Einführung und allgemeine Hinweise zur Anwendung
|
|
- Klaus Baumgartner
- vor 8 Jahren
- Abrufe
Transkript
1 Die internet privacy standards (Vers. 2.8) Einführung und allgemeine Hinweise zur Anwendung Stand: Juli 2014
2 2 1. Vorwort zur Neuauflage (Version 2.8) Das Gütesiegel ips internet privacy standards ist ein bundesweit seit 2001 etabliertes Zertifikat für Webportale. Es wird u.a. vom Bundesjustizministerium, Verbraucherschutzverbänden und der Initiative D21 der Bundesregierung empfohlen und steht für eine umfassende technische und rechtliche Auditierung des jeweiligen Portals. Die Zertifizierung von Webportalen nach ips wird von der unabhängigen Zertifizierungsstelle der datenschutz cert GmbH einem Unternehmen der datenschutz nord Gruppe durchgeführt. Die für Webangebote geltenden gesetzlichen und technischen Anforderungen unterliegen einer ständigen Entwicklung. Die Kriterienkataloge werden daher fortlaufend von der Zertifizierungsstelle aktualisiert. Die Zertifizierung mit ips anhand der ständig optimierten Prüfkriterien verdeutlicht die hohe Qualität eines Webangebotes. Mit der nun erfolgten Neuauflage werden die Kriterien u.a. an Gesetzesänderungen zum Fernabsatzrecht, die aktuelle Rechtsprechung und die Auslegung der Datenschutz- Aufsichtsbehörden (z.b. zum Thema Social-Plugins, Webtracking) angepasst. Die Autorin ist für Anregungen, Wünsche und Kritik immer dankbar. Bremen, im Juli 2014 Dr. Irene Karper LL.M.Eur. datenschutz cert GmbH Zertifizierungsstelle
3 3 2. Zielsetzung Die internet privacy standards bilden einen Katalog von Qualitätskriterien, der sowohl als Grundlage für die datenschutzrechtliche Auditierung (und anschließende Zertifizierung) von Online-Dienstleistungen, dessen Umsetzung im konkret zertifizierten Web-Angebot aber auch eine Auszeichnung für vorbildlichen Datenschutz im Internet darstellt. Mit dem Kriterienkatalog werden die gesetzgeberische Intention des 9a BDSG für ein Datenschutzaudit gezielt und praxisnah umgesetzt, die Vorabkontrolle des Datenschutzbeauftragten bzgl. des Webauftritts unterstützt, Anreize für besonders datenschutzfreundliche Lösungen geschaffen, unterschiedlichste Online-Dienstleistungen bewertbar sein und die speziellen Anforderungen der jeweiligen Funktion des Webportales berücksichtigt. 3. Die Module Den internet privacy standards liegt der Gedanke zugrunde, dass sämtliche Online- Dienstleistungen in Teilbereiche, sog. Module, aufgespalten und durch Zusammenstellung des jeweils passenden Kriterienwerkes abgebildet werden können. Derzeit gibt es 9 Module, mit denen die Prüfung vom Online-Shop bis zum E-Government-Portal möglich ist. Der ips-auditor ist dabei aufgefordert, die jeweils anwendbaren Module auszuwählen. 3.1 Die Module im Überblick: M 1 Info-Abruf Das Modul Info-Abruf umfasst Bereiche, die ohne weitere Dateneingabe durch Aufruf der Homepage und Unterseiten abrufbar sind und im Wesentlichen Informationen enthalten. M 2 Publikation Als Publikation werden Bereiche verstanden, die dem Nutzer die Veröffentlichung eigener Kommentare, Meinungen, Rezensionen, Diskussionsbeiträge und ähnlichen gedanklichen Inhalten auf den Web-Seiten des Anbieters ermöglichen (z.b. Foren, News, Gästebücher etc.) Unerheblich ist, ob die Veröffentlichung unentgeltlich oder gegen Bezahlung erfolgt. M 3 Individual-Kommunikation Das Modul Individual-Kommunikation ermöglicht die Prüfung bei den von -Diensten oder Suchkatalogen angebotenen Zusatzdienstleistungen, -Konten einzurichten und über diese -Konten (Tele-)Kommunikation abzuwickeln. M 4 Individual-Dienstleistung Der Bereich Individual-Dienstleistung erfasst den eigentlichen Kern der Online-Dienstleistung, also die von dem jeweiligen Nutzer individuell abgeforderte und auf ihn zugeschnittene, meist entgeltliche Leistung. In der vorliegenden Version beinhaltet das Modul Individual-Dienstleistung die für Online-Shops typischen Warenkorb-, Bestellannahme- und Lieferungsfunktionen. M 5 E-Government Das Modul E-Government erfasst Portale, auf denen Dienstleistungen von Behörden angeboten werden und enthält u.a. Prüfkriterien zur elektronischen Signatur, Verschlüsselungstechniken, Transparenz von Formularen sowie zu besonderen technisch-organisatorischen Sicherungsmaßnahmen im öffentlichen Bereich. M 6 E-Health Das Modul enthält rechtliche und technisch-organisatorische Vorgaben des Datenschutzes im Gesundheitswesen für elektronische Patientenakten, Online-Apotheken oder andere Dienstleistungen auf dem Online-Gesundheitssektor, etwa Anforderungen an eine
4 4 standesgemäße Werbung bei Heilberufen, an die Wirksamkeit von Patienteneinwilligungen oder an den sicheren Umgang mit Patientendaten. M 7 Verbraucherschutz Das Modul Verbraucherschutz umfasst neben den gesetzlich erforderlichen Pflichtangaben des Anbieters auch Anforderungen an den Fernabsatz sowie an die verbraucherfreundliche Umsetzung (Bestellvorgang, Widerrufsmöglichkeit, Rückabwicklung). M 8 Datenschutzmanagement Das Datenschutzmanagement beinhaltet die datenschutz- bzw. datensicherheitskonforme Gesamtorganisation des geprüften Unternehmens, wobei vor dem Hintergrund der Anforderungen aus der Anlage zu 9 BDSG hier der Schwerpunkt auf der technischen Absicherung der Datenverarbeitung liegt. Hinzu kommt die Bewertung der internen Organisation (Abläufe, Zuständigkeiten, betriebliche Vorgaben zum Datenschutz).. M 9 Bürgerportale Das ips-modul Bürgerportale ist speziell auf die datenschutz- und telekommunikationsrechtlichen Anforderungen von Postfach- und Versanddiensten im Rahmen von E-Government- Lösungen ausgerichtet und stellt daher eine besondere Mischung aus den ips-modulen Individualkommunikation und E-Government dar. 3.2 Die Auswahl der Module für die Begutachtung Der modulare Aufbau der internet privacy standards ermöglicht es, die Audit-Kriterien flexibel anzupassen, wenn eine Dienstleistung inhaltlich umgestellt, erweitert oder beschränkt wird. Darüber hinaus können Unternehmen bei einer geplanten Änderung ihres Angebots die Einhaltung der Kriterien vorab selbst überprüfen. Allgemeingültige Module (M1, M4, M8) sind dabei immer einzubeziehen, während die Anwendung spezifischer Module sich nach der jeweiligen Funktion des Webportals richtet. Beispiel: Die Dienstleistung eines Online-Shops besteht i.d.r. aus den Modulen Info-Abruf, Individual-Dienstleistung sowie aus den Modulen Datenschutzmanagement und Verbraucherschutz. Soweit sich die Module inhaltlich überschneiden, ist es zulässig, diese in einem Modul zusammenzufassen. Ferner sollen Schwerpunkte der Prüfung gebildet werden. Beispiel: 4. Das Bewertungssystem: 4.1. Die Punktevergabe Auf dem Webportal wird als Nebenfunktion ein Schwarzes Brett mit Anzeigen von Usern angeboten; obwohl es sich hierbei um eine Publikation handelt (M2), können die rechtlichen Anforderungen stattdessen auch im Modul Individual- Dienstleistung (M4), z.b. unter dem Punkt der materiellen Rechtmäßigkeit, angesprochen werden. Das Bewertungssystem sieht für die Bestimmung des Grades der Umsetzung der Anforderungen eine Punktevergabe von null bis drei Punkten vor: 0 Punkte: die Anforderungen sind nicht erfüllt: diese Bewertung soll erteilt werden, wenn die gesetzliche oder technische Anforderung entweder überhaupt nicht oder nur so grob unzureichend umgesetzt wurde, dass hierfür nicht einmal mehr ein Punkt vergeben werden kann. In den meisten Fällen führt diese Bewertung zu einer Aussetzung des Audits, bis dieser Mangel behoben ist. 1 Punkt: die Anforderungen sind teilweise erfüllt: ein Punkt kann vergeben werden, wenn Anforderungen teilweise umgesetzt wurden, aber noch Nachhol- bzw. Verbesserungsbedarf besteht. 2 Punkte: die Anforderungen sind adäquat erfüllt: diese Bewertung erfordert eine zum Audit- Zeitpunkt bereits erfolgte Umsetzung aller gesetzlichen und technischen Mindestanforderungen.
5 5 3 Punkte: die Anforderungen sind vorbildlich erfüllt: 3 Punkte können vergeben werden, wenn das geprüfte Unternehmen über die gesetzlichen Erfordernisse hinaus weitergehende Anstrengungen unternommen hat, durch die Datenschutz-Belange dem Nutzer gegenüber aktiv thematisiert werden (z.b. weiterführende Informationen zu eigenen Sicherheitsvorkehrungen oder zum Datenschutz allgemein). Dem Bewertungssystem liegt der Gedanke zugrunde, dass datenschutzrechtliche Mängel bei einzelnen Komponenten zumindest teilweise mit überobligatorischer Umsetzung von Anforderungen bei anderen Komponenten ausgeglichen werden können. Es soll für den Gutachter jedoch kein starres Raster, sondern vielmehr ein Hilfsmittel sein, um in einem ersten Schritt den Grad der Umsetzung überhaupt messbar zu machen. Überall dort, wo gesetzliche (Mindest-) Anforderungen ohne Beurteilungsspielraum nicht eingehalten werden, können Punkte erst dann vergeben werden, wenn der Mangel beseitigt ist. BEISPIEL: Ein Impressum, das die gesetzlichen Mindestangaben nicht enthält, kann erst dann mit zwei Punkten bewertet werden, wenn die fehlenden Angaben nachgeholt wurden. Auch die Vergabe nur eines Punktes ist vorher nicht möglich Die Gewichtung der Module: Das Bewertungssystem basiert neben der dargestellten Punktevergabe auf dem Gedanken, dass auf das Webportal anwendbaren Module unterschiedliche Gewichtung aufweisen. Die Gewichtung beruht auf der Schutzbedürftigkeit der in dem betreffenden Modul erhobenen und verarbeiteten Daten. Einbeziehung und Gewichtung von Modulen ist Aufgabe des Gutachters und sollte nachvollziehbar begründet werden. BEISPIEL: Für einen Online-Shop wären die Module Informations-Abruf, Individual-Dienstleistung, Datenschutzmanagement und Verbraucherschutz anwendbar. Diese könnten mit 15% Info-Abruf, 25% Individual-DL, 30% Datenschutzmanagement und 30% Verbraucherschutz gewichtet werden, da es beim E-Commerce vor allem auf das grundsätzliche Datenschutzmanagement und den Verbraucherschutz ankommt, weniger jedoch auf die reinen Informationen der Webseite. Eine Anmerkung zum Bewertungssystem: Die internet privacy standards sollen kein starres Korsett sein, in das eine Bewertung von Online-Dienstleistungen hineingepresst werden müsste. Es soll vielmehr als Hilfsmittel zur Begutachtung dienen, um ein möglichst homogenes Niveau sowie eine Vergleichbarkeit der Umsetzung von rechtlichen und technischen Anforderungen zu schaffen. Jeder Gutachter ist dabei aufgefordert, seine eigenen Kenntnisse und Erfahrungen einfließen zu lassen und wenn es in Einzelfällen erforderlich erscheint, von dem vorgegebenen Bewertungsraster mit entsprechender Begründung - abzuweichen. 5. Der Ablauf eines Datenschutzaudits nach den internet privacy standards 5.1. Zusammenstellung und Gewichtung der Module Im ersten Schritt werden Webportal vom Auditor gesichtet und die anwendbaren Module festgelegt. Im Anschluss erfolgt die Gewichtung der Module. Damit ist das Prüfungsgerüst erstellt Kriterienprüfung, Punktevergabe und Berechnung des vorläufigen Ergebnisses Nun erfolgt die eigentliche Prüfung anhand der Kriterien und die Dokumentation der Ergebnisse. Die jeweils erreichten Punkte werden am Ende eines jeden Moduls zusammengezählt. Anhand der zuvor bestimmten Gewichtung wird aus den erreichten Punkten eine Durchschnittspunktzahl (Ø-Punktzahl) für das jeweilige Modul errechnet. Die Ø-Punktzahl wird sodann in Relation zu der festgelegten Gewichtung des Moduls gesetzt und daraus ein Punktanteil ermittelt. Beispiel: im Durchschnitt wurden im Modul 1 insg. 2,71 Punkte erreicht. Gewichtet wird M1 mit 20 %. Der Anteil der Punkte beträgt daher 0,54 Punkte.
6 6 Anschließend wird der Punktanteil aller Module zusammengerechnet. Diese Gesamtpunktzahl muss mindestens den Wert 2 ergeben, anderenfalls gilt die Auditierung als nicht bestanden. Die Berechnung kann in einer Übersicht dargestellt werden, die z.b. wie folgt aussieht: Modul Info-Angebot 5.3. Dokumentation / Audit-Report Punkte Anbieterkennzeichnung 3 Datenschutzerklärung 3 Weiterleitung 2 Verantwortung f. Inhalte 2 Nutzungsdatenumgang 3 Kommerzielle Kommunikation 3 Datenvermeidung/-sparsamkeit 3 Gesamtpunkte/Maximalpunkte 19 / 21 Ø - Punktzahl 2,71 Gewichtung 20 % Punktanteil 0,54 Modul Individualleistung Punkte Transparenz 3 materielle Voraussetzungen 2 Datenvermeidung/-sparsamkeit 2 Technisch-organisat. Sicherheit 3 Gesamtpunkte/Maximalpunkte 10 / 12 Ø - Punktzahl 2,5 Gewichtung 30 % Punktanteil 0,75, Modul Datenschutzmanagement Punkte Betriebl. Datenschutzbeauftragte 3 Auftragskontrolle 2 Verfahrensverzeichnis 3 Datenschutzorganisation 3 Techn.-org. Sicherheit 3 Umsetzung von Betroffenenrechten 3 Gesamtpunkte / Maximalpunkte 17 / 18 Ø - Punktzahl 2,83 Gewichtung 50% Punktanteil 1,42 Gesamtpunktergebnis 2,71 Die Dokumentation (Audit-Report) sollte zur Erleichterung des Prüf-Aufwands der Zertifizierungsstelle den Aufbau des Kriterienkataloges berücksichtigen, wobei ansonsten jedoch keine Form vorgegeben ist. Im Audit-Report sollen die gefundenen Ergebnisses sowohl mit den aufgefundenen Mängeln (soweit sie denn mindestens die Punktzahl 1 erreichen) aber auch mit den vorbildlichen Umsetzungen dargestellt werden. Dabei können auch Abbildungen der Web-Funktionen hilfreich sein. Soweit negative und positive Bewertungen zugrunde gelegt wurden, sollten diese kurz erläutert werden. Der Audit-Report endet mit einer Empfehlung gegenüber der Zertifizierungsstelle, das Zertifikat zu erteilen oder nicht.
7 7 Ferner erstellt der ips-auditor einen Entwurf für ein Kurzgutachten. Dieses dient dazu, dem Nutzer des Web-Angebotes die Prüfergebnisse im Überblick zu erläutern. Auf den Webseiten ist hierzu ein Informationsblatt mit Anforderungen an das Kurzgutachten für Gutachter abrufbar. Das Kurzgutachten wird von der Zertifizierungsstelle ergänzt und bei erfolgreicher Zertifizierung veröffentlicht Vergabe des ips-zertifikats und Veröffentlichung des Ergebnisses Die Zertifizierungsstelle der datenschutz cert GmbH prüft den Audit-Report des akkreditierten Auditors auf Schlüssigkeit. Kommt auch sie zu dem Ergebnis, dass das Webportal alle Anforderungen der ips-kriterien mit einer Gesamtnote von mindestens 2 Punkten umsetzt, wird das Zertifikat erteilt. Die Zertifizierungsstelle kann allerdings auch von der Ansicht des ips- Auditors abweichen und das Zertifikat nicht erteilen, was zu begründen ist. Die Zertifizierungsstelle kann das ips-zertifikat erteilen. Hierzu wird zum einen das ips-logo auf der Homepage (mindestens auf der Startseite) implementiert und mit einem Link versehen, über den Interessierte zum online bereitgestellten Kurzgutachten gelangen können. Das Kurzgutachten ist auf dem Server der datenschutz cert GmbH abgelegt und innerhalb des zertifizierten Angebotes mit dem ips-logo verlinkt. Das ips-logo, die Kriterienkataloge sowie Marke und Hinweise auf eine gültige ips-zertifizierung dürfen nur mit Genehmigung der Zertifizierungsstelle und auf der Grundlage der Vergabe- und Nutzungsbedingungen verwendet werden. Das Zertifikat ist bei weitgehend gleichbleibendem Webangebot nunmehr für einen Zeitraum von zwei Jahren gültig und kann nach Ablauf der Gültigkeit durch eine erneute Prüfung (Re- Zertifizierung) erneuert werden.
Die internet privacy standards (Vers. 3.0) Einführung und allgemeine Hinweise zur Anwendung 1. Januar /9
Die internet privacy standards (Vers. 3.0) Einführung und allgemeine Hinweise zur Anwendung datenschutz cert GmbH 1. Januar 2018 Die internet privacy standards (Vers. 3.0) Einführung und allgemeine Hinweise
MehrPersonal- und Kundendaten Datenschutz in Werbeagenturen
Personal- und Kundendaten Datenschutz in Werbeagenturen Datenschutz in Werbeagenturen Bei Werbeagenturen stehen neben der Verarbeitung eigener Personaldaten vor allem die Verarbeitung von Kundendaten von
MehrBeraten statt prüfen Behördlicher Datenschutzbeauftragter
Beraten statt prüfen Behördlicher Datenschutzbeauftragter Bestellpflicht zum Datenschutzbeauftragten Nach den Vorgaben aller Landesdatenschutzgesetze müssen öffentliche Stellen des Landes grundsätzlich
MehrBeraten statt prüfen Betrieblicher Datenschutzbeauftragter
Beraten statt prüfen Betrieblicher Datenschutzbeauftragter Bestellpflicht zum Datenschutzbeauftragten Nach 4 f Bundesdatenschutzgesetz (BDSG) müssen Unternehmen einen betrieblichen Datenschutzbeauftragten
MehrKriterienkatalog und Vorgehensweise für Bestätigungen und Konformitätsnachweise gemäß Signaturgesetz. datenschutz cert GmbH Version 1.
Kriterienkatalog und Vorgehensweise für Bestätigungen und Konformitätsnachweise gemäß Signaturgesetz (SigG) datenschutz cert GmbH Version Inhaltsverzeichnis Kriterienkatalog und Vorgehensweise für Bestätigungen
MehrKirchlicher Datenschutz
Kirchlicher Datenschutz Religionsgemeinschaften können in ihrem Zuständigkeitsbereich ihre Angelegenheit frei von staatlicher Aufsicht selbst regeln. Dieses verfassungsrechtlich verbriefte Recht umfasst
MehrKursbeschreibung Ausbildung zum internen betrieblichen Datenschutzbeauftragten
Kursbeschreibung Ausbildung zum internen betrieblichen Datenschutzbeauftragten In dieser fünftägigen Ausbildungsreihe werden vertiefte Kenntnisse zum Datenschutzrecht vermittelt. Es werden alle Kenntnisse
MehrMaintenance & Re-Zertifizierung
Zertifizierung nach Technischen Richtlinien Maintenance & Re-Zertifizierung Version 1.2 vom 15.06.2009 Bundesamt für Sicherheit in der Informationstechnik Postfach 20 03 63 53133 Bonn Tel.: +49 22899 9582-0
MehrPersonal- und Kundendaten Datenschutz bei Energieversorgern
Personal- und Kundendaten Datenschutz bei Energieversorgern Datenschutz bei Energieversorgern Datenschutz nimmt bei Energieversorgungsunternehmen einen immer höheren Stellenwert ein. Neben der datenschutzkonformen
MehrDatenschutzbeauftragte
MEIBERS RECHTSANWÄLTE Externe Datenschutzbeauftragte für Ihr Unternehmen Stand: Juli 2014 Datenschutz im Unternehmen ist mehr als eine Forderung des Gesetzgebers Der Schutz personenbezogener Daten ist
MehrD i e n s t e D r i t t e r a u f We b s i t e s
M erkblatt D i e n s t e D r i t t e r a u f We b s i t e s 1 Einleitung Öffentliche Organe integrieren oftmals im Internet angebotene Dienste und Anwendungen in ihre eigenen Websites. Beispiele: Eine
MehrMehr Transparenz für optimalen Durchblick. Mit dem TÜV Rheinland Prüfzeichen.
Mehr Transparenz für optimalen Durchblick. Mit dem TÜV Rheinland Prüfzeichen. Immer schon ein gutes Zeichen. Das TÜV Rheinland Prüfzeichen. Es steht für Sicherheit und Qualität. Bei Herstellern, Handel
MehrHandbuch. NAFI Online-Spezial. Kunden- / Datenverwaltung. 1. Auflage. (Stand: 24.09.2014)
Handbuch NAFI Online-Spezial 1. Auflage (Stand: 24.09.2014) Copyright 2016 by NAFI GmbH Unerlaubte Vervielfältigungen sind untersagt! Inhaltsangabe Einleitung... 3 Kundenauswahl... 3 Kunde hinzufügen...
MehrVerordnungsdaten und Patientendatenbanken Datenschutz in Pharmaunternehmen
Verordnungsdaten und Patientendatenbanken Datenschutz in Pharmaunternehmen Datenschutz in Pharmaunternehmen Bei Pharmaunternehmen stehen neben der Verarbeitung eigener Personaldaten vor allem die Dokumentation
MehrVerbrauchertipp! Gesetz zur Button-Lösung
Verbrauchertipp! Gesetz zur Button-Lösung ab 01.08.12 Gesetz zur Änderung des Bürgerlichen Gesetzbuchs zum besseren Schutz der Verbraucherinnen und Verbraucher vor Kostenfallen im elektronischen Geschäftsverkehr
MehrUpdateanleitung für SFirm 3.1
Updateanleitung für SFirm 3.1 Vorab einige Informationen über das bevorstehende Update Bei der neuen Version 3.1 von SFirm handelt es sich um eine eigenständige Installation, beide Versionen sind komplett
MehrWelchen Weg nimmt Ihr Vermögen. Unsere Leistung zu Ihrer Privaten Vermögensplanung. Wir machen aus Zahlen Werte
Welchen Weg nimmt Ihr Vermögen Unsere Leistung zu Ihrer Privaten Vermögensplanung Wir machen aus Zahlen Werte Ihre Fragen Ich schwimme irgendwie in meinen Finanzen, ich weiß nicht so genau wo ich stehe
MehrSCHALTEN SIE DEN DATENSCHUTZ EIN. EINFACH & EFFEKTIV.
SCHALTEN SIE DEN DATENSCHUTZ EIN. EINFACH & EFFEKTIV. DER DATENSCHUTZMANAGER IST DIE ALL-IN-ONE-LÖSUNG FÜR EINE EFFEKTIVE DATENSCHUTZ ORGANISATION. IN EINER ZENTRALEN PLATTFORM HABEN WIR ALLE FUNKTIONEN
Mehreea-kommunen im Vergleich Das Benchmark
eea-kommunen im Vergleich Das Benchmark Warum das Benchmark 1? Der Begriff des Benchmark bürgert sich langsam auch in der Kommunalpolitik ein und die Erfahrung zeigt, dass die Kommunen das Benchmark aus
MehrGuide DynDNS und Portforwarding
Guide DynDNS und Portforwarding Allgemein Um Geräte im lokalen Netzwerk von überall aus über das Internet erreichen zu können, kommt man um die Themen Dynamik DNS (kurz DynDNS) und Portweiterleitung(auch
MehrGeprüfter Datenschutz TÜV Zertifikat für Geprüften Datenschutz
www.tekit.de Geprüfter TÜV Zertifikat für Geprüften TÜV-zertifizierter Der Schutz von personenbezogenen Daten ist in der EU durch eine richtlinie geregelt. In Deutschland ist dies im Bundesdatenschutzgesetz
MehrArbeitshilfen zur Auftragsdatenverarbeitung
Arbeitshilfen zur Auftragsdatenverarbeitung 1 Abgrenzung Die vorliegenden Excel-Tabellen dienen nur als Beispiel, wie anhand von Checklisten die datenschutzrechtlichen Voraussetzungen für die Vergabe einer
MehrTÜV NORD Akademie Personenzertifizierung. Informationen zur Zertifizierung von Qualitätsfachpersonal
TÜV NORD Akademie Personenzertifizierung Informationen zur Zertifizierung von Qualitätsfachpersonal Informationen zur Zertifizierung von QM-Fachpersonal Personenzertifizierung Große Bahnstraße 31 22525
MehrDie vorliegende Arbeitshilfe befasst sich mit den Anforderungen an qualitätsrelevante
ISO 9001:2015 Die vorliegende Arbeitshilfe befasst sich mit den Anforderungen an qualitätsrelevante Prozesse. Die ISO 9001 wurde grundlegend überarbeitet und modernisiert. Die neue Fassung ist seit dem
MehrWas meinen die Leute eigentlich mit: Grexit?
Was meinen die Leute eigentlich mit: Grexit? Grexit sind eigentlich 2 Wörter. 1. Griechenland 2. Exit Exit ist ein englisches Wort. Es bedeutet: Ausgang. Aber was haben diese 2 Sachen mit-einander zu tun?
MehrDas große ElterngeldPlus 1x1. Alles über das ElterngeldPlus. Wer kann ElterngeldPlus beantragen? ElterngeldPlus verstehen ein paar einleitende Fakten
Das große x -4 Alles über das Wer kann beantragen? Generell kann jeder beantragen! Eltern (Mütter UND Väter), die schon während ihrer Elternzeit wieder in Teilzeit arbeiten möchten. Eltern, die während
MehrAusfüllhilfe für die ESTA Beantragung zur Einreise in die Vereinigten Staaten
Ausfüllhilfe für die ESTA Beantragung zur Einreise in die Vereinigten Staaten Das Heimatschutzministerium empfiehlt, sich allerspätestens 72 Stunden vor der Abreise online zu registrieren, damit die Genehmigung
MehrPersonal- und Patientendaten Datenschutz in Krankenhäusern
Personal- und Patientendaten Datenschutz in Krankenhäusern Datenschutz in Krankenhäusern In Krankenhäusern stehen neben der datenschutzkonformen Speicherung eigener Personaldaten vor allem die Verarbeitung
MehrCheckliste zur Erfüllung der Informationspflichten bei Datenerhebung
Checkliste 2006 Checkliste zur Erfüllung der Informationspflichten bei Datenerhebung Nach 4 Abs. 3 BDSG Bitte lesen Sie vorab die Ausführungen zu dem Thema Datenschutz/Datenerhebung. So kommen Sie durch
MehrDamit auch Sie den richtigen Weg nehmen können die 8 wichtigsten Punkte, die Sie bei der Beantragung Ihrer Krankenversicherung beachten sollten:
Damit auch Sie den richtigen Weg nehmen können die 8 wichtigsten Punkte, die Sie bei der Beantragung Ihrer Krankenversicherung beachten sollten: Herzlich Willkommen bei der mehr-finanz24 GmbH Mit uns haben
MehrLeitfaden Online Shopping 1. Gastgeberinnen-Portal und Online-Einladungen 2. Online Plus 3. Klassisches Online Shopping (Einzelbestellung)
Leitfaden Online Shopping 1. Gastgeberinnen-Portal und Online-Einladungen 2. Online Plus 3. Klassisches Online Shopping (Einzelbestellung) 1. Gastgeberinnen Portal und Online-Einladungen Sie als Gastgeberin
MehrHäufig wiederkehrende Fragen zur mündlichen Ergänzungsprüfung im Einzelnen:
Mündliche Ergänzungsprüfung bei gewerblich-technischen und kaufmännischen Ausbildungsordnungen bis zum 31.12.2006 und für alle Ausbildungsordnungen ab 01.01.2007 Am 13. Dezember 2006 verabschiedete der
MehrLineargleichungssysteme: Additions-/ Subtraktionsverfahren
Lineargleichungssysteme: Additions-/ Subtraktionsverfahren W. Kippels 22. Februar 2014 Inhaltsverzeichnis 1 Einleitung 2 2 Lineargleichungssysteme zweiten Grades 2 3 Lineargleichungssysteme höheren als
MehrErfolgreiche Webseiten: Zur Notwendigkeit die eigene(n) Zielgruppe(n) zu kennen und zu verstehen!
Erfolgreiche Webseiten: Zur Notwendigkeit die eigene(n) Zielgruppe(n) zu kennen und zu verstehen! www.wee24.de. info@wee24.de. 08382 / 6040561 1 Experten sprechen Ihre Sprache. 2 Unternehmenswebseiten
MehrInformationen und Richtlinien zur Einrichtung eines Online Kontaktformulars auf Ihrer Händlerwebseite
Informationen und Richtlinien zur Einrichtung eines Online Kontaktformulars auf Ihrer Händlerwebseite Stand: Juli 2011 S. 2 Was ist das Online Kontaktformular? S. 2 Wozu brauche ich das Online Kontaktformular?
MehrFinanzierung für den Mittelstand. Leitbild. der Abbildung schankz www.fotosearch.de
Finanzierung für den Mittelstand Leitbild der Abbildung schankz www.fotosearch.de Präambel Die Mitgliedsbanken des Bankenfachverbandes bekennen sich zur Finanzierung des Mittelstands mit vertrauenswürdigen,
MehrDER SELBST-CHECK FÜR IHR PROJEKT
DER SELBST-CHECK FÜR IHR PROJEKT In 30 Fragen und 5 Tipps zum erfolgreichen Projekt! Beantworten Sie die wichtigsten Fragen rund um Ihr Projekt für Ihren Erfolg und für Ihre Unterstützer. IHR LEITFADEN
MehrAnleitung für die Lohnmeldung via ELM-Standard mittels PartnerWeb
Ausgleichskasse Gewerbe St. Gallen Lindenstrasse 137 Postfach 245 9016 St. Gallen Telefon 071 282 29 29 Telefax 071 282 29 30 info@ahv-gewerbe.ch www.ahv-gewerbe.ch Anleitung für die Lohnmeldung via ELM-Standard
MehrDiese Ansicht erhalten Sie nach der erfolgreichen Anmeldung bei Wordpress.
Anmeldung http://www.ihredomain.de/wp-admin Dashboard Diese Ansicht erhalten Sie nach der erfolgreichen Anmeldung bei Wordpress. Das Dashboard gibt Ihnen eine kurze Übersicht, z.b. Anzahl der Beiträge,
Mehr1. Anmeldung von Konten für das elektronische Postfach
1. Anmeldung von Konten für das elektronische Postfach Für die Registrierung zum Elektronischen Postfach melden Sie sich bitte über die Homepage der Sparkasse Schweinfurt (www.sparkasse-sw.de) mit Ihren
MehrSEPA-Anleitung zum Release 3.09
Hier folgt nun eine kurze Information was sich mit dem neuen Release 3.08 zum Thema SEPA alles ändert. Bitte diese Anleitung sorgfältig lesen, damit bei der Umsetzung keine Fragen aufkommen. Bitte vor
MehrLEISTUNGSBESCHREIBUNG ZERTIFIZIERUNG NACH EN 16001
LEISTUNGSBESCHREIBUNG ZERTIFIZIERUNG NACH EN 16001 ALLGEMEIN Eine Zertifizierung nach EN 16001 erfolgt prinzipiell in 2 Schritten: Prüfung der Managementdokumentation auf Übereinstimmung mit der Norm Umsetzungsprüfung
Mehrfacebook wie geht das eigentlich? Und was ist überhaupt Social media?
facebook wie geht das eigentlich? Und was ist überhaupt Social media? Fachtag Facebook& Co. für Multiplikator_innen (Aufbereitung der Präsentation für die Homepage, der ursprüngliche Vortrag wurde mit
MehrPersonal- und Kundendaten Datenschutz im Einzelhandel
Personal- und Kundendaten Datenschutz im Einzelhandel Datenschutz im Einzelhandel Im Einzelhandel stehen neben der datenschutzkonformen Speicherung eigener Personaldaten vor allem die Verarbeitung von
MehrFragen und Antworten
Fragen und Antworten im Umgang mit dem elektronischen Abfallnachweisverfahren eanv in Bezug auf die ZKS-Abfall -Allgemeine Fragen- www.zks-abfall.de Stand: 19.05.2010 Einleitung Auf den folgenden Seiten
MehrDienstleistungen Externer Datenschutz. Beschreibung der Leistungen, die von strauss esolutions erbracht werden
Dienstleistungen Externer Datenschutz Beschreibung der Leistungen, die von strauss esolutions erbracht werden Markus Strauss 14.11.2011 1 Dienstleistungen Externer Datenschutz Inhalt 1. Einleitung... 2
Mehrinfach Geld FBV Ihr Weg zum finanzellen Erfolg Florian Mock
infach Ihr Weg zum finanzellen Erfolg Geld Florian Mock FBV Die Grundlagen für finanziellen Erfolg Denn Sie müssten anschließend wieder vom Gehaltskonto Rückzahlungen in Höhe der Entnahmen vornehmen, um
MehrStartseite, wenn Sie auf unseren Online-Shop gehen
Startseite, wenn Sie auf unseren Online-Shop gehen Auswahl treffen: - einloggen mit bestehendem Login - falls kein Login vorhanden: Einfach über Kunde werden neu anmelden und sich selber ein Login vergeben
MehrSich einen eigenen Blog anzulegen, ist gar nicht so schwer. Es gibt verschiedene Anbieter. www.blogger.com ist einer davon.
www.blogger.com Sich einen eigenen Blog anzulegen, ist gar nicht so schwer. Es gibt verschiedene Anbieter. www.blogger.com ist einer davon. Sie müssen sich dort nur ein Konto anlegen. Dafür gehen Sie auf
MehrIhr Weg in die Suchmaschinen
Ihr Weg in die Suchmaschinen Suchmaschinenoptimierung Durch Suchmaschinenoptimierung kann man eine höhere Platzierung von Homepages in den Ergebnislisten von Suchmaschinen erreichen und somit mehr Besucher
MehrSCHALTEN SIE DEN DATENSCHUTZ EIN. EINFACH & EFFEKTIV.
SCHALTEN SIE DEN DATENSCHUTZ EIN. EINFACH & EFFEKTIV. DER DATENSCHUTZMANAGER IST DIE ALL-IN-ONE-LÖSUNG FÜR EINE EFFEKTIVE DATENSCHUTZ ORGANISATION. IN EINER ZENTRALEN PLATTFORM HABEN WIR ALLE FUNKTIONEN
MehrStammdatenanlage über den Einrichtungsassistenten
Stammdatenanlage über den Einrichtungsassistenten Schritt für Schritt zur fertig eingerichteten Hotelverwaltung mit dem Einrichtungsassistenten Bitte bereiten Sie sich, bevor Sie starten, mit der Checkliste
MehrSonderrundschreiben. Arbeitshilfe zu den Pflichtangaben in Immobilienanzeigen bei alten Energieausweisen
Sonderrundschreiben Arbeitshilfe zu den Pflichtangaben in Immobilienanzeigen bei alten Energieausweisen Sonnenstraße 11-80331 München Telefon 089 / 5404133-0 - Fax 089 / 5404133-55 info@haus-und-grund-bayern.de
MehrSchnellstart - Checkliste
Schnellstart - Checkliste http://www.ollis-tipps.de/schnellstart-in-7-schritten/ Copyright Olaf Ebers / http://www.ollis-tipps.de/ - Alle Rechte vorbehalten - weltweit Seite 1 von 6 Einleitung Mein Name
MehrSkript Pilotphase em@w für Arbeitsgelegenheiten
Die Pilotphase erstreckte sich über sechs Meilensteine im Zeitraum August 2011 bis zur EMAW- Folgeversion 2.06 im August 2013. Zunächst einmal musste ein grundsätzliches Verständnis für das Verfahren geschaffen
MehrGutachten zur Re-Zertifizierung des IT-Produkts Dokumentenprüfer ALDO L Check 4U3, Hardware Release 01 / Software 0023. im Auftrag der 4U GmbH
Gutachten zur Re-Zertifizierung des IT-Produkts Dokumentenprüfer ALDO L Check 4U3, Hardware Release 01 / Software 0023 im Auftrag der 4U GmbH datenschutz cert GmbH Februar 2011 Inhaltsverzeichnis Gutachten
MehrBrands Consulting D A T E N S C H U T Z & B E R A T U N G
Datenschutzauditor (Datenschutzaudit) Autor & Herausgeber: Brands Consulting Bernhard Brands Brückenstr. 3 D- 56412 Niedererbach Telefon: + (0) 6485-6 92 90 70 Telefax: +49 (0) 6485-6 92 91 12 E- Mail:
MehrDatenschutz im Unternehmen. Was ist Datenschutz, und weshalb betrifft er unser Unternehmen?
Was ist Datenschutz, und weshalb betrifft er unser Unternehmen? 1 Herzlich willkommen! Die Themen heute: Datenschutz ein aktuelles Thema Gründe für einen guten Datenschutz Welche Grundregeln sind zu beachten?
MehrAnleitung für Kunden zum Umgang mit verschlüsselten E-Mails von der LASA Brandenburg GmbH
Anleitung für Kunden zum Umgang mit verschlüsselten E-Mails von der LASA Brandenburg GmbH 1. Sie erhalten von der LASA eine E-Mail mit dem Absender Beim Öffnen der E-Mail werden Sie aufgefordert, sich
MehrHandbuch für Nutzer von Zertifikaten der Zertifizierungsstellen (CAs) des Bayerischen Behördennetzes (BYBN) zur Sicherung von E-Mails Teil D2:
Handbuch für Nutzer von Zertifikaten der Zertifizierungsstellen (CAs) des Bayerischen Behördennetzes (BYBN) zur Sicherung von E-Mails (Kerstin Ehrhardt) München 02.05.2007 1 1 Nutzung Sicherer E-Mail...
MehrKurzanleitung GigaMove
Kurzanleitung GigaMove Dezember 2014 Inhalt Kurzerklärung... 1 Erstellen eines neuen Benutzerkontos... 2 Login... 5 Datei bereitstellen... 6 Bereitgestellte Datei herunterladen... 6 Datei anfordern...
MehrDie Post hat eine Umfrage gemacht
Die Post hat eine Umfrage gemacht Bei der Umfrage ging es um das Thema: Inklusion Die Post hat Menschen mit Behinderung und Menschen ohne Behinderung gefragt: Wie zufrieden sie in dieser Gesellschaft sind.
MehrONLINE-AKADEMIE. "Diplomierter NLP Anwender für Schule und Unterricht" Ziele
ONLINE-AKADEMIE Ziele Wenn man von Menschen hört, die etwas Großartiges in ihrem Leben geleistet haben, erfahren wir oft, dass diese ihr Ziel über Jahre verfolgt haben oder diesen Wunsch schon bereits
MehrI.O. BUSINESS. Checkliste Effektive Vorbereitung aktiver Telefonate
I.O. BUSINESS Checkliste Effektive Vorbereitung aktiver Telefonate Gemeinsam Handeln I.O. BUSINESS Checkliste Effektive Vorbereitung aktiver Telefonate Telefonieren ermöglicht die direkte Kommunikation
MehrTelekommunikation Ihre Datenschutzrechte im Überblick
Telekommunikation Ihre Datenschutzrechte im Überblick Inhalt Bestands- und Verkehrsdaten 5 Vertragsschluss 6 Bonitätsabfrage 7 Telefonbuch und Auskunft 8 Rechnung und Einzelverbindungsnachweis 9 Auskunftsrecht
Mehrproles-login. Inhalt [Dokument: L201401-1018 / v1.0 vom 16.01.2014]
proles-login. [Dokument: L201401-1018 / v1.0 vom 16.01.2014] Inhalt 1. Einleitung 2 2. email-adresse registrieren 2 3. Benutzerinformationen des Mitarbeiters 3 4. Passwort-Rücksetzung 4 5. Passwort ändern
MehrIm Folgenden werden einige typische Fallkonstellationen beschrieben, in denen das Gesetz den Betroffenen in der GKV hilft:
Im Folgenden werden einige typische Fallkonstellationen beschrieben, in denen das Gesetz den Betroffenen in der GKV hilft: Hinweis: Die im Folgenden dargestellten Fallkonstellationen beziehen sich auf
MehrICS-Addin. Benutzerhandbuch. Version: 1.0
ICS-Addin Benutzerhandbuch Version: 1.0 SecureGUARD GmbH, 2011 Inhalt: 1. Was ist ICS?... 3 2. ICS-Addin im Dashboard... 3 3. ICS einrichten... 4 4. ICS deaktivieren... 5 5. Adapter-Details am Server speichern...
MehrÜberprüfung der digital signierten E-Rechnung
Überprüfung der digital signierten E-Rechnung Aufgrund des BMF-Erlasses vom Juli 2005 (BMF-010219/0183-IV/9/2005) gelten ab 01.01.2006 nur noch jene elektronischen Rechnungen als vorsteuerabzugspflichtig,
MehrKostenstellen verwalten. Tipps & Tricks
Tipps & Tricks INHALT SEITE 1.1 Kostenstellen erstellen 3 13 1.3 Zugriffsberechtigungen überprüfen 30 2 1.1 Kostenstellen erstellen Mein Profil 3 1.1 Kostenstellen erstellen Kostenstelle(n) verwalten 4
Mehrgeben. Die Wahrscheinlichkeit von 100% ist hier demnach nur der Gehen wir einmal davon aus, dass die von uns angenommenen
geben. Die Wahrscheinlichkeit von 100% ist hier demnach nur der Vollständigkeit halber aufgeführt. Gehen wir einmal davon aus, dass die von uns angenommenen 70% im Beispiel exakt berechnet sind. Was würde
MehrAnleitung BFV-Widget-Generator
Anleitung BFV-Widget-Generator Seite 1 von 6 Seit dem 1. Oktober 2014 hat der Bayerische Fußball-Verband e.v. neue Widgets und einen neuen Baukasten zur Erstellung dieser Widgets veröffentlicht. Im Folgenden
MehrVergabe- und Nutzungsbedingungen für ips
Vergabe- und Nutzungsbedingungen für ips 1. Allgemeines, Zielgruppe Das Gütesiegel ips - internet privacy standards ist ein bundesweit anerkannter Qualitätsstandard für alle online-basierenden Waren-,
MehrRECHT AKTUELL. GKS-Rechtsanwalt Florian Hupperts informiert über aktuelle Probleme aus dem Beamten- und Disziplinarrecht
RECHT AKTUELL GKS-Rechtsanwalt Florian Hupperts informiert über aktuelle Probleme aus dem Beamten- und Disziplinarrecht Rechtsanwalt Florian Hupperts Was muss eigentlich in einer Konkurrentenmitteilung
MehrNicht über uns ohne uns
Nicht über uns ohne uns Das bedeutet: Es soll nichts über Menschen mit Behinderung entschieden werden, wenn sie nicht mit dabei sind. Dieser Text ist in leicht verständlicher Sprache geschrieben. Die Parteien
MehrKurzleitfaden für Schüler
Wie melde ich mich in Schüler Online an? Geben Sie folgenden Link ein: www.schueleranmeldung.de Sie erhalten folgende Anmeldemaske: Mustermann Frank 31.05.1994 Nimmt Ihre Schule nicht an Schüler Online
Mehrnach 20 SGB IX" ( 3 der Vereinbarung zum internen Qualitätsmanagement nach 20 Abs. 2a SGB IX).
Information zum Verfahren zur Anerkennung von rehabilitationsspezifischen Qualitätsmanagement- Verfahren auf Ebene der BAR (gemäß 4 der Vereinbarung zum internen Qualitätsmanagement nach 20 Abs. 2a SGB
MehrAnleitung Thunderbird Email Verschlu sselung
Anleitung Thunderbird Email Verschlu sselung Christoph Weinandt, Darmstadt Vorbemerkung Diese Anleitung beschreibt die Einrichtung des AddOn s Enigmail für den Mailclient Thunderbird. Diese Anleitung gilt
MehrFolgeanleitung für Fachlehrer
1. Das richtige Halbjahr einstellen Folgeanleitung für Fachlehrer Stellen sie bitte zunächst das richtige Schul- und Halbjahr ein. Ist das korrekte Schul- und Halbjahr eingestellt, leuchtet die Fläche
MehrTÜV SÜD- geprüfte Kundenzufriedenheit
TÜV SÜD- geprüfte Kundenzufriedenheit Kriterien zur Zertifizierung Stand: 17.12.07 Seite: 1 von 5 TÜV SÜD Management Service GmbH, 2007 Handelsregister München HRB 105439 Id.-Nr. DE 163924189 HypoVereinsbank
Mehr1.1.4 Wissen, was unter Verbot mit Erlaubnisvorbehalt 1.1.5. schützen. 1.1.7 Wissen, was man unter personenbezogenen 1.1.8 1.1.
Datenschutz DLGI Dienstleistungsgesellschaft für Informatik Am Bonner Bogen 6 53227 Bonn Tel.: 0228-688-448-0 Fax: 0228-688-448-99 E-Mail: info@dlgi.de, URL: www.dlgi.de Dieser Syllabus darf nur in Zusammenhang
MehrInformationssicherheit zentral koordiniert IT-Sicherheitsbeauftragter
Informationssicherheit zentral koordiniert IT-Sicherheitsbeauftragter Informationssicherheit lösungsorientiert Informationssicherheit ist für Unternehmen mit IT-basierten Prozessen grundlegend: Neben dem
MehrDer Datenschutzbeauftragte. Eine Information von ds² 05/2010
Der Datenschutzbeauftragte Eine Information von ds² 05/2010 Inhalt Voraussetzungen Der interne DSB Der externe DSB Die richtige Wahl treffen Leistungsstufen eines ds² DSB Was ds² für Sie tun kann 2 Voraussetzungen
MehrWillkommen im Online-Shop der Emser Therme GmbH
Online-Shop 1 - Ein kleiner Leitfaden - Willkommen im Online-Shop der Emser Therme GmbH 1. Schritt: Auswahl unserer Gutscheinangebote Auf der Startseite unseres Online-Shops befindet sich auf der linken
MehrLEISTUNGSBESCHREIBUNG ZERTIFIZIERUNG NACH VDA 6.X
LEISTUNGSBESCHREIBUNG ZERTIFIZIERUNG NACH VDA 6.X ALLGEMEIN Eine Zertifizierung nach VDA 6.X erfolgt prinzipiell in 2 Schritten und kann nur in Verbindung mit der ISO 9001 Zertifizierung durchgeführt werden.
MehrBayLern Hilfe Inhalt:
BayLern Hilfe Inhalt: 1. Anmeldung... 2 2. Übersicht Startseite, Gebuchte Kurse starten... 3 3. Kurs buchen und stornieren... 6 3.1. Kurs buchen... 6 3.2. Kurs mit Genehmigung buchen... 8 3.3. Weitere
MehrNicht kopieren. Der neue Report von: Stefan Ploberger. 1. Ausgabe 2003
Nicht kopieren Der neue Report von: Stefan Ploberger 1. Ausgabe 2003 Herausgeber: Verlag Ploberger & Partner 2003 by: Stefan Ploberger Verlag Ploberger & Partner, Postfach 11 46, D-82065 Baierbrunn Tel.
MehrDissertation über MADOC veröffentlichen (10 Schritte)
Dissertation über MADOC veröffentlichen (10 Schritte) 1. Gehen Sie auf der Startseite von MADOC auf den Punkt Publikation anmelden. 2. Um Ihre Dissertation einzutragen, müssen Sie sich mit Ihrer RUM-Kennung
MehrWas taugt der Wertpapierprospekt für die Anlegerinformation?
Was taugt der Wertpapierprospekt für die Anlegerinformation? Panel 1 Rahmenbedingungen für Anlegerinformation und Anlegerschutz beim Wertpapiererwerb Verhältnis zu Beratung, Informationsblatt und Investorenpräsentation
Mehr23. 12. 2015 E-Mail-Marketing und Kunden-Newsletter per E-Mail Was ist zu beachten?
23. 12. 2015 E-Mail-Marketing und Kunden-Newsletter per E-Mail Was ist zu beachten? Werden an Kunden per E-Mail Newsletter verschickt, müssen zahlreiche rechtliche Anforderungen beachtet werden. Kommt
MehrAnleitung zum BW-Bank Computer-Check Windows-Firewall aktivieren
Anleitung zum BW-Bank Computer-Check Windows-Firewall aktivieren Ziel der Anleitung Sie möchten die Windows-Firewall auf Ihrem Computer aktivieren, um gegen zukünftige Angriffe besser gewappnet zu sein.
MehrErfahrungen mit dem Datenschutzaudit in Schleswig-Holstein
Erfahrungen mit dem Datenschutzaudit in Schleswig-Holstein Barbara Körffer Dr. Thomas Probst Unabhängiges Landeszentrum für Datenschutz Schleswig-Holstein, Kiel www.datenschutzzentrum.de Einführung von
MehrCOMPUTER MULTIMEDIA SERVICE
Umgang mit Web-Zertifikaten Was ist ein Web-Zertifikat? Alle Webseiten, welche mit https (statt http) beginnen, benötigen zwingend ein Zertifikat, welches vom Internet-Browser eingelesen wird. Ein Web
MehrSanktionsreglement zu den Richtlinien für Regionalmarken. Eigentümer: IG Regionalprodukte Letzte Aktualisierung: 20.11.2014 Version: 4.
Sanktionsreglement zu den Richtlinien für Regionalmarken Eigentümer: IG Regionalprodukte Letzte Aktualisierung: 20.11.2014 Version: 4.00 INHALT 1 Zielsetzung / Geltungsbereich... 3 2 Erläuterungen und
Mehrwww.internet-einrichten.de
E-Mail-Programme E-Mail Adresse einrichten Bei t-online, AOL, Compuserve, und anderen können Sie sich E-Mail-Adressen einrichten. Dies hat aber den Nachteil, dass Sie diese nur mit der entsprechenden Zugangssoftware
MehrSo richten Sie Outlook Express ein. Einrichten von Outlook Express (hier am Beispiel von Outlook Express 6) für den Empfang meiner E-Mails
Artikel-ID Produktkategorien Datum: 545 PowerWeb Pakete Premium Pakete WebVisitenkarte A / C / M 25.11.2004 So richten Sie Outlook Express ein Einrichten von Outlook Express (hier am Beispiel von Outlook
MehrRegeln für das Qualitäts-Siegel
Regeln für das Qualitäts-Siegel 1 Inhalt: Die Qualitäts-Regeln vom Netzwerk Leichte Sprache 3 Die Übersetzung in Leichte Sprache 5 Die Prüfung auf Leichte Sprache 6 Wir beantworten jede Anfrage 7 Wir schreiben
Mehr