Liebe Patienteneltern,
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- Margarete Linden
- vor 6 Jahren
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1 Liebe Patienteneltern, von Impfberatungen ist mir die große Unsicherheit von Eltern bekannt und dass Impfen - zumal des eigenen Kindes - möglicherweise sehr zwiespältig erlebt wird. Ich möchte Ihnen mit diesem Schreiben Informationen an die Hand geben, damit Sie sich bewusst für die Impfungen Ihres Kindes entscheiden und auch an Ihren eigenen Impfschutz denken. Vorab: es gibt in Deutschland keine Impfpflicht sondern Impfempfehlungen gegen z.t. lebensgefährliche Krankheiten, die Sie und Ihr Kind - aber auch die Gemeinschaft - davor schützen werden. Die ständige Impfkommission (STIKO) gibt nationale Impfempfehlungen womit ein Versorgungsanspruch im Falle eines anerkannten Impfschadens besteht. Der gemeinsame Bewertungsausschuss entscheidet dann über die Finanzierung durch die Krankenkassen. Natürlich können Impfungen auch Nebenwirkungen hervorrufen, jedoch überwiegen fast immer die Vorteile, die wir durch das Impfen erreichen. Ich habe während meiner Ausbildung zum Kinder- und Jugendarzt diese Krankheiten noch häufig behandeln müssen. Beispielhaft genannt seien: HiB-Meninigitis/ Hirnhautentzündung, Epiglottitis/ bakterielle Entzündung des Kehldeckels, Masernkrupp mit Beatmungspflichtigkeit, Keuchhusten mit sauerstoffpflichtigen massiven Atemnotzuständen oder schwerste, meist tödlich verlaufende bakterielle Hirnhaut- oder Lungenentzündungen. Ich möchte nicht, dass Ihr Kind diese durch Impfen vermeidbaren Krankheiten erleidet. Auch die Poliomyelitis (Kinderlähmung) wird durch nicht Geimpfte importiert, so dass ein NICHT geimpftes Kind daran möglicherweise erkranken kann. Zum Glück sind das aber alles Erkrankungen, die man hier dank der Impfungen so gut wie nicht mehr sieht. Für mich als homöopathisch tätiger Schulmediziner ist das Impfen auch kein Widerspruch. Zu Hannemann s Zeit - vor ca. 250 Jahren - grassierten hier die Pocken und er befürwortete die Impfung gegen diese fast immer tödlich verlaufende Erkrankung sehr. Wie sieht nun das Impfen konkret aus? Nach unserem Praxis- Qualitätsmanagement läuft unser Impfregime mit einer klaren Vorgabe:
2 Bei der Vorsorgeuntersuchung U3 erhalten Sie zur Vorbereitung auf die Impfungen Informationsmaterial. In dieser Broschüre werden die Krankheiten gegen die geimpft wird und die Impfnebenwirkungen beschrieben. Die STIKO empfiehlt das sogenannte Komplettpaket: Sechsfachimpfstoff: 3 x im ersten Lebensjahr und 1x im zweiten Lebensjahr zeitgleich mit der Pneumokokkenimpfung: (parallel in beide Oberschenkel an einem Tag) bei der ersten und dritten Impfung mit der ROTA-Virus-Schluckimpfung: zweimal im Vierwochenabstand. Hier in Deutschland erhalten fast alle Kinder mit Beginn der 9. Lebenswoche diese Impfungen und natürlich können Sie die Impfungen in diesem Rhythmus hier durchführen lassen. Im zweiten Lebensjahr wird diese Grundimmunisierung mit einer letzten Impfdosis mit beiden Impfstoffen an einem Tag (simultan) abgeschlossen. Ich empfehle Ihnen ein anderes Impfschema, das bereits seit Jahren in vielen Ländern Europas erfolgreich angewendet wird, herstellerseitig auch mit nur drei Impfungen einen ausreichenden Schutz bietet und wofür eine formale EU-Zulassung besteht. Obwohl sich dieses um eine Dosis reduzierte Impfschema dort seit Jahren bewährt hat, existiert in Deutschland dafür allerdings keine STIKO-Empfehlung, da eventuell ein hypothetisches erhöhtes Risiko für eine schwere HiB-Infektion besteht. Ein anerkannter Impfexperte der STIKO erachtet dieses Risiko in Anbetracht der ausgeprägten Herdenimmunität (sprich gute Durchimpfungsrate) als höchst unwahrscheinlich - dennoch setze ich Sie darüber in Kenntnis. Wir impfen im Vierwochenrhythmus und wenn möglich in Kombination mit den Vorsorgeuntersuchungen. Generell sollten Sie den Impftag und den folgenden Tag ruhig gestalten. Da sich der Körper an jede Impfung erinnert, ist es auch nicht dramatisch, wenn die Impfintervalle z.b. krankheitsbedingt länger sind - nur dass dann der Schutz auch erst später einsetzt.
3 1. Termin: 1. Sechsfachimpfung ab der 9. Lebenswoche - zunächst ohne Pneumokokkenimpfung Bei dieser ersten Impfung kommt es manchmal zu Fieber und Unruhe, gelegentlich auch zu einer Hautrötung im Impfbereich über ein bis zwei Tage, was ggf. die Gabe eines Viburcol-Zäpfchens erforderlich macht. Zeitgleich könnte die 1. Rotavirus-Schluckimpfung gegeben werden (dazu meine Bewertung s.u). 2. Termin: 1. Pneumokokkenimpfung / Vorsorge U4 Die Impfung gegen Pneumokokken, einen bakteriellen Erreger der z. B. seltene aber schwere Krankheitsbilder wie Hirnhautentzündung, Sepsis oder Lungenentzündung hervorrufen kann, war bis vor einigen Jahren als eine sogenannte Indikationsimpfung vorgesehen: z. B. für Frühgeborene oder chronisch kranke Kinder. Jetzt wird diese Impfung für alle Kinder empfohlen. Auch in Expertenkreisen wird diese Impfung mittlerweile kritisch bezüglich ihrer nachlassenden Wirksamkeit gesehen.die im Impfstoff enthaltenen 13 Pneumokokkenstämme (von mehr als 90) decken häufig nicht mehr die seltenen aktuellen Erkrankungen durch diesen Erreger ab, da sie durch die anderen, nicht im Impfstoff enthaltenen Stämme verursacht werden. Wenn Sie sich für die Rotavirus-Schluckimpfung entschieden haben, ist dann die 2. und somit letzte fällig. 3. Termin: 2. Sechsfachimpfung 4. Termin: 2. Pneumokokkenimpfung / Vorsorge U5 5. Termin: 1. MMR bzw. MMR-V - Impfung (s.u, ab 10. Lebensmonat) 6. Termin: Meningokokkenimpfung / Vorsorge U6 7. Termin: 3. Sechsfachimpfung zeitgleich mit 3. Pneumokokkenimpfung 8. Termin: 2. MMR bzw. MMR-V - Impfung ( Lebensmonat)
4 Rota-Virus-Schluckimpfung: Diese Impfung schützt vor einer durch diesen Virus ausgelösten Durchfallerkrankung - aber nicht vor den vielen anderen viralen Krankheitserregern wie z.b. die deutlich häufigeren Noro-Viren. Sicherlich gibt es sehr seltene schwere Rotavirus-Durchfall-Verläufe mit einer z.b. krankenhauspflichtigen Infusiontherapie. Aber diese Impfung hat zwei entscheidende Nebenwirkungen: der Virus wird über den Stuhl ausgeschieden, so dass eine Ansteckungsmöglichkeit mit Erkrankung der Kontaktpersonen besteht und - falls Sie Stillen - ist eine zweistündige Stillpause nach der Schluckimpfung empfohlen, da Inhaltsstoffe der Muttermilch den Impfvirus abtöten könnten. Daher ist auch folgerichtig, dass lt. Expertenmeinung das Stillen einen ähnlichen Schutz bietet wie die Impfung. Zudem weiß man bei dieser neuen Impfung nicht, wie lange der Impfschutz anhält. Aktuell (Stand Mai 2015) wird von dieser Impfung in Frankreich wegen Häufung von Darminvaginationen (Darmverschlingungen) mit Todesfolge (2x) nach vorangegangener Rotavirusschluckimpfung abgeraten. MMR (Masern, Mumps, Röteln): Diese Impfung ist meinerseits unbedingt (s.o.) angeraten. Um einen möglichst frühen Schutz wegen der aktuellen Häufigkeitszunahme von Masernerkrankungen zu erzielen, empfehle ich die gut verträgliche MMR-Kombinationsimpfung mit Zusatz von Windpockenimpfstoff in der selben Spritze bereits zu Beginn des zehnten Lebensmonats. Die zweite Impfung zur Komplettierung des Impfschutzes erfolgt dann im zweiten Lebensjahr. Meningokokken Typ B Seit Kurzem wird mit dem Impfstoff Bexsero bereits im Säuglingsalter gegen diesen Erreger der bakteriellen Hirnhautentzündung auch in Deutschland geimpft. Die STIKO gibt zum jetzigen Zeitpunkt (2016) keine generelle Empfehlung für diesen neuen Impfstoff, sondern nur bei Personen mit spezifischen Grunderkrankungen als s.g. Indikationsimpfung. Leider ist die geringe Wirksamkeit des Impfstoffes der Grund, dass selbst bei regelrecht durchgeführten Impfungen immer wieder schwere invasive Erkrankungen dokumentiert werden.
5 C-Meningokokken und ACWY-Meningokokken Diese sehr wichtige und von mir empfohlene Impfung wird laut STIKO nach dem ersten Geburtstag (bei der Vorsorge U6) durchgeführt und schützt gegen eine Form der bakteriellen Hirnhautentzündung. Auf dem Markt sind zwei Impfstoffe: Ein Impfstoff enthält nur den Typ C (z.b. Meningitec) und ein zweiter, der neben dem Typ C auch die wichtigen Typen A, W und Y enthält (Nimenrix). Leider übernehmen nicht alle Krankenkassen diesen medizinisch sinnvollen Impfstoff, weil die STIKO dafür keine Standard-Impfempfehlung gab. Mit diesen individuellen Impfempfehlungen hoffe ich, Ihnen die Entscheidung für das Impfen Ihres Kindes zu erleichtern. Vor der Impfung erhalten Sie die Gelegenheit im persönlichen Gespräch mit dem Arzt weitere Fragen zu stellen und erklären danach mit Ihrer Unterschrift Ihr Einverständnis. Ihr Dr. Thomas Kuske (Stand Juli 2017)
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