Betreuungsvereinbarung:

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1 Betreuungsvereinbarung: Zwischen und Sorgeberechtigte/r Tagesmutter/Tagesvater wird folgender Vertrag geschlossen: 1. Frau/Herr nimmt/nehmen das Kind geb. am in Kindertagespflege auf. Der Tagesmutter/dem Tagesvater liegt eine/keine Erlaubnis vom Jugendamt zur Kindertagespflege ( 43 SGB VIII) vor. Für den Fall, dass noch keine Erlaubnis vorliegt, wird diese von der Tagesmutter/dem Tagesvater soweit erforderlich - unverzüglich eingeholt. Die Tagesmutter/der Tagesvater stimmt sich mit den Sorgeberechtigten des Kindes/der Kinder über die Erziehung ab. 2. Das Betreuungsverhältnis beginnt am. Der Beginn der Betreuung kann in Bezug auf die Geldleistungen der Stadt Darmstadt nur am 01. oder am 15. eines jeweiligen Monats beginnen. 3. Probezeit: Für die erste Zeit (Eingewöhnungsphase) wird eine Probezeit vereinbart. Als Probezeit gelten/gilt die ersten vier Wochen. der Zeitraum von bis Die Kündigungsfrist beträgt in dieser Zeit vier Wochen.

2 Seite 2 4. Betreuungszeiten und Betreuungsort: Zeit und Ort der Betreuung werden in gegenseitigem Einvernehmen in der Anlage dieses Vertrages verbindlich festgelegt. Abweichungen von dieser Vereinbarung können nur in gegenseitigem Einvernehmen erfolgen. 5. Betreuungsvergütung (Zutreffendes bitte ankreuzen): Frau/Herr erhält für die Betreuung des Kindes/der Kinder den Betreuungssatz des örtlichen Jugendhilfeträgers ( 23 Abs. 2 SGB VIII in Verbindung mit der Satzung zur Kindertagespflege der Stadt Darmstadt) einen Pauschalbetrag in Höhe von monatlich von den Personensorge- berechtigten; dem liegt ein Stundensatz in Höhe von zugrunde. eine Stundenvergütung in Höhe von von den Personensorgeberechtigten Der Betreuungssatz des örtlichen Jugendhilfeträgers wird in der Regel von diesem direkt an die Tagesmutter/den Tagesvater ausgezahlt. Unterbleibt die Zahlung aus Gründen, die die Tagesmutter/der Tagesvater nicht zu vertreten hat, erfolgt die Zahlung des entsprechenden Betrages seitens der Personensorgeberechtigten. In diesem Fall kann die Höhe der Betreuungsvergütung für die Zukunft neu verhandelt werden. Mit Zahlung der Betreuungsvergütung werden abgegolten - die erzieherischen Leistungen der Tagesmutter/des Tagesvaters, - die im Zusammenhang mit der Kindertagespflege verbundenen Aufwendungen (Nahrung, Körperpflege, Spiel- und Bastelmaterial etc.) - Aufwendungen für Unterkunft, Heizung, Beleuchtung etc. Gesondert berechnet werden (z.b. für Windeln, Übernachtung, Ausflüge, etc.): Der von den Personensorgeberechtigten zu zahlende Betrag ist (Zutreffendes bitte ankreuzen) als Pauschalbetrag monatlich im Voraus bis spätestens am 5. jeden Monats zu entrichten. spätestens 14 Tage nach Rechnungsstellung zu entrichten. Zu zahlen ist der Betrag durch Überweisung auf folgendes Konto: Geldinstitut: Konto-Nr.: BLZ: Die Tagesmutter/der Tagesvater hat für eventuell nötige Versteuerung, Krankenversicherung und Altersvorsorge selbst Sorge zu tragen. Die Tagespflegeperson verpflichtet sich, eine Haftpflichtversicherung für freiberuflich tätige Tagespflegepersonen abzuschließen. 6. Kürzung oder Überschreitung der Betreuungszeit / vereinbarte Vergütung

3 Seite 3 Eine Kürzung oder Überschreitung der vereinbarten Betreuungszeit ist grundsätzlich nur nach vorheriger Absprache möglich. Zusätzlich geleistete Betreuungszeiten werden mit pro Stunde berechnet / zu einem anderen Zeitpunkt durch Freizeit ausgeglichen. 7. Urlaub: Die Vertragspartner stimmen ihren Urlaub rechtzeitig miteinander ab. Die Tagespflegeperson teilt den Eltern ihren Urlaub rechtzeitig mit. Die Zahlungspflicht der Eltern besteht auch während dem Abwesenheitszeitraum der Tagespflegeperson. Dieser bezieht sich für ein Betreuungsjahr auf den Zeitraum von 4 Wochen. Sonderregelung: _ 8. Vertretung: Die gesetzliche Unfallversicherung, die für das Kind bei Betreuung durch anerkannte Tagespflegepersonen besteht, greift grundsätzlich nicht, wenn andere Personen das Kind betreuen. Die Übernahme der Betreuung durch andere Personen (Vertretung) ist daher nur in Ausnahmefällen und nur für kurze Zeit zulässig. Sonderregelung bei Vertretung (insbesondere durch qualifizierte Tagespflegepersonen): 9. Arztbesuche und Erkrankung des Kindes: Vorsorgeuntersuchungen, Impfungen und sonstige Arztbesuche sind in der Regel Aufgabe der Sorgeberechtigten. Die Tagesmutter/der Tagesvater soll von den Ergebnissen des Arztes unterrichtet werden, soweit es die Betreuung betrifft. Die Tagesmutter / der Tagesvater verabreicht dem Tagespflegekind grundsätzlich keine Arzneimittel. Näheres wird in Anlage zu dieser Vereinbarung ausgeführt. Die Tagesmutter/der Tagesvater erhält eine Fotokopie des Impfpasses und alle sonst notwendigen Informationen (Anlage ). Wenn die Unterbringung des betreuten Kindes bei der Tagesmutter/dem Tagesvater aufgrund des Krankheitsbildes nicht möglich ist (etwa wegen Ansteckungsgefahr oder aufwändiger Pflege), obliegt den Sorgeberechtigten die Betreuung des Kindes. Sie verpflichten sich, der Tagesmutter/dem Tagesvater unverzüglich Nachricht zu geben. 10. Änderung wichtiger Umstände: Sowohl die Tagesmutter/der Tagesvater als auch die Sorgeberechtigten verpflichten sich, Veränderungen wie Wohnungswechsel und sonstige, das Betreuungsverhältnis betreffende Veränderungen frühzeitig gegenseitig anzuzeigen.

4 11. Versicherungen: Seite 4 Die Tagesmutter/der Tagesvater schließt eine Haftpflichtversicherung ab, die das Tagespflegekind/ die Tagespflegekinder ausdrücklich einbezieht / hat eine solche Haftpflichtversicherung bereits abgeschlossen. Schäden, die das Tagespflegekind im Haushalt der Tagesmutter/des Tagesvaters verursacht, können durch Versicherungen u.u. nicht abgesichert werden. Hier wird folgende Vereinbarung getroffen: _ 12. Schweigepflicht: Die Beteiligten verpflichten sich, (unter Ausnahme der gesetzlichen Unterrichtungspflicht gemäß 43 Abs. 3 SGB VIII) über alle Angelegenheiten und Daten, die die Kinder und den persönlichen Lebensbereich der jeweils anderen Beteiligten betreffen, Stillschweigen zu wahren. Dies gilt auch für die Zeit nach Beendigung des Betreuungsverhältnisses. 13. Datenschutz: Zur Unterstützung der pädagogischen Arbeit können von der Tagespflegeperson Beobachtungen über die Kinder dokumentiert werden. Diese Dokumentation dient als Grundlage für Elterngespräche und dem Austausch mit der Fachberatung. Die beiden Vertragspartner/innen erklären sich damit einverstanden, dass Informationen, die die Förderung des Kindes in der Kindertagespflege betreffen, mit der Fachberatung ausgetauscht werden können. 14. Beendigung des Vertragsverhältnisses: Der Vertrag kann von jeder Vertragspartei mit einer Kündigungsfrist von 4 Wochen zum Monatsende schriftlich gekündigt werden. Eine fristlose Kündigung bei Vorliegen eines wichtigen Grundes muss schriftlich begründet werden. Die Beendigung des Tagespflegeverhältnisses ist im Interesse des Kindes rechtzeitig zu planen und vorzubereiten. Die Abmeldung eines Kindes wegen Aufnahme in den Kindergarten erfolgt ebenfalls schriftlich 4 Wochen zum Monatsende. 15. Zusätzliche Absprachen oder Besonderheiten (z.b. Anwesenheit von Haustieren, Mitnahme im Pkw, Benutzung öffentlicher Spielplätze, Ausflüge, Fahrradfahren, Essen, Allergien etc.) werden auf einem ein zusätzlichen Blatt getroffen und als Anlage beigefügt. Eltern und Tagespflegeperson sind sich darüber einig, in regelmäßigen Abständen Erziehungsfragen zu besprechen. Während der Dauer des Betreuungsverhältnisses verpflichtet sich die Betreuungsperson, das Kind zu betreuen und altersgerecht zu fördern und zu erziehen und immer zum Wohle des Kindes zu handeln. Eltern und Tageseltern zeigen sich wichtige Veränderungen, welche die Betreuung beeinflussen können, an. Bezüglich des Aufenthalts im Wald obliegt die Untersuchung auf Zeckenbefall den Eltern.... den... (Ort) (Unterschrift der/des Sorgeberechtigten) (Unterschrift der Tagesmutter/des Tagesvaters)

5 Seite 5 Anlage zur Betreuungsvereinbarung zwischen (Vereinbarung über Betreuungszeit und Betreuungsvergütung) Die Tagesmutter / der Tagesvater (Name) nimmt das Kind geb. am in Kindertagespflege auf. Die Betreuungszeiten werden zwischen den Vertragsparteien wie folgt vereinbart: Die Betreuung findet in der Wohnung von Frau/Herrn statt. Findet die Betreuung in der Wohnung der Tagesmutter/des Tagesvaters statt, wird/werden das Kind/die Kinder jeweils zu den vereinbarten Zeiten dorthin gebracht und dort abgeholt. Sonderregelung (z. B. Abholen von Schule oder Kindergarten etc.): (Ort) (Unterschrift der/des Sorgeberechtigten) den (Unterschrift der Tagesmutter/des Tagesvaters)

6 Seite 6 Anlage zur Betreuungsvereinbarung zwischen Informationsdaten Die Sorgeberechtigten teilen der Tagesmutter/dem Tagesvater die Adresse und Telefonnummer, unter der sie während der Betreuungszeiten erreichbar sind, sowie alle nötigen Informationen wie folgt mit: Die Sorgeberechtigten sind in dringenden Fällen während der Betreuungszeiten unter folgender Adresse/Telefonnummer zu erreichen: Sind die Sorgeberechtigten nicht erreichbar, sollen folgende Personen informiert werden: Folgende Personen sind berechtigt, das Kind nach vorheriger Absprache generell bei der Tagesmutter/bei dem Tagesvater abzuholen (in Ausnahmefällen können die Sorgeberechtigten eine Person auch telefonisch benennen): Ist die oben aufgeführte oder telefonisch genannte Person der Tagesmutter/dem Tagesvater oder dem Kind nicht persönlich bekannt, kann sie/er verlangen, dass sich die Person entsprechend (z. B. durch einen Personalausweis) ausweist und ggf. die Herausgabe des Kindes verweigern. Die Tagesmutter/der Tagesvater ist berechtigt, zu Erinnerungs- und Dokumentationszwecken (insbesondere z. B. im Zusammenhang der Bildungs- und Lerngeschichten) Bilder und Videoaufnahmen anzufertigen. Eine Veröffentlichung oder Abgabe zu Präsentations- oder Werbezwecken o. ä. bedarf der vorherigen Zustimmung der Sorgeberechtigten. Ort Datum Unterschrift der/des Sorgeberechtigten

7 Seite 7 Anlage zur Betreuungsvereinbarung zwischen Vollmacht zu ärztlichen Behandlung in Notfällen Die Sorgeberechtigten bevollmächtigen die Tagesmutter / den Tagesvater, in Notfällen eine ärztliche Behandlung zu veranlassen. Sie informieren die Sorgeberechtigten oder einen von diesen benannten Dritten umgehend. Behandelnder Arzt des Kindes/der Kinder ist: Krankenversicherung: Allergien / Arzneimittelunverträglichkeiten / Sonstiges: Vereinbarung zur Arzneimittelgabe Die Tagesmutter / der Tagesvater verabreicht dem Tagespflegekind grundsätzlich keine Arzneimittel. Auf Veranlassung und besondere Anweisung der Sorgeberechtigten können dem Tagespflegekind jedoch bestimmte, für das Tagespflegekind erforderliche Arzneimittel verabreicht werden. Vereinbarung zur Vergabe von bestimmten Arzneimittel in Ausnahmesituationen (z. B. bei Neigung zu Fieberkrämpfen) bzw. bei notwendiger Dauermedikation: Haftungsausschluss: Die Tagesmutter / der Tagesvater übernimmt grundsätzlich keine Haftung für körperliche oder geistige Schäden, die das Kind auf Grund allergischer Reaktionen oder sonstiger Unverträglichkeiten o. ä. durch - auf Veranlassung und Anweisung der Sorgeberechtigten verabreichte - Arzneimittel erleidet.... den... (Ort)... (Unterschrift der/des Sorgeberechtigten) (Unterschrift der Tagesmutter/desTagesvater)

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