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1 Stand Vor Bearbeitung/Einreichung einer Anmeldung/Registrierung benötigen wir vom Auftraggeber: I. Für ein nationales deutsches Patent (DE/DPMA) Name und Adresse des Anmelders Angaben zur Erfindung, wenn wir mit der Ausarbeitung der Patentanmeldung beauftragt werden, oder Beschreibung, Patentansprüche und zugehörige Zeichnungen Vollmacht(en) zu unseren Unterlagen Deutsche Übersetzung der Anmeldung (3 Monate ab Anmeldetag) Zusammenfassung der Erfindung (15 Monate ab Anmeldetag oder frühestem Prioritätstag) Erfinderbenennung (15 Monate ab Anmeldetag oder frühestem Prioritätstag) Namen und Adressen der Erfinder Tag und Art des Rechtsübergangs auf den Anmelder Außerdem bei Prioritätsbeanspruchung Datum, Land und Aktenzeichen der früheren Anmeldung(en) Prioritätsdokument (Kopie(n) der früheren Anmeldung(en) genügt)

2 -2- II. Für ein nationales deutsches Gebrauchsmuster (DE/DPMA) Name und Adresse des Anmelders Angaben zur Erfindung, wenn wir mit der Ausarbeitung des Gebrauchsmusters beauftragt werden, oder Beschreibung, Schutzansprüche und zugehörige Zeichnungen Vollmacht(en) zu unseren Unterlagen Deutsche Übersetzung der Anmeldung (3 Monate ab Anmeldetag) Außerdem bei Prioritätsbeanspruchung Datum, Land und Aktenzeichen der früheren Anmeldung(en) Prioritätsdokument (Kopie(n) der früheren Anmeldung(en) genügt)

3 -3- III. Für ein europäisches Patent (EP/EPA) Name und Adresse, Staatsangehörigkeit und Staat des Sitzes oder Wohnsitzes des Anmelders Angaben zur Erfindung, wenn wir mit der Ausarbeitung der Patentanmeldung beauftragt werden, oder Beschreibung, Patentansprüche, zugehörige Zeichnungen und Zusammenfassung Bei Prioritätsbeanspruchung: Tag und Land der früheren Anmeldung(en) Vollmacht(en) zu unseren Unterlagen Erfinderbenennung (16 Monate ab Anmeldetag oder frühestem Prioritätstag): Namen und Adressen der Erfinder Tag und Art des Rechtsübergangs auf den Anmelder Übersetzung der Anmeldung in eine der Amtssprachen des EPA (DE, EN, FR), falls notwendig, innerhalb von 2 Monaten nach Aufforderung durch das EPA Außerdem bei Prioritätsbeanspruchung Aktenzeichen der früheren Anmeldung(en) beglaubigte Abschrift(en) der früheren Anmeldung(en), außer bei japanischer Priorität

4 -4- IV. Für eine internationale Patentanmeldung (PCT/WIPO) 1) Bei Übernahme der Vertretung ab Einreichung der Anmeldung: Name und Adresse, Staatsangehörigkeit und Staat des Sitzes oder Wohnsitzes des Anmelders Beschreibung, Patentansprüche, zugehörige Zeichnungen und Zusammenfassung Bei Prioritätsbeanspruchung: Tag und Land der früheren Anmeldung(en) Vollmacht des/der Anmelder(s) Vollmacht des/der Erfinder(s), wenn auch USA benannt wird Erfinderbenennung Namen und Adressen der Erfinder Tag und Art des Rechtsübergangs auf den Anmelder Übertragungserklärung, wenn auch die USA benannt werden Außerdem bei Prioritätsbeanspruchung: Aktenzeichen der früheren Anmeldung(en) Beglaubigte Abschrift(en) der früheren Anmeldung(en) o 2) Bei Vertretung ab internationalem Rechercheverfahren durch das EPA: Kopie der PCT-Anmeldung 3) Für das internationale Prüfungsverfahrens (Kapitel II PCT) vor dem EPA, in Kopie: PCT-Anmeldung Internationaler Recherchenbericht (ISR) Im Internationalen Recherchenbericht genannte Dokumente Geänderte Patentansprüche, falls nach dem Einreichungstag geänderte Ansprüche eingereicht worden sind (Artikel 19 PCT)

5 -5-4) Für die regionale Phase vor dem EPA nach Kapitel I PCT, in Kopie: PCT-Anmeldung Internationaler Recherchenbericht (ISR) im Internationalen Recherchenbericht genannte Dokumente Geänderte Patentansprüche, falls nach dem Einreichungstag geänderte Ansprüche eingereicht worden sind (Artikel 19 PCT) 5) Für die regionale Phase vor dem EPA nach Kapitel II PCT, in Kopie: PCT-Anmeldung Internationaler Recherchenbericht (ISR) im internationalen Recherchenbericht genannte Dokumente Internationaler vorläufiger Bericht zur Patentfähigkeit (IPRP) Geänderte Anmeldungsunterlagen, falls der IPRP auf nach dem Einreichungstag geänderten Ansprüchen (Artikel 19 PCT) oder auf im internationalen vorläufigen Prüfungsverfahren geänderten Anmeldungsunterlagen (Artikel 34 PCT) beruht 6. Für die nationale Phase vor dem DPMA nach Kapitel I PCT, in Kopie: PCT-Anmeldung Internationaler Recherchenbericht (ISR) im Internationalen Recherchenbericht genannte Dokumente Geänderte Patentansprüche, falls nach dem Einreichungstag geänderte Ansprüche eingereicht worden sind (Artikel 19 PCT) 7. Für die nationale Phase vor dem DPMA nach Kapitel II PCT, in Kopie: PCT-Anmeldung Internationaler Recherchenbericht (ISR) Im internationalen Recherchenbericht genannte Dokumente Internationaler vorläufiger Bericht zur Patentfähigkeit (IPRP) Geänderte Anmeldungsunterlagen, falls der IPER auf nach dem Einreichungstag geänderten Ansprüchen (Artikel 19 PCT) oder auf im internationalen vorläufigen Prüfungsverfahren geänderten Anmeldungsunterlagen (Artikel 34 PCT) beruht

6 -6- V. Für eine deutsche Markenanmeldung (DE/DPMA): Name und Adresse des Anmelders Wiedergabe der Marke: Maximale Größe einer graphischen Wiedergabe: 26,2 cm x 17 cm bei Wortmarken: den Begriff als solchen bei Wort/Bild-, Bild- oder Farbmarken: 5 übereinstimmende 2-dimensionale Wiedergaben bei 3-dimensionalen Marken: je 5 übereinstimmende 2-dimensionale Wiedergaben in höchstens 6 Ansichten bei Hörmarken: Wiedergabe in Notenschrift oder als Sonogramm und deren klangliche Wiedergabe Waren- und Dienstleistungsverzeichnis, oder, wenn wir mit der Ausarbeitung des Waren- und Dienstleistungsverzeichnisses beauftragt werden, Angaben zu den konkreten Waren oder Dienstleistungen, die unter der Marke hergestellt, angeboten, vertrieben oder geleistet werden sollen Vollmacht(en) für unsere Unterlagen Übersetzung der Anmeldeunterlagen in Deutsch (1 Monat ab Anmeldetag) Bei Prioritätsbeanspruchung: Datum, Land der früheren Anmeldung (2 Monate ab Anmeldetag) Aktenzeichen und Prioritätsdokument (Kopie der früheren Anmeldung) (2 Monate ab Aufforderung durch das DPMA)

7 -7- VI. Für eine europäische Gemeinschaftsmarke (CTM/HABM): Name, Adresse und Staatsangehörigkeit des Anmelders Wiedergabe der Marke, Maximale Größe einer graphischen Wiedergabe: 26,2 cm x 17 cm bei Wortmarken: den Begriff als solchen bei Wort/Bild-, Bild- oder Farbmarken: 2 übereinstimmende 2-dimensionale. Wiedergaben bei 3-dimensionalen Marken: je 2 übereinstimmende 2-dimensionale Wiedergaben in höchstens 6 Ansichten bei Hörmarken: Wiedergabe in Notenschrift oder als Sonogramm und deren klangliche Wiedergabe Waren- und Dienstleistungsverzeichnis, oder, wenn wir mit der Ausarbeitung des Waren- und Dienstleistungsverzeichnisses beauftragt werden, Angaben zu den konkreten Waren oder Dienstleistungen, die unter der Marke hergestellt, angeboten, vertrieben oder geleistet werden sollen, Vollmacht Bei Prioritätsbeanspruchung: Datum und Land der früheren Anmeldung (2 Monate ab Anmeldetag) Aktenzeichen und Prioritätsdokument (beglaubigte Abschrift der früheren Anmeldung) (2 Monate ab Prioritätserklärung)

8 -8- VII. Für eine international registrierte Marke (IR-Marke) Name und Adresse und Staatsangehörigkeit des Anmelders Liste der Länder, für den Schutz beantragt werden soll Bibliographische Daten der Basiseintragung bzw. der Basisanmeldung Wiedergabe der Marke, Maximale Größe einer graphischen Wiedergabe: 8 cm x 8 cm Minimale Größe einer graphischen Wiedergabe: 1,5 cm x 1,5 cm bei Wortmarken: den Begriff als solchen bei Wort/Bild-, Bild- oder farbigen Marken: 7 übereinstimmende 2-dimensionale Wiedergaben bei 3-dimensionalen Marken: 7 übereinstimmende 2-dim. Wiedergaben (max. 1 Ansicht) Vollmacht

9 -9- VIII. Für ein nationales deutsches Geschmacksmuster: Name und Adresse des Anmelders Bezeichnung des Gegenstands Darstellung der Muster (maximal 100 Muster pro Anmeldung) bei zeichnerisch oder photographisch darstellbaren Mustern: je Muster eine oder mehrere photographische oder sonstige graphische Darstellung in 4 übereinstimmenden Exemplaren. Darstellung von allen 6 Seiten ohne Beiwerk vor neutralem Hintergrund. Kleinste Größe 4 x 4cm, größte Größe DIN A4 bei Mustern, bei denen es auf die Gestaltung der Oberfläche ankommt: je Muster 2 übereinstimmende Flächenmuster; Größte Größe 50 x 100 x 2,5 cm oder 75x 100 x 1,5cm, sofern sie auf DIN A4 zusammenlegbar sind Größtes Gewicht 15 kg Vollmacht(en) für unsere Unterlagen Außerdem, falls später einzureichen: Bei Prioritätsbeanspruchung Datum, Land und Aktenzeichen Prioritätsdokument (Kopie(n) der früheren Anmeldung(en))

10 -10- IX. Für ein Gemeinschaftsgeschmacksmuster: Name und Adresse des Anmelders Bezeichnung des Gegenstands Darstellung der Muster (Sammelanmeldung mit unbegrenzter Anzahl möglich) bei zeichnerisch oder photographisch darstellbaren Mustern: je Muster eine oder mehrere photographische oder sonstige graphische Darstellung in 2 übereinstimmenden Exemplaren von allen 6 Seiten ohne Beiwerk vor neutralem Hintergrund Größte Größe DIN A4 als Probe mit einer Größe von bis zu 26,2 cm x 17 cm x 3 mm und einem Gewicht von bis zu 50g (in 6 Exemplaren) Vollmacht(en) für unsere Unterlagen Außerdem, falls später einzureichen: Bei Prioritätsbeanspruchung (3 Monate nach Anmeldung): Datum, Land und Aktenzeichen Prioritätsdokument (Kopie(n) der früheren Anmeldung(en))

11 -11- X. Für ein internationales Geschmacksmuster: Name, Adresse und Staatsangehörigkeit des Anmelders Bezeichnung des Gegenstands Darstellung des Musters bei zeichnerisch oder photographisch darstellbaren Mustern: eine oder mehrere photographische oder sonstige graphische Darstellung in 3 übereinstimmenden Exemplaren von allen 6 Seiten, ohne Beiwerk vor einem neutralen Hintergrund Kleinste Größe 3 x 3 cm, größte Größe 16 x 16 cm ggf. zusätzliches Modell mit größter Größe 30 x 30 x 30 cm und höchstens 4 kg Maximalgewicht Länderliste, für den die Eintragung gelten soll Bei Prioritätsbeanspruchung: Datum, Staat und Aktenzeichen der früheren Anmeldung. Vollmacht

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