SGB XI. Häusliche Krankenpflege SGB V 37 (4 Wochen) Grundpflege, Behandlungspflege, Hauswirtschaftliche Versorgung. Pflegesachleistung 36 Pflegegrad 0
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- Louisa Fiedler
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1 SGB XI Pflegesachleistung 36 Pflegegrad 0 Pflegegrad I Pflegegrad II Pflegegrad II Entlastung Pflegegrad III Pflegegrad III Entlastung Pflegegrad IV Pflegegrad IV Endlastung Pflegegrad V Pflegegrad V Entlastung Pflegegeld Pflegegrad I Entlastung Pflegegrad I Pflegegrad II Pflegegrad III Pflegegrad IV Pflegegrad V Höchstpreis für Beratungsbesuche 37 Abs. 3 Stufe I - III Beratungsbesuch ½ jährlich Stufe IV - V Beratungsbesuch ¼ jährlich Verhinderungspflege 39 (Pflege Zuhause und Seniorenheim) 1 x jährlich Zuschuss für zum Verbrauch bestimmte Pflegehilfsmittel 40 Abs. 2 (mtl.) 689, , , ,00 244,00 316,00 545,00 728,00 901,00 22,00 32, ,00 40,00 Zuzahlung zu Pflegehilfsmitteln 40 Abs. 3 (mtl.) 40,00 Zuschuss zu Wohnumfeld verbessernden Maßnahmen 40 Abs. 4 Tages- und Nachtpflege 41 mtl. Pflegegrad I 2,5 x mtl (47,16 ) Pflegegrad II 11 x mtl (55,69 ) Pflegegrad III 20 x mtl (63,45 ) Pflegegrad IV 22 x mtl (71,21 ) Pflegegrad V 26 x mtl (75,09 ) 4000,00 689, , , ,00 Kurzzeitpflege 42 (Pflege in einem Seniorenheim) 1 x jährlich 1.612,00 vollstationäre Pflege 43 Pflegegrad I Pflegegrad II Pflegegrad III Pflegegrad IV Pflegegrad V 770, , , ,00 Leistung bei Unterbringung in vollstationären Einrichtungen der Behindertenhilfe 43 a 266,00 Niederschwellige Hilfen 45 a-d, 87 b SGB XI pro Jahr 1248, ,00 nach Krankenhaus Aufenthalt Häusliche Krankenpflege SGB V 37 (4 Wochen) Grundpflege, Behandlungspflege, Hauswirtschaftliche Versorgung RundunPflege zuhause Leistungen der Pflegekasse Seite 1 von 1
2 Preisliste SGB XI Vergütung Leistungsinhalt Fachkraft Ergänzende Hilfe 1. Große Körperpflege 27,50 18,85 2. Kleine Körperpflege 18,40 12,65 3. Transfer, An-/Auskleiden 9,80 6,72 4. Hilfe bei Ausscheidungen 12,20 9, Lagern 9,55 6,54 7. Mobilisation 9,55 6,54 8. Einfache Hilfe bei der Nahrungsaufnahme 6,60 4,50 9. Umfangreiche Hilfe bei der Nahrungsaufnahme 23,07 15, Verabreichung von Sondennahrung mittels Spritze, Schwerkraft oder 11, Pumpe 11.* Hilfestellung beim Verlassen und Wiederaufsuchen der Wohnung 11,14 7, Zubereitung einer einfachen Mahlzeit 12,98 10, Essen auf Rädern / stationärer Mittagstisch 2,90 2, Zubereitung einer (i.d.r. warmen) Mahlzeit in der Häuslichkeit des Pflegebedürftigen 30,30 23,60 15.* Einkaufen / Besorgungen 11,14 7,64 16.* Waschen, Bügeln, Putzen 11,14 7, Vollständiges Ab- und Beziehen eines Bettes 5,50 4, Beheizen 8,30 6,50 21 Pflegerische Betreuungsmaßnahmen 11,14 7,64 22 Organisation und der Alltags und der Haushaltsführung 11,14 7,64 19 Feststellung der individuellen Ressourcen und des Pflegebedarfs (Erstbesuch) 20 Neu Feststellung der individuellen Ressourcen und des Pflegebedarfs(Folgebesuch) 33,88 18,84 Anmerkung: * pro angefangene ¼ Stunde Preisliste Seite 1 von 3
3 Wegepauschalen: Zur Abgeltung der Wegekosten werden pauschal 3,91 pro Hausbesuch vergütet. Erhält ein Versicherter sowohl Pflegesachleistungen nach dem SGB XI als auch Behandlungspflege nach 37 Abs.2 SGB V bei einem Hausbesuch, so beträgt die Wegepauschale für diesen Hausbesuch 2,20 Soweit im Bereich des SGB V differenzierte Regelungen bei gleichzeitiger Leistungserbringung von SGB V - und SGB XI - Leistungen vereinbart wurden, so beträgt die Wegepauschale bei gleichzeitiger Leistungserbringung für diesen Hausbesuch 2,59 (Einsatzpauschale nach Pflegestufe) Werden an einem Tag sowohl Leistungen nach dem SGB V und SGB XI gleichzeitig als auch Leistungen nur nach dem SGB XI erbracht, obliegt dem Dienst die Entscheidung, für welche Leistung er die Wegepauschale(n) abrechnen will. Es darf jedoch nicht vereinbarte Höchstgrenze abrechnungsfähiger Wegepauschalen pro Tag überschritten werden. Investitionskosten Zur Abgeltung der Investitionskosten werden pauschal 0,69 pro Einsatz. Jedoch max. 2 x pro Tag vergütet. Zuschläge für Einsätze in der Nacht Wird auf Wunsch des Versicherten eine Leistung in der Zeit von Uhr bis Uhr erbracht, wird pro Hausbesuch ein Zuschlag von 2,48 vergütet. Zuschläge für Einsätze an Samstag Wird auf Wunsch des Versicherten eine Leistung an Samstagen in der Zeit von 13:00 Uhr bis 20:00 erbracht, wird pro Hausbesuch ein Zuschlag von 1,69 vergütet. Zuschläge für Einsätze an Sonn- und Feiertagen Wird auf Wunsch des Versicherten eine Leistung an Sonn- und Feiertagen erbracht, wird pro Hausbesuch ein Zuschlag von 2,55 vergütet. Mehraufwand für den notwendigen Einsatz einer zweiten Pflegeperson Ist Einsatz einer zweiten Pflegekraft erforderlich, so kann für die erste und die zweite Kraft jeweils der Preis der erbrachten Leistungspakete sowie Zuschläge und MRE-Versorgung) abgerechnet werden. Dies gilt auch für die Wegepauschale, wenn die zweite Kraft den Haushalt separat anfährt Anmerkung: Voraussetzung für die Abrechnung dieser Position ist, dass die Erforderlichkeit des Einsatzes einer zweiten Pflegeperson aus einem Gutachten des MDK hervorgeht. Drüber hinaus muss festgestellt sein, dass der Einsatz einer zweiten Pflegeperson nicht durch die Verwendung geeigneter Hilfsmittel vermieden werden kann. Sofern die zu pflegende Person den möglichen Einsatz von geeigneten Hilfsmitteln verweigert, ist dies in der Pflegedokumentation festzuhalten. In diesen Fällen ist der Pflegedienst berechtigt, diese Position gegenüber der zu pflegenden Person abzurechnen. Gemeinschaftliche Inanspruchnahme von Leistungen der häuslichen Pflegehilfe in ambulant betreuten Wohngemeinschaften im sinne des 38a SGB XI Werden in Wohngemeinschaften 38a SGB XI Leistungen von mehreren Pflegebedürftigen gemeinsam abgerufen und in Anspruch genommen und ergeben sich daraus Zeit- und Kostenersparnisse, so kommen diese den betroffenen Pflegebedürftigen zugute. Eine Zeit- und Kostenersparnis ist entsprechend in den jeweiligen Pflegevertrag und bei der Abrechnung der Pflegeleistung und Grundlage dieser Vergütungsvereinbarung, innerhalb bestehender Leistungspakete, Preise und Gebührenpositionsnummer, zu berücksichtigen Preisliste Seite 2 von 3
4 Versorgung bei Versicherten mit multiresistenten Erregern Für die Versorgung von Versicherten mit multiresistenten Erregern wird ein Zuschlag in Höhe von 6,03 je Hausbesuch vergütet, wenn in diesem Hausbesuch keine Leistungen der Behandlungspflege nach 37 Abs.1 oder 2 SGB V erbracht werden. Für die Versorgung von Versicherten mit multiresistenten Erregern wird ein Zuschlag in Höhe von 3,76 je Hausbesuch vergütet, wenn in diesem Hausbesuch auch Leistungen der Behandlungspflege nach 37 Abs.1 oder 2 SGB V erbracht werden. Dies gilt nicht, wenn es sich bei der Behandlungspflege und Leistungen im Rahmen der MRSA-Eradikationstherapie gem. der Richtlinien Häusliche Krankenpflege nach 92 SGB V handelt. Der Mehraufwand wird in diesem Fall über die Häusliche Krankenpflege abgegolten. Preisliste Seite 3 von 3
5 Anlage 1 zum Vertrag über ambulante pflegerische Versorgung: 1. Leistungen aus der Gesetzlichen Krankenversicherung Die Kosten dieser Leistungen übernehmen die gesetzlichen Krankenkassen nach 37 Abs. 1 u Häusliche Krankenpflege Häusliche Krankenpflege beinhaltet Behandlungspflege, Grundpflege und hauswirtschaftliche Versorgung nach den Vorschriften der Gesetzlichen Krankenversicherung (SGB V) bzw. der Reichsversicherungsordnung (RVO) Die Behandlungspflege beinhaltet insbesondere: > Absaugen... > Anleitung bei der Behandlungspflege in der Häuslichkeit > Blutdruckmessung > Blutzuckermessung > Dekubitusversorgung /-behandlung > Einlauf / Darmentleerung / Blasenspülung > Einreibungen / Wickel > Flüssigkeitsbilanzierung > Injektionen > Infusionen > Instillationen > Katheterpflege /-wechsel > spezielle Krankenbeobachtung > künstliche Ernährung > Medikamentenüberwachung /-verabreichung > Perkutane endoskopische Gastrostomie > Stomabehandlung > Trachealkanülenpflege > Verbandswechsel > Versorgen und überprüfen von Drainagen > Wundpflege u.s.w. Vorlage NR.208 Seite 1 von 6
6 Die Grundpflege beinhaltet insbesondere: > Anleitung bei der Grundpflege in der Häuslichkeit > Hilfe bei Ausscheidungen > Hilfe bei der Ernährung > Hilfe hei der Körperpflege Die hauswirtschaftliche Versorgung beinhaltet insbesondere: > Besorgungen > Bettwäsche wechseln > Einkaufen > Heizen > Geschirrspülen > Mahlzeitenzubereitung > Müllentsorgung > Reinigung der Wohnung > Wäschepflege 1.2. Haushaltshilfe Haushaltshilfe nach den Vorschrift - Gesetzlichen Krankenversicherung (SGB V) und der Reichsversicherungsordnung (RVO) beinhaltet > die selbstständige Verrichtung aller zur Weiterführung des Haushalts notwendigen Dienstleistungen und Betreuungstätigkeiten > die Betreuung der im Haushalt lebenden Kinder Haushaltshilfe für Schwangere beinhaltet: > die erforderliche Weiterführung des Haushalts > die Betreuung der im Haushalt lebenden Kinder Vorlage NR.208 Seite 2 von 6
7 2. Leistungen aus der Sozialen Pflegeversicherung ( SGB XI ) 2.1. Leistungspakete Große Toilette > An-/Auskleiden > Hautpflege > Kämmen > Mund- und Zahnpflege > Rasieren > Waschen, Duschen, Baden > Transfer aus dem Bett/ins Bett > Bett machen/richten Kleine Toilette > An-/Auskleiden > Hautpflege > Mund- und Zahnpflege > Teilwäsche > Transfer aus dem Bett/ins Bett > Bett machen/richten Transfer/An-/Auskleiden > Transfer aus dem Bett/ins Bett > An/Auskleiden > Bett machen/richten Hilfen bei Ausscheidungen (Darm- und Blasenentleerung, Hilfe bei Erbrechen) > An-/Auskleiden > Hilfe beim Gang zur Toilette > Pflege bei Katheter- und Urinalversorgung > Hilfe bei der Entsorgung von Erbrochenem (auch Entsorgung von Sekret über Magensonde) > Hilfe und Pflege bei der Blasen- und/oder Darmentleerung (auch Stomaversorgung) > Tei1wäsche Einfache Hilfen bei Ausscheidungen (Darm- und Blasenentleerung, Hilfe bei Erbrechen) > An-/Auskleiden > Hilfe beim Gang zur Toilette > Hilfe bei der Entsorgung von Erbrochenem > Hilfe und Pflege bei der Blasen- und/oder Darmentleerung > Tei1wäsche Vorlage NR.208 Seite 3 von 6
8 Spezielle Lager > Bett machen/richten > Lagern > Dekubitusprophylaxe (ggf. mit Hautpflege) Mobilisation > Vorbeugen von Gelenkversteifungen durch mehrmaliges Bewegen gefährdeter Gelenke > Vorbeugen von Lungenentzündungen durch gezielte Atemübungen Einfache Hilfe bei der Nahrungsaufnahme > Aufrichten im Bett bzw. an den Tisch setzen > Mundgerechtes Portionieren > Zubereitung eines Warm- bzw. Kaltgetränkes Umfangreiche Hilfe hei der Nahrungsaufnahme > Aufrichten im Bett bzw. an den Tisch setzen > Mundgerechtes Portionieren > Zubereitung eines Warm- bzw. Kaltgetränkes > Essen und Trinken geben (löffelweise bzw. schluckweise) > Mundpflege bzw. Prothesenpflege > Teilwaschen Verabreichen von Sondennahrung mittels Spritze, Schwerkraft oder Pumpe > Vorrichten der Sondennahrung > Überprüfung der Lage der Sonde > Verabreichung der Sondennahrung einschließlich deren Überwachung > Spülen der Sonde nach Applikation > Reinigen der Gebrauchsgegenstände Hilfestellung beim Verhassen und Wiederaufsuchen der Wohnung (kleine Spaziergänge, nicht zu kulturellen Veranstaltungen) > An /- und Auskleiden im Zusammenhang mit dem Verlassen oder Wiederaufsuchen der Wohnung > Treppensteigen > Begleitung zu Behörten, Ärzten, zum Einkauf Zubereitung einer einfachen Mahlzeit > Vorbereitung oder Zubereitung einer kalten Mahlzeit oder > Erwärmen einer vorbereiteten Mahlzeit > Anrichten > Tisch decken > Aufräumen > Spülen bezogen auf die Mahlzeit Vorlage NR.208 Seite 4 von 6
9 Essen auf Rädern / stationärer Mittagstisch > Essen auf Rädern: > Kosten der Zubereitung und Verteilung außerhalb der Wohnung und die Anlieferung in die Häuslichkeit > stationärer Mittagstisch: > Kosten der Zubereitung und der Verteilung des Essens sowie Decken des Tisches und Spülen Zubereitung einer (in der Regel warmen) Mahlzeit in der Häuslichkeit des Pflegebedürftigen > Kochen > Spülen, Geschirr einräumen > Reinigen des Arbeitsbereiches Einkauf/Besorgungen > Erstellung eines Einkaufs-/Speiseplanes > Einkaufen von Lebensmitteln und sonstigen notwendigen Bedarfsgegenständen der Hygiene und der hauswirtschaftlichen Versorgung > Besorgung (Apotheke, Post, Reinigung) > Unterbringung der eingekauften Gegenstände in der Wohnung Waschen, Bügeln, Putzen > Die gesamte Pflege der Wäsche und Kleidung ( Ausbessern) > Bügeln Einräumen der Wäsche > Putzen Beinhaltet auch: Fenstervorhänge abnehmen, waschen, aufhängen, Fensterputzen, Reinigen und Abtauen des Kühlschrankes/der Gefriertruhe, Reinigen eines Haustierkäfigs, Trennung und Entsorgung des Abfalls, Reinigung des Bades, der Toilette, der Küche, Staubsaugen, Nassreinigen. Spülen (wenn nicht Teilleistung der Zubereitung einer warmen Mahlzeit). Staubwischen, Reinigung des Treppenhauses (kleine Kehrwoche) Vollständiges Ab- und Beziehen eines Bettes Beheizen > Voraussetzung: Befeuerung mit Holz, Kohle, Öl Heizmaterial herbeischaffen/aufschichten/einfühlen > Heizmaterial anzünden > Asche leeren > Ofen säubern Vorlage NR.208 Seite 5 von 6
10 3. Leistungsangebot zur freien Vereinbarung > Bereitschaft Dienst ( Notruf ) > Nachtwache > Sonstige Leistungen : Essen auf Räder Medizinische Fußpflege Friseur. Beratungen: Betreuungsantrag Patientenverfügung Hospiz Schmerztherapie: Klink Home Interface Begleitdienst Vorlage NR.208 Seite 6 von 6
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