Infoblatt zur Abrechnung der Gebühren für Trink- und Abwasser

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1 Potsdamer Straße Ludwigsfelde ( Infoblatt zur Abrechnung der Gebühren für Trink- und Abwasser Der Wasserver- und Abwasserentsorgungszweckverband - Region Ludwigsfelde WARL erhebt Wasser- und Abwassergebühren auf der Grundlage des Teil II ( 12 bis 22) seiner Beitrags-, Gebühren- und Kostenerstattungssatzung vom Die Gebühren sind wie folgt festgelegt: Trinkwasser Die Mengengebühr wird nach der tatsächlich entnommenen und durch Wassermengenzähler ermittelten Wassermenge berechnet. Berechnungseinheit für diese Gebühr ist 1 m 3 Wasser. Gebühr/m 3 ab Versorgungsgebiet 1 Versorgungsgebiet 2 Versorgungsgebiet ,12 zzgl. 7% USt. 1,15 zzgl. 7% USt / ,12 zzgl. 7% USt. 1,20 zzgl. 7% USt. 1,35 zzgl. 7% USt. Die Grundgebühr wird auf der Basis der eingebauten Wasserzählergrößen und Anschlussnennweiten ab als monatliche Grundgebühr in folgender Höhe erhoben. Wasserzählergröße / Anschlussnennweite Nenndurchfluss (Q)/ Anschluss- nennweite (DN) bis Versorgungsgebiet 1/2 Versorgungsgebiet 3 /Monat Qn 2,5 9,00 (8,41 netto zzgl. z. Z. 7 % USt. von 0,59 ) Qn 6 57,60 (53,83 netto zzgl. z. Z. 7 % USt. von 3,77 ) Qn ,00 (168,23 netto zzgl. z. Z. 7 % USt. von 11,77 ) 50 mm 360,00 (336,44 netto zzgl. z. Z. 7 % USt. von 23,56 ) 80 mm 720,00 (672,90 netto zzgl. z. Z. 7 % USt. von 47,10 ) 100 mm 1.080,00 (1.009,35 netto zzgl. z. Z. 7 % USt. von 70,65 ) 150 mm 1.440,00 (1.345,80 netto zzgl. z. Z. 7 % USt. von 94,20 ) 250 mm 1.800,00 (1.682,24 netto zzgl. z. Z. 7 % USt. von 117,76 ) 5,11 (4,75 netto zzgl. z. Z. 7% USt. von 0,36 ) 12,26 (11,41 netto zzgl. z. Z. 7% USt. von 0,85 ) 20,44 (19,01 netto zzgl. z. Z. 7% USt. von 1,43 ) 30,66 (28,51 netto zzgl. z. Z. 7% USt. von 2,15 ) 51,10 (47,52 netto zzgl. z. Z. 7% USt. von 3,58 ) 81,76 (76,04 netto zzgl. z. Z. 7% USt. von 5,72 ) 122,64 (114,06 netto zzgl. z. Z. 7% USt. von 8,58 ) 204,40 (190,09 netto zzgl. z. Z. 7% USt. von 14,31 )

2 Schmutzwasser Die Schmutzwassergebühr wird nach der Schmutzwassermenge berechnet, die im Abrechnungs- zeitraum in die öffentliche Schmutzwasserbeseitigungseinrichtung gelangt. Die Berechnungseinheit für die Gebühr ist 1 m 3 Schmutzwasser. Als in die öffentliche Schmutzwasserbeseitigungseinrichtung gelangt gilt die dem Grundstück aus öffentlichen Wasserversorgungsanlagen zugeführte und durch Wasserzähler ermittelte Gebühr/m 3 ab Versorgungsgebiet 1 Versorgungsgebiet 2 Versorgungsgebiet ,803 4, /16 2,78 4,00 4,78 Die Grundgebühr wird auf der Basis der eingebauten Wasserzählergrößen und Anschlussnennweiten als monatliche Grundgebühr erhoben: Nenndurchfluss (Q)/ Anschlussnennweite (DN) bis Versorgungsgebiet 1/2 Versorgungsgebiet 3 /Monat Qn 2,5 6,00 (brutto = netto, z. Z. 5,11 (brutto = netto, z. Z. Qn 6 38,40 (brutto = netto, z. Z. 12,26 (brutto = netto, z. Z. Qn ,00 (brutto = netto, z. Z. 20,44 (brutto = netto, z. Z. 50 mm 240,00 (brutto = netto, z. Z. 80 mm 480,00 (brutto = netto, z. Z. 100 mm 720,00 (brutto = netto, z. Z. 150 mm 960,00 (brutto = netto, z. Z. 250 mm 1.200,00 (brutto = netto, z. Z. 30,66 (brutto = netto, z. Z. 51,10 (brutto = netto, z. Z. 81,76 (brutto = netto, z. Z. 122,64 (brutto = netto, z. Z. 204,40 (brutto = netto, z. Z.

3 Gebührenpflichtige Gebührenpflichtig ist, wer im Zeitpunkt der Inanspruchnahme der öffentlichen Einrichtung Eigentümer des Grundstücks ist, von dem Schmutzwasser mittelbar oder unmittelbar in die öffentliche Anlage eingeleitet wird bzw. dem Trinkwasser aus der öffentlichen Wasserversorgungs- anlage zugeführt wird. Ist für ein Grundstück ein Erbbaurecht bestellt, so tritt an die Stelle des Grundstückseigentümers der Erbbauberechtigte. Besteht ein Nutzungsverhältnis im Sinne des 8 Abs. 2 KAG, so tritt an die Stelle des Eigentümers oder Erbbauberechtigten der Nutzer. Ist für ein Grundstück weder ein Eigentümer oder Nutzer, noch ein Erbbauberechtigter zu ermitteln, so ist der Verfügungsberechtigte gebührenpflichtig bzw. derjenige, der die öffentliche Einrichtung tatsächlich in Anspruch nimmt. Mehrere Gebühren- schuldner haften als Gesamtschuldner. Vorauszahlung Die vorgenannten Gebühren werden auch bei Grundstücken erhoben, welche nur zu Erholungszwecken genutzt werden. Bei Grundstücken, die neu angeschlossen worden sind, werden erst einmal Vorauszahlungen erhoben. Diese sind jeweils zweimonatlich zum 15. Kalendertag fällig. Die Höhe der Vorauszahlungsbeträge richtet sich nach der Anzahl der Personen, welche sich ständig im Haushalt aufhalten. Als Berechnungsgrundlage werden pro Person und Monat 3,6 m 3 Trinkwasser berücksichtigt. Rechenbeispiel eines Vorauszahlungsbetrages für Trinkwasser und Schmutzwasser für einen 3- Personen- Haushalt im Ver- und Entsorgungsgebiet 1: Trinkwasser: Mengengebühr 3 Personen x 3,6 m 3 /Monat x 2 Monate = 21,6 m 3 21,6 m 3 x 1,12 /m 3 = 24,19 Grundgebühr für Qn 2,5 8,41 /Monat x 2 Monate = 16,82 41,01 zzgl. 7 % MwSt. 2,87 43,88 Somit ergibt sich ein zweimonatlicher Vorauszahlungsbetrag von 44,00 für Trinkwasser. Dementsprechend wird der Schmutzwasservorauszahlungsbetrag ermittelt: Mengengebühr: 3 Personen x 3,6 m 3 /Monat x 2 Monate = 21,6 m 3 21,6m 3 x 2,78 /m 3 = 60,05 Grundgebühr für Qn 2,5 6,00 /Monat x 2 Monate = 12,00 72,05 Somit ergibt sich ein zweimonatlicher Vorauszahlungsbetrag von 72,00 für Schmutzwasser. Rechenbeispiel eines Vorauszahlungsbetrages für Trinkwasser und Schmutzwasser für einen 3- Personen- Haushalt im Ver- und Entsorgungsgebiet 2:

4 Trinkwasser: Mengengebühr 3 Personen x 3,6 m 3 /Monat x 2 Monate = 21,6 m 3 21,6 m 3 x 1,20 /m 3 = 25,92 Grundgebühr für Qn 2,5 8,41 /Monat x 2 Monate = 16,82 42,74 zzgl. 7 % MwSt. 2,99 45,73 Somit ergibt sich ein zweimonatlicher Vorauszahlungsbetrag von 46,00 für Trinkwasser. Dementsprechend wird der Schmutzwasservorauszahlungsbetrag ermittelt: Mengengebühr: 3 Personen x 3,6 m 3 /Monat x 2 Monate = 21,6 m 3 21,6m 3 x 4,00 /m 3 = 86,40 Grundgebühr für Qn 2,5 6,00 /Monat x 2 Monate = 12,00 98,40 Somit ergibt sich ein zweimonatlicher Vorauszahlungsbetrag von 98,00 für Schmutzwasser. Ablesung/Abrechnung Der WARL arbeitet nach einem rollierenden Abrechnungssystem. Das bedeutet, dass die einzelnen Orte des Zweckverbandes in verschiedenen Monaten über den Jahresverbrauch abgerechnet werden. Am Anfang des jeweiligen Ablesemonates erhalten alle gebührenpflichtigen Kunden einen Selbstablesebrief. Damit werden Sie aufgefordert, den Wasserzähler selbst abzulesen und den Stand mittels der integrierten Karte an die Betriebsführungsgesellschaft DNWAB mbh zu melden. Das Zurücksenden dieser Postkarte ist für den Kunden kostenlos. Anhand dieser Daten wird einmal jährlich ein Gebührenbescheid erstellt. Aus dem durchschnittlichen Verbrauch des bisherigen Abrechnungszeitraumes wird gleichzeitig die Vorauszahlungshöhe für den zukünftigen Abrechnungs- zeitraum ermittelt, welche dann zweimonatlich fällig wird (siehe Rückseite des Gebührenbescheides).

5 Schmutzwassermengenreduzierung Wenn auf Grundstücken das Wasser aus den öffentlichen Trinkwasserversorgungsanlagen auch zu Beregnungszwecken genutzt wird, dann besteht hier die Möglichkeit, dieses bei der Ermittlung der zu berechnenden Schmutzwassermengen abzusetzen. Diese Reduzierung der Schmutzwassermengen kann jedoch nur auf Nachweis des Gebührenpflichtigen erfolgen. Für diesen Nachweis ist die Installation eines geeichten Gartenwasserzählers und die technische Abnahme des Gartenwasser- zählers durch den Beauftragten des Zweckverbandes, die DNWAB mbh, notwendig. Dieser zusätzliche Zähler kann beantragt werden. Dazu erhält dann der Gebührenpflichtige eine ausführliche Information zur Installation dieses Zählers. Durch die vorstehenden Informationen sollen die Unklarheiten bezüglich der Gebührenabrechnung beseitigt werden. Bei weiteren Fragen stehen die Mitarbeiter der DNWAB mbh unter der Telefonnummer / gern zur Verfügung. Die aktuelle Satzung erhalten Sie direkt beim WARL, Potsdamer Straße 50, Ludwigsfelde bzw. als PDF Datei zum Download unter Beitrags-, Gebühren- und Kostenerstattungssatzung des Wasserver- und Abwasserentsorgungszweck- verbandes, Region Ludwigsfelde, vom (BGKS).

Amtsblatt. für den Wasserver- und Abwasserentsorgungs- Zweckverband Region Ludwigsfelde - WARL. 8. Jahrgang, Ludwigsfelde, Nr.

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