Unterhalt geltend machen
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- Heiko Kramer
- vor 6 Jahren
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1 Unterhalt geltend machen Brauchen Sie Beratung oder Unterstützung bei der Forderung von Unterhalt? Basisinformationen Gibt es Probleme mit dem Unterhalt, besteht die Möglichkeit Beratung und Unterstützung bei der Geltendmachung von Unterhaltsansprüchen zu erhalten für minderjährige Kinder volljährige Kinder bis zum 21. Geburtstag oder Unterhalt aus Anlass der Geburt/ Betreuungsunterhalt für nichtverheiratete Elternteile. Voraussetzungen Unterhalt für minderjährige Kinder: die alleinige elterliche Sorge für das minderjährige Kind oder tatsächliche alleinige Versorgung des minderjährigen Kindes Unterhalt für junge Volljährige: volljährig, aber noch nicht 21 Jahre alt Schulbesuch oder in einer Ausbildung/ einem Studium Unterhalt aus Anlass der Geburt/ Betreuungsunterhalt: wegen Schwangerschaft, Pflege oder Erziehung des Kindes nicht voll berufstätig
2 Welche Unterlagen benötige ich? Personalausweis oder Reisepass Verfahren Terminvereinbarung mit dem Amt für Soziale Dienste -Jugendamt- Fachdienst Beistandschaft/ Unterhalt für Minderjährige. Zur Besprechung der Angelegenheit persönlich erscheinen und den bisherigen Schriftverkehr in der Unterhaltssache mitbringen. Wichtig sind Gerichtsbeschlüsse, Vergleiche oder Urkunden über den Unterhalt. Auch möglichst viele Daten zum Unterhaltspflichtigen (Adresse, Arbeitgeber, Krankenkasse, Einkommens- und Vermögensverhältnisse...). Die rechtliche Beratung und Unterstützung erfolgt zu folgenden Fragen: In welcher Höhe besteht ein Unterhaltsanspruch? Wie machen Sie den Unterhalt geltend? Wie können Sie ihn durchsetzen? Das Jugendamt kann den Unterhaltspflichtigen auch selbst anschreiben und für minderjährige Kinder Gerichtsverfahren führen. Rechtsgrundlagen Sozialgesetzbuch (SGB) - Achtes Buch (VIII) - Kinder- und Jugendhilfe: Weitere Hinweise In schwierigen Fällen empfiehlt sich die Einrichtung einer Beistandschaft zur Geltendmachung von Unterhaltsansprüchen Zusätzlich interessant sein könnte die Dienstleistung "Beistandschaft beantragen":
3 service.bremen.de/sixcms/detail.php?gsid=bremen128.c de&asl=bremen2014_sp. c de: bremen2014_sp.c de Kosten und Fristen Welche Fristen sind zu beachten? Unterhalt kann grundsätzlich nur für die Zukunft gefordert werden. Für die Vergangenheit nur unter bestimmten Voraussetzungen. Wie lange dauert die Bearbeitung Nach persönlicher Besprechung (ca. 30 bis 60 Minuten) erfolgt die Bearbeitung in der Regel innerhalb von 3 Wochen. Dies ist auch abhängig von den notwendigen Maßnahmen. Welche Gebühren/Kosten fallen an? keine Zuständige Stellen Amt für Soziale Dienste Sozialzentrum 2 - Gröpelingen / Walle: de/de/dienststelle/5bremen02.c de Amt für Soziale Dienste Sozialzentrum 4 - Süd: dienststelle/5bremen02.c de Amt für Soziale Dienste Sozialzentrum 5 - Vahr/ Schwachhausen/ Horn-Lehe: service.bremen.de/de/dienststelle/5bremen02.c de Amt für Soziale Dienste Sozialzentrum 1 - Nord: dienststelle/5bremen02.c de Häufig gestellte Fragen Ich möchte die Vaterschaft anerkennen.
4 Das können Sie persönlich in den Sozialzentren des Amtes für Soziale Dienste -Jugendamtbeim Fachdienst Beistandschaft/Unterhalt für Minderjährige bremen.de/sixcms/detail.php?gsid=bremen02.c.732.de: bremen.de/sixcms/detail.php?gsid=bremen02.c.732.de (s. auch Dienstleistung "Vaterschaft anerkennen" bremen2014_sp.c de: c de&asl=bremen2014_sp.c de ) Die persönliche Zustimmung der Mutter des Kindes ist notwendig. Ich brauche Unterhalt für mein Kind. Wenn Sie Hilfe bei der Durchsetzung des Unterhaltes gegen den Unterhaltspflichtigen benötigen, wenden Sie sich an die Sozialzentren des Amtes für Soziale Dienste -Jugendamt- Fachdienste Beistandschaft/ Unterhalt für Minderjährige. Wenn Sie Unterhaltsvorschuss beantragen möchten, wenden Sie sich an die Sozialzentren des Amtes für Soziale Dienste -Fachdienst Wirtschaftliche Jugendhilfe- (s. auch Dienstleistung "Unterhaltsvorschuss beantragen" c.9145.de&asl=bremen2014_sp.c de : bremen128.c.9145.de&asl=bremen2014_sp.c deâ ). Ich soll Unterhalt beurkunden lassen. Das können Sie persönlich in den Sozialzentren des Amtes für Soziale Dienste -Jugendamt- bem Fachdienst Beistandschaft/ Unterhalt für Minderjährige. Ich brauche eine Bescheinigung über das alleinige Sorgerecht. Die Bescheinigung erhalten Sie in den Sozialzentren des Amtes für Soziale Dienste - Jugendamt- beim Fachdienst Beistandschaft/ Unterhalt für Minderjährige (s. auch Dienstleistung "Bescheinigung über alleiniges Sorgerecht beantragen" sixcms/detail.php?gsid=bremen128.c de&asl=bremen2014_sp.c de: bremen.de/sixcms/detail.php?gsid=bremen128.c de&asl=bremen2014_sp.c de. Ich möchte die gemeinsame elterliche Sorge beurkunden lassen Das können Sie persönlich in den Sozialzentren des Amtes für Soziale Dienste-Jugendamt-
5 beim Fachdienst Beistandschaft/Unterhalt für Minderjährige (s. auch Dienstleistung "gemeinsame Sorge beantragen" c de&asl=bremen2014_sp.c de: bremen128.c de&asl=bremen2014_sp.c de
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