KUNDMACHUNG laut Salzburger Gemeindeordnung 1994, LGBl. 107/1994 idgf
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- Nicole Grosse
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1 MARKTGEMEINDE NEUKIRCHEN AM GROSSVENEDIGER Marktstraße 171, 5741 Neukirchen am Großvenediger KUNDMACHUNG laut Salzburger Gemeindeordnung 1994, LGBl. 107/1994 idgf Die Gemeindevertretung Neukirchen am Großvenediger hat am den Beschluss gefasst, die Steuer- und Abgabensätze für das Rechnungsjahr 2016 wie folgt festzusetzen: Diese Verordnung tritt, soweit nichts anderes angeführt ist, am in Kraft GEMEINDESTEUERN, ABGABEN UND PRIVATRECHTLICHE ENTGELTE 2017 a) Grundsteuer von land- und forstwirtschaftlichen Betrieben (A) 500 % b) Grundsteuer von Grundstücken nach dem Steuermessbetrag (B) 500 % c) Kommunalsteuer von der Lohnsumme (BGBl. 819/1993 idgf) 3 % g) Hundesteuer für sonstige Hunde gem. 15 Abs. 3, Ziff. 3 FAG Für 1 Hund Für jeden weiteren Hund im Haushalt Für den bzw. die Eigentümer eines landwirtschaftlichen Betriebes ist der 1. Hund, welcher am Hof gehalten wird, Hundesteuerfrei! Vergnügungssteuer gem. Vergnügungssteuergesetz 1998, LGBl. 2/1999 idgf Abrechnung nach Eintrittsgeldern Elektronische Spielgeräte monatlich pro Gerät Allgemeine Ortstaxe lt. Verordnung vom , LGBl. Nr. 106 /2012 Übergangsbestimmung lt. 12 Abs. 3 bis Dezember 2016 Besondere Ortstaxe gem. 1 (2) Ortstaxengesetz 1992 LGBl. Nr. 62/1992 idgf Verordnung des Bürgermeisters 1.) Das 360-fache bei Ferienwohnungen mit mehr als 80 m² Nutzfläche 2.) Das 280-fache bei Ferienwohnungen mit mehr als 40 m² Nutzfläche 3.) Das 200-fache bei Ferienwohnungen bis 40 m² Nutzfläche 4.) Das 130-fache bei dauernd abgestellten Wohnwagen Zuschlag zur besonderen Ortstaxe (Gemeinde Abgab 1.) Für Ferienwohnungen mit mehr als 80 m² Nutzfläche 2.) Für Ferienwohnungen mit mehr als 40 m² Nutzfläche bis einschließlich 80 m² Nutzfläche 3.) Für Ferienwohnungen bis 40 m² Nutzfläche 4.) Für dauernd abgestellte Wohnwagen 55,00 80,00 10 % 10,00 1,00 360,00 280,00 200,00 130,00 108,00 84,00 60,00 39,00
2 ABGABEN UND GEBÜHREN Folgende Gebühren werden nach den gesetzlichen Tarifen bzw. nach festgesetzten und beschlossenen Gesetzen erhoben: a) b) Gemeindeverwaltungsabgabe gem. Landes- und Gemeindeverwaltungsabgabenverordnung idgf. Kommissionsgebühren gem. Landes- und Gemeinde- Kommissionsgebührenverordnung idgf. c) Hausnummerntafel 42,00 Friedhofsgebühren laut Friedhofsordnung Friedhofsbereich A B Gebühren brutto Für ein Normalgrab Für ein Grab, welches das Maß eines Normalgrabes überschreitet Für ein Aschengrab Friedhofsbereich C Für ein Erdgrab mit einfachem Belag Für ein Erdgrab mit mehrfachem Belag Für ein Aschengrab Graberneuerungen mit Bescheid LGBl. 107/2015 idgf. Für ein Erdgrab mit einfachem und mehrfachem Belag A-B-C und D Grabstellenumrandung für 10 Jahre (Friedhofsbereich C Erdgräber mit einfachem Belag und Aschengräber Erdgräber mit mehrfachem Belag Beisetzungsgebühr Für das Öffnen und Schließen von Grabstätten wird eine Graberrichtungsgebühr eingehoben im Winter zusätzlicher Aufwand laut Rechnung Für Normalgräber Für Aschengräber (Urnengräber) Einmalige Müllabfuhrgebühr (inkl. 10 % Mwst.) Sargbeerdigung Einmalige Müllabfuhrgebühr (inkl. 10 % Mwst.) Urnenbeisetzung Entfernen und Wiederinstandsetzung der Grabstellenumrandung Exhumierungen und Umlegungen Aussegnungshalle Benützung pro Beerdigung Sezierraum Benützung wird bei Bedarf festgesetzt Kanal (inkl. 10 % Mwst.) Interessentenbeitrag pro Bewertungspunkt nach der Bewertungspunkteverordnung 1978 idgf. Laufende Gebühr je m³ Abwasseranfall und Abrechnungszeitraum Bei geringem Verbrauch (Ferienwohnungen) lt. 9 Benützungsgebührengesetz 1963 idgf LGBl. 49/1998 Je 2 m² Wohnnutzfläche = 1 m³ Abwasser mindestens 50 m³ - pro m³ Wasserzählermiete 3 m³ - jährlich Wasserzählermiete 7 m³ - jährlich Wasserzählermiete 20 m³ - jährlich Funkwasserzähler Miete jährlich Müllabfuhrgebühren (inkl. 10 % Mwst.) Die Restmüllabfuhr wird ab 2013 in Behälter mit Verwiegung durchgeführt. Die Mindestmenge des zu bezahlenden Restmülls beträgt jährlich 30 kg pro gemeldeter Person. Entsorgungskosten pro kg Restmüll Entsorgungskosten pro kg Biomüll 1.) Bereitstellungsgebühr 1 Personen Haushalt 2.) Bereitstellungsgebühr 2 bis 3 Personen Haushalt 3.) Bereitstellungsgebühr 4 und mehr Personen Haushalt 4.) Bereitstellungsgebühr Privatzimmer (bis 5 Betten) ab 2015 wie BerSGt. 1 Pers. HH! Ferienwohnungen (6 bis 10 Betten), Zweitwohnsitz 5.) Bereitstellungsgebühr Gewerbe, Handwerk 6.) Bereitstellungsgebühr Hotels, Gasthöfe, Kaufhäuser, Pensionen (ab 11 Betten) 7.) Haushalte, die Müllsäcke (60 lt.) verwenden, Staffelung der Tarife wie bisher 55,00 55,00 298,00 27,90 190, ,00 150,00 100,00 70,00 105,00 990,00 90,00 594,00 3,70 20,00 23,50 43,00 23,50 0,40 0,40 30,00 45,00 59,00 30,00 45,00 69,00 86,00 3,60
3 g) Anliegerleistungen laut den derzeitigen Bestimmungen Die Beiträge nach dem Anliegerleistungsgesetz LGBl. 77/1976 idgf werden bei Bedarf festgelegt: Straßenbeleuchtung per Längenmeter ( 3 Abs. 2) Gehsteigerrichtung per Laufmeter ( 6 Abs. 2) Tragung der der Straßenherstellung gem. 16 Bebauungsgrundlagengesetz 100 % der ganzen der Herstellung des Unterbaues der Verkehrsfläche 50 % der halben der Herstellung der Straßendecke sowie der erforderlichen Entwässerungsanlagen PRIVATRECHTLICHE ENTGELTE a) Kindergarten Entgelte und Schülerbetreuung (inkl. 10 % Mwst.) Der Kindergarten sbeitrag pro Kind ist 10 Mal zu bezahlen (im Juli und August erfolgt keine Berechnung). Bei der alterserweiterten Gruppe wird der Beitrag 11 Mal jährlich eingehoben. Die Betreuung im August wird nur verrechnet, wenn sie in Anspruch genommen wird. Die Tarife wurden in der GV Sitzung am beschlossen und gelten ab dem Kindergartenjahr 2014 / 2015 (Änd. Lan: KINDERGARTEN von 07:00 bis 17:00 Uhr Kindergartenkinder ab 3 Jahre 07:00 13:00 80,00 12,50 67,50 Kinder ganztags ab 3 Jahre Mittagessen im KIG verpflichtend 07:00 14:00 110,00 25,00 85,00 07:00 17:00 120,00 25,00 95,00 Kinder letztes Schuljahr vor Schulbeginn 12:30 Verlängerung 12:30 14:00 15,00 Keine 15,00 Verlängerung 12:30 17:00 30,00 Keine 30,00 ALTERSERWEITERTE GRUPPE von 07:00 bis 17:00 Uhr Kinder unter 3 Jahren bis Kindergarten Halbbetreuung 12:00 85,00 12,50 72,50 Dreiviertelbetreuung 13:00 105,00 12,50 92,50 Vollbetreuung 17:00 150,00 25,00 125,00 VOLKSSCHÜLER NACHMITTAGSBETREUUNG bis 3 mal wöchentlich Betreuung 17:00 Keine bis 5 mal wöchentlich Betreuung 17:00 60,00 Keine 60,00
4 Folgende Familienermäßigungen gibt es, wenn mehr Kinder einer Familie den Kindergarten oder die Alterserweiterte Gruppe besuchen. Ausgenommen von diesen Ermäßigungen sind Tarife für jene Kinder, die als Schulanfänger gelten. Bei unterschiedlichen Betreuungszeiten bzw. tarifen wird der höhere Tarif voll verrechnet. KINDERGARTEN ERMÄSSIGUNGEN Förd. Gde/Land ab dem 2. Kind - halbtags 13:00 80,00 25,00 / 12,50 42,50 ab dem 2. Kind ganztags 14:00 110,00 25,00 / 25,00 60,00 ab dem 2. Kind ganztags 17:00 120,00 25,00 / 25,00 70,00 WEITERE TARIFE Ferienregelung Aufzahlung Arbeitsbestätigung ist vorzulegen 30,00 Akutbetreuung je Stunde 7,00 Mittagessen für Kindergartenkind 2,50 Mittagessen für Schüler 3,70 Kindergartenbus monatlicher Betrag (Regelung nach Bedarf bzw. Anmeldung) 8-Sitzer Bus 20-Sitzer Bus 50,00 Im Rahmen des Familienpaketes des Landes Salzburg werden ab jene Kinder gefördert, die im letzten Jahr vor der Schule den Kindergarten besuchen. Pro Kind gibt es einen Zuschuss in der Höhe von 25,00 ab 31 Wochenstunden inkl. Mittagessen und 12,50 bei Halbtagesbetreuung. Ganztägige Betreuung beginnt in Übereinstimmung mit nationalen Vergleichsmaßstäben bei mindestens 31 Wochenstunden Betreuung; mit einer ganztägigen Betreuung ist auch die Einnahme eines Mittagessens in der Kinderbetreuungseinrichtung verpflichtend verbunden, für die gesondert beiträge zu entrichten sind. Für Kinder, die das letzte Kindergartenjahr besuchen, entfällt der Beitrag. Für eine zusätzliche Betreuung (Mittag, Nachmittag, Ferien) sind beiträge zu entrichten. Ab September 2010 ist der Besuch des Kindergartens für alle Schulanfänger verpflichtend.
5 b) Gebühren für Seniorenansitz (Verpflegskosten) (keine Mwst.) Die Abrechnung erfolgt gemäß Sozialhilfe-, Leistungs- und Tarifobergrenzen Verordnung des Landes. Die Einstufung ist vom Pflegepersonal, dem Seniorenansitz-Leiter im Einvernehmen mit dem behandelnden Arzt durchzuführen. Die Preise sind Grundtarif plus Pflegestufe / pro Person täglich. Grundtarif Einzelzimmer 29,35 Pflegestufe 1 9,30 Pflegestufe 2 20,60 Pflegestufe 3 50,30 Pflegestufe 4 63,50 Pflegestufe 5 75,70 Pflegestufe 7 81,80 Pflegestufe 7 84,80 Kurzzeitpflege = Normaltarif plus Pflegeeinheit Plus einmaliger Verwaltungsaufwand 75,70 Verpflegskostenersätze: bei Abwesenheit, täglich 5,00 c) Tagesbetreuung im Tageszentrum entfällt ab 2013 Essenausgabe Mittag im Seniorenansitz Schüler ohne Suppe Schüler mit Suppe Aufsichtsperson / Lehrer Kindergartenkinder Andere Personen Gemeindebedienstete alle Abteilungen Essen auf Räder Leihgebühren Traktor / LKW mit Fahrer Schneepflug mit Fahrer Gemeindearbeiter Streusplitt Abfallhof (inkl. 10 % Mwst.) Sperrmüll Bauschutt Altholz Altreifen Altöl Farben Pro Anlieferung (Kofferraum) Größere Mengen ab 05 m³ Matratzen 1,00 x 2,00 m pro Stück Pro Anlieferung (Kleinmengen max. 5 Kübel pro Anlieferungstag) Größere Mengen pro 0,50 m³ Pro Anlieferung (Kofferraum) Größere Mengen pro 0,50 m³ Holzkisten pro m³ PKW-Reifen ohne Felge Größere Reifen (LKW oder Traktor) ohne Felge PKW-Reifen auf Felge montiert zusätzlich pro Stück Bis 1 lt. gratis, darüber je lt. (höchstens 5 lt.) Ölverunreinigte Feststoffe (Putzlappen) bis 1 kg, darüber je kg Dispersionsfarben je kg Kontaminiertes Leergebinde (5 kg )-darüber je kg Fahrradbatterie (Akku) je Stück Boiler / Heizkessel Waschmaschine, Wäschetrockner, Geschirrtrockner Kühlschränke, Kühlgeräte, Gefriertruhen, usw. Fernseher und Elektronikschrott Autobatterien Speisefett (Öli Entsorgung) Leuchtstoffröhren (Halogen- und Natrium-Dampflampen 3,30 3,80 4,50 2,60 6,30 4,20 6,80 65,00 80,00 16,00 28,00 12,00 5,00 37,00 5,50 26,00 10,00 4,00 12,00 2,50 2,50 2,00 3,00 13,00 4,00 Neukirchen am Der Bürgermeister: NINDL Peter
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