FernUniversität in Hagen. Master of Mediation. Rechtswissenschaftliche Fakultät

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1 FernUniversität in Hagen Master of Mediation Rechtswissenschaftliche Fakultät

2 Impressum Herausgeber Der Rektor der FernUniversität in Hagen Verantwortlich Prof. Dr. Katharina Gräfin von Schlieffen Gestaltung Inge Dombrowsky, Dezernat 2.6 2

3 Inhaltsverzeichnis Was bedeutet Mediation... 6 Zum weiterbildenden Masterstudiengang Mediation...6 Curriculum... 8 Zu den Inhalten des Studienangebots im Einzelnen Häufig gestellte Fragen (FAQ s) Allgemeine Informationen Wann erhalte ich die Lehrmaterialien? Was soll ich mit den Lehrmaterialien anfangen? Was sind Modulabschlussarbeiten? Wie finde ich ein Thema für meine Masterarbeit? Wie erfolgt die Betreuung im Rahmen des weiterbildenden Masterstudiengangs? Für Neuzulassungen Anerkennung von Studienleistungen Wie verlaufen die Präsenzveranstaltungen? Was ist bei den Dokumentationen zu beachten? Wie läuft die mündliche Prüfung ab? Für Absolventen des Weiterbildenden Studiums Mediation Anerkennung von Studienleistungen Was habe ich noch zu leisten?...18 Modulabschlussarbeiten Wie verläuft das Supervisionsseminar? Anerkennung von Präsenzen Für Studierende im Hauptstudium des Weiterbildenden Studiums Mediation ohne Abschlussprüfung Anerkennung von Studienleistungen Was habe ich noch zu leisten?...19 Modulabschlussarbeiten Wie verläuft das Supervisionsseminar? Anerkennung von Präsenzen Was ist bei den Dokumentationen zu beachten? Wie läuft die mündliche Prüfung ab? Anmeldung und Zulassung Voraussetzungen für die Zulassung Was muss ich tun, um zugelassen zu werden? Zulassungstermine Kosten Für Neuzulassungen Für Absolventen und Studierende im Hauptstudium des Weiterbildenden Studiums Mediation ohne Abschlussprüfung Ermäßigung der Gebühren gem. 4 Abs. 4 der Gebührensatzung der FernUniversität in Hagen Zurückziehung des Antrages Rückmeldung Studien- und Prüfungsordnung für den Master - Studiengang Mediation

4 Master of Mediation (MM) an der FernUniversität in Hagen Neue Formen der Streitbeilegung gewinnen auf nationaler wie auf europäischer Ebene mehr und mehr an Bedeutung. Im Zentrum des Interesses steht die Mediation. Unter den Verfahren der konsensuellen Konfliktbewältigung ist sie die populärste und theoretisch am besten abgesicherte Methode. Dies hat mittlerweile auch der Gesetzgeber erkannt. Das Gesetz zur Reform der Juristenausbildung enthält die Mediation als Schlüsselqualifikation. Seit dem Wintersemester 2004/2005 lernen die Studierenden des Fachs Rechtswissenschaften dementsprechend die Grundzüge dieser Methode. Die Aufnahme der Mediation in die grundständige Juristenausbildung ist der Abschluss einer längeren Entwicklung: Seit Anfang der neunziger Jahre gewann die Idee der Mediation in Deutschland immer mehr Anhänger und begann, sich in verschiedenen Konfliktfeldern als Verfahrenstypus zu etablieren. Zahlreiche Einrichtungen nahmen sich seither der Standardisierung, Berufsorganisation und Imple- mentation des Verfahrens an. Der Markt für Mediationsausbildungen wurde unüberschaubar, die Netzwerke zur Weiterentwicklung und Verbreitung der Methode verdichteten sich in großem Tempo. Gleichzeitig entwickelte sich Grundlagen- und Begleitforschung im lebendigen Transfer mit der Praxis. Wie die geschilderte Entwicklung zeigt, findet Mediation in Forschung und Praxis vielseitige Beachtung. Was dem Prozess bislang fehlte, war eine vertiefte wissenschaftliche Ausbildung. Diese Lücke soll der weiterbildende Studiengang Master of Mediation an der Rechtswissenschaftlichen Fakultät der Fern- Universität in Hagen schließen. Künftige Mediatorinnen und Mediatoren sollen die Möglichkeiten erhalten, die interdisziplinären Fundamente der Methode kennen zu lernen und auf akademischem Niveau die Voraussetzungen und Wirkungen von Mediationsverfahren zu reflektieren. Bei der Entwicklung des Masterangebots durch eine internationale Wissenschaftlergruppe ging man von folgenden Annahmen aus: Zusatzqualifikation Die Erfahrungen im Bereich der Mediation zeigen, dass junge Juristinnen und Juristen, die nach einer Zusatzqualifikation streben, Angehörige kommunikativer Berufe, die ihre Kompetenzen nachweislich erweitern wollen, oder Anwälte und Notare, die ihr Tätigkeitsfeld verlagern möchten, nach einer intensiven, wissenschaftlich fundierten Ausbildung suchen, die mit einer staatlich anerkannten, postgraduellen Auszeichnung endet. Wettbewerbsvorteile Ein anerkannter akademischer Abschluss hilft bei der Abgrenzung gegenüber außeruniversitären Weiterbildungsangeboten, die trotz knapper, rein anwendungsorientierter Lehrinhalte ebenfalls zur Führung des Titels Mediator/in berechtigen können. 4

5 Akzeptanzschaffung Ein Studiengang Mediation, der mit einem Mastergrad abschließt, erhöht die Akzeptanz von Mediatoren und Mediatorinnen und damit die rechtspolitische Bedeutung der Mediation. Aufgrund dieser Überlegungen haben wir versucht, ein attraktives Programm zu konzipieren, das höchsten Qualitätsansprüchen genügt, gleichzeitig aber auch im zeitlich vorgegebenen Rahmen studierbar bleibt. Wir hoffen, dies ist gelungen. Lebenslanges Lernen Ein weiterbildender Masterstudiengang Mediation an der FernUniversität in Hagen kommt dem Prinzip des lebenslangen Lernens entgegen: Die Kombination von Fernstudium, Präsenz- und Projektstudium erlaubt nicht nur eine berufsbegleitende, sondern auch eine berufsbezogene postgraduale Ausbildung. Die modulare Struktur hebt die hohe Orts- und Zeitgebundenheit herkömmlicher Weiterbildungsangebote auf und ermöglicht ein individuell abgestimmtes Lernen. In der Vergangenheit hat sich gezeigt, dass eine Hochschule mit den klassischen Aufgaben der Forschung und Lehre, zumal der Fernlehre, für die Durchführung eines innovativen Masterprogramms mit bundesweiten Präsenzveranstaltungen externe Partner benötigt. Diesen externen Kooperationspartner haben wir mit dem Forschungsinstitut für rechtliches Informationsmanagement GmbH (FIRM), einem An-Institut der FernUniversität, gefunden. Das FIRM ist hauptsächlich für den Präsenzunterricht zuständig, während wir als FernUniversität traditionell für die Fernunterrichtsanteile verantwortlich zeichnen. Ich würde mich freuen, wenn diese Broschüre Ihnen Ihren Einstieg in das Thema Mediation und das Masterangebot in Hagen erleichtert. Vielleicht können wir Sie demnächst als Student/in bei uns begrüßen. Bis dahin verbleibe ich mit den besten Wünschen aus Hagen Ihre Prof. Dr. Katharina Gräfin von Schlieffen - wissenschaftliche Direktorin - 55

6 Was bedeutet Mediation? Zum weiterbildenden Masterstudiengang Mediation Mediation ist ein Verfahren zur Streitbeilegung unter Beteiligung eines neutralen, allparteilichen Dritten, der die Konfliktparteien bei der Suche nach eigenverantwortlichen Problemlösungen unterstützt. Der Konflikt bleibt in der Zuständigkeit der Betroffenen und wird nicht der Entscheidung eines Richters oder einer anderen Autorität überantwortet. Dabei sorgen eigens entwickelte Verfahrensprinzipien und Verhandlungstechniken dafür, dass die Streitparteien m konstruktiv zusammenarbeiten, m ihren Blick über den begrenzten Horizont der rechtlichen Optionen auf das ganze Spektrum möglicher Lösungen lenken und m Ergebnisse finden, die ihre wirklichen Interessen, einschließlich der immaterialen Bedürfnisse und kooperativen Entwicklungschancen umfassend berücksichtigen. m Durch die hohe Selbstverantwortung während der Mediationsverhandlung können die vereinbarten Resultate von den Betroffenen wie eigene Zielvorstellungen akzeptiert und umgesetzt werden. 6 Zielgruppe Der weiterbildende Masterstudiengang Mediation richtet sich vor allem an berufstätige Juristinnen und Juristen oder Absolventen anderer Hochschulstudiengänge aus Deutschland und Europa, die in Wirtschaft, Rechtspflege oder Verwaltung tätig sind und in einem mit Praxiselementen verbundenen wissenschaftlichen Studium Verhandlungs- und Mediationskenntnisse für ihre Arbeit erwerben oder vertiefen und mit einem akademischen Abschluss verbriefen wollen. Konzeption des weiterbildenden Masterstudiengangs / Arbeitsaufwand Der modular strukturierte Masterstudiengang soll berufsbegleitend in drei Semestern absolviert werden können. Fernstudium Der überwiegende Teil des Studiums wird im Fernstudium absolviert. Die Studierenden belegen Module, die sie jeweils mit einer Prüfung abschließen. Die Ergebnisse der bestandenen Modulabschlussarbeiten werden in der Master-Gesamtnote mit 20 % berücksichtigt. Für die Module erhalten die Studierenden entsprechend den internationalen Vorgaben Leistungspunkte. Im zweiten Semester haben die Studierenden die Möglichkeit, unterschiedliche Schwerpunkte in ihrer Ausbildung zu setzen. Dafür müssen sie neben einem verpflichtenden Modul aus vier (später geplant: aus sechs) Modulen zwei auswählen, in denen sie vertiefend arbeiten möchten. Seminare und Übungen Neben der theoretischen Auseinandersetzung mit ausgewählten Themengebieten finden in allen drei Semestern Präsenzveranstaltungen Seminare und Übungen statt, die in der Regel ein verlängertes Wochenende umfassen. Im Verlauf dieser Präsenzen ergänzen die Studierenden ihr theoretisch erworbenes Wissen durch die Bearbeitung praxisorientierter Fälle. Zugleich erwerben sie dadurch praktische Fertigkeiten, die durch Reflektion und Diskussion vertieft und gefestigt werden. Die Präsenzen des ersten Semesters werden in Kleingruppen mit max. 20 Teilnehmenden, im zweiten Semester mit max. 15 Teilnehmenden durchgeführt. Die Supervisionsseminare im dritten Semester sollen eine Zahl von 10 Teilnehmenden nicht überschreiten.

7 Praktische Arbeit Die Erkenntnisse über die praktischen Implikationen der wissenschaftlichen Grundlagen unterstützen die Teilnehmenden bei der selbständigen Arbeit an realen Fällen. Die Studierenden sollen im Verlauf des Studiums zwei Mediationsverfahren (oder auch Verfahren mit mediativen Elementen) eigenständig durchführen, dokumentieren und mit der Theorie abgleichen. Diese Erfahrungen sollen ihr Wissen vertiefen und sie zu einer weitergehenden wissenschaftlichen Auseinandersetzung mit verschiedenen Themenbereichen anregen. Insbesondere können die Studierenden aus dieser Arbeit wichtige Anhaltspunkte und Anregungen für ihre Masterarbeit erlangen. Masterarbeit Das Studium wird mit einer schriftlichen Masterarbeit sowie einer mündlichen Abschlussprüfung beendet. In der Masterarbeit wird ein wissenschaftlich relevantes Thema aufgegriffen und nach Möglichkeit interdisziplinär bearbeitet. Wie genau die einzelnen Lehrformen in den Studiengang integriert sind, und wie die einzelnen Leistungen bewertet werden, lässt sich der am Ende dieser Broschüre abgedruckten Studien- und Prüfungsordnung entnehmen. Für ein Modul werden zwischen sechs und acht ECTS-Punkte vergeben. Ein ECTS-Punkt entspricht einem Leistungspunkt (LP) und einem Gesamtarbeitsaufwand (Workload) von 30 Stunden. Dieser Gesamtarbeitsaufwand erfasst die Zeiten, die geschätzt für das Lesen und Erarbeiten der Schriftkurse sowie deren Vor- und Nachbereitung erforderlich sind und den Zeitaufwand für das Erstellen der Modulabschlussarbeiten. Der weiterbildende Studiengang gliedert sich bislang in neun Module. Der insgesamt zu erbringende Arbeitsaufwand (Workload) beträgt Stunden. In einer späteren Ausbaustufe ist eine modulare Erweiterung im 2. Semester geplant, um den Studierenden eine individuelle Schwerpunktlegung aus einer größeren Auswahl von Modulen zu ermöglichen. Die modulare Struktur des weiterbildenden Masterstudiengangs stellt sich wie folgt dar Modulübersicht Master of Mediation 1. Semester M 1 Mediation und Rechtskultur 6 LP = 180 Stunden M 2 Mediation und menschliches Verhalten 7 LP = 210 Stunden M 3 Verhandlungstechniken 7 LP = 210 Stunden 2. Semester M 4 Herausforderungen an Mediatoren 6 LP = 180 Stunden M 5 aus W LP (+ 2LP Präsenz) = 240 Stunden M 6 aus W LP = 180 Stunden und zwei Module aus W 1-4 mit Präzenzen in einem Wahlmodul W 1 Mediation im familiären Umfeld 6 LP W 2 Mediation in der Wirtschaft 6 LP W 3 Mediation im öffentlichen Bereich 6 LP W 1 Mediation im Strafrecht 6 LP 3. Semester M 7 Konfliktordnungen im Umbruch 6 LP = 180 Stunden M 8 Dokumentationen und Supervision 6 LP = 180 Stunden M 9 Masterthese 8 LP = 240 Stunden 77

8 Curriculum 1. Semester Modul 1: Mediation und Rechtskultur Grundlagen der Mediation Teil 1 (Schlieffen) und 2 (Flechsig / Ponschab / Schweizer) 2,0 LP = 60 Std Risiken der Streitbeilegung: Jurisprudenz und Mediation im Vergleich (Sauerland) 1,0 LP = 30 Std Das Ethos des Mediators (Kracht) 1,0 LP = 30 Std Rechtliche und standesrechtliche Grundlagen und Grenzen der Mediation (Henssler) 1,0 LP = 30 Std Das Prinzip der Selbstverantwortung (Breidenbach / Gläßer) 1,0 LP = 30 Std. 6,0 LP = 180 Std. Bestehen einer Modulabschlussarbeit Modul 2: Mediation und zwischenmenschliches Verhalten Psychologie der Mediation I (Montada) 1,5 LP = 45 Std Psychologie der Mediation II (Montada) 1,0 LP = 30 Std Kommunikation - Grundlage mediativer Verfahren (Auferkorte / Michaelis) 2,5 LP = 75 Std Konflikte und wie wir sie lösen (Schweizer) 1,0 LP = 30 Std. 6,0 LP = 180 Std. Bestehen einer Modulabschlussarbeit Praxisseminar: dreitägiges Seminar Praktische Einführung in die Mediation I 1,0 LP = 30 Std. Modul 3: Rhetorik und Verhandeln Rhetorik I (Schlieffen) 1,5 LP = 45 Std Rhetorik II (Schlieffen) 1,5 LP = 45 Std Verhandeln I (Haft unter Mitarbeit von Stiefel) 1,5 LP = 45 Std Verhandeln II (Haft unter Mitarbeit von Stiefel) 1,5 LP = 45 Std. 6,0 LP = 180 Std. Bestehen einer Modulabschlussarbeit Praxisseminar: dreitägiges Seminar Praktische Einführung in die Mediation II 1,0 LP = 30 Std. 8

9 2. Semester (Pflicht-)Modul 4: Herausforderungen für Mediatoren Der Umgang mit Machtgefällen (Budde) 1,0 LP = 30 Std Die Technik teilnehmender Neutralität (Auferkorte) 1,0 LP = 30 Std Gewalt in der Mediation (Gläßer/Gorzel) 1,0 LP = 30 Std Mediation und Gerechtigkeit aus psychologischer Sicht (Montada) 1,0 LP = 30 Std Interkulturelle Kommunikation (Bolten / Herzog) 1,0 LP = 30 Std Verhandeln und Mediation im interkulturellen Kontext (Bierbrauer) 1,0 LP = 30 Std. 6,0 LP = 180 Std. Bestehen einer Modulabschlussarbeit und zwei der folgenden (Wahl-)Module: Wahl-Modul 1: Mediation im familiären Umfeld / Zivilrecht I Mediation mit Paaren und Familien (Duss-von Werdt) 2,0 LP = 60 Std Mediation im Kinder- und Jugendrecht / Sorgerecht (Proksch) 1,0 LP = 30 Std Mediation im Erbschaftsrecht (Wegmann / Thomsen) 1,5 LP = 45 Std Mediation in der Schule (Simsa / Kaletsch) 1,5 LP = 45 Std. 6,0 LP = 180 Std. Bestehen einer Modulabschlussarbeit Wahl-Modul 2: Mediation in der Wirtschaft / Zivilrecht II Wirtschaftsmediation (Ponschab / Schweizer) 2,0 LP = 60 Std Mediation im Arbeitsrecht / Sozialrecht (Budde) 2,0 LP = 60 Std Mediation im Baurecht (Oppler) 1,0 LP = 30 Std Mediation bei Unternehmensnachfolgen (Wegmann) 1,0 LP = 30 Std. 6,0 LP = 180 Std. Bestehen einer Modulabschlussarbeit 99

10 Curriculum 2. Semester Wahl-Modul 3: Mediation im öffentlichen Bereich / Öffentliches Recht Grundlagen der Mediation im Verwaltungsrecht (Ortloff) 1,0 LP = 30 Std Mediation im öffentlichen Bereich und mit großen Gruppen 3,0 LP = 90 Std. (Kessen / Troja / Trieb / Zilleßen) Mediation im Kommunalrecht und innerbehördliche Mediation (Schmidt / Kostka) 2,0 LP = 60 Std. 6,0 LP = 180 Std. Bestehen einer Modulabschlussarbeit Wahl-Modul 4: Täter-Opfer-Ausgleich / Mediation im Strafrecht Mediation im Jugendstrafrecht (Rössner) 2,5 LP = 75 Std Mediation im Erwachsenenstrafrecht (Rössner / Bannenberg) 2,5 LP = 75 Std Mediation im Wirtschaftsstrafrecht (Bannenberg) 1,0 LP = 30 Std. 6,0 LP = 180 Std. Bestehen einer Modulabschlussarbeit + Praxisseminare: obligatorisch zwei drei- bis viertägige Präsenzen aus einem Schwerpunktbereich 2,0 LP = 60 Std. In den Wahlmodulen Öffentliches Recht und Täter-Opfer-Ausgleich werden die Präsenzseminare aus organisatorischen Gründen nur einmal jährlich angeboten. Interessenten für diese Wahlmodule werden gebeten, frühzeitig Kontakt mit den Studienbetreuern aufzunehmen. 10

11 3. Semester Modul 7: Konfliktordnungen im Umbruch Ursprünge der Mediation (Hehn) 0,75 LP = 22,5 Std Mediation in Europa (Duss-von Werdt) 0,75 LP = 22,5 Std Vom Sühne- und Güteverfahren zur Mediation (Strempel) 0,75 LP = 30,0 Std Vom Rechtsstaat in die Weltgesellschaft des Verhandelns (Schlieffen) 1,00 LP = 30,0 Std Die Wirkungen von Mediation aus sozialpsychologischer Sicht (Montada) 1,00 LP = 30,0 Std Mediation und Demokratie (Perschel) 1,00 LP = 30,0 Std Mediation in den USA (Parra) 0,75 LP = 22,5 Std 6,00 LP = 180,0 Std. Bestehen einer Modulabschlussarbeit Modul 8 Praxis: Obligatorisch ein zweitägiges Supervisionsseminar 1,00 LP = 30,0 Std. Dokumentation von zwei selbst durchgeführten Mediationsverfahren oder Verfahren mit mediativen Elementen 5,00 LP = 150,0 Std. 6,00 LP = 180,0 Std. Modul 9 Erstellen der Masterarbeit 8,00 LP = 240,00 Std. Mündliche Abschlussprüfung m m Mündliche Präsentation eines dokumentierten Falles Mündliche Prüfung Abschluss Zeugnis, Verleihung des Mastergrades Master of Mediation (MM) Fakultative Kurse Integrierte Mediation (Trossen) Humor in der Mediation (Müller) 11

12 Zu den Inhalten des Studienangebots im Einzelnen 1. Semester Modul 1: Mediation und Rechtskultur Zu Beginn des Studiums werden die Studierenden mit den Grundzügen eines Mediationsverfahrens vertraut gemacht und lernen die Phasen und Grundsätze des Verfahrens kennen. Anschließend begegnen sie den berufsrechtlichen Aspekten der Mediation, die sich daraus ergeben, dass die meisten Mediatoren einen Grundberuf haben, der über sein Standesrecht die Tätigkeit der Mediatoren reglementiert. Daher gehört zu den Fundamenten einer Mediationsausbildung auch die Vermittlung und Durchleuchtung der berufsrechtlich verankerten Grundlagen der Mediation sowie der Entwurf eines individuell umsetzbaren mediatorischen Berufsethos und die Diskussion des Prinzips der Selbstverantwortung. Neben der Mediation werden die Vorund Nachteile der gerichtsförmigen Konfliktbewältigung vorgestellt. Eine akademisch angelegte Ausbildung würde fehlgehen, wenn sie die Techniken der Mediation isoliert, das heißt ohne Berücksichtigung der Gegensät- 12 ze und notwendigen Verklammerungen mit dem traditionellen, justizorientierten Streitbeilegungssystem und seiner gegenwärtigen Entwicklung sowie der gesamteuropäischen Rechtslandschaft erklärte. Ohne eine genaue Besinnung auf das rechtskulturelle Fundament, auf dem Mediation ruht von dem sie profitiert, sich aber auch absetzen muss, fehlte den späteren Mediatoren der übergeordnete Anhaltspunkt für die unerlässliche Fortentwicklung und Einpassung der Mediationsverfahren in die bisherigen Strukturen. Durch die Anerkennung der Mediation als alternatives Verfahren der Konfliktbewältigung im Bereich der Jurisprudenz hat in der Anwaltschaft, aber auch in anderen beratenden Berufen die Bereitschaft zugenommen, Mediationsverfahren durchzuführen. Mit dieser Entwicklung sind Chancen, aber auch Risiken für die ratsuchenden Konfliktparteien verbunden Risiken, die auch in den Verantwortungsbereich der befassten Mediatoren fallen können. Deswegen müssen Mediatoren in die Lage versetzt werden, verantwortungsvoll entscheiden zu können, in welchen Fällen und Konflikten ein Mediationsverfahren überhaupt in Betracht kommt bekanntlich ist es ja manchmal sinnvoller, den Weg des streitigen Verfahrens zu wählen. Aus diesem Grunde muss der Mittler oder die Mittlerin über die grundlegenden Stärken und Schwächen beider Verfahrensarten informiert sein, da er oder sie nur so im jeweiligen Einzelfall den erfolgversprechendsten Weg einschlagen kann. Modul 2: Mediation und zwischenmenschliches Verhalten Modul 2 beschäftigt sich mit den Grundzügen des zwischenmenschlichen Verhaltens. Wo dieses Grundwissen fehlt, bleiben Konfliktlösungen das Werk von Zufall und Intuition, allein Folge höchstpersönlicher Erfahrungen und Vorstellungen. Wer so vorgeht, neigt dazu, in der eigenen Vorstellungswelt befangen zu bleiben. Gestörten Kommunikationssituationen, die außerhalb der eigenen Routine liegen, Signalen seelischer Verletzung und unerklärlichen Verhaltensmustern wird man möglicherweise nicht angemessen begegnen; Korrektive, die mit dem Bewusstwerden des eigenen Verhaltens einhergehen, entfallen. Dies kann in der einen oder anderen Situation zu Fehlern führen, die, bei dem Wissen um die zugrunde liegenden menschlichen Handlungsweisen, vermeidbar sein könnten. Entsprechend behandelt die-

13 ses Modul die psychologischen und kommunikationswissenschaftlichen Grundeinsichten in das menschliche Verhalten unter besonderer Berücksichtigung des vermittelnden, nichttherapeutischen Gesprächs und der Kommunikationsstörungen, die einerseits Anlass für einen mediationstauglichen Konflikt geben, andererseits aber auch zu Blockaden in der konkreten Verfahrenssituation führen können. Den Teilnehmenden des Studiengangs werden Werkzeuge an die Hand gegeben, die sie in bestimmten Situationen gewinnbringend einsetzen können und die der Förderung einer konsensgerichteten Kommunikation dienlich sind. Modul 3: Rhetorik und Verhandeln Modul 3 behandelt den Bereich der Rhetorik und des Verhandelns. Dieses Wissen ist notwendig, um Positionen und Interessen der Konfliktparteien zu unterscheiden, ihre argumentativen Strategien zu durchschauen und die Streitenden aus ihrer Befangenheit in juristischen, anspruchsdefinierenden Begrifflichkeiten zu befreien. Durch die Kenntnis der typischen Streitmittel kann der Konfliktverlauf im Einzelnen analysiert und diese Einsicht dazu verwendet werden, Machtgefällen oder posi- tionellen Verhärtungen zu begegnen. So können etwa den Beteiligten ihre rhetorischen Waffen vor Augen geführt werden ein Beitrag dazu, dass diese Mittel für beide Seiten keine Wirkung mehr entfalten. Nur eine realistische Einschätzung der Mechanismen des Streitens und Obsiegens befähigt die künftigen Mediatoren, ihrer Funktion als Verhandlungshelfer gerecht zu werden und ein möglichst offenes und gerechtes Verfahren zu gewährleisten. 2. Semester Die Konzeption des Studiums sieht im zweiten Semester Wahlmöglichkeiten für die Studierenden vor. Neben einem verpflichtenden Modul müssen die Studierenden aus vier Modulen zwei auswählen. Durch die Wahlmöglichkeiten sollen die Teilnehmenden in die Lage versetzt werden, die besonderen, rechtlich spezifizierten Konstellationen möglicher Mediationsverfahren aus nahezu allen aktuellen Mediationsfeldern in der Bundesrepublik Deutschland kennen zu lernen, miteinander zu vergleichen und zu erforschen. Auf diese Weise werden die Absolventinnen und Absolventen auf ihre künftigen Arbeitsfelder vorbereitet und mit dem wissenschaftlichen Hintergrund ausgestattet, der notwendig ist, um Erfahrungen eigenständig zu systematisieren und die differenzierte Entwicklung der Mediationsbewegung beurteilen zu können. Modul 4: Herausforderungen für Mediatoren In jedem der Anwendungsfelder der Mediation, die in den folgenden Wahlgruppen behandelt werden, können spezielle, oftmals krisenhafte Situationen eintreten, auf welche die Studierenden in diesem Modul vorbereitet werden sollen. Erwähnt sei hier nur der sachgerechte Umgang mit Machtgefällen oder die Technik teilnehmender Neutralität: Beide Grundsätze sind für ein Mediationsverfahren essentiell. Verletzen Mediatoren die entsprechenden Regeln, kann dies gravierende Folgen sowohl für die Parteien als auch für den Mittler selbst haben. Auch Gewalt oder kulturelle Unterschiede können in Mediationen eine Rolle spielen. Die Studierenden lernen die Gründe und Ursachen kennen, aber auch Möglichkeiten, wie sie mit diesen Problemen umgehen können. 13

14 Zu den Inhalten des Studienangebots im Einzelnen Anwendungsfelder für Mediation Wahlmodul 1 Mediation im familiären Umfeld Trennung und Scheidung Kinder- und Jugendrecht Erbkonflikte Wahlmodul 2 Mediation in der Wirtschaft Konflikte zwischen Unternehmen Konflikte innerhalb von Betrieben und Verbänden te zwischen Gruppen innerhalb eines Unternehmens oder zwischen Firmen innerhalb eines Konzerns. Hier steht die Früherkennung von Konflikten sowie ihre richtige Bearbeitung im Vordergrund. Wahlmodul 3 Mediation im öffentlichen Bereich Konflikte im öffentlichen Bereich Wahlmodul 1: Mediation im familiären Umfeld Das erste Wahlmodul vermittelt Kenntnisse in einem klassischen Feld der Mediation: dem Scheidungsverfahren und dem Kinder- und Jugendrecht. Besonders berücksichtigt werden hier die Auswirkungen familiärer Konflikte auf Kinder. Hinzu kommt ein Kurs Mediation in Erbschaftsangelegenheiten. In diesem Bereich bilden Emotionsbewältigungsstrategien sowie die familienpsychologischen Zusammenhänge einen Schwerpunkt der Ausbildung. Wahlmodul 4 Mediation im Strafrecht Wahlmodul 2: Mediation in der Wirtschaft Dieses Modul hat zwei Schwerpunkte. Zum einen geht es um die unterstützte Lösung von Konflikten zwischen Unternehmen und anderen professionellen Partnern ökonomischer Prozesse. Hier stehen Probleme der Vertretungsbefugnis, des Verhandlungsambientes und der vertraglichen Absicherung von Verhandlungsergebnissen im Vordergrund. Den zweiten Schwerpunkt bildet die innerbetriebliche Mediation. Dabei handelt es sich um Konflikte, die einzelne Arbeitnehmer mit anderen Arbeitnehmern haben, aber auch um Konflik- Wahlmodul 3: Mediation im öffentlichen Bereich Das Modul Mediation im öffentlichen Bereich behandelt mediative Prozesse insbesondere zwischen Bürgern und Bürgerinnen auch größeren Gruppen und den Vertretern staatlicher oder kommunaler Verwaltung. Hierbei ist Verständnis für politische, organisatorische und technische Zusammenhänge gefragt; in besonderem Maße sind auch Rechtskenntnisse erforderlich, da sich die öffentlichen Träger, die mittelbar oder unmittelbar an einer Mediation beteiligt sind, wegen ihrer Gesetzesbindung in einem viel engeren Verhaltensraum bewegen müssen als Privatpersonen. Wahlmodul 4: Mediation im Strafrecht Im Strafrecht sind die gesetzlichen Vorgaben für ein Mediationsverfahren am weitesten gediehen. Vorschriften wie 14

15 46a StGB zum Täter-Opfer-Ausgleich, insbesondere auch im Jugendstrafrecht, geben der Mediatorin und dem Mediator bereits von Gesetzes wegen Gestaltungsraum. Entsprechend kann sich die Ausbildung darauf konzentrieren, die reichen, im gesetzlichen Rahmen gewonnenen Erfahrungen auf diesem Gebiet zu vermitteln, zu analysieren und zur Diskussion zu stellen. 3. Semester Modul 7: Konfliktordnungen im Umbruch Modul 7 beschäftigt sich mit den Quellen, der Herkunft und den Visionen der Mediation, ihrer Einpassung in die Weltgesellschaft und die Rolle des Rechts. Die Studierenden setzen sich in diesem Modul sehr intensiv mit den wissenschaftlichen Hintergründen auseinander, um so die Auswirkungen und möglichen Funktionen der Mediation innerhalb der Gesellschaft und des nationalen sowie übernationalen Konfliktordnungssystems besser zu verstehen. Modul 8: Dokumentationen und Supervision Die Erkenntnisse über die praktischen Implikationen der wissenschaftlichen Grundlagen unterstützen die Teilnehmenden bei der selbständigen Arbeit an realen Fällen. Die Studierenden sollen im Verlauf des Studiums zwei Mediationsverfahren (oder auch Verfahren mit mediativen Elementen) eigenständig durchführen, dokumentieren und unterstützt durch ein Supervisionsseminar mit der Theorie abgleichen. Diese Erfahrungen sollen ihr Wissen vertiefen und sie zu einer weitergehenden wissenschaftlichen Auseinandersetzung mit verschiedenen Themenbereichen anregen. Insbesondere können die Studierenden aus dieser Arbeit wichtige Anhaltspunkte und Anregungen für ihre Masterarbeit erlangen. Modul 9: Masterarbeit Das Studium wird mit einer schriftlichen Masterarbeit sowie einer mündlichen Abschlussprüfung beendet. In der Masterarbeit wird ein wissenschaftlich relevantes Thema aufgegriffen und nach Möglichkeit interdisziplinär bearbeitet. 15

16 Häufig gestellte Fragen (FAQ s) Allgemeine Informationen Wann erhalte ich die Lehrmaterialien? Der Versand für die Kurse des ersten Semesters beginnt jeweils Anfang Oktober bzw. Anfang April. Von da an erhalten Sie ca. im 4-Wochen-Rhythmus drei Blöcke von jeweils bis zu 7 Skripten à durchschnittlich 80 Seiten. Was soll ich mit den Lehrmaterialien anfangen? Die Lehrmaterialien sind in Eigenverantwortung durchzuarbeiten. Wir empfehlen die im Curriculum vorgegebene Reihenfolge. Enthält der Kurs Übungen, sollten diese tatsächlich durchgeführt werden es verstärkt den Lerneffekt. Die Wiederholungs- oder Verständnisfragen ( Revision ) dienen der Leistungskontrolle und sollten deshalb ebenfalls sorgfältig beantwortet werden. Dies hilft auch bei der Beantwortung der Fragen der Lernkontrollaufgaben und der Abschlussprüfung! Was sind Modulabschlussarbeiten? Die Modulabschlussarbeiten schließen als Prüfungsaufgaben jeweils ein Modul ab. Sie sollen Sie dazu anregen, den Stoff nochmals zu vertiefen. Die Ergeb- 16 nisse dieser Aufgaben gehen zu 20 % in das Ergebnis der Abschlussprüfung ein. Die Modulabschlussarbeiten werden mit den letzten Kursen des jeweiligen Moduls versandt und müssen zum auf dem jeweiligen Deckblatt angegebenen Termin (Datum des Poststempels) beantwortet und an uns zurückgeschickt werden. Eine Verlängerung der Bearbeitungsfrist ist nicht möglich. Sollte eine der Modulabschlussarbeiten nicht bestanden worden sein, können Sie diese in den nächsten Semestern höchstens zwei Mal wiederholen. Wie finde ich ein Thema für meine Masterarbeit? Im dritten Semester haben Sie nachdem Sie Modul 7 erfolgreich abgeschlossen haben Zeit für das erforderliche Supervisionsseminar und die Erstellung Ihrer Masterarbeit. Das Supervisionsseminar sollten Sie sinnvollerweise erst dann besuchen, wenn Sie bereits in der Praxis tätig (geworden) sind. Das Thema Ihrer Masterarbeit kann von Ihnen selbst vorgeschlagen werden. Gleiches gilt für den Betreuer und Erstgutachter der Arbeit. In diesem Fall sollten Sie sich frühzeitig mit dem Geschäftsführenden Prüfungsausschuss in Verbindung setzen. Dieser prüft, ob das von Ihnen vorgeschlagene Thema und der Gutachter akzeptiert werden kann. Bei positivem Votum weist er Ihnen das vorgeschlagene Thema zu. Sollte Ihr Vorschlag nicht genehmigt werden oder sollten Sie keine eigenen Ideen eingereicht haben, wird Ihnen ein Thema zugewiesen. Sie haben im Anschluss an die Bekanntgabe des Themas 8 Wochen Zeit für die Bearbeitung. Die Masterarbeit ist fristgerecht beim Geschäftsführenden Prüfungsausschuss in zweifacher Ausfertigung einzureichen ( 18 Studien- und Prüfungsordnung). Wird die Masterarbeit nicht fristgemäß vorgelegt, gilt sie als nicht ausreichend (0 Punkte). Die Arbeit wird im Anschluss von zwei Prüfern einem Experten des von Ihnen gewählten Themas und einem weiteren Prüfer gelesen und bewertet. Wie erfolgt die Betreuung im Rahmen des weiterbildenden Masterstudiengangs? Der weiterbildende Master-of-Mediation-Studiengang bietet den Studierenden durch verschiedenste Aktivitäten die Möglichkeit, mit Mitstudierenden und Absolventen und Absolventinnen in Kontakt zu kommen.

17 Kontaktliste Zu Beginn eines jeden Semesters erhalten die Teilnehmenden die Adressen der Mitstudierenden, mit denen sie sich in Verbindung setzen können, um z.b. Arbeitsgemeinschaften zu gründen und sich untereinander auszutauschen. Newsgroups Dem Austausch untereinander dienen auch die Newsgroups, die wir den Studierenden auf unseren Internet-Seiten zur Verfügung stellen. Alumnigruppen Die Studierenden können sich auch in den Alumnigruppen des Weiterbildenden Studiums Mediation betätigen, die sich in einigen Städten gegründet haben. Diese Gruppen betreiben häufig Intervision und entwickeln Marketingkonzepte, um die Mediation in ihrem Umfeld bekannter machen zu können. Vorträge werden in der Gruppe vorbereitet. Häufig finden sich dort auch Teams zur Durchführung von Co-Mediationen. Rundbrief Über Neuerungen im Bereich des Studiums, freie Seminarplätze oder zusätzliche fakultative Seminarangebote sowie aktuelle Entwicklungen im Bereich der Mediation werden die Studierenden durch einen in regelmäßigen Abständen erscheinenden Rundbrief informiert. Für Neuzulassungen Anerkennung von Studienleistungen Auf Antrag können bereits erbrachte gleichwertige Leistungen im Mediationsbereich anerkannt werden. Die Unterlagen müssen bereits mit dem Zulassungsantrag eingereicht werden. Die Teilnahmegebühren sind grundsätzlich unabhängig von etwaigen Anrechnungen in voller Höhe zu entrichten. Wie verlaufen die Präsenzveranstaltungen? Sowohl im ersten als auch im zweiten Semester sind zwei in der Regel dreitägige Präsenzveranstaltungen zu absolvieren. Die Präsenzen finden immer von Donnerstagabend (Anreise und gemeinsames Abendessen) bis Sonntagspätnachmittag statt. Das Supervisionsseminar im dritten Semester umfasst zwei volle Tage (Samstag und Sonntag). Alle Seminare werden vom Forschungsinstitut für rechtliches Informationsmanagement GmbH (FIRM), einem An-Institut der FernUniversität in Zusammenarbeit mit der Zeugma- GmbH, organisiert. Die Teilnahme an allen Präsenzseminaren in voller Länge ist Pflicht! Wird ein Seminar vorzeitig abgebrochen, kann soweit möglich auf eigene Kosten ein Ersatzseminar besucht werden. Die Zulassung zum zweiten bzw. dritten Semester und zur Abschlussprüfung erfolgt erst nach dem Besuch aller vorgeschriebenen Präsenzen. Grundsätzlich können die Studierenden zwischen verschiedenen Terminen, Orten und Referenten wählen. Wenn eine Veranstaltung ausgebucht ist, erfolgt eine Zuteilung durch die Zeugma zu einer anderen Gruppe möglichst gemäß der mitgeteilten zweiten Präferenz. Die Plätze werden in der Reihenfolge des Eingangs der Anmeldungen vergeben; ein Anspruch auf Teilnahme an einer bestimmten Präsenz besteht nicht. Was ist bei den Dokumentationen zu beachten? Für die Zulassung zur Abschlussprüfung ist es erforderlich, neben den praxisorientierten Präsenzseminaren eigene praktische Mediationserfahrungen zu sammeln. Diese Erfahrungen müssen in zwei Fällen dokumentiert und können jeweils bis zum 10. Januar oder zum 14. Juli eingereicht werden. Dabei können die Dokumentationen aus allen denkbaren (Mediations-) Bereichen stammen. Insbesondere ist keine Bindung an die Schwerpunktgrup- 17

18 Häufig gestellte Fragen (FAQ s) Für Absolventen des weiterbildenden Studiums Mediation pen gegeben. Das bedeutet, dass Sie sich z.b. zwar für die Schwerpunktgruppe Zivilrecht II entscheiden können demnach auch die Präsenzveranstaltungen dieser Wahlfachgruppe besuchen, aber zulässigerweise Dokumentationen im Bereich des Täter- Opfer-Ausgleichs anfertigen und zur Prüfung einreichen. Durch eigenverantwortliches Mediieren können Sie am besten prüfen, welche Fähigkeiten erforderlich sind, um erfolgreich als Mediator oder als Mediatorin arbeiten zu können. Nicht zuletzt durch diese Erfahrungen können Sie feststellen, welche flankierenden Talente wie z.b. Organisation und Akquisition von Fällen erforderlich sind. Dabei genügen uns Darstellungen von Verhandlungen, die keine lehrbuchmäßigen Mediationen sind, sondern lediglich mediative Elemente enthalten. In diesem Fall muss allerdings deutlich gemacht werden, an welchen Stellen das Verfahren von herkömmlichen Mediationen abweicht. Auch Co-Mediationen sind möglich, sofern aus der Dokumentation des bzw. der Einzelnen deutlich wird, welchen Anteil er/sie am Gesamtablauf gehabt und welche Wirkungen er/sie damit erzielt hat. Als Leitfaden für eine mögliche Gliederung der Dokumentation können Sie einen von uns erarbeiteten Fragebogen erhalten, den wir Ihnen auf Anfrage gerne auch per zusenden. Wie läuft die mündliche Prüfung ab? Die mündlichen Prüfungen finden jeweils zwischen Februar und April und zwischen September und Mitte Dezember statt. Die Prüfungsgruppen - bestehend aus maximal 5 Personen - werden jeweils aus einer Schwerpunktgruppe zusammengestellt. Die Prüfungen werden vom Prüfungsausschuss abgenommen, der aus zwei Prüfern besteht, die vom geschäftsführenden Prüfungsausschuss bestellt worden sind. Jeder Prüfling hält einen Einzelvortrag über eine seiner dokumentierten Mediationen. Der Prüfungsausschuss hat diese aus den zwei eingereichten Fällen ausgewählt. Bewertet wird nur der im mündlichen Vortrag behandelte Fall. Im Anschluss an die mündliche Darstellung erfolgt eine Diskussion des Falles in der Gruppe, in die auch theoretische Inhalte des Studienprogramms einbezogen werden (Prüfungsgespräch). Die Abschlussnote bildet sich allein aus dem Vortrag und dem anschließenden Prüfungsgespräch. Anerkennung von Studienleistungen Anerkannt werden unter Beifügung der erforderlichen Unterlagen (Zertifikat und Zeugnis): m das erste Semester inklusive der Einsendearbeiten, m die mündliche Abschlussprüfung und alle vorbereitenden Maßnahmen (Dokumentationen), m das im Hauptstudium absolvierte Seminar gilt als das in der ersten Wahlfachgruppe zu absolvierende Seminar. Was habe ich noch zu leisten? Um das dritte Semester erfolgreich mit dem Mastertitel abzuschließen, müssen Sie noch folgende Leistungen erbringen: m eine Modulabschlussarbeit zu Modul IV ( Allgemeiner Teil ), m je eine Modulabschlussarbeit zu der von Ihnen im Weiterbildenden Studium Mediation belegten und einer weiteren Wahlfachgruppe, m eine Modulabschlussarbeit zu Modul VII ( Konfliktordnungen im Umbruch ), m ein Supervisionsseminar (s.u.), m die Masterthese (s.o., S. 18 f.). 18

19 Für Studierende im Hauptstudium des weiterbildenden Studiums Mediation ohne Abschlussprüfung Modulabschlussarbeiten Die Einsendearbeiten, die Sie im ersten Semester des Weiterbildenden Studiums Mediation geschrieben haben, werden als die Modulabschlussarbeiten des ersten Semesters im Masterstudiengang anerkannt. Ihre Ergebnisse gehen mit in die Abschlussnote ein. Im übrigen gilt das in den Allgemeinen Informationen Gesagte (s.o.). Wie verläuft das Supervisionsseminar? Das Supervisionsseminar in dem von Ihnen zu absolvierenden dritten Semester umfasst zwei volle Tage (Samstag und Sonntag). Es wird vom Forschungsinstitut für rechtliches Informationsmanagement GmbH (FIRM), einem An- Institut der FernUniversität in Zusammenarbeit mit der Zeugma-GmbH, organisiert. Die Teilnahme an diesem Präsenzseminar in voller Länge ist Pflicht! Wird es vorzeitig abgebrochen, kann soweit möglich auf eigene Kosten ein Ersatzseminar besucht werden. Grundsätzlich können Sie zwischen verschiedenen Terminen, Orten und Referenten wählen. Wenn eine Veranstaltung ausgebucht ist, erfolgt eine Zuteilung durch die Zeugma zu einer anderen Gruppe möglichst gemäß der mitgeteilten zweiten Präferenz. Die Plätze werden in der Reihenfolge des Eingangs der Anmeldungen vergeben; ein Anspruch auf Teilnahme an einer bestimmten Präsenz besteht nicht. Anerkennung von Präsenzen Auf Antrag können bereits erbrachte gleichwertige Leistungen anerkannt werden. Die Unterlagen müssen bereits mit dem Zulassungsantrag eingereicht werden. Die Teilnahmegebühren sind grundsätzlich unabhängig von etwaigen Anrechnungen in voller Höhe zu entrichten. Anerkennung von Studienleistungen Anerkannt werden unter Beifügung der erforderlichen Unterlagen (Zertifikat und Zeugnis): m das erste Semester inklusive der Einsendearbeiten, m das im Hauptstudium absolvierte Seminar gilt als das in der ersten Wahlfachgruppe zu absolvierende Seminar. Was habe ich noch zu leisten? Um das dritte Semester erfolgreich mit dem Mastertitel abzuschließen, müssen Sie noch folgende Studienleistungen erbringen: m eine Modulabschlussarbeit zu Modul IV ( Allgemeiner Teil ), m je eine Modulabschlussarbeit zu der von Ihnen im Weiterbildenden Studium Mediation belegten und einer weiteren Wahlfachgruppe, m eine Modulabschlussarbeit zu Modul VII ( Konfliktordnungen im Umbruch ), m ein Supervisionsseminar (s.u.), m die Masterthese (s.o., S. 18 f.), m die mündliche Abschlussprüfung im Rahmen des Weiterbildenden Studiums Mediation (s.u.). 19

20 Für Studierende im Hauptstudium des Weiterbildenden Studiums Mediation ohne Abschlussprüfung Modulabschlussarbeiten Die Einsendearbeiten, die Sie im ersten Semester des Weiterbildenden Studiums Mediation geschrieben haben, werden als die Modulabschlussarbeiten des ersten Semesters im Masterstudiengang anerkannt. Ihre Ergebnisse gehen mit in die Abschlussnote ein. Im übrigen gilt das in den Allgemeinen Informationen Gesagte (s.o.). Wie verläuft das Supervisionsseminar? Das Supervisionsseminar in dem von Ihnen zu absolvierenden dritten Semester umfasst zwei volle Tage (Samstag und Sonntag). Es wird vom Forschungsinstitut für rechtliches Informationsmanagement GmbH (FIRM), einem An- Institut der FernUniversität in Zusammenarbeit mit der Zeugma-GmbH, organisiert. Die Teilnahme an diesem Präsenzseminar in voller Länge ist Pflicht! Wird es vorzeitig abgebrochen, kann soweit möglich auf eigene Kosten ein Ersatzseminar besucht werden. Grundsätzlich können Sie zwischen verschiedenen Terminen, Orten und Referenten wählen. Wenn eine Veranstaltung ausgebucht ist, erfolgt eine Zuteilung durch die Zeugma zu einer anderen Gruppe möglichst gemäß der mitgeteilten zweiten Präferenz. Die Plätze werden in der Reihenfolge des Eingangs der Anmeldungen vergeben; ein Anspruch auf Teilnahme an einer bestimmten Präsenz besteht nicht. Anerkennung von Präsenzen Auf Antrag können bereits erbrachte gleichwertige Leistungen anerkannt werden. Die Unterlagen müssen bereits mit dem Zulassungsantrag eingereicht werden. Die Teilnahmegebühren sind grundsätzlich unabhängig von etwaigen Anrechnungen in voller Höhe zu entrichten. Was ist bei den Dokumentationen zu beachten? Die Dokumentationen sind im Rahmen des Weiterbildenden Studiums Mediation zu erstellen. Es gelten die dort ausgegebenen Maßstäbe. Wie läuft die mündliche Prüfung ab? Die mündlichen Prüfungen werden im Rahmen des Weiterbildenden Studiums Mediation absolviert und später im Rahmen des Masterstudiums anerkannt. Das Ergebnis der Abschlussprüfung wird in die Gesamtnote des Masters mit eingerechnet. 20

21 Anmeldung und Zulassung Voraussetzungen für die Zulassung Was muss ich tun, um zugelassen zu werden? Voraussetzung für die Zulassung zum weiterbildenden Masterstudiengang Mediation ist m ein abgeschlossenes Hochschul- oder Fachhochschulstudium mit einer Regelstudienzeit von mindestens sechs Semestern und m der Nachweis der für ein erfolgreiches Masterstudium der Mediation notwendigen Kompetenz. Schicken Sie den komplett ausgefüllten Zulassungsantrag - Sie finden ihn ganz am Ende dieser Broschüre - mit den entsprechenden Qualifikationsnachweisen bitte an FernUniversität in Hagen Studierendensekretariat, Frau Janßen Hagen Der Nachweis der erforderlichen Kompetenz gilt als erbracht, wenn die Bewerberin oder der Bewerber m ein rechtswissenschaftliches Studium mit einer Regelstudienzeit von mindestens sechs Semestern erfolgreich absolviert hat oder m ergänzend zu einem nicht rechtswissenschaftlichen Studium nach Absatz 1 über eine mindestens zweijährige angemessene Berufserfahrung verfügt oder m Kenntnisse und Fähigkeiten nachweist, die durch die erfolgreiche Teilnahme an mediationsaffinen Qualifizierungsmaßnahmen erworben wurden. Hierzu zählen insbesondere Ausbildungen in Disziplinen wie Moderation, Konfliktmanagement, Rhetorik und Verhandeln. Die Zulassung kann mit beiliegendem Zulassungsantrag jederzeit beantragt werden. Hinzuzufügen sind die entsprechenden Qualifikationsnachweise (amtlich beglaubigte Kopie des Hochschulabschlusszeugnisses z.b. Diplomzeugnis, Zeugnis des ersten Staatsexamens sowie Kopien der Bescheinigungen über Berufserfahrung bzw. Qualifizierungsmaßnahmen). Zulassungstermine Die Bewerbung ist zum Wintersemester möglich bis zum 1. September. Studienbeginn ist der Zum Sommersemester ist die Bewerbung möglich bis zum 1. März. Studienbeginn ist der In jedem Semester steht nur eine begrenzte Anzahl von Plätzen zur Verfügung. Die Vergabe der Studienplätze erfolgt nach dem zeitlichen Eingang der Anträge. Für alle Termine gilt das Datum des Eingangsstempels bei der FernUniversität. Die Teilnehmerzahl ist für Neuzulassungen auf 50 Teilnehmende beschränkt. Für Absolventinnen und Absolventen sowie Wechsler aus dem Weiterbildenden Studium Mediation ohne Abschlussprüfung ergibt sich eine Beschränkung auf max. 40 Teilnehmende. Teilnehmende erhalten gemäß 2 Zulassungs- und Einschreibungsordnung für die FernUniversität in Hagen den Status als Weiterbildungsstudierende. 21

22 Kosten Für Neuzulassungen Die Gesamtkosten für das Studium betragen 2.085,- Euro im ersten, 2.915,- Euro im zweiten und 2.200,- Euro im dritten Semester. Insgesamt belaufen sich die Kosten für den weiterbildenden Masterstudiengang damit auf 7.200,- Euro. Davon sind an die FernUniversität in Hagen zu zahlen: im ersten Semester 885,- Euro, im zweiten Semester 1.050,- Euro und im dritten Semester 475,- Euro. Über die zu zahlenden Gebühren erhalten Sie zum Anfang des jeweiligen Semesters einen Gebührenbescheid. Die restlichen Kosten sind an das An-Institut der FernUniversität, das Forschungsinstitut für rechtliches Informationsmanagement GmbH (FIRM), zu zahlen: 1.200,- Euro für das erste Semester, 1.865,- Euro für das zweite und 1.725,- Euro für das dritte Semester. Eventuell anfallende Übernachtungs- und Verpflegungskosten werden von diesen Kosten nicht erfasst. Ermäßigung der Gebühren gem. 4 Abs. 4 der Gebührensatzung der FernUniversität in Hagen Ausschließlich Referendar/innen und Berufsanfänger/innen im ersten Jahr nach dem universitären oder staatlichen Abschluss werden als bedürftig eingestuft und erhalten deshalb eine Ermäßigung bei den zu zahlenden Gebühren um insgesamt 25 % auf 5.400,- Euro. Davon sind an die FernUniversität in Hagen zu zahlen: im ersten Semester 503,- Euro, im zweiten Semester 700,- Euro und im dritten Semester 300,- Euro. Die restlichen Kosten sind an das FIRM zu zahlen: 1.061,- Euro für das erste Semester, 1.486,- Euro für das zweite und 1.350,- Euro für das dritte Semester. Bei Vorliegen der Voraussetzungen ermäßigt sich für Absolventen und Absolventinnen des Weiterbildenden Studiums Mediation der für das dritte Semester zu zahlende Betrag auf 1.842,- Euro. Davon erhält die FernUniversität 492,- Euro, das FIRM 1.350,- Euro. Für Absolventen und Studierende im Hauptstudium des Weiterbildenden Studiums Mediation ohne Abschlussprüfung Absolventinnen und Absolventen des Weiterbildenden Studiums Mediation zahlen für das Zusatzsemester zum Erwerb des Mastertitels 2.456,- Euro. Davon sind an die FernUniversität in Hagen 731,- Euro und an das FIRM 1.725,- Euro zu entrichten. Die vorgenannten Ermäßigungsregelungen müssen zum Zeitpunkt der Antragstellung (Posteingang) vorliegen. Die Ermäßigung gilt für das gesamte Studium. Bei einer Unterbrechung des Studiums muss der Antrag auf Ermäßigung erneut gestellt werden. Eine weitere Gebührenermäßigung aufgrund anderer Bedürftigkeitskriterien ist nicht vorgesehen. Eventuell anfallende Übernachtungs- und Verpflegungskosten werden von diesen Kosten nicht erfasst. Der Antrag auf Ermäßigung der Gebühr ist unter Beifügung der entsprechenden Unterlagen (Ernennungsurkunde, Zeugnis des ersten oder zweiten Staatsexamens bzw. des 22

23 Hochschulabschlusses) mit dem Zulassungsantrag zu stellen. Nutzen Sie dafür bitte das Formular auf der Rückseite des Zulassungsantrages. Ein nachträglich eingereichter Antrag auf Ermäßigung kann nicht berücksichtigt werden. Nähere Informationen erhalten Sie unter dem Stichwort Studiengebühren Mediation, FernUni Hagen bei der Dresdner Bank AG Filiale Hagen, Elberfelder Str. 47, Hagen oder telefonisch unter der Tel.-Nr.: Zurückziehung des Antrages Weitere Informationen Die Teilnahmegebühr für das weiterbildende Master-Studium entsteht und wird fällig mit der Antragstellung ( 8 Abs. 1 und 2 der Gebührensatzung der FernUniversität in Hagen). Eine Rückziehung des Antrags ist nur bis zur endgültigen Zulassung (d.h. bis zur Zusendung des Zulassungsbescheides) gebührenfrei möglich. Ein Rücktritt von der Anmeldung nach erfolgter Zulassung oder die Rücksendung von Studienbriefen entbindet Sie nicht von der Zahlung der fällig gewordenen Gebühr. FernUniversität in Hagen Lehrstuhl Prof. Dr. Gräfin von Schlieffen Hagen Tel.: oder Fax: lg.vonschlieffen@fernuni-hagen.de Rückmeldung Die Rückmeldung zum 2. und zum 3. Semester erfolgt jeweils mit einem Rückmeldeformular, das den Studierenden unaufgefordert zugeschickt wird. Voraussetzung für die Rückmeldung ist ein erfolgreicher Abschluss des vorangegangenen Semesters. Finanzierung Seit dem SS 2007 arbeiten wir mit der Dresdner Bank zusammen, die Studierenden des weiterbildenden Studiums nach entsprechender Bonitätsprüfung Kredite zur Finanzierung der Studiengebühren einräumt: 23

24 Studien- und Prüfungsordnung für den Master-Studiengang Mediation an der FernUniversität in Hagen vom Aufgrund des 62 des Hochschulgesetzes NRW (HG) in der Fassung des Hochschulfreiheitsgesetzes (HFG) vom (GV. NRW vom S. 474) hat die Rechtswissenschaftliche Fakultät der FernUniversität in Hagen folgende Studien- und Prüfungsordnung als Satzung erlassen: Inhaltsübersicht Teil I Allgemeines Ziel des Studiums und Zweck der Prüfung Zulassung zum Studium...24 Teil II Umfang und Aufbau des Studiums Umfang des Studiums Aufbau des Studiums Leistungsnachweise und Modulabschlussarbeiten Präsenzveranstaltungen Sammlung praktischer Erfahrungen / Dokumentation Anrechnung von Studienleistungen und Unterbrechung des Studiums Zusatzbelegungen Studienabschluss / Verleihung des Mastergrades Teil III Bewertungskriterien, Täuschung und Ordnungsverstöße Bewertung der Prüfungsleistungen Versäumnis, Rücktritt, Täuschung und Ordnungsverstöße...27 Teil IV Organe Prüfungskommission und wissenschaftliche Leitung des Masterstudiengangs Geschäftsführender Prüfungsausschuss Prüfende...28 Teil V Masterprüfung Masterprüfung Masterarbeit Annahme und Bewertung der Masterarbeit Mündliche Abschlussprüfung Mastergesamtnote Bestehen der Masterprüfung Wiederholung der Masterprüfung Masterurkunde und Zeugnis...30 Teil VI Schlussbestimmungen Ungültigkeit von Prüfungsleistungen und der Masterprüfung Einsicht in die Prüfungsakten Zertifikat des Grundstudiums und Zeugnis des Hauptstudiums In-Kraft-Treten und Veröffentlichung Teil I Allgemeines 1 Ziel des Studiums und Zweck der Prüfung (1) Ziel des Masterstudiengangs ist es, den Studierenden eine umfassende interdisziplinäre Auseinandersetzung mit dem Thema der Mediation, ihrer Stellung im System außergerichtlicher Streitbeilegung und ihrer unterschiedlichen Anwendungsbereiche zu ermöglichen. Neben der wissenschaftlichen Analyse und Kritik sollen die Studierenden unter Berücksichtigung der Anforderungen der Berufswelt die für sie erforderlichen Kenntnisse, Fähigkeiten und Methoden erwerben. Ihre praktischen Fertigkeiten auf dem Gebiet der Konfliktschlichtung werden sie unter sachkundiger Anleitung erweitern und das Erlernte verantwortungsvoll - begleitet durch mediationsanaloge Super- bzw. Intervisionen - in die Praxis umsetzen, dokumentieren und reflektieren. (2) Der Studiengang schließt mit einer Masterprüfung ab, in der die Studierenden den Nachweis erbringen, dass sie gründliche Fachkenntnisse besitzen, die wissenschaftlichen Zusammenhänge überblicken und die Fähigkeit haben, mit den erworbenen Erkenntnissen sachgerecht und verantwortungsvoll zu arbeiten. 2 Zulassung zum Studium (1) Zum weiterbildenden Masterstudiengang Mediation wird zugelassen, wer ein berufsqualifizierendes Hochschulstudium mit einer Regelstudienzeit von mindestens sechs Semestern erfolgreich abgeschlossen hat und die für ein erfolgreiches Masterstudium der Mediation notwendige Kompetenz erworben hat. (2) Der Nachweis der erforderlichen Kompetenz gilt als erbracht, wenn die Bewerberin oder der Bewerber - ein rechtswissenschaftliches Studium mit einer Regelstudienzeit von mindestens sechs Semestern erfolgreich absolviert hat oder - ergänzend zu einem Studium nach Absatz 1 über eine mindestens zweijährige angemessene Berufserfahrung verfügt oder - ergänzend zu einem Studium nach Absatz 1 Kenntnisse und Fähigkeiten nachweist, die durch die erfolgreiche Teilnahme an mediationsaffinen Qualifizierungsmaßnahmen erworben wurden. Hierzu zählen insbesondere Ausbildungen in Disziplinen wie Moderation, Konfliktmanagement, Rhetorik und Verhandeln. (3) Über den Kompetenznachweis gemäß Abs. 2 zweiter und dritter Spiegelstrich, entscheidet der Geschäftsführende Prüfungsausschuss nach den Richtlinien der Prüfungskommission in einem besonderen Verfahren, das aus einem schriftlichen Test oder einem Auswahlgespräch bestehen kann. (4) Die Zulassung zum Studium erfolgt als Weiterbildungsstudierende bzw. Weiterbildungsstudierender. (5) Für die Teilnahme am Masterstudiengang für Mediation sind Gebühren zu entrichten, die gesondert festgelegt werden. 24

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