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1 Telekom will womöglich weitere Jobs in Europa streichen Die Deutsche Telekom steht womöglich vor einem Stellenabbau in Europa: Nach einem drastischen Sparkurs in Griechenland schließt die Deutsche Telekom nicht mehr aus, auch in weiteren europäischen Ländern Personal abbauen zu wollen. Die Notwendigkeit zu sparen wird in unserer Branche nicht verschwinden. Dazu können auch Personalmaßnahmen gehören, sagte Telekom-Europa-Chefin Claudia Nemat in einem Interview dem FOCUS. Konkrete Größenordnungen nannte sie dabei nicht. Effizienzsteigerungen gehörten seit Jahren zu den Aufgaben der Telekom, die sich in einem Marktkonsolidierungsprozess befände, meinte Telekom-Vorstand Nemat. Als Vorbild für ihre Pläne nannte sie ein erfolgreiches Abfindungsprogramm aus Griechenland. Dort ist die Telekom an dem früheren staatlichen Unternehmen OTÉ beteiligt. Die Ziele dort wurden mit mehr als 1500 Mitarbeitern übererfüllt. Gleichzeitig gab es aber auch Neueinstellungen, betonte Nemat im FOCUS-Interview. Mit einem paneuropäischen Netz, das auf dem Internet-Protokoll basiert, will die Telekom- Europa-Chefin Telefonie, Internet und mediale Anwendungen europaweit zusammenschalten. Die Netzumstellung erfordert auch einen größeren Personalumbau. T-Systems Schweiz baut Stellen ab Der Umbau bei T-Systems hat aus Auswirkungen auf die ausländischen Tochtergesellschaften. Wie die deutsche Wirtschaftswoche berichtet, könnten bis zu 10 Prozent der Auslandsstellen wegfallen. Die Abbaupläne wurden folgendermassen angekündigt: "Die Notwendigkeit für den Umbau unseres Geschäftsmodells besteht nicht nur in Deutschland." Das Unternehmen will zukünftig stärker in: "digitale Zukunftsfelder wie vernetzte Autos, Healthcare, Energie, Cloud Computing oder Cyber Security" investieren. Klassische Outsourcing-Dienste sollen hingegen auf ein profitables Maß zurückgeschraubt werden, wie das Unternehmen offiziell mitteilt. Der damit verbundene Personalabbau soll jedoch sozialverträglich erfolgen. Beamte dürfen nicht an Streikaktionen teilnehmen Das Bundesverwaltungsgericht in Leipzig entschied in seinem Urteil das verbeamtete Lehrer auch weiterhin sich nicht an Streikaktionen beteiligen dürfen, auch wenn eine Gewerkschaft dazu aufruft (Az.: 2 C 1.13). Quelle: beamtenbesoldung.org deutsche Beamte probten den Aufstand So lautet die Überschrift des Wirtschafts Blatt. Erst im weiteren Artikel kann man dann lesen, dass Mitarbeiter von Bund und Kommunen sich an den Warnstreiks beteiligten. Die Aussage in der Überschrift wird jedoch nicht richtig gestellt. So eine Fehlinformation ist wieder einmal Wasser auf die Mühlen der Leser. Quelle: wirtschaftsblatt.at Befristeter Arbeitsvertrag Von wegen sicherer Arbeitsplatz: Im öffentlichen Dienst ist die Zahl der befristeten Stellen auf einem Rekordniveau. Einem Bericht des Beamtenbund und Tarifunion (dbb) haben wir in den letzten zehn Jahren im Arbeitnehmerbereich einen Anstieg um etwa 36 Prozent bei den Befristungen zu verzeichnen. In vielen Bereichen kann der öffentliche Dienst schon bei der Bezahlung nicht mit der Privatwirtschaft mithalten. Wenn nun auch mehr und mehr der Faktor Sicherheit wegbröckelt, braucht sich niemand über immer größeren Nachwuchs- und Fachkräftemangel zu wundern. Von unter im Jahr 2002 ist die Zahl der befristeten Stellen im Arbeitnehmerbereich auf über im Jahr 2012 gewachsen. Weiterentwicklung des Laufbahnrechts in den Postnachfolgeunternehmen Das für die Beamten der Postnachfolgeunternehmen (PNU) anwendbare Laufbahnrecht für die Bundesbeamten (geregelt in der Bundeslaufbahnverordnung) orientiert sich nach wie vor an einem festen Laufbahngruppensystem mit vier Laufbahnen (einfacher, mittlerer, gehobener und höherer Dienst), innerhalb derer ein Aufstieg nur nach der Teilnahme an einem Aufstiegsverfahren möglich ist. Die Möglich- Herausgeber: Redaktions-Team Rhein-Ruhr-Senioren Kontakt: rhein-ruhr-senioren@web.de Seite 1 April 2014

2 keit für Beamte der PNU, den sogenannten Ausbildungsaufstieg zu durchlaufen, ist für diese praktisch nahezu bedeutungslos. Auch ist es sehr unwahrscheinlich, dass die Altregelung des Praxisaufstiegs über das Jahr 2015 hinaus verlängert wird. Da zudem die Arbeitsplatzanforderungen immer differenzierter und komplexer werden, ist aus Sicht der DPVKOM dringend eine Anpassung der für die Beamten der PNU geltenden laufbahnrechtlichen Regelungen nötig. Quelle: dpvkom.de Aberkennung des Ruhegehalts wegen schwerer Verstöße gegen die Dienstpflichten Die landesweit zuständige Disziplinarkammer des Verwaltungsgerichts Trier hat einem Polizeibeamten das Ruhegehalt aberkannt. Dem inzwischen infolge einer Alkoholerkrankung unter Betreuung stehenden Ruhestandsbeamten wurden der Besitz kinderpornografischer Dateien, ein Verstoß gegen das Waffengesetz, Körperverletzungen im häuslichen Bereich sowie die Missachtung polizeilicher Verfügungen und von Gewaltschutzanordnungen zum Vorwurf gemacht. Ferner hat der Ruhestandsbeamte dienstliche Anordnungen zur Wiederherstellung seiner Dienstfähigkeit nicht befolgt. Die Richter sahen in dem einheitlich zu würdigenden Verhalten ein schweres Dienstvergehen. Da der Beklagte sich zudem geweigert habe, dienstlichen Weisungen zur Wiederherstellung seiner Dienstfähigkeit Folge zu leisten, weshalb er letztlich in den vorzeitigen Ruhestand habe versetzt werden müssen, sei ihm das Ruhegehalt abzuerkennen. Oberverwaltungsgericht Rheinland-Pfalz (Az.:3 K 1345/13.TR ) Quelle: sozialticker.com Wachsende Versorgungslücken in der Beamtenschaft So fürsorglich wie früher kümmert sich der Dienstherr, wie der Arbeitgeber der Staatsdiener im Beamtendeutsch heißt, längst nicht mehr um seine Mitarbeiter. Darauf wurde bei der 8. MMM-Messe* des Maklerpools Fonds Finanz hingewiesen. Arbeitsrechtlich haben die Beamten besondere Pflichten und Rechte, weil sie hoheitliche Aufgaben erfüllen. Dafür hat der Dienstherr, also der Staat, ihnen gegenüber traditionell besondere Fürsorgepflichten, wenn es unter anderem um ihre Dienstunfähigkeits-, Krankheits- oder Altersvorsorge geht. Doch der Rotstift machte auch vor Beamten nicht halt. Die Versorgungslücken, die jeder Beamte aus seiner Sicht ohnehin auch früher schon hatte, sind dadurch inzwischen noch größer geworden. Das gelte insbesondere am Beginn ihrer Laufbahn. So verfügten sie in den ersten 60 Monaten ihrer Dienstzeit, also wenn sie noch Beamte auf Widerruf sind oder Beamte auf Probe, faktisch über keinerlei Anspruch auf eine Versorgung, wenn sie wegen einer Krankheit oder eines nicht im beruflichen Bereich erlittenen Unfalls dienstunfähig würden. Die Pensionen, die Staatsdiener anstelle der gesetzlichen Rente bei den anderen Arbeitnehmern im Ruhestand beziehen, fallen inzwischen ebenfalls nicht mehr so üppig aus. Dies ist für ihn ein weiterer Grund, warum Beamte für den Versicherungsvertrieb hoch interessant sind. * Münchner Makler- und Mehrfachagentenmesse Quelle: versicherungsjournal.de Union will Rentnerarbeit gesetzlich erleichtern Während die SPD für einen früheren Anspruch auf die volle Rente kämpft, will die Union Arbeitnehmern die Möglichkeit geben, über das gesetzliche Rentenalter hinaus zu arbeiten, ohne dass dabei Nachteile für den Arbeitgeber oder den Arbeitnehmer entstehen. Das sieht ein Antrag von Arbeitsmarkt- und Wirtschaftspolitikern der CDU/CSU-Fraktion für die Reform der Rentengesetzgebung vor. Die Verfasser des Antrages wollen, dass beim Bezug oder bei Anspruch auf eine reguläre Altersrente eine befristete Beschäftigung im Einvernehmen zwischen Arbeitgeber und Arbeitnehmer möglich wird. Außerdem sollen in einer solchen Phase keine Beiträge zur Rentenund Arbeitslosenversicherung mehr anfallen. Nach der bisherigen Rechtslage entstehen erhebliche wirtschaftliche und rechtliche Probleme, wenn ein Arbeitnehmer nach Erreichen des regulären Rentenalters weiterarbeiten will. Kommt er aus einem unbefristeten Arbeitsvertrag, so darf dieser nicht in einen befristeten Herausgeber: Redaktions-Team Rhein-Ruhr-Senioren Kontakt: rhein-ruhr-senioren@web.de Seite 2 April 2014

3 umgewandelt werden. Für den Arbeitgeber entsteht dadurch das Risiko, dass er einen Arbeitnehmer im Rentenalter, den er nach einer gewissen Zeit nicht mehr beschäftigen will, der aber selber noch weiterarbeiten möchte, nur mit einem unter Umständen langen und teuren Kündigungsschutzprozess loswird. Außerdem müssen nach geltendem Recht für einen weiterbeschäftigten Rentner Beiträge in die Arbeitslosenversicherung gezahlt werden, obwohl die Gefahr einer Arbeitslosigkeit mit entsprechenden finanziellen Folgen nicht besteht. Schließlich müssen auch Beiträge in die Rentenversicherung abgeführt werden, ohne dass daraus Leistungsansprüche entstehen. Quelle: faz.net Privatversicherte haben Prüfungspflicht Für den Versicherungsnehmer einer privaten Krankenversicherung besteht die Pflicht, die Rechnung vor dem Einreichen darauf zu prüfen, ob die darin aufgeführten Leistungen auch tatsächlich durchgeführt worden sind. Er muss die Plausibilität der Rechnung prüfen und die Versicherung auf etwaige Ungereimtheiten hinweisen. Dem Versicherungsunternehmen ist es naturgemäß nicht möglich, selbst Einblick zu nehmen, welche Behandlungen durchgeführt worden sind. Dies hat das Amtsgericht München (AZ: 282 C 28161/12) festgestellt, wie die Arbeitsgemeinschaft Medizinrecht des Deutschen Anwaltvereins (DAV) mitteilt. Sollte die Krankenkasse eine Behandlung bezahlt haben, die nicht erfolgt ist, darf sie die Leistung vom Privatversicherten zurückverlangen. Quelle: sozialticker.com Petition Reform der Pflegeversicherung Der Sozialverband VdK* und die Deutsche Alzheimer Gesellschaft fordern die Bundesregierung auf, die Pflegeversicherung nach 20 Jahren endlich einer echten Reform zu unterziehen. Jeder kann den Druck auf die Politik erhöhen und eine VdK-Petition zur Pflegereform unterschreiben. Derzeit sind Demenzkranke Pflegebedürftige zweiter Klasse. Da sie vorwiegend geistig beeinträchtigt sind und weniger körperlich, bekommen sie kaum Leistungen aus der gesetzlichen Pflegeversicherung. Nur der bisher großen und weitgehend unbezahlten Unterstützung durch Angehörige ist es zu verdanken, dass die Versorgung Demenzkranker noch einigermaßen gewährleistet ist. Bis zum 21. April 2014 werden Unterschriften benötigt, damit die Forderungen zur Pflege im Petitionsausschuss Gehör finden. Bitte unterschreiben Sie für eine gerechte Pflege in Deutschland!, appelliert der VdK. * Gegründet wurde der Sozialverband VdK Deutschland im Jahr 1950 unter dem Namen "Verband der Kriegsbeschädigten, Kriegshinterbliebenen und Sozialrentner Deutschlands e. V.". Telekom will neue DSL-Anschlüsse einführen Telekom geht mit großen Schritten in die Zukunft. So plant das Bonner Unternehmen innerhalb der nächsten vier Jahr seine DSL-Anschlüsse auf eine neue Technik aufzurüsten. Mit der auf IP-basierten Technologie können neue Dienste angeboten werden. Deutschland- Chef der Telekom, Niek Jan van Damme, erklärte gegenüber der Zeitung 'Die Welt', dass eine individuelle Vergrößerung oder Reduzierung dadurch der persönlichen Bandbreite ermöglicht werde. Zusätzlich könnten Telekom- Kunden ihren Anschluss sowie ihren Tarif fast komplett autark über ein Internetportal managen können. Erhöhte Geschwindigkeit von DSL-Tarifen Zusätzlich will die Telekom die maximale Bandbreite ihrer DSL-Anschlüsse erhöhen. Durch die Popularität der Internettarife von Kabelanbietern, für die sich die meisten neuen Breitbandkunden entscheiden, steht die Telekom unter Handlungszwang. So setzt das Bonner Unternehmen derzeit in vielen Regionen Vectoring-Technologie zur Beschleunigung der auf Bandbreiten von bis zu 100 Megabit pro Sekunde ein. Preislich bieten Kabelnetzbetreiber diese schnellen Anschlüsse allerdings deutlich preiswerter an als die Telekom. Personalabbau durch Technik Durch die neue Technik plant die Telekom Personalkosten einzusparen, denn das neue System macht Technikereinsätze fast überflüssig. Nach Beendigung der Aufrüstung soll das komplette Herausgeber: Redaktions-Team Rhein-Ruhr-Senioren Kontakt: rhein-ruhr-senioren@web.de Seite 3 April 2014

4 DSL-Netz ferngesteuert werden können. Tests in Mazedonien Die Telekom hat bereits 2,1 Millionen Anschlüsse in Deutschland mit der neuen Technologie ausgestattet, man plant die Anzahl der Anschlüsse, bis zum Jahresende signifikant zu erhöhen. Die Anzahl der aufzurüstenden Anschlüsse der Telekom beläuft sich in Deutschland auf 23 Millionen. Claudia Nemat, verantwortlich für den Geschäftsbereich Europa bei der Telekom, erklärte gegenüber der Zeitung, dass die Technologie bereits in Mazedonien getestet wurde, dort würden sie alle Telekom-DSL-Kunden nutzen. Quelle: tarife-verzeichnis.de Deutsche Telekom: Schärfere Regeln fürs Vectoring Die Bundesnetzagentur hat die Regelungen für die von der Deutschen Telekom geplanten Netzaufrüstung via Vectoring verschärft. Demnach darf der Endkundenvertrieb der Telekom keinen Zugriff auf die Erschließungspläne der Wettbewerber haben, damit die Bonner bei der Netzplanung nicht abgucken können. Die Deutsche Telekom muss ihren Wettbewerbern beim Vectoring-Ausbau der VDSL- Netze in einigen Punkten entgegen kommen. Wie die Bundesnetzagentur entschieden hat, muss das Bonner Unternehmen seine Musterverträge mit den Konkurrenten binnen eines Monats ändern und bei der Netzbehörde zur Prüfung vorlegen. Demnach muss die Telekom für den Zugang zur Teilnehmeranschlussleitung (TAL), der sogenannten letzten Meile, verbindliche Regelungen formulieren, um den Schutz der in der Vectoring-Liste enthaltenen Erschließungspläne ihrer Wettbewerber zu gewährleisten. Damit soll vor allem verhindert werden, dass die Telekom-eigene Netzplanung und der eigene Endkundenvertrieb nicht darauf zugreifen können. Anders ausgedrückt: Die Telekom soll für ihre eigene Netzplanung nicht bei der Konkurrenz abgucken. Weitere vertragliche Anpassungen sollen konkrete Sanktionen bei missbräuchlichen Reservierungen von Kabelverzweigern (KVz) und beim Nicht-Ausbau zuvor reservierter KVz mit Vectoring betreffen. "Ebenso wie die im vergangenen Jahr ergangene Vectoring-Grundsatzentscheidung stellt auch die jetzige Entscheidung zu den Detailregelungen des Vectoring-Einsatzes einen fairen Kompromiss zwischen den unterschiedlichen Interessen der verschiedenen Marktakteure dar", so die Bundesnetzagentur. Quelle: digitalfernsehen.de LTE-Anbieter drosseln das Internet von Kunden Telekom und Vodafone werben für LTE als DSL-Ersatz und drosseln dann die Tarife ihrer Kunden. Für Zusatzvolumen muss teuer bezahlt werden. Jetzt gehen Verbraucherschützer auf die Barrikaden. Bis 2018 sollen alle Haushalte in Deutschland mit mindestens 50 Megabit pro Sekunde im Internet unterwegs sein. Sogar die auf dem Land. Doch gerade in der Provinz lohnt sich der DSL-Ausbau mit Vectoring-Technik und Glasfaser für die Internet-Anbieter nicht. Deshalb stecken die Provider seit Jahren viel Geld in den LTE-Ausbau und bieten den schnellen Mobilfunk in unterversorgten Gebieten gerne als DSL-Ersatz an. Aber viele Kunden merken erst nach der Buchung, dass die Sache einen Haken hat. "Spätestens bei 30 Gigabyte Inklusiv-Volumen ist Schluss mit dem Highspeed", berichtet "Computer Bild"-Leser Guido Bäsler. Im Telekom-Blog beschwert sich Christian G.: "Die 30 GB reichen hinten und vorne nicht, obwohl es nur zwei Personen im Haushalt gibt. Ich mag gar nicht daran denken, was wäre, wenn ich noch ein Kind hätte." Ist das Inklusiv-Volumen verbraucht, drosseln die Anbieter auf 384 Kilobit/Sekunde. Wer nicht durchs Netz kriechen will, muss teures Zusatzvolumen kaufen. Solche Drosselungen sind gerade bei Mobilfunk-Tarifen durchaus üblich. Doch Verbraucherschützer möchten diese Regelung kippen zumindest, wenn Kunden LTE als Ersatz für DSL buchen. Telekom lenkte ein Zuerst knöpfte sich die Verbraucherzentrale Sachsen die Telekom vor. Die hatte bereits für ihre Drosselpläne im Festnetz eine Schlappe einstecken müssen und kassierte zudem eine Abmahnung der Sachsen für den LTE-Tarif "Call und Surf Comfort via Funk". Herausgeber: Redaktions-Team Rhein-Ruhr-Senioren Kontakt: Seite 4 April 2014

5 Die Drosselung würde Kunden unangemessen benachteiligen, argumentierten die Verbraucherschützer. Der Warnschuss wirkte: Die Telekom bewarb den Tarif nicht mehr als Flatrate. Davon allein hätten die Kunden gar nichts, doch der Anbieter lenkte weiter ein: Wer einen LTE-Tarif vor dem gebucht und das Inklusivvolumen verbraucht hat, darf seit Januar 2014 die "Speed On"-Option mit 10 Gigabyte zusätzlichem Highspeed-Volumen bis zu dreimal pro Monat buchen und bekommt dann eine Gutschrift über jeweils 14,95 Euro. Denn so viel kostet die Option normalerweise. "Davon profitieren rund Kunden", erklärt Pressesprecher Philipp Blank. Außerdem tüfteln die Bonner an einem speziellen LTE-Tarif für Kunden auf dem Land mit mehr Inklusiv-Volumen und dafür weniger Maximalgeschwindigkeit. Auch den Konkurrenten Vodafone mahnten die Verbraucherschützer aus Sachsen wegen der "LTE-Zuhause"-Tarife ab: "Vodafone muss entweder auf die Drosselung verzichten oder den Tarif so gestalten, dass er die Drosselung deutlich macht und auch die Geschwindigkeit, auf die Nutzer gedrosselt werden", fordert Katja Henschler von der Verbraucherzentrale. Doch die Düsseldorfer unterschrieben die geforderte Unterlassungserklärung nicht. Vodafone weise in der Werbung und im Vertrag deutlich darauf hin, "dass der Kunde ein bestimmtes Highspeed-Volumen kauft", so Pressesprecher Thorsten Höpgen. Die Reduzierung des Tempos sei notwendig, um die Qualität innerhalb der einzelnen Funkzellen zu gewährleisten. Doch damit geben sich die Verbraucherschützer nicht zufrieden. Sie wollen klagen und hoffen, dass noch 2014 ein Urteil zugunsten der ausgebremsten "LTE-Zuhause"- Kunden fällt. Quelle: welt.de Netzregulierung für Kabelanbieter gefordert Bei den Festnetz- und besonders den Breitbandanschlüssen gewinnen die Kabelnetzbetreiber immer mehr Kunden - auch auf Kosten der Telekom. Nicht zuletzt deshalb ist der Deutsche-Telekom-Vorstandschef der Meinung, dass auch für die Kabelunternehmen eine Netzregulierung gelten müsste. Quelle: digitalfernsehen.de Telekom dehnt LTE-Tarife aus Nach O2 will auch die Deutsche Telekom in bestimmten Einsteiger-Tarifen wieder LTE anbieten: Ab dem 8. April können Nutzer in den Tarifen Complete Comfort S, Special Allnet sowie Family Card S erstmals auf LTE zugreifen, ein entsprechendes Endgerät wie iphone 5s/5c oder Galaxy S4 vorausgesetzt. Die Änderung gilt auch für Bestandskunden in diesen Tarifen. An dem im jeweiligen Tarif enthaltenen Datenvolumen und der festgelegten Maximal-Download-Geschwindigkeit ändert dies nichts für Complete Comfort S sind dies beispielsweise weiterhin 500 MByte pro Monat bei maximal 16 MBit/s. Dafür ist das LTE-Netz derzeit meist deutlich weniger ausgelastet als UMTS und die geringere Latenz macht den Datenzugriff schneller. Die Ausdehnung der LTE- Tarife dürfte auch zur Entlastung des UMTS- Netzes gedacht sein. Quelle: heise.de Sicherheitslösungen auf der Cebit Cyberabwehr betreiben viele. Die Kunst besteht allerdings darin, Angriffe aus dem Internet intelligent abzuwehren. Die Telekom baut ein Cyberabwehr-Zentrum auf, das es erlaubt, Angreifer aufzuspüren, die hochprofessionell in fremde Netz einzudringen versuchen. Dafür werden nicht wie bisher üblich Unmengen von Daten analysiert. Vielmehr hat die Deutsche Telekom Werkzeuge und Aufdeckungsmechanismen entwickelt, die eine zielgerichtete und fokussierte Aufdeckung ermöglichen. T-Systems wird Dienstleistungen des Cyber Defense Centers, das die Telekom für sich selbst nutzen wird, zusätzlich zu ihrem bisherigen Portfolio für Großkunden anbieten. Diese Dienste für die Industrie werden unter dem Programm Advanced Cyber Defense by Telekom auf der Cebit präsentiert. Darüber hinaus zeigt die Telekom ein neues Werkzeug zur Visualisierung von Online-Sicherheitsdiskussionen und eine Weiterentwicklung des Sicherheitstachos. Quelle: portal-21.de Zwei-Faktor-Anmeldung Mit einer Zwei-Faktor-Authentifizierung kann man es Angreifern deutlich schwerer, machen Herausgeber: Redaktions-Team Rhein-Ruhr-Senioren Kontakt: rhein-ruhr-senioren@web.de Seite 5 April 2014

6 das Online-Konto zu knacken. Denn neben Benutzername und Passwort benötigt der Angreifer auch das Mobiltelefon. Eine Liste der wichtigsten Dienste und ob diese eine Zwei-Faktor-Authentifizierung anbieten, findet man unter: Quelle: com-magazin.de Neues Portal von T-Systems lichtet den Cloud-Nebel Mit dem Cloud Broker* präsentiert T-Systems auf der diesjährigen CeBIT eine Lösung, mit der sich alle Cloud-Lösungen im Unternehmen zentral über ein Internetportal steuern lassen. Zusätzlich unterstützt der Cloud Broker die IT- Verantwortlichen dabei, für jede Anforderung die richtige IT-Wolke zu finden und bei Bedarf kurzfristig zwischen verschiedenen Anbietern und Angeboten zu wechseln. *strategische Vermittlungsinstanz, die für Unternehmen eine Selektion der Cloud- Dienste vornimmt. Quelle: portal-21.de Automatisches Notrufsystem für Neuwagen Tausende Menschenleben soll das Notrufsystem ecall pro Jahr retten. Bei einem Verkehrsunfall löst das Fahrzeug automatisch Alarm aus und ruft Hilfe. Die EU-Kommission wird das System höchstwahrscheinlich zur Pflicht machen - trotz großer Bedenken von Datenschützern. Mit ecall ausgestattete Fahrzeuge setzen unmittelbar nach dem Unfall selbsttätig einen Notruf an die nächst gelegene Notrufzentrale ab, die europaweit unter einer einheitlichen Nummer erreichbar ist. Auslöser für den Notruf sind Crash-Sensoren (auf Wunsch auch manuelle Auslösung per Taste). Die Notrufzentrale erhält automatisch eine genaue Standortmeldung des Fahrzeuges und hat die Möglichkeit, mit den Insassen zu sprechen, um weitere Informationen über die Schwere des Unfalls zu erhalten. Kritiker befürchten, dass es bei diesem System nicht nur um Sicherheit geht. Denkbar ist, das weitere Informationstechnik ins Auto gepackt wird, was für andere Dienste genutzt werden kann. Der Landesschutzbeauftragte von Schleswig-Holstein ist der Ansicht, dass der Nutzer die Möglichkeit bekommen sollte, das System auszuschalten - im Sinne der Transparenz und der Selbstbestimmung. Genau das ist aber nicht vorgesehen. Bei Mercedes ist die Notruffunktion bereits im aufpreispflichtigen Infotainment-Paket Comand Online enthalten. Bei einem Unfall werden allerdings nicht nur automatisch Rettungskräfte alarmiert, sondern auch ein Mercedes- Servicedienst gerufen. Auch BMW bietet schon seit einiger Zeit ein ähnliches Notrufsystem an. Dabei wird die Geoposition des Fahrzeugs in regelmäßigen Abständen ermittelt, aber jeweils durch die aktuellste Position überschrieben. Der Datenschutzexperte der Grünen im Europaparlament, findet diese ständige Ermittlung des Aufenthaltsorts trotzdem fragwürdig: "Das ist ein Einfallstor für die Bildung von Bewegungsprofilen". Außerdem befürchtet er Gefahr durch Hacker, weil diese auf das System zugreifen und Daten abfischen könnten. Quelle: Straßburger Bote / ADAC / Spiegel Online Private IT-Firmen analysieren Computer und Festplatten Bei den Ermittlungen im Bereich Kinderpornografie sind viele Landeskriminalämter überlastet, leiden unter Personalmangel. Dies führt in einigen Bundesländern zu Veränderungen bei der Ermittlungsarbeit und der Spurensicherung. Nach Recherchen des ZDF-Magazins "Frontal 21" beauftragen viele zuständige Staatsanwaltschaften mittlerweile private IT-Dienstleister, um sichergestellte Computer und Festplatten analysieren zu lassen. Diese Vorgehensweise birgt nach Ansicht von Experten große Gefahren. "In dem Moment, in dem die Daten die Dienststellen verlassen, hat die Polizei keinen Einfluss mehr, was mit heiklen Daten geschieht". So könnte verdächtiges und möglicherweise strafrechtlich relevantes Material in die Hände von Dritten gelangen. "Die Mitarbeiter sollten besonders verpflichtet sein, dass sie diese Daten auf keinen Fall weitergeben dürfen". Für die Beauftragung der IT- Firmen gibt es keine einheitlichen Regeln. Die Staatsanwaltschaften entscheiden über die Vergabe nach eigenem Ermessen. Auch die Sicherheitsüberprüfungen der Mitarbeiter werden Herausgeber: Redaktions-Team Rhein-Ruhr-Senioren Kontakt: rhein-ruhr-senioren@web.de Seite 6 April 2014

7 unterschiedlich gehandhabt. Das Risiko des Datenmissbrauchs kann man nicht von der Hand weisen. Quelle: News Aktuell Mehrheit will im Flugzeug das Handy nutzen Eine klare Mehrheit der Deutschen möchte Handy und Smartphone auch während eines Fluges nutzen. Zwei Drittel (66 %) sprechen sich für eine zumindest eingeschränkte Nutzung von Telefonen im Flugzeug aus, nur rund ein Drittel (30 %) will, dass die Geräte weiterhin zwischen Start und Landung ausgeschaltet werden müssen. Das hat eine repräsentative Umfrage im Auftrag des Hightech-Verbands BITKOM ergeben. Warum eigentlich? Warum muss man eigentlich immer per Handy oder Smartphone erreichbar sein? Genügt es nicht, wenn man das Handy nach einem Flug/ Reise wieder einschaltet? Es darf wohl bezweifelt werden, dass gerade in dem Moment, wo das Handy einmal nicht eingeschaltet ist etwas so wichtiges passiert, was dann auch sofort gelöst werden kann. Lasst uns doch einen kleinen Raum, wo wir einmal ungestört von der Technik das Leben genießen können. Telekom muss Call-by-Call und Preselection ermöglichen Die Bundesnetzagentur ist gegen die Pläne der EU, Call-by-Call und Preselection nicht mehr vorzuschreiben. Die Bundesnetzagentur will die Deutsche Telekom verpflichten, Call-by- Call und Preselection auch zukünftig an ihren Anschlüssen zuzulassen. Dies sieht ein jetzt veröffentlichter Entscheidungsentwurf vor, in dem die Rahmenbedingungen für die Regulierung der Festnetz-Endkundenanschlüsse festgelegt werden sollen. Auf diesem Markt verfügt die Telekom nach dem Ergebnis einer Untersuchung der Behörde nach wie vor über eine beträchtliche Macht. Quelle: golem.de Digitales Erbe Profile von Verstorbenen sind kaum zu löschen Der Tod nahestehender Menschen bekommt im digitalen Zeitalter eine weitere Dimension: Hinterbliebene müssen sich auch um die virtuelle Existenz des Toten kümmern. Und die zu entfernen, ist mühsam. Die Internet-Aktivitäten eines Verstorbenen zu überblicken und mit ihnen richtig umzugehen, kann eine große Herausforderung sein: zeitaufwendig und natürlich oft auch emotional belastend. Recht nüchtern sieht einen solchen Fall hingegen die Gesetzgebung. "Der Datenschutz endet mit dem Tod". Die personenbezogenen Daten eines Nutzers sind mit dessen Ableben nicht mehr geschützt, zumindest aus datenschutzrechtlicher Sicht. Für digitalen Besitz gilt also grundsätzlich zunächst einmal das Gleiche wie für den Nachlass in der realen Welt. Der Erbe darf zum Beispiel auf den Computer des Verstorbenen zugreifen und Speichermedien wie USB-Sticks auslesen. Hatte der Tote eine Website, gehört diese nun den Hinterbliebenen. Auch treten die Erben in die sogenannte Rechtsstellung des Toten ein. Sofern sie dessen Erbe annehmen und nicht ausschlagen, gehen damit alle Rechte und Pflichten auf sie über. Sie werden dann zum Beispiel neuer Vertragspartner eines -Dienstes oder einer Bank. Das Gleiche gilt für laufende Verträge. Hat der Verstorbene etwa kürzlich ein Produkt bei einem Onlinehändler verkauft, muss der Erbe sich nun um die korrekte Zustellung der Ware kümmern. Wurden Artikel bestellt, müssen sie bezahlt oder, je nach Möglichkeit, die Bestellungen storniert werden. Schon aus diesem Grund ist es ratsam, im Todesfall möglichst schnell alle laufenden Verträge, kostenpflichtigen Mitgliedschaften und andere potenziell teuren Vereinbarungen herauszusuchen und zu kündigen. Google macht es Hinterbliebenen schwer Hat der Verstorbene einen -Account bei diesem Unternehmen genutzt, der nun gelöscht werden soll, beginnt ein äußerst bürokratisches Verfahren, das laut Google Monate dauern kann. Möglicherweise kann der Inhalt des Googl -Kontos gar nicht verfügbar gemacht werden, lässt der Konzern im Voraus wissen. Das Einsenden des Antrags und das Vorlegen der erforderlichen Dokumente unter anderem eine Kopie des Ausweises der gestorbenen Herausgeber: Redaktions-Team Rhein-Ruhr-Senioren Kontakt: Seite 7 April 2014

8 Person, ebenso wie eine ins Englische übersetzte und beglaubigte Sterbeurkunde seien keine Garantie dafür, dass man helfen könne. Quelle: welt.de Windows XP möglichst jetzt erneuern Am 8. April 2014 stellt der Software-Konzern Microsoft den Support für das Betriebssystem Windows XP sowie für die Büro-Software Office 2003 ein. Das hat unter anderem zur Folge, dass XP-Nutzer keine technische Unterstützung von Microsoft mehr für ihr Betriebssystem erhalten und ihr Computer möglicherweise anfälliger für neue Schadprogramme wird. Wer Windows XP weiterhin nutzen will und weder auf eine aktuelle Windows-Version noch auf ein anderes Betriebssystem wie Linux oder Mac OS umsteigen will, der sollte ab April nicht mehr über Windows XP ins Internet gehen. Alle Nutzer von Windows XP können sich auf der Webseite von Microsoft über die Risiken und das weitere Vorgehen informieren. Quelle: bitkom.org Totalausfall der Geldautomaten Weltweit gibt es rund 2,2 Millionen computergesteuerte Geldautomaten. 95 Prozent davon laufen mit dem 13 Jahre alten Betriebssystem Windows XP, das schon bald von der Bildfläche verschwinden soll. Den Banken droht deshalb ein Totalausfall ihrer Automaten, sofern sie bis dahin keine andere Lösung gefunden haben. Da die Banken sich nicht früher um eine Alternative bemüht haben, müssen sie nun ordentlich blechen: Um einen Systemabsturz bei der Geldausgabe zu vermeiden, muss jedes Haus nun einen speziellen Wartungsvertrag mit Microsoft abschließen. Quelle: web.de Datenhehlerei Der Bundesrat will mit einem im März beschlossenen Gesetzentwurf die Datenhehlerei unter Strafe stellen. Zur Begründung führen die Länder aus, dass im Bereich der Informationstechnologie der Handel mit rechtswidrig erlangten digitalen Identitäten - zum Beispiel Kreditkartendaten oder Zugangsdaten zum Onlinebanking - immer mehr zunimmt. Häufig nähmen die Täter selbst jedoch keine unmittelbaren Vermögensverfügungen mit den Daten vor. Vielmehr finde über Webportale und Foren ein intensiver Handel mit widerrechtlich erlangten Daten statt. Diese Weitergabe sei aber bisher nur in Teilbereichen der bestehenden Strafnormen erfasst. Der Gefahr des massenhaften Datenmissbrauchs sei somit zurzeit nicht ausreichend zu begegnen. Der Gesetzentwurf soll daher bestehende Strafbarkeitslücken durch die Einführung eines neuen Straftatbestands der Datenhehlerei schließen. Quelle: sozialticker.com Frühjahrsputz Beim Frühjahrsputz im Aktenordner sollte niemand übertreiben. Manch Versehen kann fatale Folgen haben: Für die Steuer muss man einige Dokumente über Jahre aufbewahren, für die Rente über Jahrzehnte. In der Regel gilt: Privatpersonen müssen Rechnungen und auch andere Belege nicht archivieren. "Wenn Belege dem Finanzamt vorgelegt wurden und der Steuerbescheid in Ordnung ist, können sie weg", heißt es beim Bund der Steuerzahler. Eine Besonderheit gilt für alle, die ihre Steuererklärung online machen: Sie müssen Belege bis zur Bestandskraft des Steuerbescheids aufbewahren also bis zum Ablauf der Einspruchsfrist. Kontoauszüge nicht zu früh wegwerfen. Zwar kann man zur Not auch Auszüge bei seiner Bank nachbestellen. Doch: "Es kann zusätzliche Kosten verursachen, wenn man sie nachfordert". Was für Bankunterlagen gilt, trifft auch für Belege von Versicherern oder für die Rente zu: Für die Rentenversicherung sollten zum Beispiel Unterlagen aufgehoben werden, mit denen man Zeiten nachweisen kann, die später für die Rente zählen. Versicherungsunterlagen sollte man grundsätzlich für die Dauer des Vertrages, also des Zeitraumes, in dem der Versicherungsschutz besteht, aufbewahren. Quelle: welt.de Schlechte Luft wegen Tempo 30 Die Landesanstalt für Umwelt, Messungen und Naturschutz Baden-Württemberg kommt zu dem Ergebnis, dass Tempo 30 statt Tempo 50 zu höheren Stickstoffoxid-Emissionen führt. Herausgeber: Redaktions-Team Rhein-Ruhr-Senioren Kontakt: rhein-ruhr-senioren@web.de Seite 8 April 2014

9 Bei Tempo 30 werde in einem niedrigeren Gang gefahren und infolgedessen mit einer höheren Motor-Drehzahl. Als besonders umweltschädlich erweise sich der häufige Wechsel von Beschleunigen und Bremsen. Quelle: faz.net Sind Wasserfilter sinnvoll? Leitungswasser hat in Deutschland eine sehr gute Qualität. Die Trinkwasserverordnung stellt höchste Ansprüche an unser Wasser, Schadstoffe sind kaum zu finden. Wenn es zu größeren Verunreinigungen kommt, sind dafür meist die Leitungen in den Haushalten verantwortlich. Vor allem Blei- und Kupferrohre belasten manchmal unbemerkt das Wasser. Laut Trinkwasserverordnung muss der Bleigehalt unter 0,025 Milligramm je Liter (ab Dezember ,01 mg/l) und der Kupfergehalt unter 2 Milligramm je Liter liegen. Anbieter von Wasserfiltern werben damit, das Wasser von Schadstoffen und Bakterien zu befreien. Leider ist oft das Gegenteil der Fall, viele Filter verschlechtern die Qualität des Wassers sogar. Sie bieten einen Nährboden für Keime, wenn zum Beispiel die Filterpatronen nicht regelmäßig gewechselt werden. Darüber hinaus geben einige sogar zusätzliche, unerwünschte Stoffe ab, darunter Natrium, Chlorid und Silber. Dies gilt auch für spezielle Babywasserfilter. Quelle: vzhh.de Briefkasten für Pakete Der Internethandel beschert der Post glänzende Geschäfte. Damit das so bleibt, will sie es ihren Paketkunden möglichst bequem machen. Allerdings auf deren Kosten. Als größte Erfindung seit dem Briefkasten wird der Paketkasten vor dem Haus angepriesen. Die Post möchte so ihren Kunden das Leben erleichtern und sich eine noch größere Scheibe vom E-Commerce-Geschäft abschneiden. Bei einem Pilotversuch in Ingolstadt wurden die Kästen getestet, jetzt sollen sie überall in Deutschland und vielleicht sogar darüber hinaus angeboten werden. Für Preise, die je nach Größe und Modell bei etwa 100 Euro beginnen sollen, bekommt der Kunde eine Art private Packstation. Der DHL-Bote hinterlässt dort die neuen Sendungen und nimmt die im Paketkasten deponierten Retouren mit. Doch braucht man diesen Paketkasten wirklich oder tut es nicht auch die Packstation. Und wie sollen wir uns demnächst entscheiden, wenn die Mitbewerber von DHL ebenfalls uns einen Paketkasten vor das Haus stellen wollen. Quelle: faz.net / diverse YouTube-Abmahnung Die angeblichen Rechtsanwälte Dirk Uwe Zajonc und Florian Ruck aus Gütersloh geben vor, im Namen einer Intl. Musik Copyright Agency (IMCA) Urheberrechtsverletzungen auf der Videoplattform YouTube zu ahnden. Internetnutzer sollen dort ein urheberrechtlich geschütztes Werk angesehen haben. Doch weder Zajonc noch Ruck sind im bundesweiten amtlichen Anwaltsverzeichnis gelistet, ein Indiz dafür, dass sie als Anwälte gar nicht zugelassen sind. Das Abmahnschreiben erweckt einen höchst unseriösen Eindruck. Es enthält nicht einmal den Namen des vermeintlich abgemahnten Videos. Abgesehen davon genügt nach der Auffassung der Verbraucherzentrale die Abmahnung in keiner Weise den rechtlichen Anforderungen ( 97a Urheberrechtsgesetz). Quelle: vz-nrw.de Airbag wird zum unterschätzten Sicherheitsrisiko An der rückläufigen Zahl der Unfalltoten in Deutschland und in der EU haben zwei Sicherheitssysteme entscheidenden Anteil: der Sicherheitsgurt als Lebensretter Nummer eins und gleich danach der Airbag. Normalerweise verbirgt sich das aufblasbare Polster zusammengefaltet ein Autoleben lang unsichtbar in der Lenkradnabe und hinter diversen Abdeckungen, um bei einem Crash in Millisekunden Fahrer und Passagiere vor schweren Verletzungen zu schützen. Aktuelle Zahlen der Überwachungsorganisation KÜS lassen allerdings Zweifel an der Zuverlässigkeit des elektronischen Schutzengels keimen. Bei insgesamt 2,69 Millionen Hauptuntersuchungen fielen im Vorjahr Fahrzeuge mit Mängeln im Airbag-Bereich auf. Das heißt: Bei einem Crash wäre der Luftsack entweder nicht ausgelöst worden oder er hätte sich vielleicht schon bei einem harmlosen Bordsteinrempler ungeplant entfaltet. Quelle: welt.de Herausgeber: Redaktions-Team Rhein-Ruhr-Senioren Kontakt: rhein-ruhr-senioren@web.de Seite 9 April 2014

10 Raser und Falschparker verpetzen "Fahrerbewertung.de" fordert dazu auf, das Verhalten von Autofahrern zu bewerten Kommentare in einer Woche sind die erste Bilanz des Denunzianten-Forums. Datenschützer sind alarmiert. Es gibt jetzt eine neue, nicht unumstrittene Möglichkeit, seinem Ärger Luft zu machen und ein bisschen Polizist zu spielen. Parkverstöße, Rotlicht-Überfahrten, Drängeln und Ausbremsen all das kann jetzt über ein Internetportal gemeldet werden. Auf der Website kann jeder einen beliebigen Autofahrer anschwärzen. Einfach über Smartphone oder PC das Kennzeichen eingeben, eine Bewertung nach dem Ampelschema "rot, gelb, grün" abgeben fertig. Ob der Übeltäter von seiner schlechten Note erfährt, ist allerdings ihm überlassen. Konsequenzen wird es auch nicht haben. Ebenso wenig, wenn man sich vertippt und womöglich ein Unschuldiger eine miese Benotung kassiert. Der Sprecher des Landesbeauftragten für den Datenschutz in Nordrhein-Westfalen "Halterdaten lassen sich relativ leicht herausfinden; zum Beispiel über den gemeinschaftlichen Notruf der Autoversicherer". Auf dem Portal kann man mehrheitlich positive Bewertungen finden. Jeder kann ein Kennzeichen eintragen und prüfen, ob Bewertungen vorliegen. Anschließend kann man selbst eine Bewertung eingeben, auch für das eigene Fahrzeug. Darin ist wohl auch die Ursache zu sehen, dass mehrheitlich positive Bewertungen zu finden sind. Die meisten Fahrer stellen sich eben selbst ein gutes Fahrzeugnis aus. Quelle: welt.de Wussten Sie schon, dass, die Zeitumstellung am frühen Sonntagmorgen keine Verspätung auf der Arbeit rechtfertigt. Zudem kann der Arbeitnehmer bei entsprechender Vertragslage die Vergütung um die Stunde kürzen, die der Arbeitnehmer zu spät gekommen ist. Gleiches gilt für Verspätungen am Montag, die mit der Zeitumstellung begründet werden. dass, wer sein Fahrzeug wenden will, dies so tun muss, dass er andere Verkehrsteilnehmer nicht gefährdet. Daher haftet er bei Unfällen schon zum Wenden angehalten hatte und das ihn rechts überholende Fahrzeug zu schnell und unaufmerksam unterwegs war. Bei einem Unfall muss der rechts Überholende dann den Schaden allein tragen. Oberlandesgericht Saarbrücken (AZ: 4 U 382/11) dass, wer mehrfach gegen Verkehrsregeln verstoßen hat, wegen der Nutzung eines Handys am Steuer ein Fahrverbot erhalten kann. Oberlandesgericht Hamm (AZ: 3RBs 256/13) dass, ein Streit um Lohnansprüche den Arbeitnehmer nicht berechtigt, die Arbeit zu verweigern. Es droht ihm dann eine außerordentliche oder ordentliche Kündigung. Landesarbeitsgericht Schleswig-Holstein (AZ: 5 Sa 111/13) dass, nahezu jedes dritte Unternehmen in Deutschland in den vergangenen zwei Jahren Angriffe auf seine IT-Systeme verzeichnet hat. Das ist das Ergebnis einer repräsentativen Befragung von 403 Unternehmen im Auftrag des Hightech-Verbands BITKOM. dass, Arbeitnehmer mit einer fristlosen Kündigung rechnen müssen, wenn sie Kollegen beleidigen und bespucken. Dem Arbeitgeber ist es danach nicht zumutbar, das Arbeitsverhältnis fortzusetzen. Eine vorherige Abmahnung ist nicht erforderlich. Landesarbeitsgericht Köln (Az.: 11 Sa 663/12) dass, wer als Arbeitnehmer Steuern hinterzieht, muss mit einer Kündigung rechnen. Selbst dann, wenn er es für sein Unternehmen und auf Vorschlag des Chefs gemacht hat. Eine vorherige Abmahnung ist nicht notwendig. Arbeitsgericht Kiel (Az.: 2 Ca 1793 a/13). dass, ein privater Bauherr im Rahmen seiner bestehenden Verkehrssicherungspflicht nicht verpflichtet ist, den beauftragten Handwerker anzuweisen, für Dacharbeiten erforderliche Sicherungsmaßnahmen zu ergreifen. Er haftet deswegen nicht, wenn ein Handwerker vom Dach stürzt, weil er die gebotene Absicherung der beauftragten Dacharbeiten unterlassen hat. Oberlandesgerichts Hamm (11 W 15/14) dass, wenn sich ein Flug wegen einer verstopften Toilette massiv verspätet, die Passagiere Anspruch auf Ausgleichszahlung haben. Der Defekt ist kein außergewöhnlicher Umstand, hat das Amtsgericht Rüsselsheim entschieden (Az.: 3 C 1687/11 (33)). oft (mit). Jedoch gilt das dann nicht, wenn er Herausgeber: Redaktions-Team Rhein-Ruhr-Senioren Kontakt: rhein-ruhr-senioren@web.de Seite 10 April 2014

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