PFLEGERATGEBER KÄRNTNER. Persönliche Beratung. Pflege und Betreuung. Mobile Dienste. Wir stellen alle Heime und Einrichtungen vor

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1 KÄRNTNER PFLEGERATGEBER Foto: contrastwerkstatt - Fotolia.com Pflege und Betreuung Wir stellen alle Heime und Einrichtungen vor Persönliche Beratung Alle Anlaufstellen für Ihre Fragen Mobile Dienste So helfen Ihnen Fachkräfte zu Hause

2 Inhalt 4-5 Wer Pflege benötigt, bekommt sie auch Welche Formen der Pflege und finanziellen Unterstützung gibt es für Pflegebedürftige? 6-7 Hier bekommen Sie Unterstützung Das Pflege- und Gesundheitsservice ist Ihre Anlaufstelle für Fragen zum Thema Pflege. 8-9 Betreubares Wohnen Menschen mit geringem Pflegebedarf können selbständig und mit Betreuung wohnen. 10 Spezielle Betreuung für psychisch Erkrankte Für chronisch psychisch Kranke gibt es die Zentren für psychosoziale Rehabilitation. 11 Anerkennung für die ältere Generation Die Betagten-Erholungsaktion ermöglicht älteren Mitmenschen Erholung und Entspannung Beitrag zur Pflege Der Kostenbeitrag für Angehörige ist sozial verträglich gestaltet. Was Sie darüber wissen müssen Mobile Pflege- und Betreuungsdienste Immer mehr Menschen wollen sich daheim pflegen lassen: Welche professionellen Unterstützungen gibt es für sie? 17 Auszeit vom Pflegealltag Pflegende Angehörige können sich einen Urlaub von der Pflege nehmen. PFLEGEHEIME Klagenfurt-Stadt Klagenfurt-Land Villach-Stadt Villach-Land Feldkirchen Hermagor Spittal St. Veit Völkermarkt Wolfsberg Tagesstätten Alternative Lebensräume IMPRESSUM HERAUSGEBER UND FÜR DEN INHALT VERANTWORTLICH: Amt der Kärntner Landesregierung, Abteilung 4 Kompetenz zentrum Soziales, Mießtaler Straße 1, 9020 Klagenfurt am Wörthersee, Telefon: , abt4.post@ktn.gv.at, PRODUKTION: Kärntner Monat Zeitungs Ges.m.b.H HERSTELLUNG: Druck Styria SATZ, LITHO: Werk 1 VERTRIEB: Redmail.

3 Foto: spotmatikphoto - Fotolia.com Kärnten schaut auf die ältere Generation Die Pflege älterer Personen ist eine höchst verantwortungsvolle Aufgabe ganz gleich ob diese liebevoll zu Hause oder in einem Heim geschieht. Es ist aber auch eine lohnende Arbeit, denn man wird mit nichts anderem als dem Wissen belohnt, dass man einem geliebten Menschen die beste Betreuung zukommen lässt und ihn gut aufgehoben weiß. Das Wohlergehen der Betroffenen hat oberste Priorität. Ziel ist es, die bestehenden Angebote laufend auszubauen und qualitativ kontinuierlich zu verbessern. Das ist für mich als Sozialreferenten des Landes Kärnten ein zentraler Punkt meiner Arbeit, denn Stillstand ist auf diesem Gebiet nicht akzeptabel. Eine vorausschauende Sozialpolitik hat dafür zu sorgen, dass die wachsende Zahl von Senioren ein selbst bestimmtes Leben führen kann. Angebote der öffentlichen Hand sollen nach diesem Prinzip erfolgen. Wer Pflege braucht, soll auf entsprechende Angebote zurückgreifen können, um so lange wie möglich in seiner gewohnten Umgebung und im Kreise seiner Familie verbleiben zu können. Die Herausforderung der Demographie können wir nur bestehen, wenn ein umfassendes Angebot neben der Heimpflege entwickelt wird. Ansonsten wird ein zu großer Druck auf die Pflegeheime entstehen, der vermutlich nicht zu bewältigen ist. Der Ausbau von betreubarem Wohnen, Kurzzeitbetten und Tagesstätten, welche die Versorgung pflegebedürftiger Menschen zu Hause erleichtern, genießt daher hohe Priorität. In direktem Zusammenhang mit der bestmöglichen Pflege steht für mich eine umfassende Information über die bestehenden Angebote. Diesen Anspruch erhebt die vorliegende Broschüre. Als Sozialreferent möchte ich ein starker Partner für die Anliegen der Menschen in Kärnten sein und lade Sie ganz im Sinne dieser Broschüre ein, gemeinsam mit mir die besten Wege zur Betreuung und Pflege zu beschreiten! Ihr Mag. Christian Ragger Landesrat

4 4 PFLEGERATGEBER Foto: Fotolia.com Wer Pflege benötigt, bekommt sie auch Für jeden, der in Kärnten dauerhaft oder vorübergehend einer Pflege durch Fachkräfte bedarf, ist gesorgt. Seit 2009 ist die Infrastruktur entscheidend ausgebaut worden. Es wurden mehr als 400 zusätzliche Pflegebetten sowie alternative Angebote geschaffen. Was tun, wenn im Alter nichts mehr so leicht von der Hand geht, wie man es gewohnt war, und man immer mehr auf andere angewiesen ist? Will man dann zu Hause in gewohnter Umgebung leben oder in einem Heim und wird die eigene Pension dafür ausreichen? Wer Hilfe bei täglichen Verrichtungen wie Körperpflege, Anziehen, Medikamente Einnehmen, Kochen, Einkaufen etc. benötigt, kann um Pflegegeld ansuchen. Der Antrag ist in der zuständigen Pensionsversicherungsanstalt zu stellen, daraufhin ermittelt ein Sachverständiger bei einem Hausbesuch den Pflegebedarf. Die Höhe des Pflegegelds hängt davon ab, in welche der sieben Pflegestufen man fällt: Bei Stufe eins, also dem geringsten Bedarf an Pflege, bekommt man monatlich 154,20 Euro, in der höchsten Stufe sieben 1.655,80 Euro. Die meisten Pflegegeld-Bezieher sind in Stufe zwei und beziehen 284,30 Euro pro Monat. Rund Kärntnerinnen und Kärntner beziehen derzeit Pflegegeld. Der Großteil wird zu Hause von Angehörigen gepflegt, etwa 25 Prozent nehmen mobile Dienste in Anspruch, 12 Prozent leben in einer stationären Einrichtung. Es ist doch der Wunsch von jedem, so lange wie möglich zu Hause zu bleiben, sagt Andrea Meisslitzer, die beim Land Kärnten für Heim- und Anstaltspflege zuständig ist. Die Unterbringung in einem Pflegeheim ist die teuerste Betreuungsart: Die monatlichen Kosten betragen bis 2.046,60 Euro, zuzüglich Pflegegeld. Wer das nicht durch eigene Einkünfte abdecken kann, für den springt das Land Kärnten im Rahmen der Mindestsicherung (vormals

5 PFLEGERATGEBER 5 Sozialhilfe) als Zahler ein. Vorher wird geprüft, ob ein Heimaufenthalt notwendig ist: Bei der Pflegegeld-Einstufung bis Stufe drei prüft ein Sachverständiger, ob man in einem Pflegeheim aufgenommen werden muss oder ob eine niederschwelligere Betreuung ausreicht, erklärt Meisslitzer. Niederschwellig bedeutet, dass man weiterhin daheim lebt und von seinen Angehörigen oder professionellen Pflegediensten betreut wird oder sich in Tagesstätten oder alternativen Lebensräumen versorgen lässt. Auch bei leichteren Pflegefällen kann eine Heimunterbringung notwendig sein: Bei Demenzkranken ist das oft der Fall. Sie können zwar noch viel selbst machen, aber vergessen gerne, alltägliche Dinge zu tun, so Meisslitzer. Wenn das Heim zu teuer ist In ein Pflegeheim wird man nur mit seiner ausdrücklichen Zustimmung aufgenommen. Die Kosten sind aus eigenen Mitteln zu zahlen, man muss also seine Pension, das Pflegegeld und allenfalls vorhandenes Vermögen (bis zu einem Schonbetrag von Euro) einsetzen. Wenn das nicht ausreicht, übernimmt das Land die Heimkosten und bekommt im Gegenzug den Großteil an Pension und Pflegegeld. Besitzt der Heimbewohner eine Liegenschaft, leistet das Land die Heimkosten nur als Vorschuss und sichert sich eine Rückforderung mit einem Pfandrecht im Grundbuch. Nach dem Tod des Pflegebedürftigen müssen dessen Erben die vom Land bezahlten Beiträge zurückzahlen. Es gibt die Möglichkeit einer Kulanzlösung, wenn die Hinterbliebenen etwa das Geerbte für ihre Wohnversorgung benötigen. Da sich die Ausgaben des Landes für Pflege seit 2004 mit einem Betrag von 180 Millionen Euro mehr als verdoppelt haben, wurde eine maßvolle Beteiligung unterhaltspflichtiger Angehöriger eingeführt: Regresspflichtig sind Kinder für ihre Eltern und Eltern für ihre Kinder, nicht aber Enkel oder Schwiegerkinder. Je nach Einkommen leistet der Angehörige einen Beitrag zu den Heimkosten. Dichtes Netz an Betreuung In ganz Kärnten gibt es 66 Pflegeheime. Die Versorgung ist flächendeckend, da muss sich niemand Sorgen machen, bei Bedarf keinen Platz zu bekommen, sagt Meisslitzer. Für Patienten mit psychiatrischen Erkrankungen stehen landesweit fünf spezielle gerontopsychiatrische Einrichtungen zur Verfügung. Es gibt folgende Formen der Betreuung: ÜBERGANGSPFLEGE... Wer nach einem Spitalsaufenthalt noch nicht fit genug für das Alltagsleben zuhause ist, kann für 28 Tage problemlos in ein Pflegeheim gehen. Nur das Pflegegeld muss anteilig gezahlt werden, den Rest der Kosten übernimmt das Land. 24-STUNDEN-PFLEGE... ist die zeitlich intensivste Form der Betreuung zu Hause. Dabei gehen einem heimische oder ausländische Pflegefachkräfte zur Hand. Man kann eine Förderung des Bundessozialamts in Anspruch nehmen, jedoch nur mit zumindest Pflegestufe drei und einem maximalen Netto- Einkommen von Euro monatlich. Für eine selbständige Betreuung (Werkvertrags-Basis) bekommt man bis zu 550 Euro pro Monat gefördert, für eine unselbständige (Angestelltenvertrags- Basis) bis zu Euro. MOBILE PFLEGEDIENSTE... umfassen Hauskrankenpflege, Hauskrankenhilfe und Essen auf Rädern. Kärntenweit bieten das 12 Vereine an, darunter Caritas, Hilfswerk oder Rotes Kreuz. Die Höhe des Selbstbehalts hängt vom Einkommen ab. Die Kosten pro Stunde bewegen sich von sechs bis 39 Euro. Insgesamt decken Land und Gemeinden fast 70 Prozent der Kosten der mobilen Pflege ab. ALTERNATIVE LEBENSRÄUME... dabei wird man in einer speziell dafür bewilligten Wohngemeinschaft am Land untergebracht. Mehr dazu auf Seite 60. TAGESSTÄTTEN... stehen je nach Wunsch stundenweise oder den ganzen Tag zur Verfügung. Mehr auf Seite 56. BETREUBARES WOHNEN... bedeutet, in abgeschlossenen Wohneinheiten selbständig zu leben. Es gibt aber eine Assistenz, die Unterstützungen gewährt bzw. organisiert. Mehr dazu auf Seite 8. n

6 6 PFLEGERATGEBER Hier bekommen Sie Unterstützung Oft geschieht es sehr plötzlich, dass man sich mit Fragen in Sachen Pflege bzw. Angehörigenpflege auseinander setzen muss. Beim Pflege- und Gesundheitsservice wird Ihnen dabei geholfen. Was muss man beachten, wenn man den Antrag auf Pflegegeld stellt? Welche Förderungen und Hilfestellungen gibt es vom Land überhaupt? Wenn man selbst oder ein Familienmitglied pflegebedürftig wird, ist man plötzlich mit einer Fülle an Fragen konfrontiert. Dafür wurde das Pflege- und Gesundheitsservice ins Leben gerufen, eine Service-Einrichtung, bei der man sich von einer diplomierten Fachkraft für alle Pflege-Themen beraten lassen kann. Gestartet wurde dieses Pilotprojekt in Wolfsberg: Das Pflege- und Gesundheitsservice hat sich in Wolfsberg bestens bewährt und es hat sich gezeigt, dass auch aufgrund der demographischen Entwicklung ein großer und steigender Bedarf an einer solchen Serviceeinrichtung besteht. Deshalb haben wir uns entschlossen, dieses Projekt auch in den anderen Bezirken in ganz Kärnten umzusetzen. Für heuer werden vom Kärntner Gesundheitsfonds für das Pflegeund Gesundheitsservice insgesamt Euro zur Verfügung gestellt, erklärt Sozialreferent Landesrat Christian Ragger. WISSENSDATENBANK Das Pflege- und Gesundheitsservice ist eine gemeinsame Initiative vom Sozial- und Gesund-

7 PFLEGERATGEBER 7 heitsreferat des Landes Kärnten in Kooperation mit der A1 Telekom Austria AG. A1 stellt dafür eine Datenbank zur Verfügung: Diese dient einerseits der Verwaltung der Kontakte, andererseits ist sie auch eine Wissensdatenbank, von der alle aktuellen Themen des Gesundheits-, Pflege- und Sozialsektors abgerufen werden können. UNABHÄNGIGE BERATUNGSSTELLE Die Anlaufstellen wurden mit dem Ziel gegründet, alle Anbieter von Gesundheits- und Pflegedienstleistungen mit dem jeweiligen Krankenhaus an der Spitze zu vernetzen, sie dienen als Informations,- Beratungs- und Vermittlungsstelle im Pflegebereich. Das Pflege- und Gesundheitsservice ist eine unabhängige Beratungsstelle, bei welcher man sich über das gesamte Angebot im Pflegebereich beraten lassen und informieren kann: Beispielsweise Anträge zum Pflegegeld, Förderungen für Ersatzpflege, Hilfs- und Heilmittel, wie man Pflege zu Hause organisieren kann und vieles mehr. IN ALLEN BEZIRKEN Neben Wolfsberg gibt es das Pflege- und Gesundheitsservice bereits in Klagenfurt und in St. Veit. Die nächste Servicestelle soll in Spittal entstehen und im zweiten Halbjahr 2012 sind weitere in Villach, Feldkirchen und Völkermarkt geplant, sagt Bettina Pöcheim, die als Projektleiterin für die Ausweitung des Pflege- und Gesundheitsservice in Kärnten hauptverantwortlich ist. Sie hat in Wolfsberg die Einschulung der Mitarbeiterinnen aus den einzelnen Bezirken vorgenommen und vor Ort beim Aufbau der Serviceeinrichtung geholfen. WELCHE LEISTUNGEN BIETET DAS PFLEGE- UND GESUNDHEITSSERVICE? Es ist kein Geheimnis, dass man sich auf einen möglichen Pflegefall in der Familie nur schwer vorbereiten kann, da es sehr viele verschiedene Ausprägungen von Pflegebedürftigkeit gibt. Außerdem wollen die meisten Menschen nur ungern davon ausgehen und sich damit befassen, dass jeder Einzelne von uns einmal betroffen sein kann. Dafür gibt es das Pflege- und Gesundheitsservice. Denn genau was diese Thematik betrifft, sind kompetente Beratungen am sinnvollsten. Die meisten Fälle stellen sich so dar, dass die Pflegebedürftigkeit eines Angehörigen plötzlich auftritt. Ein Beispiel, das jeden treffen kann: Aufgrund eines Schlaganfalles wird jemand ein Pflegefall. Was geschieht dann? Was ist zu tun? Was kann ich an Unterstützung und Hilfe erwarten, sei es finanziell oder als Dienstleistung, die mich als Angehöriger entlastet? Und genau hier bietet sich das Service des Pflege- und Gesundheitsservice an, denn es wird den Betroffenen und Angehörigen in diesem Fall alles Nötige organisiert und sie werden darüber informiert, was an Versorgung möglich ist und was zu tun ist. n Öffnungszeiten Wolfsberg, St. Veit, Klagenfurt, Spittal, Völkermarkt und Villach Montag Freitag 08:00 12:00 Uhr, nachmittags nach Vereinbarung PGS WOLFSBERG Büro in der Bezirkshauptmannschaft Wolfsberg Am Weiher 5/6, 9400 Wolfsberg Tel. (04352) Ihre Beraterinnen: Ulrike Lackner; Sandra Kanitsch, DGKS PGS ST. VEIT AN DER GLAN Büro in der Bezirkshauptmannschaft St. Veit an der Glan, Amtsgebäude II Marktstraße 15, 9300 St. Veit an der Glan Tel. (04212) Ihre Beraterinnen: Silvia Kaltschmidt, DGKS; Manuela Otti, BA PGS KLAGENFURT AM WÖRTHERSEE Büro im Magistrat Klagenfurt (im Innenhof) Bahnhofstraße Klagenfurt am Wörthersee Tel. (0463) Ihre Beraterinnen: Birgit Reibnegger, DGKS; Jasmin Brandstätter, MSc PGS SPITTAL AN DER DRAU Tiroler Straße 13, 9800 Spittal an der Drau PGS VÖLKERMARKT Klagenfurter Straße 9, 9100 Völkermarkt Erdgeschoss, Tür 002 PGS VILLACH Meister-Friedrich-Straße Villach

8 8 PFLEGERATGEBER Betreubares Wohnen Das Ziel ist es, Personen mit den Pflegestufen eins bis drei ein selbständiges Wohnen mit gesellschaftlichem Anschluss und mit einem Pflege- Sicherheitsnetz zu bieten. Dabei können es sich die Betroffenen selbst aussuchen, wann sie sich in die Privatheit der eigenen Wohnung zurückziehen und wann sie die Gemeinsamkeit suchen. B etreubares Wohnen für Menschen mit geringem Pflegebedarf bedeutet: leistbare Mietwohnungen mit einer geregelten Betreuung, die im Wesentlichen Dienstleistungen umfasst, die früher durch eine Großfamilie abgedeckt worden sind. Die Wohnungen sind behindertengerecht gestaltet (breite Türen, behindertengerechtes Bad) und verfügen über eine direkte Verbindung zu einer Pflegeorganisation für Notfälle. Errichtet werden sie von Gemeinnützigen Wohnbaufirmen. Diese sind auch für die Vergabe der Wohnungen zuständig, wobei neben den üblichen Kriterien für die Vergabe wohnbaugeförderter Einheiten auch die Pflegebedürftigkeit und das entsprechende Alter der Bewerber berücksichtigt werden. Für die Mieter der betreubaren Wohnungen gibt es als zusätzliches Angebot einen Alltagsmanager, der sich regelmäßig um die Nutzer der betreubaren Wohnungen kümmert. 80 Prozent dieser Kosten übernimmt das Land, 20 Prozent der Betroffene selbst. Der Hausmeister der Vergangenheit feiert in dem Alltagsmanager sein Comeback. Seine Aufgabe ist es, den Bewohnern bei der Bewältigung des Alltags zu helfen. Er organisiert beispielsweise Pflegekräfte, wenn sie notwendig sind, oder auch gemeinsame Unternehmungen. Weiters steht eine Reinigungskraft zur Verfü-

9 PFLEGERATGEBER 9 gung, die in jeder Wohnung eine Grundreinigung vornimmt. Zusätzlich können die Mieter auch ein Bügel- und Wäscheservice buchen. Die Herausforderung lautet, für die Bewohner das Pflege- und Haushalts-Niveau wie in einem Heim zu offerieren und den Senioren gleichzeitig ein selbständiges Leben mit maximalem Freiraum zu ermöglichen. Wenn ein Mieter für eine gewisse Zeit umfangreichere Pflegeleistungen benötigt, so bestellt die Hausbetreuerin diese im Rahmen der vom Land subventionierten mobilen Dienste. Idealerweise werden betreute Wohneinheiten in der Nähe eines Pflegeheimes errichtet. Die Pflegekräfte des Heimes betreuen dann auch die Senioren in den Mietwohnungen und stellen so bereits einen Kontakt für die Zeit her, in welcher der Betroffene so pflegebedürftig wird, dass er ins Heim muss. Die Mieter haben bei dieser Konstellation auch die Möglichkeit, die Infrastruktur des Heimes (Essen, Kleiderwaschen) natürlich gegen Bezahlung zu nutzen. An Standorten, wo kein Pflegeheim vorhanden ist, werden betreute Wohneinheiten bevorzugt in Kombination mit einer Tagesstätte und vielleicht auch mit dem Stützpunkt eines mobilen Dienstes platziert. n Informationen über den Bau von betreubaren Wohneinheiten erhalten Sie bei den Gemeinden und bei den gemeinnützigen Bauträgern. GEMEINNÜTZIGE BAUTRÄGER: LWBK Landeswohnbau Kärnten Ferdinand-Seeland-Straße Klagenfurt Tel. (0463) , Fax: (0463) office@lwbk.at, FORTSCHRITT Gemeinn. Bau-, Wohnungs- und Siedlungsgen. für Kärnten Fortschritt, reg.gen.m.b.h. Kinoplatz 6/1, 9020 Klagenfurt Tel. (0463) Fax: (0463) oder wohnbau@fortschritt.at DRAU WOHNBAU Drau Wohnbau Gemeinnützige Wohnungsgesellschaft mbh Karnerstraße 1, 9020 Klagenfurt Tel. (0463) , Fax: (0463) dw@dw-wohn.at, Kärntner Siedlungswerk Gemeinn. gmbh Karnerstraße 1, 9020 Klagenfurt Tel. (0463) , Fax: (0463) ksw@ksw-wohn.at, HEIMAT Gemeinn. Bau-, Wohn- und Siedlungsgenossenschaft Heimat, reg. Gen.m.b.H. Zeno-Goess-Straße 13a, 9503 Villach Tel. (04242) , Fax: (04242) wohnbau@heimat-villach.at KÄRNTNER FRIEDENSWERK Kärntner Friedenswerk gemeinn. Wohnungsgesellschaft m.b.h. Pischeldorfer Straße 38, 9020 Klagenfurt Tel. (0463) , Fax: (0463) office.kfw@wohnbaugruppe.at KÄRNTNERLAND Gemeinn. Wohnbaugenossenschaft, reg.gen.m.b.h. Bahnhofstraße 38c, 9020 Klagenfurt Tel. (0463) , Fax: (0463) office@kaerntnerland-gbv.at VORSTÄDTISCHE KLEINSIEDLUNG Gemeinn. Siedlungsgenossenschaft Vorstädtische Kleinsiedlung in Klagenfurt, e.gen.m.b.h. Pischeldorfer Straße 38, 9020 Klagenfurt Tel. (0463) , Fax: (0463) office.vks@wohnbaugruppe.at TREIBACHER Gemeinn. Treibacher Siedlung, Gesellschaft m.b.h. St. Stefaner Weg 21, 9330 Althofen Tel. (04262) , Fax: (04262) office@treibacher-siedlung.at

10 10 PFLEGERATGEBER Foto: Chariclo - Fotolia.com Mit der Schaffung der Zentren für psychosoziale Rehabilitation (ZPSR) wurde ein wesentlicher Schritt dahingehend gesetzt, dass psychisch Erkrankte möglichst lange in ihrer Heimatgemeinde integriert bleiben. Im Vordergrund steht deren Eingliederung in normale Lebenszusammenhänge. BETREUUNG UND HILFE Die ZPSR betreuen jüngere Patienten, mit dem Ziel einer Reintegration in das Berufs- und Alltagsleben, und ältere chronisch kranke Patienten, die neben psychischer und sozialer Betreuung in geringem Maß auch körperlicher Pflege bedürfen. Die ZPSR sind baulich und räumlich angemessen ausgestattet und bieten multiprofessionelle Betreuung und rehabilitative Leistungen in den Bereichen Tagesstruktur, Arbeit und Wohnen. Besonderes Augenmerk wird auf die Kontinuität fachärztlicher Betreuung und allgemeiner medizinischer Versorgung durch praktische Ärzte und Fachärzte vor Ort gelegt. Bei zunehmender Pflegebedürftigkeit übernehmen spezialisierte Pflegeheime mit Schwerpunkt Gerontopsychiatrie die Pflege. WOHNEN IM FAMILIENVERBAND Der überwiegende Anteil der ZPSR besteht aus landwirtschaftlichen Betrieben, die den Patienten neben Wohnen im Familienverband auch Beschäftigungsmöglichkeiten bieten. Die Größe Spezielle Betreuung für psychisch Erkrankte Die Zentren für psychosoziale Rehabilitation übernehmen die Langzeitbetreuung von chronisch psychisch Kranken, die vorübergehend oder auf Dauer Betreuung und Hilfe benötigen. der einzelnen Einrichtungen schwankt zwischen einem und 73 Plätzen. 12 Einrichtungen verfügen über bis zu 15 Betreuungsplätze, lediglich vier Einrichtungen haben mehr als 44 Plätze, wobei auch bei diesen auf eine Gliederung in familiäre Einheiten Bedacht genommen wird. GERONTOPSYCHIATRISCHE EINRICHTUNGEN Gerontopsychiatrie befasst sich mit psychischen Erkrankungen und Verhaltensstörungen alter und pflegebedürftiger Menschen. Der Schwerpunkt gerontopsychiatrischer Einrichtungen liegt in der Betreuung von psychiatrischen Patienten mit somatischen Erkrankungen und Mobilitätseinschränkungen. Die notwendige Spezialisierung findet ihre Berücksichtigung bereits im Angebot des Caritaspflegeheimes in Maria Elend, des Pflegeheimes der Schulschwestern in Bleiburg sowie im Anderen Haus des Alterns (AHA) Haus Monika in Lind ob Velden. Neben den ZPSR gibt es auch stationäre Rehabilitationseinrichtungen für psychisch Kranke von pro mente kärnten ( Übergangswohnheim Flurgasse und sozialtherapeutische Wohngemeinschaft Haus Landskron ) und die Wohn- und Betreuungsheime für chronisch psychisch kranke Personen ( Haus Südufer, Villa Kunterbunt und Wohngemeinschaft Impuls ). Weitere Informationen erhalten Sie bei Herrn Mag. Erich Rieger, Abteilung 4 Kompetenzzentrum Soziales, unter der Telefonnummer n

11 PFLEGERATGEBER 11 Foto: Gina Sanders Fotolia.com Ddie Aufgaben des Sozialbereichs umfassen mehr als die finanzielle soziale Absicherung der Menschen. Es geht auch darum, für sozial benachteiligte Personen den Alltag lebenswert zu gestalten. Die Betagtenerholungsaktion ist eine Maßnahme, die genau darauf abzielt. ANERKENNUNG FÜR ÄLTERE GENERATION Die Vorsorge für unsere älteren MitbürgerInnen ist eines der wesentlichsten Anliegen einer engagierten Sozialpolitik. Neben einer großen Qualitätsoffensive im Bereich der mobilen als auch der stationären Sozialen Dienste gilt es auch, diese Urlaubsaktion sicherzustellen. Gerade für die älteren Mitmenschen, welche Zeit ihres Lebens durch ihre Arbeit und Fürsorge, unter vielen Entbehrungen, zu der heutigen Errungenschaft beigetragen haben, soll dieses Angebot des Landes Kärnten eine Anerkennung darstellen. ERHOLUNG UND ENTSPANNUNG Dieser zweiwöchige Urlaub soll eine kurze Zeit der Erholung und Entspannung ermöglichen. Die Erholungsaktion ist ein wesentlicher Beitrag zur Gesundheitsvorsorge, weshalb sich der Sozialreferent auch in Zukunft dafür einsetzen wird, damit diese Betagten-Erholungsaktion finanziert und durchgeführt werden kann. Anerkennung für die ältere Generation Die Betagten-Erholungsaktion des Landes Kärnten ist ein wichtiger Beitrag zur Erholung und zum Wohlbefinden der älteren Generation. WER KANN DARAN TEILNEHMEN? Kärntner Pensionistinnen und Pensionisten, die sozial- und erholungsbedürftig sind, wobei Frauen das 60. Lebensjahr und Männer das 65. Lebensjahr erreicht haben müssen. Teilnehmen an dieser Erholungsaktion können Personen, die keine besondere Betreuung und Pflege brauchen. Die Mitnahme einer Betreuungsperson ist nicht möglich. WAS SIND DIE VORAUSSETZUNGEN? Teilnehmen können Bezieherinnen und Bezieher von Mindestpensionen. WER BEZAHLT? Die Kosten dieser Erholungsaktion (Unterkunft, Verpflegung, Ortstaxe, Buskosten) werden zwischen dem Amt der Kärntner Landesregierung, Abteilung 4 Kompetenzzentrum Soziales, und den Magistraten/Gemeinden geteilt. ANTRAGSTELLUNG? Zuständig ist das Sozialamt Ihrer Wohnsitzgemeinde/Magistrat, bei dem die Anträge eingebracht werden können. Für Anregungen und Wünsche steht Ihnen die Landeskoordinatorin der Betagten- Erholungsaktion, Frau Elisabeth Muschlin, Abteilung 4 - Kompetenzzentrum Soziales, unter der Telefonnummer gerne zur Verfügung. n

12 12 PFLEGERATGEBER Foto: K.-U. Häßler - Fotolia.com Beitrag zur Pflege Ab 1. Juli 2012 haben unterhaltspflichtige Kinder für Eltern, die im Pflegeheim versorgt werden, einen Kostenbeitrag zu bezahlen. Das Sozialministerium begrüßte es in der Begutachtung, dass dieser Beitrag sozial verträglich gestaltet ist. In Österreich basiert die Verpflichtung eines Kindes für notleidende Eltern, Beiträge zu zahlen, auf dem Allgemeinen Bürgerlichen Gesetzbuch (ABGB). Der Kostenbeitrag in Kärnten ist ein Beitrag zur Generationensicherung. Unterhaltspflichtige Kinder leisten für ihre Eltern, die im Pflegeheim untergebracht sind, einen monatlichen Kostenbeitrag der sozial verträglich gestaltet ist. WIE WIRD DER BEITRAG BERECHNET? Das Kärntner System berücksichtigt einen Grundfreibetrag von Euro, der in jedem Fall vom durchschnittlichen monatlichen Nettoeinkommen (monatliches Nettoeinkommen multipliziert mit 14 dividiert durch 12, da die Sonderzahlungen berücksichtigt werden) abgezogen wird. Weiters gibt es Freibeträge für Ehepartner ohne eigenes Einkommen (Nachweis Alleinverdienerabsetzbetrag) und für Kinder. Für die ersten 300 Euro über dem Freibetrag sind 18 Prozent fällig, für die nächsten 300 Euro 17 Prozent, für die nächsten 16 Prozent. Das Berechungssystem funktioniert mit jeweiligen 300-Euro-Sprüngen bis zum Betrag von Euro. Beträge, die über einem Nettoeinkommen von Euro liegen, werden mit 11 Prozent bemessen. BEISPIEL ALLEINVERDIENER: Wie viel muss ein Alleinverdiener, der seine Frau und sein Kind zu erhalten hat, für seine pflegebedürftigen Eltern zahlen, wenn er über ein monatliches Bruttoeinkommen von Euro verfügt? In diesem Fall fällt noch kein Kostenbeitrag an:

13 PFLEGERATGEBER 13 Netto erhält er 1.513,14 Euro. Inklusive Urlaubs- und Weihnachtsgeld (Einkommen multipliziert mit 14, dividiert durch 12) ergibt dies einen monatlichen Nettoverdienst von ,33 Euro. Davon werden als Freibetrag Euro sowie 433,44 Euro (Ehefrau) und 139,32 Euro (Kind) insgesamt 1.732,76 Euro abgezogen. Damit bleiben 32,57 Euro übrig. Der monatliche Beitrag für die Eltern würde 18 Prozent von diesem Betrag, sohin 5,86 Euro, ausmachen. Da jedoch die Geringfügigkeitsgrenze bei 10 Euro liegt, ist kein Kostenbeitrag zu entrichten. BEISPIEL ALLEINSTEHENDER: Wie viel bezahlt ein Alleinstehender mit einem Brutto-Einkommen von Euro monatlich? Netto erhält er Euro. Inklusive Urlaubsund Weihnachtsgeld (Einkommen multipliziert mit 14, dividiert durch 12) ergibt dies einen monatlichen Nettoverdienst von Euro. Davon werden Euro als Freibetrag abgezogen, dem Regress unterliegen damit 484 Euro: 54 Euro (18 Prozent von 300 Euro) plus 30,28 Euro (17 Prozent von 184 Euro) für die Regressermittlung: Das ergibt einen Kostenbeitrag von 85,28 Euro. WER MUSS BEITRÄGE FÜR WEN ZAHLEN? Nur Kinder für ihre Eltern bzw. Eltern für ihre Kinder. Keine Verpflichtung gibt es gegenüber Großeltern bzw. Enkeln oder gegenüber Geschwistern. Auch Schwiegerkinder sind nicht kostenbeitragspflichtig. Grundsätzlich wird jedes Kind von Heimbewohnern gemäß seinem Einkommen in Anspruch genommen. Familieninterne Absprachen über allfälliges Vermögen werden dabei nicht berücksichtigt. Wenn die Kostenbeiträge, die mehrere Kinder leisten, den monatlichen Zuschuss des Landes für den Heimbewohner übersteigen, werden sie aliquot gekürzt. GIBT ES AUSNAHMEN? Wenn ein Kostenbeitrag aus sittlichen Gründen nicht gerechtfertigt ist, wird ein solcher auch nicht vorgeschrieben. Dies ist der Fall, wenn sich ein Vater nachweislich nicht um seine Kinder gekümmert hat: Dann wird von dem Angehörigen auch keine Zuzahlung gefordert. Ein Hinweis darauf ist beispielsweise nicht oder nur fallweise geleisteter Unterhalt. Auch in sozialen Härtefällen kann ein Kostenbeitrag vorübergehend ausgesetzt bzw. reduziert werden. Die Betroffenen sollten einen entsprechenden Antrag an die Sozialabteilung stellen. WARUM IST DER REGRESS NOTWENDIG? Der Kostenbeitrag erinnert an den Generationenvertrag. Es ist fair und vertretbar, dass nach Ausschöpfung aller Einkommen der Person, die die Pflege in Anspruch nimmt, Eltern für Kinder bzw. Kinder für Eltern einen kleinen Teil der nicht gedeckten Kosten bezahlen, bevor die öffentliche Hand also der Steuerzahler einspringt. Die Kosten für die Pflege der Senioren steigen jährlich um 15 bis 20 Millionen Euro. Seit 2004 haben sie sich auf mittlerweile 180 Millionen Euro verdoppelt. Von 2010 bis 2012 wurde das Angebot um mehr als 400 zusätzliche Betten erhöht. Es besteht die Sicherheit, dass jeder, der eine stationäre Pflege benötigt, diese auch in adäquater Qualität bekommt. Bis dato gab es eine Schieflage gegenüber der Pflege zuhause. Familien, die ihre Angehörigen daheim versorgen, nehmen dabei Mühen und auch Kosten auf sich, während die stationäre Pflege davon befreit war. Experten der Abteilung 4 - Kompetenzzentrum Soziales stehen für persönliche Fragen Rede und Antwort! Infohotline: (0463)

14 14 PFLEGERATGEBER Foto: Gina Sanders Fotolia.com Mobile Pflege- und Betreuungsdienste Für die Pflege zu Hause können Sie Hilfe in verschiedensten Bereichen in Anspruch nehmen. Immer mehr Menschen wollen in ihren eigenen vier Wänden professionell gepflegt und betreut werden. Immer mehr Angehörige sind bereit, diese Aufgabe zu übernehmen. Beide aber wollen sich dabei durch professionelle Pflege unterstützen lassen. Denn Pflege daheim kann nur dann gelingen, wenn die Bedingungen dazu vorhanden sind. In Kärnten bieten verschiedene Dienste mobile Betreuung und Pflege an. Die MitarbeiterInnen dieser Dienste kommen stundenweise zu Ihnen ins Haus. Finanziert werden die Dienste vom Land Kärnten, mit einem je nach Leistung und Einkommen unterschiedlichen Selbstbehalt. Über den Sozial- und Gesundheitssprengel in Ihrem Bezirk erfahren Sie, wer in Ihrer Umgebung welchen Dienst anbietet. WELCHE DIENSTE GIBT ES IM BEREICH DER MOBILEN BETREUUNG UND PFLEGE? Die mobilen Dienste bieten in den Bereichen Hauskrankenpflege Hauskrankenhilfe Hilfe zur Weiterführung des Haushaltes und Unterstützung an.

15 PFLEGERATGEBER 15 WAS IST DIE HAUSKRANKENPFLEGE? Hauskrankenpflege ermöglicht es, in den eigenen vier Wänden zu bleiben und fachgerechte, nach Qualitätsstandards ausgeführte Pflege und Betreuung zu bekommen. Diplomiertes Gesundheits- und Krankenpflegepersonal kommt zu Ihnen ins Haus und bietet in Abstimmung mit dem Hausarzt medizinische Fachpflege. Bei der Pflege von PatientInnen jeden Alters wird insbesondere die Wiedererlangung der Selbständigkeit gefördert. Angehörige können durch die Hauskrankenpflege bei ihrer Pflegeleistung unterstützt bzw. entlastet werden. Das Leistungsangebot der Hauskrankenpflege umfasst im Wesentlichen: Durchführung der Behandlungspflege (teilweise aufgrund ärztlicher Anordnung) Einschätzung der Pflegebedürfnisse und des Grades der Pflegeabhängigkeit sowie Feststellung und Beurteilung der zur Deckung dieser Bedürfnisse zur Verfügung stehenden Ressourcen Planung der Pflege mit Festlegung von Zielen und Maßnahmen Beratung der Pflegebedürftigen und der betreuenden Angehörigen in Hinblick auf pflegerische Probleme, Hilfsmittel, Ernährung, Veränderungen der Lebensumstände sowie bezüglich der Inanspruchnahme von Dienstleistungen der Hauskrankenhilfe Überwachung der KlientInnen und Anleitung von Angehörigen und sonstigen Helfern (Hilfe zur Selbsthilfe) Aktivierung und Mobilisierung der KlientInnen durch Atem-, Geh- und sonstige aktive Bewegungsübungen Übernahme von gesundheitsfördernden und erzieherischen Aufgaben wie die Förderung der Selbstverantwortung für die Gesundheit oder die Erkennung von Frühsymptomen häufiger Krankheiten Betreuung Sterbender und Unterstützung der Angehörigen WAS IST DIE HAUSKRANKENHILFE? Wenn Sie Unterstützung bei Aktivitäten des täglichen Lebens benötigen, die nicht allein auf das körperliche, sondern auch auf das psychische und soziale Wohlbefinden abzielt, wenden Sie sich an die Hauskrankenhilfe. Die Hauskrankenhilfe soll folgende Funktionen erfüllen: Möglichkeit zum Verbleib in Ihrer gewohnten häuslichen Umgebung Vermeidung bzw. Verzögerung von stationären Aufnahmen Möglichkeit zur früheren Entlassung aus der stationären Versorgung durch Sicherstellung der Nachbetreuung zu Hause Unterstützung und Entlastung der Angehörigen Hilfestellung zur Aufrechterhaltung sozialer Kontakte zur Verhinderung von Isolierung und Vereinsamung Durchführung der Grundtechniken der Pflege (Bettenmachen, Lagern, Aufstehen und Ankleiden, Ausziehen, Mobilisation, einfache Verbandstechnik, Reinigung und Desinfektion von Behelfen etc.) Hilfestellung bei der Körperpflege und Ernährung Durchführung hauswirtschaftlicher Tätigkeiten (beschränkt auf die Sauberkeit in der unmittelbaren Umgebung) WAS IST DIE HILFE ZUR WEITERFÜHRUNG DES HAUSHALTES (HEIMHILFE)? Wenn Sie Unterstützung beim Sauberhalten ihrer Wohnung, beim Einkaufen und bei sonstigen Aktivitäten des täglichen Lebens benötigen, wenden Sie sich an die Heimhilfe. Die Heimhilfe kommt ins Haus, kümmert sich um den Haushalt, sorgt für das körperliche Wohl und hält die Verbindung nach draußen. Der Tätigkeitsbereich der Heimhilfe erstreckt sich auf folgende Leistungsbereiche: Hauswirtschaftliche Tätigkeiten (Reinigen, Einkaufen, Heizen)

16 16 PFLEGERATGEBER MOBILE PFLEGE- UND BETREUUNGSDIENSTE AVS Fischlstraße 40, 9020 Klagenfurt Tel. (0463) , Hauskrankenhilfe Velden Franz-Moro-Weg 2, 9220 Velden Tel. (04274) 52560, Hauskrankenhilfe Klagenfurt Herrengasse 14/H, 9020 Klagenfurt Tel. (0463) 57525, Hauskrankenhilfe Spittal Neuer Platz 1, 9800 Spittal/Drau Tel. (04762) 44109, Hilfswerk Kärnten 8.-Mai-Straße 47, 9020 Klagenfurt Tel , Kärntner Caritasverband Sandwirtgasse 2, 9020 Klagenfurt Tel. (0463) Österreichisches Rotes Kreuz Grete-Bittner-Straße 9, 9020 Klagenfurt Tel. (0463) , Sozialhilfe Kärntner Frauen Kumpfgasse 20/II, 9020 Klagenfurt Tel. (0463) , Sozialmedizinischer Betreuungsring Krumpendorf Hauptstraße 155, 9201 Krumpendorf Tel. (04229) 3838, Sozialmedizinischer Betreuungsring Maria Saal Domplatz 6, 9063 Maria Saal Tel. (04223) 3253, Volkshilfe Kärnten Platzgasse 18, 9020 Klagenfurt Tel. (0463) Mobiler Pflegedienst Klagenfurt Rudolfsbahngürtel 2, 9020 Klagenfurt Tel. (0463) Körperpflege (soweit keine spezifischen Krankenpflegemaßnahmen notwendig sind) Ernährung (Zubereitung einfacher Mahlzeiten, Kontrolle der richtigen Ernährung, Hilfestellung bei der Nahrungsaufnahme) Unterstützung beim Gehen und Aufstehen, Besorgung der Medikamente, Erinnerung an die Medikamenteneinnahme, Beobachtung aller Auffälligkeiten und Veränderungen im Zustandsbild. WAS KANN MIR ESSEN AUF RÄDERN BIETEN? Menschen, die ständig oder vorübergehend aus gesundheitlichen Gründen nicht in der Lage sind, sich eine warme Mahlzeit zuzubereiten oder sich eine warme Mahlzeit zu besorgen, können vorübergehend oder ständig Essen auf Rädern in Anspruch nehmen. Zwei Möglichkeiten werden in den meisten Gemeinden angeboten: die tägliche Zustellung mit einer warmen Mahlzeit oder Zustellung von Tiefkühlkost ein Mal wöchentlich Angeboten werden Normal-, Diabetiker- und leichte Kost Erkundigen Sie sich bei Ihrer Gemeinde bzw. beim Magistrat, beim Sozial- und Gesundheitssprengel und beim Pflege- und Gesundheitsservice Ihres Bezirks nach den Angeboten. AN WEN WENDE ICH MICH IM BEDARFSFALL? Wenn Sie oder ein/e Angehörige/r einen der oben genannten Dienste benötigen, wenden Sie sich bitte an den Sozial- und Gesundheitssprengel oder direkt an den Dienst. WAS KOSTEN MOBILE BETREUUNGS- UND PFLEGEDIENSTE? Wie viel eine Stunde eines mobilen Betreuungs- und Pflegedienstes kostet, ist abhängig von Ihrem Nettohaushaltseinkommen und von der Art des Dienstes (Hauskrankenpflege, Hauskrankenhilfe, Hilfe zur Weiterführung des Haushaltes). Die Mindestkosten pro Stunde belaufen sich auf sechs Euro, die maximalen Kosten pro Stunde auf circa 39 Euro. n

17 PFLEGERATGEBER 17 Foto: Robert Kneschke Fotolia.com Als Dankeschön und Zeichen der Wertschätzung für die engagierte häusliche Pflegetätigkeit, die pflegende Angehörige zum Wohlergehen ihrer betreuungs- und pflegebedürftigen Verwandten erbringen, können sich interessierte Personen beim Sozialreferat melden. Die Pflege und Betreuung hilfe- und pflegebedürftiger naher Verwandter im Kreis der Familie geht sehr oft an die Grenzen des physisch und psychisch Machbaren der Pflegeperson. Zumeist sind es Frauen, die sich um die körperlich und/oder geistig beeinträchtigten Verwandten täglich kümmern und rund um die Uhr 365 Tage im Jahr für das Wohl der/des Pflegebedürftigen und anderer Familienmitglieder zuständig sind. Die häusliche Pflegesituation dauert in der Regel über Jahre an, ohne dass die Möglichkeit zum Ausspannen und Erholen der Hauptpflegeperson gegeben ist. Das Pflegetätigkeit sowohl körperlich als auch seelisch belastend ist, merken die pflegenden Angehörigen erst spät oft zu spät, nämlich dann, wenn sie selbst erkrankt sind. Um dieser Entwicklung zeitgerecht Einhalt zu gebieten, wurde der Pflegeurlaub für pflegende Angehörige ins Leben gerufen. Um neue Kraft für den Pflegealltag zu schöpfen, ist es daher wichtig, den pflegenden Angehörigen eine pflegefreie Zeit zu bieten, die ausschließlich der eigenen Gesundheit und Regeneration dient. n Auszeit vom Pflegealltag Das Land Kärnten sorgt für pflegende Angehörige und bietet einen Urlaub von der Pflege. WER DARF DEN GEFÖRDERTEN URLAUB IN ANSPRUCH NEHMEN? Der Antrag erfolgt über die Person, die die/den Pflegebedürftige/n zum überwiegenden Teil (Hauptpflegeperson) pflegt. WIE LANGE DAUERT DER URLAUB UND WIE OFT KANN DIESER BEANTRAGT WERDEN? Das Ausmaß des Aufenthalts beträgt eine Woche, der Urlaub kann alle zwei Jahre beantragt werden. Pflegende Angehörige mit Pflegebedürftigen in den Stufen sechs und sieben können jährlich beantragen, wobei Erst-AntragsstellerInnen mit Pflegebedürftigen in den Stufen sechs und sieben vorrangig behandelt werden. WELCHE EINRICHTUNGEN WERDEN ZUR VERFÜGUNG GESTELLT? Der Aufenthalt erfolgt in einer Kureinrichtung, welche vom Amt der Kärntner Landesregierung, Abteilung 4 - Soziales ausgewählt wird und richtet sich nach Maßgabe der vorhandenen freien Plätze. Das Land Kärnten bietet sieben Übernachtungen in einer Kureinrichtung im Einzelzimmer auf Vollpensionsbasis, kurärztliche Untersuchungen, individuelle Therapieanwen dungen, Benützung der Infrastruktur (Hallenbad, Freibad, Sauna, Rahmenprogramm etc.) sowie Vorträge zu pflegerelevanten Themen. Informationen zum Urlaub für pflegende Angehörige erhalten Sie bei Fr. Dr. Michaela Miklautz, Abteilung 4 - Kompetenzzentrum Soziales, unter der Telefonnummer

18 18 PFLEGERATGEBER PFLEGEHEIME Foto: GordonGrand Fotolia.com Ihre Betreuung rund um die Uhr Wer sich nicht in seinen eigenen vier Wänden pflegen lassen kann oder will, wird die Unterbringung in einem Pflegeheim in Betracht ziehen. In ganz Kärnten stehen Ihnen zahlreiche Heime zur Verfügung. Die Unterbringung in einem Pflegeheim ist die umfassendste aber auch kostenintensivste Form der Betreuung von Seniorinnen und Senioren. Prinzipiell gilt, dass niemand ohne seine ausdrückliche Zustimmung in ein Heim aufgenommen wird. Die flächendeckende stationäre Versorgung mit Pflegeheimen wird dank einer Heimbau-Offensive des Landes Kärnten garantiert. Landesweit stehen den Kärntnerinnen und Kärntnern zahlreiche Einrichtungen zur Verfügung. Heime bieten nicht nur die dauerhafte Versorgung von Pflegebedürfitgen, auch kurzfristige Unterbringungen werden angeboten. Wenn etwa eine plötzliche schwere Erkrankung die Betroffenen und Angehörigen vor eine schwierige Situation stellt, kann man die Übergangspflege in Anspruch nehmen. Diese richtet sich an pflegebedürftige Menschen, die eine Starthilfe vom Krankenhaus nach Hause brauchen. Dabei wird alles getan, damit die Betroffenen wieder in ihre eigenen vier Wände zurückkehren können. Eine weitere Möglichkeit ist die Kurzzeitpflege: Wenn die pflegenden Angehörigen aus verschiedenen Gründen für eine gewisse Zeit die Betreuung nicht durchführen können, können sie den Pflegebedürftigen vorübergehend im Heim unterbringen. Im Folgendem werden alle vom Land genehmigten Pflegeheime vorgestellt, gegliedert nach Bezirken. In allen Einrichtungen besteht auf Antrag die Möglichkeit einer Kostenübernahme durch das Land, wenn die eigenen Mittel (Pension) nicht ausreichen. Ausnahmen werden gesondert angeführt. n

19 PFLEGEHEIME KLAGENFURT/STADT 19 Ganzheitliche Betreuung mit Gartenparadies Im Jahr 1994 übernahm die Caritas die Liegenschaft von den Schwestern des Dritten Ordens des heiligen Franziskus. Das Gebäude wurde den Anforderungen eines modernen Pflegeheimes angepasst und bietet heute 85 Personen in freundlichen Ein- und Zweibettzimmern ein Zuhause. Veranstaltungssaal, Hauskapelle und Aufenthaltsräume erweitern den Lebensraum. n IM FREIEN: Der parkähnliche Garten mit seinen befestigten Wegen, einem Pavillon, dem Marienmarterl, dem alten Baumbestand und dem gepflegten Nutz- und Blumengarten lädt ins Freie ein. n SORGSAME BEGLEITUNG UND PFLEGE: Entsprechend dem Motto einzuhause geben, einzuhause sein, einzuhause leben wird auf persönliche, gemeinschaftliche und religiöse Bedürfnisse der Bewohnerinnen und Bewohner Bedacht genommen. Wichtig ist die Erhaltung größtmöglicher Selbständigkeit wie auch Einbeziehung in gemeinschaftliche Aktivitäten wie Feiern im Jahreskreis oder Spiel- und Bastelrunden. Der Speiseplan wird auf die jeweilige gesundheitliche Situation abgestimmt. Die medizinische Versorgung durch die niedergelassenen Ärzte (freie Arztwahl) ist jederzeit gewährleistet. Der Würde des Alters ein Zuhause geben Seit 2004 gibt es das Altenwohn- und Pflegeheim Harbach. Es ist gegliedert in sechs kleinere Wohneinheiten mit eigenen Koch- und Essbereichen und bietet Platz für 85 Bewohner in 59 Einzelzimmern und 13 Doppelzimmern. Die hellen und freundlichen Zimmer können nach eigenen Wünschen eingerichtet werden, sie verfügen über ein pflegegerechtes Bad. Pro Stockwerk gibt es eine Loggia bzw. ebenerdig eine Terrasse, der Park des ehemaligen Klosters lädt zu Spaziergängen ein. n KONZEPT: Die Pflege basiert auf einem speziellen integrativen Pflegekonzept: Hilfe wird dann erteilt, wenn Unterstützung notwendig wird. Medizinische Betreuung wird durch praktische Ärzte und Fachärzte (freie Arztwahl) gewährleistet und es ist auch die Möglichkeit der Unterstützung durch Seelsorger, Hospizmitarbeiter und mobile Palliativteams gegeben. n PERSÖNLICHE BETREUUNG: Angewendet wird das Modell der Bezugspflege: Ein zugeteilter Mitarbeiter kümmert sich um die individuellen Wünsche des Bewohners. Diplomiertes Personal ist für die Pflegeplanung und die Umsetzung der medizinischen Versorgung verantwortlich. FRANZISKUSHEIM Feldkirchner Straße 51, 9020 Klagenfurt Tel. (0463) , Fax: (0463) fanziskusheim@caritas-kaernten.at ALTENWOHN- UND PFLEGEHEIM HARBACH Harbacher Straße 68, 9020 Klagenfurt Tel. (0463) , Fax: (0463) harbach.pflege@diakonie-delatour.at

20 20 PFLEGEHEIME KLAGENFURT/STADT Neu: Altenwohn- und Pflegeheim St. Peter Im Juli 2012 eröffnet das neue Altenwohn- und Pflegeheim St. Peter. Gegliedert ist es in sechs kleinere Wohneinheiten mit eigenen Koch- und Essbereichen und bietet Platz für 85 Bewohner in 71 Einzelzimmern und 7 Doppelzimmern. Die hellen und freundlichen Zimmer können nach eigenen Wünschen eingerichtet werden, sie verfügen über ein pflegegerechtes Bad. Pro Stockwerk gibt es eine Loggia bzw. ebenerdig eine Terrasse sowie einen Park mit Streichelzoo. n KONZEPT: Die Pflege basiert auf einem speziellen integrativen Pflegekonzept: Hilfe wird dann erteilt, wenn Unterstützung notwendig wird. Medizinische Betreuung wird durch praktische Ärzte und Fachärzte (freie Arztwahl) gewährleistet und es ist auch die Möglichkeit der Unterstützung durch Seelsorger, Hospizmitarbeiter und mobile Palliativteams gegeben. n PERSÖNLICHE BETREUUNG: Angewendet wird das Modell der Bezugspflege: Ein zugeteilter Mitarbeiter kümmert sich um die individuellen Wünsche des Bewohners. Diplomiertes Personal ist für die Pflegeplanung und die Umsetzung der medizinischen Versorgung verantwortlich. ALTENWOHN- UND PFLEGEHEIM ST. PETER Harbacher Straße 72, 9020 Klagenfurt Tel. (0463) , Fax: (0463) stpeter.pflege@diakonie-delatour.at Rundum-Betreuung im Zentrum der Stadt Das Haus Martha liegt im Zentrum von Klagenfurt in unmittelbarer Nähe des Benediktinerund des Hl.-Geist-Platzes. Das unter dem Namen Marienheim bekannte große Gebäude wurde adaptiert und so erweitert, dass 65 Personen, vorwiegend in Einbettzimmern, Platz finden. Aufenthaltsräume, ein Festsaal und eine Hauskapelle sowie zwei Gärten mit befestigten Wegen erweitern den Lebensraum der BewohnerInnen. Die zentrale Lage ermöglicht die Einbindung der BewohnerInnen in das Leben der Stadt und erleichtert Besuche durch Angehörige. Die Parkplatzfrage ist durch eine Tiefgarage gelöst. n SORGSAME BEGLEITUNG UND PFLEGE: Nach dem Grundsatz so selbständig wie möglich, so viel Pflege wie nötig werden Seniorinnen und Senioren im Haus Martha unter fachkundiger Leitung Tag und Nacht liebevoll umsorgt. Der Speiseplan wird auf die jeweilige gesundheitliche Situation abgestimmt. Die medizinische Versorgung ist durch niedergelassene Ärzte (freie Arztwahl) jederzeit gewährleistet. n AKTIVITÄTEN: Es gibt kulturelle Angebote wie Konzerte, Filmvorführungen, Feste und Feiern im Jahreskreis, gemeinsames Singen, Spiel- und Bastelrunden, Gedächtnistraining, Tierbesuche, Ausflüge und wöchentliche Gottesdienste. HAUS MARTHA Viktringer Ring 34, 9020 Klagenfurt Tel. (0463) , Fax: (0463) haus.martha@caritas-kaernten.at

21 PFLEGEHEIME KLAGENFURT/STADT 21 Den Menschen ein Stück seines Weges begleiten Die Stadt Klagenfurt führt im Rahmen der Sozialen Dienste den Seniorenpark der Landeshauptstadt Klagenfurt am Wörthersee, gelegen im schönen ruhigen Hülgerthpark. Die Hülgerthpark genannte Anlage besteht aus drei Häusern: Haus 1, Haus 3 und Haus 5. Die Besonderheit dieses Hauses besteht darin, dass den Heimbewohnern eine flexible Betreuung zukommt. Zum Angebot gehören betreutes Wohnen, Vollversorgung und Pflege. n GESAMTHEITLICHES KONZEPT: Im Hülgerthpark begreift man den Menschen in seiner einzigartigen Gesamtheit. Das pflegerische Denken und Handeln basiert auf beruflichem Wissen und Können und auf dem Aufbau einer vertrauensvollen professionellen Beziehung. Die Pflege und Betreuung wird auf die individuellen Bedürfnisse abgestimmt. Man ist bemüht, den Menschen in seiner aktuellen Lebenssituation mit seinen Stärken und Schwächen anzunehmen, zu unterstützen und zu begleiten. Verständnis und Einfühlungsvermögen sind wesentliche Voraussetzungen für eine bewohnerorientierte Pflege. Nach dem Motto: Wir können das Schicksal des Menschen nicht verändern, wir können ihn nur begleiten und ein Stück seines Weges mit ihm gehen. STÄDTISCHES SENIORENWOHNHEIM HÜLGERTHPARK Haus 1, Haus 3, Haus 5 Hülgerthpark 1, 9020 Klagenfurt Tel. (0463) Ein Ort der Begegnung mit vielseitigen Aktivitäten Das Seniorenwohn- und Pflegeheim Providentia bietet circa 70 BewohnerInnen ein Zuhause und befindet sich in einer sehr ruhigen und gleichzeitig zentralen Lage in Klagenfurt-Annabichl. Das Haus ist umgeben von einer sehr schön gepflegten und idyllischen Parkanlage mit Asphaltwegen, Sitzbänken und einem Gartenpavillon. n AKTIVES LEBEN: Die hohe Qualität der Pflege und Betreuung wird durch eine außergewöhnlich hohe Anzahl qualifizierter MitarbeiterInnen gewährleistet. Bei Providentia sieht man in jedem/r BewohnerIn eine Persönlichkeit mit individuellem Lebensweg. Die Selbständigkeit jedes Einzelnen soll erhalten, unterstützt und gefördert werden. Dafür sorgt unter anderem ein Animationsteam mit täglichen Gemeinschaftsangeboten sowie verschiedensten Veranstaltungen. Mehrmals pro Woche hat man die Möglichkeit, mit dem hauseigenen behindertengerechten Kleinbus, gegen geringe Kostenbeteiligung, an diversen Tagesausflügen teilzunehmen. n SCHMACKHAFT UND GESUND: Geboten werden ausgewogene, gesunde, abwechslungsreiche und frisch zubereitete Mahlzeiten. Täglich können Sie zwischen zwei Menüs wählen. Großer Wert wird auf die Verwendung regionaler und frischer Produkte gelegt. SOZIALWERK PROVIDENTIA, SENIORENWOHN- UND PFLEGEHEIM Leitenweg 61, 9020 Klagenfurt Tel. (0463) 43525, Fax: (0463) management@providentia-klagenfurt.at

22 22 PFLEGEHEIME KLAGENFURT/STADT Erstklassige Ausstattung und höchste Standards Das Wie daham... Seniorenzentrum St. Martin- Kreuzbergl zählt dank seiner erstklassigen Ausstattung, der wunderbaren Lage und höchster Qualitätsstandards in allen Bereichen zu den schönsten Häusern Kärntens. Mit 62 Einzelzimmern und einem Doppelzimmer, einer traumhaften Grünanlage sowie einem eigenen Senioren-Café ist es mit dem Niveau eines sehr guten Hotels vergleichbar. n MODERNSTE BETREUUNG: Der Mensch in seiner Individualität steht im Mittelpunkt. Moderne pflegewissenschaftliche Erkenntnisse werden im Pflegealltag angewendet und gelebt, diplomiertes Personal ist rund um die Uhr anwesend. Über modernste Telefon- und Gegensprechanlagen sind die Mitarbeiter jederzeit erreichbar. Was in vielen Pflegeheimen noch Zukunftsmusik ist, wird im Wie daham... Seniorenzentrum als Selbstverständlichkeit angesehen. n AUSGEZEICHNET: Im Jahr 2009 wurde das Haus mit dem Erwin-Böhm-Zertifikat ausgezeichnet, dafür sind mehrjährige Vorbereitungen und permanente Mitarbeiterausbildungen nötig. Das Pflegezentrum wird regelmäßig von der ENPP-Forschungs- und Bildungseinrichtung kontrolliert und geprüft. Aktiv den Lebensabend genießen 34 Einzel- und 13 Doppelzimmer mit wohnlicher Atmosphäre bieten 60 pflegebedürftigen Menschen im Waldhaus ein gemütliches Zuhause mit bester Betreuung. n ORT DER BEGEGNUNG: Neben der individuellen Pflegebetreuung wird im Waldhaus großer Wert auf gemeinsame Aktivitäten von Jung und Alt gelegt. Durch die gute Zusammenarbeit mit Kindergärten und Schulen ist das Haus ein lebendiger Treffpunkt für Generationen. Gemeinschaftseinrichtungen wie die Sonnenterrasse und der lichtdurchflutete Wintergarten sorgen für zusätzliche Lebensqualität für die BewohnerInnen. n AKTIVITÄTEN: Ob Koch- oder Backstunden, Bepflanzen des hauseigenen Kräutergartens oder Gemeinschaftsspiele wie Bingo oder Kegeln das abwechslungsreiche Aktivitätenprogramm bietet für jede Vorliebe die ideale Freizeitbeschäftigung. Auch das Themencafé erfreut sich großer Beliebtheit. n AUSGEZEICHNET: 2012 wurde das SeneCura Waldhaus mit dem BGF-Gütesiegel, der höchsten nationalen Auszeichnung für betriebliche Gesundheitsförderung, ausgezeichnet. WIE DAHAM SENIORENZENTRUM ST. MARTIN-KREUZBERGL Jantschgasse 1, 9020 Klagenfurt Tel. (0463) , Fax: (0463) direktion.stmartin@wiedaham.at SeneCura WALDHAUS KLAGENFURT-VIKTRING Karl Truppe Straße 7, 9073 Klagenfurt-Viktring Tel. (0463) Fax (0463)

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