1. Das Pflege-Verfassungsgesetz BGBL I 43/2008 vom Das Hausbetreuungsgesetz: Steuer- und sozialversicherungsrechtliche Konsequenzen
|
|
- Hannah Böhler
- vor 8 Jahren
- Abrufe
Transkript
1 1. Das Pflege-Verfassungsgesetz BGBL I 43/2008 vom Dieses hat folgende großzügige Amnestielösung gebracht, deren Inanspruchnahme wir nur empfehlen können. Und zwar ist die Bei Legalisierung (d.h. Meldung der Betreuungspersonen) bis zum oder bei Beendigung der Tätigkeit vor dem , für die Zeit vor dem alles pardoniert. Die nicht bezahlten Sozialversicherungsbeiträge, Abgaben und Steuern vor dem gelten als verjährt. Für die Zeit nach dem und laufend muss bezahlt werden. Sanktionen für verspätete Meldungen gem. ASVG, FinStrG, BAO, gibt es jedoch nicht. Dies alles bei Meldung vor dem Das Hausbetreuungsgesetz: Steuer- und sozialversicherungsrechtliche Konsequenzen 2.1 Grundsätzliches Nach dem Hausbetreuungsgesetz kann die Betreuung ( Pflege darf nach Protest der dafür ausgebildeten Personengruppen nur von diesen angeboten und erbracht werden) in selbständiger oder unselbständiger Form erbracht werden. Welche der beiden Formen vorliegt, richtet sich nach dem Vertragsinhalt (Musterverträge werden auf den Homepages des BMWA und des BMSK angeboten siehe unten). Sollte der Mustervertrag für selbständige Tätigkeit verwendet werden, liegen Einkünfte aus Gewerbebetrieb vor. Soweit nichtselbständige Betreuungspersonen nicht aus den EU-Staaten kommen, wäre eine Arbeitsbescheinigung nach dem Ausländerbeschäftigungsgesetz erforderlich. Falls die Betreuungsperson im Haushalt der betreuten Person wohnt, ist sie in Österreich unbeschränkt steuerpflichtig; bei selbständiger Tätigkeit ist diese Wohnung als Betriebsstätte anzusehen. Sollte kein Wohnsitz oder gewöhnlicher Aufenthalt in Österreich begründet werden, kann zur unbeschränkten Steuerpflicht in Österreich optiert werden, wenn im Ausland nicht mehr als ,-- Jahreseinkünfte erzielt werden. 2.2 Selbständige Tätigkeit (zu empfehlen!) Die betreute Person oder deren Angehörige treffen keine Melde- oder Mitteilungspflichten, abgesehen von der Mitwirkung bei der polizeilichen Meldung beim zuständigen Meldeamt (Gemeinde, Magistrat) Verpflichtungen der Betreuungsperson: Anmeldung bei Gewerbebehörde (NeuföG steht zu) Anmeldung bei der SVA (erfolgt aber auch automatisch von Gewerbebehörde) Bezahlung SVA-Beiträge (quartalsweise) Sollte Jahreseinkommen von ,-- überstiegen sein E-Erklärung Finanzamt Einkommensteuer: Einkunftsart: Gewinnermittlung: Gewerbebetrieb Basispauschalierung (12 % + SV-Beiträge) oder 4/3-Rechnung 1
2 Ab Veranlagung 2008 stehen die 70 % pauschalierten Betriebsausgaben max. 650,--/mtl. nur bei Pflege im Haushalt der pflegenden Person und nicht im Haushalt der gepflegten Person zu. Betriebseinnahmen: Betriebsausgaben: Honorare einschließlich Fahrtkostenersätze zuzüglich Sachbezug : 196,20/monatlich 98,10/halbmonatlich 6,44/täglich Basispauschalierung 12 % + SV, oder tatsächlicher Aufwand einschließlich Fahrtkosten Nur bei Jahreseinkommen über ,-- ist eine Einkommensteuererklärung beim Finanzamt, in dessen Bereich sich die Wohnung der im Zeitpunkt der Erklärungseinreichung betreuten Person befindet, einzubringen. Umsatzsteuer: Zufolge unbeschränkter Steuerpflicht steht der selbständigen Betreuungskraft die Kleinunternehmerregelung bis zu ,-- (= Bruttobetrag) Jahreseinnahmen zu, das heißt keine USt in Rechnung stellen, kein Vorsteuerabzug. Sozialversicherung: Sollte die Betreuungskraft im EU-Ausland bereits sozialversichert sein und dies mittels Formular E-101 nachweisen können, ist sie in Österreich SV-befreit (betreute Person bekommt trotzdem den Zuschuss von bis zu 225,--/mtl.). Sollte sie im EU-Ausland nicht versichert sein und ihre Einkünfte aus Gewerbebetrieb die Kleinstunternehmergrenze von 4.188,12 p.a. (Wert 2008) nicht überschreiten die Umsatzgrenze von ,-- wird dann wohl auch nicht überschritten sein ist sie gem. 4 Abs. 1 Z 7 GSVG beitragsfrei (betreute Person bekommt aber diesfalls keinen Zuschuss). In allen anderen Fällen kommt es in den ersten drei Jahren zur Vorschreibung auf Basis Neueinsteiger -Beitragsgrundlage i.h.v. 537,78/mtl.: 2008: KV 7,65 % von 537,78 = 41,14 / mtl. x 12 = 493,68 p.a. PV 15,75 % von 537,78 = 84,70 / mtl. x 12 = 1.016,40 p.a. BMSVG 1,53 % von 537,78 = 8,13 / mtl. x 12 = 98,76 p.a. UV 91,80 p.a. somit Jahresbeitrag 1.700,64 Beispiel: Betreuungsperson erhält für 14 Tage incl. Fahrtkostenersatz 700,--, sie ist im Haushalt aufgenommen, sie macht die Basispauschalierung geltend. 365 Tage : 14 = 26,07 : 2 Betreuerinnen = 13 mal im Jahr erhält sie die 700,-- 700,-- x 13 = 9.100,00 Sachbezug w.o. 98,10 x 12 = 1.177,20 Summe Betriebseinnahmen ,20 abzüglich 12 % BA gem. 17/ ,26 abzüglich SV-Beiträge w.o ,64 Einkommen p.a ,30 Somit im Beispielsfall weder Einkommensteuer- noch Umsatzsteuerpflicht, eine Meldung beim Finanzamt ist nicht erforderlich. 2
3 2.3 Nichtselbständige Tätigkeit (eher nur in Ausnahmefällen!) Insoweit eine Betreuungsperson durch eine Trägerorganisation (Caritas, Hilfswerk, Volkshilfe, etc.) zur Verfügung gestellt wird, ergeben sich für die betreute Person keine Melde- oder Mitteilungspflichten. Wird aber die Betreuungsperson mittels Arbeitsvertrag (Musterabruf siehe unten) beschäftigt, - sind die detaillierten Bestimmungen des 1 Abs. 2 Z 1-5 HbeG zu beachten, wie Alter, Arbeitszeit, Freizeitanspruch, Pflegestufe 3 erforderlich, nur bei Demenz genügt Pflegestufe 1, Hausgehilfen und Hausangestelltengesetz zb 15 Gehälter ist anzuwenden etc. darüber hinaus hat die betreute Person/Angehörige alle Verpflichtungen eines Arbeitgebers zu erfüllen: Vor Dienstbeginn ist die Betreuungsperson bei der Sozialversicherung anzumelden. Der Sozialversicherungsbeitrag (Arbeitnehmer- und Arbeitgeberbeitrag) ist selbst zu berechnen und an den zuständigen Krankenversicherungsträger abzuführen. Die Lohnsteuer ist bei jeder Lohnzahlung selbst zu berechnen, einzubehalten und an das zuständige Finanzamt (Wohnsitz der betreuten Person) bis zum 15. des folgenden Kalendermonats abzuführen. Der Betreuungsperson ist monatlich eine Lohnabrechnung auszustellen. Für die Betreuungsperson ist ein Lohnkonto zu führen. Die Arbeitgeberin/der Arbeitgeber haftet für die Einbehaltung und Abfuhr der Lohnsteuer. Die Arbeitgeberin/der Arbeitgeber hat an das zuständige Finanzamt den Dienstgeberbeitrag zum Familienlastenausgleichsfond zu entrichten, wenn die Summe der monatlichen Bezügen aus allen Dienstverhältnissen Euro übersteigt (siehe 41 Abs. 1 Z 4 FLAG 1967). Kommunalsteuer fällt für private Haushalte nicht an. Für die Bereitstellung von Kost und Quartier ist der Sachbezugswert für die volle freie Station in Höhe von 196,20 Euro pro Monat bzw. 98,10 Euro für einen halben Monat bzw. 6,54 Euro für einen Tag dem Arbeitslohn hinzuzurechnen. Der Sachbezug erhöht die Bemessungsgrundlage für die Berechnung der Sozialversicherungsbeiträge und der Lohnsteuer. Die Arbeitgeberin/der Arbeitgeber hat nach Ablauf des Kalenderjahres bis Ende Jänner bzw. bei elektronischer Übermittlung bis Ende Februar den Jahreslohnzettel an das zuständige Finanzamt bzw. an den Krankenversicherungsträger zu übermitteln. Wird das Dienstverhältnis im Laufe des Kalenderjahres beendet, muss die Arbeitgeberin/der Arbeitgeber einen Lohnzettel bis zum Ende des Folgemonats an das zuständige Finanzamt oder den Krankenversicherungsträger übermitteln. 2.4 Betreuungskosten als außergewöhnliche Belastung Die Hausbetreuung ist wie die Unterbringung in einem Pflegeheim ab Bezug des Pflegegeldes Stufe 1 als außergewöhnliche Belastung abzugsfähig. Somit sind alle anfallenden Ausgaben einschließlich des Sachbezuges, gekürzt um die erhaltenen Zuschüsse wie Pflegegeld, Zuschuss zu Betreuungskosten, geltend zu machen. Beispiel: selbständige Betreuungskraft, betreute Person hat Pflegestufe 5, zwei Betreuungskräfte jeweils 14 Tage-Rhythmus, je 14 Tage werden einschließlich Fahrtkosten 700,-- bezahlt, Kost und Quartier werden ebenfalls gewährt: Aufwendungen: Honorare 700,-- x 13 x 2 = ,00 Sachbezug 98,10 x 12 x 2 = 2.354, ,40 Zuschüsse: Pflegegeld Stufe 5 859,30 x 12 = ,60 Förderung selbständige Betreuung 225 x ,00 außergewöhnliche Belastung 7.542,80 3
4 Diese außergewöhnliche Belastung entsprechende Belege (Name und Anschrift des Geldempfängers, Datum, Zweck, Rechnungsbetrag) sind sieben Jahre aufzubewahren ist, falls sie von der betreuten Person oder deren alleinverdienendem Ehegatten getragen wird, neben allfälligen Arzneikosten und Pflegemittel ohne Selbstbehalt geltend zu machen. Sollte die Kostentragung einer unterhaltsverpflichtenden dritten Person obliegen, kommt es zur Kürzung um den Selbstbehalt. Zusammenfassung: Auch wenn der Lohnsteuerabzug (ohne Alleinverdiener/-erzieherabsetzbetrag) erst bei 925,--/mtl. beginnt, wird der Trend zur selbständigen Betreuung gehen, da dort auch die Mühewaltung Lohnkonto führen, Lohnzettel erstellen etc. wegfällt. A. Cash-deadline 925,--/mtl. Unter Beachtung der Neueinsteigerbeitragsgrundlage im GSVG ergibt sich für selbständige Betreuer aus steuerlicher Sicht bei Sachbezug mit Basispauschalierung gem. 17 Abs. 1 EStG 1988 eine cash-deadline von 925,-- für 14-Tagesbetreuung nach folgendem Rechenbeispiel: Cash wie oben 925,-- x 13 = ,00 Sachbezug halbmonatlich 98,10 x 12 = 1.177,20 Summe Betriebseinnahmen ,20 davon 12 % BA gem. 17/ ,26 SV-Beitrag (Neueinsteiger) siehe oben ,40 Einkünfte aus Gewerbebetrieb 9.917,54 Sonderausgabenpauschale - 60,00 Steuerpflichtiges Einkommen 9.857,54 Die Steuererklärungspflicht beginnt bei mehr als ,-- 42 Abs. 1 Z 3 EStG B. Welche Betreuungsform ist die für die betreute Person günstigere Zweifellos die selbständige Betreuung, da sie für die betreute Person/Angehörige keine Melde-, Mitteilungs-, Einbehalts-, Abfuhr oder sonstige Pflichten enthält, abgesehen von einer allfälligen Mitwirkungspflicht bei der polizeilichen Meldung (binnen drei Tagen bei Gemeindeamt oder Magistrat). C. Zahlt sich die inoffizielle Betreuungstätigkeit noch aus Sicher nicht, der Gesetzgeber hat sich mühsam aber doch, zu einer Rechtssituation durchgedrungen, die von anfänglich geradezu beängstigender Realitätsferne zu brauchbaren Regelungen für den meist ohnedies mühsamen Betreuungsalltag geführt hat. Ganz abgesehen von der rückwirkenden Sanierung gem. Pflege-Verfassungsgesetz, ergibt sich bei der selbständigen Betreuung, falls wie oben dargestellt die Einkommensgrenzen von ,-- p.a. nicht überschritten wird, eine SV-Belastung von 1.700,40 : 12 = 141,70/mtl. neben allfälligen Kammerbeiträgen, je nach Bundesland zwischen 40,-- und 140,-- p.a., also durchschnittlich 90,-- : 12 = ca. 8,--/mtl. kommt man zu laufenden Monatskosten je selbständiger Betreuungskraft von ca. 150,--, für zwei Betreuerinnen also 300,--. Dem steht die Förderung mit 225,--/mtl. (bei Erfüllung der Anspruchsvoraussetzungen) und die allfällige Steuerersparnis aus der außergewöhnlichen Belastung gegenüber, das heißt in den meisten Fällen wird sich zumindest ein Nullsummenspiel ergeben. 4
5 3. Hinweise auf Vertragsentwürfe, Anträge, Legalisierungspflichten, Richtlinien für Zuschüsse, Umfang der Pflegetätigkeit Die tieferstehenden Quellen enthalten eine Fülle von Informationen, die im Bedarfsfall hilfreich sein können. Zudem dürfen wir auf nachfolgende Links verweisen: zb / Pflege daheim / lesen sie die Details dazu im Themenbereich 24-Stunden- Betreuung / Information zur Legalisierung der 24-Stunden-Betreuung Hier wird Schritt für Schritt angeführt, wie vorzugehen ist, bei Legalisierung vor dem , sowohl für selbständige, als auch für nichtselbständige Betreuungsverhältnisse. Alle Pflichten, anfallenden Gebühren und Kosten, Berechnungsbeispiele und Kontaktadressen sind angeführt (kostenlose Hotline 0800/220303). Mustervertrag für die Personenbetreuung Es empfiehlt sich, die Werkvertragsentwürfe des Sozialministeriums zu verwenden. Da ja die Verhältnisse der 24-Stunden-Betreuung allgemein bekannt sind und der Gesetzgeber in 159 der Gewerbeordnung die Tätigkeitsbereiche sehr ausführlich, wenn auch nicht taxativ, anführt, scheinen die Erfordernisse des keinen Weisungen unterliegen und nicht wirtschaftlich abhängig sein durchaus erfüllbar!?! Bekanntlich ist das Sozialministerium letzte Instanz ( 415 ASVG) in der Frage, ob nicht doch ASVG-Pflicht besteht. Da scheint es sinnvoll, auf den erfüllten hausinternen Vertragsentwurf hinweisen zu können. Das BMWA hat sowohl einen Werk- als auch einen Arbeitsvertragsentwurf ausgearbeitet, ist aber nicht Instanz im Fall eines Rechtsstreites, ob ein ASVG-pflichtiges Dienstverhältnis vorliegt oder nicht. Richtlinien zur Unterstützung der 24-Stunden-Betreuung Die Anspruchsvoraussetzungen um einen Zuschuss aus dem Unterstützungsfonds für Menschen mit Behinderung zu erlangen sind hier detailliert angeführt. Betreuungsverhältnis gem. 1 Abs. 1 HBeG Mindestens Pflegestufe 5, bei Pflegestufe 3 oder 4 ist Facharztbestätigung erforderlich, dass 24-Stunden-Betreuung notwendig Zuschusshöhe - je Dienstverhältnis 400,--/mtl., max. 800,--/mtl. - je selbständiges Betreuungsverhältnis 112,50/mtl., max. 225,--/mtl. Einkommen und Vermögen - Nettoeinkommen nicht über 2.500,--/mtl ,-- je unterhaltsberechtigten Angehörigen oder + 600,-- falls ein solcher behindert - Nicht zum Einkommen zählen: Sonderzahlungen, Pflegegeld, Versehrtenrenten, Familienbeihilfe, Kinderbetreuungsgeld, Studienbeihilfe, Wohnbeihilfe, etc. Vermögen nicht über 7.000,-- (ohne Eigenheim/Eigentumswohnung, Auto, Fernseher) im Wesentlichen also, Sparvermögen, die diesbezügliche Meldefreudigkeit kann man m.e. als massiv eingeschränkt einstufen Einvernehmliche Regelungen zwischen Bund und dem jeweiligen Bundesland bezüglich Vermögensberücksichtigung sind möglich Verfahren - Antrag bei Bundessozialamt einbringen bzw. bei dessen neun Landesstellen - Ein umfangreicher Katalog von beizulegenden Unterlagen ist angeführt Meldepflichten 5
6 Rückforderungsmöglichkeiten Qualitätssicherung Härteklausel Inkrafttreten der Richtlinie erfolgte am Umfang Pflegetätigkeit Der Katalog des 159 GewO wird offensichtlich erweitert, / es sollen ab auch die Unterstützung bei der Nahrungs-, Flüssigkeits- und Arzneimittelaufnahme, bei der Körperpflege und bei den Toiletten- bzw. Leibstuhlbenutzung (einschließlich Inkontinenzhilfe) erlaubt sein. Anträge und Formulare zum Förderungsmodell 24-Stunden-Betreuung Fördermodell des Sozialministeriums / Musterverträge für die Betreuung daheim / Pflege / 24-Stunden-Betreuung / Anträge Richtlinien usw. 6
Steuerliche Information zur Hausbetreuung nach dem Hausbetreuungsgesetz
Steuerliche Information zur Hausbetreuung nach dem Hausbetreuungsgesetz Die Betreuung von betreuungsbedürftigen Personen in deren Privathaushalten kann nach dem Hausbetreuungsgesetz durch selbständig tätige
MehrLegalisierung der 24-Stunden-Betreuung Was ist zu tun?
Legalisierung der 24-Stunden-Betreuung Was ist zu tun? Sehr geehrte Damen und Herren! Die Pflege und Betreuung älterer Menschen ist zu einem zentralen Thema in der österreichischen Sozialpolitik geworden,
MehrR I C H T L I N I E N
R I C H T L I N I E N über die Förderung der 24-Stunden-Betreuung pflegebedürftiger Personen Zum Zweck der Unterstützung der 24-Stunden-Betreuung pflegebedürftiger Personen im Rahmen eines Betreuungsverhältnisses
MehrR I C H T L I N I E N. zur Unterstützung der 24-Stunden-Betreuung ( 21b des Bundespflegegeldgesetzes)
R I C H T L I N I E N zur Unterstützung der 24-Stunden-Betreuung ( 21b des Bundespflegegeldgesetzes) Zum Zweck der Unterstützung der 24-Stunden-Betreuung im Sinne des Hausbetreuungsgesetzes können aus
MehrR I C H T L I N I E N
R I C H T L I N I E N zur Unterstützung der 24-Stunden-Betreuung ( 21b des Bundespflegegeldgesetzes) Zum Zweck der Unterstützung der 24-Stunden-Betreuung im Sinne des Hausbetreuungsgesetzes können aus
MehrR I C H T L I N I E N des Landes Vorarlberg zur Unterstützung der 24-Stunden-Betreuung
R I C H T L I N I E N des Landes Vorarlberg zur Unterstützung der 24-Stunden-Betreuung Zum Zweck der Unterstützung der 24-Stunden-Betreuung im Sinne des Hausbetreuungsgesetzes werden aus Mitteln des Landes
MehrR I C H T L I N I E N
R I C H T L I N I E N zur Unterstützung der 24-Stunden-Betreuung ( 21b des Bundespflegegeldgesetzes) Zum Zweck der Unterstützung der 24-Stunden-Betreuung im Sinne des Hausbetreuungsgesetzes können aus
MehrR I C H T L I N I E des Landes Niederösterreich für das NÖ Modell zur 24-Stunden-Betreuung
R I C H T L I N I E des Landes Niederösterreich für das NÖ Modell zur 24-Stunden-Betreuung (gemäß 43a und 43b NÖ Sozialhilfegesetz 2000) Im NÖ Modell zur 24-Stunden-Betreuung im Sinne des Hausbetreuungsgesetzes
MehrFamilienname: Vorname: VSNR (Geburtsdatum): Ist nur auszufüllen, wenn der Zuschusswerber/die Zuschusswerberin nicht die pflegebedürftige Person ist.
An das Bundessozialamt Landesstelle Eingangsstempel Betrifft: Ansuchen auf Gewährung eines Zuschusses zur Unterstützung der 24-Stunden-Betreuung gemäß 21b des Bundespflegegeldgesetzes (selbständige Erwerbstätigkeit)
MehrR I C H T L I N I E N des Landes Vorarlberg zur Unterstützung der 24-Stunden-Betreuung
R I C H T L I N I E N des Landes Vorarlberg zur Unterstützung der 24-Stunden-Betreuung Zum Zweck der Unterstützung der 24-Stunden-Betreuung im Sinne des Hausbetreuungsgesetzes werden neben der Unterstützung
Mehr1.1 Allgemeines. innerhalb der Nachtzeit (19:00 24:00) Gesamte Normalarbeitszeit (16:00 19:00)
Abschnitt 1 Überstunden in der Nacht 11 1.1 Allgemeines # Die Ermittlung und Abrechnung von Überstunden unter der Woche, an Sonn- und Feiertagen wurde bereits im Band I, Abschnitt 3 behandelt. Sehen wir
MehrDer Landtag von Niederösterreich hat am 20. November 2008 beschlossen: Änderung des NÖ Pflegegeldgesetzes 1993. Artikel I
Der Landtag von Niederösterreich hat am 20. November 2008 beschlossen: Änderung des NÖ Pflegegeldgesetzes 1993 Artikel I Das NÖ Pflegegeldgesetz 1993, LGBl. 9220, wird wie folgt geändert: 1. Im Inhaltsverzeichnis
MehrSteuerliche Behandlung von Preisgeldern
Steuerliche Behandlung von Preisgeldern Exinger GmbH Wien, 16. Februar 2009 2003 Firm Name/Legal Entity Übersicht Grundlagen der Besteuerung Annahmen Einkommensteuerliche Würdigung g Umsatzsteuerliche
Mehrbetreffend die Förderung der Kurzzeitpflege und Kurzzeitbetreuung für Menschen mit Behinderung
Richtlinie des Landes Tirol betreffend die Förderung der Kurzzeitpflege und Kurzzeitbetreuung für Menschen mit Behinderung Abteilung Soziales 1 Beschluss der Tiroler Landesregierung vom 19. Mai 2015 2
MehrÄnderungen zum Jahreswechsel 2010
Änderungen zum Jahreswechsel 2010 Wie bereits angekündigt, erhalten Sie nachfolgend die wichtigsten Informationen für die Lohnabrechnung Januar 2010. Wie jedes Jahr konnten wir einen Großteil der gesetzlichen
MehrReferent Harald Scheerer Dipl. Kfm. Steuerberater
Referent Harald Scheerer Dipl. Kfm. Steuerberater Kleinunternehmer 17 UStG: - Umsatz im vorangegangenen Jahr max. 17.500,00, und im laufenden Jahr 50.000,00 voraussichtlich nicht übersteigen wird.
MehrBerufungsentscheidung
Außenstelle Wien Senat 17 GZ. RV/0414-W/06 Berufungsentscheidung Der unabhängige Finanzsenat hat über die Berufung der X, vertreten durch Y, vom 13. Dezember 2004 gegen den Bescheid des Finanzamtes Z vom
MehrDaten des Zuschusswerbers/der Zuschusswerberin Ist nur auszufüllen, wenn der Zuschusswerber/die Zuschusswerberin nicht die pflegebedürftige
NÖ Modell zur 24-Stunden-Betreuung ANTRAG An das Amt der NÖ Landesregierung Abteilung Soziales (GS5) Landhausplatz 1 3109 St. Pölten Beratung und Unterstützung bei der NÖ Pflegehotline 02742-9005-9095
MehrLegalisierung der 24-Stunden-Betreuung Was ist zu tun?
Legalisierung der 24-Stunden-Betreuung Was ist zu tun? Das Fördermodell des Sozialministeriums ab 1.1.08 Die Fragen Die Antworten Welche Leistung kann ich in Anspruch nehmen? Welche gesetzlichen Voraussetzungen
MehrFamilienname/Nachname: Vorname: VSNR (Geburtsdatum): Pflegegeldstufe 3 4 5 6 7
An das Bundessozialamt Landesstelle Eingangsstempel Betrifft: Zuschuss zur Unterstützung der 24-Stunden-Betreuung ( Wechsel einer selbständigen Betreuungskraft oder zusätzliche selbständige Betreuungskraft
MehrDas neue Reisekostenrecht 2014
Seite 1 von 8 Das neue Reisekostenrecht 2014 Inhaltsverzeichnis: Seite I. Festlegung der ersten Tätigkeitsstätte 1.1 Der zentrale Begriff: die erste Tätigkeitsstätte 1 1.2 Prüfungsstufe 1: Festlegung durch
Mehre) Umsatzsteuer Neben der Pflicht zur Zahlung von Umsatzsteuer hat ein Unternehmer die Pflicht zur Einreichung von Umsatzsteuer-Voranmeldungen.
Die Steuertermine Abgabe- und Zahlungstermine Nachfolgend werden einige Grundsätze zu den Pflichten zur Abgabe von Erklärungen und zur Fälligkeit von Steuerzahlungen dargestellt. Außerdem werden die Steuertermine
MehrA U F K L Ä R U N G S B L A T T Richtlinien zur Unterstützung der 24-Stunden-Betreuung ( 21b des Bundespflegegeldgesetzes)
A U F K L Ä R U N G S B L A T T Richtlinien zur Unterstützung der 24-Stunden-Betreuung ( 21b des Bundespflegegeldgesetzes) Zum Zweck der Unterstützung der 24-Stunden-Betreuung im Sinne des Hausbetreuungsgesetzes
MehrElektronische Lohnsteuerabzugsmerkmale. ELStAM. Hinweise für Arbeitgeber. ELStAM bei Arbeitgebern mit vorschüssigen Lohnzahlungen
Elektronische Lohnsteuerabzugsmerkmale ELStAM Hinweise für Arbeitgeber ELStAM bei Arbeitgebern mit Seite 1 / 6 Allgemeines Im Verfahren ELStAM ist ein Abruf der ELStAM eines Arbeitnehmers frühestens ab
MehrRichtlinien. Präambel. Ein großer Teil der pflegebedürftigen Menschen wird von Angehörigen zu Hause gepflegt.
Richtlinien für die Abwicklung der Pflegeförderung Präambel Ein großer Teil der pflegebedürftigen Menschen wird von Angehörigen zu Hause gepflegt. Ziel dieser Maßnahme ist es, die überwiegend von der Familie
Mehr- TABELLEN. Teil West mit 8% Kirchensteuer. Allgemeine Monats-Lohnsteuertabelle 2011
- TABELLEN Allgemeine Monats-Lohnsteuertabelle 2011 Teil West mit 8% Kirchensteuer Monatslöhne /-gehälter von 0,00 bis 10.037,99 Solidaritätszuschlag 5,5% und Kirchensteuer 8% 3,5 bis 6,0 Kinderfreibeträge
MehrSTEUERN & EINKOMMEN: Steuerliche Auswirkungen bei verschiedenen Arbeitsverhältnissen
STEUERN & EINKOMMEN: Steuerliche Auswirkungen bei verschiedenen Arbeitsverhältnissen 1. ZWEI ODER MEHR ARBEITSVERHÄLTNISSE: Steuerliche Auswirkungen. Für die jährliche Steuerberechnung werden generell
MehrGründung Personengesellschaft
1 Gründung Personengesellschaft Personengesellschaften lassen sich in zwei große Gruppen einteilen: a) Die Personenhandelsgesellschaften: Offene Handelsgesellschaft (OHG) und Kommanditgesellschaft (KG)
MehrDann zahlt die Regierung einen Teil der Kosten oder alle Kosten für den Dolmetscher.
Erläuterung der Förder-Richtlinie zur Unterstützung der Teilhabe hör- oder sprachbehinderter Eltern und Sorge-Berechtigter an schulischen Veranstaltungen in Leichter Sprache In Rheinland-Pfalz gibt es
MehrDie Umsatzsteuervoranmeldung (UVA)
Die Umsatzsteuervoranmeldung (UVA) Voranmeldungszeitraum Unter Voranmeldungszeitraum versteht man jenen Zeitraum, für den Sie die Umsatzsteuer selbst berechnen eine Umsatzsteuervoranmeldung erstellen und
MehrIch beantrage als Groß-/Stiefelternteil, dass die in Betracht kommenden Kinder- und Betreuungsfreibeträge auf mich übertragen werden.
Steuernummer der antragstellenden Person Anlage K für den Veranlagungszeitraum 200 Zustimmung zur Übertragung von Kinder- und Betreuungsfreibeträgen/ zur Zuordnung von Kindern für den Haushaltsfreibetrag
MehrCHECKLISTE IMMOBILIENERTRAGSTEUER
CHECKLISTE IMMOBILIENERTRAGSTEUER 1.) Persönliche Daten des Verkäufers: Vorname / Nachname: Sozialversicherungsnr.: Anschrift: Telefonnr.: Wohnsitzfinanzamt: Steuernr.: Bankverbindung: Handelt es sich
MehrCIVA Sektion III Weitere Verpflichtungen des Steuerpflichtigen. Artikel 28 CIVA (Allgemeine Verpflichtungen)
CIVA Sektion III Weitere Verpflichtungen des Steuerpflichtigen Artikel 28 CIVA (Allgemeine Verpflichtungen) 1- Neben der Verpflichtung zur Steuerzahlung sind die in Artikel 2, Absatz 1, Buchstabe a), genannten
MehrWas ist das Budget für Arbeit?
1 Was ist das Budget für Arbeit? Das Budget für Arbeit ist ein Persönliches Geld für Arbeit wenn Sie arbeiten möchten aber nicht mehr in einer Werkstatt. Das gibt es bisher nur in Nieder-Sachsen. Und in
MehrInvestitionen in Photovoltaik-Anlagen -wirtschaftliche + steuerliche Aspekte-
Investitionen in Photovoltaik-Anlagen -wirtschaftliche + steuerliche Aspekte- Inhaltsverzeichnis Seite 1. Grundlagen 2 1.1. wirtschaftliche Aspekte 2 1.2. steuerliche Aspekte 2 2. Steuern 4 2.1. Ertragssteuern
MehrFamilienname/Nachname: Vorname: VSNR (Geburtsdatum):
An das Bundessozialamt Landesstelle Eingangsstempel Betrifft: Ansuchen auf Gewährung eines Zuschusses zur Unterstützung der 24-Stunden-Betreuung gemäß 21b des Bundespflegegeldgesetzes (selbständige Erwerbstätigkeit)
MehrFamilienname/Nachname: Vorname: VSNR (Geburtsdatum):
An das Bundessozialamt Landesstelle Eingangsstempel Betrifft: Ansuchen auf Gewährung eines Zuschusses zur Unterstützung der 24-Stunden-Betreuung gemäß 21b des Bundespflegegeldgesetzes (unselbständige Beschäftigung)
MehrSTEUERLICHE BEHANDLUNG VON VEREINSFESTEN
STEUERLICHE BEHANDLUNG VON VEREINSFESTEN I. ALLGEMEINES Musikkapellen, die Landjugend oder Sportvereine sind laut Vereinsstatuten als gemeinnützig einzustufen. Sind Geschäftsführung und Statuten ausschließlich
MehrC.O.X. Einkommensteuergesetz: Einführung einer Bauabzugssteuer
Einkommensteuergesetz: Einführung einer Bauabzugssteuer C.O.X. Mitja Wolf Zum Jahresbeginn 2002 wurde ein neuer Bausteuerabzug eingeführt. Ebenso wie bei der Lohnsteuer und bei der Ausländersteuer hat
MehrSchön, dass ich jetzt gut
Schön, dass ich jetzt gut versorgt werde. Und später? Unsere private Pflegezusatzversicherung ermöglicht im Pflegefall eine optimale Betreuung. Solange es geht sogar zu Hause und das schon für monatlich.*
MehrMerkblatt Existenzgründung im Nebenerwerb
Merkblatt Existenzgründung im Nebenerwerb Von Nebenerwerb wird gesprochen, wenn eine Selbstständigkeit nicht hauptberuflich, sondern neben einer zeitlich überwiegenden Tätigkeit oder während der Arbeitslosigkeit
MehrWörterbuch der Leichten Sprache
Wörterbuch der Leichten Sprache A Anstalt des öffentlichen Rechts Anstalten des öffentlichen Rechts sind Behörden, die selbständig arbeiten. Die Beschäftigten dieser Einrichtungen sind selbständig. Sie
MehrExpatriates und unselbständig Beschäftigte. RA Dr. CIPRIAN PĂUN LL.M Münster
Expatriates und unselbständig Beschäftigte RA Der Unterschied zwischen unselbständig Beschäftigten und Expatriates unselbständig Beschäftigte Personen, die in einem Dienstverhältnis stehen Expatriates
MehrPflege ein großes Thema...
Pflege ein großes Thema... Pflegebedürftigkeit kann jeden treffen Im Alter möchte jeder gerne gesund und unabhängig sein. Doch die Realität sieht anders auch: Immer mehr Deutsche brauchen in späteren Jahren
MehrLeitfaden Bemessungsgrundlage Klientenselbstbehalte
Mobile Dienste in Tirol Leitfaden Bemessungsgrundlage Klientenselbstbehalte Tipps / Informationen Impressum: Amt der Tiroler Landesregierung, Abteilung Soziales/Fachbereich Mobile Dienste Eduard-Wallnöfer-Platz
MehrKommunalsteuer ONLINE
Kommunalsteuer ONLINE (basiert auf dem Artikel in der Österreichischen Gemeinde-Zeitung 10/2005) Information des Bundesministeriums für Finanzen vom 01.03.2006, GZ BMF-010200/0013- VI/7/2006 Durch die
Mehr2. Sozialrecht/Beitragsrecht
2. Sozialrecht/Beitragsrecht Anfragende/Anfordernde Stelle Künstlersozialkasse Zweck/Umfang/Art der Information Melde- und Auskunftspflicht 11, 12, 13 Künstlersozialversicherungsgesetz (KSVG) Meldung und
MehrElternzeit Was ist das?
Elternzeit Was ist das? Wenn Eltern sich nach der Geburt ihres Kindes ausschließlich um ihr Kind kümmern möchten, können sie bei ihrem Arbeitgeber Elternzeit beantragen. Während der Elternzeit ruht das
MehrAb 2011 entfällt die Papier-Lohnsteuerkarte, die Lohnsteuerkarte 2010 gilt auch für 2011.
Ab 2011 entfällt die Papier-Lohnsteuerkarte, die Lohnsteuerkarte 2010 gilt auch für 2011. Was gilt bisher?...2 Was ändert sich?...2 Was müssen Sie beachten?...2 Wann müssen Sie zwingend eine Änderung beantragen?...3
MehrDer Frühling steht vor der Tür und somit ist es mal wieder Zeit auszumisten!
Der Frühling steht vor der Tür und somit ist es mal wieder Zeit auszumisten! I. Aussonderung von Unterlagen a) Fristberechnung Zu Beginn des Jahres 2015 dürfen wieder umfangreiche Geschäftsunterlagen ausgesondert
MehrÜbersicht der Refinanzierungsmöglichkeiten für die Reisen
Übersicht der Refinanzierungsmöglichkeiten für die Reisen Auf den nächsten Seiten haben wir für Sie ausführliche Informationen über die Refinanzierungsmöglichkeiten der Reisen bei der Lebenshilfe Dortmund
MehrLineargleichungssysteme: Additions-/ Subtraktionsverfahren
Lineargleichungssysteme: Additions-/ Subtraktionsverfahren W. Kippels 22. Februar 2014 Inhaltsverzeichnis 1 Einleitung 2 2 Lineargleichungssysteme zweiten Grades 2 3 Lineargleichungssysteme höheren als
MehrInformationschreiben 85 / 2015
Steuerberater Josef Zaschka* Sedanstr. 23, 93055 Regensburg Tel.: 0941 / 79 94-585, Fax: -584 mobil: 0171 / 36 47 450 Email: Zaschka@T-Online.de *Handelsfachwirt Sparkasse Regensburg IBAN: DE53 7505 0000
MehrPflegegeldstufe 3 4 5 6 7
An das Sozialministeriumservice Landesstelle Wien Babenbergerstraße 5 1010 Wien Eingangsstempel Betrifft: Zuschuss zur Unterstützung der 24-Stunden-Betreuung Wechsel einer selbständigen Betreuungskraft
MehrHäufig gestellte Fragen zur Einhebung des KV-Beitrags von Auslandspensionen
21. Juni 2010 Häufig gestellte Fragen zur Einhebung des KV-Beitrags von Auslandspensionen 1 Was sieht die geplante Regelung grundsätzlich vor? Rückwirkend mit 1. Mai 2010 wird von Beziehern einer österreichischen
MehrFragenliste 2. WIRE - Test am 18. Jänner 2005 5 EEB
Fragenliste 2. WIRE - Test am 18. Jänner 2005 5 EEB Theorie 1) Erläutere den Begriff der buchhalterischen Abschreibung. Bei welchen Anschaffungen muss sie berücksichtigt werden, bei welchen nicht? Im Unternehmen
MehrFragen und Antworten zum neuen Kinderbetreuungsgeld
Fragen und Antworten zum neuen Kinderbetreuungsgeld FRAGE: Wie wird der Tagsatz beim einkommensabhängigen Kinderbetreuungsgeld (KBG) berechnet? (Achtung: einkommensabhängiges Kinderbetreuungsgeld gebührt
MehrDoppelbesteuerungsabkommen mit der Schweiz - Überblick
Doppelbesteuerungsabkommen mit der Schweiz - Überblick Mit der Schweiz gibt es zwei Doppelbesteuerungsabkommen (DBA): DBA Einkommensteuer, Vermögensteuer DBA Erbschaftssteuer Nachstehende Ausführungen
MehrBerufungsentscheidung
Außenstelle Feldkirch Senat 1 GZ. RV/0095-F/04 Berufungsentscheidung Der Unabhängige Finanzsenat hat über die Berufung des SH, L, A-Straße 63, vertreten durch Dr. Mag. Klaus Winkler Wirtschaftstreuhand
MehrHinweise. Bitte dem Finanzamt mit drei Durchschriften einreichen. Weiße Felder ausfüllen oder ankreuzen.
Antrag für unbeschränkt einkommensteuerpflichtige Arbeitnehmer auf Erteilung einer Bescheinigung über die Freistellung des Arbeitslohns vom Steuerabzug auf Grund eines Abkommens zur Vermeidung der Doppelbesteuerung
MehrMERKBLATT Zuschuss zu den Versicherungsbeiträgen der Kranken- und Pflegeversicherung zur Vermeidung von Hilfebedürftigkeit ( 26 SGB II)
MERKBLATT Zuschuss zu den Versicherungsbeiträgen der Kranken- und Pflegeversicherung zur Vermeidung von Hilfebedürftigkeit ( 26 SGB II) Wer bekommt den Zuschuss? Überschreitet Ihr anzurechnendes Einkommen
Mehr1 Festsetzung der Geldleistungen für Tagespflegepersonen
5.11 Satzung über die Festsetzung der Geldleistungen für Tagespflegepersonen sowie die Festsetzung der pauschalierten Kostenbeteiligung zu den Leistungen der Kindertagespflege Der Kreistag hat auf Grund
MehrSelbstständig mit einem Schreibbüro interna
Selbstständig mit einem Schreibbüro interna Ihr persönlicher Experte Inhalt Vorwort... 7 Voraussetzungen für die Tätigkeit... 8 Ausbildung... 9 Die Tätigkeit... 10 Der Markt... 11 Die Selbstständigkeit...
Mehr33 - Leistungsvoraussetzungen
Hinweis: Ältere Fassungen Gemeinsamer Rundschreiben sind im CareHelix-PV nachzulesen. 33 - Leistungsvoraussetzungen (1) Versicherte erhalten die Leistungen der Pflegeversicherung auf Antrag. Die Leistungen
Mehr25. November 2009. Umsatzsteuer: Neuregelung des Orts der Sonstigen Leistung. Sehr geehrte Mandanten,
25. November 2009 Umsatzsteuer: Neuregelung des Orts der Sonstigen Leistung Sehr geehrte Mandanten, durch das Jahressteuergesetz 2009 ergeben sich weit reichende Änderungen für Unternehmer, die Dienstleistungen
MehrWir machen uns stark! Parlament der Ausgegrenzten 20.-22.9.2013
Wir machen uns stark! Parlament der Ausgegrenzten 20.-22.9.2013 Die Armutskonferenz Einladung zum Parlament der Ausgegrenzten 20.-22. September 2013 Was ist das Parlament der Ausgegrenzten? Das Parlament
Mehr24 Stunden Pflege. in Ihrem Zuhause. Mit der richtigen Planung: 1.) Möglich und 2.) Vor allem auch leistbar gemacht.
24 Stunden Pflege in Ihrem Zuhause Mit der richtigen Planung: 1.) Möglich und 2.) Vor allem auch leistbar gemacht. www.europflege.at Wir bieten an: Alten-, Krankenund Behindertenpflege Pflegegeld-Einstufung:
MehrARBEITEN IM AUSLAND EST IM WEGZUGSJAHR
ARBEITEN IM AUSLAND EST IM WEGZUGSJAHR Progressionsvorbehalt INHALT Wegzug durch Arbeitsaufnahme im Ausland... 3 Arten der Steuerpflicht in Deutschland... 3 Unbeschränkte steuerpflicht... 3 Beschränkte
MehrAnmerkungen zur 24- Stunden-Betreuung
Anmerkungen zur 24- Stunden-Betreuung Mag. Monika Weißensteiner Arbeiterkammer Wien 29. Jänner 2014 Übersicht Situation der PflegegeldbezieherInnen Hintergrund der Regelungen Rechtliche Entwicklung 24-Stunden-Betreuung
MehrVorauszahlungen auf die Jahressteuerschuld von Einkommen- und Kirchensteuer sind vierteljährlich zu leisten am 10.3., 10.6., 10.9. und 10.12.
Steuertermine 2010 a) Einkommen-, Kirchensteuer Vorauszahlungen auf die Jahressteuerschuld von Einkommen- und Kirchensteuer sind vierteljährlich zu leisten am 10.3., 10.6., 10.9. und 10.12. b) Auch Vorauszahlungen
Mehr- TABELLEN. Teil West mit 8% Kirchensteuer. Allgemeine Monats-Lohnsteuertabelle 2012
- TABELLEN Allgemeine Monats-Lohnsteuertabelle 2012 Teil West mit 8% Kirchensteuer Monatslöhne /-gehälter von 0,00 bis 10.037,99 Solidaritätszuschlag 5,5% und Kirchensteuer 8% Bis zu 3,0 Kinderfreibeträge
MehrInformationen aus der Landesrechtsstelle Hessen
Informationen aus der Landesrechtsstelle Hessen Beamtenrecht/Arbeitsrecht Arbeits- und Dienstbefreiung bei Erkrankung von Kindern Wenn Kinder krank werden, brauchen sie besonders viel Zuwendung. Hier sind
MehrInformation zum Projekt. Mitwirkung von Menschen mit Demenz in ihrem Stadtteil oder Quartier
Information zum Projekt Mitwirkung von Menschen mit Demenz in ihrem Stadtteil oder Quartier Sehr geehrte Dame, sehr geehrter Herr Wir führen ein Projekt durch zur Mitwirkung von Menschen mit Demenz in
MehrSteuern. Die elektronische Lohnsteuerkarte
Steuern Die elektronische Lohnsteuerkarte Was ändert sich für mich als Arbeitnehmer? Die Lohnsteuerkarte 2010 behält bis zur Anwendung des elektronischen Verfahrens ihre Gültigkeit. Die darauf enthaltenen
MehrIm Deutsch-Indischen Doppelbesteuerungsabkommen ist der Höchstsatz für die Quellensteuer festgelegt. Der Abzug der Quellensteuer liegt bei:
STEUERN IN INDIEN QUELLENSTEUER (TDS) UND PERMANENT ACCOUNT NUMBER (PAN) Was ist die indische Quellensteuer und wann wird sie erhoben? Für nach Indien in Rechnung gestellte Dienstleistungen, Zinsen sowie
MehrLohnt es sich, Krankenversicherungsbeiträge vorauszuzahlen?
MUSTERFALL Lohnt es sich, Krankenversicherungsbeiträge vorauszuzahlen? von Dipl.-Kfm. Dirk Klinkenberg, Rösrath, www.instrumenta.de Steuerlich kann es vorteilhaft sein, die Beiträge zur Kranken- und zur
MehrBetrifft: Ansuchen für die Gewährung von Zuwendungen zur Unterstützung pflegender Angehöriger ( 21a des Bundespflegegeldgesetzes)
An das Bundessozialamt Landesstelle Tirol Herzog-Friedrich-Straße 3 6010 Innsbruck Eingangsstempel Betrifft: Ansuchen für die Gewährung von Zuwendungen zur Unterstützung pflegender Angehöriger ( 21a des
MehrSeite 1 von 5. Die Abrechnung im Sportverein kurz und bündig. Teil 3 TrainerInnen
Die Abrechnung im Sportverein kurz und bündig DVR-Nr.: 0426130 Teil 3 TrainerInnen Genauso wie Sportler (siehe voriges Heft) zählen auch Trainer zum Kreis jener Personen, bei denen die pauschale Reisekostenentschädigung
MehrArbeitslos Wohnen in den Niederlanden, Arbeiten in Deutschland
Arbeitslos Wohnen in den Niederlanden, Arbeiten in Deutschland Inhalt Wer bekommt eine Arbeitslosenleistung? 2 Kündigung in gegenseitigem Einvernehmen 2 Welche Arbeitslosenleistung bekommen Sie? 2 Wie
MehrDirektversicherung für Schweizer Grenzgänger
Direktversicherung für Schweizer Grenzgänger Welcher Personenkreis ist betroffen? Arbeitnehmer - mit Wohnsitz und unbeschränkter Steuerpflicht in Deutschland. - und einem Arbeitsplatz bei einem Unternehmen
MehrKleinunternehmerregelung (Umsatzsteuer)
Kleinunternehmerregelung (Umsatzsteuer) Kleinunternehmer sind unecht umsatzsteuerbefreit. Das bedeutet: Sie müssen von den Einnahmen keine Umsatzsteuer an das Finanzamt bezahlen ( keine Umsatzsteuer in
MehrWiderrufsbelehrung der Free-Linked GmbH. Stand: Juni 2014
Widerrufsbelehrung der Stand: Juni 2014 www.free-linked.de www.buddy-watcher.de Inhaltsverzeichnis Widerrufsbelehrung Verträge für die Lieferung von Waren... 3 Muster-Widerrufsformular... 5 2 Widerrufsbelehrung
MehrSatzung. 7 "Gebührenhöhe" erhält folgende Fassung: 7 Gebührenhöhe
Gemeinde Ilvesheim Rhein-Neckar-Kreis S A T Z U N G zur Änderung der Satzung über die Erhebung von Benutzungsgebühren für die Inanspruchnahme des Betreuungsangebotes an der Friedrich-Ebert- Grundschule
MehrEinzelheiten zum Bundes-Teilhabe-Gesetz
Einzelheiten zum Bundes-Teilhabe-Gesetz Mehr möglich machen Die Bundes-Ministerin für Arbeit und Soziales Frau Andrea Nahles hat einen Entwurf für ein neues Gesetz gemacht. Es heißt Bundes-Teilhabe-Gesetz.
MehrLeitfaden zur Ermittlung einkommensabhängiger Elternbeiträge für Kinder unter 2 Jahren und Schulkinder in Kindertagesstätten
Stadt Trier Jugendamt Sachbearbeiter: Frau Menden Zimmer-Nr. 14 Verw.-Gebäude II Augustinerhof, 54290 Trier Telefon:(0651)718-1543 Januar 2015 Leitfaden zur Ermittlung einkommensabhängiger Elternbeiträge
MehrBerufungsentscheidung
Außenstelle Wien Senat (Wien) 12 GZ. RV/3005-W/09 Berufungsentscheidung Der Unabhängige Finanzsenat hat über die Berufung des Z.B., gegen den Bescheid des Finanzamtes XY vom 22.6.2009 betreffend die Rückzahlung
MehrUmsatzsteuer-Kartei OFD Frankfurt am Main
Umsatzsteuer-Kartei OFD Frankfurt am Main 19 S 7361 Rdvfg. vom 13.09.2005 S 7361 A 2 St I 1.30 HMdF-Erlass vom 21.04.2005 S 7361 A 2 II 5 a Karte 2 Anwendung der Kleinunternehmerregelung bei fehlendem
MehrNEUE MELDEPFLICHTEN DER ZUSAMMENFASSENDEN MELDUNG AB 1.7.2010
MANDANTENINFORMATION Sonderausgabe August 2010 Themen dieser Ausgabe Neuerungen zum Umsatzsteuerrecht Neue Meldepflichten der Zusammenfassenden Meldung ab 1.7.2010 Meldepflicht für innergemeinschaftliche
Mehr2. Besteuerung der Renten, Pensionen und einmaligen Kapitalauszahlungen
136 III. Vermeidung von Doppelbesteuerung 2. Besteuerung der Renten, Pensionen und einmaligen Kapitalauszahlungen 2.1 Grundsätzliches Wo muss ich meine Rente bzw. Pensionen aus Grenzgängertätigkeit versteuern?
MehrVom 21. Dezember 2006
Sozialversicherungsentgeltverordnung SvEV 838 Verordnung über die sozialversicherungsrechtliche Beurteilung von Zuwendungen des Arbeitgebers als Arbeitsentgelt (Sozialversicherungsentgeltverordnung - SvEV)
MehrBitte legen Sie sämtliche Rechnungen über die Anschaffungs- und Anschaffungsnebenkosten (z.b. Montage und Inbetriebnahme) bei.
Absender: Name Straße PLZ, Ort zurück: per Post (incl. Belege) oder per Fax (incl. Belege) Vogel & Vogel Steuerberater Wettinerstr. 28 04600 Altenburg Telefax +49 3447 502683 Fragebogen zur Gewinnermittlung
MehrNÖ Landeskindergarten
Hilfe für Eltern (Erziehungsberechtigte), deren Kind am Nachmittag einen NÖ Landeskindergarten besucht NÖ Landeskindergarten Förderung Nachmittagsbetreuung Förderungsrichtlinien - gültig ab 1. 9. 2006
MehrGebührentabelle (entsprechend der Kindertageseinrichtungsgebührensatzung der LH München)
Gebührentabelle (entsprechend der Kindertageseinrichtungsgebührensatzung der LH München) 1 Besuchsgebühren - Tabelle Kindergarten Einkünfte Euro (Brutto) Bis 4 Bis 5 Bis 6 Bis 7 Bis 8 Bis 9 Über 9 Bis
MehrSoziale Sicherung der Pflegeperson
Soziale Sicherung der Pflegeperson ( 44 SGB XI) Pflegepersonen, die zu Gunsten der Pflege eines Angehörigen, Nachbarn oder Freundes ihre Berufstätigkeit reduzieren oder aufgeben, haben Einbußen in Bezug
MehrNeuordnung der Pflegefinanzierung im Kanton Thurgau
AUSGLEICHSKASSE DES KANTONS THURGAU Neuordnung der Pflegefinanzierung im Kanton Thurgau Ausgleichskasse des Kantons Thurgau St. Gallerstrasse 13, Postfach, 8501 Frauenfeld T 052 724 71 71, F 052 724 72
Mehr- TABELLEN. Teil Ost (ohne Sachsen) Allgemeine Monats-Lohnsteuertabelle 2011
- TABELLEN Allgemeine Monats-Lohnsteuertabelle 2011 Teil Ost (ohne Sachsen) Monatslöhne /-gehälter von 0,00 bis 10.037,99 Solidaritätszuschlag 5,5% und Kirchensteuer 9% Bis zu 3,0 Kinderfreibeträge 0 1
MehrIch-AG oder Überbrückungsgeld?
Informationen für Existenzgründer oder? Ausgabe 1 Juli 2003 Mit diesem Faltblatt geben wir Ihnen Informationen zur sogenannten. In der Tabelle auf dieser Seite werden und direkt miteinander verglichen.
MehrStatuten in leichter Sprache
Statuten in leichter Sprache Zweck vom Verein Artikel 1: Zivil-Gesetz-Buch Es gibt einen Verein der selbstbestimmung.ch heisst. Der Verein ist so aufgebaut, wie es im Zivil-Gesetz-Buch steht. Im Zivil-Gesetz-Buch
MehrPrivatinsolvenz anmelden oder vielleicht sogar vermeiden. Tipps und Hinweise für die Anmeldung der Privatinsolvenz
Privatinsolvenz anmelden oder vielleicht sogar vermeiden Tipps und Hinweise für die Anmeldung der Privatinsolvenz Privatinsolvenz anmelden oder vielleicht sogar vermeiden Überschuldet Was nun? Derzeit
MehrRentenbesteuerung: Wen betrifft es?
Rentenbesteuerung: Wen betrifft es? Die wichtigsten Fragen und Antworten zum Alterseinkünftegesetz Für schätzungsweise jeden vierten der 20 Millionen deutschen Rentner wird es höchste Zeit. Er muss eine
Mehr