Regierungspräsidium Darmstadt
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- Rainer Küchler
- vor 6 Jahren
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1 Kompetenz für den Regierungsbezirk Regional- und Landesplanung in der Evaluierung wie können Innenstädte und Versorgungsbereiche nachhaltig gesteuert und gesichert werden? Referent: Camillo Huber-Braun, Dezernatsleitung III 31.2 Vortrag beim Handelsverband Hessen am 05. September 2016 in Frankfurt a. M.
2 Regional- und Landesplanung in der Evaluierung wie können Innenstädte und Versorgungsbereiche nachhaltig gesteuert und gestärkt werden? Intention der Raumplanung Status Quo Vorgaben Landesentwicklungsplan Hessen 2000 und Regionalplan Südhessen/Regionaler Flächennutzungsplan 2010 Ergebnisse der Evaluierung des Regionalen Einzelhandelskonzeptes im Regionalplan Südhessen/Regionaler Flächennutzungsplan 2010 Weitere Handlungsfelder und Akteure Gliederung
3 Sicherung einer wohnortnahen/verbrauchernahen Grundversorgung aller Bevölkerungsgruppen Sicherung der Erfüllung zentralörtlich abgestufter Versorgungsfunktionen Stärkung der Funktion der zentralen Versorgungsbereiche Nachhaltige Steuerung großflächiger raumbedeutsamer Einzelhandelsvorhaben Steigerung der Investitionssicherheit sowie der Planungssicherheit Aber: Keine Verhinderung von Wettbewerb, kein Schutz vorhandener Betriebe Intention der Raumplanung
4 Grundlage Planart Ziele - Grundgesetz (Art. 75) - Raumordnungsgesetz Bund Raumordungsgrundsätze des Bundes Nachhaltige räumliche Entwicklung des Bundesgebietes, welche die sozialen, wirtschaftlichen und ökologischen Funktionen in Einklang bringt Landesplanungs gesetze (HLPG) Land Hessen Landesentwicklungsplan Regionalversammlung (Geschäftsstelle bei den Regierungspräsidien) Regionalpläne - Nordhessen - Mittelhessen - Südhessen Räumliche Entwicklung des Landes auf der Grundlage der Raumordnungsgrundsätze des Bundes Festlegung der Ziele der Raumordnung für die Entwicklung der Planungsregionen und die raumbedeutsamen Planungen im Planungsbereich -Baugesetzbuch -Baunutzungsverordnung Kommune Flächennutzungsplan Bebauungsplan Regelungen der Nutzung der Flächen und Grundstücke der Kommunen mit dem Ziel einer geordneten städtebaulichen Entwicklung Hessische Bauordnung BAUHER Intention der Raumplanung
5 Zentrale-Orte-System mit Festlegung der Mittelbereiche Beschränkung der Einzelhandelsstandorte auf Oberund Mittelzentren In begründeten Ausnahmefällen auch in zentralen Ortsteilen von Grundzentren Zulässigkeit von Sondergebieten für den großflächigen Einzelhandel nur in den Siedlungsbereichen, Ausschluss in Gewerbegebieten Keine wesentliche Beeinträchtigung zentraler Versorgungsbereiche Vorgaben des Landesentwicklungsplans
6 Ausweisung/Errichtung/Erweiterung großflächiger Einzelhandelsvorhaben: Zentralitätsgebot grundsätzlich nur in Ober- und Mittelzentren Integrationsgebot in städtebaulich integrierter Lage Kongruenzgebot Verflechtungsbereiches wesentlich überschreiten der Einzugsbereich des Vorhabens soll die Größe des zentralen Ortes und seines zentralörtlichen nicht Beeinträchtigungsverbot Versorgung insbesondere bei keine schädlichen Auswirkungen auf die Funktionsfähigkeit von zentralen Versorgungsbereichen in der Gemeinde und in den Nachbargemeinden sowie auf die verbrauchernahe in der Standortgemeinde; geplanten oder durchgeführten städtebaulichen Fördermaßnahmen Regionalplanerische Regelungen
7 Zulässig sind: Nicht großflächige Verkaufsflächen nur für die Selbstvermarktung produzierender oder weiterverarbeitender Betriebe Nicht zulässig sind: jegliche zentrenrelevante Einzelhandelsbetriebe Zulässig sind: Großflächige Einzelhandelsvorhaben mit nicht-zentrenrelevanten Sortimenten, zentrenrelevante Randsortimente sind zu begrenzen Nicht zulässig sind: Großflächige Einzelhandelsvorhaben mit zentrenrelevanten Sortimenten Zulässig sind: Großflächige Einzelhandelsvorhaben, sofern sie den zentralen Versorgungsbereich und den Versorgungskern nicht beeinträchtigen und sie der Nahversorgung dienen (v. a. Lebensmittel) Systematik der Standortkategorien Zulässig sind: Alle großflächigen Einzelhandelsvorhaben Nicht zulässig sind: Großflächige Einzelhandelsvorhaben, die den Versorgungskern beeinträchtigen können. Zulässig sind: Alle großflächigen Einzelhandelsvorhaben Zulässig ist: Lediglich Bestandsschutz, künftige zentrenrelevante Nutzungen sind, wenn möglich, auszuschließen Regionalplanerische Regelungen
8 Grundlagenermittlung Erhebung aller relevanten Vorhaben wie Bauleitplanverfahren, Zielabweichungsverfahren und Bauanträge ab 800 m² VKF (Neubau, Erweiterungen, Nutzungsänderungen) Abfrage der Einzelhandelsvorhaben bei den Unteren Bauaufsichtsbehörden nach 30 und 34 BauGB Anzahl der Vorgänge mit Festsetzungen alter Baunutzungsverordnungen Anzahl großflächiger Einzelhandelsvorhaben differenziert nach Betriebstypen Anzahl der Erweiterungsmaßnahmen, insbesondere von Discountern Lage der Vorhaben gemäß der im REHK konkretisierten Standortkategorien Zusammenfassend lässt sich daraus Folgendes feststellen: Rund 73 % aller Verfahren betreffen Vorhaben, die der Nahversorgung dienen (Vollversorger und Discounter, z. T. in Fachmarktzentren), 26 % aller Vorhaben (95 Vorhaben) werden nach 34 BauGB oder auf der Grundlage der Baunutzungsverordnungen von 1962 und 1968 beurteilt. Diese Vorhaben entziehen sich einer direkten regionalplanerischen Steuerung. Anpassungspflicht von Bebauungsplänen mit alter BauNVO ein Problem Ergebnisse der Evaluierung des Regionalen Einzelhandelskonzeptes
9 Untersuchung der Potentialräume Quelle: Stadt + Handel 2016 Untersuchungsparamter: Demographie, Kaufkraftentwicklung, Pendlerbewegungen etc Odenwaldkreis: Aufrechterhaltung der Daseinsvorsorge; Tragfähigkeitsgrenze Main-Taunus-Kreis: Kongruenzgebot, Lenkung des aperiodischer Bedarfs Räumliche Ausgestaltung der Mittelbereiche in den Verdichtungsräumen, Interkommunale Standorte und Kooperationen in ländlich strukturierten Räumen Ergebnisse der Evaluierung des Regionalen Einzelhandelskonzeptes
10 Quelle: Stadt + Handel 2016 Ergebnisse der Evaluierung des Regionalen Einzelhandelskonzeptes
11 Thema Nahversorgung Erläuterungs- bzw. Änderungsbedarf folgender Ziele: Zulässigkeit von großflächigen Einzelhandelsbetrieben in begründeten Ausnahmefällen in zentralen Ortsteilen von Grundzentren (Z Abs. 2) Sicherung der Grundversorgung (Z Abs. 3) Raumverträglichkeit für Lebensmittelvollsortimenter bis m² und Discounter bis m² Verkaufsfläche in städtebaulich integrierten Lagen sowie Unterscheidung nach Betriebsform (Z Abs. 3) Quelle: Stadt + Handel 2016 Ergebnisse der Evaluierung des Regionalen Einzelhandelskonzeptes
12 Thema Nahversorgung Nahversorgung als strategisches Element der Stadtplanung zur Stärkung der Innenstädte Periodischer Bedarf = Frequenz = Belebung der zentralen Lagen Je integrierter der Standort, umso eher ein echter Nahversorger Je höher die Mantelbevölkerung je größer die mögliche Verkaufsfläche Mittel zur Stärkung fragiler Einzelhandelsstrukturen Biskupek-Scheinert, Quelle: Wellnitz Architekten Ergebnisse der Evaluierung des Regionalen Einzelhandelskonzeptes
13 Thema Zentrenrelevante Sortimente Begrenzung der Randsortimente auf 10 % und max. 800 m² Verkaufsfläche wurde durch das Urteil des VG Kassel (AZ 4 C 2000/12N) bestätigt und für die Zielerreichung als erforderlich erachtet In der Region deutlich ausgeprägte Konkurrenzeffekte gegenüber zentralen Versorgungsbereichen vorhanden Bezug und Ableitung über 11 (3) BauNVO plausibel Andere Schwellenwerte (bspw. LEP NRW 2500m²) müssten anhand bestehender Einzelhandelsstrukturen abgeleitet werden Ziel statt Grundsatz Gleichbehandlungsgrundsatz Quelle: Frankfurter Allgemeine Zeitung, Ergebnisse der Evaluierung des Regionalen Einzelhandelskonzeptes
14 Thema Standortkategorien ZVB = räumlich abgrenzbarer Bereich mit zentraler Funktion für einen bestimmten Einzugsbereich städtebauliches Gewicht Geprägt durch vorhandene Einzelhandels-, Dienstleistungs- und Gastronomieangebote Kartographische Neuabgrenzung vor Ort für jede Gemeinde nach einheitlichen Kriterien mit Aufnahme von Potenzialflächen Einheitliche Darstellung im RPS und RegFNP Quelle: Stadt + Handel 2016 Wegfall von Ergänzungsstandorten Wegfall von Sonstigen Standorten Bestand Stärkerer Fokus auf die städtebaulich integrierte Lage im Stadtraum, weniger auf die Raumkategorie Einzelhandel Zentrenergänzende Funktion Leerstand zentraler Versorgungsbereich Optionalraum zur Erweiterung des zentralen Versorgungsbereiches Potenzialfläche Quelle: Stadt + Handel 2016 Ergebnisse der Evaluierung des Regionalen Einzelhandelskonzeptes
15 Standards für Auswirkungsanalysen Aussagen zu Betriebsformen, Sortimenten und Verkaufsflächen Auftraggeber der Auswirkungsanalyse Anlass und Untersuchungsziel Projektbeschreibung Raumordnung und Städtebau Abgrenzung von Untersuchungsraum und Einzugsgebiet Bevölkerung und Kaufkraft Darstellung der Wettbewerbssituation Umsatzerwartung des Vorhabens Prognose der Umsatzumverteilungen Bewertung der raumordnerischen und städtebaulichen Auswirkungen Quelle: Stadt + Handel 2016 Ergebnisse der Evaluierung des Regionalen Einzelhandelskonzeptes
16 Kommunale Einzelhandelskonzepte Quelle: Stadt + Handel 2016 Einzelhandelskonzepte als geeignetes Instrument für die bauleitplanerische Steuerung einer langfristig orientierten Standortplanung Bestandteil einer integrierten kommunalen Entwicklungsplanung, Grundlage der Flächennutzung (MK, SO) Verkehrsführung, Parkplätze, Öffentliche Dienstleistungen und Einrichtungen Aufwertung der Standortqualitäten von Innenstädten und Ortskernen sowie Stadtteilzentren Weitere Handlungsfelder und Akteure
17 Aktive Maßnahmen zur Stärkung der Innenstadt Innenstadt ist nicht nur Handel Erlebnis Stadt Stadt als Marke Quelle: Stadt + Handel 2016 Frequenzbringer und Magneten etablieren (Ärzte, Apotheken, Gastronomie, Lebensmittel etc.) Aufenthaltsqualität stärken Potentialflächen sichern Weitere Handlungsfelder und Akteure
18 Städtebauförderung / Besonderes Städtebaurecht Weitere Handlungsfelder und Akteure
19 Vernetzung Online-Handel und stationärer Handel Quelle: Stadt und Handel 2016 vgl. Dialogplattform Einzelhandel 2015, Citymarketing neu definiert. Weitere Handlungsfelder und Akteure
20 Kontakt Camillo Huber-Braun Abteilung III Regionalplanung, Bauwesen, Wirtschaft, Verkehr Dezernat 31.2 Regionale Siedlungs- und Bauleitplanung Wilhelminenstraße Darmstadt Telefon Fax Mail
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