GUTACHTERLICHE STELLUNGNAHME

Größe: px
Ab Seite anzeigen:

Download "GUTACHTERLICHE STELLUNGNAHME"

Transkript

1 Marktgemeinde Leobendorf TERRA Umwelttechnik GmbH, Wien Behandlungsanlage Teiritzberg GUTACHTERLICHE STELLUNGNAHME Micheldorf, 2. August 2012 Ausfertigung: /6 Dipl.-Ing. Dr. Johann WIMMER Ingenieurbüro für Technischen Umweltschutz Steinfeld 40, A-4563 Micheldorf Tel Mobil Fax

2 Gz.: Revision Gegenstand Datum /JW 0 Gutachten, Vorabzug Gutachten, endgültig Seite 2 von 64

3 Inhaltsverzeichnis 1 ALLGEMEINES Auftrag Gegenstand und Fragestellung Vorbemerkungen Verwendete Unterlagen BEFUND Allgemeines Ziel der Behandlung Technische Beschreibung der geplanten Behandlungsanlage Betriebsablauf Zur Behandlung vorgesehene Abfälle RECHTLICHE EINORDNUNG DER ANLAGE Tatbestandsmäßige Einordnung durch die Behörde Maßgebliche Rechtsvorschriften UVP-G AWG Verwertungs- oder Beseitigungsverfahren? Genehmigungsvoraussetzungen bei IPPC-Anlagen Sonstiges BEURTEILUNG AUS FACHLICHER SICHT Mietentechnik zur Bodenbehandlung - fachliche Grundlagen Vollständigkeit und Plausibilität der Projektangaben Vollständigkeit der Projektunterlagen bzw. angaben Nach 39 Abs. 3 AWG 2002 bei IPPC-Anlagen zusätzlich erforderlich Angaben Plausibilität der Projektangaben Lagerboxen für die Zwischenlagerung ausreichend dimensioniert? Leichtbauhalle für die Vorbehandlung ausreichend? Luftabsaugrate aus der Leichtbauhalle ausreichend? Behandlung auch mit einem dynamischen Mietenverfahren? Grundsätzliche Eignung der beantragten/genehmigten Abfallarten Seite 3 von 64

4 4.4 Erfüllung der Anforderungen des Stands der Technik (BAT) Anforderungen an die Abfallübernahme Anforderungen an die Zwischenlagerung und Manipulation Anforderungen an die Vorbehandlung / Aufbereitung Anforderungen an die Behandlung Begrenzung von Luftschadstoffemissionen ANHANG Eignungseinschätzung für die genehmigten Abfallarten Schadstoffbelastung ausgewählter Abfallarten Seite 4 von 64

5 1 ALLGEMEINES 1.1 Auftrag Mit Auftragsschreiben vom wurde von der Marktgemeinde Leobendorf die Erstellung eines Gutachtens (rechtliche und fachliche Beurteilung) der geplanten biologischen Behandlungsanlage Teiritzberg der TERRA Umwelttechnik GmbH, Wien, beauftragt. 1.2 Gegenstand und Fragestellung Mit Eingabe vom hat die TERRA Umwelttechnik GmbH unter Vorlage von Einreichunterlagen die Genehmigung für die Errichtung und den Betrieb einer Abfallbehandlungsanlage ( Behandlungsanlage Teiritzberg ) für die biologische Behandlung zahlreicher gefährlicher und nicht gefährlicher Abfallarten beantragt. Das Vorhaben wurde einer Vorbegutachtung durch die Behörde unterzogen, deren Ergebnis zu mehreren Projektmodifikation geführt hat 1 : Mit Erklärung vom wurde u.a. gegenüber der Behörde eine Begrenzung der Behandlungskapazität auf Tonnen /Jahr bekanntgegeben. 2 Am wurde das Einverständnis mit der wesentlichen Einschränkung des eingereichten Abfallkataloges auf die in der Verhandlungsschrift vom von der Amtssachverständigen für Abfallchemie festgelegten Abfallarten erklärt ([10], Seite 26). Nach Durchführung einer mündlichen abfallrechtlichen Verhandlung am [9] hat die Behörde das Vorhaben unter Vorschreibung zahlreicher Auflagen abfall- und naturschutzrechtlich genehmigt [10]. Gegen die erteilte Genehmigung wurde das Rechtsmittel der Berufung eingebracht, eine Entscheidung durch den Unabhängigen Verwaltungssenat ist noch nicht erfolgt. In der gegenständlichen gutachterlichen Stellungnahme sollen entsprechend dem erteilten Auftrag vor allem folgende Fragen behandelt werden: - Wie ist die geplante Anlage aus rechtlicher Sicht einzuordnen? Liegt eine IPPC- Behandlungsanlage vor? - Sind die Angaben in den Projektunterlagen vollständig und plausibel? - Ist eine Behandlung der beantragten/genehmigten Abfallarten aus umwelttechnischer Sicht vertretbar? - Wurden im Projekt die nach dem Stand der Technik erforderlichen Vorkehrungen zum Schutz von Mensch und Umwelt vorgesehen bzw. die entsprechenden Vorkehrungen von der Behörde vorgeschrieben? 1 Der Antrag wurde durch insgesamt 6 Nachreichungen modifiziert bzw. präzisiert. 2 In der Stellungnahme der ASV für Abfallchemie bei der mündlichen Verhandlung vom ([9], Seite 37) wird von Jahrestonnen gesprochen. Seite 5 von 64

6 1.3 Vorbemerkungen Das vorliegende Gutachten kann sich aus Zeit- und Aufwandsgründen nicht mit allen möglicherweise relevanten Aspekten des gegenständlichen Projekts bzw. des erstinstanzlichen abfallrechtlichen Genehmigungsverfahrens auseinandersetzen. So wurde etwa bei der von der Antragstellerin vorgelegten Luftschadstoff-Emissions- und Immissionsprognose nur geprüft, ob alle relevanten Emissionsquellen berücksichtigt worden sind, nicht aber, ob die Angaben zu den Emissionen selbst richtig sind und die Modellierung der Luftschadstoffausbreitung richtig durchgeführt wurde. Eine solche in die Tiefe gehende Beurteilung erscheint aber dann entbehrlich, wenn sich bereits im ersten Schritt der Prüfung herausstellt, dass um beim genannten Beispiel zu bleiben bei der Immissionsprognose gar nicht alle relevanten Emissionsquellen berücksichtigt worden sind. Es wird Wert auf den Hinweis gelegt, dass die im Abschnitt 4 dokumentierten Ergebnisse der Begutachtung nicht so interpretiert werden dürfen, als wäre die Errichtung und der Betrieb einer Bodenbehandlungsanlage am vorgesehenen Standort in jedem Fall und quasi grundsätzlich unabhängig von der Art der behandelten Abfälle und den ergriffenen technischen und organisatorischen Maßnahmen zur Vermeidung bzw. Verminderung der Umweltauswirkungen problematisch und mit unvertretbaren Einwirkungen auf Mensch und Umwelt verbunden. Wie immer in solchen Fällen bestimmt vorrangig die Selektion der in der Anlage eingesetzten Abfälle vor dem Hintergrund der abfallwirtschaftlichen Zielsetzung (z.b. Verwertbarkeit / Wiederverwendbarkeit des Behandlungsguts) in Verbindung mit den umgesetzten Maßnahmen zur Vermeidung oder Verminderung von Umweltbelastungen die Umweltverträglichkeit des Anlagenbetriebs. 1.4 Verwendete Unterlagen Es wurden für die Gutachtenserstellung folgende Unterlagen herangezogen: [1] NUA-Umweltanalytik GmbH, Marian Enzersdorf / TERRA Umwelttechnik GmbH: Gutachten Monitoring - Versuchsanlage zur biologischen Bodenbehandlung Korneuburg Endbericht. Bericht vom [2] TERRA Umwelttechnik GmbH: Zusammenfassende Darstellung der Monitoringdaten - Versuchsanlage zur Bodenbehandlung Korneuburg. Bericht vom [3] Terra Umwelttechnik GmbH: Technischer Bericht Behandlungsanlage Teiritzberg (Einreichoperat). Bericht vom ; 19 Anlagen [4] Terra Umwelttechnik GmbH: Nachreichung Nr. 1 zum Technischen Bericht; Datum: [5] Terra Umwelttechnik GmbH: Nachreichung Nr. 3 zum Technischen Bericht; Datum: [6] Terra Umwelttechnik GmbH: Nachreichung Nr. 4 zum Technischen Bericht; Datum: [7] Terra Umwelttechnik GmbH: Nachreichung Nr. 5 zum Technischen Bericht; Datum: Seite 6 von 64

7 [8] Dr. Kurt Stefan, Wien: Gutachten über die zu erwartenden Luftschadstoffemissionen und die dadurch verursachten Immissionen für die Errichtung und den Betrieb einer Anlage für die Behandlung von kontaminierten Böden auf Teilbereichen der Massenabfalldeponie Teiritzberg; Gutachten vom [9] Amt der NÖ. Landesregierung: Verhandlungsschrift vom [10] Amt der NÖ. Landesregierung: Abfallrechtlicher Genehmigungsbescheid vom , Gz. RU4-KB-120/ [11] ÖNORM S 2028 Biologische Behandlung kontaminierter Böden. Ausgabe [12] Richtlinie 96/61/EG des Rates vom 24. September 1996 über die integrierte Vermeidung und Verminderung der Umweltverschmutzung i.d.g.f. [13] Europäische Kommission: Reference Document on Best Available Techniques for the Waste Treatments Industries vom August 2006 ( [14] Umweltbundesamt: Integrierte Vermeidung und Verminderung der Umweltverschmutzung (IVU) - Merkblatt über die besten verfügbaren Techniken für Abfallbehandlungsanlagen mit ausgewählten Kapiteln in deutscher Übersetzung [15] Bundesministerium für Land- und Forstwirtschaft, Umwelt und Wasserwirtschaft: Bundes-Abfallwirtschaftsplan Bände ( [16] Österreichischer Baustoff-Recycling Verband, Wien: Richtlinie für Recycling- Baustoffe. 8. Aufl. vom [17] J. Michels et al.: Leitfaden mikrobiologische Bodensanierung. Hrsg. Umweltbundesamt, Berlin 2001 [18] Backhus EcoEngineers: Informationsbroschüre Backhus 6-series ( [19] Volvo: Spezifikation Radlader L60E ( wheel%20loa ders/09%20volvo%20-f-series/v%20l60e/v%20l60e%2025a pdf) [20] Bundesamt für Umwelt (CH): Offroad-Datenbank ( [21] Ausschuss für Gefahrstoffe (AGS): TRGS 554 (Abgase von Dieselmotoren). Ausgabe Oktober 2008 [22] BGI 583 Handlungsanleitung zur Gefährdungsbeurteilung nach Biostoffverordnung (BioStoffV) - Tätigkeiten mit Boden sowie bei Grundwasserund Bodensanierungsarbeiten. Ausgabe April 2009 [23] VDI Innenraum-Lufthygiene in Abfallbehandlungsanlagen, Ausgabe März 2006 [24] Bundesministerium für Umwelt, Naturschutz und Reaktorsicherheit (D): Erste Allgemeine Verwaltungsvorschrift zum Bundes Immissionsschutzgesetz (Technische Anleitung zur Reinhaltung der Luft TA Luft); datiert mit Seite 7 von 64

8 [25] VDI 3898 Emissionsminderung Trockenmechanische, physikalisch-chemische, thermische und biologische Bodenbehandlungsanlagen. Entwurf vom April 2011 [26] Landesamt für Natur, Umwelt und Verbraucherschutz Nordrhein-Westfalen: Abfallanalysendatenbank ABANDA ( [27] I. Obernberger und K. Supancic: Possibilities of Ash Utilisation from Biomass Combustion Plants. Proceedings of the 17 th European Biomass Conference & Exhibition, Hamburg 2009 Seite 8 von 64

9 2 BEFUND 2.1 Allgemeines Die Terra Umwelttechnik führte ab April 2008 auf dem Gelände der ehemaligen Schiffswerft in Korneuburg einen auf 2 Jahre begrenzten Versuchsbetrieb für die biologische Behandlung von kontaminierten Böden und ähnlichen Materialien durch (Genehmigung: Amt der NÖ. Landesregierung, Bescheid vom , Gz. RU4-K-896/ ). Dazu liegt ein Versuchsbericht von NUA-Umweltanalytik GmbH, Marian Enzersdorf / TERRA Umwelttechnik GmbH vor ( Gutachten Monitoring [1], [2]). Nach dem Versuchsbericht wurden bei der Behandlung in der Versuchsanlage geringe bis deutliche Reduktionen des Kohlenwasserstoffgehalts in den behandelten Abfällen gefunden, in einem Fall auch eine deutliche Reduktion des PAK-Gehalts bei einem relativ gering mit dieser Schadstoffgruppe belasteten Boden erreicht. In den Versuchsberichten ([1], [2]) sind keine Untersuchungsergebnisse für die zur Behandlung übernommenen und die behandelten Materialien dokumentiert; weiterhin enthalten die Berichte keine Messergebnisse für BTEX- Aromaten. Nunmehr soll auf dem als besser geeignet eingeschätzten Gelände der Massenabfalldeponie Teiritzberg in der Gemeinde Leobendorf, KG Tresdorf im nördlichen Teilbereich der Deponie eine gleichartige Anlage wie die Versuchsanlage errichtet werden. 2.2 Ziel der Behandlung In der Anlage sollen die in Böden oder bodenähnliche Substanzen, die (zum Teil auch) gefährliche Abfälle darstellen, enthaltenen organischen Kontaminanten abgebaut werden. Ziel der Behandlung ist es nach den Angaben im Einreichprojekt, die Menge an nicht deponierbaren Abfällen zu reduzieren bzw. Abfälle so zu behandeln, dass sie als Bodensubstrat wieder in den Stoffhaushalt zugeführt werden können. Beide Ziele bewirken eine Verwertung von Abfällen und damit einhergehend eine deutliche Ressourcenschonung ([1], Seite 34). Es wird dabei die Behandlung ohne Erreichung des Ziels der Verwertbarkeit nicht ausgeschlossen: Das behandelte Ausgangsmaterial wird verwogen und je nach Verwendungsmöglichkeit einer Verwertung oder einer Entsorgung entsprechend den geltenden Vorschriften zugeführt ([1], Seite 38). Im abfallrechtlichen Genehmigungsbescheid [10] wird zum Behandlungsziel in den Auflagenpunkten folgendes festgelegt und somit ebenfalls das Ziel der Verwertbarkeit der behandelten Abfälle (oder eines sonst näher festgelegten Behandlungserfolges) nicht zwingend vorgegeben: 3 Es ist mangels Vorliegen des Versuchsbetriebsbescheids nicht bekannt, mit welcher Zielsetzung der Versuchsbetrieb genehmigt wurde (in Frage kommen nach 44 Abs. 2 AWG 2002 Vorarbeiten zur Ausarbeitung eines Projektes oder die Gewinnung bestimmter Ergebnisse von Vorarbeiten, die für die Entscheidung der Behörde von wesentlicher Bedeutung sind). Seite 9 von 64

10 65) Durch den mikrobiologischen Verfahrensschritt wird gewährleistet, dass bestimmte gefährliche Abfälle soweit aufbereitet werden, um je nach erzieltem Reinigungsgrad einer Wiederverwertung bzw. Verwendung auf Grundlage der Behandlungsgrundsätze und Leitlinien zur Abfallverbringung, Bundesabfallwirtschaftsplan, zuzuführen sind. Die dort verankerten Qualitätsanforderungen und Grenzwerte gelten sinngemäß. Für Abfälle, welche die Qualitätskriterien der Wiederverwertung bzw. Verwendung nicht erfüllen, müssen die Bestimmungen der Deponieverordnung 2008 Anwendung finden bzw. eine adäquate Behandlung nach dem Stand der Technik stattfinden. 66) Die aus der Behandlung gewonnenen Recyclingbaustoffe zur Wiederverwendung / Verwertung haben hinsichtlich deren Umweltverträglichkeit a) den Qualitätsbestimmungen und Mindestanforderungen nach Punkt 5 der Richtlinie für Recycling-Baustoffe zu entsprechen, und b) die Güte- und Qualitätsüberwachung nach Punkt 7 dieser Richtlinie zu erfüllen. Für jede Übergabe eines anfallenden Rückstandes (Abfall) ist eine Ausgangskontrolle im Sinne der Ermittlungen sämtlicher betriebsrelevanter Eigenschaften und jener Parameter, die für eine weitere Behandlung ausschlaggebend sind, durchzuführen. 67) Sämtliche gefährliche und nicht gefährliche Abfälle sind nach der Behandlung ordnungsgemäß zwischenzulagern und nach Erreichen einer wirtschaftlichen Transporteinheit an befugte Unternehmen zu übergeben. 2.3 Technische Beschreibung der geplanten Behandlungsanlage Die Anlage soll teilweise über einer mit Erdaushub und Bauschutt verfüllten Trockenbaggerung (nördlicher Teil), teilweise auf einer mit Hausmüll verfüllten Deponiefläche (südlicher Teil) der Massenabfalldeponie Am Teiritzberg errichtet werden. Dazu soll im Wesentlichen eine Fläche von m 2 mit Dichtasphalt versiegelt und als Behandlungsfläche (Manipulationsfläche) und Zwischenlagerfläche verwendet werden. Zur Behandlungsfläche liegt ein geotechnisches Gutachten des Instituts für Geotechnik der Universität für Bodenkultur vor ([1], Anlage 14). Die bautechnische Eignung der Fläche soll durch eine Lastausgleichsschüttung von voraussichtlich 0,5 1,0 m Mächtigkeit hergestellt werden. Sämtliche Grundstücke befinden sich im Eigentum der Stadtgemeinde Korneuburg; die für die Behandlungsanlage benötigten Flächen sollen von der Stadtgemeinde gepachtet werden. Das Behandlungsgelände soll mit einem Zaun eingefriedet werden. Die Behandlungsanlage soll mit einer eigenen Zufahrt, ausgehend vom Einfahrtsbereich der Massenabfalldeponie Teiritzberg, erschlossen werden. Die anfallenden Abwässer sollen in einem abgedichteten Speicherbecken gesammelt werden. Die Behandlungskapazität soll t/a betragen. Die max. Anliefermenge wird in dem von der Antragstellerin beigebrachten lufttechnischen Gutachten ([8], Seite 7) mit max t/d bzw. 40 Seite 10 von 64

11 LKW s angegeben. 4 In der Anlage sollen im Wesentlichen die in der ÖNORM S 2028 beschriebenen Arbeitsschritte umgesetzt werden, wobei in Abweichung von der ÖNORM für die eigentliche Behandlung keine Einhausung vorgesehen ist. Diese Abweichung wird im Technischen Projekt wie folgt begründet ([1], Seite 35): Emissionsarmut des Verfahrens durch Anwendung neuester patentierter Technologie. Die Emissionen seien nicht höher als bei der in der ÖNORM S 2028 vorgesehenen Einhausung. Nachweis aus dem full scale Versuchsbetrieb, dass es bei dem Verfahren zu keinerlei belastenden Emissionen im Betrieb (latenter Unterdruck in den Mieten durch Absaugung im Zusammenspiel mit einer patentierten Taktung) kommt. Bei einer eingehausten Anlage könne es bei betriebsbedingt geöffneten Toren zu höheren Emissionen kommen als beim gegenständlichen Verfahren. Die Behandlungsanlage besteht aus folgenden Anlagenteilen: Die an- und abtransportieren Abfallströme sollen über die bestehende Brückenwaage der Massenabfalldeponie Teiritzberg verwogen werden. Zur Vermeidung der Verfrachtung von Kontaminationen besteht im Einfahrtbereich der Deponie eine Reifenreinigungsanlage (Rüttelstrecke). Für die Zwischenlagerung der antransportierten Materialien sollen max. 6 m hohe, auf der abgedichteten Fläche situierte Lagerboxen aus modularen Systembausteinen ( Quickblocksteine ) in Form von Schwergewichtswänden ohne Bodenverankerung verwendet werden: Diese Lagerboxen werden hauptsächlich für Sammlung von Teilmengen gleicher Materialien herangezogen, bis eine Menge erreicht wird um eine vollständige Miete aufsetzen zu können bzw. die unterschiedlichen Materialien getrennt erfassen zu können ([1], Seite 30). Es sollen vorerst 4 Boxen mit einer Fläche von 5 m x 10 m errichtet werden ([1], Seite 30). Die Zwischenlagerung der Materialien soll abgedeckt erfolgen. Es ist daher in der Zwischenlagerung eine freie Exponierung der zu behandelnden Materialien nicht gegeben ([1], Seite 46). Zur Vorbereitung der Behandlung ist eine Aufbereitung der angelieferten Abfälle durch Sieben und Brechen, Mischen, Zugabe von Zuschlagstoffen und Strukturmaterial etc. in einer Leichtbauhalle (Rundbogenhalle mit Tragwerk aus feuerverzinkten Stahlprofilen und Planenbespannung; Einfahrt über planenbespanntes Rolltor) mit einer Fläche von ca. 10 m x 13 m = ca. 130 m 2 vorgesehen. Es wird eine max. Aufbereitungsmenge von 150 t/h angesetzt ([8], Seite 8). Die Hallenabluft soll durch ein Absaugrohr erfasst und dem Biofilter der Mietenbe- und 4 Im Gutachten des ASV für Verkehrstechnik ([9], Seite 21) wird hingegen von fallweisen Tagesspitzen von bis zu 200 m 3 /d ausgegangen. Seite 11 von 64

12 entlüftung (siehe unten) zugeführt werden. Im Betriebsfall der Hallenabsaugung wird in der Steueranlage der Belüftungs- und Abluftaufbereitungsanlage auf diesen Betriebsfall umgeschaltet. In diesem Fall wird die Halle permanent mit halber Anlagenleistung (500 m 3 /h) abgesaugt und die Mieten werden in diesem Betriebszustand, welcher im Jahresdurchschnitt nur ca. 2 Tage im Monat andauern wird, ebenfalls mit halber Leistung betrieben. Dadurch ist sichergestellt, dass auch in diesem Betriebsfall keinerlei Abluft aus den Mieten austreten kann ([1], Seite 36). Das Tor der Leichtbauhalle ist, solange sich Arbeitnehmer in der Halle aufhalten, zumindest 1 m offen zu halten (abfallrechtlicher Genehmigungsbescheid [10], Seite 22). Die eigentliche biologische Behandlung in Form von zwangsbe- und entlüfteten Trapezmieten soll auf einer mit Dichtasphalt befestigten Fläche im Ausmaß von ca m 2 erfolgen. 5 Die abgedichtete Fläche dient auch als Manipulations- und Zwischenlagerfläche. Die vorgesehene Behandlungsfläche ist an der Westseite [ ] der Behandlungsanlage situiert und ist in vier Unterabschnitte unterteilt. Jede Teilfläche besitzt eine Flächenausdehnung von beinahe ca m 2. Die einzelnen Mieten werden in Trapezform ausgebildet wobei eine max. Trapezhöhe von 3,0 m vorgesehen ist. Im Fall einer vollständigen Belegung der Behandlungsfläche lässt sich eine Nettomietenfläche von ca m 2 ableiten ([8], Seite 8 f.). Im Mittel werden Mietengrößen von ca t Abfall angestrebt ([8], Seite 7). Die Dichtasphaltfläche soll mit einem Randwulst von 10 cm bzw. 20 cm (westlicher Bereich) entwässerungstechnisch abgegrenzt werden. Die anfallenden Niederschlagswässer sollen an den Tiefpunkten der profilierten Behandlungsfläche über Einlaufschächte erfasst und dem Speicherbecken zugeleitet werden. Die an den Böschungsflächen projektgemäß vorgesehene Methanoxidationsschicht sollte vorübergehend nicht zur Ausführung gelangen ([4], Seite 8), wurde aber in der Folge wieder in das Projekt aufgenommen ([7], Seite 4). Belüftungsanlage und Abluftaufbereitung: Im Saugbetrieb wird über Lanzen und Rohre Abluft aus den zu behandelnden Mieten angesaugt und diese über einen Wasserabscheider und einen Biofilter behandelt. Die gereinigte Abluft wird über ein Gebläse und eine Ableitung in die Umgebung abgeführt. Die maximale Absaugrate beträgt m 3 /h. In der abgesaugten Mietenabluft wird u.a. die Konzentration an explosiven Gasen gemessen; die Mieten Be- und Entlüftung wird bei Überschreitung eines einstellbaren Werts abgestellt ([5], Seite 6). Der Biofilter weist eine Fläche von 13,2 m 2 auf, die Schütthöhe des Filtermaterials (zweilagig, Kompost und Rindenmulch) beträgt 0,6 m. Der geschlossen ausgeführte Biofilter wird von unten durchströmt. Die Filterflächenbelastung wird mit ca. 76 m 3 /m 2.h angegeben, die Filtervolumenbelastung mit ca. 125 m 3 /m 3.h. Die Befeuchtung des 5 In der Verhandlungsschrift vom [9] wird auf Seite 7 von einer abgedichteten Fläche von m 2 gesprochen. Seite 12 von 64

13 Filtermaterials erfolgt mit einer oberhalb des Filters angeordneten Befeuchtungseinheit. Sollte die an die Abluftaufbereitung (Biofilter) übergebene Abluft den zulässigen Emissionswert des Biofilters übersteigen (50 mg/m 3 ) so wird monatlich eine Abluftprobe mittels einer Gasmaus gezogen und im Labor untersucht solange der Wert der zu reinigenden Abluft den zulässigen Abluftgrenzwert übersteigt ([1], Seite 64). Nachgeschaltet kommt ein Aktivkohlefilter als Polizeifilter zum Einsatz ([8], Seite 7) Im Blasbetrieb wird den Mieten Luft über ein Gebläse und eine 5 -Luftleitung zugeführt. Die Betriebsgebäude (Containeranlage) bestehen aus einem Büro, Aufenthalts-, Lager-, Schwarz-/Weiss- und Sanitärcontainer. Die anfallenden häuslichen Abwässer werden in einer Senkgrube V = 5 m 3 gesammelt. Die anfallenden Abwässer (Sickerwasser aus den Mieten, Niederschlagswässer) werden in einem mit Folie (PE-HD 2,5 mm) und einer mineralischen Dichtschicht (3 x 25 cm) abgedichteten, eingezäunten Speicherbecken mit einem Volumen von m 3 (inkl. Freibord) gesammelt. Das Becken dient der Aufnahme eines 2-tägigen Niederschlages mit einer 50-jährigen Wiederkehrzeit (Niederschlagssumme 130 mm). Im Notfall soll bei vollem Speicherbecken der Zulauf durch einen Schieber unterbrochen und zusätzliches Wasser (ca m 3 ) auf der Behandlungsfläche mittels des geplanten 10 cm hohen Randwulstes zurückgehalten werden ([4], Seite 7). Die gesammelten Abwässer sollen über die Mieten zur Befeuchtung rückverrieselt werden. Eventuell verbleibende Überschüsse (im Becken verbleibende Abwassermenge von mehr als beantragt 500 m 3, vorgeschrieben 185 m 3 ) werden mittels Saugtankwagen abtransportiert. Weiters wird der Beckeninhalt beprobt bevor Maßnahmen (z.b. Abfuhr von Überschusswässern) durchgeführt werden ([1], Seite 63). Das Becken soll mit einer Tauchmotorpumpe mit einer Leistung von ca. 3,6 m 3 /h belüftet werden, wodurch im Becken biologischer Schadstoffabbau angeregt wird ([1], Seite 45). Die gesamte Anlage soll in 2 Bauabschnitten hergestellt werden. 2.4 Betriebsablauf Der vorgesehene Betriebsablauf kann wie folgt zusammengefasst werden (siehe v.a. [1], Seite 36f.): Verwiegung und Eingangskontrolle des angelieferten Materials: Das Material wird im Zuge der Eingangskontrolle einer organoleptischen Kontrolle unterzogen. In der Regel werden bereits chemisch ausgestufte Materialien mit gültigem chemischen Befund ( ) übernommen. Sollte keine ausreichende Untersuchung vorliegen, so wird nach Übernahme eine Voruntersuchung, welche zumeist folgende Parameter umfasst, durchgeführt:. Zwischenlagerung des angelieferten Materials: Die antransportierten Materialien Seite 13 von 64

14 bekommen eine Chargennummer und werden entweder zwischengelagert bis eine Mietenmindestgröße erreicht werden kann oder sofort einem bestimmten Mietenplatz (abhängig von der Verunreinigung) zugeordnet. Die temporäre Zwischenlagerung erfolgt auf den oberflächenversiegelten Manipulationsflächen. Konditionierung vor Behandlung: In Folge wird das übernommene Material gem. dem Bedarf in Form gebracht (z.b. Ausscheiden von Störstoffen, Zugabe von Zuschlagstoffen und Strukturmaterial, etc.). Die Manipulation von der Zwischenlagerung zur Leichtbauhalle erfolgt mittels eines Radladers Typ Volvo L60E o.glw. In der Leichtbauhalle soll eine nicht näher spezifizierte Sieb- und/oder Brecheranlage eingesetzt werden; es soll hier auch ein Mietenwender Typ Backhus 6.75 o.glw. (mit Schutzbelüftung) zum Mischen von Bodenmieten verwendet werden ([1], Seite 50). Biologische Behandlung: Sobald eine ausreichende Menge für eine Miete gesammelt und vorbereitet wurde, wird diese unter Einbau der Belüftungsorgane aufgesetzt. Die eigentliche Behandlung erfolgt in einem statischen Mietenverfahren mit drückender und saugender Zwangsbelüftung. Dazu wird über Belüftungsorgane Luft in die Miete eingeblasen und über Entlüftungsorgane wieder abgesaugt. Es wird immer deutlich weniger Luft eingeblasen als abgesaugt, wodurch um die Miete ein entlüfteter Bereich entsteht. Zum Aufsetzen und Abbauen der Bodenmieten sowie zum Verfrachten des Boden- und Strukturmaterials soll ein Radlader des Typs Volvo L60E o.glw. eingesetzt werden. Im Projekt wird angegeben, dass auch ein dynamisches Mietenverfahren (mechanisches Umsetzen der Mieten) zur Anwendung kommen soll: Zur Nutzung des Potentials der entstehenden biologischen Wärmeentwicklung zur gezielten (Schlamm-)Trocknung und Belüftungsvorwärmung werden weiterhin wie bisher auch Chargen an Kompostmieten gefahren ([3], Seite 43). Die Kompostmieten sollen mit einem Mietenwender (Fabr. Backhus 6.75 o.glw.) umgesetzt werden ([1], Seite 50). Anstelle der im Ursprungsprojekt vorgesehenen Befeuchtung der Mieten 6 sollen die Mieten mit Folie abgedeckt werden: Die Behandlung von PAK- und BTEX-haltigen Böden bzw. bodenähnlichen Abfällen erfolgt immer in Mieten unter Vollabdeckung (oder alternativ unter einer dreiseitig geschlossenen Leichtbauhalle analog der derzeit in unserer bestehenden Anlage in Korneuburg verwendeten. Bei der Behandlung von KW-haltigen Böden bzw. bodenähnlichen Abfällen dürfen in der Gesamtjahresbilanz der Behandlungsanlage bis zu 30% der behandelten Mietenoberflächen offen bleiben. Dies resultiert aus folgenden behandlungstechnischen Erfordernissen und ist speziell hierfür anzuwenden: 1) Abtrocknung 6 Zum Schutz gegen Stäube werden präventiv die Oberflächen der Bodenmieten permanent befeuchtet ([1], Seite 53). Seite 14 von 64

15 Für die Einstellung eines optimalen Fe[u]cht[e]gehalts für die mikrobiologischen Prozesse sowie zur Sicherstellung einer ausreichenden Belüftbarkeit, ist bei sehr feuchtem Material (wie z.b. frisch gelieferter Aquiferaushub, Sandfanginhalte etc.) erforderlich, dass das Material zunächst ohne Folienabdeckung getrocknet wird. 2) Mietenfußentwässerung [.] 3) Belüftungsverbesserung In bestimmten Fällen (z.b. bei sehr dichten Materialien mit geringen Porenvolumen) können sich Folienabdeckungen negativ auf permanent angelegte Unterdruckregime der TERRABREATHE -Technologie auswirken. In diesen Fällen sind zur Verbesserung der Belüftung ebenfalls zumindest Teilbereiche unabgedeckt zu belassen. ([6], Seite 5 f.). Während der mikrobiologischen Behandlung sind im Jahresschnitt 70 % der gesamten Mietenfläche mit Abdeckfolien (PEHD) abgedeckt. Sämtliche Prozessgase welche im Rahmen der mikrobiologischen Behandlung abgesaugt werden, werden ebenfalls über den Biofilter geführt und gereinigt. Entsprechend den Ergebnissen aus dem Versuchsbetrieb [ ] können folgende Betriebsdaten angesetzt werden, wobei Variante III maßgeblich ist ([8], Seite 8 f.). Variante III ( Fracht bei 70 % Abdeckung ) weist eine Gesamtemission von 251,7 kg C pro Jahr aus. Es ist eine Prozesskontrolle vorgesehen (Schadstoffreduktion, Abbaubedingungen innerhalb einer Miete wie v.a. Sauerstoffgehalt, Temperatur, Wassergehalt). Qualitätskontrolle nach Abschluss der Behandlung: Die Probenahme soll in Anlehnung an die Deponieverordnung erfolgen. Die Betankung der Fahrzeuge soll mobil mittels Tankwagen im Schutz einer flüssigkeitsdichten Auffangwanne auf der Manipulationsfläche erfolgen ([1], Seite 54). 2.5 Zur Behandlung vorgesehene Abfälle Bei den zu behandelnden Materialien handelt es sich überwiegend um kontaminierte Böden oder bodenähnliche Materialien sowie um organisches Material. Die Kontamination der angenommenen A[b]fälle wird auf folgende Eigenschaften eingeschränkt: Gesamtgehalt an Kohlenwasserstoffen keine Einschränkung Gesamtgehalt an PAK maximal ppm (später eingeschränkt auf ppm [6], im Genehmigungsbescheid begrenzt mit ppm [10]) Gesamtgehalt an BTEX maximal ppm (später eingeschränkt auf ppm [6], im Genehmigungsbescheid begrenzt mit ppm [10]) alle anderen Parameter maximal Massenabfallqualität 7 ([1], Seite 39). 7 dies wohl ausgenommen den Parameter TOC ([4], Seite 16) Seite 15 von 64

16 Der Abfallkatalog befindet sich in Anlage 12 des Technischen Berichts [1] und umfasst die in der nachstehenden Tabelle angeführten Abfallarten. Die folgende Liste enthält alle ursprünglich beantragten Abfallarten, die durchgestrichenen Abfallarten sind im abfallrechtlichen Genehmigungsbescheid [10], Seite 4 ff. nicht mehr enthalten. Tabelle 1: Abfallkatalog Schl.- Nr. Spez. gef. Bezeichnung Spelze, Spelzen- und Getreidestaub g Spelze, Spelzen- und Getreidestaub, gefährlich kontaminiert Würzmittelrückstände g Würzmittelrückstände, gefährlich kontaminiert Melasse g Melasse, gefährlich kontaminiert Rübenschnitzel, Rübenschwänze g Rübenschnitzel, Rübenschwänze, gefährlich kontaminiert sonstige schlammförmige Nahrungsmittelabfälle g sonstige schlammförmige Nahrungsmittelabfälle, gefährlich kontaminiert Rückstände aus der Konserven- und Tiefkühlfabrikation g Rückstände aus der Konserven- und Tiefkühlfabrikation, gefährlich kontaminiert überlagerte Genussmittel g überlagerte Genussmittel, gefährlich kontaminiert Tabakstaub, Tabakgrus, Tabakrippen g Tabakstaub, Tabakgrus, Tabakrippen, gefährlich kontaminiert Malztreber, Malzkeime, Malzstaub g Malztreber, Malzkeime, Malzstaub, gefährlich kontaminiert Hopfentreber g Hopfentreber, gefährlich kontaminiert Ausputz- und Schwimmgerste g Ausputz- und Schwimmgerste, gefährlich kontaminiert Obst-, Getreide- und Kartoffelschlempe g Obst-, Getreide- und Kartoffelschlempe, gefährlich kontaminiert Trub und Schlamm aus Brauereien g Trub und Schlamm aus Brauereien, gefährlich kontaminiert Schlamm aus der Weinbereitung g Schlamm aus der Weinbereitung, gefährlich kontaminiert Schlamm aus Brennereien g Schlamm aus Brennereien, gefährlich kontaminiert Trester g Trester, gefährlich kontaminiert Fabrikationsrückstände von Kaffee (z.b. Röstgut und Extraktionsrückstände) g Fabrikationsrückstände von Kaffee (z.b. Röstgut und Extraktionsrückstände), gefährlich kontaminiert Fabrikationsrückstände von Tee g Fabrikationsrückstände von Tee, gefährlich kontaminiert Fabrikationsrückstände von Kakao g Fabrikationsrückstände von Kakao, gefährlich kontaminiert Hefe oder hefeähnliche Rückstände g Hefe oder hefeähnliche Rückstände, gefährlich kontaminiert Schlamm aus der Tabakverarbeitung g Schlamm aus der Tabakverarbeitung, gefährlich kontaminiert Rückstände und Abfälle aus der Fruchtsaftproduktion Seite 16 von 64

17 Schl.- Nr. Spez. gef. Bezeichnung g Rückstände und Abfälle aus der Fruchtsaftproduktion, gefährlich kontaminiert Futtermittel g Futtermittel, gefährlich kontaminiert überlagerte Futtermittel g überlagerte Futtermittel, gefährlich kontaminiert Ölsaatenrückstände g Ölsaatenrückstände, gefährlich kontaminiert Bleicherde, ölhaltig g Bleicherde, ölhaltig, gefährlich kontaminiert Bleicherde, ölhaltig, verfestigt oder stabilisiert Rinde aus der Be- und Verarbeitung g Rinde aus der Be- und Verarbeitung, gefährlich kontaminiert Schwarten, Spreißel aus naturbelassenem, sauberem, unbeschichtetem Holz Sägemehl und Sägespäne aus naturbelassenem, sauberem, unbeschichtetem Holz Holzschleifstäube und schlämme Holzschleifstäube und -schlämme, behandeltes Holz Holzschleifstäube und -schlämme, nachweislich ausschließlich behandeltes Holz Holzschleifstäube und -schlämme, behandeltes Holz, schadstofffrei Staub und Schlamm aus der Spanplattenherstellung Spanplattenabfälle Holzemballagen und Holzabfälle, nicht verunreinigt Holzemballagen und Holzabfälle, nicht verunreinigt, behandeltes Holz Holzemballagen und Holzabfälle, nicht verunreinigt, nachweislich ausschließlich behandeltes Holz Holzemballagen und Holzabfälle, nicht verunreinigt, behandeltes Holz, schadstofffrei Bau- und Abbruchholz Bau- und Abbruchholz, behandeltes Holz Bau- und Abbruchholz, nachweislich ausschließlich mechanisch behandeltes Holz Bau- und Abbruchholz, behandeltes Holz, schadstofffrei Holzwolle, nicht verunreinigt g Eisenbahnschwellen Eisenbahnschwellen, ausgestuft g Holz (z.b. Pfähle und Masten), salzimprägniert, mit gefahrenrelevanten Eigenschaften g Holz (z.b. Pfähle und Masten), teerölimprägniert *) Holz (z.b. Pfähle und Masten), teerölimprägniert, ausgestuft *) Sägemehl und -späne, durch organische Chemikalien (zb ausgehärtete Lacke, organische Beschichtungen) verunreinigt, ohne gefahrenrelevante Eigenschaften Sägemehl und -späne, durch anorganische Chemikalien (zb ausgehärtete Lacke, organische Beschichtungen) verunreinigt, ohne gefahrenrelevante Eigenschaften g Holzemballagen, Holzabfälle und Holzwolle, durch organische Chemikalien (zb Mineralöle, Lösemittel, nicht ausgehärtete Lacke) verunreinigt Holzemballagen, Holzabfälle und Holzwolle, durch organische Chemikalien (zb Mineralöle, Lösemittel, nicht ausgehärtete Lacke) verunreinigt, ausgestuft g Holzemballagen, Holzabfälle und Holzwolle, durch anorganische Chemikalien (z.b. Säuren, Laugen, Salze) verunreinigt Seite 17 von 64

18 Schl.- Nr. Spez. gef. Bezeichnung Holzemballagen, Holzabfälle und Holzwolle, durch anorganische Chemikalien (z.b. Säuren, Laugen, Salze) verunreinigt, ausgestuft Holz (z.b. Pfähle und Masten), salzimprägniert, ohne gefahrenrelevanten Eigenschaften g Sägemehl und -späne, durch organische Chemikalien (zb ausgehärtete Lacke, organische Beschichtungen) verunreinigt, mit gefahrenrelevanten Eigenschaften g Sägemehl und -späne, durch anorganische Chemikalien (zb Säure, Laugen, Salze Lacke, organische Beschichtungen) verunreinigt, mit gefahrenrelevanten Eigenschaften Holzabfälle, organisch behandelt (z.b. ausgehärtete Lacke, organische Beschichtungen) Bauschutt (keine Baustellenabfälle) Bauschutt (keine Baustellenabfälle), nur Mischungen aus ausgewählten Abfällen aus Bau- und Abrissmaßnahmen, ohne Mörtel- und Verputzanteil Bauschutt (keine Baustellenabfälle), verfestigt oder stabilisiert Straßenaufbruch Straßenaufbruch, verfestigt oder stabilisiert Bodenaushub, Material mit Hintergrundbelastung Bodenaushub, Klasse A Bodenaushub, Klasse A Bodenaushub, Klasse A2G Bodenaushub, Inertabfallqualität Bodenaushub, techn. Schüttmaterial, das weniger als 5 Vol.% bodenfremde Bestandteile enthält Bodenaushub, techn. Schüttmaterial, ab 5 Vol.% bodenfremder Bestandteile Aktivkohle Aktivkohle, verfestigt oder stabilisiert g ölverunreinigte Böden g ölverunreinigte Böden verfestigt oder stabilisiert g ölverunreinigte Böden, Bodenaushubmaterial sowie ausgehobenes Schüttmaterial, KW-verunreinigt, nicht gefährlich g sonstige verunreinigte Böden g sonstige verunreinigte Böden, verfestigt oder stabilisiert sonstige verunreinigte Böden, Bodenaushubmaterial sowie ausgehobenes Schüttmaterial, sonstig verunreinigt, nicht gefährlich Betonabbruch Betonabbruch, nur ausgewählte Abfälle aus Bau- und Abrissmaßnahmen Betonabbruch, verfestigt oder stabilisiert verbrauchte Filter- und Aufsaugmassen mit anwendungsspezifischen nicht schädlichen Beimengungen (z.b. Kieselgut, Aktiverden, Aktivkohle) verbrauchte Filter- und Aufsaugmassen mit anwendungsspezifischen nicht schädlichen Beimengungen (z.b. Kieselgut, Aktiverden, Aktivkohle), verfestigt oder stabilisiert g verbrauchte Filter- und Aufsaugmassen mit anwendungsspezifischen schädlichen Beimengungen (z.b. Kieselgut, Aktiverden, Aktivkohle) g Verbrauchte Filter- und Aufsaugmassen mit anwendungsspezifischen schädlichen Beimengungen (z.b. Kieselgut, Aktiverden, Aktivkohle), verfestigt oder stabilisiert g Strahlmittelrückstände mit anwendungsspezifischen schädlichen Beimengungen Strahlmittelrückstände mit anwendungsspezifischen schädlichen Beimengungen, ausgestuft g Strahlmittelrückstände mit anwendungsspezifischen schädlichen Beimengungen, verfestigt oder stabilisiert Seite 18 von 64

19 Schl.- Nr. Spez. gef. Bezeichnung g Brandschutt oder Bauschutt mit schädlichen Verunreinigungen Brandschutt oder Bauschutt mit schädlichen Verunreinigungen, Brandschutt von nicht gewerblichen Objekten, nicht gefährlich bei Ablagerung auf Massenabfalldeponien g Brandschutt oder Bauschutt mit schädlichen Verunreinigungen verfestigt Strahlmittelrückstände mit anwendungsspezifischen nicht schädlichen Beimengungen Strahlmittelrückstände mit anwendungsspezifischen nicht schädlichen Beimengungen, verfestigt oder stabilisiert Gleisschotter g Gleisschotter gefährlich kontaminiert Gleisschotter, verfestigt oder stabilisiert kulturfähige Erde, Typ E2, Klasse A kulturfähige Erde, Typ E2, Klasse A kulturfähige Erde, Typ E3, Klasse A kulturfähige Erde, Typ E3, Klasse A g Bodenaushubmaterial sowie Schüttmaterial aus der biologischen Behandlung Bodenaushubmaterial sowie Schüttmaterial aus der biologischen Behandlung, ausgestuft g Bodenaushubmaterial sowie Schüttmaterial aus der biologischen Behandlung, verfestigt oder stabilisiert Bodenaushubmaterial sowie Schüttmaterial aus der thermischen Bodenbehandlung Bodenaushubmaterial sowie Schüttmaterial aus der thermischen Bodenbehandlung, verfestigt oder stabilisiert g Bodenaushubmaterial sowie Schüttmaterial aus der chemisch/physikalischen Behandlung g Bodenaushubmaterial sowie Schüttmaterial aus der chemisch/physikalischen Behandlung, ausgestuft Garten- und Blumenerde Filterschlamm aus der Bleicherdeherstellung g Filterschlamm aus der Bleicherdeherstellung, gefährlich kontaminiert Filterschlamm aus der Bleicherdeherstellung, verfestigt oder stabilisiert Erdschlamm, Sandschlamm, Schlitzwandaushub g Erdschlamm, Sandschlamm, Schlitzwandaushub, gefährlich kontaminiert Erdschlamm, Sandschlamm, Schlitzwandaushub, verfestigt oder stabilisiert Rübenerde g Rübenerde, gefährlich kontaminiert Rübenerde, verfestigt oder stabilisiert Bohrschlamm, verunreinigt g Bohrschlamm, verunreinigt, gefährlich kontaminiert Bohrschlamm, verunreinigt, verfestigt oder stabilisiert g Ölgatsch Ölgatsch, ausgestuft g Fettsäurerückstände (aus Mineralöl) Fettsäurerückstände (aus Mineralöl), ausgestuft g Bohrspülung und Bohrklein, ölfrei g Bohrspülung und Bohrklein, ölfrei, gefährlich kontaminiert Bohrspülung und Bohrklein, ölfrei, verfestigt oder stabilisiert g Bohrspülung und Bohrklein, rohölkontaminiert Bohrspülung und Bohrklein, rohölkontaminiert, ausgestuft g Bohrspülung und Bohrklein, rohölkontaminiert, verfestigt oder stabilisiert g rohölhaltiger Schlamm Seite 19 von 64

20 Schl.- Nr. Spez. gef. Bezeichnung rohölhaltiger Schlamm, ausgestuft g rohölhaltiger Schlamm, verfestigt oder stabilisiert g rohölverunreinigtes Erdreich, Aushub, und Abbruchmaterial rohölverunreinigtes Erdreich, Aushub, und Abbruchmaterial, ausgestuft g rohölverunreinigtes Erdreich, Aushub, und Abbruchmaterial, verfestigt oder stabilisiert g sonstige rohölverunreinigte Rückstände aus der Erdölförderung sonstige rohölverunreinigte Rückstände aus der Erdölförderung, ausgestuft g sonstige rohölverunreinigte Rückstände aus der Erdölförderung, verfestigt oder stabilisiert g Sandfanginhalte, öl- oder kaltreinigerhaltig Sandfanginhalte, öl- oder kaltreinigerhaltig, ausgestuft g Sandfanginhalte, öl- oder kaltreinigerhaltig, verfestigt oder stabilisiert g Ölabscheiderinhalte (Benzinabscheiderinhalte) Ölabscheiderinhalte (Benzinabscheiderinhalte), ausgestuft g Ölabscheiderinhalte (Benzinabscheiderinhalte), verfestigt oder stabilisiert g Schlamm aus Öltrennanlagen Schlamm aus Öltrennanlagen, ausgestuft g Schlamm aus Öltrennanlagen, verfestigt oder stabilisiert g Schlamm aus der Tankreinigung Schlamm aus der Tankreinigung, ausgestuft g Schlamm aus der Tankreinigung, verfestigt oder stabilisiert g Hon- oder Läppschlamm Hon- oder Läppschlamm, ausgestuft g Hon- oder Läppschlamm, verfestigt oder stabilisiert g Schleifschlamm, ölhaltig Schleifschlamm, ölhaltig, ausgestuft g Schleifschlamm, ölhaltig, verfestigt oder stabilisiert g Schlamm aus der Behälterreinigung Schlamm aus der Behälterreinigung, ausgestuft g Schlamm aus der Behälterreinigung, verfestigt oder stabilisiert g Bleicherde, mineralölhaltig Bleicherde, mineralölhaltig, ausgestuft g Bleicherde, mineralölhaltig, verfestigt oder stabilisiert g phenolhaltiger Schlamm phenolhaltiger Schlamm, ausgestuft g phenolhaltiger Schlamm, verfestigt oder stabilisiert Sonstige Schlämme aus Kokereien und Gaswerken g Sonstige Schlämme aus Kokereien und Gaswerken, gefährlich kontaminiert Sonstige Schlämme aus Kokereien und Gaswerken, verfestigt oder stabilisiert g sonstige Schlämme aus der Petrochemie sonstige Schlämme aus der Petrochemie, ausgestuft g sonstige Schlämme aus der Petrochemie, verfestigt oder stabilisiert g gebrauchte Ölbindematerialien gebrauchte Ölbindematerialien, ausgestuft g gebrauchte Ölbindematerialien, verfestigt oder stabilisiert g organische Peroxide organische Peroxide, ausgestuft Garten- und Parkabfälle sowie sonstige biogene Abfälle, die nicht den Anforderungen der Kompostverordnung idgf entsprechen g Garten- und Parkabfälle sowie sonstige biogene Abfälle, die nicht den Seite 20 von 64

21 Schl.- Nr. Spez. gef. Bezeichnung Anforderungen der Kompostverordnung idgf entsprechen, gefährlich kontaminiert Mischung von Abfällen der Abfallgruppe 921, zur Kompostierung Mähgut, Laub Obst- und Gemüseabfälle,Blumen Rinde für die biologische Verwertung Holz Holz, Baum- und Strauchschnitt Holz, aus der Verarbeitung von unbehandeltem Holz Holz, Siebüberlauf zur Kompostierung Ernte und Verarbeitungsrückstände pflanzliche Lebens- und Genussmittelreste rein pflanzliche Press- und Filterrückstände der Nahrungs-, Genuss- und Futtermittelproduktion verdorbenes Saatgut Unterwasserpflanzen Friedhofsabfälle Mycele biologisch abbaubare Verpackungen Gärrückstände der Abfallgruppen 921 aus der anaeroben Behandlung Speiseöle und fette, Fettabscheiderinhalte, rein pflanzlich Schlamm aus der Speisefett und ölproduktion ausschließlich pflanzlicher Herkunft Glycerinphase Destillationsrückstände aus der Rapsölmethylesterherstellung Mischungen von Abfällen der Abfallgruppe 921, ausgenommen Schlüssel-Nr (Glycerinphase zur Vergärung) Aufbereitete Abfälle gem. Kompostverordnung idgf ohne tierische Anteile kommunale Qualitätsklärschlämme g gering belastete Schlämme aus der Nahrungs-, Genuss- und Futtermittelindustrie ausschließlich pflanzlicher Herkunft Bleicherde Kakaoschalen chemisch modifizierte Verpackungsmaterialen und Warenreste, biologisch abbaubar Gärrückstände aus der anaeroben Behandlung der Abfallgruppen 921 und kommunale Klärschlämme Gesteinsmehl Kalk Pflanzenasche Pflanzenasche, Pflanzen-Rostasche Pflanzenasche, Pflanzen-Flugasche Erde Mischungen von Abfällen der Abfallgruppe 924 und 921, die tierische Anteile enthalten, zur Kompostierung Fest- und Flüssigmist/ökologischer Landbau Gärrückstände aus der anaeroben Behandlung von Ausgangsmaterialien der Abfallgruppen 921 und 924 mit tierischen Anteilen Fest- und Flüssigmist Sedimentationsschlamm g Sedimentationsschlamm, gefährlich kontaminiert Schlamm aus der Wasserenthärtung g Schlamm aus der Wasserenthärtung, gefährlich kontaminiert Seite 21 von 64

22 Schl.- Nr. Spez. gef. Bezeichnung Schlamm aus der Wasserenthärtung, verfestigt oder stabilisiert Schlamm aus der Eisenfällung g Schlamm aus der Eisenfällung, gefährlich kontaminiert Schlamm aus der Eisenfällung, verfestigt oder stabilisiert Schlamm aus der Manganfällung g Schlamm aus der Manganfällung, gefährlich kontaminiert Schlamm aus der Manganfällung, verfestigt oder stabilisiert Schlamm aus der Kesselwasseraufbereitung g Schlamm aus der Kesselwasseraufbereitung, gefährlich kontaminiert Schlamm aus der Kesselwasseraufbereitung, verfestigt oder stabilisiert Schlamm aus der Dampfkesselreinigung g Schlamm aus der Dampfkesselreinigung, gefährlich kontaminiert Schlamm aus der Dampfkesselreinigung, verfestigt oder stabilisiert Kesselabschlamm g Kesselabschlamm, gefährlich kontaminiert Kesselabschlamm, verfestigt oder stabilisiert Vorklärschlamm g Vorklärschlamm, gefährlich kontaminiert Überschussschlamm aus der biologischen Abwasserbehandlung g Überschussschlamm aus der biologischen Abwasserbehandlung, gefährlich kontaminiert anaerob stabilisierter Schlamm aerob stabilisierter Schlamm Rückstände aus der Kanalreinigung g Rückstände aus der Kanalreinigung, gefährlich kontaminiert Sandfanginhalte g Sandfanginhalte, gefährlich kontaminiert Sandfanginhalte, verfestigt oder stabilisiert g Schlamm aus der Abwasserbehandlung, mit gefährlichen Inhaltsstoffen g Schlamm aus der Abwasserbehandlung, mit gefährlichen Inhaltsstoffen, verfestigt oder stabilisiert Schlamm aus der mechanischen Abwasserbehandlung der Papier- und Zellstoffindustrie Schlamm aus der mechanischen Abwasserbehandlung der Papier- und Zellstoffindustrie, verfestigt oder stabilisiert Schlamm aus der biologischen Abwasserbehandlung der Zellstoff- und Papierherstellung Schlamm aus der Abwasserbehandlung, ohne gefährliche Inhaltsstoffe Schlamm aus der Abwasserbehandlung, ohne gefährliche Inhaltsstoffe, verfestigt oder stabilisiert Rückstände aus der Gewässerreinigung g Rückstände aus der Gewässerreinigung, gefährlich kontaminiert Rechengut aus Rechenanlagen von Kraftwerken g Rechengut aus Rechenanlagen von Kraftwerken, gefährlich kontaminiert Moorschlamm und Heilerde g Moorschlamm und Heilerde, gefährlich kontaminiert *) Die Schlüsselnummer (Holz teerölimprägniert) ist im Gutachten der ASV für Abfallchemie als zulässige Abfallart angeführt ([9], Seite 40), aber im genehmigten Abfallkatalog nicht enthalten. Seite 22 von 64

23 3 RECHTLICHE EINORDNUNG DER ANLAGE Die tatbestandsmäßige Einordnung der gegenständlichen Anlage erscheint von maßgeblicher Bedeutung, da sie entscheidend die anzuwendenden fachlichen Beurteilungsmaßstäbe bestimmt. Im gegenständlichen Fall wurde die Anlage von der Behörde als normale Abfallbehandlungsanlage eingestuft, die nicht dem IPPC-Regime unterliegt. Für den Fall, dass eine IPPC-Anlage vorliegt, gelten aber u.a. nach den Bestimmungen des 43 Abs. 1 und 3 AWG 2002 zusätzliche Genehmigungsvoraussetzungen. 3.1 Tatbestandsmäßige Einordnung durch die Behörde Im abfallrechtlicher Genehmigungsbescheid [10], Seite 2, findet sich folgende rechtliche Qualifikation des gegenständlichen Vorhabens: Die Behandlung der im Konsens festgelegten Abfallarten erfolgt durch sonstige biologische Verwertungsverfahren unter R3 gemäß Anhang 2, AWG 2002 Verwertung/Rückgewinnung organischer Stoffe, die nicht als Lösemittel verwendet werden (einschließlich der Kompostierung und sonstiger biologischer Umwandlungsverfahren). 3.2 Maßgebliche Rechtsvorschriften UVP-G 2000 Das gegenständliche Vorhaben ist gemäß 3 Abs. 1 ivm Anhang 1 Spalte 1 Z. 1 lit. b UVP-G 2000 (Anlagen zur biologischen, physikalischen oder mechanisch-biologischen Behandlung von gefährlichen Abfällen mit einer Kapazität von mindestens t/a) nicht UVP-pflichtig AWG 2002 Die geplante Anlage bedarf gem. 37 Abs. 1 AWG 2002 einer Genehmigung der Behörde. Zu fragen ist, ob die gegenständliche Anlage eine IPPC-Behandlungsanlage darstellt. Nach 2 Abs. 7 Z. 3 AWG 2002 sind IPPC-Behandlungsanlagen jene Teile ortsfester Behandlungsanlagen, in denen eine oder mehrere in Anhang 5 Teil 1 genannte Tätigkeiten und andere unmittelbar damit verbundene, in einem technischen Zusammenhang stehende Tätigkeiten, die Auswirkungen auf die Emissionen und die Umweltverschmutzung haben können, durchgeführt werden. Für IPPC-Anlagen müssen neben den gemäß 39 Abs. 1 AWG 2002 vorzulegenden Antragsunterlagen nach der Bestimmung des 39 Abs. 3 AWG 2002 zusätzliche Angaben im Genehmigungsantrag gemacht werden, wobei u.a. auch auf die Genehmigungsvoraussetzungen des 43 Abs. 3 einzugehen ist. Neben den normalen Genehmigungsvoraussetzungen des 43 Abs. 1 AWG 2002 gelten für IPPC-Anlagen zusätzliche Genehmigungskriterien ( 43 Abs. 3). In Anhang 5 Teil 1 AWG 2002 sind folgende für den gegenständlichen Fall potenziell relevante Kategorien von Tätigkeiten aufgeführt: Seite 23 von 64

Qualitätssicherungsvereinbarung zur Herzschrittmacher-Kontrolle. Vereinbarung

Qualitätssicherungsvereinbarung zur Herzschrittmacher-Kontrolle. Vereinbarung Vereinbarung von Qualitätssicherungsmaßnahmen nach 135 Abs. 2 SGB V zur Funktionsanalyse eines Herzschrittmachers (Qualitätssicherungsvereinbarung zur Herzschrittmacher-Kontrolle) * 155. Ergänzungslieferung,

Mehr

Deckblatt. Erfasster Berechtigungsumfang: Moosleitner Gesellschaft m.b.h.

Deckblatt. Erfasster Berechtigungsumfang: Moosleitner Gesellschaft m.b.h. Deckblatt Titel: Erfasster Berechtigungsumfang: 9008390102954 - Moosleitner Gesellschaft m.b.h. Auswertung: Berechtigungsumfang Detail Anzahl Seiten: 7 Kriterien: Datenstand von = 27.06.2017 15:27:02 Hinweis:

Mehr

Schweizer Verordnung über Bedarfsgegenstände in Kontakt mit Lebensmitteln (SR 817.023.21) Zugelassene Stoffe für Verpackungstinten

Schweizer Verordnung über Bedarfsgegenstände in Kontakt mit Lebensmitteln (SR 817.023.21) Zugelassene Stoffe für Verpackungstinten Schweizer Verordnung über Bedarfsgegenstände in Kontakt mit Lebensmitteln (SR 817.023.21) Zugelassene Stoffe für Verpackungstinten Fragen und Antworten Seite 1 von 6 Das Eidgenössische Department des Innern

Mehr

EU-Verordnung Nr. 1907/2006 (REACH)

EU-Verordnung Nr. 1907/2006 (REACH) Was bedeutet REACH? REACH ist die EG-Verordnung Nr. 1907/2006 zur Registration, Evaluation, Authorization and Restriction of CHemicals (Registrierung, Bewertung und Zulassung von Chemikalien). Mit dieser

Mehr

7. März 2007 Betreff: Europäische Patentanmeldung Nr. xxx

7. März 2007 Betreff: Europäische Patentanmeldung Nr. xxx 2007-B-Chemie_01 An das Europäisches Patentamt D-80298 München 7. März 2007 Betreff: Europäische Patentanmeldung Nr. xxx Auf den Bescheid nach Artikel 96(2) EPÜ. 1. Antrag Es wird beantragt, auf Basis

Mehr

Verordnung über Medizinprodukte (Medizinprodukte-Verordnung - MPV)

Verordnung über Medizinprodukte (Medizinprodukte-Verordnung - MPV) Verordnung über Medizinprodukte (Medizinprodukte-Verordnung - MPV) Vom 20. Dezember 2001, BGBl. I S. 3854 geändert am 4. Dezember 2002, BGBl I S. 4456 zuletzt geändert am 13. Februar 2004, BGBl I S. 216

Mehr

Beschichtung eines Auffangbehälters für Öl- bzw. ölverunreinigte Stoffe einer IMO -Waschanlage in Stuttgart-Rohr.

Beschichtung eines Auffangbehälters für Öl- bzw. ölverunreinigte Stoffe einer IMO -Waschanlage in Stuttgart-Rohr. Beschichtung eines Auffangbehälters für Öl- bzw. ölverunreinigte Stoffe einer IMO -Waschanlage in Stuttgart-Rohr. Der Umweltschutz und moderne Technologien stellen immer höhere Anforderungen an Behälter,

Mehr

Liste der zugelassenen Abfälle der TREA Freiburg entsprechend dem Genehmigungsbescheid vom 18.10.2004[55-8823.12-405/7]

Liste der zugelassenen Abfälle der TREA Freiburg entsprechend dem Genehmigungsbescheid vom 18.10.2004[55-8823.12-405/7] Liste der zugelassenen Abfälle der TREA Freiburg entsprechend dem Genehmigungsbescheid vom 18.10.2004[55-8823.12-405/7] 02 Abfälle aus Landwirtschaft, Gartenbau, Teichwirtschaft, Forstwirtschaft, Jagd

Mehr

Stellungnahme der Bundesärztekammer

Stellungnahme der Bundesärztekammer Stellungnahme der Bundesärztekammer zum Referentenentwurf für ein Gesetz zur Änderung des 87 der Strafprozessordnung Berlin, 21. Februar 2012 Korrespondenzadresse: Bundesärztekammer Herbert-Lewin-Platz

Mehr

Berücksichtigung von Gefährlichkeitseigenschaften im Abfallrecht sichere Entsorgung von Nanoabfällen

Berücksichtigung von Gefährlichkeitseigenschaften im Abfallrecht sichere Entsorgung von Nanoabfällen 28. Oktober 2014 Berücksichtigung von Gefährlichkeitseigenschaften im Abfallrecht sichere Entsorgung von Nanoabfällen Dr. Winfried Golla FachDialog Nanotechnologie und Abfall Was sind Abfälle aus rechtlicher

Mehr

Behandlung von Biogas-Gärsubstraten und Gärresten im Rahmen der Feld-Stall-Bilanz gemäß Düngeverordnung 5 mit dem Programm Düngebilanz

Behandlung von Biogas-Gärsubstraten und Gärresten im Rahmen der Feld-Stall-Bilanz gemäß Düngeverordnung 5 mit dem Programm Düngebilanz 8.9.2005 Behandlung von Biogas-Gärsubstraten und Gärresten im Rahmen der Feld-Stall-Bilanz gemäß Düngeverordnung 5 mit dem Programm Düngebilanz Bei in Biogasanlagen eingebrachten Substraten und den daraus

Mehr

Entwicklung einer Methode für die Bilanzierung von Gebäuden zur Bestimmung der Zusammensetzung von Baurestmassen am Beispiel von Wohngebäuden

Entwicklung einer Methode für die Bilanzierung von Gebäuden zur Bestimmung der Zusammensetzung von Baurestmassen am Beispiel von Wohngebäuden Entwicklung einer Methode für die Bilanzierung von Gebäuden zur Bestimmung der Zusammensetzung von Baurestmassen am Beispiel von Wohngebäuden (Projekt V-EnBa) Endbericht Die Ressourcen Management Agentur

Mehr

Einleitende Bemerkungen

Einleitende Bemerkungen Einleitende Bemerkungen EU-FORMBLATT LENKFREIE TAGE / KONTROLLGERÄT MANUELLER NACHTRAG ENTSCHEIDUNGSHILFE FÜR FAHRPERSONAL VON VERORDNUNGS-FAHRZEUGEN 1 BEI TÄTIGKEITEN IM INNERSTAATLICHEN VERKEHR Zur Frage,

Mehr

Wichtig ist die Originalsatzung. Nur was in der Originalsatzung steht, gilt. Denn nur die Originalsatzung wurde vom Gericht geprüft.

Wichtig ist die Originalsatzung. Nur was in der Originalsatzung steht, gilt. Denn nur die Originalsatzung wurde vom Gericht geprüft. Das ist ein Text in leichter Sprache. Hier finden Sie die wichtigsten Regeln für den Verein zur Förderung der Autonomie Behinderter e. V.. Das hier ist die Übersetzung der Originalsatzung. Es wurden nur

Mehr

Mach's grün! macht Schule

Mach's grün! macht Schule Mach's grün! macht Schule Lehrmaterial für den Grundschulunterricht Thema: Papierorientierter Umweltschutz Überblick Unterrichtsfach Sachkunde Module 1. Rätsel 2. Papierschöpfen Kompetenzziele Umweltbewusstsein

Mehr

Behördliche Entscheidungsmöglichkeiten im Genehmigungsverfahren

Behördliche Entscheidungsmöglichkeiten im Genehmigungsverfahren Behördliche Entscheidungsmöglichkeiten im Genehmigungsverfahren Genehmigung, 6 BImSchG Teilgenehmigung, 8 BImSchG 22 9.BImSchV Genehmigung für die Errichtung einer Anlage/eines Anlagenteils oder für Errichtung

Mehr

Anlage 1 zur Satzung über die Abfallentsorgung in der Stadt Wegberg ( 3 Abs. 1 Ziffer 1) Abfallpositivkatalog

Anlage 1 zur Satzung über die Abfallentsorgung in der Stadt Wegberg ( 3 Abs. 1 Ziffer 1) Abfallpositivkatalog Anlage 1 zur Satzung über die Abtsorgung in der Stadt Wegberg ( 3 Abs. 1 Ziffer 1) Abfallpositivkatalog Abfallschlüssel 02 02 01 02 01 03 02 01 04 02 01 07 02 03 02 03 04 02 05 02 05 01 02 06 02 06 01

Mehr

LEITFADEN zur Einstellung von Reverse Charge bei Metall und Schrott

LEITFADEN zur Einstellung von Reverse Charge bei Metall und Schrott LEITFADEN zur Einstellung von Reverse Charge bei Metall und Schrott (berücksichtigt die Rechtslage ab 01.01.2014) Der vorliegende Leitfaden zeigt Ihnen eine Möglichkeit auf, wie Sie die geltende Rechtslage

Mehr

1.1 Allgemeines. innerhalb der Nachtzeit (19:00 24:00) Gesamte Normalarbeitszeit (16:00 19:00)

1.1 Allgemeines. innerhalb der Nachtzeit (19:00 24:00) Gesamte Normalarbeitszeit (16:00 19:00) Abschnitt 1 Überstunden in der Nacht 11 1.1 Allgemeines # Die Ermittlung und Abrechnung von Überstunden unter der Woche, an Sonn- und Feiertagen wurde bereits im Band I, Abschnitt 3 behandelt. Sehen wir

Mehr

Wann sind Bodenaushub und Bauund Abbruchmaterialien Abfälle?

Wann sind Bodenaushub und Bauund Abbruchmaterialien Abfälle? Huyssenallee 87 45128 Essen Tel.: (02 01) 8 21 6-30 Fax: (02 01) 8 21 63-63 E-mail: steiner@verwaltungsrecht.de Internet: www.verwaltungsrecht.de Wann sind Bodenaushub und Bauund Abbruchmaterialien Abfälle?

Mehr

DÜNGEMITTELRECHTLICHE ASPEKTE BÖDEN. Hans-Walter Schneichel Struktur- und Genehmigungsdirektion Nord, Koblenz

DÜNGEMITTELRECHTLICHE ASPEKTE BÖDEN. Hans-Walter Schneichel Struktur- und Genehmigungsdirektion Nord, Koblenz DÜNGEMITTELRECHTLICHE ASPEKTE DESEINSATZESVON EINSATZES BIOKOHLE IN BÖDEN Berlin, den 05.10.2011 Hans-Walter Schneichel Struktur- und Genehmigungsdirektion Nord, Koblenz Das Aufbringen und Einbringen von

Mehr

Dipl.-Ing. Herbert Schmolke, VdS Schadenverhütung

Dipl.-Ing. Herbert Schmolke, VdS Schadenverhütung 1. Problembeschreibung a) Ein Elektromonteur versetzt in einer überwachungsbedürftigen Anlage eine Leuchte von A nach B. b) Ein Elektromonteur verlegt eine zusätzliche Steckdose in einer überwachungsbedürftigen

Mehr

Brauche ich noch eine Baugenehmigung?

Brauche ich noch eine Baugenehmigung? Am 1. Mai 2004 tritt die neue Thüringer Bauordnung (ThürBO) in Kraft. Sie wird rund ein Drittel weniger Umfang haben als die bisherige. Sowohl technische Standards an Bauvorhaben als auch deren verfahrensrechtliche

Mehr

InVo. Information zu Verordnungen in der GKV. Herstellung von Arzneimitteln durch Ärzte Anzeigepflicht bei Bezirksregierungen. Stand: Februar 2010

InVo. Information zu Verordnungen in der GKV. Herstellung von Arzneimitteln durch Ärzte Anzeigepflicht bei Bezirksregierungen. Stand: Februar 2010 Nr. 1 2010 InVo Information zu Verordnungen in der GKV Stand: Februar 2010 Herstellung von Arzneimitteln durch Ärzte Anzeigepflicht bei Bezirksregierungen Bisher konnten Sie als Arzt Arzneimittel (z. B.

Mehr

Abschnitt 1 Anwendungsbereich und Allgemeine Anforderungen an die Konformitätsbewertung 1 Anwendungsbereich

Abschnitt 1 Anwendungsbereich und Allgemeine Anforderungen an die Konformitätsbewertung 1 Anwendungsbereich 13.06.2007 Verordnung über Medizinprodukte - (Medizinprodukte-Verordnung - MPV)* vom 20. Dezember 2001 (BGBl. I S. 3854), zuletzt geändert durch Artikel 1 der Verordnung vom 16. Februar 2007 (BGBl. I S.

Mehr

c:\temp\temporary internet files\olk42\pct änderungen.doc

c:\temp\temporary internet files\olk42\pct änderungen.doc ÄNDERUNGEN DES VERTRAGS ÜBER DIE INTERNATIONALE ZUSAMMENARBEIT AUF DEM GEBIET DES PATENTWESENS (PCT) UND DER AUSFÜHRUNGSORDNUNG ZUM VERTRAG ÜBER DIE INTERNATIONALE ZUSAMMENARBEIT AUF DEM GEBIET DES PATENTWESENS

Mehr

Die Betriebssicherheitsverordnung (BetrSichV) TRBS 1111 TRBS 2121 TRBS 1203

Die Betriebssicherheitsverordnung (BetrSichV) TRBS 1111 TRBS 2121 TRBS 1203 Die Betriebssicherheitsverordnung (BetrSichV) TRBS 1111 TRBS 2121 TRBS 1203 Achim Eckert 1/12 Am 3. Oktober 2002 ist die Betriebssicherheitsverordnung in Kraft getreten. Auch für den Gerüstbauer und den

Mehr

Monitoring-Service Anleitung

Monitoring-Service Anleitung Anleitung 1. Monitoring in CrefoDirect Wie kann Monitoring über CrefoDirect bestellt werden? Bestellung von Monitoring beim Auskunftsabruf Beim Auskunftsabruf kann das Monitoring direkt mitbestellt werden.

Mehr

Konfiguration VLAN's. Konfiguration VLAN's IACBOX.COM. Version 2.0.1 Deutsch 01.07.2014

Konfiguration VLAN's. Konfiguration VLAN's IACBOX.COM. Version 2.0.1 Deutsch 01.07.2014 Konfiguration VLAN's Version 2.0.1 Deutsch 01.07.2014 In diesem HOWTO wird die Konfiguration der VLAN's für das Surf-LAN der IAC-BOX beschrieben. Konfiguration VLAN's TITEL Inhaltsverzeichnis Inhaltsverzeichnis...

Mehr

Häufig wiederkehrende Fragen zur mündlichen Ergänzungsprüfung im Einzelnen:

Häufig wiederkehrende Fragen zur mündlichen Ergänzungsprüfung im Einzelnen: Mündliche Ergänzungsprüfung bei gewerblich-technischen und kaufmännischen Ausbildungsordnungen bis zum 31.12.2006 und für alle Ausbildungsordnungen ab 01.01.2007 Am 13. Dezember 2006 verabschiedete der

Mehr

(beschlossen in der Sitzung des Fachsenats für Unternehmensrecht und Revision am 1. Dezember 2010 als Fachgutachten KFS/VU 2) Inhaltsverzeichnis

(beschlossen in der Sitzung des Fachsenats für Unternehmensrecht und Revision am 1. Dezember 2010 als Fachgutachten KFS/VU 2) Inhaltsverzeichnis Fachgutachten des Fachsenats für Unternehmensrecht und Revision der Kammer der Wirtschaftstreuhänder über Grundsätze ordnungsmäßiger Berichterstattung bei Abschlussprüfungen von Versicherungsunternehmen

Mehr

MVK Aktuell anzuliefernde Abfallarten gemäß AVV zur Verwertung/Beseitigung

MVK Aktuell anzuliefernde Abfallarten gemäß AVV zur Verwertung/Beseitigung MVK Aktuell anzuliefernde Abfallarten gemäß AVV zur Verwertung/Beseitigung (Stand. 10.03.2015) Abfallschlüssel Abfallbezeichnung 02 Abfälle aus Landwirtschaft, Gartenbau, Teichwirtschaft, Forstwirtschaft,

Mehr

Abweichungen. Anforderungen / Zitate aus den Rechtsvorschriften

Abweichungen. Anforderungen / Zitate aus den Rechtsvorschriften Abweichungen Anforderungen / Zitate aus den Rechtsvorschriften AMWHV [...] Alle Abweichungen im Prozess und von der Festlegung der Spezifikation sind zu dokumentieren und gründlich zu untersuchen. [...]

Mehr

Muster für den Antrag auf Durchführung eines Gütestellenverfahrens

Muster für den Antrag auf Durchführung eines Gütestellenverfahrens Muster für den Antrag auf Durchführung eines Gütestellenverfahrens vor der Gütestelle Handels- und Gesellschaftsrecht Rechtsanwalt Henning Schröder, Hannover Vorbemerkung: Das nachstehend abgedruckte Muster

Mehr

6 Informationsermittlung und Gefährdungsbeurteilung

6 Informationsermittlung und Gefährdungsbeurteilung Verordnung zum Schutz vor Gefahrstoffen TK Lexikon Arbeitsrecht 6 Informationsermittlung und Gefährdungsbeurteilung HI2516431 (1) 1 Im Rahmen einer Gefährdungsbeurteilung als Bestandteil der Beurteilung

Mehr

Abamsoft Finos im Zusammenspiel mit shop to date von DATA BECKER

Abamsoft Finos im Zusammenspiel mit shop to date von DATA BECKER Abamsoft Finos im Zusammenspiel mit shop to date von DATA BECKER Abamsoft Finos in Verbindung mit der Webshopanbindung wurde speziell auf die Shop-Software shop to date von DATA BECKER abgestimmt. Mit

Mehr

Umsatzsteuer Wichtige Neuerungen: Wer schuldet die Steuer bei Bauleistungen?

Umsatzsteuer Wichtige Neuerungen: Wer schuldet die Steuer bei Bauleistungen? WIRTSCHAFT UND RECHT W 041/2014 vom 10.04.2014 Umsatzsteuer Wichtige Neuerungen: Wer schuldet die Steuer bei Bauleistungen? Bitte beachten Sie, dass die neuen Grundsätze des BMF-Schreibens (Anlage 1) ohne

Mehr

Professionelle Seminare im Bereich MS-Office

Professionelle Seminare im Bereich MS-Office Der Name BEREICH.VERSCHIEBEN() ist etwas unglücklich gewählt. Man kann mit der Funktion Bereiche zwar verschieben, man kann Bereiche aber auch verkleinern oder vergrößern. Besser wäre es, die Funktion

Mehr

Vermeidung von Aerosolbelastungen der Mitarbeiter bei der Kanalhochdruckreinigung

Vermeidung von Aerosolbelastungen der Mitarbeiter bei der Kanalhochdruckreinigung Vermeidung von Aerosolbelastungen der Mitarbeiter bei der Kanalhochdruckreinigung Durch das Spülen des Kanals mit Hochdruck entsteht entsprechend dem Injektorprinzip hinter der Düse ein Unterdruck. Folglich

Mehr

Technische Regeln für Betriebssicherheit TRBS 1111 Gefährdungsbeurteilung und sicherheitstechnische Bewertung

Technische Regeln für Betriebssicherheit TRBS 1111 Gefährdungsbeurteilung und sicherheitstechnische Bewertung Technische Regeln für Betriebssicherheit TRBS 1111 Gefährdungsbeurteilung und sicherheitstechnische Bewertung (Bekanntmachung des Bundesministeriums für Arbeit und Soziales vom 15. September 2006; BAnz.

Mehr

Copyright 1997 Kammer der Wirtschaftstreuhänder All rights reserved

Copyright 1997 Kammer der Wirtschaftstreuhänder All rights reserved Fachgutachten-PE.qxd 23.01.2007 20:43 Seite 1 Stellungnahme des Fachsenats für Handelsrecht und Revision des Instituts für Betriebswirtschaft, Steuerrecht und Organisation der Kammer der Wirtschaftstreuhänder

Mehr

Verordnung über Medizinprodukte (Medizinprodukte-Verordnung - MPV)

Verordnung über Medizinprodukte (Medizinprodukte-Verordnung - MPV) 05.07.2005 Verordnung über Medizinprodukte (Medizinprodukte-Verordnung - MPV) vom 20. Dezember 2001 (BGBl. I S. 3854), zuletzt geändert durch Artikel 1 der Verordnung vom 13. Februar 2004 (BGBl. I S. 216)

Mehr

Grundsätze für die Überprüfung der besonderen Sachkunde von Sachverständigen

Grundsätze für die Überprüfung der besonderen Sachkunde von Sachverständigen Hrsg. Institut für Sachverständigenwesen e.v. Seite 1/5 Grundsätze für die Überprüfung der besonderen Sachkunde von Sachverständigen Grundsätze.doc Erstmals: 01/2000 Stand: 01/2000 Rev.: 0 Hrsg. Institut

Mehr

Hygieneanforderungen im Gastronomiebetrieb

Hygieneanforderungen im Gastronomiebetrieb Lagerung und Sammlung von Abfällen Hygieneanforderungen im Gastronomiebetrieb Susanne REISSNER 26. Mai 2010, Graz 1/ 19 Definitionen Einzelhandel die Handhabung und /oder Be- oder Verarbeitung von Lebensmitteln

Mehr

Beantwortung der Anfrage

Beantwortung der Anfrage Nr 245 der Beilagen zum stenographischen Protokoll des Salzburger Landtages (4. Session der 14. Gesetzgebungsperiode) Beantwortung der Anfrage der Abg. Schwaighofer und Dr. Rössler an Landesrat Blachfellner

Mehr

Wie stelle ich eine korrekte Rechnung?

Wie stelle ich eine korrekte Rechnung? Rechnungsstellung Wie stelle ich eine korrekte Rechnung?... denn DAMIT fängt das Geldverdienen an! Rechnungsstellung Was ist eine Rechnung? Grundsätzlich jedes Dokument, mit dem eine Leistung abgerechnet

Mehr

RECHT AKTUELL. GKS-Rechtsanwalt Florian Hupperts informiert über aktuelle Probleme aus dem Beamten- und Disziplinarrecht

RECHT AKTUELL. GKS-Rechtsanwalt Florian Hupperts informiert über aktuelle Probleme aus dem Beamten- und Disziplinarrecht RECHT AKTUELL GKS-Rechtsanwalt Florian Hupperts informiert über aktuelle Probleme aus dem Beamten- und Disziplinarrecht Rechtsanwalt Florian Hupperts Was muss eigentlich in einer Konkurrentenmitteilung

Mehr

Festsetzung der Preise für Ökostrom aus Kleinwasserkraftwerksanlagen 3.

Festsetzung der Preise für Ökostrom aus Kleinwasserkraftwerksanlagen 3. Entwurf Verordnung des Bundesministers für Wirtschaft und Arbeit, mit der Preise für die Abnahme elektrischer Energie aus Ökostromanlagen festgesetzt werden (Ökostromverordnung 2005) Auf Grund des 11 des

Mehr

ÜBER DIE ANWENDUNG DER GRUNDSÄTZE DER SUBSIDIARITÄT UND DER VERHÄLTNISMÄSSIGKEIT

ÜBER DIE ANWENDUNG DER GRUNDSÄTZE DER SUBSIDIARITÄT UND DER VERHÄLTNISMÄSSIGKEIT PROTOKOLL (Nr. 2) ÜBER DIE ANWENDUNG DER GRUNDSÄTZE DER SUBSIDIARITÄT UND DER VERHÄLTNISMÄSSIGKEIT DIE HOHEN VERTRAGSPARTEIEN IN DEM WUNSCH sicherzustellen, dass die Entscheidungen in der Union so bürgernah

Mehr

Ihre Interessentendatensätze bei inobroker. 1. Interessentendatensätze

Ihre Interessentendatensätze bei inobroker. 1. Interessentendatensätze Ihre Interessentendatensätze bei inobroker Wenn Sie oder Ihre Kunden die Prozesse von inobroker nutzen, werden Interessentendatensätze erzeugt. Diese können Sie direkt über inobroker bearbeiten oder mit

Mehr

O B E R L A N D E S G E R I C H T M Ü N C H E N

O B E R L A N D E S G E R I C H T M Ü N C H E N O B E R L A N D E S G E R I C H T M Ü N C H E N Az.: 1 W 260/12 9 O 21340/10 LG München I In Sachen - Klägerin und Antragstellerin - Prozessbevollmächtigter: Rechtsanwalt gegen - Beklagter und Antragsgegner

Mehr

Brandschutzspezifische Antragsunterlagen Gutachtliche Stellungnahme im Bereich Brandschutz

Brandschutzspezifische Antragsunterlagen Gutachtliche Stellungnahme im Bereich Brandschutz Merkblatt ZiE Nr. 2A Hinweise zur Erlangung einer Zustimmung im Einzelfall (ZiE) gemäß Art. 18 Abs. 1 und Art. 19 Abs. 1 Bayerische Bauordnung (BayBO) Bereich Brandschutz (Fassung Januar 2014) Brandprüfung

Mehr

Vereinbarung über privatzahnärztliche Leistungen bei der kieferorthopädischen Behandlung

Vereinbarung über privatzahnärztliche Leistungen bei der kieferorthopädischen Behandlung Vereinbarung über privatzahnärztliche Leistungen bei der kieferorthopädischen Behandlung Zwischen Zahlungspflichtige/-r und Zahnärztin I Zahnarzt für Patient (falls abweichend vom Zahlungspflichtigen)

Mehr

Angenommen am 14. April 2005

Angenommen am 14. April 2005 05/DE WP 107 Arbeitsdokument Festlegung eines Kooperationsverfahrens zwecks Abgabe gemeinsamer Stellungnahmen zur Angemessenheit der verbindlich festgelegten unternehmensinternen Datenschutzgarantien Angenommen

Mehr

Die neue Aufgabe von der Monitoring-Stelle. Das ist die Monitoring-Stelle:

Die neue Aufgabe von der Monitoring-Stelle. Das ist die Monitoring-Stelle: Die neue Aufgabe von der Monitoring-Stelle Das ist die Monitoring-Stelle: Am Deutschen Institut für Menschen-Rechte in Berlin gibt es ein besonderes Büro. Dieses Büro heißt Monitoring-Stelle. Mo-ni-to-ring

Mehr

Bericht des Gleichbehandlungsbeauftragten für das Geschäftsjahr 2012 gemäß 80 Tiroler Elektrizitätsgesetz 2012

Bericht des Gleichbehandlungsbeauftragten für das Geschäftsjahr 2012 gemäß 80 Tiroler Elektrizitätsgesetz 2012 Bericht des Gleichbehandlungsbeauftragten für das Geschäftsjahr 2012 gemäß 80 Tiroler Elektrizitätsgesetz 2012 TIWAG-Netz AG Bert-Köllensperger-Straße 7 6065 Thaur FN 216507v Seite 1 Inhaltsverzeichnis

Mehr

Lösung Fall 8 Anspruch des L auf Lieferung von 3.000 Panini á 2,-

Lösung Fall 8 Anspruch des L auf Lieferung von 3.000 Panini á 2,- Lösung Fall 8 Anspruch des L auf Lieferung von 3.000 Panini á 2,- L könnte gegen G einen Anspruch auf Lieferung von 3.000 Panini á 2,- gem. 433 I BGB haben. Voraussetzung dafür ist, dass G und L einen

Mehr

VfW-Sachverständigenordnung

VfW-Sachverständigenordnung VfW-Sachverständigenordnung Stand: Januar 2013 Herausgegeben vom VfW VfW-Sachverständigenordnung 2/5 VfW-Sachverständigenordnung VfW-Sachverständige für Energiedienstleistungen Im Folgenden möchten wir

Mehr

Hinweise zur Erlangung einer Zustimmung im Einzelfall

Hinweise zur Erlangung einer Zustimmung im Einzelfall Freie und Hansestadt Hamburg B e h ö r d e f ü r S t a d t e n t w i c k l u n g u n d U m w e l t Amt für Bauordnung und Hochbau Merkblatt des Referats für Bautechnik ABH 31 Hinweise zur Erlangung einer

Mehr

Ertragsteuerliche Behandlung von Biogasanlagen - Änderungen durch einen Erlass des Bundesfinanzministeriums

Ertragsteuerliche Behandlung von Biogasanlagen - Änderungen durch einen Erlass des Bundesfinanzministeriums Ertragsteuerliche Behandlung von Biogasanlagen - Änderungen durch einen Erlass des Bundesfinanzministeriums - Der Betrieb von Biogasanlagen und die Erzeugung von Energie aus Biogas stellt für Land- und

Mehr

BEI LIEFERUNGEN ZWISCHEN DEUTSCHLAND UND CHINA

BEI LIEFERUNGEN ZWISCHEN DEUTSCHLAND UND CHINA UMSATZSTEUER BEI LIEFERUNGEN ZWISCHEN DEUTSCHLAND UND CHINA Stefan Rose Wirtschaftsprüfer/Steuerberater 7. Oktober 2008 BM Partner Revision GmbH Wirtschaftsprüfungsgesellschaft BM Partner GmbH Steuerberatungsgesellschaft

Mehr

Bundesanstalt für Straßenwesen V4z - lf (ANERK)

Bundesanstalt für Straßenwesen V4z - lf (ANERK) Bundesanstalt für Straßenwesen V4z - lf (ANERK) Merkblatt für die Anerkennung als Prüfstelle zur Messung verkehrstechnischer und anderer Eigenschaften von Fahrbahnmarkierungen gemäß ZTV M 13 (Stand 12/2014)

Mehr

2.1 Präsentieren wozu eigentlich?

2.1 Präsentieren wozu eigentlich? 2.1 Präsentieren wozu eigentlich? Gute Ideen verkaufen sich in den seltensten Fällen von allein. Es ist heute mehr denn je notwendig, sich und seine Leistungen, Produkte etc. gut zu präsentieren, d. h.

Mehr

Suche schlecht beschriftete Bilder mit Eigenen Abfragen

Suche schlecht beschriftete Bilder mit Eigenen Abfragen Suche schlecht beschriftete Bilder mit Eigenen Abfragen Ist die Bilderdatenbank über einen längeren Zeitraum in Benutzung, so steigt die Wahrscheinlichkeit für schlecht beschriftete Bilder 1. Insbesondere

Mehr

Schonung natürlicher Ressourcen durch den Einsatz von Recyclingmaterialien als Baustoff für Flussdeiche

Schonung natürlicher Ressourcen durch den Einsatz von Recyclingmaterialien als Baustoff für Flussdeiche Universität Karlsruhe (TH) Institut für Wasserbau und Wasserwirtschaft Fachgebiet Wasserbau Institut für Straßen- und Eisenbahnwesen Schonung natürlicher Ressourcen durch den Einsatz von Recyclingmaterialien

Mehr

PRÜFMODUL D UND CD. 1 Zweck. 2 Durchführung. 2.1 Allgemeines. 2.2 Antrag

PRÜFMODUL D UND CD. 1 Zweck. 2 Durchführung. 2.1 Allgemeines. 2.2 Antrag 1 Zweck PRÜFMODUL D UND CD Diese Anweisung dient als Basis für unsere Kunden zur Information des Ablaufes der folgenden EG-Prüfung nach folgenden Prüfmodulen: D CD Es beschreibt die Aufgabe der benannten

Mehr

STELLUNGNAHME. des. DVGW Deutsche Vereinigung des Gas- und Wasserfaches e. V. - Technisch-wissenschaftlicher Verein, Bonn

STELLUNGNAHME. des. DVGW Deutsche Vereinigung des Gas- und Wasserfaches e. V. - Technisch-wissenschaftlicher Verein, Bonn STELLUNGNAHME des DVGW Deutsche Vereinigung des Gas- und Wasserfaches e. V. - Technisch-wissenschaftlicher Verein, Bonn anlässlich der Neufassung des Düngemittelgesetzes 15. Oktober 2007 Der DVGW begrüßt

Mehr

FRAGE 39. Gründe, aus denen die Rechte von Patentinhabern beschränkt werden können

FRAGE 39. Gründe, aus denen die Rechte von Patentinhabern beschränkt werden können Jahrbuch 1963, Neue Serie Nr. 13, 1. Teil, 66. Jahrgang, Seite 132 25. Kongress von Berlin, 3. - 8. Juni 1963 Der Kongress ist der Auffassung, dass eine Beschränkung der Rechte des Patentinhabers, die

Mehr

Öl-Rückhalte-Sicherheitssystem

Öl-Rückhalte-Sicherheitssystem Öl-Rückhalte-Sicherheitssystem Die funktionsgeprüfte Öl-Rückhaltung Technische Anlagen, wie beispielsweise Klima-, Kälteaggregate und Wärmepumpen haben, um einen technisch einwandfreien Betrieb zu gewährleisten,

Mehr

3. Tarifbeschäftigte, die in der gesetzlichen Krankenversicherung versichert sind

3. Tarifbeschäftigte, die in der gesetzlichen Krankenversicherung versichert sind Merkblatt Beihilfe für Tarifbeschäftigte Nordrhein-Westfalen Stand:05/2012 Dieses Merkblatt soll Ihnen eine Übersicht der wichtigsten beihilferechtlichen Bestimmungen für Tarifbeschäftigte des Landes Nordrhein-Westfalen

Mehr

Straßenverkehrsgesetz (StVG) und Fahrerlaubnisverordnung (FeV) Eignungsüberprüfung im Verwaltungsverfahren

Straßenverkehrsgesetz (StVG) und Fahrerlaubnisverordnung (FeV) Eignungsüberprüfung im Verwaltungsverfahren Straßenverkehrsgesetz (StVG) und Eignungsüberprüfung im Verwaltungsverfahren Rotenburg a.d.f, den 15. März 2015 Basis des Verwaltungshandelns Straßenverkehrsgesetz (StVG) In Verbindung mit Fahrerlaubnis-Verordnung

Mehr

D i e n s t e D r i t t e r a u f We b s i t e s

D i e n s t e D r i t t e r a u f We b s i t e s M erkblatt D i e n s t e D r i t t e r a u f We b s i t e s 1 Einleitung Öffentliche Organe integrieren oftmals im Internet angebotene Dienste und Anwendungen in ihre eigenen Websites. Beispiele: Eine

Mehr

FÜR IHRE UNTERLAGEN ERS. Landesamt für Umweltschutz Sachsen-Anhalt. Abfallentsorgung 2014. Bitte gehen Sie wie folgt vor: Zusätzliche Hinweise

FÜR IHRE UNTERLAGEN ERS. Landesamt für Umweltschutz Sachsen-Anhalt. Abfallentsorgung 2014. Bitte gehen Sie wie folgt vor: Zusätzliche Hinweise Landesamt für Umweltschutz Sachsen-Anhalt Abfallentsorgung 2014 Erstbehandlung von Elektro- und Elektronikaltgeräten ERS Rücksendung bitte bis Dezernat 33 Merseburger Str. 2 06110 Halle (Saale) Postfach

Mehr

Die Arbeit des Regenwurms im Boden

Die Arbeit des Regenwurms im Boden Die Arbeit des Regenwurms im Boden Kurzinformation Um was geht es? Regenwürmer zersetzen organisches Material und durchmischen den Boden. Jeder Gärtner weiß, dass sie eine wichtige Rolle im Boden spielen.

Mehr

III. Förderprogramm Gebäude

III. Förderprogramm Gebäude Förderreglement Energie 2011-2014 vom 9. März 2011 (Förderreglement) Der Gemeinderat, gestützt auf den Beschluss der Gemeindeversammlung vom 13. Dezember 2010 und 22 Absatz 1 Ziffer 3 der Gemeindeordnung,

Mehr

Rückverfolgbarkeit von Lebensmitteln Erfahrungen aus den Ländern

Rückverfolgbarkeit von Lebensmitteln Erfahrungen aus den Ländern Rückverfolgbarkeit von Lebensmitteln Erfahrungen aus den Ländern Untersuchung und Erfassung lebensmittelbedingter Ausbrüche Informationsveranstaltung des Bundesinstituts für Risikobewertung am 25. Januar

Mehr

Erläuterungen zu Leitlinien zum Untermodul Krankenversicherungskatastrophenrisiko

Erläuterungen zu Leitlinien zum Untermodul Krankenversicherungskatastrophenrisiko Erläuterungen zu Leitlinien zum Untermodul Krankenversicherungskatastrophenrisiko Die nachfolgenden Ausführungen in deutscher Sprache sollen die EIOPA- Leitlinien erläutern. Während die Leitlinien auf

Mehr

Bei Unklarheiten empfehlen wir, immer einen entsprechenden Gutachter einzuschalten

Bei Unklarheiten empfehlen wir, immer einen entsprechenden Gutachter einzuschalten ... weil die Natur den Ton angibt INFO: 016_1 EINBAUHINWEISE DERNOTON - Produkte DERNOTON - FERTIGMISCHUNG BA für die vertikale Abdichtung an Bauwerken Die DERNOTON -Fertigmischung BA erreicht nur dann

Mehr

Novochem Water Treatment NovoTraqua

Novochem Water Treatment NovoTraqua Novochem Water Treatment NovoTraqua ist eine neue Generation von Additiven für die Wasserbehandlung mit nachhaltigen Grundstoffen und biologisch abbaubaren Bestandteilen. NovoTraqua zeichnet sich durch

Mehr

ÜBERSETZUNG. Geschäftsverzeichnisnr. 2183. Urteil Nr. 108/2001 vom 13. Juli 2001 U R T E I L

ÜBERSETZUNG. Geschäftsverzeichnisnr. 2183. Urteil Nr. 108/2001 vom 13. Juli 2001 U R T E I L ÜBERSETZUNG Geschäftsverzeichnisnr. 2183 Urteil Nr. 108/2001 vom 13. Juli 2001 U R T E I L In Sachen: Präjudizielle Frage in bezug auf Artikel 20 3 Absatz 1 des Dekrets der Wallonischen Region vom 27.

Mehr

Langfristige Genehmigungen

Langfristige Genehmigungen MB 14 b AV 04/13 Merkblatt zum Thema Langfristige Genehmigungen Einleitung Seit der neuen Heilmittel-Richtlinie (HMR) vom 01.07.2011 können Menschen mit schweren und langfristigen funktionellen/strukturellen

Mehr

1. BImSchV. Informationsblatt Nr. 22 März 2011

1. BImSchV. Informationsblatt Nr. 22 März 2011 Informationsblatt Nr. März 0. BImSchV Teil : Öl- und Gasfeuerungsanlagen Vorgehensweise zum Nachweis der Einhaltung der geforderten NOx- Emissionsgrenzwerte, Nutzungsgrade und Kesselwirkungsgrade Die rechtliche

Mehr

Baustellenverordnung. Verordnung über Sicherheit und Gesundheitsschutz auf Baustellen. Bestell-Nr.: BaustellV Gültig ab 1.

Baustellenverordnung. Verordnung über Sicherheit und Gesundheitsschutz auf Baustellen. Bestell-Nr.: BaustellV Gültig ab 1. ... q Verordnung über Sicherheit und Gesundheitsschutz auf Baustellen Baustellenverordnung Bestell-Nr.: BaustellV Gültig ab 1. Juli 1998 Achtung, diese Vorschrift kann nicht über die Süddeutsche Metall-Berufsgenossenschaft

Mehr

Tarifvertrag zur sozialen Absicherung (TVsA)

Tarifvertrag zur sozialen Absicherung (TVsA) Tarifvertrag zur sozialen Absicherung (TVsA) vom 13. September 2005* Zwischen der Bundesrepublik Deutschland, vertreten durch das Bundesministerium des Innern, und der Vereinigung der kommunalen Arbeitgeberverbände,

Mehr

Was ist zu beachten, damit Jugendliche unter 18 Jahren zu Ausbildungszwecken zum Steuern von Flurförderzeugen beauftragt werden dürfen?

Was ist zu beachten, damit Jugendliche unter 18 Jahren zu Ausbildungszwecken zum Steuern von Flurförderzeugen beauftragt werden dürfen? Was ist zu beachten, damit Jugendliche unter 18 Jahren zu Ausbildungszwecken zum Steuern von Flurförderzeugen beauftragt werden dürfen? 1 Betrieblicher Arbeitsschutz muss in unternehmerischer Eigenverantwortung

Mehr

Agentur für Werbung & Internet. Schritt für Schritt: E-Mail-Konfiguration mit Apple Mail

Agentur für Werbung & Internet. Schritt für Schritt: E-Mail-Konfiguration mit Apple Mail Agentur für Werbung & Internet Schritt für Schritt: E-Mail-Konfiguration mit Apple Mail E-Mail-Konfiguration mit Apple Mail Inhalt E-Mail-Konto erstellen 3 Auswahl des Servertyp: POP oder IMAP 4 Konfiguration

Mehr

Elektrische Anlagen und Betriebsmittel

Elektrische Anlagen und Betriebsmittel Berufsgenossenschaftliche Vorschrift für Sicherheit und Gesundheit bei der Arbeit DGUV Vorschrift (vorherige BGV A3) Unfallverhütungsvorschrift Elektrische Anlagen und Betriebsmittel vom 01. April 1979,

Mehr

FAQ 04/2015. Auswirkung der ISO 14119 auf 3SE53/3SF13 Positionsschalter. https://support.industry.siemens.com/cs/ww/de/view/109475921

FAQ 04/2015. Auswirkung der ISO 14119 auf 3SE53/3SF13 Positionsschalter. https://support.industry.siemens.com/cs/ww/de/view/109475921 FAQ 04/2015 Auswirkung der ISO 14119 auf 3SE53/3SF13 Positionsschalter mit https://support.industry.siemens.com/cs/ww/de/view/109475921 Dieser Beitrag stammt aus dem Siemens Industry Online Support. Es

Mehr

Gesetzesänderungen «Nominee», Entwurf

Gesetzesänderungen «Nominee», Entwurf Gesetzesänderungen «Nominee», Entwurf 25. August 2008 Die folgenden Änderungen beziehen sich auf das geltende Obligationenrecht unter der Annahme, dass die Änderungen gemäss Botschaft des Bundesrates vom

Mehr

Berufungsentscheidung

Berufungsentscheidung Außenstelle Linz Senat 2 GZ. RV/0301-L/10 Berufungsentscheidung Der Unabhängige Finanzsenat hat über die Berufung des Bw., vom 2. Februar 2010 gegen den Bescheid des Finanzamtes Linz vom 19. Jänner 2010

Mehr

1. Abfallarten zur Umladestation mit anschließender Behandlung

1. Abfallarten zur Umladestation mit anschließender Behandlung 1. Abfallarten zur Umladestation mit anschließender Behandlung 2 Abfallschlüssel Abfälle aus Landwirtschaft, Gartenbau, Teichwirtschaft, Forstwirtschaft, Jagd und Fischerei sowie der Herstellung und Verarbeitung

Mehr

Anleitung zum Bestellformular für Visitenkarten UZH

Anleitung zum Bestellformular für Visitenkarten UZH Anleitung zum Bestellformular für Visitenkarten UZH Wählen Sie zurück ein Thema zur Übersicht durch Anklicken Auftraggeber/ Rechnungsadresse Erfassung der administrativen Angaben des Auftraggebers UZH-Einheit

Mehr

DNotI. Fax - Abfrage. GrEStG 1 Abs. 3 Anteilsvereinigung bei Treuhandverhältnissen. I. Sachverhalt:

DNotI. Fax - Abfrage. GrEStG 1 Abs. 3 Anteilsvereinigung bei Treuhandverhältnissen. I. Sachverhalt: DNotI Deutsches Notarinstitut Fax - Abfrage Gutachten des Deutschen Notarinstitut Dokumentnummer: 1368# letzte Aktualisierung: 14. Juni 2004 GrEStG 1 Abs. 3 Anteilsvereinigung bei Treuhandverhältnissen

Mehr

ZWECKVERBAND ABFALLWIRTSCHAFTVOGELSBERGKREIS. ABFALLGEBÜHRENSATZUNG (Abfallgebührensatzung - AbfGS) Abschnitt I

ZWECKVERBAND ABFALLWIRTSCHAFTVOGELSBERGKREIS. ABFALLGEBÜHRENSATZUNG (Abfallgebührensatzung - AbfGS) Abschnitt I ABFALLGEBÜHRENSATZUNG Seite 1 ZWECKVERBAND ABFALLWIRTSCHAFTVOGELSBERGKREIS ABFALLGEBÜHRENSATZUNG (Abfallgebührensatzung - AbfGS) Abschnitt I 1 Gebühren für die Sammlung von Restabfällen (1) Der ZAV erhebt

Mehr

30 Abs. 1 SGB XII - Mehrbedarf Alter und EU. 30 Mehrbedarf. (1) Für Personen, die

30 Abs. 1 SGB XII - Mehrbedarf Alter und EU. 30 Mehrbedarf. (1) Für Personen, die 30 Mehrbedarf (1) Für Personen, die 1. die Altersgrenze nach 41 Abs. 2 erreicht haben oder 2. die Altersgrenze nach 41 Abs. 2 noch nicht erreicht haben und voll erwerbsgemindert nach dem Sechsten Buch

Mehr

KOMMISSION DER EUROPÄISCHEN GEMEINSCHAFTEN. Vorschlag für GEMEINSAME REGELUNG

KOMMISSION DER EUROPÄISCHEN GEMEINSCHAFTEN. Vorschlag für GEMEINSAME REGELUNG KOMMISSION DER EUROPÄISCHEN GEMEINSCHAFTEN Brüssel, den 15.4.2004 SEK(2004) 411 endgültig Vorschlag für GEMEINSAME REGELUNG zur Festlegung der Modalitäten für die Überweisung eines Teils der Dienstbezüge

Mehr

-Prüfung der Tragwerksplanung-

-Prüfung der Tragwerksplanung- Vertrag -Prüfung der Tragwerksplanung- RifT-Muster L214 Land Fassung: April 2005 «Massnahme» «AktenzBez» «Aktenz» Vertrags-Nr.: «VertragNr» «SAPBez1» «SAP1» «SAPBez2» «SAP2» «SAPBez3» «SAP3» «SAPBez4»

Mehr

Veredlung von Mineralstoffen aus Abfall Darstellung anhand des NMT-Verfahrens

Veredlung von Mineralstoffen aus Abfall Darstellung anhand des NMT-Verfahrens Veredlung von Mineralstoffen aus Abfall Darstellung anhand des NMT-Verfahrens Dipl.-Biol. Kirsten Schu SCHU AG Schaffhauser Umwelttechnik Schaffhausen, Schweiz Berliner Rohstoff- und Recyclingkonferenz

Mehr

VERNEHMLASSUNGSBERICHT DER REGIERUNG BETREFFEND DIE ABÄNDERUNG DES KONSUMKREDITGESETZES (KKG) (UMSETZUNG DER RICHTLINIE 2011/90/EU)

VERNEHMLASSUNGSBERICHT DER REGIERUNG BETREFFEND DIE ABÄNDERUNG DES KONSUMKREDITGESETZES (KKG) (UMSETZUNG DER RICHTLINIE 2011/90/EU) VERNEHMLASSUNGSBERICHT DER REGIERUNG BETREFFEND DIE ABÄNDERUNG DES KONSUMKREDITGESETZES (KKG) (UMSETZUNG DER RICHTLINIE 2011/90/EU) Ressort Wirtschaft Vernehmlassungsfrist: 31. Januar 2013 3 INHALTSVERZEICHNIS

Mehr

Dr. Sönke Borgwardt Sachverständiger Freischaffender Landschaftsarchitekt GUTACHTEN

Dr. Sönke Borgwardt Sachverständiger Freischaffender Landschaftsarchitekt GUTACHTEN Dr. Sönke Borgwardt Sachverständiger Freischaffender Landschaftsarchitekt Fehmarnstr. 37 22846 Norderstedt Tel.: (040) 5 22 56 75 Fax: (040) 53 53 06 07 Mobil: (0171) 3 49 89 45 GUTACHTEN Die von der Firma

Mehr