Aktuelle Entwicklungen Pflegegeldbegutachtung. sozialministerium.at
|
|
- Maike Sternberg
- vor 8 Jahren
- Abrufe
Transkript
1 Aktuelle Entwicklungen Pflegegeldbegutachtung
2 Themen Aktuelle Daten zum Pflegegeld Eckpunkte des Pflegepaketes 2015/2016 Novelle BPGG Zugangskriterien Höhe des Pflegegeldes ab 2016 Maßnahmen für Angehörige Gutachterliche Aspekte Anleitung Beaufsichtigung Motivationsgespräch Hilfsverrichtungen bis zum 15.Lebensjahr Erschwernispauschale
3 Stand Februar 2015 Pflegegeldbezieher Gesamtanzahl Frauen Männer % % Neuanträge, Zuerkennungen, Ablehnungen Neuanträge Zuerkennungen Ablehnungen
4 Stand Februar 2015 Stufenverteilung gesamt Stufe 1 Stufe 2 Stufe 3 Stufe 4 Stufe 5 Stufe 6 Stufe % % % % % % % Stufenverteilung Neuanträge Stufe1 Stufe 2 Stufe 3 Stufe 4 Stufe 5 Stufe 6 Stufe % % % % % 86 2 % 36 1%
5 Pflegegeldnovelle Eckpunkte BGBl Nr. 12/2015 Neudefinition der Zugangskriterien für die Stufen 1 und 2 Stufe 1 von 60 auf 65 Stunden/Monat Stufe 2 von 85 auf 95 Stunden/Monat Erhöhung der Beträge in allen Pflegegeldstufen um 2% mit Stufe Aktuell Ab ,20 157, ,30 290, ,90 451, ,30 677, ,30 920, , , , ,90
6 Pflegegeldnovelle Eckpunkte BGBl Nr. 12/2015 Aufnahme datenschutzrechtlicher Bestimmungen zum Vollzug der 24-Stunden-Betreuung beim SMService; zur Verarbeitung und Übermittlung von Daten Klarstellung der Zuständigkeit nach europäischen Vorschriften, keine Leistungspflicht Österreichs bei Bezug einer Pflegeleistung eines anderen Staates Ausdehnung des Personenkreises auf Kinder im verpflichtenden Kindergartenjahr Unfallversicherung wie bei Schule, Freiwilligenarbeit etc. Gesetzliche Verankerung des Online-Informationsangebotes des Sozialministeriums
7 Pflegegeldnovelle Eckpunkte BGBl Nr. 12/2015 Gesetzliche Klarstellung des Anspruches auf Kinderzuschlag bei Bezug eines Pflegekarenzgeldes Angebote für Angehörige ausgebaut Hausbesuche im Rahmen der Qualitätssicherung in der häuslichen Pflege auf Wunsch der PG-Bezieherinnen und der Angehörigen Angebot eines kostenlosen Angehörigengespräches bei psychischen Belastungen
8 Anleitung - Beaufsichtigung - Motivationsgespräch Pflegegeld wird unabhängig von der Ursache gewährt. Kann ein Pflegebedürftiger eine Verrichtung nicht selbst durchführen, ist der vorgesehene Zeitwert zu berücksichtigen. Körperliche, psychische, kognitive oder sinnesbedingte Funktionseinschränkungen sind gleichwertig. Anleitung, Beaufsichtigung oder Motivationsgespräch ist bei Menschen mit Lernbehinderungen, psychischen Behinderungen oder psychiatrischen Erkrankungen von Relevanz. Im Einzelfall sind Überschreitungen möglich und zu begründen.
9 Anleitung Ist das unterweisende Zeigen und Einschreiten im Notfall Umfasst auch motivierende Komponenten Stellt einen sinnvollen Ablauf der Verrichtung sicher Der PB kann seine vorhandenen motorischen Fähigkeiten bei eingeschränkter kognitiver, psychoemotionaler Leistungsfähigkeit einsetzen Ziel ist eine möglichst selbständige Verrichtung Permanente Anleitung bei ununterbrochener Anwesenheit der Betreuungsperson Der vorgesehene Zeitwert ist zu berücksichtigen
10 Beaufsichtigung Ist das Daneben-Sein der Betreuungsperson mit beobachtender Kontrolle und allfälligem Einschreiten Dient zum Schutz des PB vor Eigengefährdung bei typischen Pflegemaßnahmen Permanente Kontrolle der korrekten Durchführung Der PB kann seine vorhandenen motorischen Fähigkeiten bei eingeschränkter kognitiver, psychoemotionaler Leistungsfähigkeit einsetzen Permanente Anwesenheit der Betreuungsperson unmittelbar neben dem PB während des gesamten Vorgangs Der vorgesehene Zeitwert ist zu berücksichtigen
11 Motivationsgespräch Ist eine übergreifende Betreuungsmaßnahme Regelmäßige Gespräche bilden und erhalten ein Vertrauensverhältnis zwischen PB und Betreuer Das Vertrauensverhältnis ist die Grundlage zur selbständigen Durchführung typischer Verrichtungen Bei Schwierigkeiten kann sich die PB vertrauensvoll an die Betreuungsperson wenden Die Durchführung erfolgt zu einem späteren Zeitpunkt, vollkommen selbständig ohne Anwesenheit des Betreuers Motivationsgespräch kann einmal für alle notwenigen Hilfs- und Betreuungsmaßnahmen berücksichtigt werden 10 Stunden/Monat
12 Hilfsverrichtung bis zum 15. Lebensjahr Für Mobilitätshilfe im weiteren Sinn kann nach 2 Abs. 4 Einstufungsverordnung zum BPGG bis zu 50 Stunden/Monat berücksichtigt werden Begleitung bei erforderlichen Verrichtungen außer Haus Laut Judikatur (10 ObS 10/08f oder 8 Ob 50/10a) ist ein eher großzügiges Verständnis geboten Der Stundenwert orientiert sich an Wegzeit zu Therapien, Schule, Kindergarten, Freunde treffen, Kultur- oder Sportveranstaltungen. Dauer der Therapie- bzw. Arztbesuche Begleitung zu Therapien bei Kindern und Jugendlichen ist immer Pflegebedarf - gesund entwickelte Kinder/Jugendliche haben keinen Therapiebedarf
13 Hilfsverrichtung bis zum 15. Lebensjahr Eine Begleitung bei Kindern unter dem 7. LJ ist nicht zu begründen - keine Verkehrssicherheit Grobe Zeitangaben zu den durchgeführten Therapien im Gutachten festhalten Wie oft pro Woche Zeitaufwand inklusive Begleitung Keine Bestätigungen mit Detailangaben einfordern Medizinischen Bedarf, Schlüssigkeit und Nachvollziehbar prüfen Bei Kindern ab dem 7. LJ und Jugendlichen muss zusätzlich begründet werden, warum eine Begleitung außer Haus erforderlich ist
14 Erschwerniszuschlag ab dem 15. Lebensjahr 25 Stunden/Monat Liegen wegen schwere geistiger oder psychischer Behinderungen oder Erkrankungen pflegeerschwerende Faktoren vor, ist der Erschwerniszuschlag anzurechnen. Der Erschwerniszuschlag ist eine übergreifende Pflegemaßnahme mit einem fixen Zeitwert 25 Stunden/Monat. Schwere Verhaltensstörungen führen zu bedrohlich wahrgenommenen Reaktionen des Pflegebedürftigen im Alltag, belasten das soziale Gefüge und erschweren generell die Pflegesituation, ungeachtet des zeitlich ermittelten Hilfsund Betreuungsbedarfes.
15 Erschwerniszuschlag ab dem 15. Lebensjahr 25 Stunden/Monat Orientierung ist das Zurechtfinden in zeitlicher, räumlicher und situativer Dimension Antrieb ist die Aktivität geprägt von Überreaktion, verminderter Reaktion bis hin zum vollständigen Rückzug Denken sind Gedächtnisleistung, Konzentrationsvermögen, Auffassungsvermögen kann einen Handlung logisch entwickelt, erfasst und durchgeführt werden Emotionale Kontrolle ist die Reaktion angemessen auf Situationen, Herausforderungen, Belastungen und äußere Eindrücke Soziale Funktionen sind zwischenmenschlichen Beziehungen zu Familie, Freunden, Lebensumfeld
16 Erschwerniszuschlag ab dem 15. Lebensjahr 25 Stunden/Monat Defizite der angeführten Qualitäten können unterschiedlich gewichtet sein. Relevant ist nicht ob alle, eine oder mehrere Einschränkungen vorliegen, sondern wie ausgeprägt die Verhaltensstörung ist und wie sehr dadurch die Gesamtpflegesituation belastet ist. Die Gesamtsituation erfordert generell erhöhte Aufmerksamkeit, ein besonderes Maß an Geduld und Einfühlungsvermögen.
17 Erschwerniszuschlag bis zum 7. Lebensjahr 50 Stunden/Monat Erschwerniszuschlag bis zum 15. Lebensjahr 75 Stunden/Monat Bei schwerst behinderten Kindern und Jugendlichen ist, je nach Alter, ein zusätzlicher Pauschalwert zur Abdeckung der pflegerschwerenden Gesamtsituation zu berücksichtigen. Der Erschwerniszuschlag ist eine übergreifende Betreuungsmaßnahme unabhängig vom sonstigen Hilfs- und Betreuungsbedarfes und mit einem fixen altersabhängige Zeitwert festgelegt. Der Erschwerniszuschlag ist dann heranzuziehen, wenn zwei von einander unabhängige schwere Funktionseinschränkungen vorliegen.
18 Erschwerniszuschlag bis zum 7. Lebensjahr 50 Stunden/Monat Erschwerniszuschlag bis zum 15. Lebensjahr 75 Stunden/Monat Unter Funktionen sind, den Erläuterungen in der Verordnung folgend, nicht die Funktionen jedes einzelnen Organs zu verstehen, sondern die groben Funktionen des Menschen - körperliche Funktionen - Denken - Verhalten - Empfinden im organischen Sinn
19 Erschwerniszuschlag bis zum 7. Lebensjahr 50 Stunden/Monat Erschwerniszuschlag bis zum 15. Lebensjahr 75 Stunden/Monat Körperliche Funktionen sind der mechanische Motor des Menschen Der Stütz- und Bewegungsapparat gibt dem Körper Form, Gestalt und Bewegungsmöglichkeit verleiht. Das Organ Haut grenzt den Körper ab und schützt vor der Umwelt. Die inneren Organe produzieren Energie und ermöglichen die körperlichen Funktionen. Sinnesfunktionen sind besondere körperliche Funktionen, die durch ihre Spezifität gesondert zu benennen und bewerten sind.
20 Erschwerniszuschlag bis zum 7. Lebensjahr 50 Stunden/Monat Erschwerniszuschlag bis zum 15. Lebensjahr 75 Stunden/Monat Geistigen Funktionen umfassen das Denken des Menschen Denken ist das Wahrnehmen der Umwelt, reflektierende Verarbeiten und folgernde Handeln. Eigenreflexionsvermögen und Realitätswahrnehmung spielen für die Entwicklung und das Lernen im weiteren Sinn eine wichtige Rolle. Psychische Funktionen prägen das Verhalten, die Art und Weise der Reaktionen nach außen. Psychische Funktionen bestimmen entscheidend mit, wie der Mensch mit anderen Kommuniziert und auf andere reagiert.
21 Erschwerniszuschlag bis zum 7. Lebensjahr 50 Stunden/Monat Erschwerniszuschlag bis zum 15. Lebensjahr 75 Stunden/Monat All diese Funktionen spielen harmonisch zusammen. Sie beeinflussen einander und stehen zueinander in Wechselwirkung. Je stärker eine Funktion gestört ist, umso mehr wird das ganze System Mensch beeinträchtigt. Teilweise können fehlende oder eingeschränkte Funktionen durch andere kompensiert, ausgeglichen oder gemildert werden. Je schwerer eine Funktionseinschränkung ist, umso weniger gut wird ein Ausgleich, ein Kompensieren gelingen.
22 Erschwerniszuschlag bis zum 7. Lebensjahr 50 Stunden/Monat Erschwerniszuschlag bis zum 15. Lebensjahr 75 Stunden/Monat Sind zwei oder mehr Funktionen betroffen, vermindert sich das Kompensationsvermögen nicht nur additiv, sondern überproportional. Liegen bei einem Kind oder Jugendlichen zwei schwere Funktionseinschränkungen vor, so beeinflusst das sein gesamtes Potenzial an Selbständigkeit besonders ungünstig. Die Gesamtpflegesituation ist unvergleichlich schwieriger.
23 Rückfragen Rückfragen M: T: Jahrestagung ÖAG 2014
Der Landtag von Niederösterreich hat am 20. November 2008 beschlossen: Änderung des NÖ Pflegegeldgesetzes 1993. Artikel I
Der Landtag von Niederösterreich hat am 20. November 2008 beschlossen: Änderung des NÖ Pflegegeldgesetzes 1993 Artikel I Das NÖ Pflegegeldgesetz 1993, LGBl. 9220, wird wie folgt geändert: 1. Im Inhaltsverzeichnis
MehrZiel- und Qualitätsorientierung. Fortbildung für die Begutachtung in Verbindung mit dem Gesamtplanverfahren nach 58 SGB XII
Ziel- und Qualitätsorientierung Fortbildung für die Begutachtung in Verbindung mit dem Gesamtplanverfahren nach 58 SGB XII Qualität? In der Alltagssprache ist Qualität oft ein Ausdruck für die Güte einer
MehrPflegeleistungen 2015
Leicht & verständlich erklärt Pflegeleistungen 2015 Wir informieren Sie über alle Neuerungen des Pflegestärkungsgesetzes 2015 Liebe Leserinnen und Leser, der Bundestag hat im Oktober 2014 den 1. Teil des
MehrA7 Pflegeversicherung
Das ist in Österreich anders 2 Das regelt die EU 2 EG-Verordnung 2 Geld- statt Sachleistungen 2 So ist die Situation in Österreich 3 Rechtliche Grundlage 3 Anspruchsberechtigte Personen 3 Leistungen 4
MehrDas ändert sich ab 1. Januar 2015
Die Pflegeleistungen Das ändert sich ab 1. Januar 2015 Quelle: Bundesministerium für Gesundheit Pflegegeld für die Pflege zu Hause Pflegestufe 0 (mit Demenz) 120,00 123,00 Pflegestufe I 235,00 244,00 Pflegestufe
MehrRund ums Thema Pflegestufen
Rund ums Thema Pflegestufen Seit 1. Juli 1996 erhalten Pflegebedürftige - abgestuft in drei Pflegestufen - Leistungen aus der Pflegeversicherung. Jeder ist dort pflegeversichert, wo sein Krankenversicherungsschutz
MehrPflegefall wer bezahlt, wenn es ernst wird?
Pflegefall wer bezahlt, wenn es ernst wird? Schützen Sie sich und Ihre Angehörigen rechtzeitig vor den finanziellen Folgen im Pflegefall. Kunden und Rating-Agenturen empfehlen die Württembergische Krankenversicherung
MehrReform der Pflegeversicherung
HERZLICH WILLKOMMEN! Beratungsgesellschaft für Sozial- und Betriebswirtschaft mbh Reform der Pflegeversicherung Pflegebedürftige Menschen mit erheblichem allgemeinem Betreuungsbedarf können im Pflegeheim
MehrFörderzentrum am Arrenberg
Förderzentrum am Arrenberg Wir fördern Kinder, Jugendliche und Erwachsene auf ihrem Weg zur Selbstbestimmung, Eigenständigkeit und sozialer Kompetenz. Wir unterstützen Menschen mit Behinderung und chronischer
MehrPflegeneuausrichtungsgesetz: Pflegebedürftige und Menschen mit Demenz sind die Gewinner!
Pflegeneuausrichtungsgesetz: Pflegebedürftige und Menschen mit Demenz sind die Gewinner! Die Änderungen in der Pflegeversicherung beruhen auf dem Pflege-Neuausrichtungs-Gesetz (PNG). Dieses ist in weiten
MehrInhalt. Das ist in Österreich anders 2. Das regelt die EU 2 EG-Verordnung 2 Geld- statt Sachleistungen 2
Inhalt Das ist in Österreich anders 2 Das regelt die EU 2 EG-Verordnung 2 Geld- statt Sachleistungen 2 So ist die Situation in Österreich 2 Rechtliche Grundlage 2 Anspruchsberechtigte Personen 3 Leistungen
MehrHilfen durch das Pflegeversicherungsgesetz
Hilfen durch das Pflegeversicherungsgesetz Das Pflegeversicherungsgesetz besteht seit 1995. (Beitragszahlungen begannen) Seit 1996 werden Menschen mit Pflegebedarf unterstützt durch Geld- oder Sachleistungen
MehrAmbulant betreutes Wohnen eine Chance!
Ambulant betreutes Wohnen eine Chance! Christophorus - Werk Lingen e.v. 2 Eigenständig leben, Sicherheit spüren. Viele Menschen mit Behinderungen haben den Wunsch, in der eigenen Wohnung zu leben. Selbstbestimmt
MehrDer neue Pflegebedürftigkeitsbegriff
Der neue Pflegebedürftigkeitsbegriff rosenbaum nagy unternehmensberatung 2015 Für Rückfragen wenden Sie sich bitte an: Herrn Thomas Harazim rosenbaum nagy unternehmensberatung, Stolberger Str. 114a, 50933
MehrBleiben Sie unabhängig im Pflegefall.
Bleiben Sie unabhängig im Pflegefall. Finanzieller Schutz in allen Pflegestufen. PflegePREMIUM PflegePLUS PflegePRIVAT Optimale Sicherheit schon ab Pflegestufe I PflegePREMIUM beste Versorgung in allen
MehrLeistungen der Pflegeversicherung nach Sozialgesetzbuch (SGB) XI
Leistungen der Pflegeversicherung nach Sozialgesetzbuch (SGB) XI Leistungsumfang Die Leistungen der Pflegeversicherung unterstützen die familiäre und nachbarschaftliche Pflege. Die Pflegeversicherung stellt
Mehr«Eine Person ist funktional gesund, wenn sie möglichst kompetent mit einem möglichst gesunden Körper an möglichst normalisierten Lebensbereichen
18 «Eine Person ist funktional gesund, wenn sie möglichst kompetent mit einem möglichst gesunden Körper an möglichst normalisierten Lebensbereichen teilnimmt und teilhat.» 3Das Konzept der Funktionalen
MehrDer Pflegefall. -mich trifft das nicht?! Copyright Brigitte Tanneberger GmbH
Der Pflegefall -mich trifft das nicht?! Auch Sie werden mit hoher Wahrscheinlichkeit im Alter zum Pflegefall Anzahl älterer Menschen nimmt gravierend zu: heute sind 20 % der Bevölkerung 65+ und 5 % der
MehrBewegung einmal anders Sturzprophylaxe sowie Erhalt und Verbesserung von Lern- und Gedächtnisleistungen im Alter durch ostasiatische Kampfkunst
Bewegung einmal anders Sturzprophylaxe sowie Erhalt und Verbesserung von Lern- und Gedächtnisleistungen im Alter durch ostasiatische Kampfkunst Peter Emmermacher & Kerstin Witte Shaker Verlag 2012 Vorwort
MehrDie Pflegeleistungen. Das ändert sich ab 1. Januar 2015. Quelle: Bundesministerium für Gesundheit
Die Pflegeleistungen Das ändert sich ab 1. Januar 2015 Quelle: Bundesministerium für Gesundheit Pflegegeld für die Pflege zu Hause Stufe der Pflegebedürftigkeit Leistungen 2014 pro Monat Leistungen ab
MehrPflegende Angehörige Online Ihre Plattform im Internet
Pflegende Angehörige Online Ihre Plattform im Internet Wissen Wichtiges Wissen rund um Pflege Unterstützung Professionelle Beratung Austausch und Kontakt Erfahrungen & Rat mit anderen Angehörigen austauschen
MehrPOINT. of Reha Sport e.v. Reha-Sport. Der Wegweiser zum. Eine Information für Patientinnen, Patienten und Angehörige
POINT of Reha Sport e.v. Der Wegweiser zum Reha-Sport Eine Information für Patientinnen, Patienten und Angehörige Was ist Reha Sport? Reha Sport wird in Form von Wirbelsäulengymnastik und Bewegungsschule,
MehrRechtliche Grundlage
I. Allgemeines: Das Pflegegeld hat den Zweck, pflegebedingte Mehraufwendungen pauschaliert abzugelten, um pflegebedürftigen Personen soweit wie möglich die notwendige Betreuung und Hilfe zu sichern sowie
MehrLiebe Eltern, liebe Erziehungsberechtigte,
Liebe Eltern, liebe Erziehungsberechtigte, ein krankes Kind zu versorgen bedeutet eine enorme Herausforderung. Hinzu kommen viele Fragen zu Hilfen und Leistungen der Kranken- und Pflegekassen. Im Folgenden
MehrDie Änderungen der Pflegeversicherung treten am 01.07.2008 in Kraft. Gewinner sind die Pflegebedürftigen!
Die Änderungen der Pflegeversicherung treten am 01.07.2008 in Kraft Gewinner sind die Pflegebedürftigen! Die erste gute Nachricht: Durch Beitragserhebung bessere Leistungen! Um bessere Leistungen für die
MehrDie Pflegeversicherung und Ihre Leistungen
Die Pflegeversicherung und Ihre Leistungen 1. Was bietet die Pflegeversicherung? Bei Pflegebedürftigkeit übernimmt die Pflegekasse die entstehenden Kosten ganz oder teilweise. Die Höhe der Kosten hängt
MehrPflegehilfsmittel 40 SGB XI. Leistungen bei häuslicher Pflege ( 36 ff. SGB XI)
Pflegehilfsmittel 40 SGB XI Pflegebedürftige haben Anspruch auf mit Pflegehilfsmitteln, die zur Erleichterung der Pflege oder zur Linderung der Beschwerden des Pflegebedürftigen beitragen oder ihm eine
MehrKieferorthopädische Behandlung
Kieferorthopädische Behandlung Kiefer- oder Zahnfehlstellung. Gesunde Zähne! Sehr geehrte Versicherte, sehr geehrter Versicherter, Kiefer- oder Zahnfehlstellungen lassen sich in der Regel korrigieren.
MehrInformationen über neue Leistungen der Pflegeversicherung. 1. Bessere Unterstützung für Menschen mit Demenz
Pflegereform 2013 Informationen über neue Leistungen der Pflegeversicherung 1. Bessere Unterstützung für Menschen mit Demenz Die Situation für Menschen, die z. B. wegen einer dementiellen Erkrankung eine
Mehr7.4 Mustervorlagen. Fragebogen 1: Arbeitsbelastung Qualifikation: Alter: Betriebszugehörigkeit:
74 Mustervorlagen bogen 1: Arbeitsbelastung Wie hoch schätzen Sie die Arbeitsbelastung in Ihrem Pflegedienst ein? Wie hoch schätzen Sie Ihre persönliche Arbeitsbelastung ein? Unter welchen Arten von Arbeitsbelastungen
MehrDie Pflegeversicherung wird neu gestaltet
Die Pflegeversicherung wird neu gestaltet Erstes und Zweites Pflegestärkungsgesetz 09.11.2015 1 Pflegeleistungen ab 2015 Erstes Pflegestärkungsgesetz Pflegestufe Pflegegeld (Pflege durch Angehörige) Pflegesachleistung
MehrAnleitung zum Computercheck Windows Firewall aktivieren oder eine kostenlose Firewall installieren
Anleitung zum Computercheck Windows Firewall aktivieren oder eine kostenlose Firewall installieren Ziel der Anleitung Sie möchten ein modernes Firewallprogramm für Ihren Computer installieren, um gegen
MehrPENSIONSVERSICHERUNGSANSTALT Landesstelle Wien Friedrich-Hillegeist-Straße 1 1021 Wien/ Österreich www.pensionsversicherung.at
Untersuchender Arzt:...... Ärztliches Gutachten Zum Antrag auf Zuerkennung des Pflegegeldes Versicherungsnummer: Zu- und Vorname: geb. am: Adresse: Tel.Nr.: Antrag gestellt am: Untersuchung am: Legitimation
Mehr1 Zusammenfassung: Vortrag Der Berufsalltag mit Tinnitus v. 17.06.09 von Gereon Gilles. Einteilung des Grad der Behinderung (GdB) bei Tinnitus
1 Zusammenfassung: Vortrag Der Berufsalltag mit Tinnitus v. 17.06.09 von Gereon Gilles Einteilung des Grad der Behinderung (GdB) bei Tinnitus Tinnitus Merkmale Ohne nennenswerte psychische Begleiterscheinung
MehrPFLEGE UNTERSTÜTZUNGEN
Sozialministeriumservice PFLEGE UNTERSTÜTZUNGEN Stand: April 2015 24-Stunden-Betreuung Eine Förderung ist möglich, wenn ein Anspruch auf Pflegegeld zumindest der Stufe 3 nach dem Bundespfleggeldgesetz
MehrFragebogen Seite 1 von 7
Fragebogen Seite 1 von 7 Wir sind ein Netzwerk von und für Frauen und Mädchen mit Behinderung. Mit diesem Fragenbogen möchten wir gerne wissen, ob Ihre Klinik für diesen Personenkreis geeignet ist. Wir
MehrHerzlich Willkommen! Reform der Pflegeversicherung 10 gute Nachrichten für Beitragszahler
Herzlich Willkommen! Reform der Pflegeversicherung 10 gute Nachrichten für Beitragszahler Die erste gute Nachricht: Die Leistungen der Pflegeversicherung für die stationäre Pflege bleiben stabil Ursprünglich
MehrKinderbetreuungskosten. ab 2012. Kompetenz beweisen. Vertrauen verdienen.
Kinderbetreuungskosten ab 2012 Kompetenz beweisen. Vertrauen verdienen. 1. Rechtslage bis zum 31.12.2011 Bisher bot das Steuerrecht drei Möglichkeiten Kinderbetreuungskosten zu berücksichtigen: Der Abzug
MehrSoziale Sicherung der Pflegeperson
Soziale Sicherung der Pflegeperson ( 44 SGB XI) Pflegepersonen, die zu Gunsten der Pflege eines Angehörigen, Nachbarn oder Freundes ihre Berufstätigkeit reduzieren oder aufgeben, haben Einbußen in Bezug
MehrPflegebedürftig was nun?
BILOBA Pflegebedürftig was nun? Pflegestufen und Leistungen gemeinnützige Biloba Häusliche Kranken- und Altenpflege www.biloba-pflege.de Entlastung im Alltag Hilfe und Unterstützung Pflegestufe 1 Erheblich
Mehr1. Weniger Steuern zahlen
1. Weniger Steuern zahlen Wenn man arbeitet, zahlt man Geld an den Staat. Dieses Geld heißt Steuern. Viele Menschen zahlen zu viel Steuern. Sie haben daher wenig Geld für Wohnung, Gewand oder Essen. Wenn
MehrÄnderungen im Recht der Pflegeversicherung durch das Zweite Pflegestärkungsgesetz
Änderungen im Recht der Pflegeversicherung durch das Zweite Pflegestärkungsgesetz Wesentlicher Inhalt des Zweiten Pflegestärkungsgesetzes (PSG II), wie es am 13.11.2015 vom Bundestag beschlossen wurde,
MehrPKV-Info. Lohnt der Wechsel innerhalb der PKV?
PKV-Info Lohnt der Wechsel innerhalb der PKV? 2 Die Unternehmen der privaten Krankenversicherung (PKV) stehen miteinander im Wettbewerb. Das ist so gewollt, zum Nutzen der Versicherten. Denn jeder Wettbewerb
MehrM I N I S T E R I U M F Ü R F I N A N Z E N U N D W I R T S C H A F T B A D E N - W Ü R T T E M B E R G
M I N I S T E R I U M F Ü R F I N A N Z E N U N D W I R T S C H A F T B A D E N - W Ü R T T E M B E R G Postfach 10 14 53 70013 Stuttgart E-Mail: poststelle@mfw.bwl.de FAX: 0711 123-4791 Landesamt für
MehrWir bieten Ihnen... SGB XI Leistungen:
Wir bieten Ihnen... SGB XI Leistungen: Körperpflege angepasst auf Ihre individuelle häusliche Situation Hauswirtschaft Pflegeberatung für Patienten, die Geldleistungen erhalten Wir bieten Ihnen... SGBV
MehrIm Folgenden werden einige typische Fallkonstellationen beschrieben, in denen das Gesetz den Betroffenen in der GKV hilft:
Im Folgenden werden einige typische Fallkonstellationen beschrieben, in denen das Gesetz den Betroffenen in der GKV hilft: Hinweis: Die im Folgenden dargestellten Fallkonstellationen beziehen sich auf
MehrPflegestärkungsgesetz I -
Was bringst das neue Gesetz zur besseren Vereinbarkeit von Familie, Pflege und Beruf? 12. Januar 2015 Pflegestärkungsgesetz I - Was verbessert sich für pflegende Angehörige ab 1. Januar 2015? Angelika
MehrDie Pflegeversicherung
Regens Wagner Offene Hilfen Die Pflegeversicherung Pflegegeld Pflegesachleistungen Verhinderungspflege Zusätzliche Betreuungsund Entlastungsleistungen Kurzzeitpflege Kombinationen... ich finde meinen Weg
MehrBeihilfenverordnung Rheinland-Pfalz (BVO) hier: Anwendung des 6 BVO. Rundschreiben des Ministeriums der Finanzen - P 1820 A 416 vom 8.
Beihilfenverordnung Rheinland-Pfalz (BVO) hier: Anwendung des 6 BVO Rundschreiben des Ministeriums der Finanzen - P 1820 A 416 vom 8. Juli 2008 Mit dem Gesetz zur strukturellen Weiterentwicklung der Pflegeversicherung
MehrImpulse Inklusion 2015. Selbst-bestimmtes Wohnen und Nachbarschaft
Impulse Inklusion 2015 Selbst-bestimmtes Wohnen und Nachbarschaft Impulse sind Ideen und Vorschläge. Inklusion bedeutet: Alle Menschen können selbst-bestimmt und gleich-berechtigt am Leben teilnehmen.
MehrDie Post hat eine Umfrage gemacht
Die Post hat eine Umfrage gemacht Bei der Umfrage ging es um das Thema: Inklusion Die Post hat Menschen mit Behinderung und Menschen ohne Behinderung gefragt: Wie zufrieden sie in dieser Gesellschaft sind.
MehrGesetz zur Neuausrichtung der Pflegeversicherung (Pflege-Neuausrichtungs-Gesetz - PNG)
Gesetz zur Neuausrichtung der Pflegeversicherung (Pflege-Neuausrichtungs-Gesetz - PNG) Stand 30.10.2012 Neuausrichtung der Pflegeversicherung mit dem Ziel Stärkung der an Demenz erkrankten pflegebedürftigen
Mehrzum Vertrag zur Integrierten Versorgung von Patienten mit der Diagnose Osteoporose im Rheinland gemäß 3 Abs. 5 Buchst. e
Der Prozess der Ausschreibung eines Versicherten aus diesem Vertrag kann von zwei Akteuren vorgenommen werden. Zum einen vom Vertragsarzt zum anderen von der Krankenkasse. In beiden Fällen muss eine Mitteilung
MehrPflegeleistungen ab 1. Januar 2015
Pflegeleistungen ab 1. Januar 2015 Anspruch auf Pflegegeld für häusliche Pflege Pflegestufe 0 (mit Demenz*) 123,00 EUR 120,00 EUR Pflegestufe 1 244,00 EUR 235,00 EUR Pflegestufe 1 (mit Demenz*) 316,00
MehrBegutachtung zur Feststellung der Pflegebedürftigkeit gemäß SGB XI
Bild per Drag & Drop auf blauen Platzhalter ziehen oder durch Klicken auf das Bild-Symbol hinzufügen >> Begutachtung zur Feststellung der Pflegebedürftigkeit gemäß SGB XI Maria Thiel Krankenschwester Gutachterin
MehrLeistungen für Demenzpatienten
Leistungen für Demenzpatienten Quelle: Bundesministerium für Gesundheit Pflegegeld für die Pflege zu Hause Pflegestufe 0 (mit Demenz) 123,00 Pflegestufe I (mit Demenz) 316,00 Pflegestufe II (mit Demenz)
MehrDas Persönliche Budget in verständlicher Sprache
Das Persönliche Budget in verständlicher Sprache Das Persönliche Budget mehr Selbstbestimmung, mehr Selbstständigkeit, mehr Selbstbewusstsein! Dieser Text soll den behinderten Menschen in Westfalen-Lippe,
MehrBerufungsentscheidung
Außenstelle Wien Senat 17 GZ. RV/0414-W/06 Berufungsentscheidung Der unabhängige Finanzsenat hat über die Berufung der X, vertreten durch Y, vom 13. Dezember 2004 gegen den Bescheid des Finanzamtes Z vom
MehrInternet Explorer Version 6
Internet Explorer Version 6 Java Runtime Ist Java Runtime nicht installiert, öffnet sich ein PopUp-Fenster, welches auf das benötigte Plugin aufmerksam macht. Nach Klicken auf die OK-Taste im PopUp-Fenster
MehrInhaltsübersicht Produktinformationsblatt zur Jahres-Reiserücktritts-Versicherung der Europäische Reiseversicherung AG
Inhaltsübersicht Produktinformationsblatt zur Jahres-Reiserücktritts-Versicherung der Europäische Reiseversicherung AG 1. Produktinformationsblatt zur Jahres-Reiserücktritts-Versicherung mit Selbstbeteiligung
MehrHerzlich willkommen. 2. Seniorenpolitische Fachtagung. Pflegestärkungsgesetz II Was lange währt, wird wirklich gut? Praxisreport
Herzlich willkommen 2. Seniorenpolitische Fachtagung Berlin, 8. Oktober 2015 Pflegestärkungsgesetz II Was lange währt, wird wirklich gut? Praxisreport Dr. med. Renate Richter MEDICPROOF Der Spezialist
MehrUmgang mit Verdacht auf Kindeswohlgefährdung
Umgang mit Verdacht auf Kindeswohlgefährdung Gesetzliche Bestimmungen: Für alle, die nach SGB VIII / KJHG arbeiten gilt $ 8 a SGB VIII Für alle, die nach SGB V arbeiten gilt der $ 4 KKG des Bundeskinderschutzgesetztes
MehrFrühe Hilfen für behinderte und von Behinderung bedrohter Kinder
- 33 - Schulische Förderung von Kindern und Jugendlichen mit Behinderungen I / 4 Orientierungshilfen Frühe Hilfen für behinderte und von Behinderung bedrohter Kinder In Baden-Württemberg besteht ein umfassendes
MehrBerufsunfähigkeit? Da bin ich finanziell im Trockenen.
Berufsunfähigkeit? Da bin ich finanziell im Trockenen. Unsere EinkommensSicherung schützt während des gesamten Berufslebens und passt sich an neue Lebenssituationen an. Meine Arbeitskraft für ein finanziell
MehrLeistungen der Pflegeversicherung jetzt und ab 2015
Leistungen der Pflegeversicherung jetzt und ab 2015 Günther Schwarz, Fachberatung, Evangelische Gesellschaft Günther Schwarz Evangelische Gesellschaft 1.8.14 1 Reform der Pflegeversicherung wird 2015 kommen
MehrRichtlinie. des Gemeinsamen Bundesausschusses. zur Umsetzung der Regelungen in 62 für schwerwiegend chronisch Erkrankte ( Chroniker-Richtlinie )
Richtlinie des Gemeinsamen Bundesausschusses zur Umsetzung der Regelungen in 62 für schwerwiegend chronisch Erkrankte ( Chroniker-Richtlinie ) in der Fassung vom 22. Januar 2004 veröffentlicht im Bundesanzeiger
MehrBerechnungsbeispiel 1 Kombination von häuslicher Pflege (Pflegesachleistung) und Pflegegeld
Berechnungsbeispiel 1 Kombination von häuslicher Pflege (Pflegesachleistung) und Pflegegeld Neben der professionellen Pflege in Form von Sachleistungen durch eine gewählte (ambulante) Pflegeeinrichtung
MehrAußerdem muß die Ausbildungsstätte von Art und Einrichtung her für die Ausbildung geeignet sein.
5.14. Ausbildungsberechtigung (Wer darf ausbilden) Auszubildende einstellen darf nur, wer persönlich geeignet ist. Wer ausbilden will, muss darüber hinaus auch fachlich geeignet sein ( 30 BBiG bzw. 22
MehrLeitbild. für Jedermensch in leicht verständlicher Sprache
Leitbild für Jedermensch in leicht verständlicher Sprache Unser Leitbild Was wir erreichen wollen und was uns dabei wichtig ist! Einleitung Was ist ein Leitbild? Jede Firma hat ein Leitbild. Im Leitbild
MehrPraktischer Leitfaden für eine angemessene Versorgung
Mein Recht als Patient Praktischer Leitfaden für eine angemessene Versorgung Gesundheit ist ein Menschenrecht Im Grundgesetz ist das Recht auf körperliche Unversehrtheit fest verankert. Damit hat unser
MehrAmbulante Versorgung psychisch kranker Menschen
Ambulante Versorgung psychisch kranker Menschen Der Weg durch den Dschungel der Sozialgesetzgebung ist mühsam aber möglich Dr. Michael Konrad 30.06.15 Eingliederungshilfe Bundesteilhabegesetz als Weiterentwicklung
MehrInformation und Beratung des Patienten bei der Abgabe von Arzneimitteln Erst- und Wiederholungsverordnung
Leitlinie Kommentar Arbeitshilfe Leitlinie der Bundesapothekerkammer zur Qualitätssicherung Information und Beratung des Patienten bei der Abgabe von Arzneimitteln Erst- und Stand der Revision: 13.11.2013
Mehr20 Anhang. 20. 1 Antrag auf Frühförderung
20 Anhang 20. 1 Antrag auf Frühförderung 20. 2 Arbeitsbeschreibung der Frühförderinnen am LIH Salzburg 20. 3 Organisations- und Durchführungsrichtlinien der mobilen Frühförderung, Steiermark 20.
Mehr+ Sicherheit + Flexibilität + Preisvorteil. Berufsunfähigkeitsversicherung. neue leben. start plan GO
+ Sicherheit + Flexibilität + Preisvorteil Berufsunfähigkeitsversicherung neue leben start plan GO Jetzt durchstarten und dreimal Pluspunkte sammeln Sichern Sie Ihr Einkommen ab. Vom ersten Arbeitstag
MehrGönner der Junioren. Patenschaft für Tennistalente. im Freiamt
Gönner der Junioren Patenschaft für Tennistalente im Freiamt GÖNNER DER JUNIOREN Lieben Sie den Tennissport? Möchten Sie etwas Gutes für die Jugend tun oder sind Sie begeisterter Fan vom Spitzensport?
Mehrstationär Insgesamt 400.000 258.490 426.855 671.084 126.718 131.772 Pflegestufe I Pflegestufe II Pflegestufe III Insgesamt
Anzahl Pflegebedürftige (Quelle: BMG 28) Über 2 Millionen Frauen und Männer in Deutschland sind im Sinne der sozialen Pflegeversicherung leistungsberechtigt. Fast 1,36 Millionen werden ambulant durch Angehörige
MehrLineargleichungssysteme: Additions-/ Subtraktionsverfahren
Lineargleichungssysteme: Additions-/ Subtraktionsverfahren W. Kippels 22. Februar 2014 Inhaltsverzeichnis 1 Einleitung 2 2 Lineargleichungssysteme zweiten Grades 2 3 Lineargleichungssysteme höheren als
MehrWas bringt das Pflege- Neuausrichtungsgesetz? Ihre Pflegestützpunkte im Rhein-Lahn-Kreis
Was bringt das Pflege- Neuausrichtungsgesetz? Erstmals Leistungen in Pflegestufe 0 Bisher leistet die Pflegeversicherung (SGB XI) einen finanziellen Zuschuss bei den Pflegestufen 1, 2 oder 3 jedoch nicht
MehrJugendschutzgesetz (JuSchG) Die Besonderheit der "erziehungsbeauftragten" Person am Beispiel Diskotheken- und Gaststättenbesuch
Jugendschutzgesetz (JuSchG) Die Besonderheit der "erziehungsbeauftragten" Person am Beispiel Diskotheken- und Gaststättenbesuch Einleitung Das Jugendschutzgesetz enthält im zweiten Abschnitt Reglementierungen
MehrPflegeversicherung von AXA: Langfristige Erhaltung der Lebensqualität als zentrale Herausforderung
Pflegeversicherung von AXA: Langfristige Erhaltung der Lebensqualität als zentrale Herausforderung E-Interview mit Lutz Lieding Name: Lutz Lieding Funktion/Bereich: Geschäfts- und Produktpolitik Organisation:
MehrWir sind für Sie da. Unser Gesundheitsangebot: Unterstützung im Umgang mit Ihrer Depression
Wir sind für Sie da Unser Gesundheitsangebot: Unterstützung im Umgang mit Ihrer Depression Wir nehmen uns Zeit für Sie und helfen Ihnen Depressionen lassen sich heute meist gut behandeln. Häufig ist es
MehrPflege & Recht 2011 Die Rolle der Pflege in der Pflegegeldeinstufung
Pflege & Recht 2011 Die Rolle der Pflege in der Pflegegeldeinstufung Tag der Pflegenden Linz, 12.Mai 2014 DR. MARTIN GREIFENEDER Pflegegeldbezieher - Übersicht 2 Stufe 6 18.577 4% Stufe 7 9.364 2% Stufe
MehrR I C H T L I N I E N des Landes Vorarlberg zur Unterstützung der 24-Stunden-Betreuung
R I C H T L I N I E N des Landes Vorarlberg zur Unterstützung der 24-Stunden-Betreuung Zum Zweck der Unterstützung der 24-Stunden-Betreuung im Sinne des Hausbetreuungsgesetzes werden aus Mitteln des Landes
MehrEndlich in Sicherheit?
Endlich in Sicherheit? Eine Fotoreportage über junge Flüchtlinge in Deutschland Von Christine Rohrer Wie sieht das Leben junger Flüchtlinge aus, die alleine nach Deutschland gekommen sind? Dieses Video
MehrAnleitung zum DKM-Computercheck Windows Defender aktivieren
Anleitung zum DKM-Computercheck Windows Defender aktivieren Ziel der Anleitung Sie möchten das Antivirenprogramm Windows Defender auf Ihrem Computer aktivieren, um gegen zukünftige Angriffe besser gewappnet
MehrIm Bereich der Körperpflege (Waschen, Duschen, Baden usw.) Im Bereich der Ernährung (Aufnahme oder Zubereitung der Nahrung)
P f l e g e d i e n s t Plus LUX HELIOS 72474 Winterlingen, Ambulante Pflege, hauswirtschaftliche Versorgung und Betreuung Häufige Fragen und Antworten an unseren Pflegedienst Wer erhält Leistungen aus
MehrInklusion bei Legasthenie und Dyskalkulie
Inklusion bei Legasthenie und Dyskalkulie h4p://www.qualiboxx.de/wws/dossier- inklusion.php Landesverband Legasthenie und Dyskalkulie Berlin e. V. im Bundesverband Legasthenie und Dyskalkulie e. V. LVL
MehrInformationen für Pflegekunden Das Pflegestärkungsgesetz I
Informationen für Pflegekunden Das Pflegestärkungsgesetz I Im November 2014 hat der Bundesgesetzgeber erneut eine Änderung des SGB XI in Form des Pflegestärkungsgesetzes I beschlossen. Das Gesetz soll
MehrPFLEGELEISTUNGEN AB 1. JANUAR 2015
PFLEGELEISTUNGEN AB 1. JANUAR 2015 Durch das Erste Gesetz zur Stärkung der pflegerischen Versorgung und zur Änderung weiterer Vorschriften - Erstes Pflegestärkungsgesetz - wurden die Pflegeleistungen zum
MehrTest: Wie sehr wird Ihr Lebensalltag durch den Schmerz bestimmt?
Test: Wie sehr wird Ihr Lebensalltag durch den Schmerz bestimmt? 5 6 Test: Wie sehr wird Ihr Lebensalltag durch den Schmerz bestimmt? Dieser Test vermittelt Ihnen selbst einen Eindruck darüber, wie sehr
MehrGebührensatzung zur Satzung der Gemeinde Brechen über die Benutzung der Kindertageseinrichtungen
Gebührensatzung zur Satzung der Gemeinde Brechen über die Benutzung der Kindertageseinrichtungen (aktuelle Fassung unter Berücksichtigung der 1. Änderungssatzung zum 01.01.2015) 1 Allgemeines Für die Benutzung
MehrAnleitung zum Computercheck So aktualisieren Sie Ihr Microsoft- Betriebssystem
Anleitung zum Computercheck So aktualisieren Sie Ihr Microsoft- Betriebssystem Information Ob in Internet-Auktionshäusern, sozialen Netzwerken oder Online-Geschäften, das Stöbern im Internet zählt für
Mehrmicura Pflegedienste München/Dachau GmbH
micura Pflegedienste München/Dachau GmbH 2 PFLEGE UND BETREUUNG ZUHAUSE 3 Im Laufe eines Lebens verändern sich die Bedürfnisse. micura Pflegedienste München/ Dachau schließt die Lücke einer eingeschränkten
MehrIhre Joker für eine entspannte Vorsorge
Ihre oker für eine entspannte Vorsorge GarantiePlus Pflegeption GarantiePlus Ihr Vorsorge-oker in oker ist immer etwas Besonderes, denn damit haben Sie einen Trumpf in der Hand. So wie unsere neue Leistung
MehrLiechtensteinisches Landesgesetzblatt
Liechtensteinisches Landesgesetzblatt 952.11 Jahrgang 2015 Nr. 250 ausgegeben am 25. September 2015 Verordnung vom 22. September 2015 über die Abänderung der Sorgfaltspflichtverordnung Aufgrund von Art.
Mehr- 244 458 728 von monatlich 1)
Leistungsansprüche der Versicherten im Jahr 2015 an die Pflegeversicherung im Überblick Stand: 31.03.2015 Häusliche Pflege von rein körperlich hilfebedürftigen Häusliche Pflege von Versicherten mit erheblichem
MehrWie stellen sich die Krankenkassen den Erfordernissen der UN-Konvention (Übereinkommen über die Rechte von Menschen mit Behinderungen)?
Wie stellen sich die Krankenkassen den Erfordernissen der UN-Konvention (Übereinkommen über die Rechte von Menschen mit Behinderungen)? AOK Sachsen-Anhalt Visionen aus der Zivilgesellschaft (nach Aktionsplan
MehrSteuerliche Entlastung für Pflegebedürftige und ihre Angehörigen
Steuerliche Entlastung für Pflegebedürftige und ihre Angehörigen Telefonvortrag am 3. März 2009 für das Portal Mittelstand-und-Familie Lothar Winkel, Steuerberater, Berlin www.mittelstand-und-familie.de
MehrPflegebedürftigkeit ist Definitionssache
8 Pflegebedürftig? Vom Antrag bis zur Leistung Pflegebedürftigkeit ist Definitionssache Die Pflegeversicherung ist keine Vollversicherung. Im elften Sozialgesetzbuch (häufig abgekürzt als SGB XI) und in
Mehr(2) Die Vorschriften des 1. Abschnittes finden keine Anwendung auf Arbeitsverhältnisse von:
2 (2) Die Vorschriften des 1. Abschnittes finden keine Anwendung auf Arbeitsverhältnisse von: 1. Beschäftigten, deren Arbeitszeit dienstplanmäßig oder betriebsüblich festgesetzt ist und 2. Beschäftigten,
Mehr