Vorbereitung auf die Pensionierung

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1 Vorbereitung auf die Pensionierung

2 T h e m e n AHV-Beiträge Beitragspflicht Nichterwerbstätige AHV-Renten Anmeldeverfahren Rentenberechnung Bezugsmöglichkeiten Fragerunde

3 Beitragspflicht der AHV Erwerbstätige sind ab 1. Januar nach dem 17. Geburtstag beitragspflichtig, solange sie erwerbstätig bleiben => also auch über das Alter 64/65 hinaus Nichterwerbstätige sind ab 1. Januar nach dem 20. Geburtstag bis Erreichen des AHV-Rentenalters (Frau: 64, Mann 65) beitragspflichtig Auch nichterwerbstätige Witwen sind beitragspflichtig Nichterwerbstätige Ehegatten sind mitversichert, sofern ihr Ehegatte als Erwerbstätiger im Sinne der AHV gilt und mindestens den doppelten Mindestbetrag entrichtet Bei Erwerbstätigen im Rentenalter entspricht der doppelte Mindestbetrag einer Lohnsumme von ca. CHF 27'000 (inklusive Freibetrag von CHF 16'800), bei Selbständigerwerbenden einer Lohnsumme von ca. CHF 37'000 Bei Erwerbstätigen und Selbständigerwerbenden vor dem Rentenalter reduziert sich die obige Lohnsumme um je CHF 16'800

4 Wie hoch sind die Beiträge? % AHV 4.20 % 4.20 % IV 0.70 % 0.70 % EO % % ALV 1.10 % A 1.10 % A TOTAL % % B A zuzüglich 0.50 % für Lohnteile über CHF B zuzüglich Verwaltungskosten von maximal 5%

5 Als Erwerbstätige(r) im Sinn der AHV gilt, wer: dauernd und voll erwerbstätig ist und den Mindestbetrag entrichtet dauernd: voll: 9 Monate (¾) oder mehr im Jahr 50% und mehr der üblichen Arbeitszeit Mindestbetrag: zur Zeit CHF 478

6 Mitversichert Nichterwerbstätige mit Wohnsitz CH müssen keine eigenen Beiträge bezahlen, wenn ihre Ehefrau oder ihr Ehemann im Sinne der AHV erwerbstätig ist und mindestens Beiträge in der Höhe von CHF 956 entrichtet. Dies entspricht einer Lohnsumme bei Arbeitnehmenden von CHF *) Selbständigerwerbenden von CHF *) pro Jahr. *) wenn im Rentenalter: + CHF

7 Wie berechnet sich die Höhe der Beiträge? Als Grundlage für die Berechnung dienen das Vermögen und das 20 fache jährliche Renteneinkommen Für Verheiratete bemessen sich die Beiträge für jeden Ehegatten auf der Hälfte des ehelichen Vermögens und Renteneinkommen (ungeachtet vom Güterstand) Die Höhe der Beiträge wird unter der Berücksichtigung der Veranlagung der kantonalen Steuerbehörde festgesetzt Es ist nicht möglich freiwillig höhere Beiträge zu zahlen

8 Was gehört zum Renteneinkommen? Renten und Pensionen aller Art (ausgenommen IV-Renten der 1. Säule), auch aus dem Ausland, Taggelder von Kranken- und Unfallversicherungen, Unterhaltsleistungen der geschiedenen Ehefrau bzw. des geschiedenen Ehemannes, AHV-Vorschuss einer beruflichen Vorsorgeeinrichtung, etc.

9 Was gehört zum Vermögen? Sparkonten, Wertpapiere, Liegenschaften, etc.

10 Vergleichsrechnung Keine Beiträge als Nichterwerbstätiger sind geschuldet, wenn: grösser oder gleich *) Basis: Renteneinkommen + Vermögen

11 Beispiel 1: Vorzeitig pensioniert, verheiratet

12 Beispiel 2: Vorzeitig pensioniert, verheiratet

13 Freibetrag für Erwerbstätige im Rentenalter Frauen: Männer: über dem 64. Altersjahr über dem 65. Altersjahr pro Monat: CHF pro Jahr: CHF

14 Beispiel

15 Bilaterale Abkommen Beitritt zur freiwilligen Versicherung: CH-, EU- oder EFTA-Staatsbürgerschaft Wohnsitz ausserhalb der EU und der EFTA Person muss unmittelbar vor dem Austritt während 5 Jahren versichert gewesen sein Anmeldung muss innerhalb eines Jahres nach Ausscheiden aus der obligatorischen Versicherung eingereicht werden!

16 Projekt Umsetzung Altersvorsorge 2020 Einführung: 1 Teil per Januar Teil per Januar 2019

17 Wichtigste Änderungen im Leistungsbereich Nachdem das Parlament am die Altersvorsorge 2020 verabschiedet hat können die Arbeiten an allen betroffenen Stellen aufgenommen werden. Unter n/ahv/reformen-revisionen/altersvorsorge2020.html) finden sie die detaillierten Änderungen der Altersreform Die Volksabstimmung findet am statt. 17

18 Projekt Umsetzung Altersvorsorge Teil per Januar 2018

19 Erhöhung des Referenzalters für Frauen Einheitliches Referenzalter 65 für Frauen und Männer Die Erhöhung erfolgt während einer Übergangsfrist von 4 Jahren

20 Erhöhung des Referenzalters für Frauen 20

21 Rentenanmeldung Keine Leistung ohne Anmeldung! Um eine Altersrente zu erhalten... Anmeldeformular zum Rentenbezug 4 Monate vor Rentenbeginn (Empfehlung) Einzureichen bei der Ausgleichskasse, bei welcher zuletzt AHV-Beiträge entrichtet wurden

22 Bilaterale Abkommen Weist eine Person Versicherungszeiten in der Schweiz und in einem oder mehreren EU- oder EFTA-Staaten auf, löst ein einziger Leistungsantrag im Wohnsitzland das Anmeldeverfahren in allen beteiligten Staaten aus.

23 Berechnungselemente der Renten Anrechenbare Beitragsdauer Anrechenbare Einkommen Erziehungs- und Betreuungsgutschriften

24 Individuelles Konto (IK) Auszug Kassen-Nr. No caisse No cassa Heimatstaat / Etat d origine /Stato d origine: Total Einkommen Abrechnungsnummer 2 Einkommenscode Zug, Beitragsmonate (Beginn/Ende) 5 Beitragsjahr 6 Einkommen

25 Beitragslücken und deren Folgen Mindestrente Maximalrente KEINE BEITRAGSLÜCKE CHF CHF CHF CHF ANNAHME: 4 JAHRE BEITRAGSLÜCKEN bis CHF ab CHF

26 Rentenberechnung Frau Einkommen vor der Ehe Gesplittetes Einkommen während der Ehe (50%) Mann Einkommen vor der Ehe + Gesplittetes Einkommen während der Ehe (50%) Total Einkommen = Total Einkommen Aufwertungsfaktor x Aufwertungsfaktor Aufgewertetes Einkommen = Aufgewertetes Einkommen Gutschriften + Gutschriften Massgebl. Ø-Einkommen = Massgebl. Ø-Einkommen monatliche Altersrente = monatliche Altersrente

27 Rentenberechnung Frau Einkommen vor der Ehe Gesplittetes Einkommen während der Ehe (50%) Mann Einkommen vor der Ehe + Gesplittetes Einkommen während der Ehe (50%) Total Einkommen = Total Einkommen Aufwertungsfaktor x Aufwertungsfaktor Aufgewertetes Einkommen = Aufgewertetes Einkommen Gutschriften + Gutschriften Massgebl. Ø-Einkommen = Massgebl. Ø-Einkommen monatliche Altersrente = monatliche Altersrente

28 Einkommensteilung (Splitting) 100% von CHF CHF CHF % von CHF % von CHF CHF CHF CHF CHF % von CHF CHF CHF

29 Aufwertungsfaktor Berücksichtigung der Lohn-/Preisentwicklung Summe der Erwerbseinkommen wird dem heutigen Wert angepasst Rente ab 2017 Männer Frauen Jahrgang frühst möglicher massgebender 1. IK-Eintrag Aufwertungsfaktor

30 Rentenberechnung Frau Einkommen vor der Ehe Gesplittetes Einkommen während der Ehe (50%) Mann Einkommen vor der Ehe + Gesplittetes Einkommen während der Ehe (50%) Total Einkommen = Total Einkommen Aufwertungsfaktor x Aufwertungsfaktor Aufgewertetes Einkommen = Aufgewertetes Einkommen Gutschriften + Gutschriften Massgebl. Ø-Einkommen = Massgebl. Ø-Einkommen monatliche Altersrente = monatliche Altersrente

31 Erziehungsgutschriften Erziehungsgutschriften sind (fiktive) Einkommen, welche einer versicherten Person für jedes Jahr, in dem sie Kinder unter 16 Jahren betreut hat, gutgeschrieben werden Anknüpfungspunkt bildet die elterliche Sorge Gutschriften während der Ehe werden geteilt Höhe: 3-fache minimale Jahresrente, geteilt durch die Beitragsdauer 2017: 12 x x 3 = CHF

32 Erziehungsgutschriften (Beispiel) 1 Kind, 16 Jahre Erziehungsgutschriften CHF x 16 = CHF ½ von CHF = CHF ½ Erziehungsgutschrift Vater CHF : 44 Jahre = CHF ½ Erziehungsgutschrift Mutter CHF : 42 Jahre *) = CHF *) 1 Jahr Rentenvorbezug

33 Betreuungsgutschriften Verwandtschaftsverhältnis Hilflosenentschädigung mittleren oder schweren Grades der AHV, IV, UV oder MV Leichte Erreichbarkeit: nicht mehr als 30 Kilometer oder 60 Minuten Anreisezeit Kumulationsverbot mit Erziehungsgutschriften Jährliche Anmeldung erforderlich!

34 Rentenberechnung Frau Einkommen vor der Ehe Gesplittetes Einkommen während der Ehe (50%) Mann Einkommen vor der Ehe + Gesplittetes Einkommen während der Ehe (50%) Total Einkommen = Total Einkommen Aufwertungsfaktor x Aufwertungsfaktor Aufgewertetes Einkommen = Aufgewertetes Einkommen Gutschriften + Gutschriften Massgebl. Ø-Einkommen = Massgebl. Ø-Einkommen monatliche Altersrente = monatliche Altersrente

35 Plafonierung Begrenzung der Rentenansprüche bei einem Ehepaar oder bei eingetragener Partnerschaft auf 150% des Höchstbetrages von CHF (sofern keine Beitragslücken bestehen) Summe der Vollrenten darf CHF nicht übersteigen sonst anteilsmässige Reduktion Keine Plafonierung, wenn der gemeinsame Haushalt durch einen richterlichen Entscheid aufgehoben wurde

36 Beispiel Plafonierung (Skala 44) Erster Versicherungsfall Mann erhält Rente von CHF pro Monat Zweiter Versicherungsfall Neuberechnung Rente Mann, neuer monatlicher Rentenbetrag plafoniert CHF / unplafoniert CHF Frau erhält monatliche Rente von plafoniert CHF / unplafoniert CHF Summe beider Renten: CHF 3 525

37 Vorbezug Anmeldung mittels Formular Anmeldung für eine Altersrente 4 Monate vor Erreichen des Altersjahres, ab welchem der Vorbezug gewünscht wird Anmeldung muss spätestens am letzten Tag des Monats bei der Ausgleichskasse sein, in welchem das entsprechende Altersjahr vollendet wird Rückwirkende Anmeldung ist ausgeschlossen

38 Vorbezug: Wichtige Informationen Keine Kinderrente während Vorbezug Vorbezug umfasst auch eine dazugehörige Zusatzrente Kürzungsbetrag: definitive Festsetzung nach Ablauf der Vorbezugsdauer von 12/24 Monaten Kürzungsbetrag: periodische Anpassung an Lohn-/Preisentwicklung Mit Vorbezug erlischt der Anspruch auf eine bisherige IV- oder Hinterlassenenrente AHV-Beitragspflicht bis 64/65 Altersjahr Freibetrag erst ab ordentlichem Rentenalter

39 Vorbezug: Rentenkürzung

40 Projekt Umsetzung Altersvorsorge Teil per Januar 2018

41 Flexibles Vorbezugsmodell (1) Was ändert: Monatsweiser Vorbezug ab 62. Altersjahr Teilvorbezug zwischen 20% und 80% Einmalige Erhöhung des Anteils der vorbezogenen Altersrente. Keine Reduzierung des Vorbezugsanteils 41

42 Flexibles Vorbezugsmodell (2) Keine Vollrenten, da Beitragsdauer immer unvollständig (Skala 43, 42, 41,..) Plafonierung während Vorbezug erfolgt Neuberechnung der Rente zum Zeitpunkt Referenzalter 65 42

43 Flexibles Vorbezugsmodell (3) ZIK per ZIK per Plafonierung Referenzalter 65 Kürzung 9.6% auf 50%- Rente (unplafoniert) Kürzung 11.4% auf 20%-Betrag (unplafoniert) Kürzung 9.6% auf 50%- Rente (plafoniert) Kürzung 11.4% auf 20%-Betrag (plafoniert)

44 Aufschub Anmeldung mittels Formular Anmeldung für eine Altersrente Aufschub muss spätestens 1 Jahr nach Entstehung der ordentlichen Rentenanspruchs geltend gemacht werden Zuschlag: periodische Anpassung an Lohn-/Preisentwicklung Zusatz- und Kinderrenten werden auch aufgeschoben Aufschubsausschluss: wenn bereits eine IV-Rente oder AHV-Hilflosenentschädigung gewährt wird

45 Aufschub: Zuschlag zur Rente in %

46 Projekt Umsetzung Altersvorsorge Teil per Januar 2018

47 Flexibler Rentenaufschub (1) Aufschub bis zum 70. Altersjahr, maximal 5 Jahre Teilrentenaufschub zwischen 20 und 80% Aufschub mindestens 1 Jahr, danach Abruf auf jeden Folgemonat Anteil Aufschub kann einmal gesenkt werden 47

48 Flexibler Rentenaufschub (2) 48

49 Weiterarbeit nach dem Referenzalter (1) Antrag auf Neuberechnung kann einmalig zwischen dem 65. und 70. Altersjahr gestellt werden Anrechenbare Beitragszeiten dienen zur Lückenfüllung Erzielte Erwerbseinkommen können zur Erhöhung des massgebenden durchschnittlichen Jahreseinkommen führen 49

50 Weiterarbeit nach dem Referenzalter (2) Anrechnung von zusätzlichen Beitragszeiten Erwerbseinkommen nach dem Referenzalter entspricht mindestens 25% des massgebenden durchschnittlichen Jahreseinkommens Zeitpunkt der Neuberechnung Ausrichtung der höheren Leistung ab Folgemonat der Gesuchseinreichung 50

51 Projekt Umsetzung Altersvorsorge Teil per Januar 2019

52 Altersvorsorge 2020 Zuschlag von 70 Franken pro Monat auf alle AHV-Rentenleistungen von Personen die das Referenzalter im 2018 erreichen. Erhöhung des Plafonds für Ehepaare von 150 Prozent auf 155 Prozent der Maximalrente

53 Sie werden aktiv AHV-Beiträge Nichterwerbstätigenbeiträge Kontenauszug AHV-Rente Anmeldung durch offizielles Formular Vorausberechnung

54 Kontaktadresse Loredana Greco Ausgleichskasse Zürcher Arbeitgeber Telefon Martin Markwalder Ausgleichskasse Zürcher Arbeitgeber Telefon

AHV-Beiträge. Quelle.

AHV-Beiträge. Quelle. AHV-Beiträge Merkblätter 1.01 Auszug aus dem Individuellen Konto (IK) 1.02 Splitting bei Scheidung 1.03 Betreuungsgutschriften 2.01 Lohnbeiträge an die AHV, IV und EO 2.03 Beiträge der Nichterwerbstätigen

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