Primarschulhauserweiterung und Kindergartenneubau Guthirt: Projektierungskredit

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1 S t a d t r a t Grosser Gemeinderat, Vorlage Nr Primarschulhauserweiterung und Kindergartenneubau Guthirt: Projektierungskredit Bericht und Antrag des Stadtrates vom 28. Januar 2003 Das Wichtigste im Überblick Gestützt auf die GGR-Vorlage Nr Planung und Realisierung von Schulraum für die Stadtschulen in den nächsten Jahren (Schulraumplanung) vom 1. Februar 2000 und die GGR-Vorlage Nr Bildungspolitisches Konzept zur Entwicklung der Zuger Stadtschulen und dessen Auswirkungen auf die Schulraumplanung vom 27. Juni 2000 wurde vom Januar bis August 2002 der Projektwettbewerb Primarschulhauserweiterung und Kindergartenneubau Guthirt durchgeführt. Das erstrangierte Projekt Transform der Architekten Niels Roefs und Peter Frei, Zug, wurde vom Stadtrat am 13. August 2002 zur Weiterbearbeitung bestimmt. Für die Projektierung sind für die Primarschulerweiterung und den Kindergartenneubau Kosten von Fr. 625'000.- zu bewilligen. Für die Ludothek und die Sanierung des Altbaus wird dem Grossen Gemeinderat zu einem späteren Zeitpunkt ein Projektierungskredit vorgelegt. Sehr geehrter Herr Präsident Sehr geehrte Damen und Herren Wir unterbreiten Ihnen den Bericht und Antrag für einen Projektierungskredit für die Primarschulhauserweiterung und den Kindergartenneubau Guthirt. Der Bericht gliedert sich wie folgt: 1. Ausgangslage 1.1 Wettbewerbsprogramm 1.2 Wettbewerb und Empfehlung 2. Vorprojekt 2.1 Primarschulhaus und Kindergarten GGR-Vorlage Nr

2 Raumprogramm Konstruktion 2.2 Ludothek 2.3 Sanierung Altbau 3. Bauablauf und Termine 4. Kosten und Gebäudekennwerte 4.1 Erstellungskosten 4.2 Projektierungskosten Projektierungskosten Erweiterung und Neubau 4.3 Gebäudekennwerte 5. Antrag 1. Ausgangslage An seiner Sitzung vom 1. Februar 2000 hat der Grosse Gemeinderat die Planung und Realisierung von Schulraum für die Stadtschulen in den nächsten Jahren (Schulraumplanung) beraten. Die Erteilung des Wettbewerbkredits für die Primarschulhauserweiterung und den Kindergartenneubau Guthirt wurde an die Bedingung geknüpft, dass dem Grossen Gemeinderat zuerst ein Schulkonzept vorzulegen sei. Das bildungspolitische Konzept zur Entwicklung der Zuger Stadtschulen wurde vom Grossen Gemeinderat am 27. Juni 2000 (GGR-Vorlage Nr. 1549) zur Kenntnis genommen; es zeigte die damaligen Verhältnisse an den Zuger Stadtschulen auf und legte die Schulentwicklung dar. Es wurde vermittelt, dass insbesondere die Betreuung der Schulkinder, der Mittagstisch und eine allfällige Einführung der Basisstufe Auswirkungen auf das Raumprogramm bei Schulhausneubauten oder Renovationen haben. In der Zwischenzeit liegt über die Schulraumplanung ein ausführliches Papier einer Arbeitsgruppe vor. Dieser Bericht gibt eine Übersicht über die bestehenden Schulanlagen der Stadt Zug und umfasst die Zusammenstellung der geplanten Schulanlagen mit dazugehörendem Realisierungszeitplan. Bevölkerungsentwicklung und Bautätigkeit beeinflussen die Schulraumplanung sehr stark. Daraus ergeben sich Anpassungen im Hinblick auf die Schülerzahlen - und Klassenentwicklungen, die im Bericht ebenso aufgezeigt werden wie neue schulische Bedürfnisse und Raumanforderungen, zum Beispiel schulergänzende Betreuungsformen oder Basisstufe. Dieser Entwicklung wurde auch im Wettbewerbsprogramm der Primarschulhauserweiterung und des Kindergartenneubaus Guthirt Rechnung getragen. 1.1 Wettbewerbsprogramm Im Wettbewerbsprogramm wurden sowohl der Bedarf an zusätzlichen Schulräumen als auch die Anpassung und eventuelle Änderung des Schulsystems und der Schulinfrastruktur berücksichtigt. Nebst den Betreuungsräumen, dem Mittagstisch und der Ludothek wurde auch die Möglichkeit einer kurzfristigen Umorganisation vom Kinder- GGR-Vorlage Nr Seite 2 von 8

3 garten in eine Basisstufe verlangt. Ebenso wurde die Partizipierung der Sozialpädagogischen Einrichtung (SPE) an den verschiedenen Räumen, insbesondere der Platzbedarf für die Betreuung in die Überlegungen mit einbezogen. Die Umstrukturierung im bestehenden Schulhaus (An- und Ausbau) war jedoch nicht Teil des Programms. Sie wird in dieser Vorlage nur im Zusammenhang mit dem Gesamtkredit für die Schulanlage Guthirt, wie er im Investitionsprogramm der Stadt Zug erwähnt ist, behandelt. 1.2 Wettbewerb und Empfehlung In der Zeit zwischen Januar bis Juli 2002 wurde für die Primarschulhauserweiterung und den Kindergartenneubau Guthirt ein Wettbewerb durchgeführt. Dafür bewilligte der Grosse Gemeinderat von Zug am 1. Februar 2000 einen Wettbewerbskredit von Fr. 230' Auf Empfehlung des Preisgerichts - mit den entsprechenden Prämissen - wurden die beiden erstrangierten Projekte überarbeitet. Dabei zeigte sich, dass die Zuger Architekten Niels Roefs und Peter Frei die Vorgaben umsetzten und ihr Projekt konsequent in Richtung Realisierung weiter entwickelten. Das Siegerprojekt wurde vom Stadtrat am 13. August 2002 zur Weiterbearbeitung empfohlen. 2. Vorprojekt Konzeptionelle Überlegungen der Projektgruppe wurden bei der Projektentwicklung miteinbezogen, so zum Beispiel Abklärungen von Nutzungsüberlagerungen in gleichen Räumen mit Funktionsnischen, Unterteilung von Räumen mit flexiblen Elementen und das Anstreben einer Qualitätssteigerung des Aussenraums. Das Vorprojekt entspricht weitgehend dem Wettbewerbsprojekt: ein dreigeschossiger, zur Mattenstrasse parallel stehender, präzis gesetzter Riegel knüpft an den bestehenden Hauptschultrakt an. Darin befindet sich im Erdgeschoss die öffentliche Nutzung, in den Obergeschossen sind die Räume für Lehrpersonen und die Klassenzimmer angeordnet. Parallel zur Turnhalle schliesst ein zweigeschossiger Kindergartenbau an. Dieser ist mit dem Hauptbau verbunden. Durch diese Verdichtung im Norden des Schulareals wird die gewachsene Parkanlage mit der Spielwiese im Süden nicht angetastet und bleibt somit weiterhin ein Platz der Begegnung für das Guthirtquartier. Die Ludothek befindet sich südlich der Grünanlage. Sie ist an Stelle der bestehenden Schulpavillons als schlichtes eingeschossiges Gebäude mit einem Aussenspielraum konzipiert. GGR-Vorlage Nr Seite 3 von 8

4 2.1 Primarschulhaus und Kindergarten Raumprogramm 3 Klassenzimmer je 80 m² 2 Fachzimmer je 80 m² 2 Betreuungszimmer je 80 m² 4 Gruppenräume je 26 m² Lehrerzimmer 95 m² Vorbereitungszimmer 70 m² Schulleitungsbüro 27 m² 4 Kindergarten-Haupträume je 80 m² 2 Kindergarten - Gruppenwerkräume je 40 m² Lehrerzimmer 20 m² Besprechungszimmer 20 m² 4 Spielgeräteräume je 15 m² 2 Aussenspielgeräteräume je 10 m² 4 Garderoben je 20 m² 4 Toiletten je 10 m² 2 Putzräume je 5 m² Eingang mit Windfang 20 m² Gedeckter Vorplatz 30 m² Aula mit Office 155 m² Musikzimmer (Grundausbildung Flöte) 25 m² Nebenräume (Geräteraum Hauswart etc.) 168 m² Betriebsräume (Haustechnik etc.) 121 m² Aussenanlage (Pausenfläche etc.) 690 m² Das vorliegende Raumprogramm wurde vom Erziehungsrat des Kantons Zug im Rahmen der Subventionsanmeldung am 13. Dezember 2002 genehmigt Konstruktion Die beiden Gebäude sind sowohl im Untergeschoss als auch im 1. Obergeschoss miteinander verbunden. Sie werden in Massivbauweise erstellt, wobei die ökologischen und energietechnischen Aspekte berücksichtigt werden. Bei der Haustechnik (Sanitär, Heizung) werden so weit wie möglich die vorhandenen Anlagen genutzt und Synergien gebildet. Der strenge Raster der Gebäude spricht bei der Fassadengestaltung für eine Elementbauweise. Für die Fundation stehen zwei Varianten offen: Einerseits eine Fundation mit Pfählen, andererseits eine Flachfundation. Dabei ist die Flachfundation ökonomischer als eine Pfählung. Eine Erweiterung des Untergeschoss-Grundrisses auf die gesamte Fläche des Neubaus erleichtert die Lastübertragung auf den Baugrund. Dies würde das Raumprogramm um rund 350 m² erweitern und wäre gemäss ersten Schätzungen trotzdem leicht günstiger als eine Pfählung. GGR-Vorlage Nr Seite 4 von 8

5 Das kleine, freistehende Gebäude des Doppelkindergartens im Süden des Altbaus wird abgebrochen, die freiwerdende Fläche wird als Ersatz für den Hartplatz im Norden der Spielwiese benötigt. 2.2 Ludothek Raumprogramm: Freihandzone für Spielgeräte 200 m² Büro 30 m² Werkstatt 45 m² Toiletten 8 m² Eingangsbereich 30 m² Im Aussenraum auf der Ostseite des Pavillons befindet sich der Spielplatz. Die jetzigen Schulpavillons werden bis zur Bauvollendung des Neubaus weiter genutzt. Die geplante Ludothek steht auf dem Grundstück der Seelsorgestiftung Kirche Guthirt. Die Stadt Zug wird dieses Grundstück bei einem allfälligen Bau der Ludothek an diesem Standort im Baurecht nutzen und dafür einen langjährigen Vertrag aushandeln. Im Zusammenhang mit dem Bebauungsplan Guthirt prüft die Seelsorgestiftung auf diesem Grundstück Wohnungen und/oder eine Tiefgarage zu errichten. Die Ludothek könnte in diesem Fall im Erdgeschoss eines Wohngebäudes untergebracht werden. Für eine Änderung des Standortes der Ludothek bestehen weitere Möglichkeiten, zum Beispiel die Verlegung in den Kindergarten an der Baarerstrasse (ca. 270 m² Bruttofläche und ca. 300 m² Spielplatz), welcher nach Neubauvollendung des Guthirtkindergartens nicht mehr benötigt wird. Eine weitere Möglichkeit besteht auf dem städtischen Areal Lüssiweg Bei einer Realisierung der Ludothek im jetzigen Kindergarten Baarerstrasse oder in der Liegenschaft Lüssiweg könnten auf dem Baurechtsgrundstück Wohnungen realisiert werden. Dies kann durch die Stadt, durch die Stiftung oder auch gemeinsam erfolgen. Aus diesem Grunde und wegen des zeitlich verschobenen Bauablaufs scheint es sinnvoll, den Projektierungskredit für die Ludothek erst nach der definitiven Standortklärung zu beantragen. 2.3 Sanierung Altbau Die Umstrukturierung im bestehenden Schulhaus wurde in die Überlegungen des Wettbewerbsprogramms miteinbezogen. So werden nach der Fertigstellung des Neubaus den zwöfl Klassenzimmern in einem rückwärtigen Anbau (westseitig) Gruppenräume zugeordnet und das heutige Lehrerzimmer wird zur Bibliothek umgebaut. Die Räume für Logopädie und schulische Sozialarbeit werden im Bereich des Singsaals und die Werkräume im Untergeschoss des Schulzimmertraktes errichtet. Die Hauswartwohnung verbleibt vorerst in der Schulanlage. Im Rahmen des definitiven Raumprogramms wird entschieden, ob die Wohnung ausgelagert wird und die Räume der Schule zur Verfügung stehen. Für die Sanierung des Altbaus wurde eine grobe Kostenschätzung erstellt; in der rollenden Planung der Investitionsrechnung sind für die oben erwähnten Leistungen ca. vier Millionen Franken vorgesehen. Die entsprechenden GGR-Vorlage Nr Seite 5 von 8

6 Planungs- und Projektierungsaufträge sind noch nicht vergeben. Der Projektierungskredit dazu wird in einer separaten Vorlage beantragt. 3. Bauablauf und Termine Das vorliegende Projekt weist auch betreffend Bauablauf grosse Vorteile auf: Die bis anhin benötigten Provisorien und Kleinbauten können bis zur Vollendung des Neubaus weiterhin genutzt werden. Auf eine Ausquartierung von Klassen im Altbau kann ebenfalls verzichtet werden. Der Schulbetrieb kann somit - mit der Inkaufnahme von marginalen Immissionen - aufrecht erhalten werden. Für das weitere Vorgehen ist folgender Terminplan vorgesehen: 25. November 2003 Baukredit-Vorlage im Grossen Gemeinderat Februar 2004 Volksabstimmung Baukredit März August 2005 Bauausführung der Primarschulerweiterung und des Kindergartens 15. August 2005 Bezug Neubau Sept.- Dez Abbruch alter Kindergarten, Erstellung Pausenplatz Sept April 2006 Abbruch Pavillons, Bau Ludothek ab September 2005 Kindergarten Baarerstrasse zur weiteren Verfügung Sanierung Altbau (möglichst viele Arbeiten während der Schulferien) 4. Kosten und Gebäudekennwerte 4.1 Erstellungskosten Die Erstellungskosten wurden einerseits als vergleichende Kostenberechnung nach Makroelementen des überarbeiteten Wettbewerbsprojekts, andererseits im Zusammenhang mit der Erarbeitung des Projektierungskredits neu gerechnet. Die Kosten belaufen sich für den Neubau Primarschule und Kindergarten auf ca. 10,5-11 Mio. Franken, für die Ludothek auf ca. 1,3-1,5 Mio. Franken und für die Sanierung Altbau - wie unter Punkt 2.3 erwähnt - auf ca. 4 Mio. Franken. Total wird der Investitionskredit voraussichtlich ca. 15,8-16,5 Mio. Franken betragen. 4.2 Projektierungskosten Der Projektierungskredit wurde für die Architektur und Landschaftsarchitekturleistungen aufgrund der SIA-Honorarordnung 102 und 112 berechnet. Die Bauingenieur-Honorare wurden durch eine Submission ermittelt. Für die Haustechnik- Honorare wurde vorerst ein Energie- und Haustechnikkonzept erstellt, um eine optimale Nutzung der bestehenden Haustechnikanlagen zu gewährleisten. Dieses Konzept bildete die Grundlage für die Ermittlung der Planerhonorare aufgrund von Erfahrungswerten mit vergleichbaren Bauten. GGR-Vorlage Nr Seite 6 von 8

7 4.2.1 Projektierungskosten Neubau Primarschulhaus und Kindergarten Architekt Fr. 315' Landschaftsarchitekt Fr. 125' Bauingenieur Fr. 30' Elektroingenieur Fr. 30' HLKS-Ingenieur Fr. 40' Spezialisten (Geologie, Akustik, etc.) Fr. 15' Nebenkosten Fr. 70' Total Fr. 625' Gebäudekennwerte Schulhaus: Volumen (SIA 116) ca. 11'400 m³ Kosten Fr./ m² (BKP 2) ca. Fr Antrag Wir beantragen Ihnen, auf die Vorlage einzutreten, für die Projektierung und Kostenermittlung der Primarschulhauserweiterung und des Kindergartenneubaus Guthirt einen Projektierungskredit von Fr. 625'000.- zu Lasten der Investitionsrechnung zu bewilligen und von der Abänderung des Raumprogramms, einer vollständigen Unterkellerung der Primarschulhauserweiterung und des Kindergartenneubaus Kenntnis zu nehmen. Zug, 28. Januar 2003 Christoph Luchsinger, Stadtpräsident Arthur Cantieni, Stadtschreiber Beilagen: - Beschlussesentwurf - Situationsplan - Plan Untergeschoss - Plan Erdgeschoss - je 1 Plan 1. bis 3. Obergeschoss - 1 Querschnitt - 1 Längsschnitt - 1 Südfassade - 1 Ludothek Grundriss - 1 Ludothek Fassaden GGR-Vorlage Nr Seite 7 von 8

8 G r o s s e r G e m e i n d e r a t B e s c h l u s s des Grossen Gemeinderates von Zug Nr. betreffend Primarschulhauserweiterung und Kindergartenneubau Guthirt: Projektierungskredit Der Grosse Gemeinderat von Zug beschliesst in Kenntnis von Bericht und Antrag des Stadtrates Nr vom 28. Januar 2003: 1. Für die Primarschulhauserweiterung und den Kindergartenneubau Guthirt wird ein Brutto-Projektierungskredit von Fr. 625' zu Lasten der Investitionsrechnung bewilligt. 2. Dieser Beschluss tritt unter dem Vorbehalt des fakultativen Referendums gemäss 6 der Gemeindeordnung sofort in Kraft. Er ist im Amtsblatt zu veröffentlichen und in die Amtliche Sammlung der Ratsbeschlüsse aufzunehmen. 3. Der Stadtrat wird mit dem Vollzug beauftragt. 4. Der Grosse Gemeinderat nimmt von der Abänderung des Raumprogramms, einer vollständigen Unterkellerung der Primarschulhauserweiterung und des Kindergartenneubaus Kenntnis. Zug, Werner Golder, Präsident Arthur Cantieni, Stadtschreiber Referendumsfrist: GGR-Vorlage Nr Seite 8 von 8

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