Pauschalbesteuerung in der Praxis
|
|
- Heike Hochberg
- vor 6 Jahren
- Abrufe
Transkript
1 Berner KMU Oberland West Präsidentenkonferenz vom 18. November 2010 Pauschalbesteuerung in der Praxis Dr. iur. Toni Amonn, Fürsprecher, Steuerspezialist Tel
2 Inhalt 1. Wer sind wir? 2. Was wollen wir? 3. Wie funktioniert die Pauschalbesteuerung? 4. Wer sind die Pauschalierten? 5. Ein paar Zahlen 6. Fazit Wer sind wir? _Relocation Switzerland AG, Bern (Peter Geiger und Toni Amonn) Beratungsfirma für wohlhabende Ausländer/Wohnsitz CH _Verein Mehrwert Schweiz (Präsident: Ständerat Paul Niederberger) Kompetenzzentrum und politisches Sprachrohr _IG Arbeitsplätze im Berggebiet Pro Pauschalbesteuerung Zusammenschluss von Institutionen und Parlamentariern 2
3 Was wollen wir? _Wohlstand sichern _Arbeitsplätze = Wohlstand _Ansiedlung wohlhabender Ausländer = Arbeitsplätze im Berggebiet _Pauschalsteuer = Arbeitsplätze im Berggebiet Wie funktioniert die Pauschalsteuer? 1. Lebenshaltungskosten = steuerbares Einkommen 2. Fünffacher Mietwert = Minimum 3. Mindestbetrag in CHF je nach Kanton Ergibt eine bestimmte Pauschale (steuerbares Einkommen) z.b. CHF Keine Abzüge Normaler Steuertarif 3
4 Wie funktioniert die Pauschalsteuer? Voraussetzungen: 1. Ausländer 2. Erstmaliger Wohnsitz in der Schweiz 3. Keine Erwerbstätigkeit in der Schweiz Wie funktioniert die Pauschalsteuer? Schweiz Pauschalsteuer Wohnsitzwechsel Einkünfte aus dem Ausland Quellensteuern im Ausland 4
5 _Michael Schumacher oder Johnny Hallyday sind keine typischen Beispiele _Vekselberg erst recht nicht _Sehr unterschiedliche Fälle bezüglich Herkunft, frühere Tätigkeit, Alter, Familiensituation, Motivation etc. 1. Die Kleinen (grösste Gruppe) _Ehemalige Angestellte (hohe Positionen) _Ruhestand in CH, allein oder mit Ehegatte _Vermögen: einige Mio. CHF _Liegenschaft in CH ca. 1-2 Mio. _Normalbürgerlicher Lebensaufwand _Typische Pauschale CHF bis
6 2. Die Mittleren a) Ehemalige Unternehmer _Ruhestand in CH, allein oder mit Ehegatte _Vermögen: CHF Mio. _Hohe Investitionen in Immobilien _Erhebliche Konsumenten (Autos, Restaurants, Hobbies, Einkäufe, Spenden etc.) _Typische Pauschale CHF bis Die Mittleren b) Jüngere Familien mit Kindern _Leben von Vermögen der Eltern oder _haben selber Unternehmen im Ausland _Hohe Investitionen in Immobilien _Erhebliche Konsumenten (Autos, Restaurants, Hobbies, Einkäufe, Schulen, Nanny etc.) _Typische Pauschale CHF bis
7 3. Die Grossen (sehr kleine Gruppe) _Grossunternehmer oder deren Erben _Ruhestand oder Homebase in der Schweiz _Kosmopoliten, häufige Aufenthalte im Ausland _Vermögen: ab mehreren Hundert Mio. CHF _Extrem hohe Investitionen in Immobilien (mehrere Dutzend Mio. bis über CHF 100 Mio.) _Sehr hoher Lebensaufwand (Personal, Autos, Privatjet, Einkäufe, Kunst, Kultur, Spenden etc.) Pauschale ab ca. CHF 1 Mio. Theorie: hohe Steuerersparnis in CH Praxis: höhere Steuern in CH als vorher Grund: keiner dieser Kategorie bezahlte vorher im Ausland normale Steuern Beispiel: England (non-dom Status), Monaco (keine Steuern) 7
8 Ein paar Zahlen zur Pauschalsteuer _5 000 Pauschalierte zahlen pro Jahr CHF 580 Mio. Steuern _Im Schnitt ca. CHF pro Person/Jahr _Sehr grosse Unterschiede (CHF bis 23 Mio./Jahr) _Durchschnitt normal besteuerte Personen im Kanton Bern: rund CHF pro Person/Jahr (inkl. Nuller-Taxationen) Ein paar Zahlen zur Pauschalsteuer _25 Pauschalbesteuerte entrichten etwa gleich viel Steuern wie die Migros Aare _200 Pauschalierte (BE) zahlen fast so viel Steuern wie die Berner Kantonalbank 8
9 Ein paar Zahlen zur Pauschalsteuer Beispiel Berner Oberland Bevölkerung BE Oberland rund Steuern Einheimische rund 820 Mio. Steuern Pauschalierte: Direkt: 26 Mio. Indirekt: 40 Mio. Total: 66 Mio.= rund 8 % Chance für die Zukunft _Wirtschaftliche und gesellschaftliche Unsicherheit im Ausland fördert Auswanderung in die Schweiz _Schweiz gilt als Nr. 1 für wohlhabende Privatpersonen, insbesondere wegen der: Stabilität Rechtssicherheit Pauschalsteuer 9
10 Fazit _Pauschalsteuer ist nicht ungerecht (weltweite Steuerlast beachten) _Pauschalierte sind keine Profiteure (wir profitieren von ihnen) _Pauschalierte sind ein ganz erheblicher Wirtschaftsfaktor _Es geht in der Grössenordnung um rund Arbeitsplätze (BE) _Markt mit grossem Wachstumspotential _Chance für das ganze Oberland, besonders in Krisenzeiten _Abschaffung Pauschalsteuer = Eigengoal _Wir sollten dieses Potential noch viel besser auszuschöpfen 10
Starke Wirtschaft und Wohlstand als Basis für die Armutsbekämpfung
Starke Wirtschaft und Wohlstand als Basis für die Armutsbekämpfung Prof. Dr. Christoph Lengwiler Institut für Finanzdienstleistungen Zug IFZ christoph.lengwiler@hslu.ch /+41 41 757 67 51 Wirtschaftswachstum
MehrInitiative Abschaffung der Pauschalbesteuerung. Roland Eberle, Mercanda Consulting, Gerlikonerstrasse 35, 8500 Frauenfeld
1 Um was geht es? Wortlaut: «Steuerprivilegien für natürliche Personen sind unzulässig. Die Besteuerung nach dem Aufwand ist untersagt.» Initiative der Alternativen Linken Reiht sich ein in die Serie von
MehrWas mit der Pauschalsteuer auf dem Spiel steht
Tagesanzeiger online 5. Mai 2014 Was mit der Pauschalsteuer auf dem Spiel steht Soll sie abgeschafft werden, die Pauschalbesteuerung? Genau darüber debattiert heute Nachmittag der Nationalrat. Sieben Fakten
MehrNICHT VERSTEUERTE VERMÖGENSWERTE IN ITALIEN
NICHT VERSTEUERTE VERMÖGENSWERTE IN ITALIEN Was tun? THOMAS SCHWAB 8. April 2016 VORSTELLUNG Danke für die Einladung Thomas Schwab Vizedirektor lic. iur. Rechtsanwalt / dipl. Steuerexperte BDO AG Münchensteinerstrasse
MehrKantonsrat des Kantons Schwyz
Kantonsrat des Kantons Schwyz Kommission für die Vorberatung des Steuergesetzes Wangen, 17. April 2014 Keine Steuerprivilegien für Ausländerinnen und Ausländer Für mehr Steuergerechtigkeit Beantwortung
MehrSteuerverwaltung. Merkblatt. Pauschalbesteuerung. 1. Gesetzliche Grundlagen
Finanzdepartement Steuerverwaltung Bahnhofstrasse 15 Postfach 1232 6431 Schwyz Telefon 041 819 23 45 Merkblatt Pauschalbesteuerung 1. Gesetzliche Grundlagen Nach dem per 1. Januar 2014 geänderten Art.
MehrPAUSCHAL BESTEUERUNG IN DER SCHWEIZ
PAUSCHAL BESTEUERUNG IN DER SCHWEIZ Das neue Bundesgesetz über die Aufwandbesteuerung: Am 28. September 2012 haben die eidgenössischen Räte das neue Bundesgesetz über die Besteuerung nach dem Aufwand,
MehrDirekte Steuern. MAS in Accounting und Finance
Direkte Steuern MAS in Accounting und Finance 2009 1 Direkte Steuern Theoretische Grundlagen und praktische Beispiele (Lösungsansätze) Christoph Nef lic. oec. HSG, dipl. Steuerexperte Tax Advisors & Associates
MehrRegierungsrat des Kantons Basel-Stadt
Regierungsrat des Kantons Basel-Stadt An den Grossen Rat 09.5069.02 FD/P095069 Basel, 2. Juli 2009 Regierungsratsbeschluss vom 30. Juni 2009 Motion Beat Jans und Konsorten betreffend Abschaffung der Pauschalbesteuerung
MehrÜbungen im bernischen Steuerrecht FS 2018
Übungen im bernischen Steuerrecht FS 2018 Fall 4a Lösungen Unternehmensnachfolge Einzelfirma Prof. Dr. Toni Amonn Frau Gantenbein ist seit 30 Jahren als selbständig erwerbende Immobilienmaklerin tätig.
MehrIm kantonalen Recht wurde die Bemessung der Steuer (Art. 27 StG) per 1. Januar 2012 neu geregelt: massgebliche Lebenshaltungskosten
Aufwandbesteuerung 1. Gesetzliche Grundlage Gemäss Art. 26 StG haben natürliche Personen, die erstmals oder nach wenigstens zehnjähriger Landesabwesenheit steuerrechtlichen Wohnsitz oder Aufenthalt in
Mehr1. Gewinnsteuerberechnung normal (ca. 21% von 200'000) 42'000
Lösung zu Bsp. Nr. 25 (Beteiligungsabzug) 1. Gewinnsteuerberechnung normal (ca. 21% von 200'000) 42'000 2. Voraussetzungen Beteiligungsabzug prüfen (StG 96) a) mind. 10% Kapitalbeteiligung (erfüllt) b)
MehrBesteuerung nach dem Aufwand
Steuerseminar 2010 Besteuerung nach dem Aufwand Dienststelle Steuern des Kantons Luzern Herbert Bühlmann 16. September 2010 1 Grundlagen 2 Gesetzliche Regelung Art. 14 DBG sieht ein Recht auf Aufwandbesteuerung
MehrWeniger Aufwandbesteuerte aber höhere Erträge in den Kantonen
Weniger Aufwandbesteuerte aber höhere Erträge in den Kantonen Medienmitteilung Bern, 26. Mai 2015. Ende 2014 wurden in der Schweiz 5 382 Steuerpflichtige nach dem Aufwand besteuert. In den letzten beiden
MehrWeisung des kantonalen Steueramtes über die Besteuerung nach dem Aufwand (vom 12. November 2009)
Weisung des kantonalen Steueramtes über die (vom 12. November 2009) A. Gesetzliche Grundlagen Das Steuergesetz vom 8. Juni 1997 regelt in 13 die. Mit Steuergesetzänderung vom 8. Februar 2009, in Kraft
MehrBesteuerung von Expatriates
Steuerseminar 2012 Besteuerung von Expatriates Dienststelle Steuern des Kantons Luzern Hans-Joachim Heinzer 19.09.2012 Besteuerung von Expatriates 2 Qualifikation Leitende Angestellte / Spezialisten Ausländische
MehrAuswirkungen von FEB-Reglementen auf Familien anhand von Fallbeispielen. Katrin Bartels, Fachbereich Familien (SID)
Auswirkungen von FEB-Reglementen auf Familien anhand von Fallbeispielen Katrin Bartels, Fachbereich Familien (SID) 2 Berechnungstool - Website Amt für Kind, Jugend und Behindertenangebote BL: Link zum
MehrDie Besteuerung nach dem Aufwand
Kantonale Steuerverwaltung KSTV Rue Joseph-Piller 13, Postfach, 1701 Freiburg www.fr.ch/kstv Die Besteuerung nach dem Aufwand 1. In Kürze Die Besteuerung nach dem Aufwand ist für Ausländer vorgesehen,
MehrUnterjährige Steuerpflicht. (Stand per 1. Januar 2013)
Service cantonal des contributions SCC Kantonale Steuerverwaltung KSTV Rue Joseph-Piller 13, Postfach, 1701 Freiburg www.fr.ch/kstv Unterjährige Steuerpflicht (Stand per 1. Januar 2013) Einleitung Das
MehrErfahrungsaustausch Familienrecht
Erfahrungsaustausch Familienrecht Trennung, Scheidung und Steuern Henk Fenners Finanzdepartement Trennung, Scheidung und Steuern (1) 1. Besteuerung der Ehegatten während ungetrennter Ehe Familienbesteuerung
MehrMassnahmen zur Verminderung der hohen öffentlichen Verschuldung lasten hauptsächlich auf den Schultern der Steuerzahler durch:
Via Dogana Vecchia 2 / Via Nassa CH-6900 Lugano Tel. +41 91 913 99 00 Fax +41 91 913 99 09 e-mail: info@steimle-consulting.ch www.steimle-consulting.ch Januar 2015 ZUZUG IN DIE SCHWEIZ: MÖGLICHKEITEN UND
MehrPauschalbesteuert pauschalbescheuert? Weg mit Steuerprivilegien für ausländische Millionäre! Eine Präsentation
Pauschalbesteuert pauschalbescheuert? Weg mit Steuerprivilegien für ausländische Millionäre! Eine Präsentation Was ist Pauschalbesteuerung? Besteuerung nach Lebensaufwand statt nach effektivem Einkommen
MehrAKTUELLE ENTWICKLUNGEN BEI DEN STEUERN NATÜRLICHER PERSONEN. Philipp Moos Leiter Abteilung Natürliche Personen Steuerverwaltung Zug
AKTUELLE ENTWICKLUNGEN BEI DEN STEUERN NATÜRLICHER PERSONEN Philipp Moos Leiter Abteilung Natürliche Personen Steuerverwaltung Zug 14. September 2015 Themen FABI - steuerliche Auswirkungen Steuergesetz
MehrKEINE PRIVILEGIEN FÜR AUSLÄNDISCHE MULTIMILLIONÄRE JA AM 30. NOVEMBER ZUR ABSCHAFFUNG DER PAUSCHALBESTEUERUNG
KEINE PRIVILEGIEN FÜR AUSLÄNDISCHE MULTIMILLIONÄRE JA AM 30. NOVEMBER ZUR ABSCHAFFUNG DER PAUSCHALBESTEUERUNG ABLAUF - (Sozialdemokratische) Steuerpolitik - Ungleichheit steigt auch dank Privilegien für
MehrWanderung von Steuerzahlern
Wanderung von Steuerzahlern Eine Analyse der Basler Steuerstatistik Christoph Kilchenmann Agenda Motivation Zu einer Definition von Zu- und Wegzügern Einige Ergebnisse Zusammenfassung Befürchtete Entwicklung
MehrSparen Sie Steuern mit der Sanierung Ihrer Liegenschaft Energiesparmassnahmen, Liegenschaften und Steuern. Co-Sponsor von
Sparen Sie Steuern mit der Sanierung Ihrer Liegenschaft Energiesparmassnahmen, Liegenschaften und Steuern Co-Sponsor von Sparen Sie Steuern mit der Sanierung Ihrer Liegenschaft Energiesparmassnahmen, Liegenschaften
Mehre) Die Steuererklärung von einer Drittperson ausfüllen zu lassen.
Dienststelle Berufs- und Weiterbildung ABU SCHLUSSPRÜFUNG TEIL 1 Aufgaben zum Thema 08 Steuern und Gerechtigkeit Aufgaben zu Ziel G01: Der Staat nimmt wesentliche Aufgaben für die Gesellschaft und somit
MehrDirekte Steuern Interkantonale Steuerausscheidung Privatperson Seite 1a Beispiel 1
Direkte Steuern Interkantonale Steuerausscheidung Privatperson Seite 1a Beispiel 1 Karl Meier verheiratet 2 Kinder Wohnort: St. Gallen Vermögen Bewegliches Vermögen 100'000 (Wertschriften), das einen Ertrag
MehrKanton St.Gallen Tarif 2010
Kanton St.Gallen Tarif 2010 Ist das steuerbare Einkommen höher als Fr. 500'000 für und alleinerziehende Personen, so beträgt die einfache Steuer für das ganze Einkommen 8.5 Prozent. (Für alleinstehende
MehrSteuerrecht Frankreich: Besteuerung der Vergütung von Arbeitnehmern in Frankreich. Besteuerung der Vergütung von Arbeitnehmern in Frankreich
Steuerrecht Frankreich: Besteuerung der Vergütung von Arbeitnehmern in Frankreich Besteuerung der Vergütung von Arbeitnehmern in Frankreich Sind Ihre Arbeitnehmer auf dem französischen Staatsgebiet tätig?
MehrKantonale Ergänzungswahl und Volksabstimmung
Kantonale Gesamterneuerungswahlen Kantonale Ergänzungswahl und Volksabstimmung vom 11. März 2012 1 Kantonale Ergänzungswahl Obergericht 2 Volksinitiative «Abschaffung der Pauschalbesteuerung SchweizerInnen
MehrSteuer gemäss Ziff. 2.3 Bst. bb CHF (0.6 Promille von CHF 1' ) (Steuerbetrag für eine Einheit) effektiver Steuerbetrag CHF
Volkswirtschaftsdepartement Amt für Wirtschaft Wirtschaftsförderung Bahnhofstrasse 15 Postfach 1187 CH-6431 Schwyz Telefon +41 41 819 16 34 Telefax +41 41 819 16 19 www.schwyz-wirtschaft.ch Grundzüge der
MehrNeuerungen Seite 1. Treuhandnews 20111
Neuerungen 2011 Seite 1 1 Referent Roman Bosetti Mandatsleiter, Treuhand Rapperswil dipl. Treuhandexperte Mitglied des Kaders OBT AG Fischmarktplatz 9 8640 Rapperswil Telefon 055 222 89 28 roman.bosetti@obt.ch
MehrUnternehmenssteuerreform III: Umbau des Steuersystems
Unternehmenssteuerreform III: Umbau des Steuersystems Regierungsrätin Dr. Eva Herzog Regierungsrat Dr. Anton Lauber Informationsanlass HKBB 18. August 2015 Unternehmenssteuerreform III, Basel-Stadt und
MehrPwC Steuerforum Besteuerung von natürlichen Personen. Demian Blaser Senior Manager PwC
www.pwc.com Besteuerung von natürlichen Personen Demian Blaser Senior Manager Besteuerung von natürlichen Personen Themen Grenzüberschreitende Arbeitsverhältnisse Grenzen bei der privaten Steuerplanung
Mehrgestützt auf Artikel 72 Absatz 3, Artikel 72l und Artikel 72m des Steuerharmonisierungsgesetzes vom 14. Dezember 1990 (StHG) 1),
Ausführungsbestimmungen zur übergangsrechtlichen Ergänzung des Steuergesetzes an das Steuerharmonisierungsgesetz (Besteuerung von Mitarbeiterbeteiligungen) vom 5. Februar 03 (Stand. Januar 03) 64.43 Der
Mehr1 von 23
Band / Register Bd. I Reg. 3.4 Ausgabedatum 17. Juni 2002 DEPARTEMENT FINANZEN UND RESSOURCEN Kantonales Steueramt Stand 31. Januar 2016 Gültig ab 2001 Inhalt 1. Einleitung / Gegenstand... 3 2. Gesetzliche
MehrWem gehört die Energieproduktion und wer verdient daran?
Wem gehört die Energieproduktion und wer verdient daran? Referat anlässlich der Fachtagung: «Energiewende Chance für Berggebiete und ländliche Räume» Peder Plaz, Geschäftsführer Disentis, 31. August 2012
MehrBundesgesetz über die Besteuerung von Mitarbeiterbeteiligungen
Bundesgesetz über die Besteuerung von Mitarbeiterbeteiligungen vom 17. Dezember 2010 Die Bundesversammlung der Schweizerischen Eidgenossenschaft, gestützt auf die Artikel 128 und 129 der Bundesverfassung
MehrÖkonomische Effekte von Kultur
Prof. Dr. oec. MAS Matthias Munkwitz Hochschule Zittau/Görlitz Studiengang»Kultur und Management«Ökonomische Effekte von Kultur Earned Income - Einkommen aus Erwerbstätigkeit Realisierung von Erlösen:
MehrSparen 3. Gemeinsam schon heute an morgen denken.
Sparen 3 Gemeinsam schon heute an morgen denken. Wählen Sie Ihren individuellen Weg zum Sparziel Sparen 3 mit der Zuger Kantonalbank ist die individuelle Sparmöglichkeit, die nicht nur eine wichtige Ergänzung
MehrAbstimmungsvorlage. Kanton Basel-Landschaft. 23. September 2012
Kanton Basel-Landschaft Abstimmungsvorlage 23. September 2012 4 Formulierte Gesetzesinitiative "Schluss mit den Steuerprivilegien" und Gegenvorschlag des Regierungsrates Inhaltsverzeichnis Empfehlung an
MehrSteuerverwaltung des Kantons Bern Jahres-Medienkonferenz
1 Steuerverwaltung des Kantons Bern Jahres-Medienkonferenz 2 Donnerstag, 25. Januar 2018 Kapitelübersicht 1. Wissenswertes zum Steuerjahr 2017 2. Automatischer Informationsaustausch (AIA) 3. Straflose
MehrNachtrag zum Steuergesetz Nachtrag zum Gesetz über die Strassenverkehrssteuern
Abstimmungserläuterungen des s: Nachtrag zum Steuergesetz Nachtrag zum Gesetz über die Strassenverkehrssteuern Volksabstimmung vom 27. Oktober 2016 Medienorientierung 19. Oktober 2016 Programm 1. Begrüssung
MehrUnternehmenssteuerreform III: Anspruchsvoller Umbau des Steuersystems. Regierungsrätin Dr. Eva Herzog 16. April 2015
Kanton Basel-Stadt Unternehmenssteuerreform III: Anspruchsvoller Umbau des Steuersystems Regierungsrätin Dr. Eva Herzog 16. April 2015 Unternehmenssteuerreform III: Eckwerte des Bundesrates für die Botschaft,
MehrMassnahmen zur Verminderung der hohen öffentlichen Verschuldung lasten hauptsächlich auf den Schultern der Steuerzahler durch:
Via Pretorio 22 CH-6900 Lugano Tel. +41 91 913 99 00 Fax +41 91 913 99 09 e-mail: info@steimle-consulting.ch www.steimle-consulting.ch Januar 2011 ZUZUG IN DIE SCHWEIZ: MÖGLICHKEITEN UND VORTEILE GEGENWÄRTIGE
MehrUnternehmenssteuerreform III
Unternehmenssteuerreform III Informationsanlass 2016, Kanton Obwalden 5. September 2016 Tamara Pfammatter, ESTV Überblick Steuerpolitische Massnahmen Abschaffung kant. Steuerstatus Sondersatzlösung Patentbox
MehrUnternehmenssteuerreform III: Können auch KMU davon profitieren?
Unternehmenssteuerreform III: Können auch KMU davon profitieren? lic. iur. Martin Plüss, Rechtsanwalt, dipl. Steuerexperte Seite 1 Überblick Unternehmenssteuerreform III («USR III») Wo stehen wir? Eckpfeiler
MehrPwC Steuerforum Besteuerung von natürlichen Personen. Frédéric Zloczower Senior Manager PwC
www.pwc.com Besteuerung von natürlichen Personen Frédéric Zloczower Senior Manager Besteuerung von natürlichen Personen Themen Grenzüberschreitende Arbeitsverhältnisse Grenzen bei der privaten Steuerplanung
MehrFörderprogramm NAB. Roger Keller. Regionenleiter Aarau 10. September 2014
Förderprogramm NAB Roger Keller Mitglied der erweiterten Geschäftsleitung Regionenleiter Aarau 10. September 2014 Förderprogramme: Erfordern eine ganzheitliche Betrachtung Bank Bauherr! Förderprogramme
MehrHerzlich willkommen. AG Giger Treuhand
Herzlich willkommen AG Giger Treuhand 01.10.2013 Steuerliche Vorteile beim Immobilienkauf Kanton Thurgau Steuerarten und Gebühren im Zusammenhang mit Immobilien Beurkundungs- und Grundbuchgebühren Handänderungssteuern
MehrPraxishinweise & Rechtsprechung
Steuerseminar 2009 Praxishinweise & Rechtsprechung Dienststelle Steuern des Kantons Luzern Beat Elmiger 24. September 2009 Übersicht 2 Teilbesteuerungsverfahren Vermögensverwaltungskosten Mehrkosten auswärtige
MehrDas Verhältnis von Kirche und Staat im Kanton Bern
Das Verhältnis von Kirche und Staat im Kanton Bern Informationsveranstaltung über den Bericht des Regierungsrates zum Verhältnis Kirche und Staat, Bern 20. April 2015 Michael Marti ECOPLAN Inhaltsübersicht
Mehr16. Mai Nr R Interpellation Dr. Toni Moser, Bürglen, zu «Forcierte Pauschalbesteuerung in Uri?»; Antwort des Regierungsrats
16. Mai 2017 Nr. 2017-274 R-270-13 Interpellation Dr. Toni Moser, Bürglen, zu «Forcierte Pauschalbesteuerung in Uri?»; Antwort des Regierungsrats I. Ausgangslage Gestützt auf Artikel 127 der Geschäftsordnung
MehrDas Leben und die Steuern. Dos und Don ts
Das Leben und die Steuern Dos und Don ts Franziska Spreiter dipl. Steuerexpertin lic. oec. publ. Einzahlungen in die Säule 3a Uneingeschränktes «Do!» Kurzer theoretischer Hintergrund Säule 3a-Maximalbeträge
MehrSparen 3. Wir begleiten Sie beim sicheren und flexiblen Vorsorgesparen.
Sparen 3 Wir begleiten Sie beim sicheren und flexiblen Vorsorgesparen. Wählen Sie Ihren individuellen Weg zum Sparziel. Sparen 3 mit der Zuger Kantonalbank ist die individuelle Sparmöglichkeit, die nicht
MehrSteuerpaket Neues Einkommenssteuersystem Konzeption und Auswirkungen. Dr. Eva Herzog Vorsteherin Finanzdepartement Basel-Stadt. 27.
Steuerpaket 2008 Neues Einkommenssteuersystem Konzeption und Auswirkungen Dr. Eva Herzog Vorsteherin Finanzdepartement Basel-Stadt 27. Februar 2008 1 Überblick Ausgangslage Rahmenbedingungen für Gesetzesvorlage
MehrDie Aufenthaltsbewilligung in der Schweiz Während bezüglich der Aufenthaltsbewilligung
Wohnsitzverlegung vom Ausland in die Schweiz Der Zuzug von vermögenden Ausländern in die Schweiz ist aktuell. Das wird allein schon durch die vielen Presseberichte über die Wohnsitzverlegung internationaler
MehrSteuerbuch, Erläuterungen zu 46 B Beschränkte Steuerpflicht (Nebensteuerdomizil) mit unbeschränkter unterjähriger Steuerpflicht am Hauptsteuerdomizil
Finanzdirektion Steuerverwaltung Steuerbuch, Erläuterungen zu 46 B Beschränkte Steuerpflicht (Nebensteuerdomizil) mit unbeschränkter unterjähriger Steuerpflicht am Hauptsteuerdomizil 46 B - Stand 31. Januar
Mehr/10.00 Interpellation Romaine Rogenmoser und Mitunterzeichner betreffend Steuern Antwort des Stadtrats
16.04.23/10.00 Interpellation Romaine Rogenmoser und Mitunterzeichner betreffend Steuern Antwort des s Interpellation von Romaine Rogenmoser Datum der Interpellation 16. Januar 2016 Titel der Interpellation
MehrBesteuerung von getrennt lebenden und geschiedenen Ehegatten mit Liegenschaften
Finanzdepartement Steuerverwaltung Bahnhofstrasse 15 Postfach 1232 6431 Schwyz Telefon 041 819 23 45 Merkblatt Besteuerung von getrennt lebenden und geschiedenen Ehegatten mit Liegenschaften 1. Allgemeines
MehrFREIZÜGIGKEITSSTIFTUNG DER SCHWYZER KANTONALBANK. Ihr Pensionskassenguthaben in besten Händen.
FREIZÜGIGKEITSSTIFTUNG DER SCHWYZER KANTONALBANK Ihr ensionskassenguthaben in besten Händen. SZKB FREIZÜGIGKEITSSTIFTUNG: DIE ÜBERGANGS-LÖSUNG MIT MEHRWERT Die Freizügigkeitsstiftung der Schwyzer Kantonalbank
MehrStatistik Kantonssteuern natürliche Personen 2010 prov. Kanton Schaffhausen
Statistik Kantonssteuern natürliche Personen 2010 prov. Kanton Schaffhausen Herausgeber: Steuerverwaltung und Wirtschaftsförderung Kanton Schaffhausen, Juli 2012 Inhaltsverzeichnis Inhaltsverzeichnis 1
MehrDirekte Bundessteuer Steuerperiode 1995/96. EIDG. STEUERVERWALTUNG Bern, 3. Dezember 1993 Hauptabteilung Direkte Bundessteuer
Direkte Bundessteuer Steuerperiode 1995/96 EIDG. STEUERVERWALTUNG Bern, 3. Dezember 1993 Hauptabteilung Direkte Bundessteuer An die kantonalen Verwaltungen für die direkte Bundessteuer Kreisschreiben Nr.
MehrAnmeldung Nichterwerbstätige
Ausgleichskasse des Schweizerischen Gewerbes Caisse de compensation des arts et métiers Suisses Cassa di compensazione dell'artigianato Svizzero Brunnmattstrasse 45,, 3001 Bern Tel. 031 379 42 42, 031
MehrBeilagen für Ihre Steuererklärung 2014 Kanton Aargau
Name: Vorname: Unter welcher Telefonnummer bin ich am besten erreichbar: Zu welcher Uhrzeit bin ich am besten erreichbar: Schweizerbürger ja nein Bewilligungen: Datum des Erhalts der Niederlassungsbewilligung
MehrUTA Sammelstiftung Vorsorge ohne Sorge
UTA Sammelstiftung Vorsorge ohne Sorge Info-Anlass 2012 UTA GRUPPE 1 Übersicht Vorstellung UTA Sammelstiftung BVG Vorsorgepläne Daten aus dem Jahresbericht 2011 2 Chronologie Beinahe 40 Jahre Erfahrung
MehrAufgabe 2 Klausurkolloquium Externes Rechnungswesen (BWL I)
Aufgabe 2 Klausurkolloquium Externes Rechnungswesen (BWL I) Shaereh Shalchi Dr. Michael Holtrup Agenda 1 Aufgabe 2a 2 Aufgabe 2b 3 Aufgabe 2c 4 Aufgabe 2d 5 Aufgabe 2e 6 Aufgabe 2f «14.09.2011 Klausurkolloquium
MehrAuslandseinkäufe 2015 Endbericht
Auslandseinkäufe 2015 Endbericht Diese Studie wird für die IG DHS durch GfK Switzerland AG durchgeführt. GfK Switzerland AG I Hergiswil NW I Februar 2016 1 Agenda 1. Studiendesign & Stichprobenstruktur
MehrVia Pretorio 22 CH-6900 Lugano
Steimle & Partners Consulting Sagl Tax & Legal Consultants Via Pretorio 22 CH-6900 Lugano Tel. +41 91 913 99 00 Fax +41 91 913 99 09 e-mail: info@steimle-consulting.ch www.steimle-consulting.ch ZUZUG IN
Mehr5 Gründe, warum die Abgeltungssteuer abgeschafft gehört
Ungerecht und verfassungswidrig 5 Gründe, warum die Abgeltungssteuer abgeschafft gehört Die Abgeltungssteuer soll in den kommenden Jahren abgeschafft werden. Das planen SPD-, Grünen- und Unions-Politiker.
MehrHerzlich willkommen. AG Giger Treuhand 18.02.2016
Herzlich willkommen AG Giger Treuhand 18.02.2016 Steuerliche Optimierungen beim Immobilienkauf Kanton Thurgau Steuerarten und Gebühren im Zusammenhang mit Immobilien Beurkundungs- und Grundbuchgebühren
MehrDie wirtschaftliche Situation von Erwerbstätigen und Personen im Ruhestand
Die wirtschaftliche Situation von Erwerbstätigen und Personen im Ruhestand Die wichtigsten Ergebnisse Philippe Wanner Alexis Gabadinho Universität Genf Laboratoire de démographie et d études familiales
MehrUnternehmenssteuerreform II. Eine Reform auch für die Landwirtschaft
Unternehmenssteuerreform II Eine Reform auch für die Landwirtschaft AGRO-Treuhand Bäregg, Januar 2008; F1 AGRO-Treuhand Bäregg, Januar 2008; F2 Themen Die wichtigen Punkte der Unternehmenssteuerreform
MehrProfil. Schweizerische Stiftung für technische Zusammenarbeit
Profil Schweizerische Stiftung für technische Zusammenarbeit Wer wir sind Unsere Werte 1959 als unabhängige, private Schweizer Stiftung gegründet, fördern wir das nachhaltige wirtschaftliche Wachstum in
MehrSachbearbeiter/-in Rechnungswesen-Treuhand-Steuern 23. März 2016
Diplomprüfung Name/Vorname Kandidatennummer Sachbearbeiter/-in Rechnungswesen-Treuhand-Steuern 23. März 2016 DIREKTE STEUERN LÖSUNGSVORSCHLAG Dauer / Bewertung 45 Minuten / 45 Punkte Diese Prüfung umfasst
MehrStB 66 Nr. 2. Bemessung bei unterjähriger Steuerpflicht. 1. Unterjährige Steuerpflicht
Bemessung bei unterjähriger Steuerpflicht 1. Unterjährige Steuerpflicht Unter der sogenannten unterjährigen Steuerpflicht versteht man eine Steuerpflicht, welche nur während eines Teils des Kalenderjahres
MehrNachfolgeplanung für Schweizer Arztpraxen
Situation heute: Nur 30% der CH-Praxen für Hausarztmedizin finden eine Nachfolge Tendenz sinkend Interessierte Ärzte scheuen Risiko und hohe Investitionskosten Interessierte Ärzte möchten ein sicheres,
MehrJURGEN HOLLERs LIFING -COACH!
JURGEN HOLLERs LIFING -COACH! Erfolgslehrgang Ausgabe 21 Wer ist überhaupt der Millionär? Liebe Lifing -Teilnehmerin, lieber Lifing -Teilnehmer, mit TO DO-Liste am Ende im Jüdischen gibt es ein Sprichwort,
MehrTBO Revisions AG Steinstrasse 21 8036 Zürich. TBO Treuhand AG Steinstrasse 21 8036 Zürich. www.tbo.ch info@tbo.ch 044 457 15 15
TBO Treuhand AG Steinstrasse 21 8036 Zürich www.tbo.ch info@tbo.ch 044 457 15 15 TBO Revisions AG Steinstrasse 21 8036 Zürich www.tborevision.ch info@tborevision.ch 044 457 15 55 1 Symbole 2 Formen des
MehrDEUTSCH STEUER IN SPANIEN. Informationen zu Steuern in Spanien
DEUTSCH STEUER IN SPANIEN Informationen zu Steuern in Spanien + 34 91 713 18 98 I-KURTAXE Eine natürliche Person ihren Wohnsitz im spanischen Hoheitsgebiet, wenn eine der folgenden Bedingungen gegeben
MehrDas Optionsrecht der französischen Kapitalgesellschaft zur Personenbesteuerung als steuerliches Gestaltungsmittel für deutsche Unternehmen
Das Optionsrecht der französischen Kapitalgesellschaft zur Personenbesteuerung als steuerliches Gestaltungsmittel für deutsche Unternehmen Antea German Circle Berlin 19. September 2014 1 Das Optionsrecht
MehrGeburtsdatum. Nationalität. Telefon. Mobile. Fax.
HAHV-Beitragspflicht Anmeldung Nichterwerbstätige EFG Sind Sie bereits als Nichterwerbstätige/r bei einer anderen Ausgleichskasse (AK) angeschlossen? Falls ja, AK: seit: (bitte Kopie der entsprechenden
MehrVOLKSINITIATIVE BETREFFEND DIE ABSCHAFFUNG DER PAUSCHALBE- STEUERUNG
KANTON NIDWALDEN REGIERUNGSRAT Dorfplatz 2, 6371 Stans, 041 618 79 02, www.nw.ch VOLKSINITIATIVE BETREFFEND DIE ABSCHAFFUNG DER PAUSCHALBE- STEUERUNG Bericht an den Landrat STANS, 25. September 2012 Titel:
MehrPrämienverbilligung 2016
Prämienverbilligung 2016 Informationen - Berechnungshilfe 2 Prämienverbilligung 2016 Allgemeines Die Krankenkassen erheben ihre Prämien ohne Rücksicht auf das Einkommen oder das Vermögen der Versicherten.
MehrSteuerentlastungen für KMU und Mittelstand. Urs Huser / Beat Ledermann Partner UTA Treuhand AG Lenzburg. Steuerentlastungen. Steuergesetzrevision
Steuerentlastungen für KMU und Mittelstand Urs Huser / Beat Ledermann Partner UTA Treuhand AG Lenzburg Urs Huser / Beat Ledermann 1 Steuerentlastungen Urs Huser / Beat Ledermann 2 Steuergesetzrevision
MehrPeter B. Nefzger, 20. Juni Von der USR III zur SV17
Peter B. Nefzger, 20. Juni 2017 Von der USR III zur SV17 2 Überblick USR III Beschlüsse eidg. Parlament Ersatzmassnahmen Abschaffung Steuerstatus Patentbox mit Nexus- Ansatz Erhöhte Abzüge für Forschung
MehrSteuern für Unternehmen (Juristische Person)
Seite 1/6 Steuern für Unternehmen (Juristische Person) Ein wichtiger Standortfaktor jeder Region ist die Steuerbelastung. Diese fällt im Kanton Thurgau im internationalen Durchschnitt sowie im schweizweiten
MehrKuriositäten zum Vorsorgebegriff im Steuerrecht
Kuriositäten zum Vorsorgebegriff im Steuerrecht Franziska Bur Bürgin Ludwig + Partner AG, Advokaten, Basel 31.10.2011 Informationsveranstaltung der UGZ 1 Steuern sparen mit dem BVG: Grundlagen Waadtländer
MehrStellungnahme zum Vernehmlassungsentwurf zur Teilrevision des Gesetzes über die Staats- und Gemeindesteuern
Steueramt Kanton Solothurn Recht und Gesetzgebung Werkhofstrasse 29c 4509 Solothurn Stellungnahme zum Vernehmlassungsentwurf zur Teilrevision des Gesetzes über die Staats- und Gemeindesteuern Sehr geehrter
MehrDieser Text ist ein Vorabdruck. Verbindlich ist die Version, welche im Bundesblatt veröffentlicht wird.
Dieser Text ist ein Vorabdruck. Verbindlich ist die Version, welche im Bundesblatt veröffentlicht wird. [Signature] [QR Code] Bundesgesetz über die direkte Bundessteuer (DBG) (Ausgewogene Paar- und Familienbesteuerung)
MehrInformationen zum Stipendiengesuch
GÖNNERVEREIN DER Noss c/o Barbara Fegbli Dorfmattweg 20 3110 Münsingen 031 721 90 03 E-Mail: fegbli.rumpf@bluewin.ch Informationen zum Stipendiengesuch Aus den Statuten Unter dem Namen Gönnerverein der
MehrDas Verhältnis von Kirche und Staat im Kanton Bern
Das Verhältnis von Kirche und Staat im Kanton Bern Die Auslegeordnung vom 14. Oktober 2014 Bern, 27. März 2015 Michael Marti / Rudolf Muggli 1 komplexer Hintergrund Das Verhältnis zwischen Kirche(n) und
MehrSteuerfragen bei Liegenschaften in der Erbschaft
Steuerfragen bei Liegenschaften in der Erbschaft Dr. Conrad M. Walther, Rechtsanwalt, 5001 Aarau HEV Lenzburg-Seetal, Lenzburg 6. April 2016 Seite 1 Steuern bei Liegenschaften im Erbgang Fokus: Privatvermögen
MehrSteuerausscheidung bei natürlichen Personen
Luzerner Steuerbuch Band 2, Weisungen StG: Steuerausscheidung, 179 Nr. 4 Datum der letzten Änderung: 01.01.2016 http://steuerbuch.lu.ch/index/band_2_weisungen_stg steuerausscheidung_steuerausscheidungnatuerlichepersonen.html
MehrAuslandsimmobilienfonds versus Deutsche Immobilienfonds
Auslandsimmobilienfonds versus Deutsche Immobilienfonds Dipl.-Kfm. Hans-Georg Acker H.F.S. HYPO-Fondsbeteiligungen für Sachwerte GmbH Funds & Finance 2006 1 Wirtschaftliche Entwicklung der H.F.S. Platziertes
MehrSPAREN 3A: GUT AUFGESTELLT FÜR DIE ZUKUNFT
SPAREN 3A: GUT AUFGESTELLT FÜR DIE ZUKUNFT Für junge Leute «Früh anfangen, Vermögen aufbauen und Steuern sparen. Das lohnt sich.» Für Familien «Sparerfolg dank regelmässigem Einzahlen auch mit kleinen
MehrWelche der folgenden Erklärungen trifft auf die Steuerhoheit zu? Kreuzen Sie die zutreffende Aussage an.
Dienststelle Berufs- und Weiterbildung ABU SCHLUSSPRÜFUNG TEIL 1 (LÖSUNGEN) Aufgaben zum Thema 08 Steuern und Gerechtigkeit Aufgaben zu Ziel G01: Der Staat nimmt wesentliche Aufgaben für die Gesellschaft
MehrWas Schweizerinnen und Schweizer über die Banken denken
November 2015 Was Schweizerinnen und Schweizer über die Banken denken Erkenntnisse aus der Meinungsforschung der Schweizerischen Bankiervereinigung SBVg Einleitung Welche Vorteile bringen der Bankenplatz
Mehr