Die Technischen Regeln zur Arbeitsschutzverordnung zu künstlicher optischer Strahlung
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1 Die Technischen Regeln zur Arbeitsschutzverordnung zu künstlicher optischer Strahlung (TROS) Dr. Marc Wittlich Arbeitsschutzfachtagung 2014, Dr. Marc Wittlich
2 Wo ist die TROS einzuordnen? Seite 2
3 Anwendungsbereich der OStrV Ionisierende Strahlung Elektromagnetische Felder Optische Strahlung Bild: Wikipedia 100 nm 1 mm Seite 3
4 Anwendungsbereich der OStrV Arbeitsschutzfachtagung 2014, Dr. Marc Wittlich Seite 4
5 TROS IOS Teil Allgemeines Biologische Wirkung optischer Strahlung Das Auge λ Gefährdung λ Gefährdung λ Gefährdung UV-C UV-B Hornhautentzündung Bindehautentzündung Hornhautentzündung Bindehautentzündung Grauer Star Licht Photochemische und photothermische Schädigung der Netzhaut Seite 5 IR-A IR-B Grauer Star Thermische Schädigung der Netzhaut Grauer Star Thermische Schädigung der Netzhaut UV-A Grauer Star IR-C Thermische Schädigung der Netzhaut
6 TROS IOS Teil Allgemeines Biologische Wirkung optischer Strahlung Die Haut λ Gefährdung λ Gefährdung UV-C Sonnenbrand Präkanzerosen Karzinome IR-A Thermische Schädigung UV-B Spätpigmentierung Hautalterung Karzinome Siehe auch UV-C λ Gefährdung IR-B Thermische Schädigung UV-A Sofortpigmentierung Hautalterung Karzinome Licht Photosensitive Reaktionen Thermische Schädigung IR-C Thermische Schädigung Seite 6
7 Grundsätzliches zu den TROS Seite 7
8 Arbeitsschutzgesetz (ArbSchG) OStrV verbindlich Technische Regeln zur OStrV TROS Inkohärente Strahlung Teil Allgemeines Teil 1: Beurteilung der Gefährdung Teil 2: Messung/Berechnung von inkohärenter optischer Strahlung Teil 3: Schutzmaßnahmen Technische Regeln zur OStrV TROS Laserstrahlung Teil Allgemeines Teil 1: Beurteilung der Gefährdung Teil 2: Messung/Berechnung von Laserstrahlung Teil 3: Schutzmaßnahmen die Vermutungswirkung auslösend Seite 8
9 Grenzwertkonzept Gesundheitsgefährdung Expositionsgrenzwert Keine (akute) Gefährdung Seite 9
10 Expositionsgrenzwerte für Laserstrahlung Tabelle A4.8: Wellenlängenb ereich nm Vereinfachte maximal zulässige Bestrahlungswerte auf der Hornhaut des Auges Bestrahlungsstärke E Bestrahlung H D* M** M I***,R**** Impulsdauer s W/m² Impulsdauer s W/m² Impulsdauer s J/m² Impulsdauer s J/m² 100 bis ,001 < > 10-9 bis > 315 bis > bis < , > 10-9 bis ,005 > bis 10 6 > 0,1 bis < * Dauerstrich (Konstante Leistung über mind. 0,25 s) ** Modengekoppelt (Emission in Impulsen, die kleiner als 10-7 s sind und länger als 1ns) *** Impuls (Emissionen die < als 0,25 s sind und länger als 10-7 s) **** Riesenimpuls (Emission in Impulsen, die kleiner als 10-7 s sind und länger als 1 ns) > 10-9 bis 0,1 100 Hinweis: In dieser vereinfachten Tabelle wird Strahlung von Impulslasern nur bis 0,1 s als Impulslaserstrahlung betrachtet. Laserstrahlung ab 0,1 s wird als Dauerstrich-Strahlung betrachtet Seite 10
11 Expositionsgrenzwerte für inkohärente optische Strahlung Seite 11
12 Seite 12
13 Gefährdung Tatsächliche Gefährdung Mögliche Gefährdung?? Auswirkung Indirekte Auswirkung Direkte Auswirkung nicht durch die EGW abgedeckt z.b. vorübergehende Blendung, Brand- und Explosionsgefahr, Zusammenwirken mit photosensiblisierenden Stoffen durch die EGW abgedeckt Seite 14
14 Aspekte der Gefährdungsbeurteilung anhand eines Beispiels Seite 15
15 Flussdiagramm Seite 16
16 Flussdiagramm Seite 17
17 Flussdiagramm Seite 18
18 Situation: Glasbearbeitung mit Gasbrennern Exponierte Augen (ggf.) Nachbararbeitsplatz im Schulbanksystem Gasflamme und erhitztes Werkstück Exponierte Hände und Unterarme Exponiertes Gesicht Exponierter Nacken durch Nachbararbeitsplatz Seite 19
19 Mit welchen Gefährdungen wird allgemein gerechnet? Hitze Infrarotstrahlung Blendung Verbrennungsgefahr Wurden die Gefährdungen gemäß OStrV alle erkannt? Arbeitsschutzfachtagung 2014, Dr. Marc Wittlich Seite 20
20 Spektrum einer Gasflamme de/d [mw/m² nm] UV VIS IR Wellenlänge [nm] Was bedeutet dies für die Gefährdungsbeurteilung? Seite 21
21 de/d [mw/m² nm] Spektrum der Gasflamme ohne Werkstück Seite 22
22 de/d [mw/m² nm] Spektrum der Gasflamme mit Werkstück verursacht starke Blendung indirekte Auswirkung! Seite 23
23 Ergebnis der Gefährdungsbeurteilung und Auswahl von Schutzmaßnahmen Expositionsgrenzwerte können überschritten werden Eine Messung der individuellen Exposition ist notwendig! Schutz der Augen und der Haut notwendig Schutz vor indirekter Auswirkung notwendig S T O P Seite 24
24 Substitution Technisch Organisatorisch Persönlich Seite 25
25 Mindestinhalte der Unterweisung 1. die Art der Gefährdung und Möglichkeit der Schädigungen von Haut und Augen durch inkohärente optische Strahlung, 2. die festgelegten Maßnahmen zur Beseitigung oder zur Minimierung der Gefährdung unter Berücksichtigung der Arbeitsplatzbedingungen, 3. die Expositionsgrenzwerte und ihre Bedeutung, 4. die Ergebnisse der Expositionsermittlung zusammen mit einer Erläuterung ihrer Bedeutung und der Bewertung der damit verbundenen möglichen Gefährdungen und gesundheitlichen Folgen, 5. die bestimmungsgemäße Verwendung der Persönlichen Schutzausrüstungen und ggf. anderer individueller Maßnahmen, erforderlichenfalls ergänzt durch eine Schulung in der Benutzung, Seite 27
26 Mindestinhalte der Unterweisung 6. die Voraussetzungen, unter denen die Beschäftigten Anspruch auf arbeitsmedizinische Vorsorge haben, und deren Zweck, 7. die bestimmungsgemäße Handhabung der Arbeitsmittel und sichere Arbeitsverfahren zur Minimierung der Gefährdung durch inkohärente optische Strahlung, 8. Hinweise zur Erkennung und Meldung möglicher Gesundheitsschäden, 9. Hinweise zu Wirkungen (z. B. fotosensibilisierende Effekte) von Medikamenten, Kosmetika und Gefahrstoffen. Hinweis: Weitere Informationen zur Auswahl und Benutzung von Persönlicher Schutzausrüstung befinden sich in der TROS IOS Teil 3 Maßnahmen zum Schutz vor Gefährdungen durch inkohärente optische Strahlung. Dies schließt auch die Unterweisung zur Benutzung der PSA ein. Seite 28
27 Dokumentation Der Arbeitgeber hat die Gefährdungsbeurteilung unabhängig von der Zahl der Beschäftigten zu dokumentieren. Anzugeben sind mindestens: 1. Genaue Bezeichnung (z. B. Raumnummer) und Beschreibung des Arbeitsplatzes bzw. des Arbeitsbereiches oder der Tätigkeit, für den die Gefährdungsbeurteilung durchgeführt wurde, 2. die am Arbeitsplatz vorhandenen tatsächlichen oder möglichen Gefährdungen, 3. die Ergebnisse der durchgeführten Ermittlungen (z. B. Herstellerinformationen, vorhandene Expositionsdaten), Seite 29
28 Dokumentation 4. die Ergebnisse der gegebenenfalls durchgeführten Messungen und Berechnungen, 5. die Tätigkeiten, die auf Grund der Arbeitsbedingungen als gleichartig angesehen werden, 6. das Ergebnis der Gefährdungsbeurteilung und 7. die notwendigen Maßnahmen zur Vermeidung oder Minimierung der Gefährdung, einschließlich des Ergebnisses der Überprüfung der Wirksamkeit dieser Maßnahmen. Seite 30
29 Weitere Beispiele Rissprüfung Glasherstellung Blaulicht-LED UV-Druckfarben Lacktrocknung Glaskleben Seite 31
30 Fragen Sie uns: Institut für Arbeitsschutz der DGUV Alte Heerstraße Sankt Augustin Dr. Marc Wittlich Referatsleiter F 4.4 Strahlung Tel.: / Fax.: / marc.wittlich@dguv.de Seite 32
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