Bundesverband Güterkraftverkehr Logistik und Entsorgung (BGL) e.v.

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1 Bundesverband Güterkraftverkehr Logistik und Entsorgung (BGL) e.v. Breitenbachstraße 1, Frankfurt am Main Telefon: (069) Telefax: (069) internet: BGL e.v. Postfach D Frankfurt am Main An die Damen und Herren Geschäftsführer der BGL-Mitgliedsverbände sowie Damen und Herren des Ausschusses Internationaler Verkehr GF Unsere Zeichen To/em Tel.-Dw.: Datum: Italien: Verwendung von Fahrzeugen mit einem zulässigen Gesamtgewicht von 44 t Stellungnahme des italienischen Verkehrsministeriums über die Voraussetzungen der Verwendung von Fahrzeugkombinationen mit einem zulässigen Gesamtgewicht von bis zu 44 t. Sehr geehrte Damen und Herren, gemäß italienischer Straßenverkehrsordnung Codice della Strada (Artikel 62, Abs. 4) ist in Italien ein zulässiges Gesamtgewicht für Fahrzeugkombinationen mit 5 oder mehr Achsen von bis zu 44 t möglich. In der Vergangenheit berichteten deutsche Transportunternehmen dem BGL immer wieder von Schwierigkeiten beim Einsatz solcher Fahrzeuge in Italien. Die italienischen Kontrollbehörden belegten deutsche Transportunternehmen bei der Feststellung eines Gesamtgewichtes von über 40 t regelmäßig mit Bußgeldern. Dies betraf auch Transportunternehmen, die in Italien im Vor- und Nachlauf des Kombinierten Verkehrs deutsche Fahrzeuge mit bis zu 44 t Gesamtgewicht einsetzten. Der BGL intervenierte über das Bundesministerium für Verkehr, Bau- und Stadtentwicklung (BMVBS) gegen die italienische Kontrollpraxis. Wir baten um Klarstellung, unter welchen Voraussetzungen deutsche Transportunternehmen Fahrzeuge mit einem zulässigen Gesamtgewicht von 44 t in Italien einsetzen dürfen. Zwischenzeitlich liegt dem BGL ein Vermerk des BMVBS über ein bilaterales Gespräch mit dem italienischen Verkehrsministerium am 24. November 2008 vor. Bei diesem Gespräch sollten die Fragen der Verwendung von Fahrzeugen mit 44 t in Italien geklärt werden. Wie dem beiliegenden Schreiben des BMVBS zu entnehmen ist, vertritt das italienische Verkehrsministerium die Auffassung, dass der Einsatz von Fahrzeugen mit 5 Achsen oder mehr mit einem zulässigen Gesamtgewicht von bis zu 44 t in Italien ausschließlich im nationalen Verkehr gestattet ist. Dies gilt sowohl für italienische als auch für ausländische Fahrzeuge, die in Italien Kabotageverkehre durchführen. Dabei muss nachgewiesen werden, dass das Fahrzeug für ein Gesamtge- Herausgegeben vom Bundesverband Güterkraftverkehr Logistik und Entsorgung (BGL) e.v. Breitenbachstraße 1, Frankfurt am Main Telefon: (069) Telefax: (069) bgl@bgl-ev.de Kernarbeitszeit: bis Uhr und Uhr bis Uhr, freitags bis Uhr 1 / 2

2 wicht von 44 t technisch geeignet ist. Im grenzüberschreitenden Verkehr gelte für in- und ausländische Fahrzeuge ein zulässiges Gesamtgewicht von maximal 40 t. Vor- und Nachlaufverkehre im grenzüberschreitenden Kombinierten Verkehr betrachtet das italienische Verkehrsministerium gemäß der Richtlinie 92/106/EWG als grenzüberschreitende Verkehre. Daraus leitet das italienische Verkehrsministerium ab, dass bei diesen Verkehren die höchstzulässigen Maße und Gewichte gemäß der Richtlinie 96/53 EG anzuwenden sind. Dies bedeutet, dass im Vor- und Nachlauf des Kombinierten Verkehrs in Italien, als Teil eines grenzüberschreitenden Verkehrs, ein zulässiges Gesamtgewicht für Fahrzeuge mit 5 Achsen oder mehr von maximal 40 t besteht. Einzige Ausnahme stelle die Beförderung eines 40-Fuß-ISO- Containers im Vor- und Nachlauf des Kombinierten Verkehrs dar. Dann sei gemäß der Richtlinie 96/53 EG ein zulässiges Gesamtgewicht von maximal 44 t möglich. Das italienische Verkehrsministerium betont, dass bei der Anwendung dieser Rechtsauffassung in- und ausländische Fahrzeuge in Italien gleich behandelt würden. Wir bitten um Unterrichtung aller betroffenen Transportunternehmen. Mit freundlichen Grüßen BUNDESVERBAND GÜTERKRAFTVERKEHR LOGISTIK UND ENTSORGUNG (BGL) E.V. i. A. D. Torres Anlage 2 / 2

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