vom 10. September 2008
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- Erica Martin
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1 Öffentliche Ganztagsgrundschule für Schülerinnen und Schüler aller Bekenntnisse mit Schulkindergarten Rosenplatz Osnabrück Telefon (0541) FAX-Nr. (0541) rosenplatzschule@osnanet.de vom 10. September 2008 I. Grundsätze In unserer Schule sollen alle, Kinder und Erwachsene, Jungen und Mädchen, gemeinsam leben, lernen und arbeiten können. Alle sollen sich in unserer Schule wohlfühlen können. Für das Gelingen sind alle mitverantwortlich. Voraussetzung dafür ist, dass wir - uns gegenseitig achten, - aufeinander Rücksicht nehmen, - unsere Pflichten erfüllen, - uns gegenseitig helfen, - offen miteinander sprechen, - dem anderen zuhören, - andere Meinungen tolerieren.
2 Schulordnung der Seite 2 II. Regeln Diese Schulordnung wird regelmäßig einmal im Halbjahr in den Klassen mit den Schülerinnen und Schülern besprochen! Unsere Stopp-Regel Sagt ein anderes Kind zu mir Stopp hör auf!!!, weiß ich, dass ich etwas gemacht habe, was der Andere nicht möchte und ich höre damit auf. Wenn ein anderes Kind mich ärgert oder mir weh tut, sage ich ihm: Stopp hör auf!!! Der Andere weiß dann, dass ich das nicht mehr möchte und muss damit aufhören. 1. Allgemeines Das Wichtigste in der Schule ist das Lernen. Alle sollen in Ruhe und ohne Angst in einer freundlich und vielfältig gestalteten Umgebung erfolgreich lernen und arbeiten können. Damit dies gelingen kann, erarbeitet jede Klasse gemeinsam mit der Klassenlehrerin/dem Klassenlehrer in Absprache mit den Fachlehrerinnen/den Fachlehrern eine Klassenordnung. Sie regelt das Miteinander im Unterricht, während des Frühstücks und in der Regenpause. Die Klassenordnung wird für alle sichtbar im Klassenraum ausgehängt. In unserer Schule sprechen wir Deutsch miteinander, damit wir uns alle gut verstehen! Unsere Sporttaschen und das Schwimmzeug gehören immer vor die Klassenräume. Jacken hängen wir an die Garderoben. In den Ferien und an Wochenenden sollten alle Sachen von den Kindern mit nach Hause genommen werden! 3. Schulbeginn Die Aufsicht beginnt um 7.40 Uhr. Vor dem Unterricht können wir auf dem Schulhof spielen oder uns ruhig im unteren Flur aufhalten. Wenn die Ampel grün zeigt, sind aber auch unsere Klassenräume für uns offen. Beim Klingelzeichen gehen wir alle zügig in unsere Klassen, denn Unterrichtsbeginn ist um 8.00 Uhr. 4. Verhalten im Schulgebäude Im Schulgebäude sollen wir nicht rennen, Ball spielen, Seil springen, schreien und toben. Wir gehen immer auf der rechten Seite die Treppen rauf und runter. Die Toiletten sind kein Platz zum Verstecken oder Spielen. Wir sorgen alle dafür, dass unsere Schule schön, sauber und ordentlich ist. Müll werfen wir immer in die Mülleimer.
3 Schulordnung der Seite 3 5. Verhalten in Pausen und im Freizeitbereich Wir gehen ohne zu trödeln in die Pause. Nach der großen Pause gehen wir beim Klingelzeichen sofort in unsere Klassen. Im Treppenhaus beachten wir immer die roten Pfeile. Wir beachten die Schüleraufsichten. Wir werfen nicht mit Schneebällen, weil sie Steinchen enthalten können und wir damit niemanden verletzen wollen. - Regenpause Bei einer Regenpause ertönt die Pausenklingel dreimal. Die Kinder sollen sich dann leise im Klassenraum beschäftigen. - Der Schulhof ist zum Spielen da! Kämpfen und Raufen ist verboten - auch im Sand! Wir ärgern, schubsen, treten nicht. Wir tun anderen nicht weh! Kleine Probleme versuchen wir allein zu lösen. Wenn es uns nicht gelingt, können wir uns an die Aufsicht wenden. - Ballspielen macht Spaß. Wenn es draußen trocken ist, können wir mit weichen Bällen spielen. - Wir gehen auf keinen Fall auf den Autoparkplatz - Während des Unterrichts oder der Betreuungszeit dürfen wir das Schulgelände nicht verlassen. - Die Ruheinsel soll ein Ort der Ruhe sein. In der Ruheinsel können wir in der Sonne dösen, Sticker tauschen, ungestört klönen. - Alle sollen an den Pflanzen Freude haben. Wir lassen die Pflanzen wachsen. Wir klettern nicht auf die Bäume. Wir knicken keine Äste ab. Wir pflücken keine Blumen und Früchte. 6. Unterrichtsschluss Alle Kinder, die nach dem Unterricht nach Hause gehen, verlassen das Schulgebäude ohne zu trödeln. Die Ganztagskinder gehen direkt in die Ganztagsräume, stellen ihre Schultaschen in den Schrank und hängen ihre Jacken auf. 7. Ganztagsangebot Auch beim Mittagessen, während der Freizeit und den Arbeitsgemeinschaften sollen sich alle wohlfühlen können. - Nach dem Unterricht gehen wir zügig aber leise die Treppen hinunter in die Betreuungsund Essensräume. - Unsere Taschen stellen wir an die dafür vorgesehenen Plätze, die Jacken gehören an die Garderoben. Es liegen keine Taschen oder Jacken in den Fluren im Weg. (Taschen 1. Klassen im unteren Flur in den Schränken, 2. Klassen im unteren Flur in den Schränken oder vor dem Schulkindergarten, 3. Klassen im Hort, 4. Klassen im oberen Flur in den Schränken.)
4 Schulordnung der Seite 4 Das Mittagessen Jede Schülerin / jeder Schüler, der an der Nachmittagsbetreuung teilnimmt, geht nach dem Unterricht in seine Mittagessensgruppe. Kinder, die nicht an der Mittagsverpflegung der Schule teilnehmen, bringen ihr eigenes Mittagessen mit (Belegtes Brot, Obst, Gemüse aber: Kuchen und Süßigkeiten sind kein Mittagessen!) Beim Mittagessen nehmen wir auf unsere Mitschüler Rücksicht und verhalten uns ruhig. Drängeln, schubsen, rennen und laut sein gibt es nicht in den Essensräumen. Die Aufsicht regelt den Ablauf beim Mittagessen. Auf jeden Fall vergessen wir nicht, zum Schluss unser Geschirr abzuräumen und die Plätze sauber zu machen. Die Freizeit Nach dem Mittagessen dürfen wir die Freizeit nutzen zum - Toben und Spielen auf dem Schulhof oder in der Sporthalle; - Spielen, Malen, Basteln und Lesen in den Ganztagsräumen; - Spielen, Bauen, Klettern im Kissenraum; - Computerspielen oder Geschichten schreiben im PC-Raum; - Die Flure und Toiletten sind keine Spielplätze, auf den oberen Fluren haben wir nichts zu suchen (Ausnahme: Wir wollen in den Ganztagsraum der 4. Klassen); - In der kälteren Jahreszeit ziehen wir immer unsere Jacken an, wenn wir raus gehen; - Wollen wir nicht mehr spielen, basteln oder malen, räumen wir unsere Plätze auf. AGs, Klassenprojekte und Fördergruppen beginnen um Uhr. Wir sind dann pünktlich in unserer Gruppe. Auch hier gelten unsere Regeln. Wer die Gruppe stört, wird verwarnt. Hilft das nicht, wird der Schüler aus der Gruppe ausgeschlossen. Um Uhr enden die meisten Gruppen. Kinder, die abgeholt werden, warten im unteren Flur. Auf keinen Fall gehen diese Kinder alleine nach Hause. Wenn unsere Eltern erwarten, dass wir direkt nach Hause kommen, beeilen wir uns auch. Die Hort-Kinder gehen in den Hort. III. Sicherheitsvorschriften Um deine eigene Sicherheit oder die der anderen Kinder oder der Erwachsenen nicht zu gefährden, ist es verboten, - Waffen, Messer usw. mit in die Schule und zu Schulveranstaltungen zu bringen (s. unten), - mit Schneebällen, Steinen, Sand zu werfen, - mit harten Bällen zu spielen, - auf das Dach der Pausenhalle zu klettern (Bälle dürfen erst nachmittags unter Aufsicht vom Dach geholt werden), - unerlaubt das Schulgelände zu verlassen.
5 Schulordnung der Seite 5 Waffenerlass: Verbot des Mitbringens von Waffen usw. in Schulen Erl. vom GültL 159/9 (SVBI. S. 180/290) Bezug: Erl. v (SVBI. S. 2 -GültL 159/6) 1. Den Schülern aller Schulen in meinem Geschäftsbereich wird untersagt, Waffen im Sinne des Bundes-Waffengesetzes (Neufassung vom BGBl. 1 S. 432) mit in die Schule oder zu Schulveranstaltungen zu bringen. Dazu gehören im wesentlichen die im Bundes-Waffengesetz als verboten bezeichneten Gegenstände (insbesondere die sogenannten Springmesser oder Fallmesser, Stahlruten, Totschläger, Schlagringe usw.), ferner Schusswaffen (einschl. Schreckschuss-, Reizstoff= und Signalwaffen) und gleichgestellte Waffen (z. B. Gassprühgeräte) sowie Hieb- und Stoßwaffen. Dieses Verbot gilt auch für volljährige Schüler, die entweder im Besitz einer Erlaubnis zum Führen von Waffen sind (z. B. Jagdschein) oder erlaubnisfreie Waffen erwerben dürfen. 2. Untersagt wird außerdem das Mitbringen von Munition jeder Art, von Feuerwerkskörpern, von Schwarzpulver und von Chemikalien, die geeignet sind, für explosive Verbindungen verwendet zu werden. (Auszug aus dem Erlass) IV. Wichtige Hinweise für den Schulweg Schadensersatz bei Entwendung oder Beschädigung von Fahrrädern; - Fahrräder sind nur dann versichert, wenn der Schüler/ die Schülerin einen Schulweg von 1000 m und mehr zurücklegen muss. - Hat der Schüler/die Schülerin eine kostenlose Schülerjahresfahrkarte erhalten, besteht bei Entwendung oder Beschädigung des Fahrrades kein Versicherungsschutz. Benutzen Schüler/Schülerinnen als Transportmittel zur Schule das Fahrrad, so geschieht dies auf ihr eigenes Risiko. (Entscheidung des Kommunalen Schadensausgleichs) - Diese Entscheidung gilt auch für andere Transportmittel wie Inline-Skates, Kick-Roller u.a. - Werden die o.g. Transportmittel genutzt, besteht "Helmpflicht". Sollte es zu einem "Personenschaden" kommen, wird die Gemeindeunfallversicherung über diese Anweisung in Kenntnis gesetzt. V. Weitere Hinweise für die Eltern - Beachten Sie die Geschwindigkeitsbegrenzung in der Spichernstraße 30 km/h. - Die Zufahrt zur Rosenplatzschule ist von der Iburgerstraße aus verboten Einbahnstraße. - Absolutes Park- und Halteverbot auf dem Lehrerparkplatz. - Bitte die Ampel im unteren Flur beachten. Bei Grün: Zugang zu den Klassen (ca Uhr). - Die Laufrichtung im Treppenhaus ist durch rote Pfeile gekennzeichnet. - Gespräche mit Lehrkräften unmittelbar vor und während der Unterrichtszeit sind leider nicht möglich. Vereinbaren Sie bitte einen Gesprächstermin. - Streitereien werden von Lehrkräften geklärt. Ggf. können sich die Eltern an die Lehrkräfte wenden. - Soll Ihr Kind einmal ausnahmsweise früher als zur angegebenen Zeit nach Hause kommen, benötigen wir eine schriftliche Mitteilung. Dies gilt auch für Abholkinder, die mal alleine nach Hause oder mit einem Mitschüler gehen sollen. - Auf dem gesamten Schulgelände besteht Rauchverbot! (Artikel 1, Nds. NiRSG 1 Rauchverbot) Hinweise zur Verpflegung der Kinder Eltern sind verpflichtet ihren Kindern immer ausreichend Verpflegung zum Frühstück mitzugeben. Kinder, die am Ganztagsangebot teilnehmen und nicht zum Mittagessen der Schule angemeldet sind, brauchen zusätzlich Verpflegung zum Mittag. Süße Speisen wie z. B. Kuchen oder Schokoladenriegel sind kein Ersatz für Frühstück und Mittag! Zum Frühstück und Mittag geben Sie bitte ihrem Kind mit Käse oder Wurst belegte Brote oder Brötchen, frisches Gemüse und Obst mit. Auch genügend Getränke sind wichtig (keine Cola oder ähnliches).
6 Schulordnung der Seite 6 Gemeinsam lernen, spielen, lachen und viele schöne Sachen machen. So soll es in der Schule sein, drum präge dir die Regeln ein: Schlimme Wörter will hier keiner hören. Unsere Sachen darfst du nicht zerstören. Treten, Spucken, Kratzen, Schlagen, solltest du bei uns nicht wagen. Geht es dir einmal nicht gut, hast du Ärger, Streit und Wut, können wir darüber sprechen, aber - die Regeln darfst du niemals brechen!
7 Schulordnung der Seite 7 Fehlverhalten und Konsequenzen Natürlich hoffen wir, dass alle unsere Schulordnung beachten und rücksichtsvoll miteinander umgehen. Wenn s dann doch nicht klappt, ojee... Was ist passiert: Schlimme Wörter sagen bedrohen ärgern Schlagen, Treten, Bespucken, Sand werfen Mobiliar, Wände, Lernmittel beschädigt Kleidung, Tornister, Turnbeutel beschädigt Außenanlagen der Schule (Sand werfen), Schulgarten, Pflanzen beschädigt Diebstahl Toiletten verunreinigt Spucken Erpressung Nichtbefolgen von Anweisungen Ungehorsam Respektlosigkeit Verweigerung der Konsequenzen Was muss nun passieren: 1. Stopp-Regel beachten und sich entschuldigen 2. Gespräch mit Lehrer / Aufsicht sich entschuldigen Je nach Vorfall Entschuldigungsbild / Entschuldigungsbrief ojee-protokoll Schadensbehebung Nachricht an die Eltern 3. Klärung mit der Klassenlehrerin/dem Klassenlehrer Strenge Ermahnung, Strafe von Klassenlehrerin/Klassenlehrer Entschuldigung vor der ganzen Klasse, Schulhofverbot, Schadensbehebung Nachricht an die Eltern 4. Nachricht an die Eltern mit Elterngespräch Strafe, Vertrag abschließen, Ausschluss von gemeinsamen Aktivitäten, Schadensersatz, Schadensbehebung 5. Gespräch mit der Schulleiterin Frau Pottebaum Absprache weiterer Konsequenzen und Strafen 6. Klassenkonferenz Ausschluss aus der Klasse, Ausschluss aus der Ganztagsbetreuung, Ausschluss aus der Schule
8 Öffentliche Ganztagsgrundschule für Schülerinnen und Schüler aller Bekenntnisse mit Schulkindergarten Rosenplatz Osnabrück Telefon FAX-Nr Datum: Uhrzeit: Name des Schülers/ der Schülerin: Aufgeschrieben von (Name der Aufsicht/Lehrerin): Was ist passiert? Wer war dabei? Was wird abgesprochen? Wer wird informiert? Klassenlehrerin, Schulleitung, Ganztagsbereich, Hortleitung, Eltern Unterschrift Schülerin/Schüler: Unterschrift Lehrerin/Lehrer/Aufsicht: Unterschrift Eltern:
9 Öffentliche Ganztagsgrundschule für Schülerinnen und Schüler aller Bekenntnisse mit Schulkindergarten Rosenplatz Osnabrück Telefon FAX-Nr Male dem Kind ein schönes Bild als Entschuldigung! Datum: Name des Schülers/ der Schülerin: Wem habe ich schlimme Wörter gesagt/weh getan: Was ist passiert: Aufgeschrieben von (Name der Aufsicht/Lehrerin): Unterschrift des Schülers/ Unterschrift der Eltern: der Schülerin: Dieses Entschuldigungsbild ist für gemalt von Unterschrift des Schülers/der Schülerin
10 Öffentliche Ganztagsgrundschule für Schülerinnen und Schüler aller Bekenntnisse mit Schulkindergarten Rosenplatz Osnabrück Telefon FAX-Nr Schreibe dem Kind einen Brief als Entschuldigung! Datum: Name des Schülers/ der Schülerin: Wem habe ich schlimme Wörter gesagt/weh getan: Was ist passiert: Aufgeschrieben von (Name der Aufsicht/Lehrerin): Unterschrift des Schülers/ Unterschrift der Eltern: der Schülerin: Dieser Entschuldigungsbrief ist für geschrieben von Unterschrift des Schülers/der Schülerin
11 Diese Seite bitte abschneiden und umgehend unterschrieben an den Klassenlehrer/die Klassenlehrerin zurückgeben!!! Name der Schülerin /des Schülers: Öffentliche Ganztagsgrundschule für Schülerinnen und Schüler aller Bekenntnisse mit Schulkindergarten Rosenplatz Osnabrück Telefon (0541) FAX-Nr. (0541) rosenplatzschule@osnanet.de Die gesamte Schulordnung der Rosenplatzschule wurde in der Woche vom bisxx xxx im Unterricht mit den Kindern besprochen. Dazu gehörte auch der Umgang mit unserer Stopp-Regel. (Klassenlehrerin / Klassenlehrer) Erklärung der Schülerin / des Schülers und ihrer / seiner Eltern Gemeinsam lernen, spielen, lachen und viele schöne Sachen machen. So soll es in der Schule sein, drum präge dir die Regeln ein: Schlimme Wörter will hier keiner hören. Unsere Sachen darfst du nicht zerstören. Treten, Spucken, Kratzen, Schlagen, solltest du bei uns nicht wagen. Geht es dir einmal nicht gut, hast du Ärger, Streit und Wut, können wir darüber sprechen, aber - die Regeln darfst du niemals brechen! Die gesamte Schulordnung der Rosenplatzschule in der Fassung vom 10. September 2008 haben wir gelesen und zur Kenntnis genommen. Besonders die Hinweise zur Verpflegung der Kinder, den Sicherheitsvorschriften und den Hinweisen zum Schulweg. Datum Unterschrift des Schülers / der Schülerin Unterschrift der Erziehungsberechtigten Diese Erklärung ist umgehend unterschrieben beim Klassenlehrer/Klassenlehrerin abzugeben
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