BEIHILFERECHT FÜR KOMMUNALE UNTERNEHMEN
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- Roland Tristan Heintze
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1 Inklusive VKU-Anwendungshilfe zum Beihilferecht! Robert Kneschke stock.adobe.com BEIHILFERECHT FÜR KOMMUNALE UNTERNEHMEN Der sichere Umgang mit beihilferechtlichen Fragestellungen Ihre Termine: 30. Januar 2018 in Düsseldorf 1. März 2018 in Berlin
2 HERZLICH WILLKOMMEN Sehr geehrte Damen und Herren, für kommunale Unternehmen ist Beihilferecht inzwischen ein Dauerbrenner. Wie aktuelle Rechtsprechungen zeigen, müssen sich insbesondere kommunale Unternehmen mit potenziellen Risiken auseinandersetzen, um Rückforderungen von unzulässigen Beihilfen in Millionenhöhe zu vermeiden. Dieses Risiko wird zusätzlich gesteigert, da potenzielle Wettbewerber die Möglichkeit haben, vermeintliche Verstöße gegen das Beihilferecht vor den nationalen Gerichten anzuzeigen. Daher hat der VKU eine Anwendungshilfe zum Beihilferecht veröffentlicht, die auf breite Resonanz gestoßen ist. Derzeit läuft die Redaktion zur zweiten Auflage. Zusätzlich zu dieser Publikation ist der VKU-Infotag Beihilferecht für kommunale Unternehmen Ihr optimaler Einstieg in das Thema. Sie erhalten sowohl einen grundlegenden Einblick in die aktuelle Rechtsprechung der EU als auch in praktische Anwendungsbeispiele. Zum einen wird die Bundesrahmenregelung Next Generation Access (NGA) beim Breitbandausbau erläutert. Aber auch beihilferechtliche Herausforderungen im Bereich Abwasserentsorgung werden diskutiert sowie Besonderheiten bei Bürgschaften und den Pflichten des Beihilfeempfängers erörtert. Abschließend wird die Privilegierung von Kommunen bei Dienstleistungen von allgemeinem wirtschaftlichen Interesse (DAWI) dargelegt. Informieren Sie sich über aktuelle beihilferechtliche Fälle und zukünftige Entwicklungen, um frühzeitig Aufgabenstellungen in Ihrem Unternehmen zu identifizieren und erfolgreich damit umgehen zu können. Wir freuen uns, Sie auf unserem Infotag zu begrüßen. Jarno Wittig Geschäftsführer VKU Service GmbH Manuela Heinze Projektleiterin Veranstaltungen VKU Service GmbH
3 PROGRAMM 9.00 Check-in und Begrüßungskaffee 9.30 Herzlich willkommen Begrüßung durch den Seminarleiter Überblick über die Seminarinhalte Baris Gök, VKU 9.45 Grundlagen des EU-Beihilferechts Der Beihilfetatbestand Rechtsquellen des Beihilferechts Zuständigkeiten und Befugnisse von Behörden und Gerichten Rechtsfolgen im Falle eines Beihilferechtsverstoßes Baris Gök, VKU Breitbandausbau durch Kommunen Förderkulisse Breitband Beihilfen beim Breitbandausbau: Beihilferechtliche Grundlagen Ermittlung weißer Flecken NGA-Rahmenregelung und Bundesförderprogramm Breitband Dr. Janine Riewe, atene KOM GmbH Kaffee- und Teepause Aktuelle Fallbeispiele aus der kommunalen Praxis Tourismusmarketing, Wirtschaftsförderung und Energieagenturen Kletterhallen und Sportvereinszentren Schwimmbäder und Zwischenstaatlichkeit Finanzierung kommunaler Krankenhäuser ( Kreiskliniken Calw ) Dr. Stefan Meßmer, Menold Bezler Rechtsanwälte Gemeinsames Mittagessen
4 PROGRAMM Beihilfen in der Abwasserentsorgung Abgrenzung hoheitlicher Tätigkeiten von wirtschaftlichen Tätigkeiten Wann ist Infrastrukturfinanzierung beihilfefrei? Wann liegt gewidmete Infrastruktur vor? Beihilferechtliche Anforderungen an die Abwasserkalkulation Dr. Stefan Meßmer, Menold Bezler Rechtsanwälte Bürgschaften Wer ist der Beihilfeempfänger? Übernahme von Bürgschaften und Garantien Berechnung von Avalprovisionen Pflichten des Beihilfeempfängers Baris Gök, VKU Kaffee- und Teepause Privilegierung von Dienstleistungen von allgemeinem wirtschaftlichen Interesse (DAWI) Voraussetzungen einer wirksamen Betrauung Was ist Kennzeichen einer DAWI? Abgrenzung zu sonstigen wirtschaftlichen Tätigkeiten Anforderungen und Ausgestaltungsmöglichkeiten für Betrauungsakte Praktische Erfahrungen bei der Umsetzung Dr. Stefan Meßmer, Menold Bezler Rechtsanwälte Gelegenheit für Ihre abschließenden Fragen Ende der Veranstaltung
5 REFERENTEN Ihre Referenten Baris Gök ist als Referent im Bereich Finanzen und Steuern beim VKU in Berlin tätig. Er betreut dort u. a. das Thema Energie- und Stromsteuer. Durch seine anwaltlichen Tätigkeiten bei Ernst & Young sowie PricewaterhouseCoopers kennt er die energieund stromsteuerrechtlichen Themen der Industrie. Baris Gök veröffentlicht regelmäßig Beiträge zu aktuellen Themen des Energie-, Stromsteuersowie Beihilferechts. Dr. Stefan Meßmer ist Partner der Kanzlei Menold Bezler Rechtsanwälte. Er berät insbesondere die öffentliche Hand und kommunale Unternehmen in allen Fragen des Europäischen Beihilferechts. So hat er etwa den Landkreis Calw im beihilferechtlichen Musterverfahren zum BGH wegen der Finanzierung kommunaler Krankenhäuser vertreten. Daneben betreut er laufend Kartellund Fusionskontrollverfahren und berät Mandanten zu sämtlichen Fragen des deutschen und europäischen Kartellrechts. Dr. Janine Riewe ist seit März 2015 als Justiziarin bei der atene KOM GmbH angestellt. Zu ihren Tätigkeitschwerpunkten zählen das Beihilfe- und Vergaberecht, Telekommunikations- und Regulierungsrecht, Zuwendungsrecht sowie Vertragsrecht. Zielgruppe: Der Infotag richtet sich an zuständige Mitarbeiter und Führungskräfte aus den Bereichen Beihilfen, Steuern, Recht und Beschaffung in kommunalen Unternehmen.
6 ALLGEMEINE HINWEISE Anmeldung und Kundenservice VKU Service GmbH Invalidenstraße 91, Berlin Fon Fax Mail Onlineanmeldung unter Tagungsbeitrag 650,00 für VKU-Mitglieder 580,00 für jeden weiteren Teilnehmer eines Mitgliedsunternehmens 750,00 für Nicht-Mitglieder Alle Preise verstehen sich zzgl. gesetzlicher MwSt. In der Tagungspauschale sind Tagungsunterlagen, Tagungsgetränke und das Mittagessen enthalten. Veranstaltungsort 30. Januar 2018 in Düsseldorf Mercure Hotel Düsseldorf City Nord Nördlicher Zubringer 7, Düsseldorf Hotel-Informationen und Zimmerbuchung: 1. März 2018 in Berlin VKU Forum Invalidenstraße 91, Berlin Hotel-Informationen und Zimmerbuchung: Teilnahmebedingungen Es gelten die Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) für Teilnehmer und Referenten der VKU Service GmbH, Geschäftsbereich VKU Akademie. Die AGB können Sie jederzeit bei uns anfordern oder unter de/agb abrufen. Stornierungen seitens des Teilnehmers müssen schriftlich per Post, Fax oder bei der VKU Service GmbH eingehen. Erfolgt eine Stornierung bis zwei Wochen vor der Veranstaltung, ist die Stornierung kostenfrei. Danach wird der volle Tagungsbeitrag fällig. Eine Vertretung des angemeldeten Teilnehmers ist möglich. Programmänderungen behält sich der Veranstalter vor. Besuchen Sie uns auf facebook.com/vkuakademie twitter.com/vkuakademie Klimafreundliche Veranstaltung
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