Q&A Zahlungsverkehrs-Standardisierung in Europa und CH

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1 Version: März 2015 Q&A Zahlungsverkehrs-Standardisierung in Europa und CH Allgemeine Einleitung Europa migrierte die nationalen Zahlungsverkehrsverfahren ab 1. Februar 2014 mit einer Übergangsfrist von sechs Monaten bis zum 1. August 2014 auf SEPA (Single Euro Payments Area) und damit auf den neuen ISO Standard. Die Schweiz und daher auch die Credit Suisse wird den nationalen Zahlungsverkehr bis 2018 ebenfalls entsprechend weiter standardisieren. Die Standardisierung in Europa und den fortschreitenden Standardisierungsbestrebungen in der Schweiz führen uns zur Empfehlung an unsere Kunden, ihre Betroffenheit abzuklären. Bis mindestens 2018 führt die Credit Suisse ihre jetzigen Zahlungsverkehsverfahren und -systeme weiter und ermöglicht Ihnen einen sanften Übergang in den neuen Standard. Europa migrierte die nationalen Zahlungsverkehrsverfahren ab 1. Februar 2014 auf SEPA (Single Euro Payments Area) und damit auf den neuen ISO Standard Das vorliegende Dokument listet die zu erwartenden Kundenfragen zum Thema Zahlungsverkehrs-Standardisierung und ISO auf und bietet Antworten gemäss aktuellem Wissensstand. Zukünftige Aktualisierungen werden sicherstellen, dass das Dokument Wissensstand und Kundenbedürfnis optimal widerspiegeln. Die Fragen/Antworten sind in folgende Themenblöcke strukturiert: 1. Zahlungsverkehr Basisinformationen 2 2. Betrachtung der Marktentwicklungen Europäische Zahlungsverkehrs-Standardisierung Ausgangslage Auswirkungen auf die Schweiz Auswirkungen für Firmenkunden mit europäischen Zahlungsverkehr Formate Zahlungsverkehr Harmonisierung in der Schweiz Ausgangslage Auswirkungen auf den Schweizer Markt Auswirkungen für Schweizer Firmenkunden Formate 8 3. Ausrichtung der Credit Suisse Generell XML nach ISO Angebot der Credit Suisse SEPA-Angebot der Credit Suisse 9 4. Handlungsbedarf für die Kunden Unmittelbarer Handlungsbedarf für Firmenkunden Mittelfristige Änderungen, auf die Kunden sich frühzeitig einstellen können Unterstützung durch Ihre Credit Suisse 11 1

2 1. Zahlungsverkehr Basisinformationen Welche Parteien sind involviert in einer Geldüberweisung aus einem Zahlungsauftrag? Ein Kunde (Zahlungsauftraggeber = ZA) beauftragt die Credit Suisse (Bank des ZA), eine Zahlung zu veranlassen. Die Credit Suisse sendet die Zahlung über ein Clearingsystem/eine Korrespondenzbank an die Bank des Zahlungsempfängers (= ZE). Die Bank des ZE schreibt ihrem Kunden (ZE) den Vergütungsbetrag gut. Über welche Kanäle kann ein Kunde bei der Credit Suisse eine Zahlung veranlassen? Die Credit Suisse bietet dem Kunden diverse elektronische Kanäle zur Erfassung oder Übermittlung an (Direct Net, Direct Link, Direct Exchange). Als Ergänzung gibt es weiterhin papierbasierte Auftragsformulare oder den formlosen brieflichen Auftrag. Während eines Beratungsgespräches oder anlässlich eines telefonischen Kontaktes kann der Kunde ebenfalls einen Zahlungssauftrag über seinen Kundenberater lancieren. Welche Angaben sind für einen Zahlungsauftrag notwendig? Vergleiche insbesondere Ziff1 der Zahlungsverkehrs-Bedingungen der Credit Suisse. Zahlungsausgänge und Zahlungseingänge Zahlungsausgänge werden in der Regel durch die Kunden der Credit Suisse mit einem Zahlungsauftrag initiiert und werden als Belastung auf dem entsprechenden Kundenkonto verbucht. Zahlungseingänge generieren für unseren Kunden eine Gutschrift. Die Credit Suisse unterstützt ihre Kunden durch diverse Produkte (z.b. Lastschriften), um aktiv Zahlungseingänge auszulösen. Was ist eine IBAN-Kontonummer? IBAN ist die Abkürzung von International Bank Account Number und ist eine internationale, standardisierte Darstellung der Kontonummer. In der Schweiz setzt sich die IBAN aus 21 Stellen zusammen. Sie enthält neben der spezifischen Kontonummer einen Ländercode und die Angabe zur kontoführenden Bank sowie eine 2stellige Prüfsumme und Prüfziffer als Sicherheitselement und zur Verhinderung von Falscherfassungen. Was ist eine BIC? BIC ist die Abkürzung für Business Identifier Code, auch SWIFT-Code genannt. Für den Zahlungsverkehr im SWIFT- Netzwerk wurde damit ein eindeutiges Bezeichnungsformat für die teilnehmenden Finanzinstitute und Firmen geschaffen. SWIFT weist jedem Teilnehmer einen BIC zu. Wo finde ich die eigene IBAN und die BIC meiner Hausbank? Die Credit Suisse und alle übrigen Finanzinstitute drucken seit längerer Zeit die Kontonummer im IBAN Format sowie auch die SWIFT-Adresse (BIC) auf sämtlichen Kontoauszügen und/oder Buchungsanzeigen an. Beachten Sie jeweils entweder die Kopf- oder die Fußzeile. Auch auf den Debit-Karten der Credit Suisse befinden sich beide Informationen. Wo finde ich IBAN und BIC meiner Geschäftspartner? Wenn Sie einen Geldbetrag per SEPA-Überweisung auf ein anderes Zahlungskonto tätigen möchten, also beispielsweise eine Rechnung begleichen wollen, erhalten Sie die erforderlichen Angaben zu Kontoverbindung (IBAN und BIC) vom Zahlungsempfänger. Auszug aus dem aktuellen Produkteangebot der Credit Suisse für Zahlungsausgänge Der multi Zahlungsauftrag ist ein standardisiertes Auftragsformular, welches den Zahlungspflichtigen die Möglichkeit bietet, durch Beilage von Einzahlungsscheinen bei der Credit Suisse Zahlungen in allen Währungen auszulösen. Der Dauerauftrag eignet sich für sämtliche Kunden, die in zeitlich regelmäßigen Abständen Zahlungen mit gleich bleibendem Zahlungsbetrag und Zahlungsempfänger (z.b. Mietzahlungen) ausführen. Zahlungsaufträge im DTA-Format: Die Schweizer Banken bieten ihren Kunden für die Einreichung ihrer Zahlungen über elektronische Kanäle das standardisierte DTA-Format an. Das DTA-Format wurde so konzipiert, dass mit einem einzigen Datenfile verschiedene Arten von Zahlungen (z.b. Kreditorenzahlungen) in CHF oder in Fremdwährungen an die zahlungsausführende Bank elektronisch übermittelt werden können. Auszug aus dem aktuellen Produkteangebot für Zahlungseingänge Der BESR (Bank EinzahlungsSchein mit Referenznummer) beruht auf dem standardisierten orangen Einzahlungsschein mit Referenznummer und eignet sich für alle Firmenkunden, die von einer einfachen Verarbeitung ihrer Zahlungseingänge profitieren wollen. Die Details der Zahlungseingänge sind wahlweise auf einem Papierauszug, als E-Dokument oder als Gutschriftsdatei via Direct Net/Direct Link/Direct Exchange elektronisch erhältlich. Beim Lastschriftverfahren (LSV+/BDD) erteilt der Zahlungspflichtige dem Zahlungsempfänger mittels einmaliger Belastungsermächtigung das Recht, die Forderungen direkt von seinem Bankkonto einzuziehen. Das Lastschriftverfahren 2

3 eignet sich für mittlere und größere Firmenkunden, die von ihren Zahlungspflichtigen regelmäßig Zahlungen in CHF erhalten. Die E-Rechnung ist ein Produkt, das Zahlungsempfängern ermöglicht, Rechnungen für ihre Zahlungspflichtigen papierlos zu generieren und direkt an deren Online-Banking zu schicken. Der Zahlungspflichtige kann die empfangenen E-Rechnungen direkt in seinem Online Banking prüfen und zur Zahlung freigeben. 2. Betrachtung der Marktentwicklungen 2.1 Europäische Zahlungsverkehrs-Standardisierung Ausgangslage Was ist SEPA bzw. was sind die SEPA Verfahren? SEPA steht für Single Euro Payment Area. Mit den SEPA-Verfahren werden in den zugehörigen EU- und EWR-Ländern insbesondere drei Hauptziele verfolgt: Standardisierung der Verfahren für Überweisungen und Lastschriften in Euro. Verwendung eines einheitlichen technischen Standards (ISO 20022). Gleichbehandlung von nationalen und grenzüberschreitenden Zahlungen innerhalb der EU- und EWR-Länder. Auf welche Länder wirkt sich Zahlungsverkehrs-Standardisierung in Europa aus? 33 europäische Länder sind betroffen. Dazu gehören die 28 EU-Länder, die drei EWR-Staaten (Norwegen, Island, Liechtenstein) sowie die Schweiz und Monaco. Die 28 EU-Länder teilen sich auf in die 18 Euro-Staaten (Belgien, Deutschland, Estland, Finnland, Frankreich, Griechenland, Irland, Italien, Lettland, Luxemburg, Malta, Niederlande, Österreich, Portugal, Slowakei, Slowenien, Spanien und Zypern) sowie die weiteren zehn EU-Staaten mit individueller Landeswährung (Bulgarien, Dänemark, Grossbritannien, Litauen, Polen, Rumänien, Schweden, Tschechien, Ungarn und Kroatien). Ist die Zahlungsverkehrs-Standardisierung in Europa zwingend (SEPA-Regulierung)? Ja. Per 2008/9 wurde per SEPA-Regulierung bereits die Standardisierung der grenzüberschreitenden Euro-Zahlungen innerhalb der EU/EWR-Länder eingeführt. Per Gesetz (SEPA-Verordnung 260/2012) wird nun die Ablösung der historisch gewachsenen nationalen Zahlungsverkehrs- Verfahren für die nationalen Euro-Zahlungen angeordnet. Inhalt der SEPA-Verordnung 260/2012 (gesetzliche Vorgabe zur Standardisierung des Zahlungsverkehrs in Europa) Die gesetzliche Vorgabe umfasst folgende Hauptpunkte: Erreichbarkeit für SEPA-Überweisungen und SEPA-Lastschriften für Banken. Enddaten zur Migration der nationalen Zahlungsverkehrssysteme auf SEPA-Überweisungen und -Lastschriften per 1. Februar 2014 mit einer Umsetzungsfrist von sechs Monaten bzw. 31. Oktober 2016 (für EU- und EWR-Länder ohne Euro). Obligatorische Verwendung von IBAN für Banken. Obligatorische Verwendung von ISO (XML) für Banken. Obligatorische Verwendung von IBAN für Kunden. Verwendung von ISO (XML) für Firmenkunden bei Übermittlung von gebündelten Zahlungen. Einreichen von SEPA-Zahlungen durch Kunden nur mit IBAN und ohne BIC per Februar 2014 für nationale Zahlungen bzw. per Februar 2016 für grenzüberschreitende Zahlungen. Realisierung von Massnahmen für einen stärkeren Konsumentenschutz z.b. im Zusammenhang mit dem SEPA- Lastschriftverfahren. Wer definiert die SEPA-Verordnung bzw. weitere Regelwerke zu SEPA? Die SEPA-Verordnung wurde von der Europäischen Union (EU) erlassen. Die Regelwerke für SEPA-Überweisungen und -Lastschriften werden vom European Payments Council (EPC) definiert. Wo finde ich die SEPA-Verordnung sowie weitere Regelwerke zu SEPA? Die SEPA-Verordnung finden Sie auf der Internetseite der Europäischen Union ( Die Regelwerke zu SEPA befinden sich auf der Internetseite vom European Payments Council ( Werden in Europa auch Zahlungsverkehrsgebühren reguliert? Ja. Die EU-Verordnung 924/2009 gibt vor, dass grenzüberschreitende Überweisungen und Lastschriften von einem EU- bzw. EWR-Land zum anderen nicht teurer sein dürfen als Zahlungen innerhalb desselben EU- bzw. EWR-Landes. 3

4 2.1.2 Auswirkungen auf die Schweiz Machen die Schweizer Banken bei SEPA bzw. bei den SEPA-Überweisungen und -Lastschriften mit? Ja. Obwohl die Schweiz weder ein EU- noch ein EWR-Land ist, können die Schweizer Banken als vollwertige SEPA- Mitglieder bei SEPA-Überweisungen und -Lastschriften mitmachen. Gilt die SEPA-Verordnung (gesetzliche Vorgabe zur Standardisierung des Zahlungsverkehrs in Europa) auch für die Schweiz? Nein. Die SEPA-Verordnung gilt nur für die EU- und EWR-Länder. Hat die SEPA-Regulierung (gesetzliche Vorgabe zur Standardisierung des Zahlungsverkehrs in Europa) Auswirkungen auf die Schweizer Banken (auch wenn sie nicht für die Schweiz gilt)? Ja. Da einige Hauptpunkte von der SEPA-Regulation in die Regelwerke für SEPA-Überweisungen und -Lastschriften übernommen werden, gelten sie so indirekt auch für die an SEPA teilnehmenden Schweizer Banken. Betroffen davon sind SEPA-Überweisungen und -Lastschriften in Euro von der Schweiz nach Europa bzw. von Europa in die Schweiz. Insbesondere müssen die an SEPA teilnehmenden Schweizer Banken per 31. Oktober 2016 folgende Punkte bei solchen Zahlungen sicherstellen: Verwendung von ISO (XML) für Zahlungen von Finanzinstitut zu Finanzinstitut. Alle Finanzinstitute sind verpflichtet dafür zu sorgen, dass Firmenkunden (mit Ausnahme von Kleinstunternehmen) ISO (XML) verwenden zur Einreichung von Zahlungen, die gebündelt übermittelt werden. Einreichen von SEPA-Zahlungen durch alle Kunden (Firmenkunden und Konsumenten) nur mit IBAN und ohne BIC. Weisungsrecht für Zahlungspflichtige bei Einzügen im Basislastschriftverfahren (z.b. Betrags- und/oder Periodizitäts- Begrenzungen, Kontoblockade für SDD, Black/White Listing). Gelten die europäischen Gebührenregelungen auch für die Schweiz? Nein. Da die Schweiz weder ein EU- noch ein EWR-Land ist, gelten die europäischen Gebührenregelungen für SEPA- Überweisungen und -Lastschriften nicht für Zahlungen in oder aus der Schweiz. In der Praxis lässt sich feststellen, dass der Grossteil der europäischen Banken für SEPA-Überweisungen und -Lastschriften in oder aus der Schweiz trotzdem die gleichen Gebühren wie europäischen Banken anwendet. Wenige Banken verrechnen für Schweizer SEPA-Überweisungen und -Lastschriften höhere Gebühren. Wird sich die Gebühren- und Spesensituation für SEPA-Überweisungen und -Lastschriften in und aus der Schweiz verändern? Die Preisregelungen für die EU/EWR-Länder finden weiterhin für SEPA-Zahlungen aus der und in die Schweiz keine Anwendung (analog Monaco). Daran ändert sich auch mit der europäischen Zahlungsverkehrs-Standardisierung per Februar respektive August 2014 nichts. Somit dürfen europäische Banken, SEPA-Zahlungen mit der Schweiz weiterhin als internationale Zahlungen mit Spesen belegen Auswirkungen für Firmenkunden mit europäischen Zahlungsverkehr Ab wann muss für Euro-Zahlungen innerhalb von Europa ausschliesslich die IBAN verwendet werden? Ab 1. Februar 2014 mit einer Umsetzungsfrist von sechs Monaten müssen Kunden mit europäischem Zahlungsverkehr (Firmenkunden und Konsumenten) Überweisungen und Lastschriften in Euro grundsätzlich als SEPA-Transaktion und somit inklusive der IBAN anstelle der proprietären Kontonummer beauftragen. Kunden bei einer Bank eines EU/EWR-Landes können aber noch bis Februar 2016 ihre Kontonummer und Bankleitzahl bei Inlandszahlungen weiter verwenden, sofern ihr Zahlungsdienstleister die Konvertierung in die IBAN anbietet. Ab wann müssen Firmenkunden ISO (XML) für die Übermittlung von gebündelten Zahlungen in Euro verwenden? Ab 1. Februar 2014 mit einer Umsetzungsfrist von sechs Monaten müssen Firmenkunden für die Einlieferung per File von SEPA-Überweisungen und -Lastschriften in Euro (gebündelte Zahlungen) ISO (XML) verwenden. Ab wann können Kunden SEPA-Überweisungen und -Lastschriften mit IBAN jedoch ohne BIC einreichen? Für nationale SEPA-Überweisungen und -Lastschriften in Euro innerhalb desselben EU- bzw. EWR-Landes können Kunden (Firmenkunden und Konsumenten) ab 1. Februar 2014 nur noch die IBAN ohne BIC verwenden. Bei SEPA Überweisungen und Lastschriften in Euro von einem zu einem anderen EU/EWR-Land können Kunden erst ab 1. Februar 2016 ausschliesslich die IBAN ohne BIC verwenden. 4

5 Wie werden zukünftig nicht regulierte Zahlungen (z.b. USD-, CHF-Zahlungen in Deutschland oder Frankreich oder Euro-Zahlungen nach USA) initialisiert? Die elektronischen Formate für Auslandzahlungen (z.b. DTAZV in DE) bleiben weiterhin bestehen. Files in diesem Format können somit auch nach dem 1. Februar respektive 1. August 2014 über eine elektronische Schnittstelle zu Ihrer Bank vermittelt werden. Es gibt keine regulatorische Notwendigkeit, alternative Kanäle (z.b. eine Internet-Banking-Schnittstelle oder Formulare) für Auslandzahlungen anzupassen Formate Was sind länderspezifische Ausprägungen des neuen SEPA-Standards? Während das European Payments Council (EPC) in den Implementation Guidelines die Datenformate für den Interbankenzahlungsverkehr verbindlich festgelegt, haben die Spezifikationen für die Kunde-Bank-Schnittstelle (pain- Nachrichtentypen) nur empfehlenden Charakter. Vor diesem Hintergrund wird es in der Praxis kein einheitliches Datenformat für Kundenaufträge in Europa geben. Die möglichen Ausprägungen reichen von einer 1:1-Umsetzung der EPC-Vorgaben über mehr oder minder stark ausgeprägte Abweichungen von den EPC-Empfehlungen auf Basis des ISO-Standards bis hin zu individuellen Formaten jenseits des ISO-Standards. Weiterführende Informationen erhalten Sie entweder über Ihre Bankverbindung in Europa oder über die Internetseite der entsprechenden Nationalbank. Ist CGI (Common Global Implementation) eine Alternative zur Implementierung von länderspezifischen Ausprägungen des neuen SEPA-Standards? Ja. CGI ist aufgrund der Initiative mehrere großer Firmen entstanden, um eine multi-bankfähige und international einheitliche Variante eines auf ISO basierenden XML-Standards zu schaffen. Ein Unternehmen soll für alle Zahlungsmeldungen an sämtliche Banken die gleiche Nachrichtenstruktur verwenden und damit jedes Zahlungssystem der Welt erreichen. Alle wichtigen Kunde-Bank Meldungen für Zahlungen und Kontoinformationen sind spezifiziert und im Internet auf beschrieben. Bietet Credit Suisse ihren Kunden den CGI-Standard an? Ja. Credit Suisse wird gemäss aktueller Planung den CGI-Standard ab September 2014 entgegennehmen und konvertieren sowie ab 2016 durchgängig verarbeiten können. Wie ist auszugsweise der Zusammenhang zu anderen technischen Standards? SWIFT FIN Anwendungen SWIFT-Nachrichten sind von der Society for Worldwide Interbank Financial Telecommunication (SWIFT) standardisierte Datenformate für den Nachrichtenaustausch. Die bisherigen FIN-Meldungs-Typen (kurz MT) der SWIFT FIN Anwendung bleiben parallel zu den neuen XML-basierten Meldungen (kurz MX) bis auf weiteres bestehen. SWIFT-FileAct-Vermittlungen FileAct stellt eine Methode dar, beliebige Dateien über das SWIFT-Netz auszutauschen. Das Format der Dateien muss jedoch zwischen Sender und Empfänger vereinbart worden sein. Auch Dateien im SEPA-Format können via FileAct vermittelt werden. Auswirkungen auf eine bestehende SWIFT-FileAct-Schnittstelle hat die kommende Standardisierung in Europa nicht. EBICS-Datensicherung Der Electronic Banking Internet Communication Standard (EBICS) bezeichnet einen multibankfähigen Sicherheits- Standard für die Übertragung von Zahlungsverkehrsdaten über das Internet. Da auch die Einreichung von SEPA- Zahlungsaufträgen über EBICS unterstützt wird, stehen die Vorzeichen gut, dass sich EBICS als europaweiter Standard unter der neuen Bezeichnung European Banking Internet Communication Standard etablieren kann. Wie ist der Zusammenhang zu alternativen Bezahlverfahren, z.b. PayPal? PayPal ist ein alternatives Bezahlverfahren hauptsächlich für Kleinbeträge aus Online-Käufen über Internet-Plattformen. PayPal als Tochterfirma der Internet-Plattform ebay ist verantwortlich für den Betrieb dieses Bezahlverfahrens. Die Parteien einer Zahlungstransaktion identifizieren sich über ihre adresse, weitere identifizierende Merkmale (z.b. Bankverbindung und Kontonummer) sind nur dem Betreiber bekannt. Kreditkarten-Belastungen, Überweisungen und teilweise Lastschriften ermöglichen es einem Kunden, sein PayPal Konto mit Liquidität zu versorgen. 2.2 Zahlungsverkehr Harmonisierung in der Schweiz Ausgangslage Warum wird eine Harmonisierung der Verfahren für die Schweiz notwendig? Mit der Harmonisierung der Zahlungsverkehrs-Verfahren in der Schweiz werden in Übereinstimmung mit den Entscheiden der schweizerischen Nationalbank folgende Hauptziele verfolgt: Reduktion der Vielfalt der Verfahren für Überweisungen und Lastschriften. 5

6 Verwendung eines einheitlichen technischen Standards (ISO 20022). Kundenanforderung zur höheren Automatisierung in der Verarbeitung von Belegen (Einzahlungsscheine) und Zahlungsmeldungen. Grundlage zur vereinfachten Umsetzung zukünftiger regulatorischer Anforderungen. Worin besteht die Vielfalt im Schweizer Zahlungsverkehr? Obwohl das Transaktionsvolumen in der Schweiz im Vergleich zu grossen Währungsgemeinschaften (z.b. US Dollar, Euro) sehr gering ist, werden zwei Zahlungsverkehrssysteme (SIC und Postfinance) betrieben, mehr als zehn Standards und Formate benutzt, rund zehn Verfahren unterstützt und sieben verschiedene Belege eingesetzt. Warum wechselt der Marktplatz Schweiz auf den neuen ISO Standard? Die Verwendung von ISO basierten Zahlungsverkehrs-Meldungen bietet vielfältigste Möglichkeiten, grössere Dateninhalte strukturiert zu vermitteln. Neue End-to-End Referenzen unterstützen z.b. die automatische Erkennung einer Zahlung bei Auftraggebern und Empfängern, da sie von allen beteiligten Banken grundsätzlich immer an Zahlungsauftraggeber und Zahlungsempfänger weitergegeben werden müssen. Weshalb ist der jetzige Migrationszeitpunkt richtig? Die technische Plattform des Schweizer Clearingsystems muss erneuert werden. Durch die gleichzeitige Einführung des einheitlichen technischen Standards nach ISO werden die Weichen gestellt, damit Kunden und Banken auf die Auswirkungen der SEPA-Verordnung gültig ab Oktober 2016 vorbereitet sind. Wo finde ich die Regelwerke für eine zukünftige Überweisung nach Schweizer Standard? Die Schweizer Empfehlungen für Kunde Bank-Meldungen sind in Business Rules und Implementation Guidelines zusammengefasst und auf der Internetseite der SIX unter publiziert. Basieren die Schweizer Empfehlungen für Überweisungen auf europäischen Vorlagen? Ja, als Vorlage diente das Regelwerk zur Ausführung eines SEPA-Credit Transfer, den das European Payments Council (EPC) aufgestellt hatte Auswirkungen auf den Schweizer Markt Schafft die Schweiz das DTA-Format für Zahlungsaufträge ab? Ja, zukünftig wird es das Schweizer DTA-Format im Markt nicht mehr geben. Sie können bei Credit Suisse jedoch in der Übergangsfrist weiterhin sämtliche Zahlungsaufträge als File im DTA Format einreichen. DTA wird zukünftig jedoch durch Meldungen nach ISO Standard (XML) ersetzt werden. Per wann wird das Schweizer DTA-Format durch XML ersetzt? Für eine Übergangsfrist ab 2016 ist in der Schweiz eine parallele Nutzung der alten und neuen Formate vorgesehen. Nach aktuellem Verständnis wird das DTA-Format ab Mitte 2018 nicht mehr durch den schweizerischen Markt unterstützt. Was passiert mit dem ESR/BESR-Format? Die Harmonisierung tangiert auch den Poststandard für ESR- respektive BESR-Zahlungseingänge (BESR = BankEinzahlungsSchein mit Referenznummer). Durch die Harmonisierung werden die orangen Einzahlungsscheine eliminiert sowie das System der Referenznummern und das Format der Zahlungseingangs-Files verändert. Wird es eine Alternative zum orangen Einzahlungsschein mit Referenznummer geben? Ja, die Facharbeitsgruppen des Schweizer Finanzplatzes haben die zukünftige Alternative definiert, basierend auf dem neuen Einzahlungsschein mit Datencode. Per wann wird der neue Einzahlungsschein mit Datencode verwendet werden können? Für eine Übergangsfrist ab dem dritten Quartal 2018 werden in der Schweiz die herkömmlichen orangen Einzahlungsscheine mit Referenznummer sowie die neuen Einzahlungsscheine mit Referenznummer und Datencode parallel verarbeitet werden können. Diese Parallelphase endet im ersten Quartal Ab dann werden die alten Belege nicht mehr bearbeitet und ausschliesslich die neuen Belege akzeptiert. Wird es zukünftig noch BESR-Files mit Details zu Zahlungseingängen geben? Ja, für Schweizer Zahlungsempfänger wird es weiterhin ein auf den XML-Gutschriftsanzeigen basierendes (camt.54) BESR-File zur automatischen Abstimmung der Zahlungseingänge geben. 6

7 Warum wird ein neuer Einzahlungsschein mit Datencode geschaffen? Die Entwicklung eines neuen Einzahlungsschein mit Datencodees verfolgt zwei Hauptziele: Schaffung eines klaren Mehrwertes für Kunden mit der Integration eines zwei-dimensionalen Barcodes (QR-Code). Die Kunden können mit Hilfe des QR-Codes z.b. ihre Logistik im Bereich Rechnungsstellung optimieren und den Barcode zusätzlich für Versandinformationen zur Steuerung ihres Outputs nutzen. Erfüllung der regulatorischen Anforderungen betreffend Transparenz über Zahlungsempfänger und Auftraggeber auf allen Einzahlungsscheinen. Was ist ein Quick Response Code (QR-Code)? Der QR-Code besteht aus schwarzen und weissen Punkten, die in einem Quadrat angeordnet sind. Daten können mit diesem Verfahren bildlich dargestellt werden. Daten werden im QR-Code mehrfach abgespeichert und können daher auch nach Verlust von bis zu 30% (z.b. durch Verschmutzung oder Beschädigung) noch gelesen werden. Per wann wird der neue Einzahlungsschein mit Datencode die roten Einzahlungsscheine ersetzen? Die bestehenden roten Einzahlungsscheine werden gemäss aktueller Planung im Zeitraum von 2018 bis 2020 durch den zukünftigen Einzahlungsschein mit Datencode ersetzt. Neue und alte Belege werden während dieser Zeit parallel im Einsatz sein. Bis wann sind die herkömmlichen roten und orangen Einzahlungsscheine noch erhältlich? Sie können die herkömmlichen Einzahlungsscheine während der nächsten Jahre jedoch voraussichtlich nur bis spätestens Ende 2019 bei Ihrer Hausbank bestellen. Was geschieht mit den herkömmlichen Lastschriftverfahren? Damit alle Marktteilnehmer von einer Vereinfachung profitieren können, werden die bestehenden Lastschriftlösungen der Banken (LSV+/BDD) nach einer zweijährigen Parallelphase abgelöst. Wie lange existieren LSV+/BDD noch? Die Verfahren werden noch bis 2018 angeboten. Wann wird das neue Lastschriftverfahren eingeführt? Ab 2016 wird das neue Lastschriftverfahren verfügbar sein. Wie wird das neue Lastschriftverfahren aussehen? Weiterhin wird es ein Lastschriftverfahren in den beiden Ausprägungen mit Widerspruchsrecht (analog ehemaligem LSV+) und ohne Widerspruchsrecht (analog ehemaligem BDD) geben. Ziel ist, das Lastschriftverfahren an die E-Rechnung anzugleichen. Die Spezifizierungen dazu sind aktuell in Ausarbeitung durch die beauftragten Arbeitsgruppen. Weitere Informationen sollen ab Mitte 2014 verfügbar sein Auswirkungen für Schweizer Firmenkunden Ab wann muss für Zahlungen in der Schweiz die IBAN verwendet werden? Ab 31. März 2020 werden die Finanzdienstleistungsinstitute in der Schweiz keine schweizerischen Überweisungen oder Lastschriften mehr ohne IBAN verarbeiten können. Die Credit Suisse empfiehlt ihren Kunden daher bereits heute, die IBAN als Kontonummer für alle Zahlungen zu verwenden. Per wann erleichtert die alleinige Angabe der IBAN Euro-Zahlungen aus der Schweiz nach Europa? Ab 31. Oktober 2016 gilt für alle europäischen Zahlungen in Euro die alleinige Angabe der IBAN Kontonummer, um Kontound Bankverbindung des Zahlungsempfängers zu identifizieren. Kann die IBAN weltweit als Kontonummer angegeben werden? Ja, sie wird wie jede andere Kontonummer behandelt. Internationale Zahlungsaufträge benötigen jedoch neben der IBAN weiterhin Angaben zum Empfänger-Finanzinstitut (z.b. mittels BIC). Gibt es IBAN auch für Postkonten? Ja, für jede Postkonto-Nummer gibt es eine IBAN. Zur Umrechnung sprechen Sie Ihre Hausbank in der Schweiz an. Welche Vorteile eröffnet die Harmonisierung für Schweizer Kunden? Eindeutige Kontonummern vermindern Erfassungsfehler, reduzieren Rückfragen oder Rückweisungen durch Banken; daraus ergeben sich raschere Verfügbarkeit von Geldmitteln und weniger Kosten. Durchgängige Kundenreferenzen ermöglichen eine höhere Automatisierung im Verbuchen von Zahlungseingängen in der Buchhaltungs-Software beim Zahlungsempfänger. 7

8 Standardisierte Reports und Status Meldungen zur Verarbeitung von Zahlungen erweitern Ihre Möglichkeiten zur Nutzung von Cash-Management Funktionen auch bei Standard-Software Lösungen. QR-Code und die Reduktion der Belegvielfalt erhöhen die Erkennungsrate und die Möglichkeit der automatisierten Verarbeitung von Einzahlungsscheinen auch auf Kundenseite. Manuelle Ergänzungen zur Verbuchung werden reduziert. Mit der Harmonisierung der Zahlungsverkehrs-Landschaft können alle Akteure auf dem Marktplatz Schweiz weiterhin von kostengünstigen Zahlungsverkehrs-Lösungen profitieren Formate Was ist ISO 20022? Die internationale Organisation für Normierungen hat unter der Bezeichnung UNIFI (ISO 20022) eine XML basierte Spezifikation für Meldungstypen für Finanztransaktionen definiert. ISO Standard schafft neue einheitliche Formate zum Austausch von Finanznachrichten zwischen Kunde und Bank sowie zwischen den Banken. XML bedeutet extensible Markup Language. Meldungen sind in einer dreistufigen Struktur definiert (A/B/C-Level). Beispiel anhand einer pain.001-meldung Credit Transfer : A-Level (Meldungsebene), B-Level (Seite des Zahlungspflichtigen), C-Level (Seite des Zahlungsempfängers). Welche Geschäftsfälle zwischen Kunde und Bank erfordern welchen Nachrichten-Typ? Payments Initiation Meldungen (pain) sind Meldungen zwischen Kunde und Finanzinstitut. Gemäss ISO 20022: pain.001 für Überweisungsaufträge, pain.002 für Status Reports, pain.008 für Lastschriften-Aufträge. Cash Management Meldungen (camt) gemäss ISO werden zwischen Kunde und Finanzinstitut sowie zwischen den Finanzinstituten verwendet. Welcher Nachrichten-Typ wird zwischen Finanzinstituten verwendet? Payments Clearing and Settlement Meldungen (pacs) gemäss ISO werden ausschliesslich für die Auftragsübermittlung und Statusreports zwischen Bankinstituten verwendet. Wie wird ISO in der Schweiz umgesetzt? Die Schweiz definiert einen eigenen länderspezifischen Standard für die XML-Meldungen zwischen Kunde und Bank sowie zwischen den Banken. Der Standard lehnt sich jedoch eng an die Spezifikationen für SEPA-Überweisungen und -Lastschriften an. Wer definiert den Schweizer Standard für XML-Zahlungsverkehrsmeldungen? Es gibt Fach- und Entscheidungsgremien bestehend aus Vertretern des Schweizer Finanzplatzes, welche die Kunde-Bank Meldungen nach ISO in der Schweiz definieren. Gibt es verschiedene Versionen des Schweizer Standards für Zahlungsverkehrsmeldungen? Ja, aufgrund von periodischen Updates des Schweizer Standards für Überweisungen, Lastschriften und Kontoinformationen werden aktuelle und ältere Versionen im Schweizer Markt vorhanden sein. Nach aktuellem Wissensstand werden die periodischen Updates in einem jährlichen Rhythmus erfolgen. 3. Ausrichtung der Credit Suisse 3.1 Generell Wie wird die Credit Suisse die Zahlungsverkehr Harmonisierung umsetzen? Die Credit Suisse nimmt die Marktentwicklungen zum Anlass, ihre Zahlungsverkehrs-Infrastruktur auf die Kundenbedürfnisse optimal auszurichten. Alte Applikationen werden durch neue, ISO taugliche Systeme ersetzt. Die Projektarbeiten werden zum Zeitpunkt der Harmonisierung des Schweizer Marktes per 2016 pünktlich abgeschlossen sein. Welche Ziele verfolgt die Credit Suisse mit der Erneuerung der Zahlungsverkehrs-Infrastruktur? Die Credit Suisse wird sicherstellen, dass In einer modernen, stabilen und effizienten Zahlungsverkehrs-Umgebung die Vorgaben des Schweizer Marktes rechtzeitig umgesetzt werden. Der Betrieb der bestehenden Zahlungsverkehr-Produkte bis zu deren Einstellung zuverlässig und störungsfrei aufrechterhalten wird. Elektronischen Kanäle die neuen Formate, basierend auf ISO 20022, für die Kommunikation zwischen Kunde und Bank unterstützen. Der Wechsel von den alten auf die neuen Verfahren kundengerecht kommuniziert, durch Kundensupport-Spezialisten begleitet sowie zuverlässig umgesetzt wird. 8

9 3.2 XML nach ISO Angebot der Credit Suisse Kann die Credit Suisse bereits XML-Meldungen nach ISO empfangen? Ja, über die bestehenden Kanäle Direct Link und Direct Exchange können Firmenkunden bereits heute Überweisungen nach Schweizer Standard und SEPA-Lastschriften mittels pain -Meldungen übermitteln. Können Kunden bereits XML-Meldungen nach ISO von der Credit Suisse erhalten? Ja, über die bestehenden Kanäle Direct Link und Direct Exchange stellen wir Ihnen die Rückmeldungen zu den SEPA Direct Debit Transaktionen als pain.002 Meldungen im SEPA-Standard zur Verfügung. Kann die Credit Suisse auch europäische XML-Meldungen nach ISO empfangen? Im Hinblick auf die Standardisierung in Europa wird die Credit Suisse ab September 2014 eine ISO Kundenplattform anbieten, über die XML-Meldungen nach ISO je nach Kundenbedürfnis in weiteren nationalen Ausprägungen übermittelt werden können. Ist die ISO Kundenplattform der Credit Suisse mandantenfähig? Ja, die Kundenplattform für ISO wird mandantenfähig aufgesetzt und ermöglicht ein umfassendes Formatangebot, sowohl für die Singlebanking-Kunden der Credit Suisse wie auch für Multibanking-Kunden. Welche Meldungen wird die ISO Kundenplattform unterstützen? Neben den neuen ISO Meldungen zur Zahlungsinitialisierung (Payment initiation; pain.001/008), zu Kontoinformationen (Electronic account information; camt.052/053) sowie zur Status-Rückmeldung (Payment status report; pain.002) werden folgende weitere Formate unterstützt: SWIFT Payment Messages (MT101, MT103). SWIFT Account Reporting Messages (MT940, MT942). 3.3 SEPA-Angebot der Credit Suisse Hat die Credit Suisse bereits ein Angebot für SEPA Credit Transfer verfügbar? Ja, bereits heute können Sie für Ihre Zahlungen nach Europa die Verarbeitung als SEPA Credit Transfer veranlassen. Sie müssen ausschliesslich die Vorgaben für eine SEPA-Zahlung erfüllen indem Sie Eine Euro-Überweisung veranlassen. Die IBAN-Kontonummern in Ihrem Auftrag verwenden. Die BIC (SWIFT-Code) für die Bank des Zahlungsempfängers verwenden. Den Spesencode SHA ( Spesenteilung ) wählen. Keine Ausführungsinstruktionen wie Express oder spezielle Zahlwege ergänzen. Wie kann ein Kunde einen SEPA Credit Transfer Auftrag erteilen? Initialisieren Sie Ihre Zahlung wie gewohnt entweder elektronisch über das Online Banking, Direct Link oder Direct Exchange oder als Papierauftrag. Wann kommt meine SEPA-Überweisung beim Begünstigten an? Seit dem 1. Januar 2012 gilt für SEPA-Überweisungen, dass die Gutschrift beim Begünstigten am Folgetag der Belastung des Zahlungsauftraggebers zu erfolgen hat unabhängig davon, ob diese national oder grenzüberschreitend innerhalb von Europa verarbeitet wurde. Weiterhin sind jedoch die Annahmeschlusszeiten der einzelnen Bankinstitute für die Einlieferung der SEPA-Zahlungen zu beachten. Hat die Credit Suisse bereits ein Angebot für SEPA-Basislastschriften (Core Direct Debit) verfügbar? Ja, bereits heute können Sie die Einzüge aus den SEPA-Basislastschriften in Euro über die Credit Suisse einreichen. Wie kann ein Firmenkunde SEPA Direct Debit Einzüge erteilen? Die Übermittlung des SEPA-Einzuges erfolgt über Ihre Direct Link oder Direct Exchange Schnittstelle zur Credit Suisse. Die Status-Report Meldungen zu ihren Einzügen erhalten Sie selbstverständlich über den gleichen Kanal zurück. Wird die Credit Suisse ihr SEPA-Angebot aufgrund der SEPA-Regulierungen anpassen müssen? Nein, das heutige SEPA-Angebot für Credit Transfers und Direct Debit (Basislastschrift) entspricht vollumfänglich den europäischen Vorgaben, die ab dem 1. Februar 2014 mit einer Umsetzungsfrist von sechs Monaten zwingend durch alle europäischen Banken für Euro-Zahlungen innerhalb der EU/EWR-Länder einzuhalten sind. 9

10 Können SEPA-Überweisungen und -Lastschriften auch in anderen Währungen als Euro erteilt werden? Nein. SEPA-Zahlungen können nur in Euro erteilt werden. Zahlungen in anderen europäischen Währungen sind weiterhin nur mit einer Auslandsüberweisung möglich. Wickelt die Credit Suisse Grossbetragszahlungen in Euro auch über SEPA ab? Für Grossbetragszahlungen in Euro mit IBAN und BIC in ein EU/EWR-Land empfiehlt die Credit Suisse die Verarbeitung über ein Echtzeit-Clearingsystem. 4. Handlungsbedarf für die Kunden 4.1 Unmittelbarer Handlungsbedarf für Firmenkunden Was muss ich als Schweizer Kunde (Firmenkunde und Konsumenten) der Credit Suisse und/oder anderer Schweizer Banken tun? Nutzer der schweizerischen Zahlungsverkehrs-Produkte haben keinen unmittelbaren Handlungsbedarf. Kann ich als Kunde die bestehenden Zahlungsverkehrs-Produkte weiterhin nutzen? Ja, die Zahlungsverkehrs-Dienstleistungen der Credit Suisse (z.b. DTA, LSV+/BDD, BESR, etc.) für Überweisungen und Lastschriften sind selbstverständlich weiterhin verfügbar. Auch das heutige SEPA-Angebot der Credit Suisse entspricht den für die europäischen Länder ab 1. Februar 2014 mit einer Umsetzungsfrist von sechs Monaten verpflichtenden Vorgaben für Euro-Zahlungen. Gibt es für Firmenkunden sinnvolle vorbereitende Massnahmen im Hinblick auf die spätere Harmonisierung des Zahlungsverkehrs in der Schweiz? Ja, es gibt folgende offensichtlichen Veränderungen, auf die Sie sich vorbereiten können. Analysieren Sie, wie und für welche Funktionen Sie auf Software-Lösungen und/oder elektronische Kanäle abstellen, um Ihren Zahlungsverkehr abzuwickeln. Planen Sie allfällige Aktivitäten bezüglich Zeitbedarf und Kosten und reservieren Sie rechtzeitig Budget für 2015 oder die Folgejahre. Kommunizieren Sie elektronisch mit Credit Suisse und/oder anderen Schweizer Banken, muss diese Schnittstelle zukünftig alte und neue respektive ausschliesslich neue Meldungstypen austauschen können. Bewirtschaften Sie Ihre Debitoren und/oder Kreditoren in einer Standard-Software, lassen Sie sich durch Ihren Software- Provider über das weitere Vorgehen zur Aktualisierung der jetzigen Lösung informieren. Falls Sie Ihre Debitoren und/oder Kreditoren in einem individuellen ERP-System bearbeiten, kann sich Ihre IT-Fachabteilung über die Internetseite der SIX über die anstehenden Anpassungen und Termine vorinformieren ( Möglicherweise müssen Sie die Qualität ihrer Partner- und Kundendatenbank bezüglich IBAN analysieren. Ab 31. März 2020 werden die Banken in der Schweiz keine schweizerischen Überweisungen oder Lastschriften mehr ohne IBAN verarbeiten können. Die Verwendung der IBAN-Kontonummer wird bereits heute dringend empfohlen. Die Abkehr von proprietären Formaten bei jeder sich bietenden Gelegenheit ist daher für Sie sinnvoll. Falls gegeben, bewirtschaften Sie Ihre Formularbestände (z.b. Formular-Rohlinge-Vordrucke) mit Blick auf die Umstellung der Belege ab Berücksichtigen Sie dabei auch, dass Ihre Hardware (z.b. Lesegeräte für Einzahlungsscheine, Drucker) von einem Wechsel der Belege betroffen sein kann. Was muss ich als Schweizer Firmenkunde eines europäischen Konzerns und/oder mit Bankverbindungen zu EU/EWR-Banken unternehmen? Nutzt Ihre Firma trotz internationaler Organisation ausschliesslich die schweizerischen Zahlungsverkehrs-Produkte sowie das heutige SEPA-Angebot der Credit Suisse, haben Sie keinen unmittelbaren Handlungsbedarf. Es gibt sinnvolle vorbereitende Massnahmen im Hinblick auf spätere Veränderungen im Zahlungsverkehr der Schweiz (siehe Fragestellungen Was muss ich als Schweizer Kunde (Firmenkunde und Konsumenten) der Credit Suisse und/oder anderer Schweizer Banken tun? ). Nutzt Ihre Firma neben schweizerischen Zahlungsverkehrs-Produkten auch das Angebot anderer EU/EWR-Banken für Überweisungen und/oder Lastschriften, gibt es unmittelbaren Handlungsbedarf aufgrund der EU-Verordnung sowie der vorgegebenen Termine per August 2014 respektive Oktober Für weitere Details kontaktieren Sie bitte Ihre Bankinstitute im Ausland. Welches Angebot hält die Credit Suisse bereit, falls nach August 2014 in einem internationalen Konzern die Schweiz-spezifischen IT-Lösungen für den Zahlungsverkehr nicht mehr betrieben werden können? Wir beraten Sie gerne über das Angebot der Credit Suisse zur neuen ISO Kundenplattform. Ihre Bankansprechpartner vermitteln Sie für Details an unsere entsprechenden Spezialisten. 10

11 4.2 Mittelfristige Änderungen, auf die Kunden sich frühzeitig einstellen können Bin ich als Firmenkunde von Software-Anpassungen betroffen? Ja, falls Sie auf Software-Lösungen und/oder elektronische Kanäle abstellen, um Ihren Zahlungsverkehr abzuwickeln. Sie müssen aktuelle Software-Lösungen verwenden, welche neue und alte Formate, respektive ausschliesslich die neuen Formate in XML nach ISO übermitteln, verarbeiten und archivieren können. Muss ich als Firmenkunde die technischen Details zu ISO wirklich kennen? Nein, die Umsetzung der XML-basierten Programmierung nach ISO wird durch Ihren Software-Lieferanten für Ihre Buchhaltungs-Software oder ihren IT-Provider sichergestellt. Mit einem Release-Update werden die Neuerungen an Ihren Computer/Ihre EDV geliefert. Was wird mit ISO im Vergleich zu den aktuellen Standards und Formaten anders? Die Einführung von ISO verändert die Struktur eines elektronischen Zahlungsauftrages stark. Eine gewisse Übersichtlichkeit der alten, datenmässig beschränkten und sehr strukturierten Zahlungsmeldung geht verloren. Jedoch werden eine Vielzahl neuer Merkmale angeboten (z.b. SAP-Referenzen, End-to-End Kundenreferenzen, etc.), welche mit der neuen Meldung mitgeliefert werden können. Wann kann ich als Firmenkunde meine Software-Lösungen anpassen? Viele Software-Partner bieten schon heute Lösungen an, die gleichzeitig die neuen XML-Meldungen sowie die alten Formate kennen. Erkundigen Sie sich bei Ihrem Software-Partner und Ihrer Bank, denn Umstellungen sind bereits möglich. Wie sind meine Kunden- und Partnerdaten durch die IBAN Pflicht betroffen? Die IBAN-Kontonummer wird für Überweisungen und Lastschriften in der Schweiz und in Europa zwingendes Merkmal eines Auftrages. Um zukünftig eine reibungslose Abwicklung Ihrer Aufträge sicherstellen zu können, versehen Sie am besten Ihre Partner- und Kundendatenbanken, Ihre Daueraufträge sowie Ihre Zahlungsmuster mit IBAN-Kontonummern. Per wann muss die IBAN zwingend verwendet werden? Für Zahlungen in Euro nach Europa muss die IBAN ab dem 1. Februar 2014 mit einer Umsetzungsfrist von sechs Monaten zwingend im Auftrag enthalten sein. Für Zahlungen in der Schweiz wird die IBAN bereits heute erwartet. Banken müssen sie spätestens ab dem 31. März 2020 verwenden. Wie sind Kunden- und Partnerdaten durch die BIC (SWIFT-Code) Pflicht betroffen? BIC Codes (SWIFT-Adresse eines Finanzinstitutes) ersetzen in Europa und international die nationalen Bankleitzahlen. Überprüfen Sie diesbezüglich ihre Partner- und Kundendatenbanken, Ihre Daueraufträge sowie ihre Zahlungsmuster. Für Zahlungen in der Schweiz wird die BIC die bestehenden Clearing-Nummern nicht ersetzen. Per wann muss die BIC zwingend verwendet werden? Ab 1. Februar 2014 kann in den EU/EWR-Ländern für nationale Euro-Zahlungen über SEPA auf die Angabe der BIC verzichtet werden. Ab 1. Februar 2014 bleibt jedoch die Verwendung der BIC für grenzüberschreitende Zahlungen in Euro nach Europa weiterhin zwingend. Erst ab 1. Februar 2016 kann auf auch für grenzüberschreitende Zahlungen in Euro über SEPA darauf verzichtet werden. Für alle übrigen internationalen Zahlungen bleibt die BIC Pflicht. Muss ich für meine bestehenden DTA, LSV+/BDD-Lösungen bereits Änderungen vornehmen? Nein, neben einer konsequenten Ausrichtung auf IBAN und BIC müssen noch keine weiteren Veränderungen vorbereitet werden. 5. Unterstützung durch Ihre Credit Suisse Haben Sie Fragen zu unseren Empfehlungen zur Zahlungsverkehr Standardisierung in EU/EWR und CH? Ihr Kundenberater oder ihre Supportstelle stehen Ihnen zusammen mit unseren Spezialisten für Ihre Fragen gerne zur Verfügung. Wo sind aktuelle Informationen zu Marktentwicklungen und Kundenauswirkungen verfügbar? Konsultieren Sie unsere Internet-Seite zum Thema unter: Darin stellen wir Ihnen laufend die aktuellen Informationen zur Verfügung. Aktivieren Sie noch heute den News Ticker Service und wir informieren Sie aktiv und zeitnahe mit einem über Neuerungen. 11

12 Ihre Ansprechpartner Unterstützung und persönliche Beratung erhalten Sie unter den folgenden Telefonnummern: Privatkunden: (Montag bis Freitag zwischen 7.30 und Uhr) Firmenkunden: (Montag bis Freitag zwischen 7.30 und Uhr) CREDIT SUISSE AG Postfach CH-8070 Zürich 1 Telefongespräche können aufgezeichnet werden Dieses Dokument wurde zu Informationszwecken und zur Verwendung durch den Empfänger erstellt. Hinsichtlich der Zuverlässigkeit und Vollständigkeit dieses Dokuments wird keine Gewähr gegeben, und es wird jede Haftung für Verluste abgelehnt, die sich aus dessen Verwendung ergeben können. Das vorliegende Dokument darf nicht in den Vereinigten Staaten verteilt oder an US-Personen (im Sinne von Regulation S des US Securities Act von 1933 in dessen jeweils gültiger Fassung) abgegeben werden. Dies gilt ebenso für andere Jurisdiktionen, ausgenommen wo in Einklang mit den anwendbaren Gesetzen. Copyright 2015 Credit Suisse Group AG und/oder mit ihr verbundene Unternehmen. Alle Rechte vorbehalten. SNLS

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