Förderung des elektronischen Rechtsverkehrs in der Schweiz Stand der Arbeiten beim Bund

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1 Förderung des elektronischen Rechtsverkehrs in der Schweiz Stand der Arbeiten beim Bund

2 Wo steht die ZertES-Revision heute? Botschaft wurde vom Bundesrat am 15. Januar 2014 verabschiedet (vgl. BBl ). Enthält nebst der qualifizierten elektronischen Signatur auch die geregelte elektronische Signatur, an die reduzierte Anforderungen gestellt werden. Führt neu das geregelte elektronische Siegel ein, welches juristischen Personen und Behörden zugänglich ist. Geschäft wurde der Kommissionen für Rechtsfragen des Nationalrates (RK-N) zugeteilt. Parlamentarische Beratung in der RK-N beginnt frühestens im August

3 ZertES-Übergangsbestimmungen Im Verlauf der letzten Jahre wurden alle Prozessordnungen des Bundes mit Bestimmungen zum elektronischen Rechtsverkehr versehen. Dabei wurden teilweise unterschiedliche Konzepte, insbesondere aber eine uneinheitliche Terminologie verwendet. Es gehört zu den Zielen der ZertES-Vorlage, diese Regelungen inhaltlich und terminologisch so weit wie möglich zu harmonisieren. Damit sollen verschiedene Hemmnisse abgebaut werden. Details vgl. Präsentation vom 25. März

4 Wo steht die ZertES-Revision heute? Konzept und Entwurf für die rechtliche Ausgestaltung des künftigen elektronischen staatlichen Identifikationsmittels (eid): Anhörung im Sommer 2015 (Federführung fedpol) Vernehmlassung für eine Gesetzgebung zur Regelung der Zustellung im privaten und behördlichen Bereich: Vorgesehen im 1. Quartal 2016 (Federführung BJ) 4

5

6 Inhalt der Motion Bischof ( ) nach Verabschiedung im Parlament Der Bundesrat wird beauftragt: 1. Rechtliche, organisatorische und technische Vorkehrungen für schweizweit einheitlich umgesetzten elektronischen Rechtsverkehr treffen. 2. Voraussetzungen für eine zentral zugängliche elektronische Aktenführung mit Akteneinsicht prüfen. 3. Vorgaben zur elektronischen Archivführung im Justizbereich von Bund und Kantonen prüfen. 4. Umfang der Ressourcen zur Umsetzung dieser Aufgaben auf Bundesebene abklären. 6

7 Umsetzung Punkt 1 rechtliche Vereinheitlichung des ERV wird dem Parlament mit der ZertES-Totalrevision vorgeschlagen. organisatorische und technische Vorkehrungen wurden getroffen mit der Verordnung des EJPD vom 16. September 2014 über die Anerkennung von Plattformen für die sichere Zustellung im Rahmen von rechtlichen Verfahren (Anerkennungsverordnung Zustellplattformen). Die Anforderungen an Plattformen für die sichere Zustellung im Rahmen von rechtlichen Verfahren sind im Kriterienkatalog Zustellplattformen geregelt (Anhang zur Anerkennungsverordnung Zustellplattformen). 7

8 Zentral zugängliche elektronische Akteneinsicht mit Akteneinsicht Ablauf der Arbeiten: Konstituierung einer Arbeitsgruppe im Sommer 2014 Konzeptstudie wurde bis Ende 2014 erarbeitet und arbeitsgruppenintern vernehmlasst Auftrag, Rahmenbedingunen, Ziele, Anforderungen Lösungsansätze, vorgeschlagene Lösung, weiteres Vorgehen Bericht zur Abschreibung der Motion Bischof «Einführung des elektronischen Rechtsverkehrs» soll dem Bundesrat im Sommer 2015 vorgelegt werden 8

9 Vom Papier zur Praxis Was es alles braucht: Einigung über Konzept Gesetzgebung Realisierung - Einführung Achtung! Elektronische Akteneinsicht funktioniert erst, wenn vollständige elektronische Akte vorliegt. Mit präziser Kennzeichnung jedes Dokuments (für Akteneinsicht) und der Rollen pro Dossier ist es ein langer Weg 9

10 Fundstellen Botschaft zur Totalrevision des Bundesgesetzes über die elektronische Signatur (ZertES) vom 15. Januar 2014 vgl. BBl resp. FF resp. Gesetzesentwurf vgl. BBl resp. FF resp. Motion Bischof ( ): resp. Elektronische Übermittlung: resp. 10

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