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1 Herzlich Willkommen Machen ie Ihren Verein jetzt EPA - fit

2 Agenda 1. Allgemeines 2. IBAN und BIC 3. EPA-Überweisung 4. EPA-Lastschrift Gläubiger-ID EPA Lastschriftmandat Weiternutzung der Einzugsermächtigung Kombimandat Abbuchungsauftrag Mandatsreferenznummer Vorankündigung Fristen 5. onstiges 6. EPA in Ihrem Verein Vorbereitung und Umstellung eite 2

3 Agenda 1. Allgemeines 2. IBAN und BIC 3. EPA-Überweisung 4. EPA-Lastschrift Gläubiger-ID EPA Lastschriftmandat Weiternutzung der Einzugsermächtigung Kombimandat Abbuchungsauftrag Mandatsreferenznummer Vorankündigung Fristen 5. onstiges 6. EPA in Ihrem Verein Vorbereitung und Umstellung eite 3

4 Allgemeines EPA = ingle Euro Payments Area Mit EPA wird der bargeldlose Zahlungsverkehr in Europa vereinheitlicht. Am 31. März 2012 trat die EU-Verordnung Nr. 260/2012 (EPA- Migrationsverordnung) in Kraft. Diese schreibt die Ablösung der nationalen Euro-Zahlverfahren für Überweisungen und Lastschriften durch die entsprechenden EPA- Zahlverfahren zum 1. Februar 2014 vor. Zwar war es bisher schon möglich, im EPA-Raum neben den jeweiligen nationalen Zahlverfahren mit der EPA-Überweisung zu zahlen oder per EPA-Lastschrift Beträge einzuziehen. eite 4

5 Allgemeines Ab Februar 2014 wird es jedoch nur noch die EPA-Verfahren geben und dies sowohl für nationale Zahlungen als auch für grenzüberschreitende Transaktionen. Folge: auch Zahlungsverkehr innerhalb Deutschlands ab 1. Februar 2014 ausschließlich mittels EPA Verfahren eite 5

6 Allgemeines Der neue europäische Zahlungsverkehrsraum umfasst mit Deutschland 33 Teilnehmerstaaten: Teilnehmende Länder Land Belgien Bulgarien Dänemark Deutschland Estland Finnland Frankreich Griechenland Großbritannien Irland Island Italien Kroatien Liechtenstein Litauen Luxemburg Lettland Land Malta Monaco Niederlande Norwegen Österreich Polen Portugal Rumänien chweiz chweden panien lowenien lowakei Tschechische Republik Ungarn Zypern eite 6

7 Agenda 1. Allgemeines 2. IBAN und BIC 3. Die EPA-Überweisung 4. Die EPA-Lastschrift Gläubiger-ID EPA Lastschriftmandat Weiternutzung der Einzugsermächtigung Kombimandat Abbuchungsauftrag Mandatsreferenznummer Vorankündigung Fristen 5. onstiges 6. EPA in Ihrem Verein Vorbereitung und Umstellung eite 7

8 IBAN und BIC IBAN und BIC sind die künftigen Identifikationsmerkmale im Zahlungsverkehr und ersetzen die bisherige Kontonummer und die Bankleitzahl. Die IBAN wird für jede bestehende Kontonummer vergeben. => Wenn Ihr Verein mehrere Konten hat, wird für jedes Konto eine separate IBAN vergeben! eite 8

9 IBAN und BIC Anstelle der nationalen Kontonummer tritt die IBAN! IBAN International Bank Account Number / Internationale Kontonummer In Deutschland setzt sich die IBAN aus dem Länderkennzeichen, der Prüfziffer, der Bankleitzahl und der Kontonummer zusammen Beispiel für IBAN eines Konto bei der Länderkennzeichen 2-stellige Prüfziffer Bankleitzahl Kontonummer des Kunden (10-stellig aufgefüllt mit Vornullen) DE eite 9

10 IBAN und BIC Anstelle der nationalen Bankleitzahl tritt der BIC! BIC Business Identifier Code/Internationale Bankleitzahl Neben der IBAN das zweite Identifikationsmerkmal bei EPA-Zahlungen Besteht aus 8 oder 11 tellen telle 1 4 Bezeichnet den Namen des Kreditinstitutes telle 5 6 Bezeichnet das Land telle 7 ff. Bezeichnet den Ort/Filiale Der BIC der lautet: KN DE 77 Ihren BIC und Ihre IBAN können ie bereits heute dem Kontoauszug entnehmen oder innerhalb des Online-Bankings abfragen. Bereits jetzt stehen diese Informationen auch auf neuen Karten. eite 10

11 Agenda 1. Allgemeines 2. IBAN und BIC 3. EPA-Überweisung 4. EPA-Lastschrift Gläubiger-ID EPA Lastschriftmandat Weiternutzung der Einzugsermächtigung Kombimandat Abbuchungsauftrag Mandatsreferenznummer Vorankündigung Fristen 5. onstiges 6. EPA in Ihrem Verein Vorbereitung und Umstellung eite 11

12 EPA-Überweisung Merkmale im Überblick Die EPA-Überweisung ist die Weiterentwicklung der EU-tandard- Überweisung mit der seit Januar 2008 Überweisungen in Euro in einem einheitlichen europäischen Verfahren mit einheitlichen tandards restriktionsfrei abgewickelt werden können. Transaktionswährung ist immer Euro europaweite Gutschrift auf dem Empfängerkonto innerhalb eines Geschäftstages keine Betragsgrenze Entgeltteilung: Jeder zahlt die Entgelte seines Kreditinstituts Kosten nicht höher als bei gewöhnlicher Inlandszahlung keine ammelüberweisungen bei beleghaften Zahlungsverkehr eite 12

13 EPA - Überweisung Neue Überweisungsformulare IBAN des Begünstigten BIC des Begünstigten IBAN des Zahlungspflichtigen eite 13

14 EPA Überweisung Checkliste für Zahlungen: Zahlungsverkehrssoftware beherrscht das neue EPA-Datenformat? (siehe 5.) (XML-Format für Zahlungen, camt-format für Kontoinformationen) Benutzung von IBAN und ggf. BIC des Zahlungsempfängers IBAN und BIC des Zahlungsempfängers z. B. auf der Rechnung/Lieferschein etc. enthalten Alternativ: Umrechung der bekannten Kontonummer/Bankleitzahl mittels IBAN-Rechner im Internet oder Zahlungsverkehrssoftware (z. B. -Firm) Daueraufträge, terminierte Überweisungen und Empfängerliste im Internet- Banking (Homepage) werden automatisch auf IBAN- und BIC umgestellt für den Zahlungseingang: Kennen Ihre Kunden/Mitglieder Ihre IBAN und Ihren BIC? Rechnungsformulare, Lieferscheine, Briefformulare etc. mit IBAN und BIC ergänzen! eite 14

15 Agenda 1. Allgemeines 2. IBAN und BIC 3. EPA-Überweisung 4. EPA-Lastschrift Gläubiger-ID EPA Lastschriftmandat Weiternutzung der Einzugsermächtigung Kombimandat Abbuchungsauftrag Mandatsreferenznummer Vorankündigung Fristen 5. onstiges 6. EPA in Ihrem Verein Vorbereitung und Umstellung eite 15

16 EPA Lastschrift Allgemein Grenzüberschreitende Lastschriften waren bisher aufgrund unterschiedlicher gesetzlicher und vertraglicher Regelungen zu Erstattungsansprüchen nicht möglich. Mit der EPA-Lastschrift wurde eine bislang bestehende Lücke im europäischen Zahlungsverkehr geschlossen. Das pektrum der Zahlungsverkehrskulturen in Europa ist sehr breit und reicht von äußerst effizienten und preisgünstigen Verfahren (wie z. B. in Deutschland) bis hin zu sehr komplexen und wenig genutzten Verfahren. eite 16

17 EPA Lastschrift Merkmale im Überblick Die EPA-Basis-Lastschrift bildet zwar die Grundeigenschaften der nationalen Einzugsermächtigungslastschrift ab, weist aber auch einige markante Unterschiede auf: Gläubiger-ID (Identifikationsmerkmal des Lastschrifteinreichers) EPA-Lastschriftmandat (Vereinbarung zwischen Lastschrifteinreicher und Zahlungspflichtigen) Mandatsreferenznummer Vorankündigung Fälligkeitsdatum Mindesteinreichungsfristen vor dem Fälligkeitsdatum eite 17

18 Agenda 1. Allgemeines 2. IBAN und BIC 3. Die EPA-Überweisung 4. Die EPA-Lastschrift Gläubiger-ID EPA Lastschriftmandat Weiternutzung der Einzugsermächtigung Kombimandat Abbuchungsauftrag Mandatsreferenznummer Vorankündigung Fristen 5. onstiges 6. EPA in Ihrem Verein Vorbereitung und Umstellung eite 18

19 Gläubiger ID Beantragung Anträge auf Erteilung einer Gläubiger-Identifikationsnummer können ausschließlich elektronisch (bei der Bundesbank) gestellt werden. Der Lastschriftgläubiger muss seinen Hauptwohnsitz bzw. Hauptgeschäftssitz in Deutschland haben. Für jeden Lastschriftgläubiger wird nur eine Gläubiger- Identifikationsnummer vergeben. Die Antragstellung erfolgt in Abhängigkeit von der Rechtsform des Unternehmens (natürliche Person, Personengemeinschaft, juristische Person) Die Gläubiger-Identifikationsnummer stellt keine Zulassung zum Einzug von Lastschriften im EPA-Lastschriftverfahren dar. eite 19

20 Gläubiger ID Beantragung Es werden auch folgende Daten benötigt: Name und Anschrift des Vereins Nummer des Vereinsregisterauszugs sowie Ort des Registergerichts bzw. bei natürlichen Personen Ausweisnummer sowie ausstellende Behörde und Ort Angaben zu einer Ansprechperson: Name, Telefonnummer und -Adresse eite 20

21 Gläubiger-ID Hinweise zur Beantragung Nach der Eingabe Ihrer Daten erhalten ie an die unter den Daten zur Ansprechperson angegebenen -Adresse eine mit der Aufforderung, die Antragsdaten zur weiteren Verarbeitung freizuschalten. ofern die Freischaltung nicht innerhalb von 10 Kalendertagen erfolgt, werden die Antragsdaten gelöscht und das Antragsverfahren beendet. Nach erfolgter Freischaltung der Antragsdaten wird die Gläubiger- Identifikationsnummer mit einem Mitteilungsschreiben per an die angegebene -Adresse versandt. Das Mitteilungsschreiben ist sorgfältig zu verwahren, da es im Rahmen der Zulassung zum EPA-Lastschriftverfahren dem kontoführenden Kreditinstitut vorzulegen ist. eite 21

22 Gläubiger-ID Aufbau Gläubiger ID hat für Deutschland immer exakt 18 tellen und setzt sich wie folgt zusammen: IO- Ländercode Prüfziffer Geschäftsbereichskennung Nationales Identifikationsmerkmal DE 02 ZZZ Die Geschäftsbereichskennung ist vom Zahlungsempfänger frei belegbar (Vorbelegung ZZZ) => unterschiedliche Gläubiger IDs für verschiedene Vereinsabteilungen möglich) eite 22

23 Gläubiger-ID Beispiele Ein portverein könnte seine Gläubiger-ID etwa so gestalten: DE 02 TV Die rot angezeigten Zeichen sind von der Bundesbank vorgegeben. DE 02 TVN Turnverein DE 02 F Fussball 01 DE 02 F Fussball 99 DE 02 GM Gymnastik Männer 1 DE 02 GD Gymnastik Damen 4 DE 02 TJ Turnen Jugend 5 eite 23

24 Gläubiger ID wichtiger Hinweis Die Gläubiger-Identifikationsnummer stellt keine Zulassung zum Einzug von Lastschriften im EPA-Lastschriftverfahren dar. Um am EPA-Lastschriftverfahren teilnehmen zu können, treffen ie mit der die Vereinbarung über den Einzug von Forderungen durch EPA Basis-Lastschriften. Auf dieser Vereinbarung tragen ie bitte die Gläubiger-ID ein! eite 24

25 Ihre Gläubiger-ID eite 25

26 Agenda 1. Allgemeines 2. IBAN und BIC 3. Die EPA-Überweisung 4. Die EPA-Lastschrift Gläubiger-ID EPA Lastschriftmandat Weiternutzung der Einzugsermächtigung Kombimandat Abbuchungsauftrag Mandatsreferenznummer Vorankündigung Fristen 5. onstiges 6. EPA in Ihrem Verein Vorbereitung und Umstellung eite 26

27 EPA Lastschriftmandat Allgemein Vereinbarung zwischen Zahlungsempfänger (= Verein) und Zahlungspflichtigen (=Mitglied) zum Einzug von Lastschriften Ein Mandat ist papierhaft mit der händischen Unterschrift des Zahlungspflichtigen zu erteilen. Jedes Mandat muss eigenständig erteilt werden, d.h. mit einer separaten Unterschrift. D.h. im Internet, am Telefon oder mündlich erteilte Mandate entsprechen nicht den Formerfordernissen und gelten in der Folge als nicht erteilt. eite 27

28 EPA - Lastschriftmandat Ermächtigung des Zahlungsempfängers, Zahlungen vom Konto des Zahlungspflichtigen mittels EPA-Lastschrift einzuziehen Weisung an das Kreditinstitut des Zahlungspflichtigen EPA-Lastschriften einzulösen Angaben des Zahlungsempfängers: Name, Adresse des Zahlungsempfängers Gläubiger-ID des Zahlungsempfängers Mandatsreferenz (individuell für jedes Lastschriftmandat) Kennzeichnung, ob das Mandat für wiederkehrende Zahlungen oder eine einmalige Zahlung gilt. Angaben des Zahlungspflichtigen: Unterschriftsdatum eigenhändige Unterschrift Name des Kontoinhabers Adresse IBAN und BIC eite 28

29 Musterformulare erhalten ie bei Ihrer! eite 29

30 EPA Lastschriftmandat Weiternutzung bereits erteilter Einzugsermächtigungen Bestehende Einzugsermächtigungen können in ein gültiges EPA- Mandat umgewidmet werden (AGB-Änderungen zum 09. Juli 2012). Vor Umstellung auf das EPA-Lastschriftverfahren muss der Zahlungsempfänger den Zahlungspflichtigen über die Gläubiger- ID, die Mandatsreferenz und den Beginn des ersten Einzugs (Umstellungszeitpunkt auf EPA Verfahren oder Ereignis wie z.b. nächster Lastschrifteinzug ) informieren. Diese Information muss dem Zahlungspflichtigen schriftlich mitgeteilt werden: entweder per Brief oder über den Verwendungszweck im Rahmen des letzten Lastschrifteinzuges im Einzugsermächtigungsverfahren. eite 30

31 EPA Lastschriftmandat Weiternutzung bereits erteilter Einzugsermächtigungen Information des Zahlungspflichtigen über den Verwendungszweck: Belastung des Mitgliedsbeitrages 2013 Vereinsbeitrag 2013 Ihre Einzugsermächtigung nutzen wir ab dem nächsten Einzug als EPA- Lastschriftmandat Unsere Gläubiger ID DE02TV Ihre Mandatsreferenz 12345Testmitglied Bei der Einzugsermächtigung stehen Ihnen im Verwendungszweck 378 Zeichen, bei der EPA Lastschrift künftig nur noch 4 x 35 Zeichen zur Verfügung. Vorgehensweise mittels Verwendungszweckinformation eventuell für chläfer geeignet? eite 31

32 EPA Lastschriftmandat Kombimandat Das Kombimandat bietet sich für Ihren Verein an, wenn ie heute bei Neu-Mitgliedern mit der alten Einzugsermächtigung Ihre Beiträge einziehen und zukünftig mit der EPA-Lastschrift Beträge einziehen wollen. Das Kombimandat ermöglicht den einfachen Umstieg vom Einzugsermächtigungsverfahren auf die EPA-Lastschrift. Zahlungsempfänger, die Kombimandate nutzen, müssen beim Wechsel auf das EPA-Basis-Lastschriftverfahren dem Zahlungspflichtigen lediglich den Zeitpunkt des Wechsels mitteilen. eite 32

33 Musterformulare erhalten ie bei Ihrer! eite 33

34 EPA Lastschriftmandat Abbuchungsauftrag Keine Möglichkeit der Umwandlung eines Abbuchungsauftrages Eine Überführung von bestehenden Abbuchungsaufträgen in das EPA-Lastschriftverfahren ist nicht möglich. Abbuchungslastschriften (zukünftig EPA Firmen Lastschriften ) sind nur noch zwischen Firmen zulässig. Bestehende Abbuchungslastschriften bei denen der Zahler ein Verbraucher ist, müssen künftig im EPA-Basis- Lastschriftverfahren abgewickelt werden. neues Mandat einholen! eite 34

35 Agenda 1. Allgemeines 2. IBAN und BIC 3. Die EPA-Überweisung 4. Die EPA-Lastschrift Gläubiger-ID EPA Lastschriftmandat Weiternutzung der Einzugsermächtigung Kombimandat Abbuchungsauftrag Mandatsreferenznummer Vorankündigung Fristen 5. onstiges 6. EPA in Ihrem Verein Vorbereitung und Umstellung eite 35

36 EPA Lastschrift Mandatsreferenznummer Die Mandatsreferenz dient in Verbindung mit der Gläubiger-ID der eindeutigen Identifizierung eines EPA-Mandats. ie kann dem Kunden bereits bei der Mandatseinholung auf dem Mandatsformular mitgeteilt werden oder nachträglich bekannt gegeben werden. Länge (max. 35 tellen, keine Leerzeichen) und Aufbau der Mandatsreferenz können vom Lastschrifteinreicher individuell festgelegt werden. Grundsätzliche Möglichkeiten einer Vergabe sind: Bezug zum Vereinsmitglied Bezug zur Beitrittserklärung / Abteilung Bezug zum Zahlerkonto fortlaufende Nummer / Mitgliedsnummer eite 36

37 EPA Lastschrift Beispiele Mandatsreferenznummer Bezug zum Vereinsmitglied ThomasMeier Bezug zur Beitrittserklärung / Abteilung Fussball Bezug zum Zahlerkonto DE fortlaufende Nummer, Mitgliedsnummer 0123 eite 37

38 EPA Lastschrift Mandatsverwaltung Mandate bzw. bestehende Einzugsermächtigungen müssen im Original für mindestens 14 Monate nach dem letztmaligen Lastschrifteinzug aufbewahrt werden. Liegen Einzugsermächtigungen wirklich im Original vor? nur dann ist eine Umwidmung möglich! Ist ein schneller/einfacher Zugriff möglich? z.b. bei Widerspruch des Zahlungspflichtigen nach 8-Wochen bzw. 13 Monaten? eite 38

39 Agenda 1. Allgemeines 2. IBAN und BIC 3. Die EPA-Überweisung 4. Die EPA-Lastschrift Gläubiger-ID EPA Lastschriftmandat Weiternutzung der Einzugsermächtigung Kombimandat Abbuchungsauftrag Mandatsreferenznummer Vorankündigung Fristen 5. onstiges 6. EPA in Ihrem Verein Vorbereitung und Umstellung eite 39

40 EPA Lastschrift Vorankündigung Es liegt im Interesse des Zahlungsempfängers, dass sein Lastschrifteinzug erfolgreich ist. Deshalb informiert er den Zahlungspflichtigen vorab (z. B. per Rechnung, Vertrag, Avis oder über den letzten normalen Lastschrift-Einzug), damit dieser auf seinem Konto für Deckung sorgen kann. = Pre-Notification Diese Vorankündigung enthält folgende Angaben: Gläubiger-ID des Zahlungsempfängers Mandatsreferenznummer Zahlungsbetrag Fälligkeitsdatum IBAN und BIC des Zahlungspflichtigen eite 40

41 EPA Lastschrift Vorankündigung Bei wiederkehrenden Zahlungen (z.b. Miete, Mitgliedsbeitrag, usw.) kann die Fälligkeit auch als periodische Zeitangabe erfolgen. Etwa in der Form: "..wird monatlich zum 15. abgebucht..." oder auch "...wird jährlich zum ersten Werktag im Februar abgebucht... ollte sich aus irgendwelchen Gründen das Fälligkeitsdatum oder der Lastschriftbetrag ändern, ist eine erneute Pre-Notification notwendig. elbiges gilt, wenn sich Gläubiger-ID, Mandatsreferenznummer oder die Kontoverbindung ändern sollten. Die Vorankündigung muss spätestens 14 Tage vor dem Fälligkeitstermin erfolgen. Diese Frist kann jedoch zwischen Zahlungsempfänger und Zahlungspflichtigen abweichend vereinbart werden - beispielsweise in den AGB des Zahlungsempfängers. eite 41

42 EPA Lastschrift Vorankündigung schon bei Umwidmung möglich! Information des Zahlungspflichtigen über den Verwendungszweck: Belastung des Mitgliedsbeitrages 2013 Vereinsbeitrag 2013 Ihre Einzugsermächtigung nutzen wir ab dem nächsten Einzug als EPA- Lastschriftmandat Unsere Gläubiger ID DE02TV Ihre Mandatsreferenz 12345Testmitglied die erste Belastung Ihres Mitgliedsbeitrages von 20,50 Euro auf Basis des Mandats erfolgt am , danach jährlich am 1. Werktag im Februar eite 42

43 Agenda 1. Allgemeines 2. IBAN und BIC 3. Die EPA-Überweisung 4. Die EPA-Lastschrift Gläubiger-ID EPA Lastschriftmandat Weiternutzung der Einzugsermächtigung Kombimandat Abbuchungsauftrag Mandatsreferenznummer Vorankündigung Fristen 5. onstiges 6. EPA in Ihrem Verein Vorbereitung und Umstellung eite 43

44 EPA Lastschrift Fristen Vorankündigung Pre-Notification spätestens 14 Tage vor dem Fälligkeitstag Erst- und Einmallastschrift: 6 Tage vor Fälligkeit (D 6) Vorlagetermin bei der Folgelastschriften: 3 Tage vor Fälligkeit (D 3) Vorlagetermin bei der ab 11/ Tag vor Fälligkeit (D 1) Vorlagetermin nationaler EPA- Lastschriften bei Banken in Deutschland eite 44

45 EPA Lastschrift Fristen Rückgabefristen: Rückgabefristen: Rückgabefristen: Mandatsgültigkeit: 5 Tage nach der Belastung Rückgabe durch Bank des Zahlungspflichtigen mangels Deckung 8 Wochen nach der Belastung Rückgabe durch Zahlungspflichtigen wg. Widerspruch 13 Monate nach der Belastung Rückgabemöglichkeit bei ungültigem Mandat 36 Monate wird das Mandat 36 Monate nicht genutzt, verliert es seine Gültigkeit eite 45

46 Agenda 1. Allgemeines 2. IBAN und BIC 3. Die EPA-Überweisung 4. Die EPA-Lastschrift Gläubiger-ID EPA Lastschriftmandat Weiternutzung der Einzugsermächtigung Kombimandat Abbuchungsauftrag Mandatsreferenznummer Vorankündigung Fristen 5. onstiges 6. EPA in Ihrem Verein Vorbereitung und Umstellung eite 46

47 onstiges Wegfall von beleghaftenlastschriften(im EPA Verfahren, damit spätestens ab ) und Datenträgern (z. Bsp. Disketten) ab Über zeitgemäße und bequeme Alternativen berät ie Ihre gerne! eite 47

48 onstiges Die Technik Gleiches Datenformat in 33 Ländern vorgegeben Die Bankrechner sprechen eine andere prache Dolmetscher: Ist Ihre Vereinsoftware EPA-fähig? Das neue Datenformat XML Extensible Markup Language DTAU XML / TA CAMT Unterstützung durch Ihre (siehe Homepage): Umstellung nationaler Bestandsdaten EPA Account Converter Umstellung einzelner Bankverbindungen IBAN-Rechner EPA-fähige Zahlungsverkehrssoftware/Vereinsoftware eite 48

49 onstiges Die Technik Wie können ie zukünftig Ihren Zahlungsverkehr mit EPA gestalten? 1. Internetbanking auf der Homepage bei N (sukzessive EPA Fähigkeit in 2013) insbesondere, wenn ie nur wenige Lastschriften einziehen 2. Zahlungsverkehrssoftware Bezug und upport direkt vom Hersteller, z. B. Firma und Verein, Vereinsmeister (Achtung: jeweilige EPA Fähigkeit prüfen) Bezug und upport direkt von Ihrer : -Firm (bereits EPA fähig) 3. webbasierte Portallösung -Verein (EPA fähig) Bezug und upport direkt vom Hersteller Infos und Bestellung (auch kostenlose Testversion) über Homepage der eite 49

50 onstiges -Verein Die Internetlösung für eine effektive Vereinsverwaltung Ihr virtuelles Vereinsbüro Es muss keine oftware installiert werden, ie benötigen lediglich: Internetzugang Internetbrowser Zugangsberechtigung chwerpunkte der Vereinsverwaltung: Mitgliederverwaltung Beitrags-, penden- und Rechnungsverwaltung Zentrales Datenarchiv EPA-Unterstützung / Banking-chnittstelle eite 50

51 onstiges -Verein ie können jederzeit von jedem Ort der Welt effizient für Ihren Verein arbeiten. ie haben einen einheitlichen Datenbestand, den berechtigte Benutzer gemeinsam pflegen können. ie können kooperativ Vereinsaufgaben bewältigen. ie haben keine Risiken bei personellen Wechseln. ie müssen sich nicht um Updates und Datensicherung kümmern. ie profitieren von Weiterentwicklungen und nutzen automatisch die neueste Version. Die Datenhoheit liegt ausschließlich bei Ihrem Verein. Die Daten und Anwendungen werden über ein zertifiziertes Rechenzentrum bereitgestellt und gesichert. eite 51

52 Agenda 1. Allgemeines 2. IBAN und BIC 3. Die EPA-Überweisung 4. Die EPA-Lastschrift Gläubiger-ID EPA Lastschriftmandat Weiternutzung der Einzugsermächtigung Kombimandat Abbuchungsauftrag Mandatsreferenznummer Vorankündigung Fristen 5. onstiges 6. EPA in Ihrem Verein Vorbereitung und Umstellung eite 52

53 EPA in Ihrem Verein Vorbereitung Anforderung der Gläubiger Identifikationsnummer bei der Deutschen Bundesbank und Hinterlegung in Ihrem Zahlungsverkehrs- / Vereinsprogramm Neue Vereinbarung mit der über den Einzug von Forderungen durch EPA-Lastschriften Umrechnung der nationalen Bankverbindungen (Kontonummer / Bankleitzahl) in IBAN und BIC Entwicklung neuer EPA-Mandate (z.b. Beitrittserklärungen) Vergabe von eindeutigen Mandatsreferenzen pro Mandat Einholung von EPA-Lastschriftmandaten von den Mitgliedern, bei denen keine Einzugsermächtigung vorliegt eite 53

54 EPA in Ihrem Verein Die Umstellung Vorankündigung (Pre-Notification) des Zahlungspflichtigen vor dem ersten EPA-Lastschrifteinzug spätestens 14 Tage vorher (eine Verkürzung dieser Frist z.b. im Mandat / in der Beitrittserklärung ist möglich) Weiterleitung der Daten im XML-Format (statt DTA) oftware/zahlungsverkehrsprogramm prüfen und ggf. aktualisieren Beachtung der Vorlauffristen evtl. Bearbeitung eines Widerspruchs bei Basislastschrift Archivierung des Mandates oder der jetzigen Einzugsermächtigung im Original für mindestens 14 Monate nach dem letztmaligen Lastschrifteinzug siehe auch separate Checkliste Lastschriften auf eite 54

55 EPA in Ihrem Verein Ihre Fragen??? eite 55

56 EPA in Ihrem Verein Ihre unterstützt und begleitet ie und Ihren Verein aktiv bei der Umstellung auf die neuen EPA Zahlverfahren. Ihr jeweiliger Kundenberater steht Ihnen als Ansprechpartner für Fragen gerne zur Verfügung. Gemeinsam mit der wird Ihr Verein auch im EPA Zeitalter den Zahlungsverkehr gewohnt reibungslos erledigen! eite 56

57 Vielen Dank für Ihre Aufmerksamkeit!

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