21. Mitteldeutsche Immobilientage Leipzig, 11./ 12. November Wir geben Gas und jetzt auch Strom

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1 21. Mitteldeutsche Immobilientage Leipzig, 11./ 12. November 2014 Wir geben Gas und jetzt auch Strom

2 goldgas Gruppe In Deutschland und Österreich Liefermenge ca. 6,8 TWh/Jahr Privathaushalte Gewerbekunden Immobilienwirtschaft Filialisten Industrielle Großverbraucher Unternehmenssitz goldgas SL GmbH Mergenthalerallee Eschborn Gesellschafterin VNG - Verbundnetz GAS AG Braunstraße Leipzig Geschäftsführung André Burkhardt, Frank Ruhland Gründungsjahr 2006 Kunden ca goldgas GmbH Mariahilfer Straße 62 A-1070 Wien

3 Ihr Immobilienspezialist unter den Energieversorgern Deutschlands. Über Immobilienverwaltungen vertrauen auf die maßgeschneiderte Energieversorgung und den umfassenden Service der goldgas Gruppe. goldgas ist Partner des BFW Mitteldeutschland Bundesverband Freier Immobilien- und Wohnungsunternehmen e.v. goldgas ist Premiumpartner des DDIV Dachverband Deutscher Immobilienverwalter e.v. goldgas ist Partner des BVI Bundesfachverband der Immobilienverwalter e.v.

4 Wesentliche gesetzliche Grundlagen in der Energiewirtschaft und grundlegende Voraussetzungen zur Energieschaffung. Referent: Dipl.-Ing. (FH) Frank Longino

5 Wesentliche gesetzliche Grundlagen in der Energiewirtschaft. Binnenmarkt Richtlinien Energiewirtschaftsgesetz (EnWG) vom 07. Juli 2005 Rechtsverordnungen Gas Netzentgelt Verordnung GasNEV Strom Netzentgelt Verordnung StromNEV Gas Netzzugangs Verordnung GasNZV Strom Netzzugangs Verordnung StromNZV Niederdruck Anschluss Verordnung NDAV Niederspannungs Anschluss Verordnung NAV Allgemeine Bedingungen für die Grundversorgung von Haushaltskunden und die Ersatzversorgung GasGVV StromGVV Mess Zugangs Verordnung MessZV Konzessions- Abgaben- Verordnung KAV

6 Wesentliche gesetzliche Grundlagen in der Energiewirtschaft - Energiewirtschaftsgesetz (EnWG) Am 07. Juli 2005 wurden die Zweite EU-Binnenmarktrichtlinie Elektrizität (2003/54/EG) und die Zweite EU-Binnenmarktrichtlinie Erdgas (2003/55/EG) vom 26. Juni 2003 in deutsches Recht umgesetzt Energiewirtschaftsgesetz vom 7. Juli 2005 (BGBl. I S. 1970, 3621), das zuletzt durch Artikel 6 des Gesetzes vom 21. Juli 2014 (BGBl. I S. 1066) geändert worden ist Zweck des Gesetzes (1) ist eine möglichst sichere, preisgünstige, verbraucherfreundliche, effiziente und umweltverträgliche leitungsgebundene Versorgung der Allgemeinheit mit Elektrizität und Gas, die zunehmend auf erneuerbaren Energien beruht (2) Sicherstellung eines wirksamen und unverfälschten Wettbewerbs bei der Versorgung mit Elektrizität und Gas

7 Wesentliche gesetzliche Grundlagen in der Energiewirtschaft - Energiewirtschaftsgesetz (EnWG) Energiewirtschaftsgesetz (EnWG) von 1935 Stadtwerke xy Strom und/oder Erdgaslieferung Rechnung Arbeitspreis/Grundpreis Abnehmer Bezug nur beim Stadtwerk Preisänderung durch öffentliche Bekanntgabe Allgemeine Versorgungsbedingungen (AVB) vorgegebener Ablesetermin

8 Wesentliche gesetzliche Grundlagen in der Energiewirtschaft - Energiewirtschaftsgesetz (EnWG) Energiewirtschaftsgesetz (EnWG) von 2005 Stadtwerke Vertrieb bundesweiter Vertrieb Stromlieferung Erdgaslieferung Kunde Freie Wahl des Lieferanten Sonderverträge möglich nachgelagerte Rechtsverordnungen regeln Netzzugang und Netzentgelte detaillierte Rechnungen

9 Wesentliche gesetzliche Grundlagen in der Energiewirtschaft - Energiewirtschaftsgesetz (EnWG) Energiewirtschaftsgesetz (EnWG) von 2005 bundesweiter Vertrieb Stromlieferung Erdgaslieferung Kunde WEG 1 Kunde WEG 2 Kunde WEG 3 Kunde WEG n

10 Wesentliche gesetzliche Grundlagen in der Energiewirtschaft - Energiewirtschaftsgesetz (EnWG) ein Lieferant ein Ansprechpartner geringerer Aufwand Bündelung in einen Vertrag transparente Rechnungen Sammelrechnung ein Preis für alle Abrechnung per Stromlieferung Erdgaslieferung Kunde WEG 1 Kunde WEG 2 Kunde WEG 3 Kunde WEG n

11 Übersicht WEG Allgemeinstrom Wechselstrom Drehstrom HT/NT Zähler

12 Ziel: Bündelung in einen Rahmenvertrag Lichtstrom Drehstrom HT/NT Zähler

13 Verbrauchswerte/Lieferstelle Reale Beispiele Objektbezeichnung (optional) Vorjahresverbrauch kwh Objektbezeichnung (optional) Vorjahresverbrauch kwh Hausbeleuchtung Hausbeleuchtung Aufzug Hausbeleuchtung Hausbeleuchtung Aufzug Waschküche 195 Hausbeleuchtung 783 Hausbeleuchtung Typische Merkmale Allgemeinstrom geringer Jahresverbrauch/Lieferstelle hoher Grundpreis hoher spezifischer Preis Lieferstellen in Grundversorgung

14 Stadtwerk XYZ - Allgemeinstromangebot Stufe 1: 0 bis 272 kwh/jahr Arbeitspreis ct/kwh 31,31 Grundpreis bei Nutzung eines Eintarifzählers /Jahr 75,00 Grundpreis bei Nutzung spezieller Messtechnik /Jahr 119,30 Stufe 2: 273 bis kwh/jahr Arbeitspreis ct/kwh 25,81 Grundpreis bei Nutzung eines Eintarifzählers /Jahr 90,00 Grundpreis bei Nutzung spezieller Messtechnik /Jahr 134,30 Stufe 3: ab kwh/jahr Arbeitspreis ct/kwh 25,31 Grundpreis bei Nutzung eines Eintarifzählers /Jahr 160,00 Grundpreis bei Nutzung spezieller Messtechnik /Jahr 204,30

15 Lieferstellenanzahl Allgemeinstrom je Objekt Zähler Beleuchtung innen 1 Zähler Beleuchtung außen 1 Zähler Heizungsanlage 0,8 Zähler Aufzug 0,3 Zähler Garage/Tiefgarage 0,2 Mittelwert 3,3 Zähler / Objekt Quartier im Altbaubereich: 2 Zähler Beleuchtung + Heizung oder 1 Zähler Allgemeinstrom Quartier im Neubaubereich: 1 Zähler Beleuchtung 1 Zähler Heizung 1 Zähler Aufzug 1 Zähler Garage/Tiefgarage

16 Bündelvertrag Strom Preisstellung AP/GP Preisbasis Eintarifzähler Harmonisierung Vertragslaufzeiten Flexibel Jahresabrechnungstermine Sammelabrechnung aller Zähler Kundenworkshops

17 Kontakt Dipl.-Ing. (FH) Frank Longino Key Account Manager B2B Geschäftskundenvertrieb Ostdeutschland goldgas SL GmbH Mergenthalerallee D Eschborn T T F M frank.longino@goldgas.de

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