Allgemeine Geschäftsbedingungen der affilinet Schweiz GmbH für Publisher

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2 Allgemeine Geschäftsbedingungen der affilinet Schweiz GmbH für Publisher Stand Januar 2015 Inhaltsverzeichnis 1. Begriffsbestimmung im Sinne dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen 1 2. Vertragsschluss 2 3. Vertragsgegenstand 3 4. Leistungsbestimmungsrecht/Leistungserbringung 4 5. Vergütungsvoraussetzungen/vorläufige Gutschrift 4 6. Zahlungsweise/Vergütung 6 7. Pflichten des Publishers 7 8. Zugang und Vertragsdauer 8 9. Deaktivierung des Accounts und Vertragskündigung Haftung und Freistellung bei Vertragsverletzung Datenschutz Vertraulichkeit Änderungsvorbehalt Geltungsbereich Gerichtsstand, Rechtswahl und salvatorische Klausel 12

3 Einführung Die affilinet Schweiz GmbH (nachfolgend affilinet ) betreibt unter der Domain affili.net eine Plattform (nachfolgend auch affilinet Netzwerk ), welche bei affilinet angemeldeten Anbietern von Online Waren und Dienstleistungen (nachfolgend Advertiser ) ermöglicht, Produkte im Rahmen von Programmen zu bewerben. Hierzu stellen bei affilinet registrierte Personen (nachfolgend Publisher ) ihre Werbeumfelder - z.b. Webseite den Advertisern oder affilinet selbst zur Verfügung. Gegenstand der Programme ist die Erbringung von Media-Dienstleistungen über die Werbeumfelder des Publishers mittels Werbemittel - wie z.b. Banner oder Text-Links - zur Unterstützung des Advertisers beim Online-Vertrieb von Waren und Dienstleistungen. 1. Begriffsbestimmung im Sinne dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen Im Sinne dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen (nachfolgend AGB ) und allen Verträgen mit dem Advertiser bedeuten: Account ist der Zugang zur affilinet Plattform, wie er nach erfolgreicher Registrierung und Freischaltung durch affilinet eröffnet wird. Call: Ein Call ist ein vom User freiwillig und bewusst ausgeführter Anruf einer dem Programm des Advertisers zugeordneten und im Werbeumfeld des Publishers angezeigten Rufnummer. Click: Ein Click ist ein vom User freiwillig und bewusst ausgeführter Aufruf eines Hyperlinks für das Programm des Advertisers, der zum Aufruf der verlinkten Webseite des Advertisers führt. Der Hyperlink muss dabei in das nach den Programmbedingungen freigegebene Werbeumfeld (z.b. der Webseite) des Publishers eingebettet sein. Auch eine spätere Weiterführung der Aktion des Users (z.b. bei einem Lead oder Sale) kann zu einer Vergütungspflicht des Advertisers führen (Post-Click). Hyperlink ist ein vom Advertiser über die Plattform zur Nutzung durch den Publisher in dem Werbeumfeld des Publishers für das Programm des Advertisers bereitgestellter Verweis auf die Webseite des Advertisers. Lead: Bei einem Lead schließt sich an einen gültigen View, Click oder Call eine freiwillige und bewusste Ausführung einer bestimmten definierten Aktion auf der Webseite des Advertisers (qualifizierte Aktion) durch den User an. Leads werden durch das System von affilinet protokolliert, vom Advertiser verifiziert und durch affilinet nach billigem Ermessen bestimmt und bestätigt. Pay-Per-View/Click/Call/Lead/Sale Programm: Der Vergütungsanspruch im Rahmen eines Pay- Per-View/Click/Call/Lead/Sale Programms ist von den in diesen AGB geregelten Voraussetzungen abhängig. Sale: Bei einem Sale schließt sich an einen gültigen View, Click oder Call ein freiwilliger und bewusster Erwerb einer entgeltpflichtigen Ware oder eine freiwillige und bewusste Inanspruchnahme einer entgeltpflichtigen Dienstleistung durch den User an. Sales werden durch das System von affilinet protokolliert, vom Advertiser verifiziert und durch affilinet nach billigem Ermessen bestimmt und bestätigt. User ist jede natürliche oder juristische Person, welche das Werbeumfeld des Publishers bzw. die Webseite des Advertisers aufruft und einen View, Click, Call, Lead und/oder Sale durchführt. Allgemeine Geschäftsbedingungen für Publisher Seite 1

4 View: Ein View ist ein vom User ausgeführter Aufruf des Werbeumfeldes des Publishers, durch den ein Werbemittel des Advertisers nach den Programmbedingungen angezeigt wird. Nach dem Aufruf des Werbeumfeldes und einem daraufhin entstandenen Lead oder Sale auch ohne einen Click auf das Werbemittel des Advertisers kann eine Vergütungspflicht des Advertisers ausgelöst werden (Post-View). Webseite (des Advertisers) ist das vertragsgegenständliche Internetangebot des Advertisers (z.b. Webseiten, mobile Seiten, Social Profile, Apps etc.) unter der exakt angegebenen URL, unter der dieser online Waren und/oder Dienstleistungen vertreibt bzw. bewirbt und auf das der durch den Publisher, gemäß den Regelungen des Programms, zu verwendende Hyperlink verweist. Werbeumfeld (des Publishers): Das Werbeumfeld ist das vertragsgegenständliche Internetangebot des Publishers bzw. eines Dritten, der die Nutzungsrechte an den Internetangeboten eines Publishers erwirbt, z.b. Webseiten, mobile Seiten, Social Profile, Apps etc. In den Programmbedingungen kann der Advertiser das Werbeumfeld aber auch erweitern (z.b. auf Search-Engine-Marketing). Sofern es sich bei dem Werbeumfeld um eine Webseite handelt, ist darunter das Internetangebot des Publishers unter den vom Publisher angegebenen und angemeldeten Domains mit den vom Advertiser geprüften Inhalten zu verstehen. Die im Account des Publishers angegebenen Domains sind für den Advertiser unter Umständen einsehbar. Der Advertiser wird diese bzw. deren Inhalte proaktiv in angemessenen Abständen prüfen und, soweit angezeigt, affilinet melden. 2. Vertragsschluss 2.1 Mit der Registrierung erhält der Publisher die Möglichkeit zur Teilnahme am affilinet Netzwerk. Der Publisher kann sich bei den Programmen der Advertiser bewerben, um deren Werbemittel in seinem Werbeumfeld anzeigen zu können. 2.2 Einen Account können nur juristische Personen sowie unbeschränkt geschäftsfähige natürliche Personen. Verbraucher werden ausdrücklich an der Teilnahme ausgeschlossen. Es besteht kein Anspruch auf Teilnahme. 2.3 affilinet oder ein durch affilinet beauftragter Dritter ist berechtigt vom Publisher zur Identitätskontrolle die Vorlage geeigneter Nachweise wie z.b. gültiger Gewerbenachweis, Handelsregisterauszug und/oder Identitätsnachweis anzufordern. 2.4 Meldet ein Mitarbeiter einer juristischen Person diese als Publisher an, so muss dieser hierfür schriftlich durch die juristische Person bevollmächtigt sein. Gleiches gilt, wenn ein sonstiger Dritter (z.b. Agentur) einen Account im Auftrag eines Publishers eröffnet. Die Vollmacht ist auf Verlangen von affilinet nachzuweisen. 2.5 Mit der vollständigen Registrierung, dem Akzeptieren dieser Publisher AGB sowie der Aktivierung des Publisher Accounts durch affilinet kommt der Vertrag mit dem Inhalt dieser AGB (nachfolgend auch Rahmenvertrag ) zustande. affilinet behält sich allerdings vor, die Annahme des Angebotes zum Abschluss des Vertrages ohne Angabe von Gründen abzulehnen. In diesem Fall kommt kein Vertrag zustande. Der Publisher ist nicht berechtigt, bei Anmeldung verschiedener Accounts unterschiedliche persönliche Daten anzugeben. 2.6 Ist der Publisher Betreiber eines Netzwerks mit Sub-Publishern, garantiert er mit seiner Registrierung, diese AGB gegenüber seinen Sub-Publishern zu kommunizieren und deren Einhaltung durchzusetzen und zu überwachen. Er haftet für das Verhalten seiner Sub- Publisher und stellt affilinet von allen daraus resultierenden Ansprüchen frei. Allgemeine Geschäftsbedingungen für Publisher Seite 2

5 3. Vertragsgegenstand 3.1 Der Publisher erhält über die Plattform unter seinem Account Zugriff auf eine Übersicht über die jeweils aktiven Programme der Advertiser, an denen er teilnehmen kann. Der Publisher bewirbt sich unter Angabe der von ihm betriebenen Werbeumfelder über die affilinet Plattform bei den verfügbaren Programmen. Alternativ bewirbt sich der Advertiser, um eine Kooperation mit dem Publisher einzugehen, der ihm sein Werbeumfeld im Rahmen eines Programmes anbietet. 3.2 Mit der Bewerbung zur Teilnahme an einem Programm akzeptiert der Publisher etwaige zusätzliche, programmspezifische auf der Plattform genannte Teilnahmebedingungen von affilinet oder des Advertisers. Die Anerkennung von zusätzlichen Teilnahmebedingungen des Advertisers begründet kein Vertragsverhältnis zwischen dem Advertiser und dem Publisher. Im Fall von Widersprüchen zwischen Regelungen dieser AGB sowie den affilinet AGB für Advertiser und den zusätzlichen Teilnahmebedingungen des Advertisers gehen solche dieser AGB sowie der affilinet AGB für Advertiser denjenigen der Teilnahmebedingungen des Advertisers vor. 3.3 Die Annahme der Bewerbung bzw. des Angebots zur Teilnahme an einem Programm erfolgt durch Erklärung, die in der Regel der Advertiser bzw. der Publisher für affilinet abgibt, und zwar in der Form der Annahme der Bewerbung bzw. des Angebots für das bestimmte Affiliate Programm und zu den auf der Plattform eventuell zusätzlich genannten Teilnahmebedingungen. Das zustande kommende Programm wird schließlich durch affilinet freigeschaltet. affilinet ist berechtigt, selbst oder durch den Advertiser bzw. Publisher die Ablehnung des Angebotes des Publishers bzw. Advertisers für das Affiliate Programm ohne Angabe von Gründen zu erklären. Mangels Annahmeerklärung gilt die Bewerbung bzw. das Angebot ohne weiteres als abgelehnt. Ein Anspruch des Publishers gegen affilinet oder dem Advertiser zur Teilnahme an einem Programm entsteht nicht. Mit Annahme der Bewerbung bzw. des Angebots kommt ein Einzelvertrag über die Erbringung von Werbeleistungen für das jeweilige beworbene Programm zwischen affilinet und dem Publisher auf Basis des gemäß Ziffer 2.5 dieser AGB abgeschlossenen Rahmenvertrages zustande. Der Einzelvertrag und die etwaigen zusätzlichen Teilnahmebedingungen werden Bestandteil dieses Rahmenvertrages zwischen affilinet und dem Publisher. Der Einzelvertrag enthält die konkretisierten Angaben über die Art und Vergütung der zu erbringenden Dienstleistung zur Unterstützung des jeweiligen Advertisers beim Online Vertrieb seiner Waren und Dienstleistungen bspw. der Erwerb von Waren oder die Inanspruchnahme von Dienstleistungen durch einen Dritten (Sale) oder das Bestellen eines Newsletters (Lead). Eine Kombination aus Call, Click, Lead, Sale und View ist möglich. Der Advertiser und affilinet sind berechtigt ohne Angabe von Gründen eine Bewerbung abzulehnen. Mangels Freischaltung durch affilinet gilt eine Bewerbung ohne weiteres als abgelehnt. 3.4 Mit Freischaltung des Programms wird die Möglichkeit geschaffen, Werbemittel der Advertiser auf die Werbeumfelder der Publisher zu publizieren. Klickt ein Nutzer auf ein Werbemittel und tätigt dieser eine im Einzelvertrag näher bestimmte Handlung, erhält der Publisher von affilinet für die erfolgreiche Erfüllung des Einzelvertrages eine erfolgsabhängige Vergütung, sofern der Anspruch hierauf rechtmäßigerweise entstanden ist. Allgemeine Geschäftsbedingungen für Publisher Seite 3

6 3.5 Soweit affilinet für eine Mehrzahl von Affiliate Programmen als Programmaggregator tätig wird, gelten vorstehende Regelungen entsprechend. affilinet kann es Publishern, z.b. im Rahmen von Vergleichstabellen oder Produktdaten, ermöglichen, durch Eingehen einer Partnerschaft Zugang zu einer Vielzahl von Advertisern, die Leistungen in der entsprechenden Kategorie zusammengefasst anbieten, zu erhalten. Dann tritt affilinet als Programmaggregator auf und bewirbt sich für das Affiliate Programm des Advertisers mit Wirkung für alle teilnehmenden Publisher. affilinet übernimmt in diesem Rahmen lediglich die Bewerbung gegenüber dem Advertiser sowie die Programmaggregation für die Publisher. Es gelten insofern die Bedingungen aus Ziffern 1 bis 3.4 dieser AGB entsprechend, jedoch mit Wirkung für die betroffenen Publisher alleine. Die teilnehmenden Publisher sind ihrerseits auch in diesem Falle gegenüber dem Advertiser verpflichtet, insbesondere im Hinblick auf die Einhaltung der Standardbedingungen für die Teilnahme an dem (aggregierten) Programm und dieser AGB. Der Publisher wird durch die Annahme des Angebotes berechtigt, jedoch nicht verpflichtet, Leistungen zur Unterstützung des jeweiligen Advertisers zu erbringen. affilinet hat keinen Anspruch gegenüber dem Publisher auf die Erbringung von Leistungen, soweit jedoch der Publisher Leistungen erbringt, haben diese vertragsgemäß zu erfolgen und werden entsprechend vergütet. 4. Leistungsbestimmungsrecht/Leistungserbringung 4.1 affilinet ist berechtigt aber nicht verpflichtet, die Plattform nach eigenem Ermessen fortlaufend weiterzuentwickeln und an die technische Entwicklung anzupassen. 4.2 affilinet ist auch berechtigt, die eigene Leistungserbringung oder Teile hiervon zur selbständigen Erledigung auf Drittdienstleister oder Erfüllungsgehilfen zu übertragen. 4.3 affilinet ist nicht verpflichtet, die von den Advertisern im Rahmen der Partnerprogramme zur Verfügung gestellten Werbemittel/-umfelder auf Ihre Zulässigkeit oder Richtigkeit zu überprüfen. 4.4 Der Publisher erkennt an, dass die beim Advertiser insbesondere die beim Tracking- Verfahren oder Vergütungsmodalitäten eingesetzten Techniken in der alleinigen Verantwortung des Advertisers liegen. Der Publisher ist berechtigt, sich jederzeit über die eingesetzte Technik bei dem Advertiser zu informieren. 5. Vergütungsvoraussetzungen/vorläufige Gutschrift 5.1 affilinet ermöglicht dem Publisher die Teilnahme an Pay-Per-Click/View/Call/Lead/Sale Affiliate Programmen bzw. einer Kombination der vorgenannten Programmarten. Ein Anspruch auf Vergütung besteht für den Publisher nur bei Einhaltung dieser AGB und der Teilnahmebedingungen des jeweiligen Affiliate Programms für in seinem Account gutgeschriebene gültige Clicks, Views, Calls, Leads oder Sales und nur dann, wenn der Advertiser diese als gültig verifiziert und affilinet diese bestätigt. Ein Click, View, Calls, Lead oder Sale ist nur gültig, wenn die Teilnahmebedingungen des jeweiligen Affiliate Programms und dieser AGB erfüllt sind. Allgemeine Geschäftsbedingungen für Publisher Seite 4

7 5.2 Bei Pay-Per-View Affiliate Programmen werden die Views auf Basis des affilinet Transaktionssystems protokolliert und verifiziert und ihre Gültigkeit durch affilinet nach billigem Ermessen bestimmt und bestätigt. Dem Publisher wird abhängig von dem Ergebnis dieses Prozesses für jede tausend gültige Views ein Fixbetrag gutgeschrieben, sofern es sich nicht lediglich um Views für das sogenannte Post-View-Tracking handelt. affilinet veröffentlicht auf der Plattform bei der Beschreibung des Affiliate Programms den jeweils aktuellen/gültigen Betrag. 5.3 Bei Pay-Per-Click Affiliate Programmen werden die Clicks auf der Basis des affilinet Transaktionssystems protokolliert und verifiziert und ihre Gültigkeit durch affilinet nach billigem Ermessen bestimmt und bestätigt. Dem Publisher wird abhängig von dem Ergebnis dieses Prozesses für jeden gültigen Click ein Fixbetrag gutgeschrieben. affilinet veröffentlicht auf der Plattform bei der Beschreibung des Affiliate Programms den jeweils aktuellen/gültigen Fixbetrag. 5.4 Bei Pay-Per-Call Affiliate Programmen werden die Calls auf Basis des affilinet Transaktionssystems protokolliert und verifiziert und ihre Gültigkeit durch affilinet nach billigem Ermessen bestimmt und bestätigt. Dem Publisher wird abhängig von dem Ergebnis dieses Prozesses für jeden gültigen Call ein Fixbetrag gutgeschrieben. affilinet veröffentlicht auf der Plattform bei der Beschreibung des Affiliate Programms den jeweils aktuellen/gültigen Fixbetrag. 5.5 Clicks, die nicht per Hyperlink und/oder auf die Webseite des Advertisers generiert werden, sind z.b. nicht gültig. Durch technische Vorrichtungen (z.b. Clickgeneratoren) automatisch erzeugte ebenso wie wiederholte bzw. in kurzer Zeit aufeinander folgende Clicks, Views und Calls desselben Users z.b. auch Clicks auf verschiedene Hyperlinks sind nicht gültig. Clicks, Views und Calls, die durch Zwang oder Täuschung initiiert werden, oder für die der User vom Publisher eine Vergütung erhält, sind ebenfalls nicht gültig. Auch Clicks, die mit einem Aktionszwang verbunden sind, wie z.b. dem Absenden einer SMS-Nachricht, der Teilnahme an einem Gewinnspiel oder der Verwendung des Clicks in einem Paid System, sind ohne vorherige, schriftliche Einwilligung von affilinet oder Erlaubnis in den Programmbedingungen grundsätzlich unzulässig. Bei Fehlen einer solchen Einwilligung oder Erlaubnis sind hierdurch erzeugte Clicks, Views und Calls nicht gültig. 5.6 Alle gemäß Ziffern 5.2 bis 5.5 dieser AGB als gültig erfassten Clicks und Views werden im Zuge der täglichen Auswertung dem Publisher-Konto bei affilinet zunächst gutgeschrieben. Die Prüfung der Gültigkeit gemäß den Regelungen dieser AGB und den Teilnahmebedingungen des jeweiligen Affiliate Programms bleibt affilinet auch nach der Gutschrift auf dem Publisher-Konto vorbehalten. 5.7 Für die Gültigkeit und Gutschrift bei Pay-Per-Lead Affiliate Programmen, Pay-Per-Sale Affiliate Programmen oder einer Kombination mit den vorgenannten Programmarten gelten zunächst die Ausführungen unter Ziffern 5.2 bis 5.6 dieser AGB entsprechend, mit der Abweichung, dass die Protokollierung und Verifizierung der gültigen Leads und Sales im Sinne dieser AGB teilweise durch Systeme der Advertiser bzw. durch die Advertiser durchgeführt werden können. Grundsätzlich können Views (einschließlich Post-Views), Clicks (einschließlich Post-Clicks) und Calls zu einem Lead und/oder Sale führen; ein Call kann ggfs. bereits ein Lead sein. affilinet kann die Gewährung einer Vergütung (z.b. im Rahmen von Bonusprogrammen) an den User für die Durchführung eines Leads, Sales oder Calls gestatten. Zunächst werden alle Leads oder Sales nach Erfüllung der Bedingungen des jeweiligen Affiliate Programms vorläufig vorgemerkt. Die Vormerkung auf dem Publisher- Konto stellt insbesondere kein Anerkenntnis dahingehend dar, alle Bedingungen des Affiliate Programms seien erfüllt oder bei den erfassten Leads oder Sales handele es sich tatsächlich um gültige Leads oder gültige Sales. Bei Pay-Per-Sale Affiliate Programmen mit prozentualer Vergütung wird diese nach dem Nettoverkaufswert der Ware oder Dienstleistung (exklusive der Nebenleistungen und der Mehrwertsteuer) berechnet. Allgemeine Geschäftsbedingungen für Publisher Seite 5

8 5.8 Die vorgemerkten Gutschriften stehen jeweils unter dem Vorbehalt der Bestätigung durch den Advertiser, der diese verifiziert, sowie der Bestätigung durch affilinet. Erst nachdem der Advertiser die Views, Clicks, Calls, Leads oder Sales ordnungsgemäß als gültig verifiziert und affilinet diese bestätigt hat, hat der Publisher einen fälligen Anspruch auf die Vergütung. Dies gilt auch, wenn die Gutschrift gemäß Ziffer 6.2 dieser AGB bereits vorab an den Publisher ausgezahlt worden sein sollte. 6. Zahlungsweise/Vergütung 6.1 affilinet erstellt für den Publisher eine monatliche Abrechnung bezüglich der gemäß Ziffer 5 dieser AGB erfolgten Gutschriften für alle Affiliate Programme und bezüglich des jeweiligen Accounts eines Publishers. Der Publisher wird am 1. eines jeden Monats per über die Höhe der voraussichtlichen Zahlung für den Vormonat, gemäß der bis dahin erfolgten Gutschriften auf dem bei affilinet geführten Publisher-Konto, informiert. affilinet wird diese Gutschriften spätestens am 15. dieses Monats an den Publisher auszahlen, sofern sie mindestens 25,00 CHF netto betragen. Andernfalls wird affilinet die Gutschriften erst in dem Monat auszahlen, in dem alle Gutschriften auf dem Publisher-Konto kumuliert mindestens 25,00 CHF netto betragen. Für jede Auszahlung erstellt affilinet eine den Maßgaben der Steuergesetzgebung entsprechende Gutschrift. Die Gutschrift auf dem Publisher-Konto wird nicht verzinst. 6.2 affilinet ist bestrebt, Gutschriften möglichst früh an den Publisher auszubezahlen und kann dies daher nicht vorbehaltlos tun. Die Auszahlung der Gutschriften erfolgt ggf. ohne abschließende Prüfung durch affilinet dahingehend, ob den Gutschriften auf dem Publisher- Konto gültige Views, Clicks, Calls, Leads oder Sales zu Grunde lagen und gegebenenfalls ohne dass der Advertiser diese verifiziert hat. Sofern eine Gültigkeitsvoraussetzung gemäß Ziffer 5 dieser AGB nicht gegeben ist oder der Advertiser seine Verifizierung nicht gibt oder diese zurückzieht oder der Generierung eines Views, Clicks, Calls, Leads oder Sales eine Manipulation oder Täuschung oder ein Verstoß gegen die Bedingungen des Affiliate Programms, die Standardbedingungen für die Teilnahme an dem (aggregierten) Programm oder diese Geschäftsbedingungen zu Grunde lag oder aus anderen Gründen nach Prüfung ein gültiger View, Click, Calls, Lead oder Sale nicht festgestellt werden kann, ist affilinet berechtigt, das Konto des Publishers binnen einer Frist von zwölf (12) Wochen nach Auszahlung rückzubelasten oder den zur Auszahlung gelangten Betrag zurückzufordern. affilinet bleibt auch später, innerhalb der gesetzlichen Verjährungsfristen, die Rückforderung einer Zahlung vorbehalten, wenn affilinet nachweist, dass der Auszahlung an den Publisher kein, durch einen gültigen View, Click, Calls, Lead oder Sale begründeter, Vergütungsanspruch zu Grunde lag. Allgemeine Geschäftsbedingungen für Publisher Seite 6

9 6.3 Die Auszahlung der Gutschriften erfolgt für alle Publisher zunächst, sofern dies mit dem Advertiser separat vereinbart wurde, aus dem Deckungsguthaben des Advertisers bei affilinet für das jeweilige Affiliate Programm. affilinet kann insoweit die Advertiser entsprechend der für den Vormonat ausbezahlten und/oder der vorauszusehenden Gutschriften verpflichten, für eine hinreichende Deckung der bei den Publishern anfallenden Gutschriften Sorge zu tragen. Sollte das Deckungsguthaben des Advertisers nicht ausreichen, die Gutschriften gemäß Ziffer 6.1 zur Auszahlung zu bringen, wird affilinet gegebenenfalls allen Publishern eines Affiliate Programms die Gutschriften für das jeweilige Affiliate Programm anteilig auszahlen. Sollte der Advertiser auch nach einer entsprechenden Aufforderung durch affilinet nicht binnen einer Frist von zwei (2) Wochen für eine Deckung der auszuzahlenden Gutschriften des Publishers Sorge tragen, ist der Publisher berechtigt und vor Inanspruchnahme von affilinet verpflichtet, seinerseits den Advertiser auf Zahlung in Anspruch zu nehmen. affilinet wird in diesem Falle seine Ansprüche gegenüber dem Advertiser in Höhe des Anspruchs des Publishers nach Aufforderung an diesen abtreten. Der Publisher ist nicht verpflichtet, den Advertiser in Anspruch zu nehmen, wenn dies wegen Vermögenslosigkeit erkennbar aussichtslos ist. 6.4 Der Publisher ist verpflichtet, die Gutschriften in seinem Publisher-Konto regelmäßig und kurzfristig zu prüfen und offensichtliche oder ihm erkennbare Mängel nach kaufmännischen Maßstäben unverzüglich, spätestens jedoch innerhalb von 14 Tagen, gegenüber affilinet in Textform zu rügen. Jegliche Gutschriften/Vergütungen verjähren innerhalb der gesetzlichen Verjährungsfristen. 7. Pflichten des Publishers 7.1 Der Publisher ist verpflichtet, die Hyperlinks, URLs und Werbemittel des Advertisers ausschließlich bestimmungsgemäß, rechtmäßig zu nutzen und im Rahmen der technischen Möglichkeiten seines Werbeumfeldes einschließlich aller Einträge in Suchmaschinen, Verzeichnissen oder Linklisten Dritter so zu gestalten und zu präsentieren, dass ausschließlich durch User gültige Views, gültige Clicks, gültige Leads oder gültige Sales für den Advertiser generiert werden. 7.2 Die zur Teilnahme an einem Affiliate Programm erforderlichen Hyperlinks nebst URL der jeweiligen Seite der Webseite des Advertisers oder anderen Werbemitteln stellt affilinet dem Publisher zum Abruf bereit. Der Publisher darf den vom Advertiser für affilinet zur Verfügung gestellten HTML Code oder bereitgestellte Banner etc. nicht verändern. Die zur Verfügung gestellten Werbemittel dürfen nur in dem Werbeumfeld des Publishers eingesetzt werden. Die Nutzung dieser Werbemittel ist nur im Zusammenhang mit der Teilnahme an einem Affiliate Programm und im Rahmen ihrer bestimmungsgemäßen, freigegebenen Nutzung zulässig. 7.3 Die Verwendung von Namen, geschützten Marken- und Warenzeichen, der Firma oder Logos von affilinet oder eines Dritten insbesondere des Advertisers ist nur gestattet, wenn dem Publisher die Zustimmung des Rechteinhabers vorliegt. Der Publisher verpflichtet sich, sein Werbeumfeld so zu gestalten, dass Rechte Dritter einschließlich des Urheberrechts nicht verletzt werden. Ferner verpflichtet sich der Publisher, nicht gegen geltendes Recht, insbesondere auch des Datenschutzes, zu verstoßen. 7.4 Die Versendung von s oder anderer Nachrichten, Kommunikationen oder Kontaktaufnahmen mit Werbung für affilinet bzw. die Affiliate Programme ist dem Publisher nur unter Beachtung der gesetzlichen Vorgaben (insbes. Die Anti-Spam Gesetzgebung und der aktuellen Rechtsprechung gestattet. Allgemeine Geschäftsbedingungen für Publisher Seite 7

10 7.5 Der Publisher ist verpflichtet, sein geschäftsmäßiges Angebot mit einer Anbieterkennzeichnung zu versehen. Der Publisher verpflichtet sich, sein Werbeumfeld in Übereinstimmung mit den jeweils aktuell gültigen gesetzlichen Vorschriften zum Verbraucherschutz zu gestalten. 7.6 Gewaltdarstellungen, sexuell eindeutige oder pornographische Inhalte oder diskriminierende Aussagen oder Darstellungen hinsichtlich Rasse, Geschlecht, Religion, Nationalität, Behinderung, sexueller Neigungen oder Alter sind in dem Werbeumfeld des Publishers und/oder im Zusammenhang mit der Teilnahme an Affiliate Programmen von affilinet nicht zulässig. Die Gestaltung des Werbeumfeldes darf nicht geeignet sein, den Ruf oder die Wertschätzung der Ware oder Dienstleistung, der Marke oder des Geschäftsbetriebes von affilinet oder dem Advertiser zu beeinträchtigen. Der Publisher verpflichtet sich, im Falle gegenüber Behörden zu gebender Auskünfte jegliche erforderliche Mitwirkung zu erbringen. 7.7 Vorstehende Regelungen gelten auch, wenn der Publisher durch Link auf Seiten von Drittanbietern verweist. 7.8 Der Publisher kann in beliebiger Anzahl an jeder beliebigen Stelle seines Werbeumfeldes den Hyperlink zur Webseite des Advertisers setzen. affilinet kann jedoch vom Publisher die Änderung der Platzierung des Hyperlinks verlangen, wenn diese geeignet ist den Ruf oder die Wertschätzung der Ware oder Dienstleistung, der Marke oder des Geschäftsbetriebes von affilinet oder dem Advertiser zu beeinträchtigen. 7.9 Jegliche missbräuchliche Erzielung von Views, Clicks, Calls, Leads und Sales entgegen diesen Geschäftsbedingungen oder den Programmbedingungen des Advertisers ist dem Publisher verboten. Für solche Views, Clicks, Calls, Leads und Sales besteht kein Anspruch des Publishers auf Vergütung. Weiterhin verpflichtet sich der Publisher, im Falle eines Verstoßes gegen die Regelungen dieser Geschäftsbedingungen oder der Bedingungen des Affiliate Programms neben dem Ersatz eventuell hierdurch verursachter Schäden solche angemessenen Kosten und Aufwände zu tragen, die affilinet zur Wahrung der Interessen von affilinet, auch durch die hierdurch verursachte Inanspruchnahme durch einen Dritten, entstehen Es obliegt dem Publisher sich regelmäßig über Änderungen von Programmstrukturen, bspw. Ratenänderungen, im affilinet System zu informieren Der Publisher verpflichtet sich, für jeden Fall der Zuwiderhandlung gegen Bestimmungen aus dieser Vereinbarung, insbesondere gegen diejenigen unter Ziffer 7 dieser AGB, an affilinet eine Vertragsstrafe in Höhe von CHF ,-- zu zahlen Die hier in Ziffer 7 festgelegten Verpflichtungen des Publishers übernimmt dieser auch mit Wirkung zu Gunsten des jeweiligen Advertisers (sog. Vertrag zugunsten Dritter). 8. Zugang und Vertragsdauer 8.1 Der Account wird dem Publisher zunächst unbefristet erteilt. 8.2 Der Vertrag zwischen affilinet und dem Publisher über die Erbringung von Dienstleistungen zur Unterstützung des jeweiligen Advertisers beim Online-Vertrieb von Waren und Dienstleistungen wird auf unbestimmte Zeit abgeschlossen. Allgemeine Geschäftsbedingungen für Publisher Seite 8

11 9. Deaktivierung des Accounts und Vertragskündigung 9.1 Die Parteien sind berechtig den Vertrag und / oder die einzelnen bzw. alle Einzelverträge über die Teilnahme des Publishers an Affiliate Programmen ordentlich mit einer Frist von fünf (5) Werktagen ohne Angabe von Gründen zu kündigen. 9.2 Das Recht der außerordentlichen Kündigung aus einem wichtigen Grund bleibt den Parteien vorbehalten. Ein wichtiger Grund liegt insbesondere dann vor, wenn gegen wesentliche Vertragspflichten insbesondere der Pflichten des Publishers gemäß Ziffer 7 dieser AGB verstoßen wird. 9.3 Die Kündigung nach diesen Vorschriften bedarf der Textform. Die Mitteilung über die Deaktivierung des Zugangs ist stets formfrei möglich. 9.4 Im Falle der Beendigung des Vertrages wird der Zugang zu dem affilinet Netzwerk deaktiviert. affilinet ist ferner berechtigt, den Account des Publishers binnen fünf (5) Werktagen zu deaktivieren und / oder zu kündigen sowie dem Publisher hiervon Mitteilung zu geben, insbesondere wenn dieser in einem Zeitraum von zwölf (12) Monaten nicht an einem Programm teilgenommen oder keine Umsätze erzielt hat oder das bei der Registrierung bzw. bei der Bewerbung für ein konkretes Programm angegebene Werbeumfeld nicht der tatsächlich verwendeten Werbeumfelder entspricht. 9.5 Bei Deaktivierung des Accounts wird über ein eventuell bestehendes Publisher Guthaben Abrechnung erteilt. Ein eventuelles Guthaben auf dem Publisher-Konto unterhalb der unter Ziffer 6.1 genannten Schwelle verfällt. 9.6 Der Publisher ist verpflichtet, nach erfolgter Kündigung unverzüglich sämtliche Hyperlinks und sonstigen Werbemittel zu dem betroffenen Affiliate Programm von allen Webseiten und Werbeumfeldern zu entfernen und auch sonst nicht mehr an dem betroffenen Affiliate Programm teilzunehmen. Ab Wirksamkeit der Kündigung wird dem Publisher keinerlei Vergütung mehr gezahlt, auch wenn der Publisher den jeweiligen Hyperlink oder sonstige Werbemittel nicht von den Webseiten bzw. Werbeumfeldern entfernt oder sonst für das betroffene Affiliate Programm tätig wird. 9.7 Ein Publisher, dessen Account gemäß Ziffer 9.4 dieser AGB deaktiviert wurde, ist, vorbehaltlich einer abweichenden Vereinbarung mit affilinet, nicht berechtigt, sich erneut für die affilinet Plattform anzumelden. Verstöße gegen diese Bestimmung verpflichten den Publisher gegenüber affilinet zu Schadenersatz. Ein eventuell vertragswidrig erzieltes Publisher Guthaben verfällt. 10. Haftung und Freistellung bei Vertragsverletzung 10.1 affilinet ist für den Inhalt von Webseiten Dritter, für Schäden oder sonstige Störungen, die auf der Fehlerhaftigkeit oder Inkompatibilität von Soft- oder Hardware der Teilnehmer beruhen, sowie für Schäden, die auf Grund der mangelnden Verfügbarkeit oder der einwandfreien Funktionsweise des Internets entstanden sind, nicht verantwortlich. Allgemeine Geschäftsbedingungen für Publisher Seite 9

12 10.2 Im Übrigen besteht gleich aus welchem Rechtsgrunde eine Haftung nur bei Vorsatz und grober Fahrlässigkeit eines gesetzlichen Vertreters eines leitenden Angestellten oder sonstigen Erfüllungsgehilfen, dem Grunde nach bei jeder schuldhaften Verletzung einer wesentlichen Vertragspflicht (wobei der Begriff der wesentlichen Vertragspflicht abstrakt eine solche Pflicht bezeichnet, deren Erfüllung die ordnungsgemäße Durchführung des Vertrages überhaupt erst ermöglicht und auf deren Einhaltung die jeweils andere Partei regelmäßig vertrauen darf), bei Verzug und Unmöglichkeit Die Haftung nach Ziffer dieser AGB ist bei Vermögens- und Sachschäden auf die Höhe des typischerweise vorhersehbaren Schadens begrenzt Die vorgenannten Haftungsbeschränkungen gelten nicht in den Fällen zwingender gesetzlicher Haftung, insbesondere nach dem Produkthaftungsgesetz, bei Übernahme einer Garantie sowie bei schuldhaften Verletzungen des Lebens, des Körpers und der Gesundheit Der Publisher stellt affilinet und ihre Advertiser von sämtlichen Schadensersatzansprüchen, Haftungsansprüchen, Abmahnungen, Unterlassungserklärungen Dritter und sonstige Ansprüche sowie jedwede damit in Verbindung stehenden Kosten sowie Aufwände frei, die durch ein ursächliches Verhalten (auch Unterlassen) des Publishers herbeigeführt worden sind. Dies gilt insbesondere bei einem Verstoß gegen Urheber-, Marken-, Wettbewerbs- und Datenschutzrechte oder Rechte Dritter. 11. Datenschutz 11.1 Personenbezogene Daten des Publishers werden von affilinet ausschließlich zum Zwecke der Begründung, inhaltlichen Ausgestaltung oder Änderung des Vertragsverhältnisses elektronisch gespeichert. Gespeichert werden Name, Adresse, Telefon- und Telefaxnummer, , Bankverbindung, Domain des Publishers und das betroffene Affiliate Programm. Eine Weitergabe dieser Daten erfolgt ausschließlich soweit dies für Zwecke der Vertragsabwicklung erforderlich ist. Dem Publisher ist bekannt, dass der Advertiser im Rahmen der Zusammenarbeit entsprechend den Erfordernissen direkten Kontakt mit ihm per oder Telefon aufnehmen darf Die persönlichen Daten des Publishers werden von affilinet gemäß den Bedingungen des Datenschutzes behandelt Daneben werden personenbezogene Daten über die Inanspruchnahme von Leistungen nur erhoben, verarbeitet oder genutzt, soweit dies erforderlich ist, um dem Benutzer die Inanspruchnahme von Dienstleistungen zu ermöglichen (Nutzungsdaten) oder erbrachte Leistungen abzurechnen (Abrechnungsdaten) Im Rahmen von optionalen Services zur Nutzung durch den Publisher (z. B. Single-Sign-On- Verfahren), die affilinet freiwillig anbieten kann, ist es möglich, dass personenbezogene Daten zu diesem Zweck in erweitertem Umfang verarbeitet werden als in den vorstehenden Vorschriften genannt. Solche Services können unterschiedlicher, auch zukünftiger, noch unbekannter Art sein. Für diese gelten deshalb ergänzend jeweils gesonderte Datennutzungsbestimmungen, die dem Publisher vor Nutzungsbeginn des jeweiligen Services zugänglich und bekannt gemacht werden. Im Einzelfall kann die nochmalige Erteilung des Einverständnisses zur Nutzung erforderlich sein. Allgemeine Geschäftsbedingungen für Publisher Seite 10

13 12. Vertraulichkeit 12.1 Die Parteien verpflichten sich, sämtliche ihnen im Zusammenhang mit diesem Vertrag zugänglich gemachten betrieblichen und sonstigen geschäftlichen Informationen und Erkenntnisse der anderen Vertragspartei, die als vertraulich bezeichnet werden oder nach sonstigen Umständen als Geschäfts- oder Betriebsgeheimnisse einer Partei erkennbar sind, unbefristet über das Vertragsende hinaus geheim zu halten und sie - soweit nicht zur Erreichung des Vertragszwecks geboten - weder aufzuzeichnen noch weiterzugeben oder anderweitig zu verwerten Die Parteien werden durch geeignete vertragliche Abreden mit den für sie tätigen Beschäftigten und Beauftragten sicherstellen, dass auch diese unbefristet jede eigene Verwertung oder unbefugte Aufzeichnung solcher vertraulichen Informationen sowie Geschäfts- und Betriebsgeheimnisse unterlassen. Jede Vertragspartei ist verpflichtet, mit der anderen Vertragspartei Rücksprache zu halten, wenn irgendwelche Zweifel aufkommen sollten, ob eine Information im konkreten Einzelfall als vertraulich zu behandeln ist oder nicht. Im Zweifel ist eine Information als vertraulich zu behandeln. 13. Änderungsvorbehalt 13.1 Beabsichtigt affilinet die Allgemeinen Geschäftsbedingungen zu ändern, wird affilinet dies dem Publisher mitteilen. Widerspricht der Publisher nicht form- oder fristgemäß, treten die geänderten Geschäftsbedingungen zwei (2) Kalenderwochen nach Zugang der Mitteilung mit Beginn einer neuen Kalenderwoche in Kraft. Der Widerspruch des Kunden ist nur dann formund fristgemäß, wenn der Widerspruch in Textform erfolgt und innerhalb von zwei (2) Wochen nach Zugang der Mitteilung bei affilinet eingeht. affilinet wird den Publisher auf die Möglichkeit des Widerspruchs, dessen Form und Frist und die Rechtsfolgen eines nicht form- oder fristgemäß erfolgten Widerspruchs hinweisen Die Vergütung bei allen Affiliate Programmen steht unter dem Vorbehalt der jederzeitigen Änderung. Bei allen Affiliate Programmen kann der Advertiser auch mit Wirkung für affilinet nach seinem freien Ermessen die Vergütung ändern. Die Änderung erfolgt durch Mitteilung der geänderten Vergütung auf der Plattform zu dem jeweiligen Affiliate Programm. Die Änderung wird nach der Veröffentlichung auf der Plattform zum Folgetag, 0.00 Uhr, wirksam. 14. Geltungsbereich 14.1 Lieferungen, Leistungen, Angeboten und Verträgen zwischen affilinet und dem Publisher liegen stets diese Geschäftsbedingungen zu Grunde. Entgegenstehende Geschäftsbedingungen des Publishers sind daher unwirksam, es sei denn, deren Geltung wäre zwischen affilinet und dem Publisher ausdrücklich, schriftlich vereinbart. Auch etwaigen Gegenbestätigungen des Publishers unter Hinweis auf seine Geschäftsbedingungen wird hiermit widersprochen Soweit zwischen affilinet und dem Publisher nicht anders vereinbart, bedürfen Nebenabreden, Änderungen oder Ergänzungen zur Wirksamkeit der Schriftform. Die Abrede dieses Schriftformerfordernisses bedarf zu ihrer Wirksamkeit ebenfalls der Schriftform Angestellte von affilinet sind nicht berechtigt, Änderungen dieser Geschäftsbedingungen zu vereinbaren. Allgemeine Geschäftsbedingungen für Publisher Seite 11

14 15. Gerichtsstand, Rechtswahl und salvatorische Klausel 15.1 Gerichtsstand für alle aus diesem Vertrag sich ergebenden vermögensrechtlichen Streitigkeiten, einschließlich Wechsel- und Scheckklagen, ist München Es gilt schweizerisches Recht unter Ausschluss des einheitlichen UN-Kaufrechts Sollten einzelne oder mehrere Bestimmungen dieser AGB ungültig sein oder werden, bleibt hiervon die Gültigkeit der übrigen Bestimmungen unberührt. An Stelle der unwirksamen Bestimmungen soll eine angemessene Regelung treten, die dem am nächsten kommt, was die Vertragsparteien gewollt haben. Allgemeine Geschäftsbedingungen für Publisher Seite 12

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