Testament, öffentlich oder handgeschrieben Erbvertrag (Ehevertrag) Kombination Ehe-und Erbvertrag oder Testament
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- Gottlob Kurzmann
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2 Testament, öffentlich oder handgeschrieben Erbvertrag (Ehevertrag) Kombination Ehe-und Erbvertrag oder Testament Letztwillige Verfügungen können mit Auflagen, Bedingungen oder Einschränkungen versehen werden. Diese dürfen aber den Pflichtteil nicht verletzen, sonst sind sie anfechtbar. Wo liegen die Vorteile der einzelnen Verfügungsarten?
3 1. Güterrechtliche Auseinandersetzung: Wenn eine verheiratete Person stirbt, wird zuerst berechnet, was dem Überlebenden kraft Eherecht zusteht. Der Rest geht in den Nachlass. Es gilt hier der Güterstand resp. der Ehevertrag sowie die Eigentumsverhältnisse vor und während der Ehe. ZGB 199: Mit Ehevertrag kann ein Betrieb aus Errungenschaft zu Eigengut eines Ehepartners erklärt werden. Das hilft bei der Nachfolgeregelung des Unternehmers. 2. Erbrechtliche Auseinandersetzung: Nach der güterrechtlichen Auseinandersetzung wird der Nachlass festgestellt und berechnet, was wem kraft Erbrecht zusteht. Es gilt hier das gesetzliche Erbrecht resp. Testament oder Erbvertrag. Der überlebende Ehepartner erhält somit sowohl aus der güterrechtlichen wie aus der erbrechtlichen Auseinandersetzung eheliche Vermögenswerte!
4 5 Schritte Testaments-Eröffnung Anfechtung innert 1 Jahr möglich Sicherungs- und Steuerinventar wer erbt wie viel Annahme oder Ausschlagung der Erbschaft Erbenbescheinigung es entsteht Verfügbarkeit Erbteilung ein Vertrag unter den Erben (ev. öffentliches Inventar, bei Furcht vor Überschuldung) (ev. amtliche Liquidation erben nur des Überschusses)
5 Der Erbe erbt einen bestimmten Anteil an der ganzen Erbschaft Der Anteil kann in Prozenten oder in Anteilen definiert sein Der Erbe ist Teil der Erbengemeinschaft Erben erhalten die Erbschaft unmittelbar mit dem Tod des EL Der Vermächtnisnehmer... erhält bestimmte Sache oder bestimmten Vermögenswert Es ist der Erbgegenstand definiert, nicht ein Anteil Der Vermächtnisnehmer ist nicht Teil der Erbengemeinschaft Das Vermächtnis wird von den Erben ausgerichtet
6 Pflichtteile sind gesetzlich vorgegebene Mindest-Erbanteile Bestehen gegenüber Ehegatten, Nachkommen und Eltern Berechnen sich in % des vom Gesetz vorgesehenen Erbanteils Können gerichtlich einverlangt werden (Herabsetzungsklage) Pflichtteile(siehe Handout): Kinder ¾ des gesetzlichen Erbanteils Ehegatten ½ des gesetzlichen Erbanteils Eltern ½ des gesetzlichen Erbanteils Es kommt somit immer darauf an, wer in Konkurrenz mit wem erbt.
7 Eine Enterbung ist nach Schweizer Recht nur möglich, wenn - der Erbe gegenüber dem Erblasser oder diesem nahestehenden Personen eine schwere Straftat begangen hat - der Erbe gegenüber dem Erblasser oder einem seiner Angehörigen familienrechtliche Pflichten schwer verletzt hat Ein Enterbungsgrund muss in der letztwilligen Verfügung konkret geschildert werden, sonst ist die Enterbung ungültig. Bestehen gegen einen Nachkommen Verlustscheine, so kann diesem die Hälfte seines Pflichtteils entzogen und dessen Nachkommen zugewendet werden.
8 Das Erbschaftsinventar gibt schon mal Aufschluss darüber, ob eine Erbschaft einen positiven Saldo aufweist. Sind nicht alle Schulden bekannt, kann ein öffentliches Inventar beantragt werden > Schuldenruf im Amtsblatt. Annahme nur unter öffentlichem Inventar bedeutet Haftung nur für darin aufgeführte Schulden. Kommen später noch Schulden an den Tag, haftet der annehmende Erbe nur, insofern er bereichert ist durch Erbschaft. Eine Erbschaft kann auch amtlich liquidiert werden. Geerbt wird, was übrig bleibt.
9 Die meisten Kantone unterscheiden steuerlich nicht zwischen Schenkung und Erbschaft. (SZ kennt keine Erbschafts- oder Schenkungssteuer, LU kennt keine Schenkungssteuer) Grundsätzlich ist die Gemeinde am letzten Wohnsitz des Erblassers für die Erbschafts-Besteuerung zuständig. Immobilien werden stets am Ort des Grundstücks besteuert. Die Höhe der Erbschaftssteuern richtet sich nach dem Verwandtschaftsgrad des Erben und dem Wert des Geerbten. Ehegatten und Nachkommen sind in den meisten Kantonen steuerfrei(ausnahme AI, LU, NE, SO und VD.
10 Vor allem bei weiteren Verwandten und Konkubinatspartnern interessant: Nutzen Sie Freibeträge zu Lebzeiten für Schenkungen Schenken/Vererben Sie Liegenschaften in LU oder SZ oder sonst steuergünstigem Kanton (z.b. die Ferienwohnung) Begünstigen Sie diese Personen mit Risikoversicherungen Begünstigen Sie diese Personen aus der 2. und 3.Säule Wechseln Sie Ihren Wohnsitz in steuergünstigen Kanton Schenkung mit lebenslanger Nutzniessung oder Wohnrecht Schenkung auf Umwegen (Sohn -> Schwiegertochter (-> deren Kinder))
11 Entlastet die Erben und sichert die Umsetzung des letzten Willens Kümmert sich um alles Administrative bis zur Erbteilung: Feststellung des Nachlassvermögens, Steuererklärung, Liegenschaftsverwaltung, Inkasso von Forderungen, Bezahlung von Rechnungen, Depotbewirtschaftung, Vermächtnisse ausrichten, güterrechtliche Auseinandersetzung u.v.m. Macht einen Teilungsvorschlag zu Handen der Erben Schlichtet Streit unter den Erben und sucht Kompromisse Formuliert den Teilungsvertrag und setzt ihn ggf. um Kosten: Std-Ansatz Fr (seltener 1 3 % vom Bruttovermögen)
12 Unabhängige Vermögensverwaltung Individuelles Portfolio Management Umfassende Finanzberatung und planung Neutrale Empfehlungen - unabhängig von Banken Konstante Betreuung und Begleitung über Jahre durch die gleichen Berater Kontrolle über Spesen und Gebühren der Banken Diskretion
13 Berufliche Tätigkeiten Seit 2003 Partner INFIBA Vermögensverwaltungs AG Aufbau Finanzplanung bei der Bank Sarasin AG, Basel Schweizerischer Bankverein Ausbildung Kredite, Hypotheken, Kommerz, Ausbildung 1984 Abschluss Jurastudium, Uni BS 2000 Certified Financial Planer (CFP)
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